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Warum immer mehr Pflegekräfte neue Wege gehen – und trotzdem in ihrem Beruf bleiben.„Ich kann nicht mehr.”Drei Worte, die viele Pflegefachkräfte irgendwann aussprechen – erschöpft, enttäuscht, ausgelaugt. Doch immer mehr entdecken eine neue Antwort auf die Frage, die so viele bewegt: „Raus aus der Pflege, aber wohin?“ Nicht raus aus der Pflege – raus aus dem System.FLEXXI Care: Pflege neu leben – flexibel, fair, selbstbestimmt Mit der FLEXXI Team App können Sie als Pflegefachkraft Ihre Arbeit endlich selbst gestalten. Statt starre Dienstpläne, spontane Schichten und Überstunden zu akzeptieren, entscheiden Sie selbst:Wann Sie arbeiten. Wo Sie arbeiten. Wie viel Sie verdienen. FLEXXI TeamGeld verdienen als selbständige PflegekraftFLEXXI Care verbindet Sie direkt mit privaten Haushalten und ambulanten Diensten – digital, transparent und fair bezahlt. Freiberuflich zu arbeiten bedeutet hier: volle Freiheit, faire Stundensätze, keine Bürokratie und keine Schichtplanung. Es ist die logische Weiterentwicklung eines Berufs, der endlich wieder mehr Freiheit verdient.Wenn Sie gerade über einen kompletten Ausstieg nachdenken, finden Sie in unserem Artikel „Raus aus der Pflege, aber wohin? – Der Pflegenotstand als Antrieb für berufliche Veränderungen“ eine ausführliche Übersicht über berufliche Alternativen außerhalb der Pflege. In diesem Beitrag geht es dagegen um eine andere Perspektive: Wie Sie in der Pflege bleiben können – aber zu besseren Bedingungen.Freiberufliche Pflege: Die Alternative, von der kaum jemand spricht Während viele Pflegefachkräfte nach „alternativen Berufen“ suchen, entdecken immer mehr Kolleginnen und Kollegen die Selbstständigkeit als echten Ausweg – nicht weg vom Beruf, sondern hin zu einer neuen Form von Pflege. Laut der aktuellen Ausgabe von (Pflegemanagement (Oktober/November 2025)) zeigt sich genau dieser Trend: Nach der Insolvenzwelle 2024 beginnen viele Dienste, mit freiberuflichen Pflegekräften zusammenzuarbeiten, um Personalengpässe flexibel zu überbrücken. Das öffnet Türen für Menschen, die gestalten statt gehorchen wollen – und die in der Pflege bleiben, aber die Regeln selbst bestimmen möchten.Pflege im Wandel: Weniger Bürokratie, mehr Vertrauen Gleichzeitig warnt der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) vor einem drohenden „Bürokratieturbo“. Das sogenannte Entbürokratisierungsgesetz drohe, Pflegekräfte weiter mit Formularen zu belasten, statt sie wirklich zu entlasten. (Pflegemanagement (Oktober/November 2025, S.6) „Es braucht keine neuen Formulare, sondern Vertrauen in die professionelle Pflegepraxis.“ Dieser Satz trifft ins Herz des Problems – und erklärt, warum viele Pflegekräfte nicht den Beruf aufgeben wollen, sondern nur das System, das sie ausbrennt. Die freiberufliche Pflege über FLEXXI ist genau die Antwort darauf: weniger Kontrolle, mehr Vertrauen, mehr echte Pflege.Warum Sie bleiben – aber anders Die Pflege steht an einem Wendepunkt. Wenn Sie heute bleiben, tun Sie das nicht aus Gewohnheit, sondern aus Überzeugung. Weil Pflege mehr ist als ein Job. Weil Menschlichkeit kein Schlagwort ist. Und weil Freiheit in diesem Beruf endlich wieder möglich wird – mit den richtigen Werkzeugen, Partnern und Perspektiven. Vielleicht ist das die ehrlichste Antwort auf die Frage: „Warum bin ich eigentlich immer noch Pflegefachkraft?“ Weil Sie die Pflege lieben – aber heute selbst entscheiden, wie Sie sie leben. Noch nicht selbstständig? Wenn Sie darüber nachdenken, in die freiberufliche Pflege einzusteigen, aber nicht wissen, wo Sie anfangen sollen – unser kostenloser 7-Schritte-eGuide zur Selbstständigkeit in der Pflege hilft Ihnen dabei. Er erklärt kompakt, welche Schritte Sie gehen müssen, welche Versicherungen wichtig sind und wie Sie rechtlich sicher starten.Gestalten Sie Ihre Pflege neu Werden Sie Teil von FLEXXI Care – der Plattform für freiberufliche Pflege in Deutschland. Hier arbeiten Sie selbstbestimmt, fair bezahlt und digital vernetzt. ..
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Warum immer mehr Pflegekräfte neue Wege gehen – und trotzdem in ihrem Beruf bleiben.„Ich kann nicht mehr.”Drei Worte, die viele Pflegefachkräfte irgendwann aussprechen – erschöpft, enttäuscht, ausgelaugt. Doch immer mehr entdecken eine neue Antwort auf die Frage, die so viele bewegt: „Raus aus der Pflege, aber wohin?“ Nicht raus aus der Pflege – raus aus dem System.FLEXXI Care: Pflege neu leben – flexibel, fair, selbstbestimmt Mit der FLEXXI Team App können Sie als Pflegefachkraft Ihre Arbeit endlich selbst gestalten. Statt starre Dienstpläne, spontane Schichten und Überstunden zu akzeptieren, entscheiden Sie selbst:Wann Sie arbeiten. Wo Sie arbeiten. Wie viel Sie verdienen. FLEXXI TeamGeld verdienen als selbständige PflegekraftFLEXXI Care verbindet Sie direkt mit privaten Haushalten und ambulanten Diensten – digital, transparent und fair bezahlt. Freiberuflich zu arbeiten bedeutet hier: volle Freiheit, faire Stundensätze, keine Bürokratie und keine Schichtplanung. Es ist die logische Weiterentwicklung eines Berufs, der endlich wieder mehr Freiheit verdient.Wenn Sie gerade über einen kompletten Ausstieg nachdenken, finden Sie in unserem Artikel „Raus aus der Pflege, aber wohin? – Der Pflegenotstand als Antrieb für berufliche Veränderungen“ eine ausführliche Übersicht über berufliche Alternativen außerhalb der Pflege. In diesem Beitrag geht es dagegen um eine andere Perspektive: Wie Sie in der Pflege bleiben können – aber zu besseren Bedingungen.Freiberufliche Pflege: Die Alternative, von der kaum jemand spricht Während viele Pflegefachkräfte nach „alternativen Berufen“ suchen, entdecken immer mehr Kolleginnen und Kollegen die Selbstständigkeit als echten Ausweg – nicht weg vom Beruf, sondern hin zu einer neuen Form von Pflege. Laut der aktuellen Ausgabe von (Pflegemanagement (Oktober/November 2025)) zeigt sich genau dieser Trend: Nach der Insolvenzwelle 2024 beginnen viele Dienste, mit freiberuflichen Pflegekräften zusammenzuarbeiten, um Personalengpässe flexibel zu überbrücken. Das öffnet Türen für Menschen, die gestalten statt gehorchen wollen – und die in der Pflege bleiben, aber die Regeln selbst bestimmen möchten.Pflege im Wandel: Weniger Bürokratie, mehr Vertrauen Gleichzeitig warnt der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) vor einem drohenden „Bürokratieturbo“. Das sogenannte Entbürokratisierungsgesetz drohe, Pflegekräfte weiter mit Formularen zu belasten, statt sie wirklich zu entlasten. (Pflegemanagement (Oktober/November 2025, S.6) „Es braucht keine neuen Formulare, sondern Vertrauen in die professionelle Pflegepraxis.“ Dieser Satz trifft ins Herz des Problems – und erklärt, warum viele Pflegekräfte nicht den Beruf aufgeben wollen, sondern nur das System, das sie ausbrennt. Die freiberufliche Pflege über FLEXXI ist genau die Antwort darauf: weniger Kontrolle, mehr Vertrauen, mehr echte Pflege.Warum Sie bleiben – aber anders Die Pflege steht an einem Wendepunkt. Wenn Sie heute bleiben, tun Sie das nicht aus Gewohnheit, sondern aus Überzeugung. Weil Pflege mehr ist als ein Job. Weil Menschlichkeit kein Schlagwort ist. Und weil Freiheit in diesem Beruf endlich wieder möglich wird – mit den richtigen Werkzeugen, Partnern und Perspektiven. Vielleicht ist das die ehrlichste Antwort auf die Frage: „Warum bin ich eigentlich immer noch Pflegefachkraft?“ Weil Sie die Pflege lieben – aber heute selbst entscheiden, wie Sie sie leben. Noch nicht selbstständig? Wenn Sie darüber nachdenken, in die freiberufliche Pflege einzusteigen, aber nicht wissen, wo Sie anfangen sollen – unser kostenloser 7-Schritte-eGuide zur Selbstständigkeit in der Pflege hilft Ihnen dabei. Er erklärt kompakt, welche Schritte Sie gehen müssen, welche Versicherungen wichtig sind und wie Sie rechtlich sicher starten.Gestalten Sie Ihre Pflege neu Werden Sie Teil von FLEXXI Care – der Plattform für freiberufliche Pflege in Deutschland. Hier arbeiten Sie selbstbestimmt, fair bezahlt und digital vernetzt. ..
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Kernaussagen:Wir machen den Alltag von pflegenden Angehörigen etwas leichter: Mit FLEXXI können Sie qualifizierte Pflegekräfte für die häusliche Pflege in Bremen finden und unkompliziert und flexibel buchen.FLEXXI: Individuelle Unterstützung für die häusliche Pflege in Bremen Ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause von Familienangehörigen betreut. Diese Aufgabe verlangt nicht nur Zeit und Engagement, sondern bringt auch eine große Verantwortung mit sich. Besonders belastend wird es, wenn die Pflege neben Beruf und anderen Verpflichtungen erfolgt. Mit der richtigen Unterstützung können Angehörige entlastet und gleichzeitig die Qualität der Pflege sichergestellt werden. Die Mittel der Pflegeversicherung eröffnen verschiedene Möglichkeiten, die häusliche Pflege durch professionelle Dienstleister zu finanzieren. Aber Geld ist gerade bei Zwischenmenschlichem nicht alles. Wir sorgen dafür, dass Sie auch die richtigen Menschen für die Pflege in Bremen finden: Über die FLEXXI App können Sie qualifizierte Pflegekräfte, die zu Ihren Bedarfen passen, finden und unkompliziert buchen. Die Zukunft der Pflege - flexibel und via App Buchen Sie noch heute Pflegefachkräfte zu Ihren eigenen Bedingungen und bequem von zu Hause aus.Freiräume schaffen mit Verhinderungspflege Das Verhinderungspflegebudget ist eine unterschätzte Leistung der Pflegeversicherung, um pflegenden Angehörigen Freiräume zu schaffen. Oft steht nur das Pflegegeld im Fokus. Dabei können mit der Verhinderungspflege noch viele zusätzliche Aufgaben in der häuslichen Pflege abgedeckt werden. Das Verhinderungspflegebudget steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, um Ersatzpflege zu organisieren – sei es für berufliche Verpflichtungen, bei Krankheit oder auch für eine wohlverdiente Auszeit.Dabei kann auch stundenweise Unterstützung beantragt werden. Der Vorteil: Die Pflegeaufgaben können flexibel mit der Vertretungsperson abgestimmt werden. So erhalten pflegende Angehörige nicht nur Zeit für sich, sondern können auch besonders anspruchsvolle Pflegeaufgaben abgeben. Hier ist es von Vorteil, wenn für die Verhinderungspflege professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte beauftragt werden. Denn diese können auch medizinische Pflegeaufgaben übernehmen. Zudem erstattet die Pflegekasse für professionelle Anbieter höhere Stundenlöhne als für private Vertretungen (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 ).Jetzt testen: Über FLEXXI qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege in Bremen finden Mit der FLEXXI-App wird die Organisation der Pflege in Bremen einfacher. Die Nutzung der App ist für Angehörige kostenlos. Sie können Pflegekräfte bis zu einem Jahrm im Voraus buchen und flexibel festlegen, welche Aufgaben übernommen werden sollen. Auch die Vergütung der Pflegekräfte können Sie individuell bestimmen – selbstverständlich beraten wir Sie zur angemessenen Höhe.Alle bei FLEXXI registrierten Pflegekräfte sind qualifiziert, wodurch ihre Leistungen von der Pflegekasse anerkannt und erstattet werden. Starten Sie jetzt und finden Sie die perfekte Unterstützung für die Pflege Ihrer Liebsten in Bremen!Angebot der FLEXXI-Pflegekräfte für die Pflege in Bremen Die Verhinderungspflege ergänzt die häusliche Pflege nach individuellen Bedürfnissen. Insbesondere medizinische Tätigkeiten dürfen nur von qualifizierten Pflegekräften ausgeführt werden. Bei FLEXXI sind ausschließlich qualifizierte Pflegekräfte registriert, die alle typischen Pflegeaufgaben übernehmen können. Zu ihrem Angebot gehören beispielsweise: GrundpflegeKörperpflege Anziehen  Unterstützung beim Toilettengang und vieles mehr  Haushaltsnahe DienstleistungenEinkaufen Putzen Waschen Kochen Fahrdienste und vieles mehr  Aktivierende PflegeSpaziergänge Erinnerungsarbeit Gesellschaftsspiele und vieles mehrHäufige Fragen zur Pflege in Bremen Wie können Mittel für Verhinderungspflege beantragt werden? Eine Antragstellung für Leistungen für Verhinderungspflege ist über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen möglich. Dafür muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden sein. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 ). Falls Verhinderungspflege in der Vergangenheit nicht genutzt wurde, können Mittel bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Nicht genutzte Mittel können jedoch nicht ins Folgejahr übernommen werden (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1).Wie viel Geld steht im Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung? Für die Verhinderungspflege stehen jährlich 3.539 Euro im Entlastungsbudget zur Verfügung. Dieses wurde Juli 2025 durch die Fusion der Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege geschaffen, damit eine flexiblere Nutzung möglich ist (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG).Welche Gründe werden für Verhinderungspflege akzeptiert? In den Antragsformularen der Pflegeversicherung wird meist der Grund für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege abgefragt. Ob es sich um Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder sogar private Anlässe wie eine Feier handelt – die Pflegekassen zeigen sich in der Regel flexibel und akzeptieren unterschiedlichste Begründungen. Wichtig ist dabei, dass die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Das ist auch bei stundenweiser Abwesenheit gegeben, was die Verhinderungspflege zu einem flexiblen Baustein für die Organisation der häuslichen Pflege in Bremen macht...
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Gute Nachrichten für Pflegebedürftige: Pflegegrad 1 bleibt erhalten:Die Entscheidung ist gefallen: Pflegegrad 1 bleibt. Nach Wochen intensiver Diskussion um eine mögliche Abschaffung des Pflegegrad 1 hat die Bundesregierung am Montag bestätigt, dass die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit nicht gestrichen wird. Damit können mehr als 860.000 Menschen weiterhin den Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 von 131 Euro im Monat erhalten (Tagesspiegel, 14.10.2025). Diese Entscheidung fällt mitten in die laufende Pflegereform 2025 – und bringt vorerst Erleichterung für Pflegebedürftige und Angehörige, die auf diese Unterstützung angewiesen sind.In der Praxis müssen viele Pflegebedürftige und Angehörige ihre Leistungen zunächst selbst bezahlen. Mit der Sorgen Los Karte übernimmt FLEXXI Care die Vorfinanzierung der Verhinderungspflege für Sie. Die FLEXXI Sorgen Los Karte: Verhinderungspflege ganz ohne Stress Jetzt beantragenRegierung einigt sich: Pflegegrade bleiben – Leistungen werden geprüft Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einigte sich mit ihren Länderkolleg:innen darauf, die Einteilung in Pflegegrade grundsätzlich beizubehalten. Im Zwischenergebnisbericht der Bund-Länder-Reformkommission heißt es:„Der Fokus der Pflegeversicherung ist auf Pflegeleistungen und unmittelbar damit in Zusammenhang stehende Unterstützungen als ihre originäre Aufgabe zu legen.“ – Tagesspiegel, 14.10.2025Diese Formulierung deutet darauf hin, dass zwar die Pflegegrade bleiben, der Leistungsumfang künftig überprüft werden soll. Vor allem haushaltsnahe Hilfen und Putzdienste, die derzeit von den Pflegekassen bezahlt werden, könnten nach Angaben des Berichts künftig zur Diskussion stehen. Hintergrund: Warum die Pflegereform 2025 so umstritten ist Die Diskussion um den Pflegegrad 1 entstand vor dem Hintergrund einer prognostizierten Finanzierungslücke in der Pflegeversicherung von rund zwei Milliarden Euro (infranken.de, 07.10.2025). Da Menschen mit Pflegegrad 1 in der Regel nur geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen, wurde überlegt, diese Leistungen einzuschränken. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), sprach sich für eine „ergebnisoffene Diskussion“ aus, während die SPD-Fraktion die Idee einer Abschaffung klar ablehnte (ZDF heute, 09.10.2025). Auch Sozialverbände warnten eindringlich. Der VdK Deutschland erklärte, Pflegegrad 1 sei „oft der erste Zugang ins Pflegesystem“ und dessen Streichung würde „mehr Leid und höhere Folgekosten“ verursachen (VdK Deutschland, 2025). Der Pflegeverband Deutschland betonte zudem, dass der Pflegegrad 1 eine präventive Funktion habe, da er dazu beitrage, Verschlechterungen frühzeitig zu verhindern (Pflegeverband.net, 2025).Finanzlücke in der Pflegeversicherung: Kommen jetzt andere Kürzungen? Ganz ohne Sparmaßnahmen wird es jedoch nicht gehen. Wie der Tagesspiegel berichtet, sollen sich weiterhin mehrere Vorschläge in der Ressortabstimmung befinden. Unter anderem habe das Kanzleramt vorgeschlagen, einen Teil der Mittel aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Form eines Darlehens von zwei Milliarden Euro in die Pflegeversicherung umzuleiten (Tagesspiegel, 14.10.2025). Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte wörtlich:„Die Einnahmen im System müssen ausreichen, um das Leistungsversprechen zu finanzieren.“ – Nina Warken (CDU), Bundesgesundheitsministerin – Tagesspiegel, 14.10.2025Sie betonte zugleich, dass sie keine stetigen Beitragssteigerungen wolle. Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung sei jedoch „überfällig“, um das System langfristig stabil zu halten. Das Bundesfinanzministerium sehe laut Medienberichten die Berechnungen des Gesundheitsministeriums bislang als „inkonsistent“ an (WELT, 11.10.2025). Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene? Für alle, die derzeit in Pflegegrad 1 eingestuft sind, bleibt die Lage stabil:Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat bleibt bestehen. Leistungen wie Pflegehilfsmittel oder Beratungsangebote können weiterhin genutzt werden. Keine Leistungskürzungen oder Streichungen sind aktuell vorgesehen.Die Bund-Länder-Kommission einigte sich außerdem darauf, dass die Pflegeversicherung weiterhin ein Umlagesystem bleibt, das nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt. Zudem sollen die Eigenanteile bei der Heimunterbringung künftig begrenzt werden, um Pflege bezahlbar zu halten (Tagesspiegel, 14.10.2025).Pflegegrad 1 bleibt – aber die Reform ist noch nicht vorbei Mit der Entscheidung, den Pflegegrad 1 zu erhalten, sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal: Die Politik will Betroffenen Sicherheit geben – zumindest vorerst. Doch die Pflegereform 2025 ist noch nicht abgeschlossen. Künftige Diskussionen werden sich um eine gerechtere Beitragsverteilung, Digitalisierung in der Pflege und nachhaltige Finanzierungskonzepte drehen. Wie ZDF heute berichtete, wollen SPD und Sozialverbände verhindern, dass Sparmaßnahmen „auf dem Rücken der Pflegebedürftigen ausgetragen werden“ (ZDF heute, 09.10.2025).Fazit: Aufatmen mit Vorbehalt Die Entscheidung, dass der Pflegegrad 1 bleibt, ist ein starkes Signal für Stabilität in einer Zeit großer Unsicherheit. Pflegebedürftige und Angehörige können vorerst aufatmen – doch die strukturellen Probleme in der Pflegeversicherung sind nicht gelöst. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Bundesregierung den Spagat schafft: Pflege bezahlbar halten – und gleichzeitig die Versorgung sichern.Wenn Sie mehr über die Diskussion rund um die mögliche Abschaffung des Pflegegrad 1 erfahren möchten, lesen Sie weiter in den folgenden Artikeln:Tagesspiegel – Pflegegrad 1 bleibt weiter: Keine Lösung für Pflegekassen-Loch ZDF heute – SPD weist Überlegungen zur Streichung von Pflegegrad 1 zurückVdK Deutschland – Warum die Abschaffung von Pflegegrad 1 keine gute Idee istPflegeverband.net – Analyse zur Debatte um Pflegegrad 1InFranken.de – Diskussion um mögliche Streichung von Pflegegrad 1 ..
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Kernaussagen:Nachbarschaftshilfe und Verhinderungspflege sind eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige. Erfahren Sie hier, wie Sie die beiden Leistungen am sinnvollsten kombinieren, um mithilfe der Leistungen der Pflegeversicherung eine optimale pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen.Nachbarschaftshilfe: Definition Nachbarschaftshilfe ist eine Form der Unterstützung im Alltag, die von der Pflegeversicherung finanziert werden kann, wenn sie nach § 45a SGB XI als anerkanntes Angebot registriert ist.Die genauen Voraussetzungen und möglichen Leistungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In manchen Bundesländern können Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer tätig werden, in anderen ist dafür der Anschluss an eine Organisation oder einen Verein notwendig.Viele Landkreise und Stadtteile verfügen über Vereine für Nachbarschaftshilfe, die oft spendenfinanziert sind und ihre Leistungen teilweise kostenlos anbieten. Damit diese über die Pflegeversicherung abrechenbar sind, müssen sie jedoch offiziell als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sein.Reine Gefälligkeiten unter Nachbarn – so wertvoll sie auch sind – reichen nicht aus, um eine Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse zu erhalten. Wird die Hilfe jedoch dauerhaft erbracht, kann in einigen Bundesländern auch eine Einzelperson als anerkannter Nachbarschaftshelfer zugelassen werden.(Quelle: § 45a SGB XI )Aufgaben im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Nachbarschaftshilfe bietet vielseitige Unterstützung, um pflegebedürftigen Personen den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Typische Aufgaben sind zum Beispiel: gemeinsame Spaziergänge zur Förderung von Bewegung und sozialer Teilhabe Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen Einkäufe und Botengänge kleine Hilfen im Haushalt, wie Staubsaugen, Wäschewaschen oder das Zubereiten einfacher Mahlzeiten Unterstützung bei Schriftverkehr – Sortieren von Post, Ausfüllen von Formularen Hilfe im digitalen Alltag, etwa beim Bedienen von Smartphone, Tablet oder PC Gesellschaft leisten, zum Beispiel bei Gesprächen, Spielen oder VorlesenWichtig ist, dass es sich um alltagsnahe Unterstützung handelt, die keine pflegerische oder medizinische Fachausbildung erfordert.Nachbarschaftshilfe als Teil der Verhinderungspflege Nachbarschaftshilfe ist eine wertvolle Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Personen – und kann unter bestimmten Voraussetzungen als Teil der ..
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Kernaussagen:Demenz verändert nicht nur das Gedächtnis – sie greift tief in den Alltag, die Persönlichkeit und die Selbstständigkeit eines Menschen ein. Spätestens wenn die Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist, wird die stationäre Pflege zur sicheren Lösung. Erfahren Sie hier, welche Zuschüsse und Kosten für ein Pflegeheim bei Demenz und Pflegegrad 3 üblich sind.Pflegegrad 3 bei Demenz – was bedeutet das? Typische Symptome und Unterstützungsbedarf bei Demenz Menschen mit Demenz haben oft erhebliche kognitive und alltagspraktische Einschränkungen. Häufige Symptome im Stadium des Pflegegrads 3 sind: ausgeprägte Orientierungslosigkeit (z. B. Tag-Nacht-Verwechslung, Verirren)Gedächtnisverlust in Verbindung mit Misstrauen oder Verwirrtheit Schwierigkeiten bei der Körperpflege, beim Essen oder beim Ankleiden Unruhe, Weglauftendenz oder auch aggressives VerhaltenBetroffene benötigen meist eine umfassende Betreuung im Tagesverlauf, da die Eigenverantwortung stark eingeschränkt ist. Angehörige stoßen oft an ihre Grenzen – nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch. Ein Umzug in ein Pflegeheim wird dann häufig unumgänglich.Pflegegrad 3 Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) eine Gesamtpunktzahl von mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkten erreicht. Der Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen als auch im stationären Bereich. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt nach einem standardisierten Verfahren durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei werden sechs Module geprüft, u. a. Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Besonders bei Demenz kommt den Modulen „kognitive Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen“ großes Gewicht zu. Die Begutachtung findet meist im häuslichen Umfeld statt. Wichtig: Angehörige sollten bei dem Termin anwesend sein und Veränderungen im Alltag konkret schildern – das erhöht die Chance auf eine realistische Einstufung. (Quelle: BMG)Kosten für ein Pflegeheim bei Demenz & Pflegegrad 3 Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Grundsätzlich gezahlt werden müssen Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Unter Umständen können noch Ausbildungsumlage und weitere Zusatzleistungen.Mit Pflegegrad 3 erhalten Pflegeheimbewohner einen monatlichen pauschalen Zuschuss von 1.319 Euro für die reinen Pflegekosten – einschließlich sozialer Betreuung und medizinischer Behandlungspflege (Quelle: BMG). Dieser Festbetrag wird direkt an das Pflegeheim gezahlt und hilft, den Pflegebereich im Rahmen der Heimentgelte zu finanzieren. Die tatsächlichen Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz liegen jedoch deutlich höher. Die Differenz muss von der pflegebedürftigen Person in Form des sogenannten Eigenanteil selbst oder, falls das Einkommen nicht ausreicht, von Angehörigen oder Sozialhilfeträgern getragen werden. Der Eigenanteil variiert je nach Region und Heim, beträgt aber bundesweit zwischen 2.687 und 2.984 Euro pro Monat im ersten Heimjahr. (Quelle: Verband der Ersatzkassen (vdek))Viele Angehörige wissen nicht, dass sie über die Verhinderungspflege zusätzliche Unterstützung erhalten können. Mit der Sorgen Los Karte müssen Sie dabei nichts selbst vorstrecken. Die FLEXXI Sorgen Los Karte: Verhinderungspflege ganz ohne Stress Jetzt beantragenReduzierter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) Zusätzlich zum Basisbeitrag gewährt die Pflegekasse seit 2022 einen Leistungszuschlag auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthalts: bis 12 Monate: 15  Prozent über 12 Monate: 30  Prozent über 24 Monate: 50 Prozent ab 36 Monate: 75 Prozent(Quelle: Verbraucherzentrale)Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Kosten des Pflegeheims bei Demenz und Pflegegrad 3 Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um die stationäre Pflege zu finanzieren, gibt es verschiedene Unterstützungswege. Angehörige sollten sich frühzeitig beraten lassen, z. B. bei der Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder der Verbraucherzentrale, um mögliche Hilfen vollständig auszuschöpfen.Wer sich um Angehörige kümmert, braucht auch Pausen. Über die Verhinderungspflege steht Ihnen Unterstützung zu – unser FLEXX-i Chatbot hilft beim Antrag. Ihr Verhinderungspflege-Assistent FLEXX-i Jetzt Antrag mit FLEXX-i stellenHilfe zur Pflege Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, kann Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden. Zuständig ist das Sozialamt am Wohnort oder am Ort des Heims. Vor der Bewilligung prüft die Behörde Einkommen, Vermögen und mögliche Ansprüche gegenüber Angehörigen. Wichtig: Der Antrag kann rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden – ein früher Antrag lohnt sich also. (Quelle: Verwaltung Bund)Pflegewohngeld Das sogenannte Pflegewohngeld ist eine landesrechtlich geregelte Leistung, die in einzelnen Bundesländern – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein – gezahlt wird. Es dient der Deckung der Investitionskosten im Pflegeheim und richtet sich an Bewohner mit geringerem Einkommen. Voraussetzung ist meist, dass das Heim einen Versorgungsvertrag mit dem Land abgeschlossen hat. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Einrichtung. (Quelle: Verbraucherzentrale NRW)Steuerliche Entlastungen und Pflegepauschbetrag Pflegende Angehörige können bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen – etwa als außergewöhnliche Belastungen. Auch Heimkostenanteile können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegestufe 2 im häuslichen Umfeld pflegt, kann zudem den Pflege-Pauschbetrag nutzen (zwischen 600 und 1.800 Euro jährlich, abhängig vom Pflegegrad). (Quelle: EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen)Unterhaltspflicht der Kinder | Elternunterhalt Grundsätzlich sind Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig, wenn deren Pflegeheimkosten nicht gedeckt sind. Seit 2020 gilt jedoch eine Freigrenze von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen. Nur wer darüber liegt, kann vom Sozialamt zur Zahlung herangezogen werden – und auch dann nur anteilig. (Quelle: § 94 Abs. 1a SGB XII)Alternativen zum Pflegeheim bei Demenz Die Kosten für ein Pflegeheim bei Demenz und Pflegegrad 3 sind auch mit Zuschüssen von Pflegekasse und Staat hoch. Zudem fühlen sich nicht alle Pflegebedürftigen in Einrichtungen dieser Art wohl. Es lohnt sich daher, auch Alternativen zu stationären Unterbringungen in den Blick zu nehmen.24-Stunden-Betreuung Viele Familien wünschen sich, dass der oder die Erkrankte weiterhin zu Hause wohnen kann. Eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung – in der Regel durch Betreuungskräfte aus dem Ausland – ist dabei eine Möglichkeit. Diese leben mit im Haushalt und übernehmen Alltagsaufgaben wie Kochen, Waschen und Begleitung – allerdings keine medizinische Pflege. Das Modell ist in der Umsetzung jedoch voraussetzungsreich und bietet keine Lösung für die medizinischen Pflegeaufgaben.Ambulant betreute Wohngemeinschaften Eine beliebte Alternative zum klassischen Pflegeheim sind ambulant betreute Demenz-WGs. Hier leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer gemeinsamen Wohnung, meist mit familiärem Charakter. Die Pflege erfolgt durch einen ambulanten Dienst oder selbstständige Pflegekräfte, während Angehörige oft aktiv in den Alltag eingebunden sind. Diese Wohnform bietet mehr Individualität und Teilhabe als große Heime und eignet sich besonders für Demenzkranke, die noch ein gewisses Maß an Alltagskompetenz haben.Kurzzeitpflege oder teilstationäre Angebote Auch Kurzzeitpflege und Tagespflegeeinrichtungen bieten Entlastung – insbesondere für pflegende Angehörige. Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf bis zu 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie 1.357 Euro für Tagespflege pro Monat (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG).Gerade bei Demenz kann ein strukturierter Tagesablauf mit sozialer Betreuung sehr stabilisierend wirken – ohne dass gleich ein Heimaufenthalt nötig ist. Zur Unterstützung des Alltags zu Hause können über die Verhinderungspflege selbstständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste herangezogen werden.Unterstützung für die häusliche Pflege über FLEXXI finden Ein Pflegeheim ist nicht immer die einzige Lösung. Wenn Sie Ihren demenzkranken Angehörigen lieber zu Hause betreuen möchten, finden Sie bei FLEXXI passende Unterstützung für alle pflegerischen Aufgaben. Alle bei FLEXXI registrierten Pflegekräfte verfügen über die Qualifikation, auch medizinische Behandlungspflege durchzuführen und können die häusliche Pflege so professionell unterstützen. Zudem werden ihre Leistungen von den Pflegekassen anerkannt.Mit FLEXXI haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, echte Entlastung bei der Pflege von Demenzerkrankten zu erhalten. Testen Sie die App kostenlos und finden Sie qualifizierte Pflegekräfte für die Leistungen der häuslichen Pflege, bei denen Sie und Ihre Angehörigen Unterstützung benötigen. FAQ: Häufige Fragen zu Kosten für Pflegeheim bei Demenz & Pflegegrad 3 Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3? Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 ab 2025 monatlich 1.319 Euro. Dieser Betrag wird direkt an das Pflegeheim gezahlt und deckt nur einen Teil der Gesamtkosten. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/vollstationaere-pflege-im-heim.htmlMüssen Kinder für die Pflegeheimkosten aufkommen? Nur dann, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt, können Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern herangezogen werden. Ansonsten greift der Staat nicht auf das Einkommen der Kinder zurück.(Quelle: § 94 Abs. 1a SGB XII).Was passiert, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für ein Pflegeheim bei Demenz und Pflegegrad 3 zu bezahlen? In diesem Fall kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Diese übernimmt die ungedeckten Heimkosten, wenn keine ausreichenden Mittel vorhanden sind.Wird Demenz bei der Einstufung des Pflegegrads besonders berücksichtigt? Ja, bei der Pflegebegutachtung fließen der kognitive und psychische Zustand stark mit ein. Menschen mit Demenz erreichen daher häufig Pflegegrad 2 oder höher – auch ohne körperliche Einschränkungen.Gibt es Sonderregelungen für den Zuschuss zu Kosten des Pflegeheims bei Demenz und Pflegegrad 3? Für demenzerkrankte Menschen gelten keine zusätzlichen pauschalen Leistungen – sie profitieren jedoch indirekt: Da ihre Pflege oft intensiver ist, zählt ihr tatsächlicher Pflegebedarf stärker bei der Einstufung und führt oft zu einem höheren Pflegegrad und entsprechenden Leistungen der Pflegekasse...
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Kernaussagen: Sie suchen eine Vertretung, die sich zuverlässig um Ihre Liebsten kümmert, während Sie im Urlaub oder aus anderen Gründen abwesend sind? Über FLEXXI finden Sie qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege in Frankfurt. Wie Sie die Verhinderungspflege buchen und welche Möglichkeiten zur Finanzierung es gibt, erfahren Sie hier.Was ist Verhinderungspflege? Auch pflegende Angehörige haben Auszeiten verdient. Damit die Pflegebedürftigen während dieser Zeit zuverlässig betreut sind, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege, die über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden kann. Sie ist eine gute Alternative zur Kurzzeitpflege, bei der die Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Die Verhinderungspflege in Frankfurt ermöglicht, dass Ihre Angehörigen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Ab Pflegegrad 2 können Leistungen abgerufen werden, um Pflegekräfte für die Verhinderungspflege zu finanzieren. Pro Jahr kann bis zu acht Wochen (56 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.Die Gründe, warum Verhinderungspflege in Frankfurt benötigt wird, sind vielfältig. So können berufsbedingte Abwesenheiten aufgrund von Dienstreisen, Fortbildungen oder Prüfungen eine Vertretung erforderlich machen. Aber auch private Gründe, wie eigene Krankheit oder Urlaub, können angeführt werden, wenn Sie Leistungen für Verhinderungspflege beantragen.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 )Dafür steht ab Pflegegrad 2 ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung. Damit kann an bis zu 56 Tagen oder stundenweise eine Vertretung finanziert werden.🧾 Sie haben Pflegegrad 2 oder höher? Dann steht Ihnen Verhinderungspflege zu. Auf unserer Infoseite erfahren Sie, wie Sie die Leistung unkompliziert nutzen. Verhinderungspflege verstehen & nutzen Alles, was Sie über Verhinderungspflege wissen müssen – kompakt und verständlich erklärt auf unserer Infoseite. Mehr erfahrenVerhinderungspflege in Frankfurt über FLEXXI finden Zuverlässige Pflegekräfte für die Verhinderungspflege in Frankfurt zu finden, wird mit FLEXXI einfacher: Über unsere App können Sie bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete Pflegekräfte für genau die Aufgaben buchen, bei denen während Ihrer Abwesenheit Unterstützung benötigt wird.Der Vorteil: Bei FLEXXI sind ausschließlich qualifizierte Pflegekräfte registriert. Neben einer sicheren Kostenübernahme durch die Pflegekassen garantiert das auch, dass in der Verhinderungspflege medizinische Pflegeaufgaben erbracht werden können. Weitere Aufgaben im Rahmen der Verhinderungspflege in Frankfurt können sein:Grundpflege Körperpflege Anziehen Unterstützung beim Toilettengang … haushaltsnahe Dienstleistungen Einkaufen Putzen Waschen Kochen Fahrdienste … aktivierende Pflege Spaziergänge Erinnerungsarbeit Gesellschaftsspiele … Leistungen der Pflegekasse für Verhinderungspflege in Frankfurt nutzen Die Kosten für eine Pflegekraft für die Verhinderungspflege in Frankfurt müssen Sie nicht alleine finanzieren. Die Pflegekassen stellen dafür ab Pflegegrad 2 ein Budget in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 )Eine Beantragung der Leistungen ist bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen möglich. Dafür stellen die Versicherer Anträge und Online-Formulare zur Verfügung. Auch bis zu vier Jahre rückwirkend (bei privat Versicherten drei Jahre) ist eine Antragstellung möglich (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1). Für eine schnelle Kostenübernahme empfiehlt es sich aber, den Antrag zu stellen, sobald die Vertretung gebucht wurde. Wir unterstützen Sie gern, wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben.💳 Keine Vorauszahlung nötig – mit der FLEXXI Sorgen Los Karte! Mit der Sorgen Los Karte übernimmt FLEXXI die Kosten für Ihre Verhinderungspflege zunächst für Sie – ganz ohne finanzielle Vorleistung. Sie buchen wie gewohnt Ihre Pflegekraft, und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. 👉 Informieren Sie sich über die Sorgen Los Karte und nutzen Sie sorgenfrei Ihre Verhinderungspflege! Die FLEXXI Sorgen Los Karte: Verhinderungspflege ganz ohne Stress Jetzt beantragenHäufige Fragen zur Verhinderungspflege in Frankfurt Was sind Gründe für Verhinderungspflege? Die Gründe, warum eine Verhinderungspflege in Frankfurt benötigt wird, sind vielfältig. So können beispielsweise Urlaub, Fortbildungen, Dienstreisen, Prüfungen, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte eine Vertretung der Hauptpflegeperson erforderlich machen.Kann die Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden? Ja, das ist selbstverständlich möglich, wenn die Hauptpflegeperson aufgrund von Arzt- oder Behörden-Terminen, aber auch aufgrund von Freizeitaktivitäten abwesend ist. Der Vorteil: Erfolgt die Verhinderungspflege für weniger als acht Stunden täglich, reduziert sich der zeitliche Anspruch auf Verhinderungspflege nicht. Auch das Pflegegeld, das bei tageweiser Verhinderungspflege für den entsprechenden Zeitraum um die Hälfte gekürzt wird, wird in voller Höhe weiter gezahlt (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 ). Es lohnt sich also, die Leistungen für Verhinderungspflege zu nutzen, um sich im Alltag kleine Auszeiten zu ermöglichen und Unterstützung zu organisieren.Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, Verhinderungspflege in Frankfurt zu finanzieren? Ist das Jahresbudget für Verhinderungspflege bereits ausgeschöpft, können Sie selbstverständlich auch das Pflegegeld nutzen, um eine Verhinderungspflegekraft zu bezahlen. Darüber hinaus können selbst getragene Kosten von bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden (Quelle: EStG § 35a).Wenn Sie Unterstützung bei der Pflege benötigen, finden Sie über die FLEXXI App schnell und unkompliziert qualifizierte Pflegekräfte – flexibel buchbar und von den Pflegekassen anerkannt. ..
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Kernaussagen:Viele Menschen übernehmen die Pflege eines Angehörigen – oft mit großem Einsatz, ohne ihre eigenen Ansprüche zu kennen. Wer regelmäßig eine nahestehende Person versorgt, leistet viel und kann zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Wie viel Rente bei Pflegegrad 3 möglich ist und wer sie bekommt, erfahren Sie hier.Rentenanspruch für pflegende Angehörige Viele Menschen pflegen ihre Eltern, Partner oder andere Angehörige im häuslichen Umfeld – oft neben dem Beruf, manchmal aber auch in Vollzeit. Für viele pflegende Angehörige ist die Pflege eine intensive, oft über Jahre geleistete Aufgabe. Was viele nicht wissen: Wer einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 regelmäßig pflegt, kann Rentenansprüche erwerben – ohne selbst zusätzliche Beiträge zu zahlen. Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Rentenversicherungsbeiträge. Durch die Rentenbeiträge entsteht ein sozialversicherungsrechtlicher Ausgleich – damit die Pflege nicht zur Altersarmut führt. Besonders für Menschen mit unterbrochenem Erwerbsverlauf kann das Pflegeengagement so später zur spürbaren Aufstockung der eigenen Rente beitragen.Voraussetzungen für Rentenanspruch Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie: eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen, die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen ausüben, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind, in häuslicher Umgebung pflegen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben.(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)Wie viel Rente bei Pflegegrad 3 gibt es? Die Höhe der Rentenanwartschaft hängt vom Pflegegrad und vom Pflegeaufwand ab. Je höher der Pflegegrad und je mehr Zeit investiert wird, desto höher fallen die Rentenbeiträge aus. Die Pflegekasse zahlt – je nach Pflegegrad und bezogener Leistung – monatlich zwischen 131,65 und 696,57 Euro Rentenbeiträge ein, was einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 707,81 und 3.745,00 Euro entspricht.Bei der Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 3 können sich – je nach Umfang der Pflege – monatliche Rentenansprüche zwischen 0,6 und 1,2 Entgeltpunkten pro Jahr ergeben. Das entspricht einem monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,61 und 34,99 Euro pro Jahr Pflegezeit.(Quelle: BMG)Berechnung des Rentenbeitrags für pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3 Für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge wird mit sogenannten fiktiven Einnahmen gearbeitet: Es wird so getan, als würde die Pflegeperson durch ihre Tätigkeit ein monatliches Einkommen erzielen. Dieses fiktive Einkommen bildet dann die Beitragsbemessungsgrundlage, auf die der Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 % angewendet wird – gezahlt von der Pflegekasse.Die Grundlage für diese Berechnung ist die sogenannte Bezugsgröße, die sich am durchschnittlichen Bruttoentgelt der gesetzlich Versicherten orientiert. Seit 2025 gilt eine einheitliche Bezugsgröße für ganz Deutschland, davor betrug sie zuletzt (2024) 3.535 € monatlich in Westdeutschland und 3.465 € monatlich in Ostdeutschland.Wie hoch die monatliche Bemessungsgrundlage im Einzelfall ist, hängt vom Pflegegrad und dem Umfang der Pflege ab. Bei Pflegegrad 3 beträgt die Bemessungsgrundlage bei reiner Pflege durch Angehörige (Pflegegeldbezug) 43 % der Bezugsgröße, bei Kombinationsleistungen 36,55 %, bei reiner Sachleistung 30,1 %.Das bedeutet konkret: Bei einer Bezugsgröße von 3.500 € im Jahr 2025 liegt die beitragspflichtige Bemessungsgrundlage bei ca. 1.505 € (Pflegegeld). Darauf zahlt die Pflegekasse den Rentenversicherungsbeitrag – in diesem Beispiel rund 280 € pro Monat, was sich in wertvollen Rentenpunkten niederschlägt. Pflegegrad Pflegegeld (%) Kombileistung (%) Pflegesachleistung (%) 1 - - - 2 27% 22,95% 28,9% 3 43% 36,55% 30,1% 4 70% 59,5% 49% 5 100% 85% 70%(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)Wer zahlt die Rentenversicherungsbeiträge? Die Pflegekasse der gepflegten Person zahlt automatisch die Rentenversicherungsbeiträge für die pflegende Person, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. In Fällen, in denen die pflegebedürftige Person privatversichert ist, übernimmt das private Versicherungsunternehmen diese Beiträge. Bei Leistungen aus Beihilfe oder Heilfürsorge beteiligen sich entsprechende Stellen anteilig.Rentenversicherungsbeiträge beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung So sichern Sie sich als pflegende Angehörige Ihre Rentenanwartschaften: Pflegegrad muss vorliegen: Voraussetzung für die Beitragszahlung ist, dass die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Die Rentenpunkte gelten rückwirkend ab dem Monat der Feststellung des Pflegegrads durch die Pflegekasse. Pflegegeld oder Kombinationsleistung muss bezogen werden: Die Rentenversicherungsbeiträge werden nur gezahlt, wenn die Pflegekasse auch Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung zahlt. Wird ausschließlich ein Pflegedienst genutzt, entfällt dieser Anspruch. Pflegekasse informiert automatisch: Nach Genehmigung des Pflegegeldes sendet die Pflegekasse der gepflegten Person einen „Fragebogen zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen“ an die Pflegeperson. Darin werden Angaben zur Pflegezeit, Erwerbstätigkeit und der persönlichen Situation abgefragt. Formular ausfüllen und zurücksenden: Die Pflegeperson füllt den Fragebogen aus und gibt an, wie viele Stunden sie pro Woche pflegt (mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen, maximal 30 Stunden pro Woche Erwerbstätigkeit). Prüfung durch Pflegekasse und Meldung an Rentenversicherung: Die Pflegekasse prüft die Angaben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, meldet sie die Pflegeperson bei der Rentenversicherung an. Die Pflegezeit wird dann automatisch als rentenrechtlich relevante Zeit gutgeschrieben.💡Tipp: Bei Änderungen der Pflegesituation – etwa mehr oder weniger Stunden in der Pflege oder Erwerbstätigkeit – sollte die Pflegekasse umgehend informiert werden, um Rentenansprüche nicht zu gefährden.Wie viel Rente bei Pflegegrad 3 und Additionspflege und Mehrfachpflege? In vielen Familien teilen sich mehrere Personen die Pflege eines Angehörigen – das ist rechtlich möglich und wird differenziert erfasst.Bei der Additionspflege pflegen mehrere Angehörige gemeinsam dieselbe Person. Die Pflegezeiten werden dabei addiert, um die Rentenansprüche zu berechnen. Beispiel: Pflegt die Tochter an drei Tagen und der Sohn an zwei Tagen, können beide anteilig Rentenpunkte erhalten – sofern jeder die Mindestvoraussetzungen erfüllt.Bei der Mehrfachpflege übernimmt eine Person die Pflege von mehreren Pflegebedürftigen. Auch hier kann die Pflegezeit addiert werden, wenn sie in Summe über 10 Stunden pro Woche liegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. keine Erwerbstätigkeit über 30 Std./Woche).Wichtig ist in beiden Fällen eine klare Dokumentation, etwa durch Pflegetagebücher oder abgestimmte Angaben im Fragebogen der Pflegekasse. So lassen sich Rentenansprüche fair und nachvollziehbar verteilen.(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)Unterstützung im Pflegealltag durch FLEXXI Sie müssen die häusliche Pflege Ihrer Liebsten nicht allein schultern, sondern dürfen sich Hilfe suchen. Mit FLEXXI Care finden Sie schnell und unkompliziert qualifizierte Pflegekräfte für die häusliche Unterstützung. Ob Grundpflege, Entlastungsleistungen oder medizinische Hilfe: FLEXXI bringt Sie mit erfahrenen, geprüften Fachkräften zusammen – direkt in Ihrer Nähe und abrechenbar über die Pflegekasse.Und keine Sorge: Auch mit Unterstützung durch selbstständige Pflegekräfte können Sie durch die häusliche Pflege Rentenansprüche erwerben, sofern Sie weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen für die Pflege aufwenden.FAQ: Häufige Fragen zur Rente & Pflegegrad 3 Wie viele Rentenpunkte bekomme ich bei der Pflege einer Person mit Pflegegrad 3? Die Höhe der Rentenanwartschaft hängt von der wöchentlichen Pflegezeit ab. Bei Pflegegrad 3 ergeben sich je nach Aufwand etwa 0,6 bis 1,2 Entgeltpunkte pro Jahr. Das entspricht einem monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,61 und 34,99 Euro pro Jahr Pflegezeit. (Quelle: BMG)Wer zahlt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige? Die Beiträge zur Rentenversicherung übernimmt die Pflegekasse der gepflegten Person.Was muss ich tun, damit die Rentenansprüche angerechnet werden? Nach Bewilligung des Pflegegeldes erhalten pflegende Angehörige automatisch einen Fragebogen von der Pflegekasse, den „Fragebogen zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen“. Diesen müssen sie ausfüllen und zurücksenden. Die Pflegekasse meldet dann die Pflegeperson bei der Rentenversicherung an und die Beiträge werden direkt abgeführt.Ist eine rückwirkende Anrechnung der Pflege auf die Rente möglich? Eine rückwirkende Anrechnung von Pflegezeiten auf die Rente ist nicht möglich. Erst, wenn der „Fragebogen zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen“ vollständig ausgefüllt vorliegt, werden Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt. Pflegeleistungen, die Sie vor der Antragstellung auf Pflegeleistungen erbracht haben, zählen nicht.Gibt es Rentenansprüche bei Pflegegrad 3 auch für mehrere Pflegepersonen? Ja, wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, kann die Rentenanwartschaft aufgeteilt werden. Bei der sogenannten Additionspflege muss der jeweilige Pflegeanteil klar dokumentiert werden – etwa über ein Pflegetagebuch oder eine gemeinsame Erklärung. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)Wirkt sich die Pflege auf den Anspruch auf Grundrente aus? Ja. Pflegezeiten gelten als sogenannte Grundrentenzeiten und können somit dazu beitragen, einen Anspruch auf die Grundrente zu erwerben.Kann ich durch die Pflege von Angehörigen früher in Rente gehen? Grundsätzlich zählt Pflegezeit als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann helfen, die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für bestimmte Rentenarten zu erfüllen. Das kann ermöglichen, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen – aber nur im Zusammenspiel mit anderen Versicherungszeiten. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Pflegestützpunkt ist empfehlenswert.Kann ich auch in der Rente durch Pflege noch Rentenpunkte dazuverdienen? Für Pflegepersonen, die bereits eine Altersvollrente beziehen, zahlt die Pflegekasse nur dann weiter Beiträge, wenn sie auf eine Teilrente (z. B. 99,99 %) umsteigen und damit unter der Regelaltersgrenze bleiben – so wird die Zahl an Beitragszeiten maximiert.Wird die Rente durch Pflegegrad 3 erhöht? Pflegebedürftigkeit selbst führt nicht zu einer höheren Altersrente. Pflegegrade sind keine rentenrechtlichen Kategorien, sondern dienen der Einordnung des Pflegebedarfs und der Ermittlung von Leistungen aus der Pflegeversicherung, nicht der Rentenversicherung. Trotzdem bringt ein anerkannter Pflegegrad – insbesondere Pflegegrad 3 – finanzielle Entlastungen durch höhere Leistungen der Pflegekasse mit sich...
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Kernaussagen:Viele Pflegekräfte möchten freiberuflich und selbstbestimmt arbeiten. Aber wie lässt sich dieser Wunsch rechtssicher umsetzen? Erfahren Sie hier, was Pflegekräfte, die selbstständig in der Pflege tätig sind, beachten müssen und ob Freiberufler in der Pflege verboten sind.Vorteile der Selbstständigkeit für Pflegekräfte Zwar ist Selbstständigkeit unter Pflegekräften bisher eher die Ausnahme – nur 9 Prozent sind selbstständig –, sie wird aber eine immer beliebter werdende Alternative zum belastenden Arbeitsalltag in Pflegeeinrichtungen. Allein von 2020 zu 2021 wuchs die Zahl der selbstständigen Pflegekräfte um 27 Prozent (Quelle: Universität Erlangen).Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Die Selbstständigkeit bietet Pflegekräften die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und ihre Einsätze selbst zu planen. Sie können selbst entscheiden, welche Patienten sie betreuen möchten, und haben mehr Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeit. Zudem bietet die selbstständige Tätigkeit oft eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Chance, eigene Schwerpunkte in der Pflege zu setzen. Auch finanziell kann die Selbstständigkeit Vorteile bringen, da Pflegekräfte ihre erbrachten Leistungen direkt abrechnen können und ihre Vergütung selbst verhandeln. Zudem ermöglicht die freiberufliche Pflege eine persönliche Betreuung ohne Zeitdruck.Sie überlegen, selbstständig in der Pflege zu arbeiten, und möchten sich umfassend informieren? In unserem kostenlosen E-Guide erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie rechtssicher den Weg in die Selbstständigkeit gehen können – mit praktischen Tipps, rechtlichen Grundlagen und hilfreichen Checklisten.Möglichkeiten der Selbstständigkeit in der Pflege Es gibt verschiedene Modelle, selbstständig in der Pflege zu arbeiten. Pflegekräfte können sich selbstständig machen und ihre Dienste Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten anbieten. Dieses Modell ist in der Realität jedoch kompliziert, da schnell eine Scheinselbstständigkeit vorliegen kann. Eine bessere Möglichkeit ist die spezialisierte Einzelpflege, bei der Pflegekräfte selbst Patienten akquirieren und betreuen, ohne in die Abläufe von Einrichtungen eingebunden zu sein.Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 07.06.2019: Sind Freiberufler in der Pflege verboten? Ob Freiberufler in der Pflege verboten sind, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 07.06.2019. Demnach gelten Pflegekräfte, die regelmäßig in stationären Einrichtungen oder bei ambulanten Diensten arbeiten, nicht als Freiberufler, selbst wenn sie als freiberuflich tätig Rechnungen stellen. Sie unterliegen der Sozialversicherungspflicht, da sie in den Betriebsablauf der Einrichtungen eingegliedert sind und keinen unternehmerischen Gestaltungsspielraum besitzen.Eine echte selbstständig in der Pflege ausgeübte Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn die Pflegekraft tatsächlich weisungsfrei arbeitet, ihre eigenen Patienten akquiriert und nicht dauerhaft in eine Einrichtung integriert ist. Nicht betroffen von den Folgen der BSG Entscheidung vom 07.06.2019 waren demnach Pflegekräfte, die in der Einzelpflege selbstständig sind.(Quelle: BSG)Folgen des BSG-Urteils: Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Folge der BSG Entscheidung vom 07.06.2019 verstärkt Prüfungen eingeleitet, was für die betroffenen Pflegekräfte teilweise hohe Nachzahlungen bedeutete. Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für die letzten vier Jahre. Pflegekräfte sollten daher stets genau prüfen, ob sie tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, um spätere Kosten und rechtliche Probleme zu vermeiden.Auswirkungen auf die Abrechnung der erbrachten Leistung Freiberufliche Pflegekräfte, die ihre erbrachten Leistungen selbstständig abrechnen, müssen nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts prüfen, ob sie diese Tätigkeit rechtlich korrekt ausführen. Wenn Pflegekräfte ihre Leistungen auf Rechnung an ambulante Dienste oder Pflegeheime abrechnen, kann dies als Hinweis auf eine abhängige Beschäftigung gewertet werden, insbesondere wenn sie feste Dienste und regelmäßige Arbeitszeiten übernehmen.Wird die Leistung hingegen direkt mit dem Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen abgerechnet, besteht dieses Problem in der Regel nicht, selbst wenn die Pflegekraft nur wenige oder nur eine Person betreut. Der Unterschied liegt darin, dass bei der Einzelpflege keine Einbindung in feste Arbeitsabläufe erfolgt, sondern die Pflegekraft tatsächlich flexibel und selbstständig tätig ist.Fazit: Sind Freiberufler in der Pflege verboten? Grundsätzlich sind Freiberufler in der Pflege nicht verboten. Wer selbstständig in der Pflege tätig sein möchte, muss aber sicherstellen, dass er die Patienten selbst auswählt, die Einsätze eigenständig plant und keinerlei Weisungen unterliegt. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts hat die Anforderungen an eine freiberufliche Tätigkeit in der Pflege erheblich verschärft. Wer freiberuflich arbeiten möchte, muss genau prüfen, ob die Voraussetzungen für eine freiberuflich tätige Pflegekraft erfüllt sind, um teure Nachzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung zu vermeiden.Die Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen birgt in der Regel das Risiko einer Sozialversicherungspflicht, was für freiberufliche Pflegekräfte erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Daher sollte die Tätigkeit mit einem spezialisierten Steuerberater oder Anwalt geprüft werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und um sicherzugehen, dass die erbrachte Leistung korrekt abgerechnet wird. Die selbstständige Einzelpflege ist aber in der Regel das rechtssicherere Modell.Mit FLEXXI rechtssicher als Pflegekraft selbstständig sein Als freiberufliche Pflegekraft können Sie mit FLEXXI Care rechtssicher selbstständig arbeiten. Entscheiden Sie, wann, wo und zu welchen Konditionen Sie arbeiten möchten, und genießen Sie die Vorteile einer echten selbstständigen Tätigkeit in der Pflege. Gleichzeitig profitieren pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen von einer unkomplizierten Möglichkeit, häusliche Pflege flexibel zu organisieren. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten und ein wichtigerer Beitrag, um die Pflegesituation in Deutschland nachhaltig zu verbessern.Buchung und Abrechnung über die FLEXXI-App Über die FLEXXI Team App können Sie von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gebucht werden – für die Aufgaben, die Sie übernehmen wollen, und zu Ihrem Wunsch-Stundenlohn. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert und rechtssicher über FLEXXI, sodass sich Ihr Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. FLEXXI TeamGeld verdienen als selbständige Pflegekraft ..
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