Schon auf die Hausarbeit im eigenen Haushalt können viele gut und gerne verzichten. Fällt nun noch zusätzliche Hausarbeit im Haushalt von pflegebedürftigen Angehörigen an, stoßen viele an ihre zeitlichen und körperlichen Grenzen. Erfahren Sie hier, wie Sie den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe privat nutzen können. 


Entlastungsbetrag Haushaltshilfe privat: So bekommen Sie Hilfe im Haushalt

Selbst alltägliche Aufgaben können im fortschreitenden Alter zur Herausforderung werden. Was früher einfach von der Hand ging, ist jetzt eine tagesfüllende Aufgabe oder gar nicht mehr möglich. Häufig bleibt die Hausarbeit dann unerledigt oder an den pflegenden Angehörigen hängen. Für viele von diesen ist es kaum zu bewältigen, zwei Haushalte zu führen. Zudem reduziert die Zeit, die für Hausarbeit aufgebracht werden muss, die zur Verfügung stehende Zeit für die individuelle Ansprache und gemeinsame Zeit mit den Senioren. 

Deshalb ist es vor allem im Bereich der Selbstversorgung sinnvoll, die Hausarbeit durch eine Haushaltshilfe erledigen zu lassen. Die gute Nachricht: Über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung können auch Haushaltshilfen bezahlt werden. So müssen pflegebedürftige Personen oder pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege nur einen Teil der Kosten für die Unterstützung bei Haushaltsaufgaben selbst tragen.


Was ist eine Haushaltshilfe und welche Aufgaben kann sie übernehmen?

Eine Haushaltshilfe kann alle anfallenden Aufgaben im Haushalt übernehmen, die der Bewohner nicht selbst erledigen will – oder im Fall von Pflegebedürftigen nicht selbst erledigen kann. Dazu zählen alle typischen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Waschen, aber auch kleinere Arbeiten im Garten oder am Haus oder das Ausführen des Hundes. Sie können selbst entscheiden, welche Aufgaben Sie an die Haushaltshilfe abgeben. Eine Haushaltshilfe ist insbesondere bei einer Pflege in häuslicher Umgebung eine echte Entlastung.


Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe sind:

  • Reinigung und Aufräumen der Wohnräume

  • Einkaufen und Kochen

  • Wäsche waschen und bügeln

  • kleinere Arbeiten an Haus und Garten

  • Versorgung von Haustieren

  • Begleitung zu Amts- oder Arztterminen

  • Fahrdienste



Zuschüsse von der Pflegekasse für Haushaltshilfen

Abhängig vom Pflegegrad können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterschiedliche Unterstützungsleistungen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen. Wichtig: Wenn Sie Leistungen der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen wollen, ist dies oft nur möglich, wenn es sich um Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag handelt.


Entlastungsbetrag Haushaltshilfe privat ab Pflegegrad 1 nutzen

Ab Pflegegrad 1 kann für eine Haushaltshilfe der Entlastungsbetrag genutzt werden. Für Pflegebedürftige besteht hier nach Paragraf 45b SGB XI ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (1.500 Euro jährlich). Dieser kann von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Dabei können Sie auch auf bisher nicht genutzte Monatsbeträge des Entlastungsbeitrags zurückgreifen. Den nicht genutzten Beitrag von 125 Euro pro Monat können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres noch einsetzen, bevor er verfällt.


Bei Pflegegrad 2 bis 5: Zusätzlich Budget für Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege nutzen

Ab Pflegegrad 2 können Sie neben dem Entlastungsbetrag auch Leistungen aus dem Budget für Pflegesachleistungen und dem der Verhinderungspflege nutzen. 

Bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen können Sie zur Bezahlung einer Haushaltshilfe nutzen. Abhängig vom Pflegegrad können hier zwischen 470 und 963 Euro in Anspruch genommen werden.

Eine weitere Option ist, die Verhinderungspflege zu nutzen, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen. Dies ist jedoch nur eine kurzfristige Lösung, da die Verhinderungspflege nur die zeitlich begrenzte Vertretung der pflegenden Angehörigen sicherstellen soll. Von den jährlich zur Verfügung stehenden 1.612 Euro kann auch eine Haushaltshilfe für maximal sechs Wochen finanziert werden. Alternativ kann eine Haushaltshilfe auch als stundenweise Vertretung für pflegende Angehörige gebucht werden, zum Beispiel wenn Sie auf Dienstreisen sind oder selbst gesundheitlich verhindert sind. Wichtig ist hier: Die Verhinderungspflege kann erst genutzt werden, wenn zuvor mindestens sechs Monate eine häusliche Pflege durch die Angehörigen stattfand.


Kostenübernahme ohne Pflegegrad

Auch ohne Pflegegrad können Sie sich bei den Kosten für eine Haushaltshilfe unterstützen lassen.




Zuschüsse der Krankenkasse

Wenn eine Haushaltshilfe nur vorübergehend erforderlich ist, weil sich Ihre älteren Angehörigen von einer Operation erholen müssen, können die Kosten für eine Haushaltshilfe für maximal vier Wochen von der Krankenkasse übernommen werden. Nur 10 Prozent der Kosten müssen selbst getragen werden. Wird die Hausarbeit nicht durch einen professionellen Dienstleister, sondern durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn erbracht, zahlen die Krankenkassen ebenfalls einen festen Leistungssatz, der allerdings etwas unter Mindestlohn liegt.


Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten, die Sie privat für eine Haushaltshilfe zahlen, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich von der Steuer absetzen. 20 Prozent der Kosten wirken sich steuermindernd aus. Sie benötigen dafür lediglich einen Beleg (Lohnabrechnung oder Rechnung), der nachweist, dass tatsächlich Leistungen erbracht wurden.


In Planung: Staatliches Gutschein-System für Haushaltshilfen

Die Bundesregierung plant, noch in dieser Legislatur ein Gutschein-System für Haushaltshilfen einzuführen, um Eltern und pflegende Angehörige zu entlasten und Schwarzarbeit zurückzudrängen. Ziel ist, dass die Leistungen unkompliziert über eine digitale Plattform und App abgerufen werden können. Aktuell liegt noch kein Gesetzesentwurf für das Gutschein-System vor. Bis spätestens 2025 ist aber mit einer Umsetzung zu rechnen.


Kosten für eine private Haushaltshilfe

Je nachdem, ob Sie die Haushaltshilfe anstellen oder eine selbstständige Haushaltshilfe beauftragen, variieren die Kosten. In jedem Fall ist natürlich der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro zu zahlen. Meist liegen die Kosten für eine private Haushaltshilfe bei etwa 25 bis 35 Euro pro Stunde.

Stellen Sie eine private Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an, so entfallen bis zu einem Verdienst von 520 Euro monatlich alle arbeitnehmerseitigen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Arbeitgeberseitig müssen nur minimale Abgaben und Steuern gezahlt werden. Schon deshalb sollten Sie auf gar keinen Fall eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigen. Eine ordentliche Anmeldung und Bezahlung mindestens auf Mindestlohnniveau sind Pflicht. Beachten Sie außerdem, dass auf Sie auch weitere Arbeitgeberpflichten, zum Beispiel mit Blick auf Krankheit und Urlaub, zukommen.

Weniger Aufwand und Fallstricke gibt es bei der Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft. Diese rechnet die erbrachte Leistung per Rechnung mit Ihnen ab. Sie müssen keine Arbeitgeberpflichten oder Ähnliches übernehmen und haben keinen bürokratischen Aufwand.


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Da es sich bei allen Dienstleistern in der FLEXXI-App um ausgebildete Pflegefachkräfte handelt, können die haushaltsnahen Dienstleistungen unproblematisch über die Leistungen der Pflegekasse abgerechnet und zum Beispiel über den Entlastungsbetrag finanziert werden.

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