Verhinderungspflege beantragen: So funktioniert der Antrag bei allen Pflegekassen

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause, Sie müssen aber beruflich an einen Lehrgang teilnehmen oder planen einen Urlaub, Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt oder Sie müssen sich aus irgendwelchen Gründen eine Auszeit von der Pflege nehmen. Dann können Sie das Budget für Verhinderungspflege nutzen, um sich während dieser Zeit vertreten zu lassen. Erfahren Sie hier, wie Sie für die Verhinderungspflege einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen.
Was ist Verhinderungspflege?
Als Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird die Vertretung einer privaten Hauptpflegeperson bezeichnet, wenn diese zeitlich begrenzt abwesend / verhindert ist. Die Pflegekasse stellt ein Budget zur Verfügung, mit dem die Vertretung durch professionelle Pflegedienstleister - wie selbstständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste oder durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte - finanziert werden kann.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) §39).
Gründe, für Verhinderungspflege einen Antrag zu stellen
Folgende Gründe für längere Abwesenheiten können dazu führen, dass Personen in häuslicher Pflege für Verhinderungspflege einen Antrag stellen:
- Urlaub
- Krankenhaus-Aufenthalt
- Reha-Aufenthalt
- Ruhetage
- Fortbildungen
- Dienstreisen
Es ist auch möglich, dass die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen wird (Abwesenheit unter acht Stunden). Typische Gründe dafür sind zum Beispiel:
- Prüfungen
- wichtige Termine, z.B. Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge, etc.
- eigene Sport-Aktivitäten
- alle Freizeitaktivitäten (auch private Treffen)
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Anspruch auf Verhinderungspflege
Um für die Verhinderungspflege einen Antrag stellen zu können, muss durch die Pflegekasse mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden sein. Bei Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
Leistungen für die tageweise Verhinderungspflege können maximal für acht Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Inanspruchnahme reduziert sich das Zeitbudget nicht. Die Verhinderungspflege bezieht sich nicht auf die Stunden, die von der Ersatzpflegeperson geleistet wurden, sondern auf die Abwesenheit der ständigen Pflegeperson. Zudem ist der Anspruch finanziell begrenzt.
Tageweise Verhinderungspflege | Stundenweise Verhinderungspflege |
---|---|
Die Pflegeperson ist 8 oder mehr Stunden (>= 8 Stunden) pro Tag verhindert. | Die Pflegeperson ist weniger als 8 Stunden pro Tag verhindert. |
Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege um 50% gekürzt (außer 1. und letzter Tag der Verhinderung). | Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet). |
Die Verhinderungspflege ist auf 56 Tage begrenzt. | Ersatzpflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet. |
Leisten nahe Angehörige*, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, die Ersatzpflege, wird von der Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes gezahlt (ab 1.07.2025 das 2-fache). Hinzukommen können Verdienstausfall und Fahrtkosten - aber nur bis zum Maximalbetrag der Verhinderungspflege.
2025 tritt eine Reform der Verhinderungspflege in Kraft, die für mehr Flexibilität sorgt. Die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden für alle Pflegebedürftigen in einem Entlastungsbudget zusammengefasst, sodass dann insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Umfang der Verhinderungspflege
So können jährlich in folgendem Umfang Leistungen für Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden:


(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) §39)
Verhinderungspflege Antrag: So geht es
Um die Leistungen für Verhinderungspflege abzurufen, muss durch die pflegebedürftige Person oder eine von ihr bevollmächtigten Person ein Antrag bei ihrer Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse ist stets bei der jeweiligen Krankenkasse angegliedert. Die Antragstellung ist bei der AOK sowohl digital über das Online-Portal als auch über den Postweg möglich. Den Verhinderungspflege AOK-Antrag finden Sie auf der Website der Kasse. Dort finden Sie auch alle wichtigen Inhalte im Überblick. Die Anträge der AOK sind regional unterschiedlich. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein, um die zuständige AOK zu ermitteln und die Formulare Ihrer AOK anzeigen zu lassen.
Informationen für Anträge im Überblick
Für die Anträge werden folgende Informationen benötigt:
- Anschrift der pflegebedürftigen Person
- Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Bankverbindung der pflegebedürftigen Person
- eingetragene Pflegepersonen
- Dauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der Verhinderungspflege
- Grund für die Beantragung Verhinderungspflege
- Name und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistenden
- falls bestehend: Verwandtschaftsverhältnis zu Verhinderungspflege leistenden Personen
Ein Antrag auf Verhinderungspflege kann auch rückwirkend (bis zu vier Jahre) gestellt werden. Sie können die wichtigen Anträge und Formulare also auch erst nach Ihrer Abwesenheit einreichen. Um sicherzugehen, dass die Kosten für die Ersatzpflege von der Pflegekasse übernommen werden, sollte der Antrag im Voraus gestellt werden, insbesondere wenn Zeitpunkt und Dauer der Abwesenheit bekannt sind. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1)
Welche Leistungen im Rahmen der Vertretung übernommen werden, muss im Verhinderungspflege-Antrag nicht angegeben werden. Es obliegt der pflegebedürftigen Person, bzw. den pflegenden Angehörigen, die Ersatzpflege so zu organisieren, dass die Pflegeaufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson geleistet werden. Das sind oft Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Professionelle Pflegedienstleister können zudem bei der medizinischen Pflege unterstützen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
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Verhinderungspflege Antrag und Abrechnungsformular
Die rechtlichen Regelungen für die Beantragung und Abrechnung von Verhinderungspflege finden sich in § 39 SGB XI. Dieser Paragraph regelt die Verhinderungspflege gesetzlich. Ausführungen und Erklärungen dazu findet man in den Richtlinien des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband), in den Ausführungen zu § 39 SGB XI.
Die Krankenkassen haben in der Regel Anträge bzw. Abrechnungsformulare für Verhinderungspflege, die sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Diese kann man sich entweder zuschicken lassen oder auf der Homepage herunterladen. Hier finden Sie eine Auswahl an Formularen der größten gesetzlichen Versicherungen:
Pflegekasse | Antrag | Abrechnung |
---|---|---|
AOK | Verhinderungspflege beantragen | AOK | Mit der Genehmigung der VHP erhalten Sie einen Rechnungsvordruck. |
Barmer | Barmer Dokument 38060 | Barmer Dokument 44113 |
IKK | IKK classic Fragebogen Pflegeantrag VHP (ikk-classic.de) | nutzen Sie das Formular für alle Kassen (siehe unten) oder rufen Sie Ihre Pflegekasse an |
KKH | Antrag auf Erstattung der Kosten bei Verhinderungspflege (kkh.de) | nutzen Sie das Formular für alle Kassen (siehe unten) oder rufen Sie Ihre Pflegekasse an |
TK | antrag-auf-ersatzpflege-data.pdf (tk.de) | nutzen Sie das Formular für alle Kassen (siehe unten) oder rufen Sie Ihre Pflegekasse an |
DAK | Verhinderungspflege - Ersatzpflege (dak.de) | Verhinderungspflege §39 SGB XI : Abrechnung (dak.de) |
Knappschaft | antrag-verhinderungspflege-15714.pdf (knappschaft.de) | nutzen Sie das Formular für alle Kassen (siehe unten) oder rufen Sie Ihre Pflegekasse an |
BIG-direkt | CVPFANTR2017 (big-direkt.de) | nutzen Sie das Formular für alle Kassen (siehe unten) oder rufen Sie Ihre Pflegekasse an |
Vivida BKK | Abrechnung_Verhinderungspflege-vivida-bkk.pdf (vividabkk.de) | nutzen Sie das Formular für alle Kassen (siehe unten) oder rufen Sie Ihre Pflegekasse an |
BAHN BKK | Verhinderungspflege-Antrag_Bahn_BKK.pdf (bahn-bkk.de) | nutzen Sie das Formular für alle Kassen (siehe unten) oder rufen Sie Ihre Pflegekasse an |
Allgemein | Allgemeiner Antrag - Verhinderungspflege | Allgemeiner Abrechnung - Verhinderungspflege |
suche über Google: | verhinderungspflege antrag pdf - Google Suche |
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- Unkomplizierte Antragstellung: Alle Angaben werden automatisch in das Formular übertragen.
- Versand des Antrags: Der Antrag kann einfach an die Krankenkasse weitergeleitet werden.
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Welches Formular soll ich denn jetzt wann ausfüllen?
Die Rechtslage ist ziemlich klar: Sie müssen keinen Antrag vor der Nutzung / Durchführung von Verhinderungspflege stellen und es gibt auch keine rechtliche Vorgabe, ob ein und welches Formular zu nutzen ist. Man kann also auch, nachdem die Verhinderungspflege stattgefunden hat, per Hand alle notwendigen Angaben auf einen Zettel schreiben, unterschreiben (lassen) und wegschicken. Das Problem fängt aber schon damit an, dass man nicht genau weiß, welche Angaben wichtig sind und welche nicht. Viele Kassen verarbeiten ihre Formulare elektronisch und bestehen daher darauf, dass man deren Formulare nutzt. Sie können sich natürlich dagegen wehren („wo steht, dass man genau dieses Formular nutzen muss?“). Man müsste im Zweifel klagen, würde wahrscheinlich auch gewinnen …… In der Regel ist es ratsam, einen Weg zu finden, der Ihnen nicht unnötige Arbeit macht und die Krankenkasse trotzdem zufrieden stellt. Deshalb:
Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege Ihrer Kasse oder den, den wir in der obigen Liste als „Allgemein“ benannt haben, einmalig aus und schreiben als Datum der Verhinderungspflege „01.01. bis 31.12. (oder: bis auf weiteres)“ rein. Bei den Angaben zur Pflegeperson geben Sie eine Person an, wenn klar ist, wer zukünftig die Verhinderungspflege macht. Oder Sie lassen auch dies offen und schreiben in etwa rein „wird im Einzelfall entschieden“. Dieses können Sie entweder zum Anfang eines jeden Jahres machen (so wollen das die meisten Krankenkassen haben) oder dann, wenn Sie das erste Mal Verhinderungspflege abrechnen wollen. Anschließend hängen Sie an den Antrag die zweite Seite des unten anhängenden Abrechnungsformulars an. Dort tragt Sie die Zeiten der Verhinderungspflege ein und die Ausgaben (z.B. für jeden Monat eine separate Seite). Dann schicken Sie das zusammen mit dem Antrag zur Krankenkasse. Sie können natürlich auch eine eigene Excel-Tabelle mit den Angaben zur Verhinderungspflege machen (Datum, Stundenzahl – manche Pflegekassen wollen auch genau wissen von wann bis wann – und was Sie dafür bezahlt habt). Dann unterschreibt das die Pflegeperson und die Person, die die Verhinderungspflege gemacht hat.
Oder Sie warten, bis die Pflegekasse Ihnen ein Abrechnungsformular zuschickt. Kopieren Sie dieses und nutzen es dann immer wieder.
Bitte machen Sie sich auch Kopien von dem ausgefüllten Antrag und der Abrechnung, damit Sie selbst diese Unterlagen einsehen können, die Sie der Kasse zugeschickt haben.
Hinweise:
Die Frage, ob eine Person verwandt oder verschwägert bis zum zweiten Grad ist, ergibt sich wie folgt:
Verwandte (§ 1589 BGB) der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade sind Eltern, Kinder (einschließlich der für ehelich erklärten und angenommenen Kinder), Großeltern, Enkelkinder und Geschwister
Verschwägerte (§ 1590 BGB) der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade sind Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatte/der Ehegattin), Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter), Schwiegerenkel (Ehegatten der Enkelkinder), Großeltern der Ehegatten, Stiefgroßeltern, Schwager/Schwägerin.
Siehe Seite 201(2.2):
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/empfehlungen_zum_leistungsrecht/Gemeinsames_Rundschreiben_Pflege_gueltig_ab_01-07-2025.pdf
Abrechnung von Verhinderungspflege nach dem Tod des zu Pflegenden
Angehörige von Pflegebedürftigen können auch noch 12 Monate nach deren Tod die Kosten für bestimmte Pflegeleistungen, so z.B. für die Verhinderungspflege, von der Pflegekasse zurückverlangen. Der Gesetzgeber hat durch das „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ (GVWG) einen entsprechenden Anspruch im SGB verankert, auch, ohne dass vorab ein Antrag auf VHP gestellt wurde.
Wichtig ist aber, dass dieses „innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Berechtigten“ (das ist der Pflegebedürftige) die Ansprüche bei dessen Pflegekasse eingereicht werden. Das regelt der neue § 35 SGB XI. Dabei geht es nur um erstattungsfähige Ausgaben – in erster Linie Kosten für Hilfsmittel und Verhinderungspflege sowie für Leistungen aus dem Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI).
Wichtig ist, dass das Geld für die Verhinderungspflege schon bezahlt worden sein muss - der Wortlaut des §35 spricht von „Ansprüchen auf Kostenerstattung“, die noch ein Jahr nach dem Tod geltend gemacht werden können.
Ist ein Antrag überhaupt erforderlich?
- Füllen Sie den Antrag gleich für das ganze Jahr aus (also bei Zeitraum als Ende 31.12. angeben).
- Geben Sie als „Grund der Verhinderung“ immer „Sonstiges“ an oder schreiben Sie „Verhinderung“ in das entsprechende Freitextfeld. Erstens geht es die Pflegekasse nichts an, warum man verhindert ist und zweitens weiß man es vielleicht noch gar nicht.
- Seien Sie sich bewusst, wenn man Urlaub, REHA oder Krankheit angibt, die Pflegekasse immer von tageweiser Verhinderungspflege ausgeht. Ihr bekommt dann entsprechend das Pflegegeld gekürzt und habt nur 42 Tage (ab 01.07.25. 56 Tage) für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Viele Kranken-/Pflegekassen bestehen auf einen Antrag vorab und haben dafür spezielle Formulare und wollen teilweise auch schon wissen, wer wann und wie lange Verhinderungspflege durchführen wird. Dies ist rechtlich nicht notwendig und mit diesen Details auch unlogisch – ggf. weiß ich vorab gar nicht, dass ich an der Pflege gehindert bin (z.B. weil ich krank werde) und wer einen vertritt.
Die Gemeinsamen Richtlinien zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI des GKV-Spitzenverbandes führen das unter § 39 Nr. 2 (Anspruchsvoraussetzungen) im Absatz zwei explizit aus: „Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird“. Ab 01.07.2025 wird das auch im neu formulierten § 39 stehen.
Natürlich kann man - um sich Diskussionen zu ersparen - diesen Antrag der Krankenkasse ausfüllen. Dabei solltet Ihr folgendes beachten:
Besteht Anspruch auf Verhinderungspflege erst 6 Monate nach Gewährung eines Pflegegrades?
- Nein! Diese Regelung entfällt im Übrigen ersatzlos ab dem 01.07.2025.
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