Hausnotruf: Diese Kosten werden bei Pflegegrad 2 übernommen

Kernaussagen:
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Ein Hausnotrufsystem bietet pflegebedürftigen Menschen mehr Sicherheit im Alltag – vor allem dann, wenn sie allein leben oder sturzgefährdet sind. Per Knopfdruck lässt sich im Notfall schnell Hilfe rufen. Hier erfahren Sie, was für den Hausnotruf für Kosten bei Pflegegrad 2 übernommen werden.
Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er?
GerätekomponentenEin klassischer Hausnotruf besteht aus einer Basisstation und einem Funksender. Die Basisstation wird in der Wohnung installiert und ist mit dem Stromnetz sowie dem Festnetz oder Mobilfunk verbunden. Der Notrufknopf – meist am Handgelenk oder als Halsband getragen – ist wasserdicht und kann rund um die Uhr getragen werden. Wird der Knopf gedrückt, baut das System automatisch eine Verbindung zur Notrufzentrale auf. Dort ist rund um die Uhr geschultes Personal erreichbar, das sofort reagieren kann.
Alltagssituationen, in denen ein Hausnotruf Leben retten kannEin Hausnotruf ist vor allem dann hilfreich, wenn schnelle Hilfe erforderlich ist – etwa bei einem Sturz im Badezimmer, einem Kreislaufzusammenbruch oder plötzlich auftretender Atemnot. Auch bei Orientierungslosigkeit oder Panikattacken kann ein einfacher Knopfdruck beruhigen: Die Kontaktperson in der Notrufzentrale spricht beruhigend zu und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein, etwa das Informieren von Angehörigen oder Rettungsdienst.
Auch ergänzende Unterstützung im Alltag kann wichtig sein. Über die FLEXXI Care lassen sich geprüfte selbstständige Pflegekräfte flexibel buchen – eine sinnvolle Ergänzung zum Hausnotruf, wenn Betreuung oder Begleitung benötigt wird.
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Unterschied: stationär vs. mobil
Stationäre Hausnotrufsysteme funktionieren nur in der Wohnung, da sie an eine feste Basisstation gekoppelt sind. Mobile Hausnotrufe hingegen arbeiten mit GPS und Mobilfunk. Sie ermöglichen es, auch unterwegs – zum Beipiel beim Spaziergang oder Einkauf – einen Notruf abzusetzen. Gerade für aktive Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bietet der mobile Notruf zusätzliche Freiheit und Sicherheit.
Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen
Kurz erklärt: Was bedeutet Pflegegrad 2?Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag haben. Das betrifft zum Beispiel Menschen, die bei der Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung regelmäßig Hilfe benötigen – etwa infolge von chronischen Erkrankungen, körperlichen Einschränkungen oder beginnender Demenz. Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, in dem sechs Lebensbereiche bewertet werden. Ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte wird Pflegegrad 2 vergeben. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 15 )
Tipp: Eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 lohnt sich, da die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung – wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden. Beim Pflegegrad 1 wird nur der Entlastungsbetrag gezahlt; die Kosten für einen Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1.
Leistungen aus der PflegeversicherungMit Pflegegrad 2 haben Versicherte Anspruch auf verschiedene finanzielle und sachliche Leistungen der Pflegeversicherung – abhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung stattfindet.
Zu den wichtigsten Leistungen im häuslichen Umfeld zählen:
- Pflegegeld: 347 € monatlich für selbst organisierte Pflege durch Angehörige
- Entlastungsbudget (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege) von bis zu 3.539€
- Pflegesachleistungen: 796 € monatlich für ambulante Pflegedienste
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Alltagshilfen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
- Zuschuss zum Hausnotruf: 25,50 € monatlich
(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4 )
Kosten für einen Hausnotruf
Monatliche GrundgebührDie monatlichen Kosten für ein klassisches Hausnotrufsystem liegen in der Regel zwischen 23 und 30 €. In diesem Preis sind die Nutzung der Basisstation, der Notrufknopf sowie die 24-Stunden-Notrufzentrale enthalten. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten bis zu 25,50 € monatlich, wenn ein anerkannter Anbieter gewählt wird und ein Pflegegrad vorliegt.
Mögliche ZusatzleistungenZusätzliche Services wie ein mobiler Hausnotruf mit GPS-Ortung, ein Sturzsensor oder die Schlüsselhinterlegung beim Anbieter sind nicht in der Grundgebühr enthalten. Diese Extras können – je nach Anbieter – zwischen 5 und 20 € monatlich kosten. Wer viel unterwegs ist oder keine Angehörigen in der Nähe hat, profitiert besonders von diesen Leistungen. Wichtig: Diese Zusatzkosten werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen.
Einmalige AnschlusskostenFür die Ersteinrichtung des Hausnotrufsystems fällt bei manchen Anbietern eine einmalige Anschlussgebühr an – meist zwischen 10 und 50 €. Einige Anbieter verzichten bei Vorliegen eines Pflegegrads und direkter Abrechnung mit der Pflegekasse auf diese Gebühr.
Übernimmt die Pflegekasse für einen Hausnotruf die Kosten bei Pflegegrad 2?
Voraussetzungen für KostenübernahmeDamit die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf übernimmt, müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein:
- Pflegegrad 1 oder höher: Ab Pflegegrad 2 ist die Notwendigkeit in der Regel unstrittig.
- Wohnsituation und Sicherheitsbedarf: Die Person muss überwiegend allein wohnen oder die anwesenden Personen sind nicht in der Lage, bei einem Notfall zu helfen.
- Anerkannter Anbieter: Das Hausnotrufsystem muss von einem Anbieter stammen, dessen Leistungen von der Pflegeversicherung akzeptiert werden.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich die Basisleistung des Hausnotrufs.
Höhe der monatlichen PauschaleDie Pflegekasse erstattet monatlich pauschal 25,50 € für das Basis-Paket des Hausnotrufs – bestehend aus Basisstation, Notrufknopf und 24/7-Notrufzentrale. Damit ist das Basismodell für Pflegegrad 2 häufig kostenfrei, sofern die Anbieterpreise innerhalb dieses Rahmens liegen. Auch die Einrichtungs- oder Anschlusskosten können – falls sie unterhalb der Pauschale bleiben – teilweise über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Was, wenn die Kosten höher sind?Liegt der Basispreis über 25,50 €, muss die Differenz vom Versicherten selbst getragen werden. Bezahlte Zusatzleistungen wie Sturzsensoren, mobile GPS-Notrufe oder Schlüsselhinterlegung werden ebenfalls nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen privat bezahlt werden.
Daher die Empfehlung: Prüfen Sie vor Abschluss genau, welche Leistungen im Basis-Paket enthalten sind und welche optional dazu buchbar sind – und wählen Sie diese gezielt nach individuellem Bedarf.
So beantragen Sie den Zuschuss richtig
Der Zuschuss für ein Hausnotrufsystem wird nicht automatisch gewährt – er muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Damit die Kostenübernahme reibungslos funktioniert, sollten Sie einige Punkte beachten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 2
- Passenden Anbieter auswählen: Wählen Sie einen Hausnotrufdienst, der von den Pflegekassen anerkannt ist und die Direktabrechnung anbietet.
- Vertrag abschließen: Vereinbaren Sie mit dem Anbieter die gewünschten Leistungen.
- Antrag stellen: Der Antrag auf Kostenübernahme kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden – schriftlich oder online. Viele Anbieter übernehmen diesen Schritt für Sie.
- Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen (Pflegegrad, Wohnsituation) und informiert Sie über die Kostenübernahme.
- Installation des Systems: Nach Bewilligung wird das Gerät eingerichtet. Bei Direktabrechnung müssen Sie keine Vorkasse leisten.
Für die Prüfung des Antrags verlangt die Pflegekasse folgende Unterlagen:
- Nachweis über den Pflegegrad (mind. Pflegegrad 1)
- Anbieterbescheinigung mit Leistungsbeschreibung und Kostenübersicht
- formloses Antragsformular oder Antragsschreiben
Viele Hausnotrufanbieter senden Ihnen alle Unterlagen bereits vorausgefüllt zu – inklusive Antrag an die Pflegekasse.
Tipps für eine schnelle Bearbeitung- Achten Sie auf vollständige Unterlagen, um Rückfragen zu vermeiden.
- Lassen Sie den Antrag direkt vom Anbieter einreichen, sofern möglich. Das spart Zeit und Aufwand.
- Fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand, wenn Sie nach 14 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben.
FAQ: Häufige Fragen zum Hausnotruf & Kosten bei Pflegegrad 2
Was übernimmt die Pflegekasse beim Hausnotruf an Kosten bei Pflegegrad 2?Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 monatlich bis zu 25,50 € für ein anerkanntes Hausnotrufsystem – inklusive Basisstation, Notrufknopf und 24-Stunden-Notrufzentrale.
Muss ich die Kosten vorstrecken?Nein, bei vielen Anbietern mit Direktabrechnung wird der Zuschuss direkt mit der Pflegekasse verrechnet – Sie müssen also keine Vorkasse leisten.
Gibt es Unterschiede zwischen Anbietern?Ja, es gibt bei Hausnotrufsystemen Unterschiede bei Preisen, Serviceleistungen und Zusatzfunktionen (z. B. Schlüsselhinterlegung oder mobile Geräte). Ein Vergleich lohnt sich.
Wird auch ein mobiler Hausnotruf bezuschusst?Nur die Basisversion der Hausnotruf Kosten werden bei Pflegegrad 2 und höher bezuschusst. Für mobile Hausnotrufe mit GPS-Ortung oder Sturzerkennung müssen die Mehrkosten meist selbst getragen werden.