Entlastungsbetrag: Neben dem Pflegegeld 125 Euro für Haushaltshilfe erhalten
Die alltäglichen Arbeiten im Haushalt können im Alter zur echten Belastung werden. Pflegende Angehörige können es aber in der Regel nicht leisten, neben dem eigenen Haushalt auch noch den einer pflegebedürftigen Person zu erledigen. Über den Entlastungsbetrag haben Sie die Möglichkeit, Unterstützung bei Hausarbeiten zu finanzieren. Erfahren Sie hier, wie Sie neben dem Pflegegeld 125 Euro für Haushaltshilfe erhalten können.
Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe: Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben dank Entlastungsbetrag
Ein eigenes Zuhause bietet im Alter Stabilität und Geborgenheit und ermöglicht Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen. Doch die damit verbunden Haushaltsaufgaben gehen im fortgeschrittenen Alter leider nicht mehr so einfach von der Hand wie früher. Viele Senioren benötigen deutlich mehr Zeit oder schaffen es gar nicht mehr, Putzen, Waschen und andere Hausarbeiten zu erledigen.
Für pflegende Angehörige ist es kaum möglich, neben dem eigenen Haushalt noch einen weiteren zu führen – vor allem, wenn die Pflege neben der Berufstätigkeit erfolgt. Zudem hat jeder Tag nur 24 Stunden: Zeit, die für Hausarbeit draufgeht, fehlt für die individuelle Ansprache und gemeinsame Zeit mit den Senioren. Deshalb ist es sinnvoll, sich über den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich eine Haushaltshilfe bezuschussen zu lassen, um Unterstützung im Alltag zu bekommen. Im Folgenden erklären wir genauer, was der Entlastungsbetrag ist, wer ihn nutzen kann und für welche Leistungen er beantragt werden kann.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um einen zweckgebundenen Betrag der Pflegeversicherung, mit dem pflegende Angehörige entlastet werden. Mit ihm sollen Unterstützungsleistungen im Alltag, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, finanziert werden. Der Entlastungsbetrag wird nur nach Nachweis der Kosten, also rückwirkend, ausgezahlt.
Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht unabhängig vom Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 besteht nur Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für eine Haushaltshilfe, ab Pflegegrad 2 kann diese Summe durch Umwandlungen des Budgets für Pflegesachleistungen erhöht werden. Dabei ist wichtig: Um die Leistungen der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen zu können, muss die Dienstleistung durch einen professionellen Pflegedienstleister, zum Beispiel ambulante Pflegedienste, Plattformen für selbstständige Pflegekräfte wie FLEXXI Care oder andere nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, erfolgen.
Finanzierungsmöglichkeiten für eine Haushaltshilfe und Höhe der Leistungen
Abhängig vom Pflegegrad bestehen für eine Haushaltshilfe neben den 125 Euro Entlastungsbetrag weitere Finanzierungsmöglichkeiten.
Pflegegrad 1
Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht nach Paragraf 45b SGB XI ab Pflegegrad 1. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf 125 Euro für eine Haushaltshilfe. Pro Jahr können so mit bis zu 1.500 Euro haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden. Die Beantragung erfolgt rückwirkend und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres erfolgen, bevor die nicht eingesetzten Ansprüche verfallen.
Pflegegrad 2 bis 5:
Bei Pflegegrad 2 oder höher können Kosten für eine Haushaltshilfe zusätzlich zum Entlastungsbetrag auch über die Budgets für Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege finanziert werden.
So können bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen aufgewendet werden. In Abhängigkeit vom Pflegegrad können über die Kombination von Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungsbudget zwischen 470 und 963 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden.
Eine weitere Option zur Finanzierung einer Haushaltshilfe ist die Verhinderungspflege. Dies stellt jedoch nur eine kurzfristige Lösung dar, da die Verhinderungspflege den Zweck hat, eine Vertretung sicherzustellen, wenn pflegende Angehörige berufsbedingt, durch Krankheit oder aufgrund von Urlaub verhindert sind. Dafür stehen jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Jahr genutzt werden.
Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise benötigt, so reduziert sich lediglich das finanzielle Budget, nicht aber das zeitliche. Damit ist die Verhinderungspflege ein Option, eine Haushaltshilfe als stundenweise Vertretung für Angehörige zu finanzieren. Dazu muss jedoch vorab mindestens sechs Monate eine Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt sein.
Übersicht Finanzierungsmöglichkeiten Pflegekasse
Zusammengenommen ergeben sich in Abhängigkeit vom Pflegegrad folgende Finanzierungsmöglichkeiten für eine Haushaltshilfe:
Selbstverständlich können Sie zusätzlich zu diesen Leistungen auch das Pflegegeld (zwischen 316 und 901 Euro pro Monat) nutzen, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.
Kostenübernahme ohne Pflegegrad
Auch wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe notwendig sein. In diesem Fall gibt es alternative Finanzierungshilfen.
Zuschüsse der Krankenkasse
Wird eine Haushaltshilfe nur vorübergehend benötigt, zum Beispiel weil sich Ihre älteren Angehörigen von einer Operation erholen müssen, so ist für bis zu vier Wochen eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich. Die Krankenkasse übernimmt beim entsprechenden Nachweis des Anspruchs 90 Prozent der Kosten. Hier ist zu beachten, dass die Krankenkassen nur einen reduzierten Leistungssatz unter Mindestlohn zahlen, wenn die Hausarbeiten durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn erbracht werden, statt durch einen professionellen Dienstleister.
Steuerliche Absetzbarkeit
Wenn Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe allein tragen, wirken sich diese zumindest steuermindernd aus. Haushaltsnahe Dienstleistungen können in einem Umfang von bis zu 4.000 Euro pro Jahr zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Über einen Beleg (Lohnabrechnung oder Rechnung) können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben und von der steuermindernden Wirkung profitieren.
Pflegegeld + 125 Euro Haushaltshilfe: Leistungen
Durch den Entlastungsbetrag, über den Sie pro Monat zusätzlich zum Pflegegeld 125 Euro für Haushaltshilfe erhalten können, können Sie alle im Haushalt anfallenden Aufgaben, die der Bewohner nicht selbst erledigen kann, finanzieren. Darunter zählen alle typischen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Waschen. Es können zudem kleinere Arbeiten am Haus oder im Garten oder die Pflege von Haustieren durch eine Haushaltshilfe übernommen werden. Auch weitere Aufgaben, die pflegende Angehörige entlasten, wie Fahrdienste oder Terminbegleitung, können über den Entlastungsbetrag und die ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten bezahlt werden.
Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe:
Reinigung und Aufräumen der Wohnräume
Einkaufen und Kochen
Wäsche waschen und bügeln
kleinere Arbeiten an Haus und Garten
Versorgung von Haustieren
Begleitung zu Amts- oder Arztterminen
Fahrdienste
Reichen Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe, um die Kosten zu decken?
Die Aufgaben einer Haushaltshilfe können vielfältig sein. Natürlich reichen Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe nicht aus, um alle genannten Aufgaben zu erledigen zu lassen. Eine Unterstützung bei den wichtigsten Aufgaben ist in der Regel aber möglich.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe variieren, je nachdem, ob Sie die Haushaltshilfe anstellen oder eine selbstständige Haushaltshilfe beauftragen. In jedem Fall ist der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro zu zahlen. Für gewöhnlich berechnen Haushaltshilfen jedoch 25 bis 35 Euro pro Stunde.
Sie sollten beachten, dass Sie bei einer Anstellung für alle Arbeitgeberpflichten verantwortlich sind und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Deutlich einfacher ist die Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft, die für ihre erbrachte Leistung eine Rechnung stellt. Über FLEXXI können Sie ganz unkompliziert per App selbstständige Pflegekräfte finden, die Sie und Ihre Angehörigen bei Haushaltsaufgaben unterstützen.
Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe: Passende Haushaltshilfe über FLEXXI finden!
FLEXXI macht es Ihnen leicht, vom Pflegegeld + 125 Euro eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Über die FLEXXI-App können Sie selbstständige Pflegekräfte finden, die neben Pflegeaufgaben auch haushaltsnahe Dienstleistungen übernehmen. Geben Sie einfach an, für welche Aufgaben, wie lange und zu welchem Preis Sie eine Pflegekraft beauftragen wollen. Wir matchen Sie dann mit passenden Pflegekräften.
Der große Vorteil: Alle Dienstleister, die bei FLEXXI registriert sind, sind ausgebildete Pflegekräfte, sodass Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen unproblematisch über die Leistungen der Pflegekasse abrechnen können.
Sie sind neugierig? Dann probieren Sie FLEXXI sofort aus! Die Nutzung der App ist für Sie kostenfrei.
Häufige Fragen zu Pflegegeld + 125 Euro Haushaltshilfe
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und 125 Euro für Haushilfe über das Entlastungsbudget?
Das Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und darf flexibel genutzt werden, um den individuellen Pflegebedarf zu decken. Wofür das Geld verwendet wird, ist demnach nicht vorgeschrieben. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro ist hingegen speziell für Aufgaben, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen im häuslichen Bereich Entlastung schaffen, gedacht. Von ihm können haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden. Der Betrag wird anders als das Pflegegeld nur gegen einen Nachweis, dass tatsächlich Leistungen erbracht wurden, ausgezahlt.
Wer hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag?
Anspruch auf einen Entlastungsbetrag haben Pflegebedürftige im Bereich der Selbstversorgung (häusliche Pflege) ab Pflegegrad 1.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen oder verfällt er irgendwann?
Der Entlastungsbetrag steht jährlich zur Verfügung. Nicht abgerufene Mittel können im Folgejahr innerhalb des ersten Kalenderjahres übertragen werden, also bis zum 30. Juni. Danach verfallen nicht genutzte Ansprüche.