Kernaussagen:

    Viele pflegende Angehörige sind über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege nur wenig informiert und sorgen sich, ob tatsächlich alle Kosten übernommen werden.- Welche Aufgaben dürfen abgerechnet werden?- Was muss ich bei der Antragstellung beachten?- Wird Verhinderungspflege überprüft?Im Folgenden beantworten wir diese und weitere häufige Fragen zur Verhinderungspflege.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – bietet eine wertvolle Unterstützung in der häuslichen Pflege, indem sie die Vertretung der Hauptpflegeperson sicherstellt, wenn diese aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert ist. So kann eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden werden und die pflegebedürftige Person im gewohnten häuslichen Umfeld bleiben.

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, sobald die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Während dieser Zeit können alle Aufgaben übernommen werden, die normalerweise von der privat pflegenden Person erledigt werden. Auch medizinische Pflege kann im Rahmen der Verhinderungspflege geleistet werden.

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Die Betreuung kann durch professionelle Pflegedienste, selbstständige Pflegekräfte sowie ehrenamtliche Helfer, Angehörige oder Bekannte erfolgen. Oft wird eine Kombination aus verschiedenen Betreuungsformen gewählt. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person weiterhin in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung versorgt wird, um den Alltag möglichst stabil und vertraut zu gestalten. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

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Wie viel Geld steht für Verhinderungspflege zur Verfügung?

Ab Juli 2025 stehen die Mittel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Budget, dem Entlastungsbudget, zur Verfügung. Zuvor war es nur möglich, die beiden Budgets anteilig miteinander zu verrechnen. Pro Jahr stehen nun bis zu 3.539 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung (statt wie vorher 1.685 Euro für Verhinderungs- und 1.774 Euro für Kurzzeitpflege). Zudem hat sich der Gesamtanspruch von sechs Wochen (42 Tage) auf acht Wochen (56 Tage) erhöht.

Wird die Verhinderungspflege von nahen Verwandten übernommen – also von Verwandten oder Verschwägerten ersten oder zweiten Grades – oder von Personen, die im selben Haushalt leben, gelten besondere Regelungen zur Kostenerstattung. In diesen Fällen übernimmt die Pflegekasse maximal das 2-Fache des monatlichen Pflegegeldes ab Juli 2025 (bis zum 30.06.2025 war es das 1,5-fache des Pflegegeldes). Bitte beachten: Für private Vertretungen werden geringere Stundensätze erstattet als bei professionellen Pflegedienstleistern. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Höhe der Verhinderungspflege nach Pflegegrad:


(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)

Verhinderungspflege beantragen: So geht es

Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Die Antragstellung kann entweder von der pflegebedürftigen Person selbst oder einer bevollmächtigten Person erfolgen. In der Regel ist es möglich, den Antrag sowohl per Post als auch online einzureichen.

In der Regel werden für die Beantragung folgende Informationen benötigt:

  • Anschrift der pflegebedürftigen Person
  • Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
  • Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • Bankverbindung der pflegebedürftigen Person
  • eingetragene Pflegepersonen
  • Dauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der Verhinderungspflege
  • Grund für die Beantragung der Verhinderungspflege
  • Name und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistenden
  • falls bestehend: Verwandtschaftsverhältnis zu Verhinderungspflege leistenden Personen

Sie möchten Verhinderungspflege beantragen, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Unser Chatbot führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.

Ihr Verhinderungspflege-
Assistent FLEXX-i

Welche Gründe für Verhinderungspflege werden akzeptiert?

In der Regel muss im Antrag auf Verhinderungspflege angegeben werden, aus welchen Gründen diese erforderlich ist. Gängige Gründe für die Abwesenheit der Hauptpflegeperson sind:

  • Urlaub
  • Krankenhaus-Aufenthalt
  • Reha-Aufenthalt
  • Ruhetage
  • Fortbildungen
  • Dienstreisen

Was viele nicht wissen: Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Denn es gibt auch gute Gründe für stundenweise Abwesenheiten der Hauptpflegeperson:

  • Prüfungen
  • Fortbildungen
  • wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern
  • Freizeitaktivitäten, auch private Treffen

Vielleicht fragen Sie sich: Wird Verhinderungspflege überprüft hinsichtlich der Gründe? In der Regel prüft die Pflegekasse nicht, ob die Hauptpflegeperson tatsächlich aus den angegebenen Gründen abwesend ist. Und obwohl der Grund für die Verhinderungspflege im Antrag angegeben werden muss, ist nicht zu erwarten, dass der Antrag aufgrund der Art der Abwesenheit abgelehnt wird.

Wird Verhinderungspflege überprüft hinsichtlich der Pflegeaufgaben?

Über die Verhinderungspflege können alle Aufgaben der häuslichen Pflege vertreten werden, die normalerweise die Hauptpflegeperson übernimmt. Das können sein:

  • medizinische Pflege
  • Grundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)
  • haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)
  • Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)
  • Begleitung zu Freizeitaktivitäten
  • Gespräche
  • Erinnerungsarbeit
  • Fahrdienste
  • Nachtwache und Nachtbereitschaft

Aber wird Verhinderungspflege überprüft hinsichtlich der Aufgaben, die vertreten wurden? Nein, in der Regel nicht. Die Pflegekassen gestehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu, hier flexible Lösungen zu finden, die zur jeweiligen Lebenssituation passen.


Wird Verhinderungspflege überprüft hinsichtlich der Vorpflegezeit?

Nein. Ab 2025 muss keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung mehr nachgewiesen werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Fazit: Wird Verhinderungspflege überprüft?

Natürlich müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Wenn jedoch mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, ist die Beantragung unkompliziert möglich und der Antrag wird eigentlich immer angenommen.

Aber wird Verhinderungspflege überprüft? Natürlich bekommen Sie die Leistungen für Verhinderungspflege nicht einfach blanko ausgezahlt. Sie sollten also alle Rechnungen aufbewahren und lückenlos nachweisen können. Dafür sollten Sie Pflegedienstleister wählen, deren Leistungen von der Pflegekasse anerkannt werden. Sicher gehen Sie hier, wenn Sie einen professionellen Pflegedienstleister wie einen ambulanten Pflegedienst oder selbstständige Pflegekräfte beauftragen.

Natürlich können auch Verwandte und Bekannte für die Verhinderungspflege entlohnt werden. Hier sollten Sie aber beachten, dass die Pflegekasse geringere Stundenlöhne erstattet als bei professionellen Pflegedienstleistern. Zudem kann bei nahen Angehörigen und bei Personen, die im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegelds für Verhinderungspflege abgerechnet werden. Zusätzliche Erstattungen bis zur Budgetgrenze sind nur durch den Nachweis von Fahrtkosten oder Verdienstausfall möglich. Achten Sie darauf, dass dies bei der Abrechnung nachgewiesen werden kann.

Sie sollten also von der Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, unbedingt Gebrauch machen. Denn so werden Ihre Liebsten auch in Ihrer Abwesenheit optimal betreut und Sie können sich verdiente Auszeiten vom Pflegealltag schaffen.

Übrigens: Die Kosten für die Verhinderungspflege können nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden – sogar bis zu vier Jahre rückwirkend. Liegen Ihnen also noch entsprechende Rechnungen vor, können Sie diese einreichen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Verhinderungspflegebudget jeweils zum Jahresende verfällt und Ansprüche auf Verhinderungspflege nicht ins folgende Jahr übertragen werden können. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1 )

Zudem sollten Sie bei einer rückwirkenden Beantragung bedenken, dass das Budget für Verhinderungspflege in den Vorjahren niedriger war als ab 2025. Falls Sie also Kosten aus vergangenen Jahren geltend machen möchten, gelten die damaligen Erstattungsbeträge. Um Verzögerungen oder finanzielle Verluste zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Abrechnungen stets zeitnah nach der erbrachten Verhinderungspflege einzureichen.

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Verhinderungspflege ohne Sorgen: Mit FLEXXI können Sie die Verhinderungspflege schnell und unkompliziert organisieren. Bei uns sind ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte registriert, deren Leistungen von den Pflegekassen anerkannt werden. So brauchen Sie sich keine Gedanken machen, ob die Kosten auch erstattet werden.

Über die App lassen sich qualifizierte Pflegekräfte für alle Aufgaben der Verhinderungspflege bis zu drei Wochen im Voraus flexibel buchen. Sie bestimmen den Stundenlohn individuell und wählen gezielt die Betreuungskraft aus, die am besten zu den Bedürfnissen Ihrer Angehörigen passt. So können Sie beruhigt durchatmen, während Ihre Liebsten in Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig versorgt werden.