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Finger weg von der FLEXXI Sorgen Los Karte, wenn Sie zu diesen Familien gehören !
Kernaussagen:Mit der FLEXXI Care Sorgen Los Karte verfolgt der gleichnamige Marktplatzbetreiber das Ziel, pflegenden Angehörigen das Leben zu erleichtern, indem sie die finanzielle Vorleistung und den bürokratischen Aufwand bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege abnimmt. Dies ist zu Recht auch auf Kritik gestoßen. Die Meinungen reichen von „endlich wird es leichter“ über „warum brauche ich das eigentlich“ bis hin zu „Abzocke“. Tatsächlich ist, wie immer im Leben, nicht jede Lösung für jeden das Richtige.Also, wer darf die Karte auf keinen Fall nutzen ? Für wen sind die 41 € vergeudetes Geld?In diesem Blogbeitrag möchten wir offen ansprechen, für wen diese FLEXXI Sorgen Los Karte definitiv NICHT die optimale Wahl ist. Ob man soweit gehen muss, die Gebühr von 41 € im Jahr bei einem gleichzeitigen Bonus von 60 € als „Abzocke“ zu bezeichnen, muss jeder selbst entscheiden; vor allem, wenn man schon einmal Verhinderungspflege beantragt hat und weiß, wie viel Zeit mit Ausfüllen und potenziellen Rückfragen verloren gehen kann. Kein Wunder, dass nur 21% der Berechtigten in Deutschland – interessanterweise fast alle mit hohen Pflegegraden – das Budget nutzen, im Gegensatz zu 80-99% bei anderen Töpfen des Pflegesozialrechts des SGB XI.Also, wer darf die Karte auf keinen Fall nutzen ? Für wen sind die 41 € vergeudetes Geld?1. Personen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1Die FLEXXI Sorgen Los Karte ist speziell für Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher konzipiert. Der Grund ist schnell erklärt: Erst ab Pflegegrad 2 besteht in Deutschland ein Anspruch auf Ersatz von Verhinderungspflege-Leistungen, geregelt in § 39 SGB XI. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad beantragt haben oder Pflegegrad 1 besitzen, können Sie die Vorteile der Sorgen Los Karte nicht nutzen, ohne Ausnahme. In diesem Fall empfiehlt es sich zunächst einen (höheren) Pflegegrad zu beantragen, bevor Sie über die Reservierung der Karte nachdenken. FLEXXI hat dem Autor versprochen, dass an Personen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 bei Antragstellung keine Karten ausgegeben werden, und auch keine Jahresgebühr abgebucht wird bzw. eine bereits bezahlte zurück erstattet wird.2. Kunden mit optimaler PflegedienstleistungGehören Sie zu den Glücklichen, die bereits einen Pflegedienst gefunden haben, der a) zuverlässig die Verhinderungspflege durchführt, und b) die komplette Abrechnung direkt mit der Krankenkasse regelt? Dann benötigen Sie die Sorgen Los Karte in der Regel auch nicht. Wenn Sie nie in die Situation kommen, für Verhinderungspflege in Vorleistung gehen zu müssen und der bürokratische Aufwand komplett vom Pflegedienst übernommen wird, genießen Sie bereits die Vorteile, die die Karte bietet. Das kann FLEXXI nicht wissen, bitte prüfen Sie es daher vor Beantragung selbst. Leider ist Verhinderungspflege und noch schlimmer Kurzzeitpflege ein Stiefkind der Pflegeindustrie, kaum ein Pflegedienst mag und kann sie leisten. Aber es gibt Ausnahmen, und wenn Sie das Glück haben, so eine Ausnahme gefunden zu haben, sind die 41 € regelmäßig besser in einem netten Mittagessen angelegt. 3. Menschen mit starkem privaten UnterstützungsnetzwerkDie Verhinderungspflege soll entlasten, wenn die Hauptpflegeperson/en verhindert ist oder sind. Verfügen Sie in diesem Fall über einen großen Familien- oder Bekanntenkreis, in dem sich stets jemand findet, der zuverlässig, qualifiziert und gerne die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen übernimmt? Dann haben Sie bereits ein funktionierendes System und müssen nicht zwangsläufig auf externe Dienstleister und die Sorgen Los Karte zurückgreifen, denn Familienmitglieder und Freunde warten regelmäßig auch gerne auch mehrere Monate, bis das Geld von der Krankenkasse ausbezahlt wird. Ein kleines Problem ist, dass im Antrag angegeben werden muss, dass das Geld an die einspringende Kraft ausbezahlt ist, wobei bei Verwandten und Bekannten die Kassen regelmäßig zumindest bei kleinen Beträgen keine Bedenken zeigen. Sie müssen dennoch bedenken : Auch die stärksten familiären Netzwerke können an ihre Grenzen stoßen, besonders bei längerfristigen oder regelmäßigen Auszeiten. Aber Sie können das Netzwerk von selbständigen Pflegekräften auch nutzen, ohne die Karte zu haben, wenn Sie das Geld für die Vorauszahlung haben und wissen, wie man den Antrag stellt. Und wenn letzteres nicht der Fall ist, bieten FLEXXI und nui care auf den jeweiligen Websiten Antragshilfen, mit denen man den Antrag ganz einfach stellen kann.4. Bewohner von bestimmten Regionen ohne FLEXXI-NetzwerkDie FLEXXI Sorgen Los Karte funktioniert am besten dort, wo ein Netzwerk an qualifizierten, selbständigen Pflegekräften existiert. Bevor Sie die Karte reservieren, empfehlen wir, über die FLEXXI App zu prüfen, ob in Ihrem Postleitzahlengebiet des Pflegebedürftigen ausreichend selbständige Pflegekräfte gelistet sind. In Gebieten, in denen dies noch nicht oder nur mit wenigen Kräften der Fall ist, können Sie möglicherweise nicht die volle Flexibilität und Verfügbarkeit nutzen, die die Karte bieten soll. Allerdings sollte man dies immer wieder prüfen, denn der Marktplatz wächst kontinuierlich.5. im Ausland lebende Pflegebedürftige Nach den Statuten der Firma erbringt die Sorgen Los Karte nur Leistungen für Verhinderungspflege, die in Deutschland stattfindet. Wenn Sie also Verhinderungspflege in Bulgarien oder Kroatien oder sogar USA in Anspruch nehmen wollen, bringt Ihnen die Karte nichts.6. die „21 %“ Sie gehören bereits zu den 21% der Berechtigten, die Verhinderungspflege regelmäßig in Anspruch nehmen und Ersatz dafür erhalten ? Sie haben also kein Problem damit, zunächst in Vorleistung zu gehen, die Anträge selbst zu stellen und auf die Erstattung durch die Pflegekasse zu warten? Dann funktioniert das bestehende System für Sie bereits ausreichend gut und die Jahresgebühr kann vergeudet sein. Die Sorgen Los Karte wurde vor allem für jene entwickelt, die durch die finanzielle Vorleistung oder den bürokratischen Aufwand davon abgehalten werden, ihre zustehenden Leistungen zu nutzen.Für die „79%“Auch wenn wir in diesem Beitrag aufgezeigt haben, wer die Karte möglicherweise und sogar definitiv nicht benötigt, für viele andere Familien bietet die FLEXXI Sorgen Los Karte eine Erleichterung im Pflegealltag. Leider nutzen seit Beginn der Pflegeversicherung 1995 nur etwa 21% der Berechtigten ihre Verhinderungspflege, und nach Abzug von Überträgen in die Kurzzeitpflege flossen bislang 70% der verfügbaren Gelder Jahr für Jahr ungenutzt zurück an das Bundesministerium für Gesundheit & Pflege.FLEXXI selbst nennt als Zielgruppen vor allem Familien mit Pflegebedürftigen der Gruppe 2 und 3, gelegentlich auch 4, die zu Hause leben, nicht oder nur geringe Leistungen von Pflegefirmen erhalten und nicht, auch nicht kurzfristig Pflegeheime nutzen wollen. Durch die IEO, also den elektronischen Börsengang hofft die Firma, die Anzahl der verfügbaren Karten 2025 nur 500 auf mehrere tausend Nutzer ausweiten zu können. Mit der FLEXXI Sorgen Los Karte entfallen finanzielle Vorleistungen und bürokratischer Aufwand, für 41€ pro Jahr. Es stehen jetzt bis zu 3.539€ für Verhinderungspflege zur Verfügung, und FLEXXI Care kann den Inhabern der Karte aufgrund guter Rahmenbedingungen einen exklusiven Jahresend-Bonus von 60€ bieten.Prüfen Sie also an den oben genannten Kriterien, ob die Karte für Sie sinnvoll ist oder nicht und entscheiden Sie entsprechend...
FLEXXI Care
Mai 20, 2025
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Verhinderungspflege: Antrag richtig stellen
Über das Budget für Verhinderungspflege können pflegende Angehörige in ihrer Abwesenheit aufgrund von Krankheit, beruflichen Verpflichtungen oder Urlaub eine Vertretung finanzieren. Erfahren Sie hier, wo und wie Sie den Verhinderungspflege Antrag stellen.Was ist Verhinderungspflege?Ab Pflegegrad 2 steht ein Budget für Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) zur Verfügung, mit dem Vertretungen der Hauptpflegeperson finanziert werden können. So können Abwesenheiten aus beruflichen Gründen, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit, über die Verhinderungspflege vertreten werden. Auch kurzfristige Abwesenheiten aufgrund von privaten Terminen können über die Verhinderungspflege abgedeckt werden. Mit der Verhinderungspflege dürfen sowohl professionelle Pflegedienstleister als auch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte beauftragt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Voraussetzungen für den Verhinderungspflege AntragUm einen Verhinderungspflege Antrag stellen zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dann besteht ein Anspruch von maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Jahr. Um den Antrag stellen zu können, muss die häusliche Pflege hauptsächlich durch eine private Pflegeperson erfolgen. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung vollständig, so besteht auch kein Anspruch, einen Verhinderungspflege Antrag zu stellen (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Seit 2024 muss keine Vorpflegezeit mehr nachgewiesen werden, bevor erstmalig ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt wird (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG).Höhe der VerhinderungspflegeAktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 EuroVerhinderungspflege und PflegegeldWährend der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nur zur Hälfte weitergezahlt – zumindest, wenn die Vertretung tageweise erfolgt. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich weder das Pflegegeld noch das zeitliche Budget für Verhinderungspflege. Nur das finanzielle Budget reduziert sich dementsprechend um die abgerechneten Leistungen.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege Antrag stellen: So geht esDer Antrag auf Verhinderungspflege muss von der pflegebedürftigen Person oder deren gesetzlicher Vertretung bei deren Pflegekasse eingereicht werden. In der Regel stehen dafür (Online-)Formulare zur Verfügung. Der Antrag sollte folgende Daten beinhalten:Anschrift der PflegekasseAnschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Bankdaten der pflegebedürftigen PersonNamen der eingetragenen PflegepersonenZeitraum und Umfang der Verhinderungspflege (stundenweise oder ganztägig)Verhinderungspflege durch Privatpersonen oder professionelle Pflegedienstleisterbei Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister: Name, Anschriftbei Verhinderungspflege durch Privatpersonen: Name, Anschrift, VerwandtschaftsverhältnisEs ist zu empfehlen, den Antrag vorab zu stellen, da die Abwesenheiten im Rahmen der Verhinderungspflege ja in der Regel planbar sind. So können Sie sicher sein, dass die Kosten tatsächlich übernommen werden. Kostenübernahme bei privater VerhinderungspflegeZu beachten ist, dass die Pflegekasse nur geringere Kosten erstattet, wenn die Verhinderungspflege durch eine Person übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigen im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder im gleichen Haushalt wohnt. Hier kann maximal ein Betrag abgerechnet werden, der das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreitet. Zudem sind die Stundenlöhne für die private Verhinderungspflege gedeckelt. Die Pflegekasse weist eingereichte Kosten unter Umständen zurück, wenn ein Stundenlohn veranschlagt wird, der dem von professionellen Pflegediensten gleichkommt. Wenn Sie professionelle Pflegedienstleister beauftragen, haben Sie größere Spielräume. Neben der reinen Vergütung können nahe Verwandte und Personen desselben Haushalts auch Fahrtkosten in Höhe von 20 Cent pro Kilometer sowie einen Verdienstausfall erstatten lassen, wenn sie sich aufgrund der Pflegevertretung unentgeltlich freistellen lassen. Die Aufwendungen für Fahrkosten und den Ausgleich von Verdienstausfall werden natürlich auf das Budget für Verhinderungspflege angerechnet. Außerdem wichtig: Es können keine Leistungen aus dem Verhinderungspflegebudget bezogen werden, wenn die Person bereits als Pflegeperson eingetragen ist. Es wird also kein Geld gezahlt, wenn eine von zwei (oder mehr) eingetragenen Pflegepersonen abwesend ist und von einer anderen eingetragenen Pflegeperson vertreten wird.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Nachträgliche AntragstellungEine nachträgliche Antragstellung auf Verhinderungspflege ist ebenfalls möglich. Gesetzlich Versicherte können den Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend stellen, privat Versicherte bis zu drei Jahre (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), § 45, Absatz 1). Es ist jedoch zu empfehlen, die Abrechnung zeitnah durchzuführen.Für diese Leistungen kann ein Verhinderungspflege Antrag gestellt werdenDie Verhinderungspflege kann für alle Aufgaben, die ansonsten von der Hauptpflegeperson übernommen werden, erfolgen. Neben Aufgaben der Grundpflege, wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang, zählen dazu auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Für all diese Aufgaben können professionelle Pflegedienstleister und Ehrenamtliche, die die Verhinderungspflege übernehmen, vergütet werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege über FLEXXI buchen!Sie wollen für die Verhinderungspflege einen Antrag stellen und suchen einen professionellen Pflegedienstleister, der Sie vertritt? Über FLEXXI können Sie bis zu drei Wochen im Voraus ganz einfach per App ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege buchen. Finden Sie passgenaue Vertretungen, um sicher zu sein, dass Ihre Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden...
FLEXXI Care
Mai 28, 2024
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Ambulanter Pflegedienst: Preisliste und Leistungen | Alles, was Sie wissen müssen
Ambulante Pflegedienste und andere professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte können beauftragt werden, um Unterstützung für die häusliche Pflege zu organisieren. Erfahren Sie hier, was professionelle Pflegedienstleister wie ein ambulanter Pflegedienst gemäß Preisliste der Pflegekasse abrechnen können.Ambulanter Pflegedienst: Preisliste zur Abrechnung bei der PflegekasseAbgerechnet werden Leistungen professioneller Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste nach Preisliste der Pflegekassen. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland und werden in Leistungskomplexen zusammengefasst. Darin erfasst sind unter anderem folgende Pflegeleistungen:große/kleine KörperpflegeTransfer, An- und AuskleidenHilfe bei Ausscheidungen (Toilettengang)LagernMobilisationZubereiten von MahlzeitenHilfe bei der NahrungsaufnahmeHilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der WohnungEinkaufen, BesorgungenWaschen, Bügeln, ReinigenAb- und Beziehen des BettesBeheizenpflegerische BetreuungsmaßnahmenOrganisation des Alltags und der Haushaltsführung...(Quelle: BMG)Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung von PflegedienstleisternIm Rahmen der Pflegeversicherung stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung, mit denen professionelle Pflegedienstleister bezahlt werden können. PflegegeldPflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld, wenn sie zu Hause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Es hat den Zweck, eine angemessene Pflege in häuslicher Umgebung sicherzustellen und kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37). In Abhängigkeit vom Pflegegrad besteht auf folgende monatliche Leistungen Anspruch:PflegegradLeistungen 2024Pflegegrad 10 EuroPflegegrad 2332 EuroPflegegrad 3573 EuroPflegegrad 4765 EuroPflegegrad 5947 Euro(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)VerhinderungspflegeAb Pflegegrad 2 steht ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung. Über dieses kann bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson deren Vertretung für bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr durch professionelle Pflegedienstleister und Privatpersonen finanziert werden. Dabei können alle Aufgaben, die sonst von der Hauptpflegeperson übernommen werden, auf eine Vertretung übertragen werden. Dafür stehen folgende jährliche Budgets zur Verfügung:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 EuroZu beachten ist, dass das Pflegegeld nur zur Hälfte weitergezahlt wird, wenn eine tageweise Verhinderungspflege erfolgt. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich das Pflegegeld nicht.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39) EntlastungsbudgetSchon ab Pflegegrad 1 kann für die häusliche Pflege das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat genutzt werden. Darüber können Aufgaben im Haushalt, die die pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigen kann, wie Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen oder Fahrdienste, an professionelle Pflegedienstleister wie einen ambulanten Pflegedienst gemäß deren Preisliste übertragen werden (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4).PflegesachleistungenUm die medizinische Pflege und die Aufgaben der Grundpflege bei der Pflege zu Hause bedarfsgerecht durchzuführen, steht ab Pflegegrad 2 das Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Pflegende Angehörige können professionelle Pflegedienstleister wie einen ambulanten Pflegedienst gemäß Preisliste beauftragen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab:PflegegradHöhe Pflegesachleistungen pro Monat10 Euro2761 Euro31.432 Euro41.778 Euro52.200 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Alternative zum ambulanten Pflegedienst: Selbstständige Pflegekräfte über FLEXXI buchenNeben ambulanten Pflegediensten können auch selbstständige Pflegekräfte zur Unterstützung der häuslichen Pflege beauftragt werden. Diese sind in der Regel flexibler und können individuell auf Bedarfe eingehen. Über FLEXXI können Sie selbstständige Pflegekräfte unkompliziert per App buchen: Sie legen fest, wann und bei welchen Aufgaben Sie Unterstützung benötigen und setzen Ihren Wunsch-Stundenlohn fest. Wir bringen Sie dann mit passenden selbstständigen Pflegekräften zusammen. Alle bei FLEXXI registrierten Pflegekräfte verfügen über eine pflegerische Ausbildung, sodass Ihre Leistungen nach der für professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste festgelegten Preisliste der Pflegekassen abgerechnet werden können...
FLEXXI Care
Mai 28, 2024
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Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?
Viele Pflegekräfte lieben ihren Beruf, werden aber durch die stressigen Arbeitszeitmodelle und die fehlende Wertschätzung in Pflegeheimen, Krankenhäusern und bei ambulanten Pflegediensten zermürbt. Glücklicherweise gibt es Alternativen zu einer Festanstellung: Als selbständige Haushaltshilfe unterstützen Sie Erkrankte, Senioren und andere Personen mit Pflegebedarf bei Alltagsaufgaben. Doch wie starte ich am besten? In diesem Beitrag erklären wir, was eine Haushaltshilfe ist, und beantworten die Frage „Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?“. Wir zeigen Ihnen, wie FLEXXI den Start in die Selbstständigkeit leichter macht.Definition: Was ist eine Haushaltshilfe? Wie der Name bereits nahelegt, wird eine Haushaltshilfe dafür vergütet, Unterstützung bei allen Arbeiten im Haushalt zu leisten. In der Regel wird sie bei einer schweren Erkrankung oder zur Unterstützung von Senioren und pflegebedürftigen Personen, die weiterhin gern in den eigenen vier Wänden leben möchten, beauftragt. Die Kosten dafür werden unter bestimmten Umständen von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Darüber hinaus kann eine Haushaltshilfe auch privat gezahlt werden. Die Kosten dafür sind bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig. (Quelle: BMG)Kostenübernahme durch die Krankenkasse Im Fall von schweren Krankheiten und Aufenthalten in stationären Gesundheitseinrichtungen, aber auch während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, kann für gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse finanziert werden, sofern die Person den Haushalt nicht weiterführen und auch kein anderes Haushaltsmitglied einspringen kann. Neben professionellen Dienstleistern können als Haushaltshilfe auch Angehörige beauftragt werden. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad zahlt die Krankenkasse jedoch nur Fahrtkosten und einen Verdienstausfall in angemessener Höhe.Damit Personen mit Unterstützungsbedarf eine Finanzierung für eine Haushaltshilfe erhalten, ist ein entsprechendes ärztliches Attest erforderlich und die betroffene Person muss einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Kosten pro Tag für eine Haushaltshilfe werden nur in angemessener Höhe übernommen. So wird pro Tag in der Regel maximal ein achtstündiger Einsatz der Haushaltshilfe von der Krankenkasse erstattet. Die Krankenkasse leistet zudem nur dann, wenn es sich um einen kurzfristigen Bedarf von maximal vier Wochen handelt. Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich auf 26 Wochen, wenn ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt. Bei einem längeren Bedarf sollte ein Pflegegrad beantragt werden, um entsprechende Leistungen bei der Pflegekasse beantragen zu können.Gründe für eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse:In folgenden Situationen können Personen über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen:schwere Erkrankung, insbesondere nach stationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung oder ambulanter OperationKrankenhaus-, Reha- oder Kuraufenthalt, wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder ein behindertes hilfsbedürftiges Kind im Haushalt lebtSchwangerschaft oder Entbindung, wenn Beschwerden auftretenZuzahlung In der Regel müssen die Betroffenen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent für die Haushaltshilfe leisten, die mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag beträgt. Bei einem Anspruch aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt diese Zuzahlung.(Quelle: BMG)Leistungen einer Haushaltshilfe Liegt eine Berechtigung für eine Haushaltshilfe vor, so können durch die Haushaltshilfe alle Aufgaben übernommen werden, die typischerweise im Haushalt anfallen und von der betroffenen Person nicht mehr erledigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Wäsche Waschen, Kochen und Einkaufen, die Betreuung von Kindern, leichte Gartenarbeiten sowie Botengänge.Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe:ReinigungsarbeitenWäschewaschenKochen und EinkaufenBetreuung von Kindern oder Personen mit Unterstützungsbedarfleichte GartenarbeitenVersorgung von HaustierenBotengänge und Fahrdienste(Quelle: BMG)Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse? In den meisten Fällen wird die Haushaltshilfe direkt von der Krankenkasse vermittelt. Nachdem die Person mit Unterstützungsbedarf ihren Antrag bei der Krankenkasse gestellt hat, vermittelt diese Kontakte zu Haushaltshilfen, die ihre Leistungen direkt über die Krankenkasse abrechnen können. Aufgrund des akuten Mangels in der Pflege sind die meisten Krankenkassen händeringend auf der Suche nach Haushaltshilfen. Daher ist es sinnvoll, als selbstständige Pflegekraft bei der Krankenkasse registriert zu sein. Aber wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse? In der Regel können Sie sich dafür direkt an die Krankenkasse wenden. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise können je nach Krankenkasse variieren. In jedem Fall sind aber vorab eine Gewerbeanmeldung und eine steuerliche Erfassung erforderlich. (Quelle: Deutschland startet)Neben der Arbeit als Haushaltshilfe für die Krankenkasse kann Unterstützung auch als Leistung der Pflegekasse erfolgen. Bei längerfristigem Unterstützungsbedarf stehen monatlich 125 Euro Entlastungsbudget (ab Pflegegrad 1) für die Unterstützung bei haushaltsnahen Dienstleistungen zur Verfügung. Zudem können auch das Pflegegeld und bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen sowie Leistungen der Verhinderungspflege (jeweils ab Pflegegrad 2) genutzt werden, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen. Es ist also durchaus ratsam, dass Sie nicht nur als Haushaltshilfe bei der Krankenkasse registriert sind, sondern auch Unterstützung für Pflegebedürftige anbieten. Die Anforderungen dafür legen jeweils die Bundesländer fest. In der Regel ist eine Antragstellung auf Anerkennung bei der zuständigen Behörde notwendig, bei der in der Regel Qualifikation, Leistungskonzept, Versicherungen und die Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden müssen. Erfragen Sie am besten vorab an der zuständigen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 45a)Alternative: Direkte Abrechnung Neben der Beauftragung durch die Kranken- und Pflegekassen haben Haushaltshilfen auch die Möglichkeit, sich direkt beauftragen zu lassen. In diesem Fall erfolgen Abwicklung und Bezahlung der Leistungen über die erkrankte oder pflegebedürftige Person, beziehungsweise über deren Angehörige, und diese lässt sich die Kosten dann von der Pflege- oder Krankenkasse erstatten.Über FLEXXI kommen Personen, die eine Haushaltshilfe suchen, und selbstständige Pflegekräfte zusammen. Sie können haushaltsnahe Dienstleistungen zur Unterstützung im Krankheits- oder Pflegefall einfach über die FLEXXI-App anbieten – zu Ihren Konditionen. Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihre Selbstständigkeit als Haushaltshilfe über FLEXXI unkompliziert starten können. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf!..
FLEXXI Care
Mai 13, 2024
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Pflege App – Diese 21 Anwendungen machen den Alltag von Pflegenden einfacher
Die Digitalisierung bietet Chancen für alle Branchen – auch für den Pflegebereich. Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen Pflege Apps vor, die den Alltag von Pflegenden erleichtern und professionellen Pflegekräften sowie pflegenden Angehörigen dabei helfen, eine hochwertige und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen.Warum sollte ich eine Pflege App nutzen?Die Pflege lebt von der individuellen Ansprache und Zuwendung. Keine Maschine oder Technologie sollte die zwischenmenschliche Fürsorge ersetzen. Dennoch können digitale Tools und Pflege Apps dabei helfen, die Pflege bedarfsgerechter zu machen und Pflegende von unnötigen Aufgaben zu entlasten. So bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Pflegeaufgaben. Zudem sind Pflege Apps eine sehr günstige Möglichkeit, den Pflegealltag für alle Beteiligten zu verbessern. Meist reichen das Smartphone und der Kauf einer Lizenz aus, um die Funktionen zu nutzen. Einige Pflege Apps sind sogar kostenlos. Es müssen nicht erst zusätzliche Geräte angeschafft werden, die Geld kosten und Platz in Anspruch nehmen.Arten von Pflege AppsEine Pflege App kann sehr unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Deshalb ist es unter Umständen sinnvoll, mehrere Anwendungen in den Pflegealltag zu integrieren. Allgemein können folgende Arten von Pflege Apps unterschieden werden:Lern- und Ausbildungsapps: Zahlreiche Apps unterstützen Pflegeschüler und Studenten der Pflege bei der Prüfungsvorbereitung. Wichtig bei der Auswahl ist, dass die Übungsfragen mit von Lehrern genutzten Unterrichtsmaterialien übereinstimmen.Informationsapps: Pflege ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Fachwissen erfordert. Dazu kommt, dass es immer wieder wissenschaftliche und rechtliche Neuerungen und Änderungen gibt. Über entsprechende Pflege Apps können sich Pflegende auf dem Laufenden halten und die wichtigsten Informationen zu pflegerischen Fragen, zum Beispiel zu Arzneimitteln, schnell abrufen.Assistenztools: Durch Pflegebedarf können Fähigkeiten eingeschränkt werden. Entsprechende Pflege Apps helfen Pflegebedürftigen und Pflegenden zum Beispiel, miteinander zu kommunizieren oder Stürzen vorzubeugen.Buchungsapps: Über Buchungsapps wie FLEXXI kommen Pflegebedürftige und Pflegende zusammen. Professionelle Pflegedienstleister werden mit den individuellen Bedarfen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gematcht.Pflege Apps der Krankenkassen: Die meisten Krankenkassen haben eigene Apps, in denen sie ihren Versicherten alle Informationen rund um das Thema Pflege zur Verfügung stellen.Pflege Apps, die den Pflegealltag einfacher machenIm Folgenden stellen wir einige Pflege Apps vor, die mit ihren Funktionen eine gute Unterstützung im Pflegealltag bieten.1. ElsevierMit der Elsevier Pflege App haben Sie zu jeder Zeit ein mobiles Nachschlagewerk für über 6.500 medizinische Fachbegriffe, Definitionen, Abkürzungen, Krankheitsbilder und weitere wichtige Pflegethemen in der Hosentasche. Das hilft nicht nur während der Ausbildung, sondern ist auch eine praktische Unterstützung im Berufsalltag. Dafür bietet Elsevier mit ClinicalKey verschiedene Lizenzen für Ärzte, Pfleger, Apotheker, Studierende und Auszubildende. Die Inhalte der Übungsfragen von ClinicalKey Student stimmen mit den von Lehrern genutzten Unterrichtsmaterialien überein und sind damit eine passgenaue Ergänzung für die Pflegeausbildung. Die Inhalte wurden von Expertenteams entwickelt, die fortlaufend sicherstellen, dass alle Inhalte korrekt und aktuell sind. Leider ist die App nur für iPhones verfügbar.2. Arznei aktuell Arznei aktuell ermöglicht es, Informationen über Arzneimittel in Sekundenschnelle per Smartphone abzurufen. Dazu muss lediglich der Barcode des Medikaments gescannt werden und Sie erhalten alle Informationen zur Darreichungsform, Dosierung, Nebenwirkungen oder Kontraindikationen. Zudem können Sie sich über die Pflege App über Neuigkeiten zum Thema Arzneimittel auf dem Laufenden halten.3. SuperNurseÜber die Pflege App SuperNurse können Pflegekräfte auf spielerische Art und Weise Ihr Wissen auffrischen und erweitern. In über 3.500 Fragen werden 35 pflegebezogene Themengebiete behandelt. Für das erfolgreiche Absolvieren jedes Themengebiets kann ein SuperNurse-Zertifikat ausgestellt werden, das als Fortbildungsnachweis angeführt werden kann.4. I care Wissen To GoEine weitere Pflege App, um sich auf die Prüfung vorzubereiten oder sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten, ist die Wissen To Go Pflege App von I care. Das Lernen über die App erfolgt anhand von Videos, Aufgaben und Fallbeispielen.5. NovahealDie App Novaheal ist speziell auf die Bedarfe von Auszubildenden in der Pflege zugeschnitten. Über die Anwendung können sich Azubis im eigenen Tempo auf Prüfungen und Praxiseinsätze vorbereiten.6. Look to SpeakBei Menschen mit Spracheinschränkung kann dies dazu führen, dass die Pflegebedürftigen ihre Wünsche nicht mehr richtig artikulieren können. Die Pflege App Look to Speak baut eine Brücke zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen. Über Augenbewegungen, die von der Frontkamera des Smartphones erfasst werden, können vollständige Phrasen ausgewählt werden. Diese können vorab personalisiert werden, um eine individuelle Kommunikation zu ermöglichen. Die Pflege App steht für Android im Google Play Store zur Verfügung. 7. LinderaGerade im Alter nimmt das Risiko von gefährlichen Stürzen zu. Über die Pflege App können Videos von sturzgefährdeten Personen aufgenommen werden, auf deren Basis dann von einer KI ein Mobilitätsmuster erstellt wird, um Maßnahmen zur Sturzprophylaxe zu entwickeln. Die Pflege App ist rezeptpflichtig und sollte nur von Ärzten und ausgebildeten Pflegekräften verwendet werden.8. WheelmapFür Pflegende, die mobil eingeschränkte Personen im Alltag begleiten, ist Wheelmap eine hilfreiche Pflege App. Über eine interaktive Karte können Rollstuhlfahrer und ihre Begleiter einsehen, wie zugänglich Orte sind. So können Aktivitäten wie Banktermine, Einkäufe, aber auch Cafébesuche verlässlicher geplant werden.9. pflegecompasspflegecompass wurde für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen konzipiert. Hier werden alle relevanten Themen rund um die Pflege behandelt. Sie ist damit sowohl für Privat- als auch für professionelle Pflegende eine gute Unterstützung. Die Pflege App steht für Android und iOS zur Verfügung.10. NUIDie Pflege App NUI soll pflegende Angehörige bei der Antragstellung von Pflegeleistungen unterstützen und Antworten auf Fragen rund um das Thema Pflege geben. NUI kann jedoch nur genutzt werden, wenn Sie Mitglied oder Kunde einer der Partner Krankenversicherungen der App sind.Weitere Pflege Apps im ÜberblickNeben den vorgestellten Pflege Apps gibt es natürlich noch zahlreiche weitere Anwendungen für die Pflegebranche mit unterschiedlichen Funktionen, zum Beispiel:ÄrzteblattPflege.de FlexR SchichtplanerbärcarePflege-Examenstrainer 3.0in.kontaktich pflegeFamily CockpitTOM – Tabletten ErinnerungnoraOrientierungshilfe: Zulassung als DiPADer Fachbegriff für Pflege Apps lautet „digitale Pflegeanwendung“, kurz DiPA. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine App als DiPA gilt, ist gesetzlich geregelt. Kriterien sind beispielsweise Barrierefreiheit, altersgerechte Nutzbarkeit, Robustheit, Verbraucher- und Datenschutz, Qualität der pflegebezogenen Inhalte sowie die Unterstützung der Pflegebedürftigen, Angehörigen und zugelassenen Pflegedienste bei der Nutzung der digitalen Pflegeanwendung.Kosten für Pflege Apps, die als DiPA im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen sind, können auf Antrag von der Pflegekasse bis zu einem Höchstsatz von 50 Euro pro Monat übernommen werden. Die verfügbaren digitalen Pflegeanwendungen sind im Online-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden.(Quelle: gesund.bund.de)Die FLEXXI Pflege AppPflege Apps machen den Alltag von Pflegenden sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörigen einfacher. Mit FLEXXI haben wir eine App entwickelt, die Personen mit Pflegebedarf und selbstständige Pflegekräfte zusammenbringt. Für selbstständige PflegekräfteSelbstständige Pflegekräfte können Pflegedienstleistungen zu ihren Wunsch Konditionen anbieten und über die App Auftraggeber finden. Das macht den Start in die Selbstständigkeit als Pflegekraft einfacher und ermöglicht es, den geliebten Beruf abseits von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegedienstleistern auszuüben.Für Pflegebedürftige und ihre AngehörigenPflegebedürftigen und ihren Angehörigen bietet FLEXXI die Möglichkeit, eine individuelle häusliche Pflege flexibel zu organisieren. Für sie ist die Nutzung der Pflege App sogar kostenfrei. Sie legen einfach gewünschte Leistung und Wunschstundenlohn fest und werden mit passenden selbstständigen Pflegekräften gematcht. Alle bei FLEXXI registrierten Pflegekräfte verfügen über eine Ausbildung, sodass ihre Leistungen von den Pflegekassen anerkannt werden und abrechnungsfähig sind. Das FLEXXI-Modell hat zudem den Vorteil, dass für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keine Arbeitgeberpflichten anfallen, da die selbstständigen Pflegekräfte Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen selbstständig abführen...
FLEXXI Care
April 24, 2024
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Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung und Voraussetzungen
Auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Erholung und Auszeiten. Mit dem Verhinderungspflegebudget stehen dafür sogar Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Davon kann eine Vertretung der Hauptpflegeperson bezahlt werden. Neben der Beauftragung professioneller Pflegedienstleister können die Leistungen auch zur Vergütung von Angehörigen, die die Vertretung übernehmen, eingesetzt werden. Erfahren Sie hier, wie bei der Verhinderungspflege durch Angehörige die Berechnung erfolgt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.Was ist Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) meint die Vertretung der Hauptpflegeperson, wenn diese zeitlich begrenzt aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen abwesend ist. So können berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, Gründe für den Bedarf nach Verhinderungspflege sein, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub können so überbrückt werden. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte geleistet werden. In vielen Fällen werden verschiedene Betreuungsmodelle kombiniert. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeDas Budget für Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen zur Verfügung, bei denen mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Es kann pro Jahr für maximal sechs Wochen (42 Tage) in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege entsteht erst, nachdem die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt hat. Wird die Pflege ausschließlich durch professionelle Pflegedienstleister erbracht, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeÜber die Verhinderungspflege können alle Abwesenheiten der Hauptpflegeperson überbrückt werden, zum Beispiel aufgrund von:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetagenFortbildungenDienstreisenNeben der tageweisen Ersatzpflege ist es auch möglich, die stundenweise Abwesenheit der Pflegeperson vertreten zu lassen. Mögliche Gründe dafür sind:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWelche Leistungen können im Rahmen der Verhinderungspflege erbracht werden?Über die Verhinderungspflege können Vertretungen für alle Aufgaben, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen, bezahlt werden. In den meisten Fällen sind dies vor allem Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Bei der medizinischen Pflege haben pflegende Angehörige häufig Unterstützung von ausgebildeten Pflegekräften. Unabhängig davon, ob für die Verhinderungspflege Angehörige oder professionelle Pflegedienstleister beauftragt werden, kann dies natürlich auch bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson ohne Einschränkungen fortgesetzt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung der HöheMit der Verhinderungspflege können sowohl professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständiger Pflegekräfte als auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche betraut werden. Wenn für die Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnungen erfolgen, ist jedoch einiges zu beachten:Seit 2022 können eingetragene Pflegepersonen sich gegenseitig vertreten und die Verhinderungspflege übernehmen. Allerdings gibt es dabei bestimmte Einschränkungen: Wenn eine eingetragene Pflegeperson die Ersatzpflege für eine andere übernimmt, können nur die entstandenen Mehrkosten, wie z.B. Verdienstausfall und Fahrtkosten, mit der Pflegekasse abgerechnet werden.Das Budget der Pflegekasse kann nicht in voller Höhe genutzt werden, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige erbracht wird statt durch professionelle Pflegedienstleister. Dies ist zu beachten, wenn für die Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnungen durchgeführt werden. Ist die pflegende Person mit dem Pflegebedürftigen im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert oder im gleichen Haushalt wohnhaft, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.Auch die Stundenlöhne für die private Verhinderungspflege sind gedeckelt. Die Pflegekasse kann die Höhe des Stundenlohns für nahe Verwandte beanstanden, wenn dieser dem von professionellen Pflegediensten gleichkommt. Bei der Beauftragung professioneller Pflegedienstleister erlaubt die Pflegekasse größere Spielräume.Zusätzlich zu der reinen Vergütung können sich nahe Verwandte und Personen desselben Haushalts auch Fahrtkosten in Höhe von 20 Cent pro Kilometer sowie einen Verdienstausfall erstatten lassen, wenn sie aufgrund der Pflegevertretung nicht arbeiten konnten. Diese Erstattungen reduzieren das Verhinderungspflegebudget.Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung nach TabelleDas zur Verfügung stehende Budget für Verhinderungspflege ist davon abhängig, ob die Pflege durch professionelles Pflegepersonal oder nahe Angehörige erbracht wird. Aktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 498 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 859,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.147,50 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.420,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung des PflegegeldesWerden Leistungen der Verhinderungspflege bezogen, so wirkt sich dies auf den Betrag des Pflegegeldes aus – sofern Sie die Vertretung tageweise in Anspruch nehmen. In diesem Fall erhalten Sie für die betreffenden Tage nur anteiliges Pflegegeld, es reduziert sich um die Hälfte. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als acht Stunden pro Tag) reduziert sich hingegen nur das finanzielle Verhinderungspflegebudget, Pflegegeld und Zeitbudget reduzieren sich nicht. Sie erhalten also weiterhin das volle Pflegegeld. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung der SteuerPrinzipiell sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege Einkommen. Durch Sonderregelungen fallen für Angehörige aber in der Regel keine Steuern an, wenn sie für die Verhinderungspflege von Verwandten vergütet werden (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages). Komplizierter kann die steuerrechtliche Bewertung werden, wenn eine Person mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreut. In diesem Fall ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.Unterschied zwischen Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeFür die Vertretung der Hauptpflegeperson stehen neben dem Budget für Verhinderungspflege auch Leistungen für Kurzzeitpflege zur Verfügung (ab Pflegegrad 2). Der Unterschied zwischen den Budgets liegt darin begründet, dass die Verhinderungspflege zur Vertretung planbarer Abwesenheiten genutzt werden soll, während die Kurzzeitpflege eine Unterstützung für akute Betreuungsengpässe, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit der pflegenden Angehörigen, ist. Die Kurzzeitpflege erfolgt stationär, während die Verhinderungspflege dafür gedacht ist, den Pflegebedürftigen weiterhin in der Häuslichkeit pflegen zu können. Das Budget für Kurzzeitpflege ist etwas höher als das der Verhinderungspflege (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5). (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Bisher sind die Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege noch getrennt, können aber bis zu einem Maximalbetrag aus dem jeweils anderen Budget aufgestockt werden. Ab dem 01. Juli 2025 werden die Leistungen dann im sogenannten Entlastungsbudget zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst, sodass die Mittel in Höhe von insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr flexibler genutzt werden können. Bei jungen Pflegebedürftigen bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 wurde dieser bereits auf 3.386 Euro seit dem 01. Januar 2024 erhöht und wird 2025 nochmal auf 3.539 Euro angepasst. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Verhinderungspflege durch Angehörige oder durch professionelle Pflegedienstleister durchführen lassen?Vielleicht stehen auch Sie vor der Frage, ob Sie die Verhinderungspflege durch Angehörige durchführen lassen oder lieber einen professionellen Pflegedienstleister beauftragen sollen. Beide Betreuungsmodelle haben natürlich Vor- und Nachteile. So hat die Verhinderungspflege durch Angehörige den Vorteil, dass vertraute Personen für die Hauptpflegeperson einspringen. Oft sind Privatpersonen aber nicht so erfahren in der Pflege und können so vielleicht keine ausreichende Versorgung sicherstellen. Professionelle Pflegedienstleister übernehmen hingegen sowohl Aufgaben der Grundpflege als auch der medizinischen Pflege fachgerecht und routiniert. Diesen Unterschied in der Qualität der Versorgung würdigt auch die Pflegekasse, indem sie für die Verhinderungspflege durch professionelle Dienstleister höhere Budgets zur Verfügung stellt und höhere Stundensätze erstattet.Aus diesen Gründen entscheiden Sie sich bei der Beauftragung von professionellen Pflegedienstleister meist für die sicherere Variante. Sie können sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden. Selbstverständlich ist auch eine Kombination von privater und professioneller Verhinderungspflege möglich, zum Beispiel, wenn Angehörige bestimmte Aufgaben nicht übernehmen können oder wollen.Alternative oder Ergä..
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April 08, 2024
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Betreuungsvollmacht beantragen: Das gilt es zu beachten
Plötzliche Erkrankungen und Unfälle, aber auch zunehmende Pflegebedürftigkeit können es erfordern, Entscheidungen durch vertraute Personen abwickeln zu lassen. Mit einer Betreuungsvollmacht kann vorgesorgt werden, wenn Personen ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nicht mehr vollständig selbst regeln können. Wir erklären, wie Sie eine Betreuungsvollmacht beantragen, um für den Ernstfall vorzusorgen.Was ist eine Betreuungsvollmacht? Eine Betreuungsvollmacht – auch als Betreuungsverfügung bezeichnet – legt nach § 1896 BGB fest, dass sich eine andere Person um die eigenen Angelegenheiten kümmern darf, wenn man als volljährige Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Fälle, in denen eine Betreuungsvollmacht greift, sind beispielsweise:psychische Krankheitenkörperliche Einschränkungenkörperliche, geistige oder seelische BehinderungDemenzSchlaganfallUnfallDie Betreuung setzt dabei erst dann ein, wenn ein Betreuungsgericht dies entscheidet. Indem Personen eine Betreuungsvollmacht beantragen, können sie jedoch selbst festlegen, wer im Ernstfall für sie Entscheidungen trifft – und wer nicht. Denn es ist auch möglich, bestimmte Personen explizit als Betreuer auszuschließen. Die Benennung eines Betreuers muss als Teil der persönlichen Vorsorge nicht begründet werden. Entscheidend ist nur, dass die Betreuungsvollmacht selbstbestimmt ausgestellt wird. Das Betreuungsgericht muss bei Vorliegen einer Betreuungsvollmacht gut begründet darlegen, warum es vom Wunsch des Betroffenen abweicht. Wird im nahen Umfeld kein geeigneter Betreuer gefunden, so kann auch ein gesetzlicher Vertreter die rechtliche Betreuung übernehmen.(Quelle: BMJ)Aufgaben eines BetreuersDie Aufgaben, die Sie an einen Betreuer übertragen wollen, können Sie in einem bestimmten Rahmen selbstständig festlegen. Häufig betreffen die Aufgabenbereiche die Gesundheitsfürsorge, Personenfürsorge und Vermögensverwaltung inklusive der damit einhergehenden Verwaltungsaufgaben. Da damit eine große Verantwortung einhergeht, können auch mehrere Personen, zum Beispiel für die verschiedenen Bereiche, als Betreuer angegeben werden.Um als Betreuer infrage zu kommen, muss die bestimmte Person volljährig und geschäftsfähig sein, darf keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder Vorstrafen haben und sollte sowohl ausreichend deutsche Sprachkenntnisse haben als auch in der Nähe des zu Betreuenden leben. Dafür kommen neben Verwandten auch Freunde oder Ehrenamtliche infrage. Entscheidet das Gericht, dem Vorschlag der Betreuungsvollmacht zu folgen, muss die gewählte Person zustimmen, die Betreuung zu übernehmen. Das Gericht kann gerade nahe Verwandte allerdings auch gegen ihren Willen zur Betreuung verpflichten, wenn dies angesichts der familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse zumutbar ist. Eine Verpflichtung zur Betreuung sollte aber besser vermieden werden, weshalb mit der gewünschten Person natürlich vorab ein Gespräch geführt werden sollte, bevor Sie die Betreuungsvollmacht beantragen.Betreuungsvollmacht beantragen: Formale AnforderungenEine Betreuungsvollmacht muss in keinem standardisierten Format angefertigt werden und muss auch nicht zwingend von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt oder beglaubigt werden. Entscheidend ist nur, dass die Person zum Zeitpunkt des Verfassens einsichtsfähig war. Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit sind damit nicht per se Gründe, eine Betreuungsvollmacht ungültig werden zu lassen.Wichtige DatenWie Sie Ihre Betreuungsvollmacht ausgestalten, ist weitestgehend Ihnen überlassen. Sinnvoll sind Angaben zum gewünschten Betreuer und unter Umständen der Ausschluss von bestimmten Personen, die auf keinen Fall die Betreuung übernehmen sollen. Auch Wünsche für die Betreuung und der Aufgabenbereich des Betreuers können definiert werden. In jedem Fall sollte die Betreuungsvollmacht Ort, Datum und Unterschrift umfassen. Es ist sinnvoll, das Dokument in regelmäßigen Abständen erneut zu prüfen und seine fortlaufende Gültigkeit durch eine datierte Unterschrift sichtbar zu machen. Das reduziert das Risiko einer Zurückweisung im Ernstfall. Vorlage BetreuungsvollmachtAuch wenn eine Betreuungsvollmacht an keine bestimmte Form gebunden ist, bieten verschiedene Stellen, zum Beispiel Versicherer, Vorlagen dafür an. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat ebenfalls eine Vorlage für eine Betreuungsverfügung erstellt, die kostenfrei genutzt werden kann.Ende der Betreuung und WiderrufGrundsätzlich gilt eine Betreuungsvollmacht solange, bis sie widerrufen wird. Auch das ist formlos möglich. Das bedeutet natürlich nicht, dass eine Betreuung, die einmal eingesetzt wurde, ansonsten dauerhaft eingesetzt wird. Verbessert sich der Zustand der betreuten Person, zum Beispiel nach einer Erkrankung, wieder, sodass diese ihre Angelegenheiten selbst regeln kann, endet die Betreuung.Aufbewahrung der BetreuungsvollmachtEine Betreuungsvollmacht sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall gefunden wird. Bei einer Aufbewahrung zu Hause sollten die eingesetzten Betreuer wissen, wo diese zu finden ist. Am besten legen Sie einen Ordner mit allen Vorsorgedokumenten an. Neben der Aufbewahrung zu Hause kann die Betreuungsvollmacht in einigen Bundesländern auch beim Amtsgericht hinterlegt oder in das Vorsorgezentralregister eingetragen werden. Auf Letzteres haben alle Gerichte Zugriff und Sie stellen so sicher, dass die Betreuungsvollmacht definitiv gefunden wird.(Quelle: BMJ)Betreuungsvollmacht beantragen: KostenGrundsätzlich fallen keine Kosten an, wenn Sie eine Betreuungsvollmacht beantragen, da diese ja eigenständig aufgesetzt und zu Hause aufbewahrt werden kann. Kosten fallen lediglich an, wenn Sie sich beim Aufsetzen der Vollmacht durch einen Anwalt oder Notar beraten lassen, sowie bei einer notariellen Beglaubigung oder einer Hinterlegung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Während die Beratung relativ teuer sein kann, fallen für Beglaubigung und Hinterlegung (ab 20,50 Euro) meist nur Kosten im zweistelligen Bereich an. (Quelle: Zentrales Vorsorgeregister)Unterschied zwischen Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht und PatientenverfügungNeben der Betreuungsvollmacht gibt es noch andere Dokumente, mit denen Sie sicherstellen können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Relevant ist in vielen Fällen eine Vorsorgevollmacht. Diese greift anders als die Betreuungsvollmacht auch ohne gerichtliches Verfahren und stellt damit sicher, dass im Notfall schnell gehandelt werden kann. (Quelle: BMJ)Aus diesem Grund ist eine Vorsorgevollmacht in vielen Fällen hilfreicher als die Betreuungsvollmacht, da diese zunächst dem Betreuungsgericht zukommen muss, das dann eine Entscheidung treffen kann. Das nimmt natürlich Zeit in Anspruch, in der wichtige Entscheidungen aufgeschoben werden müssen. Mit einer Vorsorgevollmacht sind beispielsweise Angehörige sofort handlungsfähig, wenn sich der Zustand ihrer Verwandten deutlich verschlechtert. Es ist daher sinnvoll, beide Dokumente anzulegen. Auch für die Vorsorgevollmacht stellt das Bundesjustizministerium eine Vorlage zur Verfügung (Vorlage Vorsorgevollmacht). Formal gelten dabei die gleichen Vorgaben wie bei der Betreuungsvollmacht. Da hier aber kein Gericht entscheidet, ist zumindest eine notarielle Beglaubigung sinnvoll, damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall nicht zurückgewiesen wird.Eine weitere Form der Vorsorge ist die Patientenverfügung. Darin legen Sie fest, wer im Fall von medizinischen Notfällen welche Entscheidungen (nicht) treffen darf. Auch dieses Dokument ist sinnvoll, um seine Wünsche gegenüber Behandlern, aber vor allem gegenüber den eigenen Verwandten klar zu dokumentieren. (Quelle: BMG) Am besten legen Sie für alle Vorsorgedokumente einen gemeinsamen Ordner an und informieren die Verwandten, die im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen sollen, über ihren Standort. Ist es sinnvoll, eine Betreuungsvollmacht zu beantragen?Auch wenn Sie vielleicht nicht an den Ernstfall denken wollen: Es ist sehr sinnvoll, die eigene Vorsorge zu regeln, solange Sie dazu selbständig in der Lage sind. Das stellt nicht nur sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden, sondern ist auch eine große Entlastung für Angehörige, die Ihre Pflege übernehmen sollen. Mit einer Betreuungs- und Vorsorgevollmacht können diese für Sie beispielsweise die Beantragung von Leistungen der Pflegekasse übernehmen und so sicherstellen, dass Sie bestmöglich versorgt werden. Es ist daher nie zu früh, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern und sich regelmäßig mit dem Thema zu beschäftigen...
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April 03, 2024
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Alltagshelfer in Berlin über FLEXXI finden
Viele Menschen haben den Wunsch, im eigenen Zuhause alt werden zu können. Doch oft reichen Kraft und Fitness nicht mehr aus, um den Haushalt und den Alltag ganz allein zu bewältigen. Mit einem Alltagshelfer können Senioren sich punktuelle Unterstützung suchen, statt in eine betreute Wohneinrichtung oder ein Pflegeheim zu ziehen. Über FLEXXI können Sie ganz unkompliziert qualifizierte Pflegekräfte als Alltagshelfer in Berlin finden.Alt werden im eigenen Zuhause dank Unterstützung durch einen AlltagshelferIm eigenen Zuhause alt werden zu können, sorgt für Stabilität und Sicherheit und ermöglicht Selbstbestimmtheit. Wenn jedoch die eigenen Kräfte nachlassen, ist oftmals Unterstützung gefragt. Nicht immer kann das allein durch pflegende Angehörige geleistet werden. Durch einen Alltagshelfer können sich Senioren und ihre Angehörigen punktuelle Unterstützung holen – das sorgt für Entlastung und Sicherheit für alle Beteiligten. Als Alltagshelfer können sowohl ausgebildete Pflegekräfte als auch Personen, die sich als Betreuungshelfer qualifiziert haben, beauftragt werden (Quelle: BMG). FLEXXI macht es Senioren und ihren Angehörigen besonders leicht, per App qualifizierte Pflegekräfte als Alltagshelfer in Berlin zu finden, die genau bei den Aufgaben unterstützen, bei denen Unterstützung benötigt wird.Alltagshelfer Berlin: Bei diesen Aufgaben können Sie sich Unterstützung holen Das Aufgabenfeld von Alltagshelfern richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Sie unterstützen im Haushalt und bei allen Aufgaben des Alltags, bei denen Senioren oder sonstige pflegebedürftige Personen auf Hilfe angewiesen sind.BetreuungBenötigen Senioren Pflege und Betreuung, so kann dies nicht immer allein von pflegenden Angehörigen gewährleistet werden. Ein Alltagshelfer stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person betreut und versorgt ist und pflegende Angehörige beruhigt, privaten und beruflichen Verpflichtungen nachgehen können.Unterstützung im HaushaltFür typische Haushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen fehlt im Alter oftmals irgendwann die Kraft. Eine Alltagshilfe kann haushaltsnahe Dienstleistungen jeder Art übernehmen oder bei diesen unterstützen.Begleitung & FahrdiensteEin Alltagshelfer kann pflegebedürftige Personen zu Arztbesuchen oder anderen Terminen fahren und begleiten. Und auch private Termine – zum Beispiel der Kaffee mit guten Freunden – scheitern nicht am Weg.Weitere LeistungenDie Bedarfe von Senioren und anderen pflegebedürftigen Personen sind sehr individuell. Ein Alltagshelfer in Berlin kann daher für alle Aufgaben herangezogen werden, bei denen Unterstützung benötigt wird. Dazu gehören beispielsweise auch:Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenNachtwache und Nachtbereitschaft ...Kosten für einen Alltagshelfer in BerlinAlltagshelfer werden für gewöhnlich stundenweise beauftragt. Zwei bis drei Stunden pro Tag, an dem Unterstützung benötigt wird, sollten mindestens eingeplant werden, damit alle Aufgaben ohne Hektik erledigt werden können und auch Zeit für persönliche Ansprache und den Austausch bleibt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel pro Stunde nach einem vorab vereinbarten Stundensatz. Die Kosten für einen Alltagshelfer in Berlin können über die Pflegekasse bezuschusst werden, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Das Budget des Entlastungsbetrags von monatlich 125 Euro kann genutzt werden, um einen Alltagshelfer zu bezahlen. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent des Budgets der Pflegesachleistungen (Höhe abhängig vom Pflegegrad) genutzt werden, um sich Unterstützung im Alltag zu holen. Wird Unterstützung nur zeitweise benötigt, zum Beispiel weil die Hauptpflegeperson aus beruflichen Gründen oder aufgrund von Krankheit verhindert ist, kann ein Alltagshelfer auch als Leistung der Verhinderungspflege beantragt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 36, § 39, § 45b)Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt oder das Pflegebudget nicht ausreicht, können Angehörige die Kosten für einen Alltagshelfer als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Wird die Alltagshilfe durch eine pflegebedürftige Person gezahlt, so können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angegeben werden. In beiden Fällen sind 20 Prozent der Kosten steuerlich abzugsfähig. (Quelle: EStG, § 33, § 35)Alltagshelfer in Berlin über FLEXXI buchenÜber FLEXXI ist die Buchung eines Alltagshelfers in Berlin besonders unkompliziert, da Sie über die App selbständige Pflegekräfte auf Honorarbasis buchen und so keine Arbeitgeber-Pflichten übernehmen müssen. Sie bleiben so sehr flexibel und können einfach per App Ihren Wunschpreis festlegen. FLEXXI hilft Ihnen mit Vergleichspreisen dabei, den passenden Preis zu finden...
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April 02, 2024
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Verhinderungspflege 2025: Tabelle & Änderungen
Mit dem Verhinderungspflegebudget wird sichergestellt, dass pflegebedürftige Personen gut versorgt und betreut sind, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Erfahren Sie hier, wie für die Verhinderungspflege 2025 Tabelle und Anspruch berechnet werden.Überblick: Verhinderungspflege 2025 Tabelle2025 gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.685 Eurobis zu 520,50 Euro3bis zu 1.685 Eurobis zu 898 Euro4bis zu 1.685 Eurobis zu 1.200 Euro5bis zu 1.685 Eurobis zu 1.485 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Das ändert sich 2025 bei der Verhinderungspflege:Im Jahr 2025 treten mehrere wichtige Änderungen bei der Verhinderungspflege in Kraft – eine bereits seit dem 01. Januar, die restlichen ab dem 01. Juli. Wir fassen für Sie alle Neuerungen übersichtlich zusammen:Ab dem 1. Januar 2025:Der maximale Erstattungsbetrag für die Verhinderungspflege wurde erhöht:Statt 1.612 € sind nun bis zu 1.685 € abrufbar.Zusätzlich können bis zu 843 € aus nicht genutzter Kurzzeitpflege übertragen werden – insgesamt also bis zu 2.528 €.Ab dem 1. Juli 2025:Die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt vollständig.(Bereits seit dem 1.1.2024 galt diese Ausnahme für unter 25-Jährige mit Pflegegrad 4 oder 5.)Der Anspruchszeitraum verlängert sich von 6 auf 8 Wochen (also von 42 auf 56 Tage pro Jahr).Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst:Das sogenannte Entlastungsbudget beträgt dann 3.539 € jährlich und kann flexibel eingesetzt werden.Für nahe Angehörige und Verschwägerte bis zum 2. Grad wird die Vergütung erhöht:Statt dem 1,5-fachen wird ab dem 01.07.2025 das 2-fache des Pflegegeldes erstattet. Fahrtkosten können weiterhin geltend gemacht werden.(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Was ist Verhinderungspflege?Als Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird die vertretungsweise Pflege bezeichnet, mit der die zeitlich begrenzte Abwesenheit der Hauptpflegeperson überbrückt werden kann. Gründe für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege können berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, sein, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte erbracht werden. Üblich ist auch die Kombination verschiedener Betreuungsmodelle. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeFür die Verhinderungspflege steht ein Budget bei der Pflegekasse zur Verfügung. Ein Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Ab dem 1. Juli 2025 verlängert sich der maximale Zeitraum, in dem Verhinderungspflege genutzt werden kann, von 6 auf 8 Wochen pro Jahr (also von 42 auf 56 Tage). Die Beantragung läuft über die Pflegekasse und kann auch nachträglich erfolgen.Neben dem Pflegegrad gelten weitere Voraussetzungen, um Leistungen für Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. So muss der Regelfall die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson sein. Es besteht kein Anspruch, wenn die Pflege normalerweise vollständig durch professionelle Pflegedienstleister erbracht wird. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeDas Verhinderungspflegebudget kann bei tageweiser Abwesenheit der pflegenden Person aus folgenden Gründen in Anspruch genommen werden:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenAuch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Gründe dafür können sein:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWer kann für die Verhinderungspflege beauftragt werden?Die Leistungen aus dem Verhinderungspflegebudget können sowohl zur Beauftragung professioneller Pflegedienstleister wie ambulanter Pflegedienste oder selbstständiger Pflegekräfte als auch zur Vergütung von Privatpersonen wie Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtlichen genutzt werden. Das Budget kann nicht eingesetzt werden, wenn die Verhinderungspflege durch eine eingetragene Pflegeperson erfolgt. Sind also mehrere Personen eingetragen, kann im gegenseitigen Vertretungsfall nicht auf das Verhinderungspflegebudget zugegriffen werden. Bei der Wahl des Betreuungsmodells ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen wird, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. Bis Juni 2025 zahlt die Pflegekasse in diesen Fällen maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.Ab dem 1. Juli 2025 wird dieser Betrag auf das 2-fache des Pflegegeldes erhöht. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Zudem deckelt die Pflegekasse die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege: Wird nahen Verwandten ein Stundenlohn gezahlt, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt, kann es sein, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will. Für professionelle Pflegedienstleister dürfen auch höhere Stundensätze gezahlt werden. Mit FLEXXI geht das besonders leicht: Sie wählen Leistungen und Pflegekräfte selbst aus und entscheiden, wie viel Stundenlohn Sie zahlen wollen. Selbstverständlich beraten wir Sie zur angemessenen Höhe.Leistungen VerhinderungspflegeIm Rahmen der Verhinderungspflege können alle Aufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Üblicherweise zählen dazu vor allem Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.Die medizinische Pflege wird häufig nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen. Dies kann auch während der Verhinderungspflege weiterhin erfolgen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das PflegegeldIn der Zeit, in der tageweise Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wenn Sie die Verhinderungspflege lediglich stundenweise in Anspruch nehmen, reduziert sich nur das finanzielle Budget. Der zeitliche Anspruch reduziert sich nur, wenn die eingetragene Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist. Zudem wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege in voller Höhe weitergezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Unterschied zwischen Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeBis einschließlich Juni 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege noch zwei getrennte Budgets zur Verfügung. Die Verhinderungspflege dient der planbaren Entlastung der privaten Pflegeperson im häuslichen Umfeld, während die Kurzzeitpflege typischerweise bei akuten Notfällen stationär in Anspruch genommen wird, z. B. bei plötzlicher Erkrankung der pflegenden Angehörigen. Das Budget für Kurzzeitpflege liegt aktuell bei maximal 1.774 € pro Jahr (Pflegegrad 2 bis 5).Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengeführt: Pflegebedürftigen stehen dann 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden können. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt ein gesonderter Betrag von 3.386 € bereits seit dem 1. Januar 2024. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Verhinderungspflege über FLEXXI buchenBuchen Sie eine Verhinderungspflege ganz unkompliziert über FLEXXI: Bis zu drei Wochen im Voraus können Sie ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege bequem per App buchen. Dabei können Sie den Stundenlohn selbst festlegen und passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So können Sie mal wieder durchatmen und sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden.Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2025 TabelleSind die Leistungen für Verhinderungspflege 2025 gestiegen?Ja, wie bei anderen Leistungen der Pflegeversicherung auch, wird das Budget für Verhinderungspflege 2025 um 4,5 Prozent angehoben. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wie lange kann Verhinderungspflege 2025 bezogen werden?Ab 2025 erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen von sechs auf acht Wochen (56 Tage). (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Was ändert sich bei der Vorpflegezeit für Verhinderungspflege 2025?Ab 2025 muss keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung mehr erfüllt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?Ja, die Kosten für die Verhinderungspflege können nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden, sogar rückwirkend bis zu vier Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verhinderungspflegebudget zum Jahresende verfällt und nicht ins nächste Jahr übertragen werden kann. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1) Beachten Sie bei rückwirkender Beantragung außerdem, dass das Budget für Verhinderungspflege in den Vorjahren geringer war als 2025.Kann das Entlastungsbudget ausgezahlt werden?Nein, das Entlastungsbudget ist zweckgebunden und kann nur genutzt werden, um Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu finanzieren. Eine Auszahlung zur freien Verwendung ist also nicht möglich. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie – falls keine längeren Abwesenheiten geplant sind – das Budget nutzen können, um sich im Alltag kleine Inseln der Erholung zu schaffen. Denn die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, damit die Hauptpflegeperson beispielsweise private Termine wahrnehmen kann.Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?Leistungen für Verhinderungspflege können beantragt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 entfällt die Vorpflegezeit bereits seit dem 1. Januar 2024. Ab dem 1. Juli 2025 wird diese Voraussetzung dann für alle Pflegebedürftigen abgeschafft – die Verhinderungspflege kann dann sofort ab Feststellung des Pflegegrads genutzt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?Ja, aber teilweise nicht in voller Höhe. Bei einer tageweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise gebucht, erhalten Sie das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Müssen Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden?Privatpersonen, die für Verhinderungspflege entlohnt werden, müssen diese Vergütung in der Regel nicht versteuern. Wenn Sie jedoch mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen, ist es ratsam, vorab einen Steuerberater zu konsultieren. Professionelle Pflegedienstleister müssen ihre Einnahmen aus Verhinderungspflege selbstverständlich versteuern. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)..
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März 25, 2024
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