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Das Verhinderungspflegebudget stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen auch dann bestens betreut und versorgt werden, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Was sich bei der Verhinderungspflege 2025 ändert, erfahren Sie hier.Was ist Verhinderungspflege?Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Unterstützungsleistung für die häusliche Pflege, die die Vertretung der Hauptpflegeperson ermöglicht, wenn diese zeitweise abwesend ist. Solche Abwesenheiten können beruflicher Natur sein, etwa bei Dienstreisen, Lehrgängen oder Prüfungen, oder durch private Umstände wie Urlaub oder Krankheit bedingt sein. Die Gründe, warum Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, können also vielfältig sein. Gängige Gründe, tageweise die Verhinderungspflege zu nutzen, sind: UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenVerhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, zum Beispiel aus folgenden Gründen:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenAnsprüche auf Leistungen für Verhinderungspflege bestehen, sobald die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Im Rahmen der Verhinderungspflege können sämtliche Tätigkeiten übernommen werden, die normalerweise von der Hauptpflegeperson erledigt werden. Dazu gehören in der Regel Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Ankleiden oder Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Tätigkeiten wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen, aber auch die medizinische Pflege.Die Verhinderungspflege kann von professionellen Pflegediensten, selbstständigen Pflegekräften oder auch von ehrenamtlichen Helfern, Angehörigen und Bekannten übernommen werden. Häufig wird dabei eine Kombination aus unterschiedlichen Betreuungsformen gewählt. In jedem Fall bleibt die pflegebedürftige Person während der Verhinderungspflege in der gewohnten häuslichen Umgebung. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)4,5 Prozent höhere Leistungen für Verhinderungspflege 2025Die wohl relevanteste Änderungen bei der Verhinderungspflege 2025 ist die Erhöhung des Budgets. Zahlreiche Pflegeleistungen werden zum 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, darunter auch die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Tages- und Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA und Leistungen für die vollstationäre Pflege sowie der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen steigen um 4,5 Prozent. Für die Verhinderungspflege bedeutet dies, dass das Budget für Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal 2025 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro pro Jahr steigt. Bei der Pflege durch nahe Angehörige ist die Erhöhung an den Pflegegeldsatz gekoppelt. Demnach stehen 2025 folgende Mittel für die Verhinderungspflege zur Verfügung:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.685 Eurobis zu 520,50 Euro3bis zu 1.685 Eurobis zu 898,50 Euro4bis zu 1.685 Eurobis zu 1.200 Euro5bis zu 1.685 Eurobis zu 1.485 EuroDie nächste Erhöhung erfolgt planmäßig erst wieder 2028.Flexiblere Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 2025Eine weitere Änderung tritt bei der Systematik der Leistungen für Verhinderungspflege 2025 in Kraft. Ab dem 01. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum Entlastungsbudget fusioniert. Bisher war nur eine anteilige Verrechnung der beiden Budgets möglich. Mit der Erhöhung des Kurzzeitpflegebudgets von 1.774 Euro auf 1.854 Euro und den 1.685 Euro jährlich für Verhinderungspflege stehen ab Juli 2025 dann insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, die für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden können.Das neue Entlastungsbudget macht die Organisation der häuslichen Pflege einfacher. So wird die Nutzung der Mittel unbürokratischer. Bisher musste gerechnet und beantragt werden, wenn Kurzzeit- und Verhinderungspflegemittel umgewidmet werden sollten. Mit dem Entlastungsbudget gibt es jetzt eine einfache Lösung, die für mehr Flexibilität sorgt. Denn es kann individuell sehr unterschiedlich sein, ob eher Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege benötigt wird. Das Entlastungsbudget würdigt diese unterschiedlichen Pflegebedarfe und macht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfacher, die passende Versorgung zu organisieren. Nicht zuletzt bedeutet das Entlastungsbudget auch: mehr Geld. Durch die Zusammenlegung der Mittel können nun insgesamt 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege genutzt werden, statt wie bisher maximal 2.418 Euro pro Jahr, da die Maximalgrenze für die Verrechnung entfällt.Weitere Änderungen bei der Verhinderungspflege 2025Der zeitliche Rahmen für den Bezug für Verhinderungspflege wird 2025 von bisher sechs auf dann acht Wochen pro Kalenderjahr ausgeweitet. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten, die bisher bei der Antragstellung für Verhinderungspflege nachgewiesen werden musste, entfällt ab 2025. Die Beantragung ist nun sofort möglich, wenn mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wechselwirkung zwischen Verhinderungspflege und PflegegeldVerhinderungspflege und Pflegegeld stehen in mehrfacher Hinsicht in Abhängigkeit. So wird während der Inanspruchnahme von tageweiser Verhinderungspflege das Pflegegeld für die entsprechenden Tage um 50 Prozent gekürzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird hingegen weiterhin das volle Pflegegeld ausgezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39) Sie können selbstverständlich auch das Pflegegeld nutzen, um eine Vertretung zu organisieren. Dies ist aber erst dann sinnvoll, wenn das komplette Entlastungsbudget ausgeschöpft ist.Zusätzlich ist auch die Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige vom Pflegegeld abhängig. Wenn nahe Angehöriges, genauer Verwandte oder Verschwägerte ersten oder zweiten Grades sowie Personen, die im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, die Verhinderungspflege übernehmen, erstattet die Pflegekasse maximal Kosten in Höhe des 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Das Pflegegeld wird 2025 ebenfalls um 4,5 Prozent erhöht – und damit auch die Leistungen für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige. Die Pflegegeldsätze 2025 gestalten sich wie folgt:PflegegradLeistungen 2025Pflegegrad 10 EuroPflegegrad 2347 EuroPflegegrad 3599 EuroPflegegrad 4800 EuroPflegegrad 5990 Euro(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte durchführen zu lassen. Denn neben der höheren Erstattung hat diese Pflege in der Regel eine höhere Qualität und ist medizinisch korrekt. Das berücksichtigen die Pflegeversicherungen nicht nur in der Höhe des Jahresbudgets für Verhinderungspflege, sondern auch bei der Höhe der Stundenlöhne, die erstattet werden. Wenn nahe Verwandte einen Stundenlohn erhalten, der dem von professionellen Pflegedienstleistern entspricht, kann die Pflegekasse diesen Lohn möglicherweise beanstanden und nicht vollständig erstatten. Für professionelle Pflegedienstleister hingegen sind höhere Stundensätze problemlos erstattungsfähig. Mit FLEXXI wird die Organisation besonders einfach, denn bei uns sind ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte registriert. Sie wählen selbst, welche Leistungen und Pflegekräfte Sie in Anspruch nehmen möchten, und legen die Höhe des Stundenlohns fest. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne mit einer Beratung zur angemessenen Vergütung.Verhinderungspflege beantragen: So geht esDer Antrag auf Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einzureichen, die an die jeweilige Krankenkasse angegliedert ist. Die Antragstellung kann entweder von der pflegebedürftigen Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person vorgenommen werden. In der Regel ist es möglich, den Antrag sowohl postalisch als auch online zu stellen. Durch den Wegfall der Vorpflegezeit und die Fusion zum Entlastungsbudget werden die Pflegekassen ihre Anträge 2025 vermutlich anpassen.Folgende Informationen werden in der Regel abgefragt:Anschrift der pflegebedürftigen PersonGeburtsdatum der pflegebedürftigen PersonVersichertennummer der pflegebedürftigen PersonBankverbindung der pflegebedürftigen Personeingetragene PflegepersonenDauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der VerhinderungspflegeGrund für die Beantragung der VerhinderungspflegeName und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistendenfalls bestehend: Verwandtschaftsverhältnis zu Verhinderungspflege leistenden PersonenVerhinderungspflege über FLEXXI buchenMit FLEXXI können Sie Verhinderungspflege einfach und flexibel buchen: Bis zu drei Wochen im Voraus lassen sich qualifizierte Pflegekräfte für alle Aufgaben der Verhinderungspflege bequem per App auswählen. Sie legen den Stundenlohn individuell fest und finden genau die Betreuung, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So können Sie entspannt durchatmen, während Ihre Liebsten in Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig versorgt werden.Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2025Sind die Leistungen für Verhinderungspflege 2025 gestiegen?Ja, wie bei anderen Leistungen der Pflegeversicherung auch, wird das Budget für Verhinderungspflege 2025 um 4,5 Prozent angehoben. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wie lange kann Verhinderungspflege 2025 bezogen werden?Ab 2025 erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen von sechs auf acht Wochen (56 Tage). (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Was ändert sich bei der Vorpflegezeit für Verhinderungspflege 2025?Ab 2025 muss keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung mehr erfüllt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?Ja, die Kosten für die Verhinderungspflege können nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden, sogar rückwirkend bis zu vier Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verhinderungspflegebudget zum Jahresende verfällt und nicht ins nächste Jahr übertragen werden kann. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1) Beachten Sie bei rückwirkender Beantragung außerdem, dass das Budget für Verhinderungspflege in den Vorjahren geringer war als 2025.Kann das Entlastungsbudget ausgezahlt werden?Nein, das Entlastungsbudget ist zweckgebunden und kann nur genutzt werden, um Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu finanzieren. Eine Auszahlung zur freien Verwendung ist also nicht möglich. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie – falls keine längeren Abwesenheiten geplant sind – das Budget nutzen können, um sich im Alltag kleine Inseln der Erholung zu schaffen. Denn die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, damit die Hauptpflegeperson beispielsweise private Termine wahrnehmen kann...
Patricia Tovar
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Das Verhinderungspflegebudget stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen auch dann bestens betreut und versorgt werden, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Was sich bei der Verhinderungspflege 2025 ändert, erfahren Sie hier.Was ist Verhinderungspflege?Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Unterstützungsleistung für die häusliche Pflege, die die Vertretung der Hauptpflegeperson ermöglicht, wenn diese zeitweise abwesend ist. Solche Abwesenheiten können beruflicher Natur sein, etwa bei Dienstreisen, Lehrgängen oder Prüfungen, oder durch private Umstände wie Urlaub oder Krankheit bedingt sein. Die Gründe, warum Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, können also vielfältig sein. Gängige Gründe, tageweise die Verhinderungspflege zu nutzen, sind: UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenVerhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, zum Beispiel aus folgenden Gründen:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenAnsprüche auf Leistungen für Verhinderungspflege bestehen, sobald die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Im Rahmen der Verhinderungspflege können sämtliche Tätigkeiten übernommen werden, die normalerweise von der Hauptpflegeperson erledigt werden. Dazu gehören in der Regel Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Ankleiden oder Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Tätigkeiten wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen, aber auch die medizinische Pflege.Die Verhinderungspflege kann von professionellen Pflegediensten, selbstständigen Pflegekräften oder auch von ehrenamtlichen Helfern, Angehörigen und Bekannten übernommen werden. Häufig wird dabei eine Kombination aus unterschiedlichen Betreuungsformen gewählt. In jedem Fall bleibt die pflegebedürftige Person während der Verhinderungspflege in der gewohnten häuslichen Umgebung. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)4,5 Prozent höhere Leistungen für Verhinderungspflege 2025Die wohl relevanteste Änderungen bei der Verhinderungspflege 2025 ist die Erhöhung des Budgets. Zahlreiche Pflegeleistungen werden zum 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, darunter auch die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Tages- und Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA und Leistungen für die vollstationäre Pflege sowie der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen steigen um 4,5 Prozent. Für die Verhinderungspflege bedeutet dies, dass das Budget für Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal 2025 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro pro Jahr steigt. Bei der Pflege durch nahe Angehörige ist die Erhöhung an den Pflegegeldsatz gekoppelt. Demnach stehen 2025 folgende Mittel für die Verhinderungspflege zur Verfügung:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.685 Eurobis zu 520,50 Euro3bis zu 1.685 Eurobis zu 898,50 Euro4bis zu 1.685 Eurobis zu 1.200 Euro5bis zu 1.685 Eurobis zu 1.485 EuroDie nächste Erhöhung erfolgt planmäßig erst wieder 2028.Flexiblere Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 2025Eine weitere Änderung tritt bei der Systematik der Leistungen für Verhinderungspflege 2025 in Kraft. Ab dem 01. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum Entlastungsbudget fusioniert. Bisher war nur eine anteilige Verrechnung der beiden Budgets möglich. Mit der Erhöhung des Kurzzeitpflegebudgets von 1.774 Euro auf 1.854 Euro und den 1.685 Euro jährlich für Verhinderungspflege stehen ab Juli 2025 dann insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, die für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden können.Das neue Entlastungsbudget macht die Organisation der häuslichen Pflege einfacher. So wird die Nutzung der Mittel unbürokratischer. Bisher musste gerechnet und beantragt werden, wenn Kurzzeit- und Verhinderungspflegemittel umgewidmet werden sollten. Mit dem Entlastungsbudget gibt es jetzt eine einfache Lösung, die für mehr Flexibilität sorgt. Denn es kann individuell sehr unterschiedlich sein, ob eher Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege benötigt wird. Das Entlastungsbudget würdigt diese unterschiedlichen Pflegebedarfe und macht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfacher, die passende Versorgung zu organisieren. Nicht zuletzt bedeutet das Entlastungsbudget auch: mehr Geld. Durch die Zusammenlegung der Mittel können nun insgesamt 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege genutzt werden, statt wie bisher maximal 2.418 Euro pro Jahr, da die Maximalgrenze für die Verrechnung entfällt.Weitere Änderungen bei der Verhinderungspflege 2025Der zeitliche Rahmen für den Bezug für Verhinderungspflege wird 2025 von bisher sechs auf dann acht Wochen pro Kalenderjahr ausgeweitet. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten, die bisher bei der Antragstellung für Verhinderungspflege nachgewiesen werden musste, entfällt ab 2025. Die Beantragung ist nun sofort möglich, wenn mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wechselwirkung zwischen Verhinderungspflege und PflegegeldVerhinderungspflege und Pflegegeld stehen in mehrfacher Hinsicht in Abhängigkeit. So wird während der Inanspruchnahme von tageweiser Verhinderungspflege das Pflegegeld für die entsprechenden Tage um 50 Prozent gekürzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird hingegen weiterhin das volle Pflegegeld ausgezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39) Sie können selbstverständlich auch das Pflegegeld nutzen, um eine Vertretung zu organisieren. Dies ist aber erst dann sinnvoll, wenn das komplette Entlastungsbudget ausgeschöpft ist.Zusätzlich ist auch die Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige vom Pflegegeld abhängig. Wenn nahe Angehöriges, genauer Verwandte oder Verschwägerte ersten oder zweiten Grades sowie Personen, die im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, die Verhinderungspflege übernehmen, erstattet die Pflegekasse maximal Kosten in Höhe des 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Das Pflegegeld wird 2025 ebenfalls um 4,5 Prozent erhöht – und damit auch die Leistungen für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige. Die Pflegegeldsätze 2025 gestalten sich wie folgt:PflegegradLeistungen 2025Pflegegrad 10 EuroPflegegrad 2347 EuroPflegegrad 3599 EuroPflegegrad 4800 EuroPflegegrad 5990 Euro(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte durchführen zu lassen. Denn neben der höheren Erstattung hat diese Pflege in der Regel eine höhere Qualität und ist medizinisch korrekt. Das berücksichtigen die Pflegeversicherungen nicht nur in der Höhe des Jahresbudgets für Verhinderungspflege, sondern auch bei der Höhe der Stundenlöhne, die erstattet werden. Wenn nahe Verwandte einen Stundenlohn erhalten, der dem von professionellen Pflegedienstleistern entspricht, kann die Pflegekasse diesen Lohn möglicherweise beanstanden und nicht vollständig erstatten. Für professionelle Pflegedienstleister hingegen sind höhere Stundensätze problemlos erstattungsfähig. Mit FLEXXI wird die Organisation besonders einfach, denn bei uns sind ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte registriert. Sie wählen selbst, welche Leistungen und Pflegekräfte Sie in Anspruch nehmen möchten, und legen die Höhe des Stundenlohns fest. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne mit einer Beratung zur angemessenen Vergütung.Verhinderungspflege beantragen: So geht esDer Antrag auf Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einzureichen, die an die jeweilige Krankenkasse angegliedert ist. Die Antragstellung kann entweder von der pflegebedürftigen Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person vorgenommen werden. In der Regel ist es möglich, den Antrag sowohl postalisch als auch online zu stellen. Durch den Wegfall der Vorpflegezeit und die Fusion zum Entlastungsbudget werden die Pflegekassen ihre Anträge 2025 vermutlich anpassen.Folgende Informationen werden in der Regel abgefragt:Anschrift der pflegebedürftigen PersonGeburtsdatum der pflegebedürftigen PersonVersichertennummer der pflegebedürftigen PersonBankverbindung der pflegebedürftigen Personeingetragene PflegepersonenDauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der VerhinderungspflegeGrund für die Beantragung der VerhinderungspflegeName und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistendenfalls bestehend: Verwandtschaftsverhältnis zu Verhinderungspflege leistenden PersonenVerhinderungspflege über FLEXXI buchenMit FLEXXI können Sie Verhinderungspflege einfach und flexibel buchen: Bis zu drei Wochen im Voraus lassen sich qualifizierte Pflegekräfte für alle Aufgaben der Verhinderungspflege bequem per App auswählen. Sie legen den Stundenlohn individuell fest und finden genau die Betreuung, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So können Sie entspannt durchatmen, während Ihre Liebsten in Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig versorgt werden.Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2025Sind die Leistungen für Verhinderungspflege 2025 gestiegen?Ja, wie bei anderen Leistungen der Pflegeversicherung auch, wird das Budget für Verhinderungspflege 2025 um 4,5 Prozent angehoben. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wie lange kann Verhinderungspflege 2025 bezogen werden?Ab 2025 erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen von sechs auf acht Wochen (56 Tage). (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Was ändert sich bei der Vorpflegezeit für Verhinderungspflege 2025?Ab 2025 muss keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung mehr erfüllt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?Ja, die Kosten für die Verhinderungspflege können nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden, sogar rückwirkend bis zu vier Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verhinderungspflegebudget zum Jahresende verfällt und nicht ins nächste Jahr übertragen werden kann. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1) Beachten Sie bei rückwirkender Beantragung außerdem, dass das Budget für Verhinderungspflege in den Vorjahren geringer war als 2025.Kann das Entlastungsbudget ausgezahlt werden?Nein, das Entlastungsbudget ist zweckgebunden und kann nur genutzt werden, um Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu finanzieren. Eine Auszahlung zur freien Verwendung ist also nicht möglich. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie – falls keine längeren Abwesenheiten geplant sind – das Budget nutzen können, um sich im Alltag kleine Inseln der Erholung zu schaffen. Denn die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, damit die Hauptpflegeperson beispielsweise private Termine wahrnehmen kann...
Patricia Tovar
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Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) bringt ab dem 1. Januar 2025 signifikante Änderungen in den Leistungsansprüchen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Neuregelungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten und die Inanspruchnahme flexibler zu gestalten.  1. Erhöhung der Verhinderungspflege-Leistungen  Der aktuelle Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 EUR wird ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, sodass sich der Betrag auf 1.685 EUR pro Jahr erhöht.  2. Zusammenfassung der Leistungsbeträge und neues Jahresbudget ab dem 1.Juli 2025:  Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget gemäß § 42a SGB XI zusammengefasst. Das neue gemeinsame Budget von 3.539 EUR kann flexibler für kurzfristige und langfristige Pflegesituationen verwendet werden. Ab diesem Datum haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.  3. Entfall der Vorpflegezeit  Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 und 5 profitieren bereits seit dem 1. Januar 2024 von der Entlastung durch den Entfall der Vorpflegezeit und einem gemeinsamen Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit dann auch für alle anderen.  4. Verlängerung der Verhinderungspflegezeit  Die Verhinderungspflege kann ab 2025 bis zu maximal 56 Tage (acht Wochen) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zu den bisherigen 42 Tagen dar.  5. Erhöhung des Budgets für nahe Angehörige  Das für nahe Angehörige vorgesehene Budget wird von bisher dem 1,5-fachen auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes angehoben, wodurch Pflegebedürftige und deren Familienangehörige finanziell entlastet werden.  6. Erhöhung des Budgets für jüngere Pflegebedürftige  Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 wird das jährliche Budget für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 2025 nochmals angehoben – auf 1.599 EUR (PG 4) und 1.979 EUR (PG 5).  7. Abrechnung der Verhinderungspflege im Jahr 2025:  Die Personengruppe U25, mit einem Pflegegrad 4 oder 5 hat bereits zum 01.01.2025 den Anspruch auf die unten aufgeführten 3.539€ und nicht erst zum 01.07.2025. Der Grund ist die 4,5 % Erhöhung aus allen Leistungen der Pflegeversicherung.Das Datum zum 01.07.25 betrifft lediglich den Rest der Pflegebedürftigen – ab einem Pflegegrad 2 oder höher. Diese können bis zum 1. Juli 2025 bis zu 2.528 EUR aus demkombinierten Budget abrechnen. Danach kann der verbleibende Restbetrag bis zu insgesamt 3.539 EUR verwendet werden. Wichtig ist, dass bis einschließlich Juni 2025 derBetrag von 1.685 EUR aus der Verhinderungspflege und 843 EUR aus der nicht genommener Kurzzeitpflege nicht überschritten wird.Auch die Umwandlungsleistungen aus der Kurzzeitpflege in zusätzliche Verhinderungspflege, müssen bis zum 30.06.2025 weiterhin auf dem Antrag angekreuzt werden.Dieses betrifft insbesondere die Personengruppe U 25 mit einem Pflegegrad 4 oder 5. Wenn dies nicht geschieht, werden lediglich 1.685 € von der Pflegekasse übernommen.Verhinderungspflege 2024 und 2025                                                                      Pflegegeld 2024 und 2025 Verhinderungs Pflege-Budget für nahe AngehörigeWenn Sie Pflege für zu Hause brauchen, benutzen Sie doch die kostenlose FLEXXI Care App und buchen Sie Pflege so einfach wie ein Taxi.Pflege sofort parat - auch schon morgen, auch nur für einen Tag!..
Javier Tejerina Pérez
Javier Tejerina Pérez
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Die Verbesserung der Betreuung von Menschen mit Demenz ist ein entscheidender Aspekt, um ihr Wohlbefinden und ihre Lebensqualität zu gewährleisten. Da die Zahl der von dieser Krankheit betroffenen Menschen weiter steigt, wird es immer wichtiger, innovative Wege zu finden, um bessere Unterstützung und Hilfe zu bieten. In diesem Beitrag werden wir verschiedene Strategien, Techniken und Ressourcen vorstellen, mit denen die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz verbessert werden kann. Unser Ziel ist es, Ihnen als Betreuer/in oder Pflegebedürftige/r wertvolle Einblicke und praktische Tipps zu geben, um die Pflege insgesamt zu verbessern. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Pflege von Menschen mit Demenz und entdecken Sie Möglichkeiten, wie Sie das Leben der Betroffenen sinnvoll verbessern können.Die Herausforderungen von Demenzpatienten verstehenDemenzkranke leiden häufig unter Gedächtnisverlust, der ihre täglichen Aktivitäten und Beziehungen beeinträchtigt. Das Verständnis für ihre emotionalen und psychologischen Probleme kann zu einer besseren Unterstützung und Pflege führen. Auch körperliche Gesundheitsprobleme wie Bewegungs- und Koordinationsschwierigkeiten sind bei Demenzpatienten häufig. Die Schaffung eines sicheren und unterstützenden Umfelds ist für das Wohlbefinden von Menschen mit Demenz entscheidend.Wirksame Strategien für DemenzbetreuerDie Schaffung eines strukturierten Tagesablaufs kann Menschen mit Demenz ein Gefühl der Stabilität vermitteln. Eine klare und einfache Kommunikation sorgt für Verständnis und hilft, Verwirrung zu vermeiden. Die Einbeziehung von Aktivitäten, die kognitive Funktionen anregen, wie z. B. Puzzles und Gedächtnisspiele, kann von Vorteil sein. Ein ruhiges und geduldiges Auftreten ist für den effektiven Umgang mit Verhaltensproblemen unerlässlich. Durch die Umsetzung dieser Strategien können Pflegekräfte die Lebensqualität von Menschen mit Demenz erheblich verbessern.Personalisierte Pflegepläne für Menschen mit DemenzDie Erstellung personalisierter Pflegepläne für Menschen mit Demenz geht auf ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben ein und verbessert ihr allgemeines Wohlbefinden. Der Weg eines jeden Menschen mit Demenz ist anders, weshalb es wichtig ist, die Pflegeansätze individuell anzupassen. Durch die Berücksichtigung der persönlichen Geschichte, Vorlieben und Abneigungen der Betroffenen können die Pflegekräfte eine Umgebung schaffen, die sie besser unterstützt. Dieser Ansatz hilft nicht nur bei der Bewältigung der Symptome, sondern verbessert auch die emotionale und psychische Gesundheit der Betroffenen. Die Personalisierung der Pflegepläne führt zu einem besseren Engagement und einer höheren Lebensqualität. Ziel ist es, dass sich jeder Mensch wertgeschätzt und verstanden fühlt, was zu seinem Komfort und seiner Sicherheit beiträgt.Wie können Pflegekräfte mit schwierigen Verhaltensweisen von Demenzpatienten umgehen?Wenn man die Ursachen für herausfordernde Verhaltensweisen versteht, kann das Pflegepersonal effektiver und einfühlsamer reagieren. Die Einführung einer beständigen Routine kann Menschen mit Demenz ein Gefühl der Sicherheit vermitteln und Ängste abbauen. Eine klare und einfache Kommunikation hilft, Missverständnisse und Frustration bei Demenzkranken zu vermeiden. Außerdem kann die Einbeziehung von Familienmitgliedern in den Pflegeplan zusätzliche Unterstützung bieten und die Pflegeerfahrung insgesamt verbessern. Durch die Integration dieser Ansätze kann das Pflegepersonal eine unterstützende und beruhigende Umgebung für Demenzkranke schaffen.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verbesserung der Betreuung von Menschen mit Demenz einen vielschichtigen Ansatz erfordert, der auf ihre besonderen Herausforderungen und Bedürfnisse eingeht. Durch das Verständnis der emotionalen, psychischen und physischen Schwierigkeiten, mit denen Demenzkranke konfrontiert sind, können Pflegekräfte eine sichere und unterstützende Umgebung schaffen. Wirksame Strategien wie strukturierte Tagesabläufe, klare Kommunikation und ansprechende Aktivitäten können die Lebensqualität der Betroffenen erheblich verbessern. Darüber hinaus sorgen personalisierte Pflegepläne, die die Geschichte, Vorlieben und Abneigungen des Einzelnen berücksichtigen, dafür, dass sich jeder Mensch wertgeschätzt und verstanden fühlt. Dieser personalisierte Ansatz hilft nicht nur bei der Bewältigung der Symptome, sondern fördert auch das emotionale und geistige Wohlbefinden. (Quelle: pflegenetzwerk-deutschland.de)..
Javier Tejerina Pérez
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Herzlich willkommen auf unserem Blog! Wir freuen uns, Ihnen heute ein einzigartiges Hotel in Münster die DKV Residenz vorzustellen, das Verhinderungspflege für hilfsbedürftige Menschen neu definiert. In diesem Hotel können pflegende Angehörige und ihre Liebsten einen entspannten und komfortablen Aufenthalt genießen, während sie die Pflege und Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Begleiten Sie uns bei der Erkundung dieses Hotel-Erlebnisses, das speziell für pflegebedürftige Menschen entwickelt wurde.Einzigartige Entlastungsangebote in Münster entdeckenErleben Sie eine breite Palette an individuell angepassten Unterstützungsangeboten, die den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen erleichtern. In Münster gibt es spezialisierte Programme und Dienstleistungen, die eine spürbare Entlastung bieten und gezielt auf die Bedürfnisse beider Gruppen eingehen. Diese innovativen und personalisierten Pflegelösungen tragen dazu bei, das Wohlbefinden aller Beteiligten nachhaltig zu verbessern.Persönliche Geschichten: Erfahrungen mit der Kurzzeitpflege in einem HotelDie Gäste schätzen oft die Mischung aus Gastfreundschaft und medizinischer Versorgung, die ihr allgemeines Wohlbefinden während eines kurzen Aufenthalts steigern kann. Familien berichten häufig von ihren Erfahrungen, die sie beruhigen, weil sie wissen, dass ihre Angehörigen in einer sicheren und komfortablen Umgebung professionell betreut werden. Diese Kombination von Dienstleistungen unterstützt nicht nur die körperliche Gesundheit der Gäste, sondern sorgt auch für eine emotionale Entlastung der Familien.Vorteile der Entlastungspflege in HotelsDie Kurzzeitpflege in Hotels bietet sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen eine komfortable und stressfreie Umgebung. Durch die Kombination von Kurzzeitpflege und Hoteldienstleistungen können das allgemeine Wohlbefinden und die psychische Gesundheit sowohl der Pflegenden als auch der betreuten Person erheblich verbessert werden. Diese Hotels bieten professionelle Pflegedienste und Einrichtungen, die auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen zugeschnitten sind.Oft gestellte Fragen:Welche Arten von Betreuungsleistungen werden im Hotel in Münster angeboten?Das Hotel in Münster bietet Gästen mit besonderen Bedürfnissen einen persönlichen Betreuungsservice im Zimmer. Sollten während des Aufenthalts gesundheitliche Probleme auftreten, ist auf Anfrage ein professioneller medizinischer Service verfügbar. Darüber hinaus können die Gäste von Mobilitätshilfen wie dem Verleih von Rollstühlen und der Unterstützung bei der Beförderung profitieren, um ihren Komfort und ihre Bequemlichkeit während ihres gesamten Aufenthalts zu gewährleisten.Wird finanzielle Unterstützung oder Versicherungsschutz für Aufenthalte im Hotel akzeptiert?Viele Hotels akzeptieren finanzielle Unterstützungsprogramme zur Deckung der Aufenthaltskosten, insbesondere aus medizinischen Gründen oder in Notfällen. Häufig sind Hotelübernachtungen in Reiseversicherungen eingeschlossen, aber es ist wichtig, die genauen Bedingungen zu prüfen. Bestimmte staatliche oder gemeinnützige Programme können finanzielle Unterstützung für Hotelübernachtungen anbieten, insbesondere für Bedürftige oder in Krisensituationen. Es ist ratsam, sich direkt mit dem Hotel in Verbindung zu setzen, um sich nach den möglichen Formen der finanziellen Unterstützung oder des Versicherungsschutzes für Ihren Aufenthalt zu erkundigen.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Konzept der Kurzzeitpflege im Hotel DKV Residenz in Münster einen erfrischenden und innovativen Ansatz für die Pflege bietet. Diese einzigartige Mischung aus Gastfreundschaft und medizinischer Versorgung bietet zahlreiche Vorteile sowohl für die Pflegenden als auch für die Pflegebedürftigen. Die Familien können sich darauf verlassen, dass ihre Angehörigen in einer sicheren und unterstützenden Umgebung leben, während professionelle Dienstleistungen ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden sicherstellen. Insgesamt führt dies zu einer erheblichen Stressreduzierung und einer Verbesserung der Lebensqualität für alle Beteiligten. Wenn Sie auf der Suche nach einer maßgeschneiderten und einfühlsamen Lösung für die Entlastungspflege sind, könnten die spezialisierten Hotelprogramme von Hotel DKV Residenz Münster genau die richtige Wahl sein.Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/hotel-ambulant-pflege-muenster-100.html..
Javier Tejerina Pérez
Javier Tejerina Pérez
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Kernaussagen: Sicherlich haben Sie sich gefragt, ob Sie als pflegende Angehörige auch mal eine Auszeit nehmen können. Die Bremer Initiative „Hol Mal Luft“ zeigt, dass es möglich und dringend nötig ist. Erfahren Sie, wie pflegende Angehörige durch Restaurantbesuche eine Pause bekommen und wie die FLEXXI App Ihnen dabei hilft, während Ihrer Abwesenheit die beste Pflege sicherzustellen. Lesen Sie weiter, um mehr über diese wertvolle Unterstützung zu erfahren! Pflegende Angehörige stehen oft vor großen Herausforderungen, wenn sie die Pflege ihrer Liebsten mit ihrem eigenen Leben in Einklang bringen müssen. Gertrud Bäumer ist eine von ihnen. Seit acht Jahren pflegt sie ihren dementen Mann Klaus. Die ehemalige Krankenschwester aus Bremen-Osterholz muss auf vieles verzichten und ist rund um die Uhr für ihren Mann da. Einkaufen, Wäsche waschen und andere Erledigungen kann sie nur dann machen, wenn Klaus in der Tagespflege ist.Die Belastungen der häuslichen PflegeGertrud Bäumer, die selbst bereits 81 Jahre alt ist, kennt die Belastungen des Pflegealltags nur zu gut. „Ich sage ihm manchmal: Ich bin auch alt. Ich muss mich ausruhen“, erklärt sie, doch ihr Mann registriert das oft nicht. Die ständige Verantwortung und das Gefühl, immer zuständig zu sein, zehren an ihren Kräften. Doch trotz der Anstrengungen möchte sie ihren Mann nicht in ein Pflegeheim geben. Als sie selbst eine Hüftoperation hatte und Klaus für eine Woche ins Heim musste, war er dort völlig verloren.Ein Lichtblick: Das Projekt „Hol Mal Luft“Eberhard Muras von der „Bürgerstiftung Bremen“ und Volker Donk vom „Netzwerk Selbsthilfe“ haben erkannt, wie wichtig eine Auszeit für pflegende Angehörige ist. Sie haben das Projekt „Hol Mal Luft“ ins Leben gerufen, um diesen Menschen eine kleine Pause zu ermöglichen. Die Initiative bietet pflegenden Angehörigen die Gelegenheit, einen Abend lang in einem Restaurant zu entspannen, während für die zu pflegenden Personen gesorgt wird.„Diese Menschen haben oft seit Jahren nichts mehr für sich selbst gemacht“, sagt Muras. Bei den Treffen sorgt er dafür, dass die Gäste nicht nur Tiefkühlpizza bestellen, sondern sich etwas Gutes gönnen. Ein Taxi holt die Teilnehmer ab und bringt sie sicher zum Restaurant und wieder nach Hause. „Es ist das erste Mal seit sechs Jahren, dass ich abends alleine ausgehe“, erzählt Gertrud Bäumer. Sie genießt die Zeit im Restaurant und das Gespräch mit anderen, die ähnliche Erfahrungen machen.Zeit zum Durchatmen und Kraft tankenWährend des Abends können die pflegenden Angehörigen kurz abschalten und die Gesellschaft von Gleichgesinnten genießen. „Danke, dass Sie so eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe machen“, prostet Eberhard Muras den Gästen zu. Für Gertrud Bäumer ist es eine willkommene Gelegenheit, neue Energie zu tanken, auch wenn sie zwischendurch an ihren Mann denkt. „Man muss sich doch ein bisschen freischaufeln, aber es ist alles okay. Es ist schön in der Runde“, sagt sie.Unterstützung durch FLEXXIFLEXXI versteht die Herausforderungen, denen pflegende Angehörige täglich gegenüberstehen. Mit der FLEXXI App können Sie qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege buchen und so die notwendige Unterstützung erhalten, um sich selbst eine Auszeit zu gönnen. FLEXXI ermöglicht es Ihnen, Pflegekräfte flexibel zu buchen und dabei den Stundenlohn und die Aufgaben individuell festzulegen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Liebsten in guten Händen sind, während Sie sich erholen und neue Kraft tanken.Lesen Sie den Artikel hier!Wenn Sie sich nicht nur einen freien Abend, sondern eine längere Auszeit wünschen, lesen Sie unseren Artikel "Pflegebedürftigkeit und Urlaub: Wie beides möglich ist", um zu erfahren, wie Sie Urlaub und die Pflege Ihrer Angehörigen miteinander vereinbaren können...
Patricia Tovar
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