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Was ist Verhinderungspflege? Das Wichtigste auf einen Blick

Was ist Verhinderungspflege?
Was ist Verhinderungspflege?
Zweck
Eine Pflegeleistung für pflegebedürftige Personen, wenn die übliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (z.B. durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe).
Ersatzpflege
Eine Ersatzpflegeperson übernimmt vorübergehend die Pflege.
Kostenübernahme
Die Pflegekosten werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen, wodurch die Pflege weiterhin gewährleistet wird und die pflegende Person eine wohlverdiente Pause nehmen kann.
Wie funktioniert es?
Wie funktioniert es?
Anspruchsberechtigung
Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben.

Die pflegebedürftige Person muss bereits mindestens 6 Monate lang gepflegt worden sein.

Die 6-Monats-Voraussetzung entfällt ab dem 01.07.2025.
Gründe für die Verhinderung der Pflegeperson:
Krankheit
Urlaub
Andere Gründe
Wie viel wird erstattet?
Wie viel wird erstattet?
Grundbetrag
Bis zu
1.685 €jährlich
Erhöhter Betrag
Bis zu
843 €zusätzlich (50% des nicht genutzten Kurzzeitpflegebudgets).
Die jährliche Gesamterstattung kann bis zu 2.528 € betragen.
Sonderregelungen für die Pflege durch nahe Verwandte & Verschwägerte (bis zum 2. Grad) oder im gleichen Haushalt lebende Personen:
In diesen Fällen kommt es zu Kürzungen des Budgets.

Hilfreiches

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Hier finden Sie einen leicht verständlichen Musterantrag, der Ihnen dabei hilft, die Verhinderungspflege schnell und unkompliziert zu beantragen.

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Pflegegrad 2 oder höher erhalten
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Kurzfristig einspringende Pflegefachkraft finden
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Antrag und Abrechnung an Krankenkasse schicken
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Podcast-Folgen zur Verhinderungspflege

Erfahren Sie in unserem FLEXXI Care Podcast mehr über die wichtigsten Regelungen, erhalten Sie praktische Tipps zur Beantragung und Nutzung und entdecken Sie wertvolle Informationen dazu, wie Sie die Verhinderungspflege bestmöglich für sich und Ihre Angehörigen nutzen können. Hören Sie rein und bleiben Sie bestens informiert!

Bleiben Sie informiert

Hier finden Sie Artikel zu vielen spannenden Themen rund um die Verhinderungspflege. Entdecken Sie hilfreiche Informationen und bleiben Sie stets über aktuelle Änderungen und Neuigkeiten informiert.

Selbständige Pflegefachkräfte

Finden Sie über FLEXXI Care eine Pflegefachkraft, die die Verhinderungspflege Ihrer Liebsten übernimmt, wenn es Ihnen mal nicht möglich ist - schnell, einfach und flexibel.
Dorian D.
Hi, ich heiße Dorian Drees, 23 Jahre alt und bin Generalisierte
Pflegefachkraft.
Emma Wieser
Vor 10 Jahren habe ich mein Heimatland Kenia verlassen, um als Pflegehelferin.
Judith Schneider
Ich arbeite aktuell im Krankenhaus und bin nebenbei freiberufliche Pflegefachkraft.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Verhinderungspflege – schnell, übersichtlich und hilfreich.
Verhinderungspflege ermöglicht pflegebedürftigen Personen, eine Vertretung für die reguläre Pflegeperson zu organisieren, wenn diese verhindert ist, z. B. bei Krankheit oder Urlaub. Ab Pflegegrad 2 übernimmt Ihre Krankenkasse die entstandenen Kosten für bis zu 6 Wochen im Jahr – dabei steht Ihnen ein bestimmter Betrag zur Verfügung. Der Anspruch auf Verhinderungspflege gilt sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Personen.
Die Anträge sind bei der Pflege- bzw. Krankenkasse der pflegebedürftigen Person zu stellen.
Ja. Das Jahresbudget kann vom 1.1. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres frei eingeteilt werden, bis das Budget aufgebraucht ist.
Nein. Das Budget der Verhinderungspflege bleibt für jeden Pflegegrad gleich. Entscheidend für den Anspruch ist mindestens Pflegegrad 2.
Für diese Rückerstattung der Verhinderungspflege gilt die Verjährungsfrist für Sozialleistungen von 4 Jahren rückwirkend. Wichtig: Die Leistungen müssen bereits in der Vergangenheit erbracht worden sein.
Im Jahr 2025 treten einige Änderungen bei Verhinderungspflege in Kraft. Ab 01. Januar 2025: Der Betrag für die Verhinderungspflege wird von 1.612 EUR um 4,5% auf 1.685 EUR erhöht.
Ab 01. Juli 2025: Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Budget von 3.539 EUR zusammengefasst. Zudem wird der Anspruch auf Verhinderungspflege von 42 auf 56 Tage pro Jahr ausgeweitet. Die bisher erforderliche Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt vollständig.
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