Neues Pflegegesetz 2025: Wichtige Änderung bei der Verhinderungspflege ab 1.1.2026

Kernaussagen:
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Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Pflegefachkräfte zu stärken, Bürokratie abzubauen und die pflegerische Versorgung zu modernisieren.
Doch pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sollten jetzt besonders aufmerksam sein – denn ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Frist für den Antrag auf Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege: Antrag künftig nur bis Ende des Folgejahres möglich
Bislang war es möglich, Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen. Das ändert sich jetzt:
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Ersatzpflege-Kosten nur noch bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden.
Beispiel: Wurde die Verhinderungspflege im Jahr 2025 durchgeführt, muss der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Damit entfällt die bisher großzügige Rückwirkungsfrist. Das Bundesministerium für Gesundheit möchte damit sicherstellen, dass Anträge zeitnah bearbeitet werden und Missbrauch verhindert wird. Für viele Familien bedeutet das allerdings: keine jahrelange Nachreichung mehr möglich. Wer die Leistung nicht rechtzeitig beantragt, verliert den Anspruch.
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⚠️ Ab 2026 gilt die neue Regelung verbindlich – also handeln Sie lieber frühzeitig!
Pflegekräfte erhalten mehr Befugnisse
Pflegefachkräfte dürfen künftig eigenverantwortlich Heilkunde ausüben. Das heißt:
- Sie können medizinische Leistungen selbst erbringen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.
- Bei klar erkennbaren pflegerischen Bedarfen dürfen sie auch ohne ärztliche Diagnose handeln.
Diese neue Befugnis stärkt das Berufsbild und entlastet Ärztinnen und Ärzte. Pflegekräfte erhalten damit mehr Verantwortung, mehr Handlungsspielraum und mehr Vertrauen.
Häusliche Pflege & Prävention: Mehr Möglichkeiten, bessere Beratung
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege sollen künftig leichter Zugang zu Präventionsleistungen erhalten. Pflegefachpersonen dürfen direkt Präventionsempfehlungen aussprechen – etwa bei drohender Verschlechterung des Gesundheitszustands. Auch gemeinschaftliche Wohnformen wie Pflege-WGs werden gesetzlich gefördert, um neue Betreuungsmodelle zu ermöglichen.
Zudem sollen Kommunen und Pflegekassen enger zusammenarbeiten, um Pflegeangebote besser auf regionale Bedürfnisse abzustimmen.
Weniger Bürokratie – mehr Zeit für Pflege
Der Bürokratieabbau ist ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes:
- Pflegedokumentation wird auf das nötigste Maß reduziert.
- Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) werden frühzeitig angekündigt und mit der Heimaufsicht koordiniert, um Doppelprüfungen zu vermeiden.
- Einrichtungen mit sehr guten Ergebnissen müssen künftig nur noch alle zwei Jahre geprüft werden.
- Für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt künftig: Beratungsbesuche nur noch halbjährlich statt vierteljährlich verpflichtend.
Das Ziel: Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Pflegezeit und Qualität.
Digitalisierung & Finanzierung
Das Gesetz beschleunigt die Einführung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) und fördert digitale Prozesse in der Pflege. Zudem werden Vergütungsverfahren vereinfacht, Fristen verlängert und Tarifmeldungen digitalisiert.
Auch in anderen Bereichen soll das Gesetz Kosten stabilisieren:
- Begrenzung der Kostensteigerungen in Krankenhäusern (Einsparung bis zu 1,8 Mrd. €).
- Innovationsfonds wird 2026 einmalig auf 100 Mio. € reduziert, um die Finanzierung der Pflegekassen zu entlasten.
Fazit
Das Pflegegesetz 2025 bringt viele Veränderungen – von mehr Verantwortung für Pflegekräfte bis hin zu klareren Regeln für Pflegebedürftige.
Die wichtigste Neuerung betrifft jedoch die Verhinderungspflege: Ab 2026 müssen Anträge bis zum Jahresende des Folgejahres gestellt werden. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, riskiert den Verlust der Leistung.
➡️ Jetzt informieren und vorbereitet sein: Alles zur Verhinderungspflege 2025
Für mehr Informationen, können Sie das Gesetz hier lesen.