Über FLEXXI qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege in Hamburg buchen

Sie sind beruflich abwesend oder planen einen Urlaub und wollen sichergehen, dass Ihre Liebsten in Ihrer Abwesenheit optimal betreut werden? Mit FLEXXI finden Sie qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege in Hamburg.
Was ist Verhinderungspflege?
Als Verhinderungspflege oder Ersatzpflege wird Pflege bezeichnet, die in Vertretung für eine private Pflegeperson stattfindet. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, mit denen eine Pflegevertretung finanziert werden kann.
Die Gründe, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, sind vielfältig. So kann Verhinderungspflege notwendig werden, weil die pflegenden Angehörigen durch Dienstreisen oder Fortbildungen beruflich eingebunden, selbst erkrankt oder aufgrund von Urlaub abwesend sind.
Die Verhinderungspflege ist als Vertretungslösung für die häusliche Pflege gedacht. Seit dem 1. Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieser gemeinsame Jahresbetrag kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
FLEXXI: Qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege in Hamburg finden
FLEXXI hat es sich zum Auftrag gemacht, pflegenden Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Über die FLEXXI App können qualifizierte Pflegekräfte als Unterstützung für die häusliche Pflege beauftragt werden – zum Beispiel als Verhinderungspflege, wenn Sie abwesend sind. Bis zu einem Jahr im Voraus können Pflegekräfte für die Verhinderungspflege in Hamburg gebucht werden. Sie legen dabei selbst fest, welche Aufgaben die Pflegekraft übernehmen soll und welchen Stundenlohn Sie zahlen wollen.
Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege in Hamburg
Über FLEXXI finden Sie qualifizierte Pflege- und Betreuungskräfte für verschiedene Aufgaben in der häuslichen Unterstützung. Je nach Qualifikation können unterschiedliche Tätigkeiten übernommen werden – von Unterstützung im Alltag über Grundpflege bis hin zu pflegerischen Aufgaben. Medizinische Behandlungspflege ist nur durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte und unter den dafür geltenden Voraussetzungen möglich. So können Familien je nach Bedarf unterschiedliche Formen der Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege in Hamburg organisieren.
Die FLEXXI Pflegekräfte übernehmen im Rahmen der Verhinderungspflege in Hamburg beispielsweise folgende Aufgaben:
Grundpflege
- Körperpflege
- Anziehen
- Unterstützung beim Toilettengang
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Einkaufen
- Putzen
- Waschen
- Kochen
- Fahrdienste
Aktivierende Pflege
- Spaziergänge
- Erinnerungsarbeit
- Gesellschaftsspiele
Verhinderungspflege in Hamburg beantragen: So geht es
Zur Finanzierung der Verhinderungspflege in Hamburg können Sie das entsprechende Budget der Pflegeversicherung nutzen. Dafür ist eine Antragstellung bei der Pflegeversicherung notwendig. In der Regel stellen die Pflegeversicherer dafür Muster-Anträge oder Online-Formulare zur Verfügung.
Seit dem 01.01.2026 gilt: Leistungen der Verhinderungspflege sollten spätestens bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. Für Leistungen aus 2025 bedeutet das zum Beispiel: Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 31.12.2026 vorliegen. Für eine schnelle Kostenübernahme sollten Sie den Antrag jedoch am besten einreichen, sobald die Vertretung absehbar ist. (Quelle: § 39 Abs. 1 SGB XI)
Wenn Sie den Antrag Schritt für Schritt vorbereiten möchten, lesen Sie auch:
👉 Verhinderungspflege beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege in Hamburg
Kann ich die Verhinderungspflege in Hamburg auch mit dem Pflegegeld bezahlen?
Das ist natürlich prinzipiell möglich. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld grundsätzlich um 50 % gekürzt. Für den ersten und letzten Tag wird es in der Regel vollständig weitergezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt das Pflegegeld normalerweise vollständig erhalten. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Mehr zur Abrechnung finden Sie hier:
👉 Stundenweise Verhinderungspflege: So rechnen Sie richtig ab
👉 Tageweise Verhinderungspflege: Abrechnung richtig verstehen
Kann die Verhinderungspflege in Hamburg nur tageweise beantragt werden?
Nein, es ist genauso möglich, die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, wenn Sie beispielsweise Arzt- oder Amtstermine wahrnehmen wollen. Entscheidend ist nicht, wie lange die Ersatzpflege tatsächlich dauert, sondern wie lange die gewöhnliche Pflegeperson verhindert ist. Ist sie weniger als acht Stunden abwesend, gilt dies in der Regel als stundenweise Verhinderungspflege. Ist sie acht Stunden oder länger verhindert, wird die Leistung meist tageweise gewertet. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Muss ich einen Grund für die Verhinderungspflege angeben?
In den Anträgen der Pflegeversicherung wird in der Regel der Grund für die Verhinderungspflege abgefragt. Es wird für gewöhnlich aber jeder Grund akzeptiert – sei es eigene Krankheit oder eine private Feier.
Wer kann mit der Verhinderungspflege beauftragt werden?
Verhinderungspflege kann durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen oder aber durch Privatpersonen wie andere Angehörige, Freunde oder Bekannte. Bei nahen Angehörigen gelten besondere Erstattungsgrenzen. Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige nicht erwerbsmäßig übernommen, ist die Erstattung in der Regel auf den Betrag des Pflegegeldes für bis zu zwei Monate begrenzt. Zusätzliche notwendige Aufwendungen, zum Beispiel Fahrtkosten oder Verdienstausfall, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich berücksichtigt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Mehr dazu erfahren Sie hier:
👉 Verhinderungspflege bei Angehörigen: Was gilt für Familie und Verwandte?
👉 Darf Nachbarschaftshilfe über Verhinderungspflege bezahlt werden?
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die gewöhnliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder wichtigen Terminen. Kurzzeitpflege bedeutet dagegen eine zeitlich begrenzte stationäre Versorgung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Seit dem 1. Juli 2025 können beide Leistungen flexibel aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro finanziert werden. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
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