Mit dem Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige finanziellen Spielraum, um ihre Betreuung in häuslicher Umgebung zu organisieren. Erfahren Sie hier, was sich beim Pflegegeld 2024 ändert und wie hoch das Pflegegeld 2024 ist.


Auf einen Blick: Das ändert sich beim Pflegegeld 2024

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt es gute Nachrichten: Das Pflegegeld wird 2024 zum ersten Mal seit 2017 erhöht. Zum 01. Januar 2024 steigen die Leistungen um 5 Prozent. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die gestiegenen Kosten. 2025 steigt das Pflegegeld nochmals um 4,5 Prozent.


Neben der Erhöhung des Pflegegelds 2024 treten weitere Anpassungen bei den Pflegeleistungen in Kraft:


  • Das Budget für Pflegesachleistungen wird um 5 Prozent erhöht.

  • Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 2025 zum Entlastungsbudget zusammengefasst. Für junge Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tritt das Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro pro Jahr bereits 2024 in Kraft. Zudem entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten vor der erstmaligen Beantragung.

  • Das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig jährlich statt einmalig in Anspruch genommen werden. So bekommen pflegende Angehörige mehr Raum, sich für bis zu zehn Tage von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um für pflegebedürftige Familienmitglieder da zu sein.

  • Für Pflegebedürftige in stationärer Pflege werden 2024 die Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten um 5 bis 70 Prozent (abhängig von der Aufenthaltsdauer) erhöht.


(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)


Pflegegeld 2024: Definition

Das Pflegegeld (voller Name nach SGB XI: „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“) ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen, die Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2 zusteht, wenn diese zu Hause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Pflegegeld-Leistungen. Damit soll eine angemessene Pflege in häuslicher Umgebung sichergestellt werden. 


Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sind in der Verwendung und Aufteilung sehr frei. So können die Mittel genutzt werden, um pflegende Angehörige zu honorieren, bzw. ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren. Es können aber auch professionelle Pflegedienstleister oder Haushaltshilfen mit dem Pflegegeld bezahlt werden, die die private Pflege unterstützen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37)


Höhe Pflegegeld 2024

Durch die 5-prozentige Erhöhung liegen die Sätze für das Pflegegeld 2024 in Abhängigkeit vom Pflegegrad in folgender Höhe:


Pflegegrad

Leistungen 2023

Leistungen 2024

Pflegegrad 1

0 Euro

0 Euro

Pflegegrad 2

316 Euro

332 Euro

Pflegegrad 3

545 Euro

573 Euro

Pflegegrad 4

728 Euro

765 Euro

Pflegegrad 5

901 Euro

947 Euro


(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)


Anforderungen Pflegegeld 2024

Um Pflegegeld zu beantragen, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt werden. Dazu muss zunächst ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Danach wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) bzw. einen Medicproof (private Versicherung) ein Gutachten erstellt, auf dessen Basis die Pflegeversicherung über den Pflegegrad entscheidet.


Die Pflegegrade werden wie folgt definiert:


  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)


Je höher der Pflegegrad, desto schwerer ist die festgestellte Beeinträchtigung. Entsprechend mehr Pflegegeld steht zur Verfügung, um die häusliche Pflege zu organisieren.


Wofür darf das Pflegegeld verwendet werden?

Das Pflegegeld ist eine Unterstützung und Honorierung für häusliche Pflege. Laut Statistischem Bundesamt werden in Deutschland 84 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Oftmals nehmen Angehörige oder andere nahestehende Personen dafür große Belastungen auf sich und schultern die Pflege in viele Fällen neben der Arbeit und weiterer Care Work, damit ihre Liebsten im gewohnten Umfeld bleiben können.


Das Pflegegeld kann sehr flexibel eingesetzt werden, um für genau diese Realität Unterstützung und Entlastung zu schaffen. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben und fordert keinen Nachweis über die Verwendung des Pflegegelds. So können die Mittel an die Pflegeperson weitergegeben werden, um ihre Arbeit zu honorieren oder einen Verdienstausfall für reduzierte Arbeitszeit zu zahlen, oder für professionelle Dienstleister, die die häusliche Pflege professionell unterstützen, verwendet werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37)


Tipp: Über FLEXXI können Sie einfach und flexibel per App ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte buchen, um die häusliche Pflege bei Aufgaben der Grundpflege, medizinischen Pflege oder haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen zu lassen, und diese Pflegedienstleistungen mit dem Pflegegeld finanzieren.










Infos zu den Neuerungen beim Pflegeunterstützungsgeld

Neben der Erhöhung des Pflegegelds 2024 ist die Reform des Pflegeunterstützungsgelds die größte Änderung für pflegende Angehörige. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht ab 2024 nicht nur einmalig, sondern jährlich. So können sich pflegende Angehörige jährlich bis zu zehn Tage vom Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen. Als Kompensation für den Verdienstausfall kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. 


Die Höhe des Pflegeunterstützungsgelds beträgt 90 (ohne Einmalzahlungen) bzw. 100 Prozent (mit Einmalzahlungen) des monatlichen Nettolohns. Es darf jedoch pro Kalendertag nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung betragen, sodass der Höchstbetrag pro Tag bei 116,38 Euro liegt. Insgesamt stehen so 1.163,80 Euro und zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person zur Verfügung. Werden mehrere Personen gepflegt, erhöht sich der Anspruch entsprechend. 


Pflegende Angehörige bekommen so mehr Unterstützung und Flexibilität, um eine bedarfsorientierte häusliche Pflege zu leisten und auf Verschlechterungen im Allgemeinzustand schnell reagieren zu können. Dann kann die Freistellung über das Pflegeunterstützungsgeld genutzt werden, um beispielsweise einen höheren Pflegegrad zu beantragen oder professionelle Pflegedienstleister als Unterstützung zu organisieren. 


(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)