Ist die Vergütung für Verhinderungspflege steuerfrei?
Kernaussagen:
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Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen, während ihrer Abwesenheit eine Vertretung zu organisieren, sei es durch professionelle Pflegedienstleister oder durch Verwandte und Bekannte. Dieser Beitrag klärt, in welcher Höhe eine Vergütung für die Verhinderungspflege möglich ist und ob diese steuerfrei ist. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Regelungen der Verhinderungspflege und wie Flexxi den Prozess durch flexible, selbstbestimmte Pflegeangebote erleichtert.
Was ist Verhinderungspflege?
Unter Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird nach § 39 SGB XI die Vertretung der Hauptpflegeperson verstanden, wenn diese zeitlich begrenzt abwesend ist. Um diese Vertretung zu organisieren, stellt die Pflegekasse ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung, damit der Pflegebedürftige in dieser Zeit durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste oder ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte vergütet Pflege erhält. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Gründe für Verhinderungspflege
Das Budget für Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Hauptpflegeperson aus folgenden Gründen mehr als acht Stunden abwesend ist:
Urlaub
Krankenhaus-Aufenthalt
Reha-Aufenthalt
Ruhetage
Fortbildungen
Dienstreisen
Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, zum Beispiel aus folgenden Gründen:
Prüfungen
Fortbildungen
wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern
Freizeitaktivitäten, auch private Treffen
Leistungen der Verhinderungspflege
Mit der Verhinderungspflege sollen alle pflegerischen Aufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Das sind in der häuslichen Pflege vor allem Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.
Wird die medizinische Pflege regulär nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen, kann dies auch während der Verhinderungspflege fortgesetzt werden.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Anspruch auf Verhinderungspflege
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss die Pflege hauptsächlich durch private Pflegepersonen im häuslichen Umfeld erfolgen. Übernimmt die Pflege auch regulär einen professionellen Pflegedienst, so können keine Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden. Zudem muss eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden, bevor zum ersten Mal Verhinderungspflege beantragt werden kann. Der Pflegegrad in der Vorpflegezeit ist dabei irrelevant.
Pro Jahr kann für maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Beantragung ist auch rückwirkend für bis zu vier Jahre (bei Privatversicherten drei Jahre möglich). Ein Übertrag des Budgets ins Folgejahr ist nicht möglich.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Wer kann die Verhinderungspflege leisten?
Die Verhinderungspflege kann individuell organisiert werden. Es ist möglich, vom Budget sowohl professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte zu beauftragen als auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche zu vergüten. Auch eine Kombination von Betreuungsmodellen ist möglich. Seit 2022 ist es möglich, dass sich eingetragene Pflegepersonen gegenseitig vertreten und die Verhinderungspflege übernehmen können. Allerdings gibt es hierfür gewisse Hürden: Übernimmt eine eingetragene Pflegeperson die Ersatzpflege für eine andere eingetragene Pflegeperson, können nur die entstandenen (Mehr)-Aufwendungen, wie z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten etc. mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Die Möglichkeiten der Vergütung unterscheiden sich je nachdem, ob professionelle Pflegedienstleister oder Privatpersonen als Vertretung fungieren. Wird die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. Zusätzlich können Fahrtkosten (0,20 € pro gefahrenen Kilometer) und Lohnausfall erstattet werden, allerdings im Rahmen des Maximalbetrages für die Verhinderungspflege. Ein Sonderfall sind Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Bei ihnen wird seit dem 1.1.2024 maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes gezahlt.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Darüber hinaus sind die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege durch die Pflegekasse gedeckelt. So kann es passieren, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will, wenn nahen Verwandten ein Stundenlohn gezahlt wird, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt. Bei professionellen Pflegedienstleistern sind höhere Stundensätze möglich, da hier eine sachgemäße Verwendung für eine hochwertige Pflege sichergestellt ist.
Höhe der Verhinderungspflege
Für Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad ein jährliches Budget von maximal 1.612 Euro zur Verfügung. Handelt es sich bei der pflegenden Person um nahe Angehörige, liegt der maximale Satz bei 1.420,50 Euro (Pflegegrad 5). Aktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Ab 01.07.2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die aktuell nur teilweise miteinander verrechnet werden können, in einem Entlastungsbudget zusammengefasst. Die kumulierten Mittel in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr können dann noch flexibler genutzt werden. Bisher konnten Mittel nur bis zu einer Höhe von 806 Euro pro Jahr von der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass maximal 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung standen. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Sind Leistungen aus der Verhinderungspflege steuerfrei?
Wenn Privatpersonen mit der Verhinderungspflege beauftragt und dafür vergütet werden, stellt sich die Frage nach der Versteuerung dieser Einnahmen. Grundsätzlich sind Zahlungen für Verhinderungspflege in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Die Vergütung für Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn sie von Personen erbracht wird, die eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG erfüllen. Dies ist der Fall, wenn die Pflege aufgrund persönlicher Nähe, wie durch Verwandtschaft oder längere Bekanntschaft, und nicht aus monetären Motiven erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen die Pflege aus moralischen Gründen übernehmen.
Sollten die Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG nicht erfüllt sein oder die in § 37 SGB XI genannten Beträge überschritten werden, besteht Steuerpflicht. Ohne explizite Absprache müssen diese Zahlungen einer der Einkunftsarten des EStG zugeordnet werden, wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.
Für den Fall, dass Privatpersonen mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen oder die genauen steuerlichen Bedingungen unklar sind, sollte unbedingt vorab ein Steuerberater konsultiert werden, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.
Professionelle Pflegedienstleister müssen ihre Einnahmen aus Verhinderungspflege selbstverständlich versteuern. Über FLEXXI können Sie selbständige Pflegekräfte buchen, die Steuern und sonstige Abgaben eigenverantwortlich abführen. Für Sie gelten dadurch keine Arbeitgeberpflichten, sodass die Buchung einer professionellen Pflegekraft über FLEXXI besonders unkompliziert und einfach ist.
(Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)
Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das Pflegegeld
Wichtig zu wissen: Wenn Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, so wird in diesem Zeitraum die Höhe des Pflegegelds nach § 37 SGB XI um die Hälfte reduziert. Wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise genutzt wird, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Dann reduziert sich lediglich das finanzielle Jahresbudget für Verhinderungspflege. Der zeitliche Anspruch von 42 (56 für U25 mit PG4 oder PG5) Tagen pro Jahr wird nur reduziert, wenn die eingetragene Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist. Wichtig ist nicht, wie lange die Verhinderungspflege dauert, sondern die Dauer der Abwesenheit der Pflegeperson .(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Es lohnt sich also, auch nur stundenweise Verhinderungspflege zu nutzen, um sich als pflegender Angehöriger Freiräume für eigene Termine oder auch kurze Momente der Erholung im Alltag zu verschaffen. Denn auch dafür ist das Verhinderungspflegebudget konzipiert. Wenn Sie sich durch Verwandte und Bekannte vertreten lassen, können sich diese in der Regel die Vergütung für Verhinderungspflege steuerfrei auszahlen lassen.
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