Im Alter kann auch der alltägliche Einkauf zur echten Herausforderung werden. Erfahren Sie hier, wie sich Senioren über einen Einkaufshelfer unterstützen lassen können und wie Sie diese Leistung bei der Pflegekasse abrechnen.


Was ist ein Einkaufshelfer und wer benötigt ihn?

Ein Einkaufshelfer unterstützt beim alltäglichen Einkauf oder übernimmt diesen, wenn er nicht mehr alleine bewältigt werden kann. Diese Form der Unterstützung kommt insbesondere für Senioren, die nicht mehr genug Kraft für den Weg zum Supermarkt und das Tragen der Einkaufstüten haben oder vom Einkaufen überfordert sind, infrage. Viele pflegende Angehörige schätzen die Unterstützung durch einen Einkaufshelfer, da Ihnen im Alltag oftmals die Zeit – und verständlicherweise oft auch die Geduld – fehlt, um den Einkauf gemeinsam mit den Senioren zu erledigen. Ein Einkaufshelfer kann aber auch bei Erkrankung oder einer Einschränkung der Bewegungsfähigkeit, z.B. nach einem Unfall, helfen, den Alltag zu bewältigen.


Formen der Einkaufshilfe

Je nachdem, welche Unterstützung benötigt wird, können Einkaufshelfer unterschiedliche Aufgaben übernehmen.


Begleitetes Einkaufen

Der Einkauf gehört für viele Menschen zum Alltag dazu. Durch begleitetes Einkaufen mit einem Einkaufshelfer ist der Gang in den Supermarkt auch dann noch möglich, wenn die eigenen Kräfte nachlassen. Der Weg zum Einkauf und das Tragen der Einkäufe können bei dieser Form der Einkaufshilfe durch den Einkaufshelfer übernommen oder unterstützt werden. Außerdem sind die Einkaufshelfer während des gesamten Einkaufes an der Seite der Senioren und helfen, wenn beispielsweise die Lieblingskaffeesorte im obersten oder untersten Regalfach zu finden ist.


Begleitetes Einkaufen ist mit Blick auf die benötigte Zeit sicherlich nicht die effizienteste Form der Einkaufshilfe, sie hat aber viele positive Nebeneffekte: Die Senioren verlassen ihre Wohnung, bewegen sich und sind mit dem Einkaufshelfer und anderen Menschen in Kontakt. Zudem ermöglicht diese Form der Unterstützung weiterhin einen selbstbestimmten Einkauf: Was in den Einkaufswagen kommt, entscheiden die Senioren immer noch selbst.


Einkaufshelfer

Fahrdienste

Ein Einkaufshelfer kann auch nur durch Fahrdienste unterstützen. Gerade Senioren in ländlichen Regionen, die auf ein Auto für den Weg zum Supermarkt angewiesen sind, profitieren von dieser Hilfe. Sie müssen sich nicht mehr selbst ans Steuer setzen und haben mit dem Einkaufshelfer auch jemanden dabei, der die Einkäufe für sie verlädt. 


Den Einkauf selbst können die Senioren weiterhin eigenständig erledigen. Diese Form der Einkaufshilfe ist damit besonders für ältere Menschen geeignet, die viel Wert auf Autonomie legen.


Lieferung der Einkäufe

Für manche Senioren ist der Einkauf bereits zu anstrengend. In diesem Fall kann ein Einkaufshelfer auch den gesamten Einkauf übernehmen. Die Senioren oder ihre Angehörigen verfassen eine Einkaufsliste, die vom Einkaufshelfer dann abgearbeitet wird. Zum Wunschtermin bringt dieser die Einkäufe dann zu den Senioren nach Hause und hilft bei Bedarf auch beim Verstauen. 


Inzwischen bieten natürlich auch viele Supermärkte Lieferdienste an. Oftmals sind diese für Senioren aber nur bedingt zugänglich, da vorab eine Online-Bestellung notwendig ist. Ein weiter Vorteil eines Einkaufshelfers: Wenn die Senioren Wert auf Produkte von bestimmten Anbietern, zum Beispiel von lokalen Produzenten, legen, ermöglicht ihnen ein Einkaufshelfer, ihre Lieblingsprodukte weiterhin zu beziehen.


Die Kostenfrage: Was kostet ein Einkaufshelfer und wie kann ich ihn finanzieren?

Unterstützung beim Einkaufen gehört in den Bereich der Alltagshilfe – einen sehr individuellen Bereich der Pflege. Die Kosten variieren hier je nach Bedarf und werden für gewöhnlich per Stunde abgerechnet. Je nachdem, ob der Einkaufshelfer den Einkauf erledigt oder die Senioren zum Einkaufen begleitet, ist unterschiedlich viel Zeit erforderlich.


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Die gute Nachricht: Die Kosten für einen Einkaufshelfer können in vielen Fällen von der Pflegekasse bezuschusst werden. Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich über den Entlastungsbetrag 125 Euro zur Verfügung, mit denen beispielsweise ein Einkaufshelfer finanziert werden kann. Ab Pflegegrad 2 können für diese und weitere Alltagshilfen zudem 40 Prozent des Budgets der Pflegesachleistungen (je nach Pflegegrad zwischen 470 und 963 Euro) genutzt werden (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 45b). 


Wenn Sie den Einkaufshelfer nur kurzzeitig in Anspruch nehmen wollen, während Sie privat oder beruflich verhindert sind, kommt auch das Budget der Verhinderungspflege infrage. Hier stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) §  39).


Einkaufshelfer für Senioren


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