Verhinderungspflege 2025: Tabelle & Änderungen

Mit dem Verhinderungspflegebudget wird sichergestellt, dass pflegebedürftige Personen gut versorgt und betreut sind, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Erfahren Sie hier, wie für die Verhinderungspflege 2025 Tabelle und Anspruch berechnet werden.
Überblick: Verhinderungspflege 2025 Tabelle
2025 gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Das ändert sich 2025 bei der Verhinderungspflege:
Im Jahr 2025 treten mehrere wichtige Änderungen bei der Verhinderungspflege in Kraft – eine bereits seit dem 01. Januar, die restlichen ab dem 01. Juli. Wir fassen für Sie alle Neuerungen übersichtlich zusammen:
Ab dem 1. Januar 2025:
Der maximale Erstattungsbetrag für die Verhinderungspflege wurde erhöht:
Statt 1.612 € sind nun bis zu 1.685 € abrufbar.
Zusätzlich können bis zu 843 € aus nicht genutzter Kurzzeitpflege übertragen werden – insgesamt also bis zu 2.528 €.
Ab dem 1. Juli 2025:
Die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt vollständig.
(Bereits seit dem 1.1.2024 galt diese Ausnahme für unter 25-Jährige mit Pflegegrad 4 oder 5.)Der Anspruchszeitraum verlängert sich von 6 auf 8 Wochen (also von 42 auf 56 Tage pro Jahr).
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst:
Das sogenannte Entlastungsbudget beträgt dann 3.539 € jährlich und kann flexibel eingesetzt werden.Für nahe Angehörige und Verschwägerte bis zum 2. Grad wird die Vergütung erhöht:
Statt dem 1,5-fachen wird ab dem 01.07.2025 das 2-fache des Pflegegeldes erstattet. Fahrtkosten können weiterhin geltend gemacht werden.
(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Was ist Verhinderungspflege?
Als Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird die vertretungsweise Pflege bezeichnet, mit der die zeitlich begrenzte Abwesenheit der Hauptpflegeperson überbrückt werden kann. Gründe für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege können berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, sein, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte erbracht werden. Üblich ist auch die Kombination verschiedener Betreuungsmodelle. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Anspruch auf Verhinderungspflege
Für die Verhinderungspflege steht ein Budget bei der Pflegekasse zur Verfügung. Ein Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Ab dem 1. Juli 2025 verlängert sich der maximale Zeitraum, in dem Verhinderungspflege genutzt werden kann, von 6 auf 8 Wochen pro Jahr (also von 42 auf 56 Tage). Die Beantragung läuft über die Pflegekasse und kann auch nachträglich erfolgen.
Neben dem Pflegegrad gelten weitere Voraussetzungen, um Leistungen für Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. So muss der Regelfall die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson sein. Es besteht kein Anspruch, wenn die Pflege normalerweise vollständig durch professionelle Pflegedienstleister erbracht wird. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Gründe für Verhinderungspflege
Das Verhinderungspflegebudget kann bei tageweiser Abwesenheit der pflegenden Person aus folgenden Gründen in Anspruch genommen werden:
Urlaub
Krankenhaus-Aufenthalt
Reha-Aufenthalt
Ruhetage
Fortbildungen
Dienstreisen
Auch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Gründe dafür können sein:
Prüfungen
Fortbildungen
wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern
Freizeitaktivitäten, auch private Treffen
Wer kann für die Verhinderungspflege beauftragt werden?
Die Leistungen aus dem Verhinderungspflegebudget können sowohl zur Beauftragung professioneller Pflegedienstleister wie ambulanter Pflegedienste oder selbstständiger Pflegekräfte als auch zur Vergütung von Privatpersonen wie Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtlichen genutzt werden. Das Budget kann nicht eingesetzt werden, wenn die Verhinderungspflege durch eine eingetragene Pflegeperson erfolgt. Sind also mehrere Personen eingetragen, kann im gegenseitigen Vertretungsfall nicht auf das Verhinderungspflegebudget zugegriffen werden.
Bei der Wahl des Betreuungsmodells ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen wird, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. Bis Juni 2025 zahlt die Pflegekasse in diesen Fällen maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.
Ab dem 1. Juli 2025 wird dieser Betrag auf das 2-fache des Pflegegeldes erhöht. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Zudem deckelt die Pflegekasse die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege: Wird nahen Verwandten ein Stundenlohn gezahlt, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt, kann es sein, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will. Für professionelle Pflegedienstleister dürfen auch höhere Stundensätze gezahlt werden. Mit FLEXXI geht das besonders leicht: Sie wählen Leistungen und Pflegekräfte selbst aus und entscheiden, wie viel Stundenlohn Sie zahlen wollen. Selbstverständlich beraten wir Sie zur angemessenen Höhe.
Leistungen Verhinderungspflege
Im Rahmen der Verhinderungspflege können alle Aufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Üblicherweise zählen dazu vor allem Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.
Die medizinische Pflege wird häufig nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen. Dies kann auch während der Verhinderungspflege weiterhin erfolgen.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das Pflegegeld
In der Zeit, in der tageweise Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wenn Sie die Verhinderungspflege lediglich stundenweise in Anspruch nehmen, reduziert sich nur das finanzielle Budget. Der zeitliche Anspruch reduziert sich nur, wenn die eingetragene Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist. Zudem wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege in voller Höhe weitergezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Bis einschließlich Juni 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege noch zwei getrennte Budgets zur Verfügung. Die Verhinderungspflege dient der planbaren Entlastung der privaten Pflegeperson im häuslichen Umfeld, während die Kurzzeitpflege typischerweise bei akuten Notfällen stationär in Anspruch genommen wird, z. B. bei plötzlicher Erkrankung der pflegenden Angehörigen. Das Budget für Kurzzeitpflege liegt aktuell bei maximal 1.774 € pro Jahr (Pflegegrad 2 bis 5).
Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengeführt: Pflegebedürftigen stehen dann 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden können. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt ein gesonderter Betrag von 3.386 € bereits seit dem 1. Januar 2024. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Verhinderungspflege über FLEXXI buchen
Buchen Sie eine Verhinderungspflege ganz unkompliziert über FLEXXI: Bis zu drei Wochen im Voraus können Sie ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege bequem per App buchen. Dabei können Sie den Stundenlohn selbst festlegen und passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So können Sie mal wieder durchatmen und sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2025 Tabelle
Sind die Leistungen für Verhinderungspflege 2025 gestiegen?
Ja, wie bei anderen Leistungen der Pflegeversicherung auch, wird das Budget für Verhinderungspflege 2025 um 4,5 Prozent angehoben. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Wie lange kann Verhinderungspflege 2025 bezogen werden?
Ab 2025 erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen von sechs auf acht Wochen (56 Tage). (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Was ändert sich bei der Vorpflegezeit für Verhinderungspflege 2025?
Ab 2025 muss keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung mehr erfüllt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?
Ja, die Kosten für die Verhinderungspflege können nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden, sogar rückwirkend bis zu vier Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verhinderungspflegebudget zum Jahresende verfällt und nicht ins nächste Jahr übertragen werden kann. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1) Beachten Sie bei rückwirkender Beantragung außerdem, dass das Budget für Verhinderungspflege in den Vorjahren geringer war als 2025.
Kann das Entlastungsbudget ausgezahlt werden?
Nein, das Entlastungsbudget ist zweckgebunden und kann nur genutzt werden, um Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu finanzieren. Eine Auszahlung zur freien Verwendung ist also nicht möglich. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie – falls keine längeren Abwesenheiten geplant sind – das Budget nutzen können, um sich im Alltag kleine Inseln der Erholung zu schaffen. Denn die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, damit die Hauptpflegeperson beispielsweise private Termine wahrnehmen kann.
Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?
Leistungen für Verhinderungspflege können beantragt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 entfällt die Vorpflegezeit bereits seit dem 1. Januar 2024. Ab dem 1. Juli 2025 wird diese Voraussetzung dann für alle Pflegebedürftigen abgeschafft – die Verhinderungspflege kann dann sofort ab Feststellung des Pflegegrads genutzt werden.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, aber teilweise nicht in voller Höhe. Bei einer tageweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise gebucht, erhalten Sie das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Müssen Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden?
Privatpersonen, die für Verhinderungspflege entlohnt werden, müssen diese Vergütung in der Regel nicht versteuern. Wenn Sie jedoch mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen, ist es ratsam, vorab einen Steuerberater zu konsultieren. Professionelle Pflegedienstleister müssen ihre Einnahmen aus Verhinderungspflege selbstverständlich versteuern. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)