Book hourly respite care easily via FLEXXI
Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung – und oftmals auch eine große körperliche und psychische Last. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, auch mal eine Auszeit zu nehmen. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie nutzen können und wie Sie über FLEXXI unkompliziert qualifizierte Pflegekräfte für die stundenweise Verhinderungspflege finden können.
Was ist stundenweise Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, mit der eine zeitlich begrenzte Abwesenheit von pflegenden Angehörigen überbrückt werden kann. Gedacht ist die Verhinderungspflege zum einen für längere Abwesenheiten der Pflegeperson, zum Beispiel berufsbedingt durch Dienstreisen oder Fortbildungen, eigene Erkrankung oder auch Urlaub. Die Verhinderungspflege kann aber auch für weniger als acht Stunden pro Tag in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige beispielsweise offizielle oder private Termine wahrnehmen und nur wenige Stunden außer Haus sind. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39)
Gründe für eine tageweise Verhinderungspflege:
Urlaub
Krankenhaus-Aufenthalt
Reha-Aufenthalt
Ruhetage
Fortbildungen
Dienstreisen
Gründe für eine stundenweise Verhinderungspflege:
Prüfungen
Fortbildungen
wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern
Freizeitaktivitäten, auch private Treffen
In all diesen Fällen kann eine Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst, andere Pflegedienstleister oder auch ehrenamtliche Helfer wie Verwandte und Bekannte übernommen werden. Die verschiedenen Betreuungsformen können auch miteinander kombiniert werden.
Wer hat Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege?
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege normalerweise durch einen An- oder Zugehörigen erfolgt. Wird die Pflege ausschließlich von Pflegedienstleistern übernommen, besteht kein Anspruch. Bevor zum ersten Mal Verhinderungspflege beantragt werden kann, musste in den Jahren zuvor bis einschließlich 2023, mindestens sechs Monate eine Pflege durch An- oder Zugehörige in häusliche Umgebung stattgefunden haben. Wichtig hierbei, damit Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Der Pflegegrad in der Vorpflegezeit ist unerheblich. Als Vorpflegezeit werden dabei auch Zeiträume angerechnet, in der nur Pflegegrad 1 anerkannt war. Mittlerweile gilt die Bedingung der Vorpflegezeit seit dem 01.01.2024 nicht mehr für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Die Verhinderungspflege kann somit sofort beantragt werden, ohne, dass vorher die eingetragene Pflegeperson gepflegt hat.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, können pro Kalenderjahr bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wenn Sie nur die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, ist der Anspruch zeitlich sogar unbegrenzt. Sie können Ihr Budget für Verhinderungspflege dann auch an mehr als 42 Tagen einsetzen.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39)
Kostenerstattung für stundenweise Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 stehen pro Jahr maximal 1.612 Euro für Verhinderungspflege zur Verfügung – unabhängig vom Pflegegrad. Zusätzlich kann ein Teil des Kurzzeitpflegebudgets für die Verhinderungspflege eingesetzt werden – maximal 806 Euro. Durch die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget ist damit ein Maximalbetrag von 2.418 Euro möglich.
Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege
Durch die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget ergeben sich je nach Pflegegrad unterschiedliche verfügbare Beträge:
Dabei ist zu beachten, dass die Pflegekassen nur geringere Leistungen zahlen, wenn die Verhinderungspflege von Personen, die mit der pflegebedürftigen Person im in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit ihr im ersten oder zweiten Grad Verwandte oder Verschwägerte sind, erbracht wird. Die Leistungen für die Verhinderungspflege dürfen zudem das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten.
Pflegegeldzahlung während der Verhinderungspflege
Bei der tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Bei der stundenweise Verhinderungspflege wird hingegen weiter das volle Pflegegeld ausgezahlt.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39)
Vorteile der stundenweise Verhinderungspflege
Die stundenweise Verhinderungspflege hat zwei entscheidende Vorteile:
Sie können sie an so vielen Tagen in Anspruch nehmen, wie Sie wollen, solange noch Budget vorhanden ist. Die Beschränkung auf 42 Tage pro Jahr gilt nur für die reguläre Verhinderungspflege mit einem Umfang von mehr als acht Stunden pro Tag.
Die stundenweise Verhinderungspflege reduziert die Pflegegeldzahlungen nicht.
Es ist also durchaus sinnvoll, die stundenweise Verhinderungspflege auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. So schaffen Sie sich in Ihrem Alltag als pflegende Angehörige Ruheinseln für Erholung und Zeit für sich selbst. Das haben Sie sich verdient! Und auch Ihre zu pflegenden Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn Sie erholt und ausgeruht sind und so mehr Kraft für die Pflegeaufgaben haben.
Wer kann die stundenweise Verhinderungspflege übernehmen?
Die Verhinderungspflege kann prinzipiell sowohl durch professionelle Pflegedienstleister als auch durch Privatpersonen erfolgen. Je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, gelten wie bereits erläutert unterschiedliche Höchstbeträge. Für die stundenweise Verhinderungspflege können Sie besonders unkompliziert über FLEXXI ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte beauftragen – für Wunsch-Zeitraum und Wunsch-Aufgaben.
Wichtig: Übernehmen Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche, die als eine von mehreren Pflegepersonen eingetragen sind, die Pflege, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Zudem ist zu beachten, dass die Pflegekasse bei Verhinderungspflege durch Privatpersonen für gewöhnlich geringere Stundenlöhne anerkennt als bei professionellen Pflegedienstleistern.
(Quelle: BMG)
Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Eine Alternative zur Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege, bei der eine die pflegebedürftige Person in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht wird. Die Kurzzeitpflege ist für den Fall, dass die pflegende Person kurzfristig ausfällt, konzipiert.
Das Budget für die Kurzzeitpflege liegt bei maximal 1.774 € pro Jahr und kann ab Pflegegrad 2 für maximal acht Wochen pro Jahr genutzt werden. Die Leistungen aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege können jeweils zu einem Teil genutzt werden, um die jeweils andere Leistung aufzustocken. Die Verhinderungspflege hat gegenüber der Kurzzeitpflege den entscheidenden Vorteil, dass die Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39, § 42)
Beantragung der Verhinderungspflege
Um Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Es ist zu empfehlen, die Antragstellung im Voraus vorzunehmen, da Sie so sicher sein können, dass die Kosten auch tatsächlich übernommen werden.
Stundenweise Verhinderungspflege über FLEXXI buchen!
FLEXXI macht es Ihnen einfach, professionelle Pflegekräfte für die stundenweise Verhinderungspflege zu buchen. Über unsere kostenlose App können Sie bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte beauftragen. Sie entscheiden dabei selbst, bei welchen Aufgaben Ihre pflegebedürftigen Angehörigen Unterstützung benötigen, und können einen Wunsch-Stundenlohn festlegen. Wir matchen Sie dann mit den passenden Pflegekräften. Für Sie heißt das: Endlich mal durchatmen mit der Gewissheit, dass Ihre Liebsten in zuverlässiger und professioneller Betreuung sind.
Häufige Fragen zur stundenweisen Verhinderungspflege
Kann die stundenweise Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?
Ja. Die Kosten, die durch die Verhinderungspflege entstanden sind, können auch erst nachträglich (nach BGB bis zu vier Jahre rückwirkend) bei der Pflegekasse eingereicht werden. Zu beachten ist jedoch, dass das Budget zum Jahresende verfällt, also nicht für künftige Leistungen ins Folgejahr übertragen werden kann.
Ist stundenweise Verhinderungspflege steuerpflichtig?
Wenn die stundenweise Verhinderungspflege durch Privatpersonen übernommen wird, müssen die Einnahmen in der Regel nicht versteuert werden. Befragen Sie zu Ihrer individuellen Konstellation jedoch am besten Ihren Steuerberater. Die Leistungen von professionellen Pflegedienstleistern sind natürlich steuerpflichtig.
Kann die Verhinderungspflege auch ausgezahlt werden?
Nein, das ist nicht möglich. Die Mittel für Verhinderungspflege können nur für anerkannte Pflegeleistungen verwendet werden. Nicht genutztes Geld aus der Verhinderungspflege verfällt mit dem Ende des Jahres. Es ist daher zu empfehlen, die stundenweise Verhinderungspflege auch wirklich zu nutzen, um sich als pflegender Angehöriger zumindest stundenweise im Alltag Auszeiten zu nehmen und wieder neue Kraft zu tanken.