Die Betreuung von pflegenden Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft mehr Zeit und Energie in Anspruch nimmt als ein Vollzeitjob. Über die Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege) schaffen Sie sich Freiräume, um auch mal zu verschnaufen. Erfahren Sie hier mehr über die Ansprüche und Leistungen der Ersatzpflege und darüber, wie Sie selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege flexibel und unkompliziert über FLEXXI buchen können.


Was ist Ersatzpflege (Verhinderungspflege) und was beinhaltet sie?

Mit der Ersatzpflege, die auch als Verhinderungspflege bezeichnet wird, können zeitlich begrenzte Abwesenheiten von pflegenden Angehörigen aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen überbrückt werden. Die Ersatzpflege umfasst insbesondere Aufgaben der Grundpflege und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Werden für die Ersatzpflege ausgebildete Pflegekräfte gebucht, kann auch eine medizinische Pflege erfolgen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)



Voraussetzungen Ersatzpflege

Um die Ersatzpflege über die Pflegekasse finanzieren zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden sein. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie das Budget für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können. So muss die Pflege für gewöhnlich durch eine private Pflegeperson in häuslicher Umgebung erfolgen und das im Jahr 2023 seit mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Wenn die Pflege ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Pflegedienstleister durchgeführt wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzpflege. 


Gründe für Ersatzpflege:

  • Urlaub

  • Krankenhausaufenthalt

  • Reha

  • Dienstreisen

  • Fortbildungen


Gründe für stundenweise Ersatzpflege:

  • Prüfungen

  • Fortbildungen

  • wichtige Termine wie Arztbesuche oder Amtsgänge

  • Freizeitaktivitäten, auch private Treffen


Wer kann Ersatzpflege leisten?

Die Ersatzpflege muss nicht zwingend von einem professionellen Pflegedienstleister übernommen werden. Sie kann auch vollständig oder teilweise durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte geleistet werden. Hier ist jedoch entscheidend, dass die Ersatzpflegeperson nicht als zweite reguläre Pflegeperson eingetragen ist, um die Leistungen der Ersatzpflege zu erhalten. 


Die Betreuung durch professionelle Pflegedienstleister hat natürlich den Vorteil, dass Sie sich sicher sein können, dass Ihre Angehörigen in sicheren Händen sind. Über FLEXXI ist es auch ganz einfach, qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege zu buchen. Über unsere App können Sie flexibel auswählen, wann und für welche Aufgaben Sie Unterstützung benötigen.






Kostenübernahme Ersatzpflege (Verhinderungspflege)

Pro Jahr stehen maximal 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung, die für Ersatzpflege im Umfang von bis zu sechs Wochen aufgeteilt werden können. Während der Ersatzpflege wird das Pflegegeld auf 50 Prozent reduziert. Wenn Sie die Ersatzpflege nur stundenweise und weniger als acht Stunden pro Tag in Anspruch nehmen, wird nur der Geldbetrag reduziert, die maximalen Stunden bleiben durch die in Anspruch genommenen Ersatz Pflegeleistungen unverändert und das volle Pflegegeld wird weitergezahlt.


Es ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Ersatzpflege von Personen durchgeführt wird, die im ersten oder zweiten Grad mit einer pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt leben. In diesem Fall darf der für Verhinderungspflege in Anspruch genommene Betrag das 1,5 fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten. In diesem Rahmen können aber neben dem Stundenlohn für die Ersatzpflege auch die nachgewiesenen Kosten für die Anfahrt und durch die Pflege erforderliche Kinderbetreuung geltend gemacht werden.


Übersicht Leistungen Ersatzpflege (Verhinderungspflege)

Die Höhe der Leistungen für die Ersatzpflege variiert je nach Pflegegrad und Art der Pflege.


Pflegegrad

Ersatzpflege durch professionelles Pflegepersonal

Ersatzpflege durch private Pflegeperson

1

0 €

0 €

2

bis zu 1.612 Euro

bis zu 474 Euro

3

bis zu 1.612 Euro

bis zu 817,50 Euro

4

bis zu 1.612 Euro

bis zu 1.092 Euro

5

bis zu 1.612 Euro

bis zu 1.351,50 Euro


(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Tipp: Ersatzpflege und Kurzzeitpflege kombinieren

Neben den Leistungen für die Ersatzpflege steht auch ein Budget für Kurzzeitpflege zur Verfügung, um die Pflegebedürftigen vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung zu betreuen. Von diesem Budget können bis zu 887 Euro für die Ersatzpflege umgewandelt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Betrag von 2.499 Euro für Ersatzpflege pro Jahr. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 Abs. 2)


Über FLEXXI qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege finden!

Sie wollen Ihre Liebsten auch in Ihrer Abwesenheit bestens betreut und versorgt, wissen? Dann buchen Sie über FLEXXI, bis zu drei Wochen im Voraus, ausgebildete Pflegekräfte für die Ersatzpflege. Wählen Sie aus, welche Aufgaben übernommen werden sollen und welchen Stundenlohn Sie zahlen wollen – FLEXXI matched Sie dann mit qualifizierten, selbständigen Pflegekräften.


Häufige Fragen zur Ersatzpflege

Ab welchem Pflegegrad kann Ersatzpflege beantragt werden?

Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch für Unterstützung bei der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). 


Wird das Pflegegeld während der Ersatzpflege weitergezahlt?

Während der Ersatz Pflegezeit erhalten Sie nur noch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds. Eine Ausnahme bildet die stundenweise Ersatzpflege: Erfolgt die Vertretung im Umfang von weniger als acht Stunden, reduziert sich der Pflegegeldanspruch nicht (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39).


Wo beantrage ich Ersatzpflege (Verhinderungspflege)?

Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen.