Auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Erholung und Auszeiten. Mit dem Verhinderungspflegebudget stehen dafür sogar Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Davon kann eine Vertretung der Hauptpflegeperson bezahlt werden. Neben der Beauftragung professioneller Pflegedienstleister können die Leistungen auch zur Vergütung von Angehörigen, die die Vertretung übernehmen, eingesetzt werden. Erfahren Sie hier, wie bei der Verhinderungspflege durch Angehörige die Berechnung erfolgt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.


Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) meint die Vertretung der Hauptpflegeperson, wenn diese zeitlich begrenzt aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen abwesend ist. So können berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, Gründe für den Bedarf nach Verhinderungspflege sein, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub können so überbrückt werden. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte geleistet werden. In vielen Fällen werden verschiedene Betreuungsmodelle kombiniert. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Anspruch auf Verhinderungspflege

Das Budget für Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen zur Verfügung, bei denen mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Es kann pro Jahr für maximal acht Wochen (56 Tage) in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege kann nur dann genutzt werden, wenn die pflegebedürftige Person im Regelfall in der häuslichen Umgebung von einer privaten Pflegeperson betreut wird. Wird die Pflege ausschließlich durch professionelle Pflegedienstleister erbracht, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Seit 2024 entfällt die Notwendigkeit, vor erstmaliger Beantragung der Verhinderungspflege eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten nachzuweisen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Gründe für Verhinderungspflege

Über die Verhinderungspflege können alle Abwesenheiten der Hauptpflegeperson überbrückt werden, zum Beispiel aufgrund von:


  • Urlaub

  • Krankenhaus-Aufenthalt

  • Reha-Aufenthalt

  • Ruhetagen

  • Fortbildungen

  • Dienstreisen


Neben der tageweisen Ersatzpflege ist es auch möglich, die stundenweise Abwesenheit der Pflegeperson vertreten zu lassen. Mögliche Gründe dafür sind:


  • Prüfungen

  • Fortbildungen

  • wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern

  • Freizeitaktivitäten, auch private Treffen


Welche Leistungen können im Rahmen der Verhinderungspflege erbracht werden?

Über die Verhinderungspflege können Vertretungen für alle Aufgaben, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen, bezahlt werden. In den meisten Fällen sind dies vor allem Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. 


Bei der medizinischen Pflege haben pflegende Angehörige häufig Unterstützung von ausgebildeten Pflegekräften. Unabhängig davon, ob für die Verhinderungspflege Angehörige oder professionelle Pflegedienstleister beauftragt werden, kann dies natürlich auch bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson ohne Einschränkungen fortgesetzt werden.


(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung der Höhe

Mit der Verhinderungspflege können sowohl professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständiger Pflegekräfte als auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche betraut werden. Wenn für die Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnungen erfolgen, ist jedoch einiges zu beachten:


  • Die vertretende Person darf nicht ebenfalls als Pflegeperson eingetragen sein. Ansonsten kann im gegenseitigen Vertretungsfall nicht auf das Verhinderungspflegebudget zugegriffen werden. 

  • Das Budget der Pflegekasse kann nicht in voller Höhe genutzt werden, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige erbracht wird statt durch professionelle Pflegedienstleister. Dies ist zu beachten, wenn für die Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnungen durchgeführt werden. Ist die pflegende Person mit dem Pflegebedürftigen im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert oder im gleichen Haushalt wohnhaft, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.

  • Auch die Stundenlöhne für die private Verhinderungspflege sind gedeckelt. Die Pflegekasse kann die Höhe des Stundenlohns für nahe Verwandte beanstanden, wenn dieser dem von professionellen Pflegediensten gleichkommt. Bei der Beauftragung professioneller Pflegedienstleister erlaubt die Pflegekasse größere Spielräume.

  • Zusätzlich zu der reinen Vergütung können sich nahe Verwandte und Personen desselben Haushalts auch Fahrtkosten in Höhe von 20 Cent pro Kilometer sowie einen Verdienstausfall erstatten lassen, wenn sie aufgrund der Pflegevertretung nicht arbeiten konnten. Diese Erstattungen reduzieren das Verhinderungspflegebudget.


Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung nach Tabelle

Das zur Verfügung stehende Budget für Verhinderungspflege ist davon abhängig, ob die Pflege durch professionelles Pflegepersonal oder nahe Angehörige erbracht wird. Aktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:


Pflegegrad

Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal

Verhinderungspflege durch nahe Angehörige

1

0 €

0 €

2

bis zu 1.612 Euro

bis zu 474 Euro

3

bis zu 1.612 Euro

bis zu 817,50 Euro

4

bis zu 1.612 Euro

bis zu 1.092 Euro

5

bis zu 1.612 Euro

bis zu 1.351,50 Euro


(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung des Pflegegeldes

Werden Leistungen der Verhinderungspflege bezogen, so wirkt sich dies auf den Betrag des Pflegegeldes aus – sofern Sie die Vertretung tageweise in Anspruch nehmen. In diesem Fall erhalten Sie für die betreffenden Tage nur anteiliges Pflegegeld, es reduziert sich um die Hälfte. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als acht Stunden pro Tag) reduziert sich hingegen nur das finanzielle Verhinderungspflegebudget, Pflegegeld und Zeitbudget reduzieren sich nicht. Sie erhalten also weiterhin das volle Pflegegeld. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung der Steuer

Prinzipiell sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege Einkommen. Durch Sonderregelungen fallen für Angehörige aber in der Regel keine Steuern an, wenn sie für die Verhinderungspflege von Verwandten vergütet werden (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages). Komplizierter kann die steuerrechtliche Bewertung werden, wenn eine Person mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreut. In diesem Fall ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.


Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Für die Vertretung der Hauptpflegeperson stehen neben dem Budget für Verhinderungspflege auch Leistungen für Kurzzeitpflege zur Verfügung (ab Pflegegrad 2). Der Unterschied zwischen den Budgets liegt darin begründet, dass die Verhinderungspflege zur Vertretung planbarer Abwesenheiten genutzt werden soll, während die Kurzzeitpflege eine Unterstützung für akute Betreuungsengpässe, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit der pflegenden Angehörigen, ist. Die Kurzzeitpflege erfolgt stationär, während die Verhinderungspflege dafür gedacht ist, den Pflegebedürftigen weiterhin in der Häuslichkeit pflegen zu können. Das Budget für Kurzzeitpflege ist etwas höher als das der Verhinderungspflege (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5). (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Bisher sind die Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege noch getrennt, können aber bis zu einem Maximalbetrag aus dem jeweils anderen Budget aufgestockt werden. Ab dem 01. Juli 2025 werden die Leistungen dann im sogenannten Entlastungsbudget zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst, sodass die Mittel in Höhe von insgesamt 3.386 Euro pro Kalenderjahr flexibler genutzt werden können. Bei jungen Pflegebedürftigen bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt dies bereits seit dem 01. Januar 2024. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)


Verhinderungspflege durch Angehörige oder durch professionelle Pflegedienstleister durchführen lassen?

Vielleicht stehen auch Sie vor der Frage, ob Sie die Verhinderungspflege durch Angehörige durchführen lassen oder lieber einen professionellen Pflegedienstleister beauftragen sollen. Beide Betreuungsmodelle haben natürlich Vor- und Nachteile. So hat die Verhinderungspflege durch Angehörige den Vorteil, dass vertraute Personen für die Hauptpflegeperson einspringen. 


Oft sind Privatpersonen aber nicht so erfahren in der Pflege und können so vielleicht keine ausreichende Versorgung sicherstellen. Professionelle Pflegedienstleister übernehmen hingegen sowohl Aufgaben der Grundpflege als auch der medizinischen Pflege fachgerecht und routiniert. Diesen Unterschied in der Qualität der Versorgung würdigt auch die Pflegekasse, indem sie für die Verhinderungspflege durch professionelle Dienstleister höhere Budgets zur Verfügung stellt und höhere Stundensätze erstattet.


Aus diesen Gründen entscheiden Sie sich bei der Beauftragung von professionellen Pflegedienstleister meist für die sicherere Variante. Sie können sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden. Selbstverständlich ist auch eine Kombination von privater und professioneller Verhinderungspflege möglich, zum Beispiel, wenn Angehörige bestimmte Aufgaben nicht übernehmen können oder wollen.


Alternative oder Ergänzung zur Pflege durch Angehörige: Verhinderungspflege über FLEXXI buchen

Mit FLEXXI ist es ganz einfach, qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege zu finden: Bis zu drei Wochen im Voraus können Sie ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege per App buchen. Den Stundenlohn und die Aufgaben, die übernommen werden sollen, legen Sie dabei selbst fest. Da bei uns ausschließlich selbstständige Pflegekräfte aktiv sind, müssen Sie auch keine Arbeitgeberpflichten übernehmen oder sich mit Steuerfragen herumschlagen. Haben Sie einmal die passende Pflegekraft gefunden, können Sie diese immer wieder für Unterstützung während Ihrer Abwesenheit buchen, sodass die pflegebedürftige Person eine feste Bezugsperson hat. 


Probieren Sie FLEXXI gleich aus: Viel einfacher und sicherer können Sie die Pflege Ihrer Liebsten während Ihrer Abwesenheit kaum organisieren.