DER VERHINDERUNGSFALL
• Eingetragene Pflegeperson ist verhindert und kann nicht pflegen
• Alle Leistungen, die der Pflegebedürftige erhält, dürfen bei der Verhinderungspflege ebenso als Leistung erbracht werden (z. B. Unterhaltung, Spazieren, Einkaufen, Putzen)
• Jeder vernünftige Grund wird normalerweise als Verhinderungsfall anerkannt