Antrag Pflegegrad stellen – So funktioniert die Beantragung 2025

Kernaussagen:
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Die Pflege von Angehörigen kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Ein Pflegegrad ermöglicht es, Entlastung und Unterstützung im Alltag zu erhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ist die Grundlage, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Er dient der Feststellung des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit. Das Bundesministerium für Gesundheit definiert Pflegebedürftigkeit wie folgt:
„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“ (Quelle: BMG)
Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird ein Pflegegrad zugewiesen. Der niedrigste Pflegegrad ist Pflegegrad 1, der höchste Pflegegrad 5. Die einzelnen Pflegegrade werden wie folgt beschrieben:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15 )
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher und höher fallen die Leistungen aus, die der pflegebedürftigen Person zustehen. Für die Einstufung in einen Pflegegrad beauftragen die gesetzlichen Pflegekassen einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Bei privaten Pflegeversicherungen wird das Gutachten von einem sogenannten Medicproof erstellt. Auf Grundlage dieser Gutachten entscheiden die Pflegekassen, welcher Pflegegrad gewährt wird. Sollte sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Einstufung verschlechtern, können Sie selbstverständlich einen Antrag auf Höherstufung in einen höheren Pflegegrad stellen.
Wann sollte ich einen Antrag auf Pflegegrad stellen?
Pflegebedürftigkeit entwickelt sich in vielen Fällen langsam, weshalb Angehörige oft unsicher sind, wann der richtige Zeitpunkt für die Beantragung eines Pflegegrads gekommen ist. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, aber ein deutliches Zeichen dafür, dass Sie einen Pflegegrad beantragen sollten, ist ein zunehmender Unterstützungsbedarf im Alltag. Wenn Ihre Angehörigen aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen können, ist es ratsam, einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen.
Es ist sinnvoll, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da keine negativen Folgen drohen, wenn der Antrag abgelehnt wird. In vielen Fällen zögern Angehörige jedoch zu lange, wodurch ihnen finanzielle Unterstützung entgeht. Außerdem sollten Sie bedenken, dass der Leistungsbeginn mit der Antragstellung erfolgt, selbst wenn die Pflegebedürftigkeit bereits länger besteht. Zögern Sie also nicht, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Ein Pflegegrad bietet Entlastung in der häuslichen Pflege und sorgt dafür, dass Ihre Angehörigen gut versorgt werden.
Antrag Pflegegrad: Voraussetzungen und Kriterien
Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, muss der Antragsteller in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflichtversicherung eingezahlt haben. Bei Kindern mit Pflegebedarf wird die Einzahlung der Eltern berücksichtigt.
Zur Festlegung des Pflegegrads bewertet der Gutachter des Medizinischen Dienstes sechs verschiedene Module, die unterschiedlich gewichtet werden. Diese Module liefern am Ende ein umfassendes Bild darüber, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Die Module sind:
- Mobilität: Es wird beurteilt, wie selbstständig sich die Person in ihrer Wohnung bewegen kann, zum Beispiel ob sie sich ohne Hilfe umdrehen oder aufstehen kann.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier wird überprüft, ob die Person noch in der Lage ist, selbstständige Entscheidungen zu treffen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu äußern sowie mit anderen zu kommunizieren.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Psychische Probleme wie Ängste oder Depressionen können ebenfalls zu einer Pflegebedürftigkeit führen und werden in diesem Modul berücksichtigt.
- Selbstversorgung: Dieses Modul umfasst alle alltäglichen Aufgaben wie die Körperpflege, den Toilettengang oder die Zubereitung von Mahlzeiten, die die Person möglicherweise nicht mehr alleine durchführen kann.
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Bei vorliegenden Erkrankungen wird geprüft, ob die betroffene Person in der Lage ist, Arztbesuche, Therapien oder Medikamenteneinnahmen eigenständig zu organisieren und umzusetzen.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Hier wird bewertet, inwieweit die Person ihren Alltag selbstständig strukturieren kann, ob sie sich beschäftigen kann und soziale Kontakte pflegt.
(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15 )
Wo stelle ich den Antrag auf Pflegegrad?
Die Beantragung eines Pflegegrads erfolgt bei der Pflegekasse der betroffenen Person, die der Krankenkasse des Versicherten zugeordnet ist. Der Antrag kann also direkt an die Krankenkasse gesendet werden, die diesen an die Pflegekasse weiterleitet. Für privatversicherte Personen ist die private Pflegeversicherung der Ansprechpartner.
Die Antragstellung muss durch die pflegebedürftige Person selbst erfolgen. Als pflegende Angehörige können Sie dabei unterstützen, jedoch dürfen Sie den Antrag nur einreichen, wenn Sie Bevollmächtigter oder Betreuer sind. In diesem Fall können Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises stellen.
Die Beantragung eines Pflegegrads ist unkompliziert. Ein einfaches Schreiben mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" reicht aus, um den Antrag schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag schriftlich einzureichen, um später nachweisen zu können, dass er gestellt wurde. Anschließend erhalten Sie ein Formular der Pflegekasse, über das Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen können.
Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Festlegung des Pflegegrads verschlechtert, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Das Verfahren verläuft wie bei der ersten Antragstellung, sodass auch eine erneute Begutachtung stattfindet.
Antrag Pflegegrad: Ablauf
So läuft das Stellen eines Antrags auf Pflegegrad normalerweise ab:
- Erkennen des Unterstützungsbedarfs: Ihnen fällt auf, dass Ihre Angehörigen im Alltag zunehmend Schwierigkeiten haben. Ermutigen Sie die pflegebedürftige Person, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen.
- Antragstellung: Der Antrag auf Pflegeleistungen kann per Brief, E-Mail oder Telefon bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Der Antrag ist formlos und kann auf einfache Weise gestellt werden.
- Formular ausfüllen: Sie erhalten von der Pflegekasse ein Formular, das von der pflegebedürftigen Person ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Alternativ kann dies auch durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer erfolgen. Das ausgefüllte Formular wird dann per Post an die Pflegekasse zurückgesendet.
- Begutachtung durch den Gutachter: Die Pflegeversicherung beauftragt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlicher Pflegeversicherung) oder einen Medicproof (bei privater Pflegeversicherung), der eine Begutachtung vornimmt und ein Gutachten für die Pflegekasse erstellt. Bereiten Sie wichtige Dokumente wie Medikamentenlisten, Medikationspläne, Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate und, falls vorhanden, eine Pflegedokumentation vor. Es ist ratsam, Ihre Angehörigen zur Begutachtung zu begleiten, um eventuelle Rückfragen des Gutachters zu klären und zusätzliche Sicherheit zu geben.
- Entscheidung der Pflegekasse: Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad vergeben wird. Sie erhalten einen Bescheid mit der entsprechenden Entscheidung. Falls der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
- Leistungen abrufen: Nach Festlegung des Pflegegrads können Sie die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.