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Kernaussagen:Pflegende Angehörige leisten täglich Großartiges – doch auch sie brauchen Pausen. Genau hier setzt die Verhinderungspflege an: Sie ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder berufliche Verpflichtungen. In diesem Beitrag erfahren Sie:✔ Was Verhinderungspflege ist✔ Welche neuen Regeln ab dem 1. Juli 2025 gelten✔ Was bis zum 30. Juni 2025 weiterhin beachtet werden mussWas ist Verhinderungspflege?Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch haben. Sie greift dann, wenn die pflegende Hauptperson – häufig ein Familienmitglied – für eine gewisse Zeit ausfällt und eine andere Person (z. B. eine Pflegekraft) die Betreuung übernimmt.Ziel dieser Leistung ist es, pflegende Angehörige zu entlasten, ohne dass die Qualität der Versorgung darunter leidet. Sie kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden – flexibel angepasst an die Lebensrealität der Pflegepersonen.👉 Mehr erfahren: Besuchen Sie unsere Infoseite zur Verhinderungspflege und erhalten Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick: flexxi.care/de/vhpDie neuen Regeln ab dem 1. Juli 2025Ab dem 1. Juli 2025 treten im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wichtige Änderungen in Kraft. Die größte Neuerung: Das Entlastungsbudget.Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten künftig ein einheitliches Jahresbudget von 3.539 €, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet werden kann – ganz ohne Aufteilung einzelner Budgets. Zudem ist keine Vorpflegezeit von sechs Monaten mehr erforderlich. Die Leistung kann für insgesamt acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.Diese Änderungen machen es einfacher, schneller und planbarer, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, ohne dass die Organisation oder Finanzierung zur Belastung wird.🎥 Video-Tipp – Übersicht der Änderungen:Lejla Hadzimuratovic von FLEXXI Care erklärt die fünf wichtigsten Neuerungen zur Verhinderungspflege ab 2025:Was gilt noch bis zum 30. Juni 2025?Bis einschließlich 30. Juni 2025 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der Verhinderungspflege: Die pflegebedürftige Person muss seit mindestens 6 Monaten gepflegt worden sein, um Anspruch auf die Leistung zu haben. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € jährlich, zusätzlich können bis zu 843 € aus dem Kurzzeitpflegebudget übertragen werden – insgesamt also maximal 2.528 € im Jahr. Die Ersatzpflege darf für bis zu 6 Wochen pro Jahr erfolgen.Was passiert bei einem Übergang?Wenn bereits vor dem 1. Juli 2025 Verhinderungspflege genutzt wurde, wird dies bei der späteren Berechnung berücksichtigt: Bereits genutzte Wochen und Beträge werden auf das neue Entlastungsbudget angerechnet.Beispiel: Wer im Frühjahr 2025 schon 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen hat, hat ab dem 1. Juli noch 2 weitere Wochen verfügbar. Gleiches gilt für das Budget: Wenn bereits 1.685 € genutzt wurden, stehen ab Juli noch bis zu 1.854 € Restbudget zur Verfügung (3.539 € – 1.685 €).Die Unterschiede im ÜberblickEin praktisches BeispielFrau Müller pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3. Im Mai 2025 nutzt sie zwei Wochen Verhinderungspflege über einen ambulanten Pflegedienst – dabei entstehen Kosten von 900 €. Im August möchte sie erneut eine Auszeit nehmen. Ab dem 1. Juli stehen ihr durch die Neuregelung bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege im Jahr zur Verfügung – abzüglich der zwei Wochen und 900 €, die sie bereits vor Juli genutzt hat. Das bedeutet: Sie kann im weiteren Jahresverlauf noch bis zu 6 Wochen Ersatzpflege in Anspruch nehmen und hat noch 2.639 € Restbudget (3.539 € – 900 €).Ob sie nun eine freiberufliche Pflegekraft über eine Plattform wie FLEXXI Care organisiert, einen privaten Dienst beauftragt oder sich Unterstützung über das örtliche Pflegebüro holt – die neuen Regelungen geben ihr mehr Spielraum für Planung und Entlastung.Was ist mit Pflege durch Angehörige?Auch unter dem neuen Entlastungsbudget gelten besondere Regelungen, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zum 2.Grad durchgeführt wird.Bis zum 30. Juni 2025 galt: Die Kostenerstattung war auf das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt.Ab dem 1. Juli 2025 wird diese Grenze auf das 2-Fache des Pflegegeldes angehoben. Damit können pflegende Angehörige für ihre eingesetzte Zeit eine höhere Vergütung erhalten – sofern sie keine professionelle Pflegekraft sind und nicht erwerbsmäßig handeln.Auch Sachkosten (z. B. Fahrtkosten) können zusätzlich erstattet werden – wie bisher auf Nachweis.🎥 Video-Tipp – Detaillierter Einblick:Lejla Hadzimuratovic von FLEXXI Care erläutert die neue gesetzliche Grundlage und wie pflegende Angehörige konkret davon profitieren:Einfach beantragen – ohne VorkasseWer von den neuen Leistungen profitieren möchte, muss sie aber auch rechtzeitig und korrekt beantragen – das kann zur Herausforderung werden. Die neuen Leistungen zur Verhinderungspflege stehen ab Juli zur Verfügung – doch viele Angehörige schrecken vor dem Antrag zurück, weil sie erst in Vorleistung gehen müssen. Genau hier setzt die FLEXXI Sorgen-Los Karte an: Sie ermöglicht es, die Verhinderungspflege ohne eigene Vorauszahlung zu nutzen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt FLEXXI direkt.✅ Jetzt beantragen: Holen Sie sich die Sorgen-Los Karte und vermeiden Sie Vorauszahlungen für Ihre Verhinderungspflege: 👉 https://sorgenloskarte.flexxi.care/FazitDie Neuerungen ab dem 1. Juli 2025 bringen spürbare Verbesserungen für pflegende Angehörige: mehr Budget, weniger Bürokratie, mehr Flexibilität. Nutzen Sie jetzt die Zeit, um sich gut vorzubereiten – und profitieren Sie schon bald von den neuen Möglichkeiten der Verhinderungspflege...
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Viele Pflegekräfte lieben ihren Beruf, werden aber durch die stressigen Arbeitszeitmodelle und die fehlende Wertschätzung in Pflegeheimen, Krankenhäusern und bei ambulanten Pflegediensten zermürbt. Glücklicherweise gibt es Alternativen zu einer Festanstellung: Als selbständige Haushaltshilfe unterstützen Sie Erkrankte, Senioren und andere Personen mit Pflegebedarf bei Alltagsaufgaben. Doch wie starte ich am besten? In diesem Beitrag erklären wir, was eine Haushaltshilfe ist, und beantworten die Frage „Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?“. Wir zeigen Ihnen, wie FLEXXI den Start in die Selbstständigkeit leichter macht.Definition: Was ist eine Haushaltshilfe? Wie der Name bereits nahelegt, wird eine Haushaltshilfe dafür vergütet, Unterstützung bei allen Arbeiten im Haushalt zu leisten. In der Regel wird sie bei einer schweren Erkrankung oder zur Unterstützung von Senioren und pflegebedürftigen Personen, die weiterhin gern in den eigenen vier Wänden leben möchten, beauftragt. Die Kosten dafür werden unter bestimmten Umständen von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Darüber hinaus kann eine Haushaltshilfe auch privat gezahlt werden. Die Kosten dafür sind bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig. (Quelle: BMG)Kostenübernahme durch die Krankenkasse Im Fall von schweren Krankheiten und Aufenthalten in stationären Gesundheitseinrichtungen, aber auch während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, kann für gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse finanziert werden, sofern die Person den Haushalt nicht weiterführen und auch kein anderes Haushaltsmitglied einspringen kann. Neben professionellen Dienstleistern können als Haushaltshilfe auch Angehörige beauftragt werden. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad zahlt die Krankenkasse jedoch nur Fahrtkosten und einen Verdienstausfall in angemessener Höhe.Damit Personen mit Unterstützungsbedarf eine Finanzierung für eine Haushaltshilfe erhalten, ist ein entsprechendes ärztliches Attest erforderlich und die betroffene Person muss einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Kosten pro Tag für eine Haushaltshilfe werden nur in angemessener Höhe übernommen. So wird pro Tag in der Regel maximal ein achtstündiger Einsatz der Haushaltshilfe von der Krankenkasse erstattet. Die Krankenkasse leistet zudem nur dann, wenn es sich um einen kurzfristigen Bedarf von maximal vier Wochen handelt. Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich auf 26 Wochen, wenn ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt. Bei einem längeren Bedarf sollte ein Pflegegrad beantragt werden, um entsprechende Leistungen bei der Pflegekasse beantragen zu können.Gründe für eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse:In folgenden Situationen können Personen über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen:schwere Erkrankung, insbesondere nach stationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung oder ambulanter OperationKrankenhaus-, Reha- oder Kuraufenthalt, wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder ein behindertes hilfsbedürftiges Kind im Haushalt lebtSchwangerschaft oder Entbindung, wenn Beschwerden auftretenZuzahlung In der Regel müssen die Betroffenen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent für die Haushaltshilfe leisten, die mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag beträgt. Bei einem Anspruch aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt diese Zuzahlung.(Quelle: BMG)Leistungen einer Haushaltshilfe Liegt eine Berechtigung für eine Haushaltshilfe vor, so können durch die Haushaltshilfe alle Aufgaben übernommen werden, die typischerweise im Haushalt anfallen und von der betroffenen Person nicht mehr erledigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Wäsche Waschen, Kochen und Einkaufen, die Betreuung von Kindern, leichte Gartenarbeiten sowie Botengänge.Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe:ReinigungsarbeitenWäschewaschenKochen und EinkaufenBetreuung von Kindern oder Personen mit Unterstützungsbedarfleichte GartenarbeitenVersorgung von HaustierenBotengänge und Fahrdienste(Quelle: BMG)Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse? In den meisten Fällen wird die Haushaltshilfe direkt von der Krankenkasse vermittelt. Nachdem die Person mit Unterstützungsbedarf ihren Antrag bei der Krankenkasse gestellt hat, vermittelt diese Kontakte zu Haushaltshilfen, die ihre Leistungen direkt über die Krankenkasse abrechnen können. Aufgrund des akuten Mangels in der Pflege sind die meisten Krankenkassen händeringend auf der Suche nach Haushaltshilfen. Daher ist es sinnvoll, als selbstständige Pflegekraft bei der Krankenkasse registriert zu sein. Aber wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse? In der Regel können Sie sich dafür direkt an die Krankenkasse wenden. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise können je nach Krankenkasse variieren. In jedem Fall sind aber vorab eine Gewerbeanmeldung und eine steuerliche Erfassung erforderlich. (Quelle: Deutschland startet)Neben der Arbeit als Haushaltshilfe für die Krankenkasse kann Unterstützung auch als Leistung der Pflegekasse erfolgen. Bei längerfristigem Unterstützungsbedarf stehen monatlich 125 Euro Entlastungsbudget (ab Pflegegrad 1) für die Unterstützung bei haushaltsnahen Dienstleistungen zur Verfügung. Zudem können auch das Pflegegeld und bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen sowie Leistungen der Verhinderungspflege (jeweils ab Pflegegrad 2) genutzt werden, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen. Es ist also durchaus ratsam, dass Sie nicht nur als Haushaltshilfe bei der Krankenkasse registriert sind, sondern auch Unterstützung für Pflegebedürftige anbieten. Die Anforderungen dafür legen jeweils die Bundesländer fest. In der Regel ist eine Antragstellung auf Anerkennung bei der zuständigen Behörde notwendig, bei der in der Regel Qualifikation, Leistungskonzept, Versicherungen und die Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden müssen. Erfragen Sie am besten vorab an der zuständigen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 45a)Alternative: Direkte Abrechnung Neben der Beauftragung durch die Kranken- und Pflegekassen haben Haushaltshilfen auch die Möglichkeit, sich direkt beauftragen zu lassen. In diesem Fall erfolgen Abwicklung und Bezahlung der Leistungen über die erkrankte oder pflegebedürftige Person, beziehungsweise über deren Angehörige, und diese lässt sich die Kosten dann von der Pflege- oder Krankenkasse erstatten.Über FLEXXI kommen Personen, die eine Haushaltshilfe suchen, und selbstständige Pflegekräfte zusammen. Sie können haushaltsnahe Dienstleistungen zur Unterstützung im Krankheits- oder Pflegefall einfach über die FLEXXI-App anbieten – zu Ihren Konditionen. Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihre Selbstständigkeit als Haushaltshilfe über FLEXXI unkompliziert starten können. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf!..
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Die Digitalisierung bietet Chancen für alle Branchen – auch für den Pflegebereich. Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen Pflege Apps vor, die den Alltag von Pflegenden erleichtern und professionellen Pflegekräften sowie pflegenden Angehörigen dabei helfen, eine hochwertige und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen.Warum sollte ich eine Pflege App nutzen?Die Pflege lebt von der individuellen Ansprache und Zuwendung. Keine Maschine oder Technologie sollte die zwischenmenschliche Fürsorge ersetzen. Dennoch können digitale Tools und Pflege Apps dabei helfen, die Pflege bedarfsgerechter zu machen und Pflegende von unnötigen Aufgaben zu entlasten. So bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Pflegeaufgaben. Zudem sind Pflege Apps eine sehr günstige Möglichkeit, den Pflegealltag für alle Beteiligten zu verbessern. Meist reichen das Smartphone und der Kauf einer Lizenz aus, um die Funktionen zu nutzen. Einige Pflege Apps sind sogar kostenlos. Es müssen nicht erst zusätzliche Geräte angeschafft werden, die Geld kosten und Platz in Anspruch nehmen.Arten von Pflege AppsEine Pflege App kann sehr unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Deshalb ist es unter Umständen sinnvoll, mehrere Anwendungen in den Pflegealltag zu integrieren. Allgemein können folgende Arten von Pflege Apps unterschieden werden:Lern- und Ausbildungsapps: Zahlreiche Apps unterstützen Pflegeschüler und Studenten der Pflege bei der Prüfungsvorbereitung. Wichtig bei der Auswahl ist, dass die Übungsfragen mit von Lehrern genutzten Unterrichtsmaterialien übereinstimmen.Informationsapps: Pflege ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Fachwissen erfordert. Dazu kommt, dass es immer wieder wissenschaftliche und rechtliche Neuerungen und Änderungen gibt. Über entsprechende Pflege Apps können sich Pflegende auf dem Laufenden halten und die wichtigsten Informationen zu pflegerischen Fragen, zum Beispiel zu Arzneimitteln, schnell abrufen.Assistenztools: Durch Pflegebedarf können Fähigkeiten eingeschränkt werden. Entsprechende Pflege Apps helfen Pflegebedürftigen und Pflegenden zum Beispiel, miteinander zu kommunizieren oder Stürzen vorzubeugen.Buchungsapps: Über Buchungsapps wie FLEXXI kommen Pflegebedürftige und Pflegende zusammen. Professionelle Pflegedienstleister werden mit den individuellen Bedarfen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gematcht.Pflege Apps der Krankenkassen: Die meisten Krankenkassen haben eigene Apps, in denen sie ihren Versicherten alle Informationen rund um das Thema Pflege zur Verfügung stellen.Pflege Apps, die den Pflegealltag einfacher machenIm Folgenden stellen wir einige Pflege Apps vor, die mit ihren Funktionen eine gute Unterstützung im Pflegealltag bieten.1. ElsevierMit der Elsevier Pflege App haben Sie zu jeder Zeit ein mobiles Nachschlagewerk für über 6.500 medizinische Fachbegriffe, Definitionen, Abkürzungen, Krankheitsbilder und weitere wichtige Pflegethemen in der Hosentasche. Das hilft nicht nur während der Ausbildung, sondern ist auch eine praktische Unterstützung im Berufsalltag. Dafür bietet Elsevier mit ClinicalKey verschiedene Lizenzen für Ärzte, Pfleger, Apotheker, Studierende und Auszubildende. Die Inhalte der Übungsfragen von ClinicalKey Student stimmen mit den von Lehrern genutzten Unterrichtsmaterialien überein und sind damit eine passgenaue Ergänzung für die Pflegeausbildung. Die Inhalte wurden von Expertenteams entwickelt, die fortlaufend sicherstellen, dass alle Inhalte korrekt und aktuell sind. Leider ist die App nur für iPhones verfügbar.2. Arznei aktuell Arznei aktuell ermöglicht es, Informationen über Arzneimittel in Sekundenschnelle per Smartphone abzurufen. Dazu muss lediglich der Barcode des Medikaments gescannt werden und Sie erhalten alle Informationen zur Darreichungsform, Dosierung, Nebenwirkungen oder Kontraindikationen. Zudem können Sie sich über die Pflege App über Neuigkeiten zum Thema Arzneimittel auf dem Laufenden halten.3. SuperNurseÜber die Pflege App SuperNurse können Pflegekräfte auf spielerische Art und Weise Ihr Wissen auffrischen und erweitern. In über 3.500 Fragen werden 35 pflegebezogene Themengebiete behandelt. Für das erfolgreiche Absolvieren jedes Themengebiets kann ein SuperNurse-Zertifikat ausgestellt werden, das als Fortbildungsnachweis angeführt werden kann.4. I care Wissen To GoEine weitere Pflege App, um sich auf die Prüfung vorzubereiten oder sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten, ist die Wissen To Go Pflege App von I care. Das Lernen über die App erfolgt anhand von Videos, Aufgaben und Fallbeispielen.5. NovahealDie App Novaheal ist speziell auf die Bedarfe von Auszubildenden in der Pflege zugeschnitten. Über die Anwendung können sich Azubis im eigenen Tempo auf Prüfungen und Praxiseinsätze vorbereiten.6. Look to SpeakBei Menschen mit Spracheinschränkung kann dies dazu führen, dass die Pflegebedürftigen ihre Wünsche nicht mehr richtig artikulieren können. Die Pflege App Look to Speak baut eine Brücke zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen. Über Augenbewegungen, die von der Frontkamera des Smartphones erfasst werden, können vollständige Phrasen ausgewählt werden. Diese können vorab personalisiert werden, um eine individuelle Kommunikation zu ermöglichen. Die Pflege App steht für Android im Google Play Store zur Verfügung. 7. LinderaGerade im Alter nimmt das Risiko von gefährlichen Stürzen zu. Über die Pflege App können Videos von sturzgefährdeten Personen aufgenommen werden, auf deren Basis dann von einer KI ein Mobilitätsmuster erstellt wird, um Maßnahmen zur Sturzprophylaxe zu entwickeln. Die Pflege App ist rezeptpflichtig und sollte nur von Ärzten und ausgebildeten Pflegekräften verwendet werden.8. WheelmapFür Pflegende, die mobil eingeschränkte Personen im Alltag begleiten, ist Wheelmap eine hilfreiche Pflege App. Über eine interaktive Karte können Rollstuhlfahrer und ihre Begleiter einsehen, wie zugänglich Orte sind. So können Aktivitäten wie Banktermine, Einkäufe, aber auch Cafébesuche verlässlicher geplant werden.9. pflegecompasspflegecompass wurde für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen konzipiert. Hier werden alle relevanten Themen rund um die Pflege behandelt. Sie ist damit sowohl für Privat- als auch für professionelle Pflegende eine gute Unterstützung. Die Pflege App steht für Android und iOS zur Verfügung.10. NUIDie Pflege App NUI soll pflegende Angehörige bei der Antragstellung von Pflegeleistungen unterstützen und Antworten auf Fragen rund um das Thema Pflege geben. NUI kann jedoch nur genutzt werden, wenn Sie Mitglied oder Kunde einer der Partner Krankenversicherungen der App sind.Weitere Pflege Apps im ÜberblickNeben den vorgestellten Pflege Apps gibt es natürlich noch zahlreiche weitere Anwendungen für die Pflegebranche mit unterschiedlichen Funktionen, zum Beispiel:ÄrzteblattPflege.de FlexR SchichtplanerbärcarePflege-Examenstrainer 3.0in.kontaktich pflegeFamily CockpitTOM – Tabletten ErinnerungnoraOrientierungshilfe: Zulassung als DiPADer Fachbegriff für Pflege Apps lautet „digitale Pflegeanwendung“, kurz DiPA. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine App als DiPA gilt, ist gesetzlich geregelt. Kriterien sind beispielsweise Barrierefreiheit, altersgerechte Nutzbarkeit, Robustheit, Verbraucher- und Datenschutz, Qualität der pflegebezogenen Inhalte sowie die Unterstützung der Pflegebedürftigen, Angehörigen und zugelassenen Pflegedienste bei der Nutzung der digitalen Pflegeanwendung.Kosten für Pflege Apps, die als DiPA im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen sind, können auf Antrag von der Pflegekasse bis zu einem Höchstsatz von 50 Euro pro Monat übernommen werden. Die verfügbaren digitalen Pflegeanwendungen sind im Online-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden.(Quelle: gesund.bund.de)Die FLEXXI Pflege AppPflege Apps machen den Alltag von Pflegenden sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörigen einfacher. Mit FLEXXI haben wir eine App entwickelt, die Personen mit Pflegebedarf und selbstständige Pflegekräfte zusammenbringt. Für selbstständige PflegekräfteSelbstständige Pflegekräfte können Pflegedienstleistungen zu ihren Wunsch Konditionen anbieten und über die App Auftraggeber finden. Das macht den Start in die Selbstständigkeit als Pflegekraft einfacher und ermöglicht es, den geliebten Beruf abseits von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegedienstleistern auszuüben.Für Pflegebedürftige und ihre AngehörigenPflegebedürftigen und ihren Angehörigen bietet FLEXXI die Möglichkeit, eine individuelle häusliche Pflege flexibel zu organisieren. Für sie ist die Nutzung der Pflege App sogar kostenfrei. Sie legen einfach gewünschte Leistung und Wunschstundenlohn fest und werden mit passenden selbstständigen Pflegekräften gematcht. Alle bei FLEXXI registrierten Pflegekräfte verfügen über eine Ausbildung, sodass ihre Leistungen von den Pflegekassen anerkannt werden und abrechnungsfähig sind. Das FLEXXI-Modell hat zudem den Vorteil, dass für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keine Arbeitgeberpflichten anfallen, da die selbstständigen Pflegekräfte Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen selbstständig abführen...
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Auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Erholung und Auszeiten. Mit dem Verhinderungspflegebudget stehen dafür sogar Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Davon kann eine Vertretung der Hauptpflegeperson bezahlt werden. Neben der Beauftragung professioneller Pflegedienstleister können die Leistungen auch zur Vergütung von Angehörigen, die die Vertretung übernehmen, eingesetzt werden. Erfahren Sie hier, wie bei der Verhinderungspflege durch Angehörige die Berechnung erfolgt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.Was ist Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) meint die Vertretung der Hauptpflegeperson, wenn diese zeitlich begrenzt aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen abwesend ist. So können berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, Gründe für den Bedarf nach Verhinderungspflege sein, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub können so überbrückt werden. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte geleistet werden. In vielen Fällen werden verschiedene Betreuungsmodelle kombiniert. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeDas Budget für Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen zur Verfügung, bei denen mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Es kann pro Jahr für maximal sechs Wochen (42 Tage) in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege entsteht erst, nachdem die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt hat. Wird die Pflege ausschließlich durch professionelle Pflegedienstleister erbracht, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeÜber die Verhinderungspflege können alle Abwesenheiten der Hauptpflegeperson überbrückt werden, zum Beispiel aufgrund von:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetagenFortbildungenDienstreisenNeben der tageweisen Ersatzpflege ist es auch möglich, die stundenweise Abwesenheit der Pflegeperson vertreten zu lassen. Mögliche Gründe dafür sind:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWelche Leistungen können im Rahmen der Verhinderungspflege erbracht werden?Über die Verhinderungspflege können Vertretungen für alle Aufgaben, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen, bezahlt werden. In den meisten Fällen sind dies vor allem Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Bei der medizinischen Pflege haben pflegende Angehörige häufig Unterstützung von ausgebildeten Pflegekräften. Unabhängig davon, ob für die Verhinderungspflege Angehörige oder professionelle Pflegedienstleister beauftragt werden, kann dies natürlich auch bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson ohne Einschränkungen fortgesetzt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung der HöheMit der Verhinderungspflege können sowohl professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständiger Pflegekräfte als auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche betraut werden. Wenn für die Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnungen erfolgen, ist jedoch einiges zu beachten:Seit 2022 können eingetragene Pflegepersonen sich gegenseitig vertreten und die Verhinderungspflege übernehmen. Allerdings gibt es dabei bestimmte Einschränkungen: Wenn eine eingetragene Pflegeperson die Ersatzpflege für eine andere übernimmt, können nur die entstandenen Mehrkosten, wie z.B. Verdienstausfall und Fahrtkosten, mit der Pflegekasse abgerechnet werden.Das Budget der Pflegekasse kann nicht in voller Höhe genutzt werden, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige erbracht wird statt durch professionelle Pflegedienstleister. Dies ist zu beachten, wenn für die Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnungen durchgeführt werden. Ist die pflegende Person mit dem Pflegebedürftigen im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert oder im gleichen Haushalt wohnhaft, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.Auch die Stundenlöhne für die private Verhinderungspflege sind gedeckelt. Die Pflegekasse kann die Höhe des Stundenlohns für nahe Verwandte beanstanden, wenn dieser dem von professionellen Pflegediensten gleichkommt. Bei der Beauftragung professioneller Pflegedienstleister erlaubt die Pflegekasse größere Spielräume.Zusätzlich zu der reinen Vergütung können sich nahe Verwandte und Personen desselben Haushalts auch Fahrtkosten in Höhe von 20 Cent pro Kilometer sowie einen Verdienstausfall erstatten lassen, wenn sie aufgrund der Pflegevertretung nicht arbeiten konnten. Diese Erstattungen reduzieren das Verhinderungspflegebudget.Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung nach TabelleDas zur Verfügung stehende Budget für Verhinderungspflege ist davon abhängig, ob die Pflege durch professionelles Pflegepersonal oder nahe Angehörige erbracht wird. Aktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 498 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 859,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.147,50 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.420,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung des PflegegeldesWerden Leistungen der Verhinderungspflege bezogen, so wirkt sich dies auf den Betrag des Pflegegeldes aus – sofern Sie die Vertretung tageweise in Anspruch nehmen. In diesem Fall erhalten Sie für die betreffenden Tage nur anteiliges Pflegegeld, es reduziert sich um die Hälfte. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als acht Stunden pro Tag) reduziert sich hingegen nur das finanzielle Verhinderungspflegebudget, Pflegegeld und Zeitbudget reduzieren sich nicht. Sie erhalten also weiterhin das volle Pflegegeld. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung der SteuerPrinzipiell sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege Einkommen. Durch Sonderregelungen fallen für Angehörige aber in der Regel keine Steuern an, wenn sie für die Verhinderungspflege von Verwandten vergütet werden (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages). Komplizierter kann die steuerrechtliche Bewertung werden, wenn eine Person mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreut. In diesem Fall ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.Unterschied zwischen Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeFür die Vertretung der Hauptpflegeperson stehen neben dem Budget für Verhinderungspflege auch Leistungen für Kurzzeitpflege zur Verfügung (ab Pflegegrad 2). Der Unterschied zwischen den Budgets liegt darin begründet, dass die Verhinderungspflege zur Vertretung planbarer Abwesenheiten genutzt werden soll, während die Kurzzeitpflege eine Unterstützung für akute Betreuungsengpässe, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit der pflegenden Angehörigen, ist. Die Kurzzeitpflege erfolgt stationär, während die Verhinderungspflege dafür gedacht ist, den Pflegebedürftigen weiterhin in der Häuslichkeit pflegen zu können. Das Budget für Kurzzeitpflege ist etwas höher als das der Verhinderungspflege (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5). (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Bisher sind die Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege noch getrennt, können aber bis zu einem Maximalbetrag aus dem jeweils anderen Budget aufgestockt werden. Ab dem 01. Juli 2025 werden die Leistungen dann im sogenannten Entlastungsbudget zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst, sodass die Mittel in Höhe von insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr flexibler genutzt werden können. Bei jungen Pflegebedürftigen bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 wurde dieser bereits auf 3.386 Euro seit dem 01. Januar 2024 erhöht und wird 2025 nochmal auf 3.539 Euro angepasst. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Verhinderungspflege durch Angehörige oder durch professionelle Pflegedienstleister durchführen lassen?Vielleicht stehen auch Sie vor der Frage, ob Sie die Verhinderungspflege durch Angehörige durchführen lassen oder lieber einen professionellen Pflegedienstleister beauftragen sollen. Beide Betreuungsmodelle haben natürlich Vor- und Nachteile. So hat die Verhinderungspflege durch Angehörige den Vorteil, dass vertraute Personen für die Hauptpflegeperson einspringen. Oft sind Privatpersonen aber nicht so erfahren in der Pflege und können so vielleicht keine ausreichende Versorgung sicherstellen. Professionelle Pflegedienstleister übernehmen hingegen sowohl Aufgaben der Grundpflege als auch der medizinischen Pflege fachgerecht und routiniert. Diesen Unterschied in der Qualität der Versorgung würdigt auch die Pflegekasse, indem sie für die Verhinderungspflege durch professionelle Dienstleister höhere Budgets zur Verfügung stellt und höhere Stundensätze erstattet.Aus diesen Gründen entscheiden Sie sich bei der Beauftragung von professionellen Pflegedienstleister meist für die sicherere Variante. Sie können sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden. Selbstverständlich ist auch eine Kombination von privater und professioneller Verhinderungspflege möglich, zum Beispiel, wenn Angehörige bestimmte Aufgaben nicht übernehmen können oder wollen.Alternative oder Ergä..
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Plötzliche Erkrankungen und Unfälle, aber auch zunehmende Pflegebedürftigkeit können es erfordern, Entscheidungen durch vertraute Personen abwickeln zu lassen. Mit einer Betreuungsvollmacht kann vorgesorgt werden, wenn Personen ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nicht mehr vollständig selbst regeln können. Wir erklären, wie Sie eine Betreuungsvollmacht beantragen, um für den Ernstfall vorzusorgen.Was ist eine Betreuungsvollmacht? Eine Betreuungsvollmacht – auch als Betreuungsverfügung bezeichnet – legt nach § 1896 BGB fest, dass sich eine andere Person um die eigenen Angelegenheiten kümmern darf, wenn man als volljährige Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Fälle, in denen eine Betreuungsvollmacht greift, sind beispielsweise:psychische Krankheitenkörperliche Einschränkungenkörperliche, geistige oder seelische BehinderungDemenzSchlaganfallUnfallDie Betreuung setzt dabei erst dann ein, wenn ein Betreuungsgericht dies entscheidet. Indem Personen eine Betreuungsvollmacht beantragen, können sie jedoch selbst festlegen, wer im Ernstfall für sie Entscheidungen trifft – und wer nicht. Denn es ist auch möglich, bestimmte Personen explizit als Betreuer auszuschließen. Die Benennung eines Betreuers muss als Teil der persönlichen Vorsorge nicht begründet werden. Entscheidend ist nur, dass die Betreuungsvollmacht selbstbestimmt ausgestellt wird. Das Betreuungsgericht muss bei Vorliegen einer Betreuungsvollmacht gut begründet darlegen, warum es vom Wunsch des Betroffenen abweicht. Wird im nahen Umfeld kein geeigneter Betreuer gefunden, so kann auch ein gesetzlicher Vertreter die rechtliche Betreuung übernehmen.(Quelle: BMJ)Aufgaben eines BetreuersDie Aufgaben, die Sie an einen Betreuer übertragen wollen, können Sie in einem bestimmten Rahmen selbstständig festlegen. Häufig betreffen die Aufgabenbereiche die Gesundheitsfürsorge, Personenfürsorge und Vermögensverwaltung inklusive der damit einhergehenden Verwaltungsaufgaben. Da damit eine große Verantwortung einhergeht, können auch mehrere Personen, zum Beispiel für die verschiedenen Bereiche, als Betreuer angegeben werden.Um als Betreuer infrage zu kommen, muss die bestimmte Person volljährig und geschäftsfähig sein, darf keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder Vorstrafen haben und sollte sowohl ausreichend deutsche Sprachkenntnisse haben als auch in der Nähe des zu Betreuenden leben. Dafür kommen neben Verwandten auch Freunde oder Ehrenamtliche infrage. Entscheidet das Gericht, dem Vorschlag der Betreuungsvollmacht zu folgen, muss die gewählte Person zustimmen, die Betreuung zu übernehmen. Das Gericht kann gerade nahe Verwandte allerdings auch gegen ihren Willen zur Betreuung verpflichten, wenn dies angesichts der familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse zumutbar ist. Eine Verpflichtung zur Betreuung sollte aber besser vermieden werden, weshalb mit der gewünschten Person natürlich vorab ein Gespräch geführt werden sollte, bevor Sie die Betreuungsvollmacht beantragen.Betreuungsvollmacht beantragen: Formale AnforderungenEine Betreuungsvollmacht muss in keinem standardisierten Format angefertigt werden und muss auch nicht zwingend von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt oder beglaubigt werden. Entscheidend ist nur, dass die Person zum Zeitpunkt des Verfassens einsichtsfähig war. Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit sind damit nicht per se Gründe, eine Betreuungsvollmacht ungültig werden zu lassen.Wichtige DatenWie Sie Ihre Betreuungsvollmacht ausgestalten, ist weitestgehend Ihnen überlassen. Sinnvoll sind Angaben zum gewünschten Betreuer und unter Umständen der Ausschluss von bestimmten Personen, die auf keinen Fall die Betreuung übernehmen sollen. Auch Wünsche für die Betreuung und der Aufgabenbereich des Betreuers können definiert werden. In jedem Fall sollte die Betreuungsvollmacht Ort, Datum und Unterschrift umfassen. Es ist sinnvoll, das Dokument in regelmäßigen Abständen erneut zu prüfen und seine fortlaufende Gültigkeit durch eine datierte Unterschrift sichtbar zu machen. Das reduziert das Risiko einer Zurückweisung im Ernstfall. Vorlage BetreuungsvollmachtAuch wenn eine Betreuungsvollmacht an keine bestimmte Form gebunden ist, bieten verschiedene Stellen, zum Beispiel Versicherer, Vorlagen dafür an. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat ebenfalls eine Vorlage für eine Betreuungsverfügung erstellt, die kostenfrei genutzt werden kann.Ende der Betreuung und WiderrufGrundsätzlich gilt eine Betreuungsvollmacht solange, bis sie widerrufen wird. Auch das ist formlos möglich. Das bedeutet natürlich nicht, dass eine Betreuung, die einmal eingesetzt wurde, ansonsten dauerhaft eingesetzt wird. Verbessert sich der Zustand der betreuten Person, zum Beispiel nach einer Erkrankung, wieder, sodass diese ihre Angelegenheiten selbst regeln kann, endet die Betreuung.Aufbewahrung der BetreuungsvollmachtEine Betreuungsvollmacht sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall gefunden wird. Bei einer Aufbewahrung zu Hause sollten die eingesetzten Betreuer wissen, wo diese zu finden ist. Am besten legen Sie einen Ordner mit allen Vorsorgedokumenten an. Neben der Aufbewahrung zu Hause kann die Betreuungsvollmacht in einigen Bundesländern auch beim Amtsgericht hinterlegt oder in das Vorsorgezentralregister eingetragen werden. Auf Letzteres haben alle Gerichte Zugriff und Sie stellen so sicher, dass die Betreuungsvollmacht definitiv gefunden wird.(Quelle: BMJ)Betreuungsvollmacht beantragen: KostenGrundsätzlich fallen keine Kosten an, wenn Sie eine Betreuungsvollmacht beantragen, da diese ja eigenständig aufgesetzt und zu Hause aufbewahrt werden kann. Kosten fallen lediglich an, wenn Sie sich beim Aufsetzen der Vollmacht durch einen Anwalt oder Notar beraten lassen, sowie bei einer notariellen Beglaubigung oder einer Hinterlegung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Während die Beratung relativ teuer sein kann, fallen für Beglaubigung und Hinterlegung (ab 20,50 Euro) meist nur Kosten im zweistelligen Bereich an. (Quelle: Zentrales Vorsorgeregister)Unterschied zwischen Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht und PatientenverfügungNeben der Betreuungsvollmacht gibt es noch andere Dokumente, mit denen Sie sicherstellen können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Relevant ist in vielen Fällen eine Vorsorgevollmacht. Diese greift anders als die Betreuungsvollmacht auch ohne gerichtliches Verfahren und stellt damit sicher, dass im Notfall schnell gehandelt werden kann. (Quelle: BMJ)Aus diesem Grund ist eine Vorsorgevollmacht in vielen Fällen hilfreicher als die Betreuungsvollmacht, da diese zunächst dem Betreuungsgericht zukommen muss, das dann eine Entscheidung treffen kann. Das nimmt natürlich Zeit in Anspruch, in der wichtige Entscheidungen aufgeschoben werden müssen. Mit einer Vorsorgevollmacht sind beispielsweise Angehörige sofort handlungsfähig, wenn sich der Zustand ihrer Verwandten deutlich verschlechtert. Es ist daher sinnvoll, beide Dokumente anzulegen. Auch für die Vorsorgevollmacht stellt das Bundesjustizministerium eine Vorlage zur Verfügung (Vorlage Vorsorgevollmacht). Formal gelten dabei die gleichen Vorgaben wie bei der Betreuungsvollmacht. Da hier aber kein Gericht entscheidet, ist zumindest eine notarielle Beglaubigung sinnvoll, damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall nicht zurückgewiesen wird.Eine weitere Form der Vorsorge ist die Patientenverfügung. Darin legen Sie fest, wer im Fall von medizinischen Notfällen welche Entscheidungen (nicht) treffen darf. Auch dieses Dokument ist sinnvoll, um seine Wünsche gegenüber Behandlern, aber vor allem gegenüber den eigenen Verwandten klar zu dokumentieren. (Quelle: BMG) Am besten legen Sie für alle Vorsorgedokumente einen gemeinsamen Ordner an und informieren die Verwandten, die im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen sollen, über ihren Standort. Ist es sinnvoll, eine Betreuungsvollmacht zu beantragen?Auch wenn Sie vielleicht nicht an den Ernstfall denken wollen: Es ist sehr sinnvoll, die eigene Vorsorge zu regeln, solange Sie dazu selbständig in der Lage sind. Das stellt nicht nur sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden, sondern ist auch eine große Entlastung für Angehörige, die Ihre Pflege übernehmen sollen. Mit einer Betreuungs- und Vorsorgevollmacht können diese für Sie beispielsweise die Beantragung von Leistungen der Pflegekasse übernehmen und so sicherstellen, dass Sie bestmöglich versorgt werden. Es ist daher nie zu früh, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern und sich regelmäßig mit dem Thema zu beschäftigen...
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Viele Menschen haben den Wunsch, im eigenen Zuhause alt werden zu können. Doch oft reichen Kraft und Fitness nicht mehr aus, um den Haushalt und den Alltag ganz allein zu bewältigen. Mit einem Alltagshelfer können Senioren sich punktuelle Unterstützung suchen, statt in eine betreute Wohneinrichtung oder ein Pflegeheim zu ziehen. Über FLEXXI können Sie ganz unkompliziert qualifizierte Pflegekräfte als Alltagshelfer in Berlin finden.Alt werden im eigenen Zuhause dank Unterstützung durch einen AlltagshelferIm eigenen Zuhause alt werden zu können, sorgt für Stabilität und Sicherheit und ermöglicht Selbstbestimmtheit. Wenn jedoch die eigenen Kräfte nachlassen, ist oftmals Unterstützung gefragt. Nicht immer kann das allein durch pflegende Angehörige geleistet werden. Durch einen Alltagshelfer können sich Senioren und ihre Angehörigen punktuelle Unterstützung holen – das sorgt für Entlastung und Sicherheit für alle Beteiligten.  Als Alltagshelfer können sowohl ausgebildete Pflegekräfte als auch Personen, die sich als Betreuungshelfer qualifiziert haben, beauftragt werden (Quelle: BMG). FLEXXI macht es Senioren und ihren Angehörigen besonders leicht, per App qualifizierte Pflegekräfte als Alltagshelfer in Berlin zu finden, die genau bei den Aufgaben unterstützen, bei denen Unterstützung benötigt wird.Alltagshelfer Berlin: Bei diesen Aufgaben können Sie sich Unterstützung holen Das Aufgabenfeld von Alltagshelfern richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Sie unterstützen im Haushalt und bei allen Aufgaben des Alltags, bei denen Senioren oder sonstige pflegebedürftige Personen auf Hilfe angewiesen sind.BetreuungBenötigen Senioren Pflege und Betreuung, so kann dies nicht immer allein von pflegenden Angehörigen gewährleistet werden. Ein Alltagshelfer stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person betreut und versorgt ist und pflegende Angehörige beruhigt, privaten und beruflichen Verpflichtungen nachgehen können.Unterstützung im HaushaltFür typische Haushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen fehlt im Alter oftmals irgendwann die Kraft. Eine Alltagshilfe kann haushaltsnahe Dienstleistungen jeder Art übernehmen oder bei diesen unterstützen.Begleitung & FahrdiensteEin Alltagshelfer kann pflegebedürftige Personen zu Arztbesuchen oder anderen Terminen fahren und begleiten. Und auch private Termine – zum Beispiel der Kaffee mit guten Freunden – scheitern nicht am Weg.Weitere LeistungenDie Bedarfe von Senioren und anderen pflegebedürftigen Personen sind sehr individuell. Ein Alltagshelfer in Berlin kann daher für alle Aufgaben herangezogen werden, bei denen Unterstützung benötigt wird. Dazu gehören beispielsweise auch:Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenNachtwache und Nachtbereitschaft ...Kosten für einen Alltagshelfer in BerlinAlltagshelfer werden für gewöhnlich stundenweise beauftragt. Zwei bis drei Stunden pro Tag, an dem Unterstützung benötigt wird, sollten mindestens eingeplant werden, damit alle Aufgaben ohne Hektik erledigt werden können und auch Zeit für persönliche Ansprache und den Austausch bleibt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel pro Stunde nach einem vorab vereinbarten Stundensatz. Die Kosten für einen Alltagshelfer in Berlin können über die Pflegekasse bezuschusst werden, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Das Budget des Entlastungsbetrags von monatlich 125 Euro kann genutzt werden, um einen Alltagshelfer zu bezahlen. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent des Budgets der Pflegesachleistungen (Höhe abhängig vom Pflegegrad) genutzt werden, um sich Unterstützung im Alltag zu holen. Wird Unterstützung nur zeitweise benötigt, zum Beispiel weil die Hauptpflegeperson aus beruflichen Gründen oder aufgrund von Krankheit verhindert ist, kann ein Alltagshelfer auch als Leistung der Verhinderungspflege beantragt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 36, § 39, § 45b)Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt oder das Pflegebudget nicht ausreicht, können Angehörige die Kosten für einen Alltagshelfer als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Wird die Alltagshilfe durch eine pflegebedürftige Person gezahlt, so können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angegeben werden. In beiden Fällen sind 20 Prozent der Kosten steuerlich abzugsfähig. (Quelle: EStG, § 33, § 35)Alltagshelfer in Berlin über FLEXXI buchenÜber FLEXXI ist die Buchung eines Alltagshelfers in Berlin besonders unkompliziert, da Sie über die App selbständige Pflegekräfte auf Honorarbasis buchen und so keine Arbeitgeber-Pflichten übernehmen müssen. Sie bleiben so sehr flexibel und können einfach per App Ihren Wunschpreis festlegen. FLEXXI hilft Ihnen mit Vergleichspreisen dabei, den passenden Preis zu finden...
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Mit dem Verhinderungspflegebudget wird sichergestellt, dass pflegebedürftige Personen gut versorgt und betreut sind, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Erfahren Sie hier, wie für die Verhinderungspflege 2025 Tabelle und Anspruch berechnet werden.Überblick: Verhinderungspflege 2025 Tabelle2025 gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.685 Eurobis zu 520,50 Euro3bis zu 1.685 Eurobis zu 898 Euro4bis zu 1.685 Eurobis zu 1.200 Euro5bis zu 1.685 Eurobis zu 1.485 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Das ändert sich 2025 bei der Verhinderungspflege:Im Jahr 2025 treten mehrere wichtige Änderungen bei der Verhinderungspflege in Kraft – eine bereits seit dem 01. Januar, die restlichen ab dem 01. Juli. Wir fassen für Sie alle Neuerungen übersichtlich zusammen:Ab dem 1. Januar 2025:Der maximale Erstattungsbetrag für die Verhinderungspflege wurde erhöht:Statt 1.612 € sind nun bis zu 1.685 € abrufbar.Zusätzlich können bis zu 843 € aus nicht genutzter Kurzzeitpflege übertragen werden – insgesamt also bis zu 2.528 €.Ab dem 1. Juli 2025:Die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt vollständig.(Bereits seit dem 1.1.2024 galt diese Ausnahme für unter 25-Jährige mit Pflegegrad 4 oder 5.)Der Anspruchszeitraum verlängert sich von 6 auf 8 Wochen (also von 42 auf 56 Tage pro Jahr).Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst:Das sogenannte Entlastungsbudget beträgt dann 3.539 € jährlich und kann flexibel eingesetzt werden.Für nahe Angehörige und Verschwägerte bis zum 2. Grad wird die Vergütung erhöht:Statt dem 1,5-fachen wird ab dem 01.07.2025 das 2-fache des Pflegegeldes erstattet. Fahrtkosten können weiterhin geltend gemacht werden.(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Was ist Verhinderungspflege?Als Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird die vertretungsweise Pflege bezeichnet, mit der die zeitlich begrenzte Abwesenheit der Hauptpflegeperson überbrückt werden kann. Gründe für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege können berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, sein, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte erbracht werden. Üblich ist auch die Kombination verschiedener Betreuungsmodelle. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeFür die Verhinderungspflege steht ein Budget bei der Pflegekasse zur Verfügung. Ein Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Ab dem 1. Juli 2025 verlängert sich der maximale Zeitraum, in dem Verhinderungspflege genutzt werden kann, von 6 auf 8 Wochen pro Jahr (also von 42 auf 56 Tage). Die Beantragung läuft über die Pflegekasse und kann auch nachträglich erfolgen.Neben dem Pflegegrad gelten weitere Voraussetzungen, um Leistungen für Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. So muss der Regelfall die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson sein. Es besteht kein Anspruch, wenn die Pflege normalerweise vollständig durch professionelle Pflegedienstleister erbracht wird. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeDas Verhinderungspflegebudget kann bei tageweiser Abwesenheit der pflegenden Person aus folgenden Gründen in Anspruch genommen werden:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenAuch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Gründe dafür können sein:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWer kann für die Verhinderungspflege beauftragt werden?Die Leistungen aus dem Verhinderungspflegebudget können sowohl zur Beauftragung professioneller Pflegedienstleister wie ambulanter Pflegedienste oder selbstständiger Pflegekräfte als auch zur Vergütung von Privatpersonen wie Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtlichen genutzt werden. Das Budget kann nicht eingesetzt werden, wenn die Verhinderungspflege durch eine eingetragene Pflegeperson erfolgt. Sind also mehrere Personen eingetragen, kann im gegenseitigen Vertretungsfall nicht auf das Verhinderungspflegebudget zugegriffen werden. Bei der Wahl des Betreuungsmodells ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen wird, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. Bis Juni 2025 zahlt die Pflegekasse in diesen Fällen maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.Ab dem 1. Juli 2025 wird dieser Betrag auf das 2-fache des Pflegegeldes erhöht. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Zudem deckelt die Pflegekasse die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege: Wird nahen Verwandten ein Stundenlohn gezahlt, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt, kann es sein, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will. Für professionelle Pflegedienstleister dürfen auch höhere Stundensätze gezahlt werden. Mit FLEXXI geht das besonders leicht: Sie wählen Leistungen und Pflegekräfte selbst aus und entscheiden, wie viel Stundenlohn Sie zahlen wollen. Selbstverständlich beraten wir Sie zur angemessenen Höhe.Leistungen VerhinderungspflegeIm Rahmen der Verhinderungspflege können alle Aufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Üblicherweise zählen dazu vor allem Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.Die medizinische Pflege wird häufig nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen. Dies kann auch während der Verhinderungspflege weiterhin erfolgen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das PflegegeldIn der Zeit, in der tageweise Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wenn Sie die Verhinderungspflege lediglich stundenweise in Anspruch nehmen, reduziert sich nur das finanzielle Budget. Der zeitliche Anspruch reduziert sich nur, wenn die eingetragene Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist. Zudem wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege in voller Höhe weitergezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Unterschied zwischen Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeBis einschließlich Juni 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege noch zwei getrennte Budgets zur Verfügung. Die Verhinderungspflege dient der planbaren Entlastung der privaten Pflegeperson im häuslichen Umfeld, während die Kurzzeitpflege typischerweise bei akuten Notfällen stationär in Anspruch genommen wird, z. B. bei plötzlicher Erkrankung der pflegenden Angehörigen. Das Budget für Kurzzeitpflege liegt aktuell bei maximal 1.774 € pro Jahr (Pflegegrad 2 bis 5).Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengeführt: Pflegebedürftigen stehen dann 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden können. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt ein gesonderter Betrag von 3.386 € bereits seit dem 1. Januar 2024. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Verhinderungspflege über FLEXXI buchenBuchen Sie eine Verhinderungspflege ganz unkompliziert über FLEXXI: Bis zu drei Wochen im Voraus können Sie ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege bequem per App buchen. Dabei können Sie den Stundenlohn selbst festlegen und passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So können Sie mal wieder durchatmen und sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden.Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2025 TabelleSind die Leistungen für Verhinderungspflege 2025 gestiegen?Ja, wie bei anderen Leistungen der Pflegeversicherung auch, wird das Budget für Verhinderungspflege 2025 um 4,5 Prozent angehoben. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wie lange kann Verhinderungspflege 2025 bezogen werden?Ab 2025 erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen von sechs auf acht Wochen (56 Tage). (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Was ändert sich bei der Vorpflegezeit für Verhinderungspflege 2025?Ab 2025 muss keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung mehr erfüllt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?Ja, die Kosten für die Verhinderungspflege können nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden, sogar rückwirkend bis zu vier Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verhinderungspflegebudget zum Jahresende verfällt und nicht ins nächste Jahr übertragen werden kann. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1) Beachten Sie bei rückwirkender Beantragung außerdem, dass das Budget für Verhinderungspflege in den Vorjahren geringer war als 2025.Kann das Entlastungsbudget ausgezahlt werden?Nein, das Entlastungsbudget ist zweckgebunden und kann nur genutzt werden, um Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu finanzieren. Eine Auszahlung zur freien Verwendung ist also nicht möglich. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie – falls keine längeren Abwesenheiten geplant sind – das Budget nutzen können, um sich im Alltag kleine Inseln der Erholung zu schaffen. Denn die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, damit die Hauptpflegeperson beispielsweise private Termine wahrnehmen kann.Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?Leistungen für Verhinderungspflege können beantragt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 entfällt die Vorpflegezeit bereits seit dem 1. Januar 2024. Ab dem 1. Juli 2025 wird diese Voraussetzung dann für alle Pflegebedürftigen abgeschafft – die Verhinderungspflege kann dann sofort ab Feststellung des Pflegegrads genutzt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?Ja, aber teilweise nicht in voller Höhe. Bei einer tageweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise gebucht, erhalten Sie das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Müssen Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden?Privatpersonen, die für Verhinderungspflege entlohnt werden, müssen diese Vergütung in der Regel nicht versteuern. Wenn Sie jedoch mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen, ist es ratsam, vorab einen Steuerberater zu konsultieren. Professionelle Pflegedienstleister müssen ihre Einnahmen aus Verhinderungspflege selbstverständlich versteuern. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)..
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Die Enthüllung der Eckpunkte für das Pflegekompetenzgesetz durch Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach kurz vor Weihnachten markiert einen bedeutenden Schritt für die Pflegeprofession. Der Minister bezeichnet es als einen "Neustart für die Pflege", der die Branche auf ein neues Niveau heben soll.Kampf um Anerkennung: Pflegebranche im Wandel Jahrzehntelang kämpfte die Pflegebranche um Anerkennung und die Anwendung ihrer Kompetenzen. Minister Lauterbach betont, dass die Pflege aktuell weniger tun darf, als sie eigentlich kann. Das Pflegekompetenzgesetz soll diese Situation ändern und den Pflegekräften erweiterte Befugnisse verleihen, einschließlich der Möglichkeit, bestimmte pflegerische Leistungen, Hilfs- und Arzneimittel zu verordnen. Auch die Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll zukünftig durch Pflegefachpersonen erfolgen.Partnerschaft für den Erfolg: Die Notwendigkeit der Ärzte-Pflegekräfte-Kooperation Der Minister unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften. Diese Kooperation könne nur erfolgreich sein, wenn beide Seiten überzeugt sind, dass sie richtig ist und gut funktioniert.Pflegekompetenzen 2024 als wegweisenden Schritt mit der geplanten zentralen Vertretung der PflegeberufeDie Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, bewertet die Eckpunkte als wegweisend für die Zukunft der Pflege. Sie sieht in den vorgeschlagenen Maßnahmen einen Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Anerkennung der Pflegekompetenzen. Die geplante Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Pflege auf Bundesebene wird als Meilenstein betrachtet. Diese Vertretung soll Befugnisse zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen erhalten.Klärungsbedarf trotz Optimismus: Details des PflegekompetenzgesetzesTrotz noch zu klärender Detailfragen stimmt die inhaltliche Richtung der Eckpunkte für eine höhere Berufsautonomie der Pflegeberufe zuversichtlich. Die Pflegebranche steht vor einem Jahr 2024, das durch wegweisende Veränderungen und eine positive Weiterentwicklung geprägt sein könnte.Ergebnisse der DBfK-Umfrage: Belastende Personalbesetzung im nächtlichen Dienst der Langzeitpflege Anzahl der zu versorgenden Bewohner*innen Relative Häufigkeit (%) Weniger als 20 < 10 20-40 55 41-60 15 61-80 10 Mehr als 80 20Die Umfrage des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) zwischen September und Oktober 2023 zeigt die Verteilung der Pflegenden in der Langzeitpflege nach der Anzahl der zu betreuenden Bewohner*innen während des Nachtdienstes. Die relative Mehrheit, etwa 55%, versorgt 20-40 Menschen, während fast ein Fünftel angibt, für 80 oder mehr Bewohner*innen verantwortlich zu sein. Die Daten verdeutlichen die erhebliche Belastung der Pflegenden und die Notwendigkeit, die Personalbesetzung in der Langzeitpflege zu verbessern.Quellen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/eckpunkte-fuer-ein-pflegekompetenzgesetz-veroeffentlicht/https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/PressemitteilungenPDF/2023/Factsheet_Umfrage_Nachtdienst_Langzeitpflege.pdf..
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Die Pflegelandschaft in Deutschland befindet sich im Wandel, besonders wenn es um die Betreuung junger Pflegebedürftiger geht. Die Herausforderungen sind vielfältig, und die Notwendigkeit, diese zu adressieren, hat nie zuvor eine solche Dringlichkeit erfahren.Aktuelle Herausforderungen in der PflegeDie Herausforderungen in der Pflege nehmen stetig zu, insbesondere wenn es um die Betreuung junger Pflegebedürftiger geht. Pflegepersonen, die für junge Menschen sorgen, benötigen ebenfalls gelegentlich eine Auszeit aus verschiedenen Gründen, sei es aus beruflichen Verpflichtungen oder anderen wichtigen Gründen. Um diesen Bedarf zu decken, sieht die Pflegeversicherung Maßnahmen im Rahmen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat seit dem 1. Januar 2024 spezielle Verbesserungen für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 eingeführt.Ein Blick auf Verhinderungs- und KurzzeitpflegeWas ist Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege, auch als "Ersatzpflege" bekannt, kann ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson beispielsweise krank ist oder aus anderen bedeutenden Gründen die Pflege vorübergehend nicht übernehmen kann, zum Beispiel bei Erholungs- und Auszeiten. Pflegeberaterin Tina Reeder erklärt: "Verhinderungspflege kann stundenweise oder für einen längeren Zeitraum von Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn übernommen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst für diese Zeit zu beauftragen."Was ist Kurzzeitpflege?Die Kurzzeitpflege hingegen bietet Pflegebedürftigen für einen begrenzten Zeitraum stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege aufgrund des Ausfalls der Pflegeperson nicht gewährleistet werden kann.Neuerungen durch das Pflegeunterstützungs- und EntlastungsgesetzDas Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat insbesondere für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5 unter 25 Jahren zum 1. Januar 2024 neue Regelungen eingeführt, die den betroffenen Familien Verbesserungen bringen. Tina Reeder berichtet über diese speziellen Regelungen:1. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nun immer für höchstens acht Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr, und die sonst erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Das bedeutet, dass Verhinderungspflege direkt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Pflegegrade 4 und 5 in Anspruch genommen werden kann.2. Das Ersatzpflegegeld für bis zum 2. Grad verwandte Angehörige beträgt im Kalenderjahr maximal den doppelten Betrag des Pflegegeldes für den jeweiligen Pflegegrad. Zum Beispiel beträgt das Ersatzpflegegeld für einen pflegebedürftigen jungen Menschen mit Pflegegrad 4 maximal 1.456 Euro.3. In Fällen, in denen der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege von 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden kann, beträgt dieser Erhöhungsbetrag nicht 806 Euro, sondern 100 % des Betrages für Kurzzeitpflege, also 1.774 Euro. Die genannte Personengruppe hat somit 3.386 Euro zur Verfügung.4. Zudem besteht der Anspruch auf hälftiges (anteiliges) Pflegegeld für jeweils bis zu acht Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr während einer Kurzzeitpflege und einer Verhinderungspflege.Tina Reeder von der Pflegeberatung compass betont die Bedeutung von Pflegeberatung: "Ich empfehle Familien mit pflegebedürftigen Kindern, aber natürlich auch allen anderen Menschen in Pflegesituationen, immer eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Wir in der Pflegeberatung helfen Ratsuchenden dabei, eine Pflegesituation zu organisieren, sich in der Pflegelandschaft zu orientieren, erklären die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen Familien dabei, sich auf die Pflege vorzubereiten. Zudem können wir regionale Unterstützungsangebote aufzeigen. Eine Pflegeberatung ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenfrei für Ratsuchende."FLEXXI Care: Ein neuer Weg in der PflegeBei FLEXXI Care sind wir uns der Herausforderungen bewusst, vor denen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegekräfte stehen. Wir engagieren uns leidenschaftlich dafür, Lösungen anzubieten, die einen Mehrwert für beide Seiten schaffen. Unser vorrangiges Ziel besteht darin, durch fortschrittliche Konzepte und technologische Unterstützung eine Verbindung zwischen qualifizierter Pflege und den individuellen Bedürfnissen der Patienten herzustellen.Wir glauben fest daran, dass die Stärkung der ambulanten Pflege und die Förderung von Flexibilität und Selbstbestimmung zu besseren Arbeitsbedingungen und einer insgesamt höheren Pflegequalität führen können. Unser Engagement gilt allen Altersgruppen, um sicherzustellen, dass jeder die bestmögliche Pflegeerfahrung erhält.Die Herausforderung annehmenFLEXXI Care ist mehr als nur ein Dienstleister; es ist eine Bewegung hin zu einer nachhaltigeren und gerechteren Pflegelandschaft in Deutschland. Wir verstehen die einzigartigen Bedürfnisse junger Pflegebedürftiger und arbeiten daran, Dienstleistungen zu bieten, die nicht nur Unterstützung, sondern auch Freiheit und Selbstbestimmung ermöglichen.Gemeinsam für eine bessere Zukunft der PflegeDie Pflege junger Menschen in Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen, doch innovative Ansätze und Technologien bieten neue Lösungen und Perspektiven. Ein Vorreiter in diesem Bereich ist FLEXXI Care, ein Unternehmen, das sich der Verbesserung der Pflegelandschaft verschrieben hat.’Anders als traditionelle Pflegedienste bietet FLEXXI Care eine innovative Lösung, die es Familien ermöglicht, die Pflege ihrer Liebsten mit ihrem eigenen Leben zu vereinbaren. Durch FLEXXI Care wird die Suche nach einer qualifizierten Pflegefachkraft vereinfacht und für jeden zugänglich gemacht. Dies gibt Familien die Sicherheit, dass ihre Angehörigen in den besten Händen sind.Mit FLEXXI Care setzen wir uns dafür ein, dass jeder die bestmögliche Unterstützung und Pflege erhält, angepasst an individuelle Bedürfnisse und Lebensumstände. Durch die Nutzung innovativer Technologien und Ansätze verbessern wir kontinuierlich die Pflegeerfahrung für Pflegebedürftige und ihre Familien. Unser Ziel ist es, eine Pflegeumgebung zu schaffen, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird und eine gerechte, förderliche und zukunftsorientierte Pflege sicherstellt.Ein Schritt in die richtige RichtungDie Initiative von FLEXXI Care markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenderen und gerechteren Pflegelandschaft in Deutschland. Indem wir die Herausforderungen in der Pflege junger Menschen erkennen und angehen, öffnen wir den Weg für innovative Lösungen, die echten Mehrwert bieten. FLEXXI Care steht an der Spitze dieser Veränderung und lädt alle ein, Teil dieser Bewegung zu sein.Indem wir die bestehenden Pflegekonzepte erweitern und verbessern, tragen wir dazu bei, dass die Pflege in Deutschland gerechter, zugänglicher und anpassungsfähiger wird. Mit FLEXXI Care arbeiten wir gemeinsam daran, eine Zukunft zu gestalten, in der jeder die Pflege erhält, die er benötigt und verdient.Link zum Artikel..
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