Verhinderungspflege rückwirkend beantragen – ist das möglich?
Auch pflegende Angehörige haben Auszeiten verdient. Während ihrer Abwesenheit können sie das Budget der Verhinderungspflege nutzen, um eine Vertretung zu organisieren. Sie haben das Verhinderungspflegebudget bisher nicht in Anspruch genommen? Hier erfahren Sie, wie Sie die Leistungen der Verhinderungspflege rückwirkend beantragen können.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) meint die Vertretung der privaten Hauptpflegeperson während einer zeitlich begrenzten Abwesenheit aufgrund von berufsbedingten Pflichten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgängen oder Prüfungen, aber auch aufgrund privat bedingten Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit. In diesen Fällen können sich die pflegenden Angehörigen durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste oder durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte vertreten lassen, die dafür Leistungen von der Pflegekasse erhalten. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Anspruch auf Verhinderungspflege
Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen, damit ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Um erstmalig einen Anspruch auf Leistungen für Verhinderungspflege zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate regulär im häuslichen Umfeld durch eine private Pflegeperson gepflegt werden. Wird die Pflege dauerhaft durch einen professionellen Pflegedienst geleistet, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist sowohl zeitlich als auch finanziell begrenzt. So kann die Verhinderungspflege maximal sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Höhe des finanziellen Zuschusses der Pflegekasse ist davon abhängig, ob die Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal oder durch andere nahe Angehörige erbracht wird. 2024 gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Ab 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem Entlastungsbudget zusammengefasst, sodass die Mittel in Höhe von dann insgesamt 3.386 Euro pro Kalenderjahr noch flexibler genutzt werden können. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Der Bezug von Leistungen der Verhinderungspflege reduziert für jeden vollen Tag das Pflegegeld um die Hälfte. Wenn Sie nur stundenweise die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, so wird dies nur auf das finanzielle Verhinderungspflegebudget angerechnet. Der zeitliche Anspruch reduziert sich erst dann, wenn die Verhinderungspflege für mindestens acht Stunden pro Tag erfolgt. Zudem wird bei lediglich stundenweiser Vertretung das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Dies ist vielen pflegenden Angehörigen nicht bewusst. Um die Leistungen voll zu nutzen, empfiehlt es sich daher zu prüfen, ob Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden kann. Möglich wäre dies beispielsweise, wenn andere Angehörige eine Vertretung übernommen haben, damit die Hauptpflegeperson eigene Arztbesuche oder andere Termine wahrnehmen konnte. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Gründe für Verhinderungspflege
Eine Beantragung von Leistungen für Verhinderungspflege kann erfolgen, wenn die pflegende Person beispielsweise aus folgenden Gründen tageweise vertreten werden muss:
Urlaub
Krankenhaus-Aufenthalt
Reha-Aufenthalt
Ruhetage
Fortbildungen
Dienstreisen
Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden, zum Beispiel aufgrund von Abwesenheiten der Pflegeperson aus folgenden Gründen:
Prüfungen
Fortbildungen
wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern
Freizeitaktivitäten, auch private Treffen
Beantragung der Verhinderungspflege – rückwirkend auch noch möglich
Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine Übertragung der Ansprüche ins Folgejahr ist nicht möglich, allerdings kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Vertretung kurzfristig organisiert werden musste.
Wer kann für die Verhinderungspflege beauftragt werden?
Für die Verhinderungspflege können professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte beauftragt werden. Zudem ist es möglich, Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche über das Budget der Verhinderungspflege zu vergüten. Wichtig ist dabei, dass die pflegende Person nicht ebenfalls als Pflegeperson eingetragen ist. Dann kann im gegenseitigen Vertretungsfall nämlich nicht auf das Verhinderungspflegebudget zugegriffen werden.
Bei der Entscheidung für ein Betreuungsmodell ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen wird, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. Dann wird von der Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes gezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Darüber hinaus sind die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege gedeckelt. Es kann passieren, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns für nahe Verwandte beanstandet und nicht voll erstatten will, wenn dieser dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt. Damit sollten Sie rechnen, wenn Sie die Verhinderungspflege erst rückwirkend beantragen. Organisieren Sie die Verhinderungspflege über FLEXXI, gehen Sie sicher, dass die Pflegekasse die Verhinderungspflege übernimmt, denn bei uns sind ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte gelistet.
Leistungen Verhinderungspflege
Wenn eine Person für Sie die Verhinderungspflege übernimmt, so erfolgt eine Erstattung der Pflegekasse für alle Aufgaben, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Dazu gehören in der Regel Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.
Wenn die medizinische Pflege regulär nicht durch die pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen wird, kann dies selbstverständlich auch während der Verhinderungspflege fortgesetzt werden.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Fazit: Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?
Ja, das ist möglich. Eine Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist rückwirkend möglich. Sie haben bis zu vier Jahre Zeit (bei Privatversicherten drei Jahre), die Leistungen bei der Pflegekasse einzureichen (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1).
Wichtig: Die Leistungen für Verhinderungspflege „anzusparen“ ist nicht möglich. Das heißt, dass nicht genutzte Ansprüche nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Es lohnt sich also zu prüfen, ob Verhinderungspflege rückwirkend noch beantragt werden kann und das Budget sinnvoll zu verplanen, um sich verdiente Auszeiten vom anspruchsvollen Pflegealltag zu ermöglichen – und wenn diese nur stundenweise sind. Dafür ist das Budget für Verhinderungspflege da!
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