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Urlaub und Erholung sind für jeden wichtig, besonders für pflegende Angehörige, die oft einen anspruchsvollen Balanceakt zwischen Pflege, Beruf und Familie meistern müssen. In Lübeck gibt es rund 3.200 pflegebedürftige AOK-Versicherte, die von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden. Doch auch diese Pflegebedürftigen verdienen Pausen und Urlaubsmöglichkeiten.Soll der Urlaub gemeinsam oder getrennt stattfinden?Viele Familien stehen jährlich vor der Entscheidung, ob sie eine gemeinsame oder getrennte Auszeit planen sollen. Wenn pflegende Angehörige eine Urlaubsreise planen und die Pflege zu Hause nicht sicherstellen können, bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung. In der Abwesenheit der Hauptpflegeperson können ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder sogar Nachbarn und Verwandte einspringen. „Pflegende Angehörige jonglieren täglich die Anforderungen der Pflege mit familiären und beruflichen Verpflichtungen. Eine Pause von der Pflege kann, ähnlich wie im regulären Berufsleben, für beide Seiten hilfreich sein, um Abstand zu gewinnen, neue Eindrücke zu sammeln und mit frischer Energie zurückzukehren“, erläutert AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.Finanzielle Unterstützung durch die PflegekassePflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad zwei haben jährlich Anspruch auf 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person bereits seit sechs Monaten versorgt. Diese Pflegeleistung kann bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dabei an den ersten und letzten Tagen der Abwesenheit vollständig und dazwischen zur Hälfte ausgezahlt. Auch eine stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist möglich, beispielsweise für Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten.Sollte das Budget für die Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Pflegebedürftige zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget verwenden. Dieses Budget wird dann entsprechend reduziert.Unterschiede bei der KostenerstattungEin wichtiger Hinweis: Wenn nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt die Verhinderungspflege übernehmen, ist die Kostenerstattung durch den Gesetzgeber niedriger als bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.Gemeinsamer Urlaub als AlternativeEin gemeinsamer Urlaub mit der pflegenden und der zu pflegenden Person kann ebenfalls eine bereichernde Option sein. Gemeinsame Erlebnisse in einer neuen Umgebung stärken die Beziehung. Hierbei müssen jedoch einige Vorkehrungen getroffen werden: Wahl des Reiseziels, Unterkunft, Transport und Aktivitäten sollten auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Pflegeprodukte und Medikamente sollten vorab besorgt oder die Verfügbarkeit am Urlaubsort sichergestellt werden. „Viele Pflegebedürftige sehnen sich ebenfalls nach einem ‚Tapetenwechsel‘. Eine gute Planung und Unterstützung durch Pflegeberatung kann dabei helfen, den Urlaub für alle Beteiligten erholsam zu gestalten“, so Wunsch.FLEXXI als Unterstützung für Ihre PflegepauseEine Auszeit ist nicht nur für pflegende Angehörige, sondern auch für Pflegebedürftige essenziell. Verhinderungspflege und gemeinsame Urlaubsreisen bieten wertvolle Möglichkeiten zur Erholung. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können beide Seiten von einer wohlverdienten Pause profitieren. Planen Sie Ihren Urlaub sorgfältig und nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um die bestmögliche Erholung zu gewährleisten.Mit der FLEXXI App können Sie als pflegende Angehörige sicherstellen, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig betreut werden. FLEXXI Care bietet Ihnen die Möglichkeit, qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege flexibel zu buchen und dabei den Stundenlohn und die Aufgaben individuell festzulegen. Durch die einfache Buchung und die zuverlässigen Pflegekräfte von FLEXXI Care können Sie beruhigt Ihre Auszeit genießen und wissen, dass Ihre Angehörigen in guten Händen sind. Probieren Sie die FLEXXI App aus und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!Lesen Sie den Artikel hier...
Patricia Tovar
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Urlaub und Erholung sind für jeden wichtig, besonders für pflegende Angehörige, die oft einen anspruchsvollen Balanceakt zwischen Pflege, Beruf und Familie meistern müssen. In Lübeck gibt es rund 3.200 pflegebedürftige AOK-Versicherte, die von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden. Doch auch diese Pflegebedürftigen verdienen Pausen und Urlaubsmöglichkeiten.Soll der Urlaub gemeinsam oder getrennt stattfinden?Viele Familien stehen jährlich vor der Entscheidung, ob sie eine gemeinsame oder getrennte Auszeit planen sollen. Wenn pflegende Angehörige eine Urlaubsreise planen und die Pflege zu Hause nicht sicherstellen können, bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung. In der Abwesenheit der Hauptpflegeperson können ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder sogar Nachbarn und Verwandte einspringen. „Pflegende Angehörige jonglieren täglich die Anforderungen der Pflege mit familiären und beruflichen Verpflichtungen. Eine Pause von der Pflege kann, ähnlich wie im regulären Berufsleben, für beide Seiten hilfreich sein, um Abstand zu gewinnen, neue Eindrücke zu sammeln und mit frischer Energie zurückzukehren“, erläutert AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.Finanzielle Unterstützung durch die PflegekassePflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad zwei haben jährlich Anspruch auf 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person bereits seit sechs Monaten versorgt. Diese Pflegeleistung kann bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dabei an den ersten und letzten Tagen der Abwesenheit vollständig und dazwischen zur Hälfte ausgezahlt. Auch eine stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist möglich, beispielsweise für Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten.Sollte das Budget für die Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Pflegebedürftige zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget verwenden. Dieses Budget wird dann entsprechend reduziert.Unterschiede bei der KostenerstattungEin wichtiger Hinweis: Wenn nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt die Verhinderungspflege übernehmen, ist die Kostenerstattung durch den Gesetzgeber niedriger als bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.Gemeinsamer Urlaub als AlternativeEin gemeinsamer Urlaub mit der pflegenden und der zu pflegenden Person kann ebenfalls eine bereichernde Option sein. Gemeinsame Erlebnisse in einer neuen Umgebung stärken die Beziehung. Hierbei müssen jedoch einige Vorkehrungen getroffen werden: Wahl des Reiseziels, Unterkunft, Transport und Aktivitäten sollten auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Pflegeprodukte und Medikamente sollten vorab besorgt oder die Verfügbarkeit am Urlaubsort sichergestellt werden. „Viele Pflegebedürftige sehnen sich ebenfalls nach einem ‚Tapetenwechsel‘. Eine gute Planung und Unterstützung durch Pflegeberatung kann dabei helfen, den Urlaub für alle Beteiligten erholsam zu gestalten“, so Wunsch.FLEXXI als Unterstützung für Ihre PflegepauseEine Auszeit ist nicht nur für pflegende Angehörige, sondern auch für Pflegebedürftige essenziell. Verhinderungspflege und gemeinsame Urlaubsreisen bieten wertvolle Möglichkeiten zur Erholung. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können beide Seiten von einer wohlverdienten Pause profitieren. Planen Sie Ihren Urlaub sorgfältig und nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um die bestmögliche Erholung zu gewährleisten.Mit der FLEXXI App können Sie als pflegende Angehörige sicherstellen, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig betreut werden. FLEXXI Care bietet Ihnen die Möglichkeit, qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege flexibel zu buchen und dabei den Stundenlohn und die Aufgaben individuell festzulegen. Durch die einfache Buchung und die zuverlässigen Pflegekräfte von FLEXXI Care können Sie beruhigt Ihre Auszeit genießen und wissen, dass Ihre Angehörigen in guten Händen sind. Probieren Sie die FLEXXI App aus und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!Lesen Sie den Artikel hier...
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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Kernaussagen: Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen, während ihrer Abwesenheit eine Vertretung zu organisieren, sei es durch professionelle Pflegedienstleister oder durch Verwandte und Bekannte. Dieser Beitrag klärt, in welcher Höhe eine Vergütung für die Verhinderungspflege möglich ist und ob diese steuerfrei ist. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Regelungen der Verhinderungspflege und wie Flexxi den Prozess durch flexible, selbstbestimmte Pflegeangebote erleichtert. Was ist Verhinderungspflege?Unter Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird nach § 39 SGB XI die Vertretung der Hauptpflegeperson verstanden, wenn diese zeitlich begrenzt abwesend ist. Um diese Vertretung zu organisieren, stellt die Pflegekasse ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung, damit der Pflegebedürftige in dieser Zeit durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste oder ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte vergütet Pflege erhält. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeDas Budget für Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Hauptpflegeperson aus folgenden Gründen mehr als acht Stunden abwesend ist:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenVerhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, zum Beispiel aus folgenden Gründen:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenLeistungen der VerhinderungspflegeMit der Verhinderungspflege sollen alle pflegerischen Aufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Das sind in der häuslichen Pflege vor allem Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.Wird die medizinische Pflege regulär nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen, kann dies auch während der Verhinderungspflege fortgesetzt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeEin Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss die Pflege hauptsächlich durch private Pflegepersonen im häuslichen Umfeld erfolgen. Übernimmt die Pflege auch regulär einen professionellen Pflegedienst, so können keine Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden. Zudem muss eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden, bevor zum ersten Mal Verhinderungspflege beantragt werden kann. Der Pflegegrad in der Vorpflegezeit ist dabei irrelevant.Pro Jahr kann für maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Beantragung ist auch rückwirkend für bis zu vier Jahre (bei Privatversicherten drei Jahre möglich). Ein Übertrag des Budgets ins Folgejahr ist nicht möglich. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Wer kann die Verhinderungspflege leisten?Die Verhinderungspflege kann individuell organisiert werden. Es ist möglich, vom Budget sowohl professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte zu beauftragen als auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche zu vergüten. Auch eine Kombination von Betreuungsmodellen ist möglich. Bei Verhinderungspflege durch Privatpersonen ist zu beachten, dass die Vertretung nicht ebenfalls eine eingetragene Pflegeperson sein darf. Die gegenseitige Vertretung von eingetragenen Pflegepersonen ist nämlich nicht über das Verhinderungspflegebudget abrechenbar. Die Möglichkeiten der Vergütung unterscheiden sich je nachdem, ob professionelle Pflegedienstleister oder Privatpersonen als Vertretung fungieren. Wird die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Darüber hinaus sind die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege durch die Pflegekasse gedeckelt. So kann es passieren, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will, wenn nahen Verwandten ein Stundenlohn gezahlt wird, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt. Bei professionellen Pflegedienstleistern sind höhere Stundensätze möglich, da hier eine sachgemäße Verwendung für eine hochwertige Pflege sichergestellt ist.Höhe der VerhinderungspflegeFür Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad ein jährliches Budget von maximal 1.612 Euro zur Verfügung. Handelt es sich bei der pflegenden Person um nahe Angehörige, liegt der maximale Satz bei 1.351,50 Euro (Pflegegrad 5). Aktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Ab 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die aktuell nur teilweise miteinander verrechnet werden können, in einem Entlastungsbudget zusammengefasst. Die kumulierten Mittel in Höhe von 3.386 Euro pro Kalenderjahr können dann noch flexibler genutzt werden. Bisher konnten Mittel nur bis zu einer Höhe von 806 Euro pro Jahr von der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass maximal 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung standen. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG) Sind Leistungen aus der Verhinderungspflege steuerfrei?Wenn Privatpersonen mit der Verhinderungspflege beauftragt werden und dafür vergütet werden, stellt sich die Frage nach der Versteuerung dieser Einnahmen. In den meisten Fällen ist die Vergütung für Verhinderungspflege steuerfrei, wenn diese von Personen, die damit eine sittliche Pflicht erfüllen, erbracht werden. Davon spricht man, wenn durch Verwandtschaft oder längere Bekanntschaft davon auszugehen ist, dass die Pflege aufgrund persönlicher Nähe und nicht aus monetären Motiven erbracht wird. Für den Fall, dass Privatpersonen mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen, sollte jedoch lieber vorab ein Steuerberater konsultiert werden.Professionelle Pflegedienstleister müssen ihre Einnahmen aus Verhinderungspflege selbstverständlich versteuern. Über FLEXXI können Sie selbstständige Pflegekräfte buchen, die Steuern und sonstige Abgaben eigenverantwortlich abführen. Für Sie gelten dadurch keine Arbeitgeberpflichten, sodass die Buchung einer professionellen Pflegekraft über FLEXXI besonders unkompliziert und einfach ist.(Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das PflegegeldWichtig zu wissen: Wenn Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, so wird in diesem Zeitraum die Höhe des Pflegegelds nach § 37 SGB XI um die Hälfte reduziert. Wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise genutzt wird, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Dann reduziert sich lediglich das finanzielle Jahresbudget für Verhinderungspflege. Der zeitliche Anspruch von 56 Tagen pro Jahr wird nur reduziert, wenn die Verhinderungspflege für mindestens acht Stunden pro Tag erfolgt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Es lohnt sich also, auch nur stundenweise Verhinderungspflege zu nutzen, um sich als pflegender Angehöriger Freiräume für eigene Termine oder auch kurze Momente der Erholung im Alltag zu verschaffen. Denn auch dafür ist das Verhinderungspflegebudget konzipiert. Wenn Sie sich durch Verwandte und Bekannte vertreten lassen, können sich diese in der Regel die Vergütung für Verhinderungspflege steuerfrei auszahlen lassen.Verhinderungspflege über FLEXXI buchenMit FLEXXI gehen Sie sicher, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden. Buchen Sie über die FLEXXI App bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege. Den Stundenlohn können Sie selbst festlegen und passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So macht FLEXXI den Alltag von pflegenden Angehörigen etwas leichter. Probieren Sie die FLEXXI App direkt kostenlos aus!..
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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Ein neuer Ansatz in der Bewertung von PflegebedürftigkeitDas Verständnis und die Bewertung von Pflegebedürftigkeit befinden sich im Wandel. Ein richtungsweisendes Urteil des Bundessozialgerichts hat jüngst die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung von Pflegebedürftigkeit, insbesondere bei schweren Behinderungen, in den Vordergrund gerückt. Die gängige Annahme, dass eine schwere körperliche Beeinträchtigung automatisch den höchsten Pflegegrad nach sich zieht, wurde damit hinterfragt. Dieses Urteil verdeutlicht, dass nicht die Behinderung an sich, sondern die individuelle Alltagskompetenz und die Möglichkeit, Einschränkungen durch Hilfsmittel zu kompensieren, entscheidend für die Einstufung in Pflegegrade sind.Von Pflegestufen zu Pflegegraden: Ein ParadigmenwechselDie Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ersetzte das bisherige System der Pflegestufen und markierte einen signifikanten Wandel im Umgang mit Pflegebedürftigkeit. Dieser Wechsel spiegelt das Bestreben wider, eine umfassendere Bewertung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen, die über physische Beeinträchtigungen hinausgeht und auch psychische sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Pflegegrade sollen eine genauere Erfassung der individuellen Situation ermöglichen und eine gerechtere Verteilung von Pflegeleistungen gewährleisten.Herausforderungen und ChancenDas Urteil und der Wechsel zu einem differenzierteren System werfen ein neues Licht auf die Herausforderungen und Chancen im Umgang mit Pflegebedürftigkeit. Sie fordern uns auf, die individuellen Bedürfnisse und die Alltagskompetenz der Betroffenen stärker in den Fokus zu nehmen. Gleichzeitig stellen sie das Gesundheitssystem vor die Aufgabe, klare Kriterien und transparente Verfahren zu entwickeln, die eine faire und bedarfsgerechte Zuweisung von Pflegegraden gewährleisten.Die Rolle von HilfsmittelnDie Bedeutung von Hilfsmitteln zur Kompensation von Beeinträchtigungen wird durch das jüngste Urteil besonders hervorgehoben. Die Entwicklung und Bereitstellung von innovativen Hilfsmitteln, die eine größere Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen, ist ein entscheidender Faktor in der Pflege und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Innovation und Anpassung der verfügbaren Hilfsmittel an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen.AbschlussgedankeDie jüngsten Entwicklungen in der Bewertung von Pflegebedürftigkeit bieten eine Chance, das Verständnis von Pflege und Unterstützung zu erweitern und an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Sie rufen nach einem ganzheitlichen Ansatz, der die Selbstständigkeit und die Lebensqualität der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Es ist an der Zeit, dass sowohl die Gesellschaft als auch die Politik diese neuen Perspektiven anerkennen und unterstützen, um sicherzustellen, dass jeder Mensch die Pflege und Unterstützung erhält, die er benötigt.Dieser Artikel beleuchtet die Notwendigkeit eines differenzierten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit und den Wert eines Systems, das individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Es zeigt, dass hinter jedem Pflegegrad eine persönliche Geschichte steht und wie wichtig es ist, jedem Einzelnen gerecht zu werden.FazitDie Entscheidung des Bundessozialgerichts verdeutlicht, dass die Bewertung von Pflegebedürftigkeit ein hochgradig individueller Prozess ist, der eine differenzierte Betrachtung erfordert. Der Fokus liegt dabei nicht allein auf der physischen Beeinträchtigung, sondern vielmehr auf der Fähigkeit zur Selbstständigkeit und der Möglichkeit zur Kompensation durch Hilfsmittel. Der Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden markierte bereits einen wichtigen Schritt hin zu einem ganzheitlichen Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das sowohl körperliche als auch geistige und psychische Aspekte berücksichtigt. Es liegt nun an Gesellschaft und Gesetzgebung, diese neuen Perspektiven weiter auszubauen und sicherzustellen, dass alle Menschen mit Pflegebedarf die angemessene Unterstützung erhalten, die sie benötigen.Link zum Artikel..
Sandra Polo
Sandra Polo
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In Deutschland zeichnet sich ein Wendepunkt ab für Berufstätige, die gleichzeitig als pflegende Angehörige tätig sind. Bundesfamilienministerin Lisa Paus unterstreicht in einem Gastbeitrag für t-online die drängende Notwendigkeit, die Bedingungen für diese Doppelbelastung tragende Bevölkerungsgruppe zu verbessern. Ihr Appell für mehr Zeit und Flexibilität im Berufsalltag dieser Menschen ist ein klares Signal für einen anstehenden Wandel.Ein Blick auf die Realität pflegender BerufstätigerRund vier Millionen Menschen in Deutschland stehen täglich vor der Herausforderung, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Diese "informelle" Pflege, oft ausgeführt neben einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, bringt zahlreiche finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich. Die momentan verfügbaren staatlichen Unterstützungsangebote reichen bei Weitem nicht aus, um diesen Personenkreis angemessen zu entlasten.Die Forderung nach VeränderungMinisterin Paus macht deutlich, dass es nicht hinnehmbar ist, dass pflegende Angehörige finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. "Wer Pflegeverantwortung übernimmt, darf nicht in die Armutsfalle rutschen", betont sie. Ihr Ziel ist es, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren, ohne dass pflegende Angehörige aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden.Gesellschaftliche Verantwortung und der Weg nach vorneDie Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist keine Privatangelegenheit, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Engagement muss daher weitreichend sein, um die Situation für pflegende Angehörige zu verbessern und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Bundesregierung zeigt sich entschlossen, notwendige Veränderungen anzustoßen und den pflegenden Angehörigen die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen.FazitDer von Ministerin Paus angestoßene Diskurs markiert einen ersten Schritt hin zu einer verbesserten Unterstützung für pflegende Berufstätige. Die Herausforderungen sind groß, doch die Bereitschaft zur Veränderung scheint vorhanden zu sein. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um den Worten Taten folgen zu lassen. Doch die Richtung ist klar: Es geht darum, eine Balance zu finden, die es ermöglicht, Beruf und Pflege ohne finanzielle Nachteile und mit der notwendigen Flexibilität zu vereinbaren.Mit der Betonung auf individuelle und gesellschaftliche Verantwortung, setzt dieser Ansatz ein starkes Zeichen für eine inklusive und gerechtere Zukunft für pflegende Berufstätige in Deutschland.Lesen Sie den vollständigen Artikel hier...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Die Entscheidung für eine Karriere in der Pflege ist heute vielfältiger denn je. Mit der Einführung des generalistischen Pflegeberufs stehen angehenden Pflegekräften sowohl Ausbildungswege als auch die Möglichkeit eines Studiums offen. Doch wie entscheidet man sich zwischen Ausbildung und Studium? Welche Kriterien spielen dabei eine Rolle? Hier ist ein Überblick über die Unterschiede, Zugangsvoraussetzungen und die Eignung der beiden Wege.Unterschiede zwischen Ausbildung und Studium:Die beiden Wege unterscheiden sich vor allem durch ihre Zugangsvoraussetzungen und die wissenschaftliche Komponente. Das Pflegestudium legt einen höheren Wert auf wissenschaftliche Inhalte und bietet eine intensivere Vorbereitung auf die Steuerung von Pflegeprozessen.Was hat sich für Studierende geändert?Seit dem Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes erhalten Pflegestudierende eine Vergütung, was das Studium attraktiver macht. Es ist nun dual organisiert, wobei Studierende einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung abschließen und eine Ausbildungsvergütung erhalten.Zugangsvoraussetzungen:Für die Pflegeausbildung benötigt man in der Regel einen mittleren Schulabschluss, während für das Pflegestudium eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich ist. Berufserfahrung und abgeschlossene berufliche Pflegeausbildungen können den Zugang zum Studium erleichtern und dieses verkürzen.Für wen eignet sich welcher Weg?Die Entscheidung zwischen Ausbildung und Studium hängt davon ab, wo und wie man später arbeiten möchte. Personen mit Abitur könnten eher zum Studium tendieren, während die Ausbildung sich für diejenigen eignet, die sich vor allem für die direkte Patientenversorgung interessieren. Interesse an analytischem Denken und die Gestaltung von Pflegeprozessen sprechen eher für das Studium.Warum in der Pflege arbeiten?Die Pflegeberufe bieten attraktive Verdienstmöglichkeiten und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Trotz anfänglicher Vorbehalte ermutigen Experten wie Maja Schendel dazu, Praktika zu absolvieren und die Vielfalt der Pflegeberufe kennenzulernen. Oftmals führen persönliche Erfahrungen zu einer Begeisterung für den Beruf, die man vorher nicht erwartet hätte.Die Entscheidung zwischen Ausbildung und Studium in der Pflege ist eine wichtige Weichenstellung für die berufliche Zukunft. Indem man die eigenen Interessen, Fähigkeiten und Karriereziele sorgfältig abwägt, kann man den richtigen Weg für sich finden und sich auf eine erfüllende und herausfordernde Karriere in der Pflege vorbereiten.Link zum Artikel..
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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