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Home emergency call system: These costs are covered for care level 2
Kernaussagen:Ein Hausnotrufsystem bietet pflegebedürftigen Menschen mehr Sicherheit im Alltag – vor allem dann, wenn sie allein leben oder sturzgefährdet sind. Per Knopfdruck lässt sich im Notfall schnell Hilfe rufen. Hier erfahren Sie, was für den Hausnotruf für Kosten bei Pflegegrad 2 übernommen werden.Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er? Gerätekomponenten Ein klassischer Hausnotruf besteht aus einer Basisstation und einem Funksender. Die Basisstation wird in der Wohnung installiert und ist mit dem Stromnetz sowie dem Festnetz oder Mobilfunk verbunden. Der Notrufknopf – meist am Handgelenk oder als Halsband getragen – ist wasserdicht und kann rund um die Uhr getragen werden. Wird der Knopf gedrückt, baut das System automatisch eine Verbindung zur Notrufzentrale auf. Dort ist rund um die Uhr geschultes Personal erreichbar, das sofort reagieren kann.Alltagssituationen, in denen ein Hausnotruf Leben retten kann Ein Hausnotruf ist vor allem dann hilfreich, wenn schnelle Hilfe erforderlich ist – etwa bei einem Sturz im Badezimmer, einem Kreislaufzusammenbruch oder plötzlich auftretender Atemnot. Auch bei Orientierungslosigkeit oder Panikattacken kann ein einfacher Knopfdruck beruhigen: Die Kontaktperson in der Notrufzentrale spricht beruhigend zu und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein, etwa das Informieren von Angehörigen oder Rettungsdienst.Auch ergänzende Unterstützung im Alltag kann wichtig sein. Über die FLEXXI Care lassen sich geprüfte selbstständige Pflegekräfte flexibel buchen – eine sinnvolle Ergänzung zum Hausnotruf, wenn Betreuung oder Begleitung benötigt wird. Die Zukunft der Pflege - flexibel und via App Buchen Sie noch heute Pflegefachkräfte zu Ihren eigenen Bedingungen und bequem von zu Hause aus.Unterschied: stationär vs. mobilStationäre Hausnotrufsysteme funktionieren nur in der Wohnung, da sie an eine feste Basisstation gekoppelt sind. Mobile Hausnotrufe hingegen arbeiten mit GPS und Mobilfunk. Sie ermöglichen es, auch unterwegs – zum Beipiel beim Spaziergang oder Einkauf – einen Notruf abzusetzen. Gerade für aktive Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bietet der mobile Notruf zusätzliche Freiheit und Sicherheit.Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen Kurz erklärt: Was bedeutet Pflegegrad 2? Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag haben. Das betrifft zum Beispiel Menschen, die bei der Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung regelmäßig Hilfe benötigen – etwa infolge von chronischen Erkrankungen, körperlichen Einschränkungen oder beginnender Demenz. Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, in dem sechs Lebensbereiche bewertet werden. Ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte wird Pflegegrad 2 vergeben. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 15 )Tipp: Eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 lohnt sich, da die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung – wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden. Beim Pflegegrad 1 wird nur der Entlastungsbetrag gezahlt; die Kosten für einen Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1.Leistungen aus der Pflegeversicherung Mit Pflegegrad 2 haben Versicherte Anspruch auf verschiedene finanzielle und sachliche Leistungen der Pflegeversicherung – abhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung stattfindet.Zu den wichtigsten Leistungen im häuslichen Umfeld zählen: Pflegegeld: 347 € monatlich für selbst organisierte Pflege durch Angehörige Entlastungsbudget (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege) von bis zu 3.539€ Pflegesachleistungen: 796 € monatlich für ambulante Pflegedienste Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Alltagshilfen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich Zuschuss zum Hausnotruf: 25,50 € monatlich(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4 )Kosten für einen Hausnotruf Monatliche Grundgebühr Die monatlichen Kosten für ein klassisches Hausnotrufsystem liegen in der Regel zwischen 23 und 30 €. In diesem Preis sind die Nutzung der Basisstation, der Notrufknopf sowie die 24-Stunden-Notrufzentrale enthalten. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten bis zu 25,50 € monatlich, wenn ein anerkannter Anbieter gewählt wird und ein Pflegegrad vorliegt.Mögliche Zusatzleistungen Zusätzliche Services wie ein mobiler Hausnotruf mit GPS-Ortung, ein Sturzsensor oder die Schlüsselhinterlegung beim Anbieter sind nicht in der Grundgebühr enthalten. Diese Extras können – je nach Anbieter – zwischen 5 und 20 € monatlich kosten. Wer viel unterwegs ist oder keine Angehörigen in der Nähe hat, profitiert besonders von diesen Leistungen. Wichtig: Diese Zusatzkosten werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen.Einmalige Anschlusskosten Für die Ersteinrichtung des Hausnotrufsystems fällt bei manchen Anbietern eine einmalige Anschlussgebühr an – meist zwischen 10 und 50 €. Einige Anbieter verzichten bei Vorliegen eines Pflegegrads und direkter Abrechnung mit der Pflegekasse auf diese Gebühr.Übernimmt die Pflegekasse für einen Hausnotruf die Kosten bei Pflegegrad 2? Voraussetzungen für Kostenübernahme Damit die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf übernimmt, müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein:Pflegegrad 1 oder höher: Ab Pflegegrad 2 ist die Notwendigkeit in der Regel unstrittig. Wohnsituation und Sicherheitsbedarf: Die Person muss überwiegend allein wohnen oder die anwesenden Personen sind nicht in der Lage, bei einem Notfall zu helfen. Anerkannter Anbieter: Das Hausnotrufsystem muss von einem Anbieter stammen, dessen Leistungen von der Pflegeversicherung akzeptiert werden.Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich die Basisleistung des Hausnotrufs.Höhe der monatlichen Pauschale Die Pflegekasse erstattet monatlich pauschal 25,50 € für das Basis-Paket des Hausnotrufs – bestehend aus Basisstation, Notrufknopf und 24/7-Notrufzentrale. Damit ist das Basismodell für Pflegegrad 2 häufig kostenfrei, sofern die Anbieterpreise innerhalb dieses Rahmens liegen. Auch die Einrichtungs- oder Anschlusskosten können – falls sie unterhalb der Pauschale bleiben – teilweise über die Pflegekasse abgerechnet werden.Was, wenn die Kosten höher sind? Liegt der Basispreis über 25,50 €, muss die Differenz vom Versicherten selbst getragen werden. Bezahlte Zusatzleistungen wie Sturzsensoren, mobile GPS-Notrufe oder Schlüsselhinterlegung werden ebenfalls nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen privat bezahlt werden.Daher die Empfehlung: Prüfen Sie vor Abschluss genau, welche Leistungen im Basis-Paket enthalten sind und welche optional dazu buchbar sind – und wählen Sie diese gezielt nach individuellem Bedarf.So beantragen Sie den Zuschuss richtig Der Zuschuss für ein Hausnotrufsystem wird nicht automatisch gewährt – er muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Damit die Kostenübernahme reibungslos funktioniert, sollten Sie einige Punkte beachten.Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 2Passenden Anbieter auswählen: Wählen Sie einen Hausnotrufdienst, der von den Pflegekassen anerkannt ist und die Direktabrechnung anbietet. Vertrag abschließen: Vereinbaren Sie mit dem Anbieter die gewünschten Leistungen. Antrag stellen: Der Antrag auf Kostenübernahme kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden – schriftlich oder online. Viele Anbieter übernehmen diesen Schritt für Sie. Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen (Pflegegrad, Wohnsituation) und informiert Sie über die Kostenübernahme. Installation des Systems: Nach Bewilligung wird das Gerät eingerichtet. Bei Direktabrechnung müssen Sie keine Vorkasse leisten.Notwendige Nachweise Für die Prüfung des Antrags verlangt die Pflegekasse folgende Unterlagen:Nachweis über den Pflegegrad (mind. Pflegegrad 1) Anbieterbescheinigung mit Leistungsbeschreibung und Kostenübersicht formloses Antragsformular oder AntragsschreibenViele Hausnotrufanbieter senden Ihnen alle Unterlagen bereits vorausgefüllt zu – inklusive Antrag an die Pflegekasse.Tipps für eine schnelle BearbeitungAchten Sie auf vollständige Unterlagen, um Rückfragen zu vermeiden. Lassen Sie den Antrag direkt vom Anbieter einreichen, sofern möglich. Das spart Zeit und Aufwand. Fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand, wenn Sie nach 14 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben.FAQ: Häufige Fragen zum Hausnotruf & Kosten bei Pflegegrad 2 Was übernimmt die Pflegekasse beim Hausnotruf an Kosten bei Pflegegrad 2? Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 monatlich bis zu 25,50 € für ein anerkanntes Hausnotrufsystem – inklusive Basisstation, Notrufknopf und 24-Stunden-Notrufzentrale.Muss ich die Kosten vorstrecken? Nein, bei vielen Anbietern mit Direktabrechnung wird der Zuschuss direkt mit der Pflegekasse verrechnet – Sie müssen also keine Vorkasse leisten.Gibt es Unterschiede zwischen Anbietern? Ja, es gibt bei Hausnotrufsystemen Unterschiede bei Preisen, Serviceleistungen und Zusatzfunktionen (z. B. Schlüsselhinterlegung oder mobile Geräte). Ein Vergleich lohnt sich.Wird auch ein mobiler Hausnotruf bezuschusst? Nur die Basisversion der Hausnotruf Kosten werden bei Pflegegrad 2 und höher bezuschusst. Für mobile Hausnotrufe mit GPS-Ortung oder Sturzerkennung müssen die Mehrkosten meist selbst getragen werden...
FLEXXI Care
December 02, 2025
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Mein Weg in die Selbstständigkeit als
Pflegefachkraft!
Mit
Dorian Drees,
Selbstständige Pflegefachkraft
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Kernaussagen:Ein Hausnotrufsystem bietet pflegebedürftigen Menschen mehr Sicherheit im Alltag – vor allem dann, wenn sie allein leben oder sturzgefährdet sind. Per Knopfdruck lässt sich im Notfall schnell Hilfe rufen. Hier erfahren Sie, was für den Hausnotruf für Kosten bei Pflegegrad 2 übernommen werden.Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er? Gerätekomponenten Ein klassischer Hausnotruf besteht aus einer Basisstation und einem Funksender. Die Basisstation wird in der Wohnung installiert und ist mit dem Stromnetz sowie dem Festnetz oder Mobilfunk verbunden. Der Notrufknopf – meist am Handgelenk oder als Halsband getragen – ist wasserdicht und kann rund um die Uhr getragen werden. Wird der Knopf gedrückt, baut das System automatisch eine Verbindung zur Notrufzentrale auf. Dort ist rund um die Uhr geschultes Personal erreichbar, das sofort reagieren kann.Alltagssituationen, in denen ein Hausnotruf Leben retten kann Ein Hausnotruf ist vor allem dann hilfreich, wenn schnelle Hilfe erforderlich ist – etwa bei einem Sturz im Badezimmer, einem Kreislaufzusammenbruch oder plötzlich auftretender Atemnot. Auch bei Orientierungslosigkeit oder Panikattacken kann ein einfacher Knopfdruck beruhigen: Die Kontaktperson in der Notrufzentrale spricht beruhigend zu und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein, etwa das Informieren von Angehörigen oder Rettungsdienst.Auch ergänzende Unterstützung im Alltag kann wichtig sein. Über die FLEXXI Care lassen sich geprüfte selbstständige Pflegekräfte flexibel buchen – eine sinnvolle Ergänzung zum Hausnotruf, wenn Betreuung oder Begleitung benötigt wird. Die Zukunft der Pflege - flexibel und via App Buchen Sie noch heute Pflegefachkräfte zu Ihren eigenen Bedingungen und bequem von zu Hause aus.Unterschied: stationär vs. mobilStationäre Hausnotrufsysteme funktionieren nur in der Wohnung, da sie an eine feste Basisstation gekoppelt sind. Mobile Hausnotrufe hingegen arbeiten mit GPS und Mobilfunk. Sie ermöglichen es, auch unterwegs – zum Beipiel beim Spaziergang oder Einkauf – einen Notruf abzusetzen. Gerade für aktive Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bietet der mobile Notruf zusätzliche Freiheit und Sicherheit.Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen Kurz erklärt: Was bedeutet Pflegegrad 2? Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag haben. Das betrifft zum Beispiel Menschen, die bei der Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung regelmäßig Hilfe benötigen – etwa infolge von chronischen Erkrankungen, körperlichen Einschränkungen oder beginnender Demenz. Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, in dem sechs Lebensbereiche bewertet werden. Ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte wird Pflegegrad 2 vergeben. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 15 )Tipp: Eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 lohnt sich, da die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung – wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden. Beim Pflegegrad 1 wird nur der Entlastungsbetrag gezahlt; die Kosten für einen Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1.Leistungen aus der Pflegeversicherung Mit Pflegegrad 2 haben Versicherte Anspruch auf verschiedene finanzielle und sachliche Leistungen der Pflegeversicherung – abhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung stattfindet.Zu den wichtigsten Leistungen im häuslichen Umfeld zählen: Pflegegeld: 347 € monatlich für selbst organisierte Pflege durch Angehörige Entlastungsbudget (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege) von bis zu 3.539€ Pflegesachleistungen: 796 € monatlich für ambulante Pflegedienste Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Alltagshilfen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich Zuschuss zum Hausnotruf: 25,50 € monatlich(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4 )Kosten für einen Hausnotruf Monatliche Grundgebühr Die monatlichen Kosten für ein klassisches Hausnotrufsystem liegen in der Regel zwischen 23 und 30 €. In diesem Preis sind die Nutzung der Basisstation, der Notrufknopf sowie die 24-Stunden-Notrufzentrale enthalten. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten bis zu 25,50 € monatlich, wenn ein anerkannter Anbieter gewählt wird und ein Pflegegrad vorliegt.Mögliche Zusatzleistungen Zusätzliche Services wie ein mobiler Hausnotruf mit GPS-Ortung, ein Sturzsensor oder die Schlüsselhinterlegung beim Anbieter sind nicht in der Grundgebühr enthalten. Diese Extras können – je nach Anbieter – zwischen 5 und 20 € monatlich kosten. Wer viel unterwegs ist oder keine Angehörigen in der Nähe hat, profitiert besonders von diesen Leistungen. Wichtig: Diese Zusatzkosten werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen.Einmalige Anschlusskosten Für die Ersteinrichtung des Hausnotrufsystems fällt bei manchen Anbietern eine einmalige Anschlussgebühr an – meist zwischen 10 und 50 €. Einige Anbieter verzichten bei Vorliegen eines Pflegegrads und direkter Abrechnung mit der Pflegekasse auf diese Gebühr.Übernimmt die Pflegekasse für einen Hausnotruf die Kosten bei Pflegegrad 2? Voraussetzungen für Kostenübernahme Damit die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf übernimmt, müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein:Pflegegrad 1 oder höher: Ab Pflegegrad 2 ist die Notwendigkeit in der Regel unstrittig. Wohnsituation und Sicherheitsbedarf: Die Person muss überwiegend allein wohnen oder die anwesenden Personen sind nicht in der Lage, bei einem Notfall zu helfen. Anerkannter Anbieter: Das Hausnotrufsystem muss von einem Anbieter stammen, dessen Leistungen von der Pflegeversicherung akzeptiert werden.Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich die Basisleistung des Hausnotrufs.Höhe der monatlichen Pauschale Die Pflegekasse erstattet monatlich pauschal 25,50 € für das Basis-Paket des Hausnotrufs – bestehend aus Basisstation, Notrufknopf und 24/7-Notrufzentrale. Damit ist das Basismodell für Pflegegrad 2 häufig kostenfrei, sofern die Anbieterpreise innerhalb dieses Rahmens liegen. Auch die Einrichtungs- oder Anschlusskosten können – falls sie unterhalb der Pauschale bleiben – teilweise über die Pflegekasse abgerechnet werden.Was, wenn die Kosten höher sind? Liegt der Basispreis über 25,50 €, muss die Differenz vom Versicherten selbst getragen werden. Bezahlte Zusatzleistungen wie Sturzsensoren, mobile GPS-Notrufe oder Schlüsselhinterlegung werden ebenfalls nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen privat bezahlt werden.Daher die Empfehlung: Prüfen Sie vor Abschluss genau, welche Leistungen im Basis-Paket enthalten sind und welche optional dazu buchbar sind – und wählen Sie diese gezielt nach individuellem Bedarf.So beantragen Sie den Zuschuss richtig Der Zuschuss für ein Hausnotrufsystem wird nicht automatisch gewährt – er muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Damit die Kostenübernahme reibungslos funktioniert, sollten Sie einige Punkte beachten.Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 2Passenden Anbieter auswählen: Wählen Sie einen Hausnotrufdienst, der von den Pflegekassen anerkannt ist und die Direktabrechnung anbietet. Vertrag abschließen: Vereinbaren Sie mit dem Anbieter die gewünschten Leistungen. Antrag stellen: Der Antrag auf Kostenübernahme kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden – schriftlich oder online. Viele Anbieter übernehmen diesen Schritt für Sie. Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen (Pflegegrad, Wohnsituation) und informiert Sie über die Kostenübernahme. Installation des Systems: Nach Bewilligung wird das Gerät eingerichtet. Bei Direktabrechnung müssen Sie keine Vorkasse leisten.Notwendige Nachweise Für die Prüfung des Antrags verlangt die Pflegekasse folgende Unterlagen:Nachweis über den Pflegegrad (mind. Pflegegrad 1) Anbieterbescheinigung mit Leistungsbeschreibung und Kostenübersicht formloses Antragsformular oder AntragsschreibenViele Hausnotrufanbieter senden Ihnen alle Unterlagen bereits vorausgefüllt zu – inklusive Antrag an die Pflegekasse.Tipps für eine schnelle BearbeitungAchten Sie auf vollständige Unterlagen, um Rückfragen zu vermeiden. Lassen Sie den Antrag direkt vom Anbieter einreichen, sofern möglich. 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Für mobile Hausnotrufe mit GPS-Ortung oder Sturzerkennung müssen die Mehrkosten meist selbst getragen werden...
FLEXXI Care
December 02, 2025
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Find qualified caregivers for respite care in Leipzig now on FLEXXI!
Kernaussagen:Stellen Sie sicher, dass Ihre Liebsten in Ihrer Abwesenheit bestens versorgt sind. Über FLEXXI Care finden Sie qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege in Leipzig.Kurz erklärt: Was ist Verhinderungspflege? Um pflegenden Angehörigen die Möglichkeit zu geben, eine wohlverdiente Auszeit zu nehmen, stehen im Rahmen der Pflegeversicherung Mittel für Verhinderungspflege zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege, die genutzt werden können, um eine Vertretung für die hauptverantwortliche Pflegeperson zu organisieren, wenn diese zum Beispiel aufgrund von Urlaub, eigener Krankheit oder aus beruflichen Gründen abwesend ist. Dann stehen Pflegebedürftigen bis zu acht Wochen (56 Tage) Verhinderungspflege pro Jahr zu – zuvor waren es bis zum 30.06.2025 noch 42 Tage.Wenn Sie die Verhinderungspflege nutzen möchten, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen, dann laden wir Sie ein, unsere Sorgen Los Karte kennenzulernen. Die FLEXXI Sorgen Los Karte: Verhinderungspflege ohne Vorkasse - Flexxi übernimmt für dich! Jetzt für 1€ reservierenDie Verhinderungspflege in Leipzig kann sowohl durch professionelle Anbieter wie Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte übernommen werden, als auch durch private Personen wie Freunde, Bekannte oder Familienangehörige. Wenn die Vertretung durch enge Verwandte erfolgt, sind die Leistungen der Pflegekasse allerdings geringer.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 )Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Das ist der Unterschied Ab Pflegegrad 2 stehen sowohl Leistungen für Verhinderungspflege als auch für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Doch was ist der Unterschied? Der wichtigste Unterschied liegt im Ort der Pflege: Die Verhinderungspflege findet im häuslichen Umfeld statt und unterstützt pflegende Angehörige dabei, eine Ersatzpflege zu organisieren, wenn sie vorübergehend ausfallen – etwa durch Urlaub, Krankheit oder berufliche Verpflichtungen. Die Kurzzeitpflege hingegen wird in einer stationären Einrichtung erbracht und kommt zum Einsatz, wenn eine vorübergehende Unterbringung außerhalb des eigenen Zuhauses notwendig wird.Beide Budgets – für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – sind seit 2025 im sogenannten Entlastungsbudget fusioniert, wodurch pflegende Angehörige mehr Flexibilität bei der Nutzung der Leistungen haben (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG).Verhinderungspflege Leipzig: Kosten und Finanzierung Da die Verhinderungspflege eine sehr individuelle Leistung ist, lassen sich die Kosten pauschal nicht benennen. Je nachdem, wie viel Unterstützung notwendig ist, unterscheidet sich die Höhe der Kosten. Über FLEXXI können Sie selbst entscheiden, für welche Aufgaben Sie eine Pflegekraft buchen wollen und auch die Höhe des Stundenlohns selbst festlegen. Wir beraten Sie selbstverständlich gern, welche Stundenlohnhöhe angemessen ist.Zur Finanzierung der Verhinderungspflege in Leipzig stehen zunächst natürlich die Mittel des Entlastungsudgets zur Verfügung. Pro Jahr können hier 3.539 Euro abgerufen werden.Auch das Pflegegeld darf natürlich eingesetzt werden, um eine Pflegevertretung zu finanzieren. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt wird, sobald Leistungen für tageweise Verhinderungspflege aus dem Verhinderungspflegebudget bezogen werden (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 ).Kosten, die über die Mittel, die die Pflegeversicherung zur Verfügung stellt, hinausgehen, können bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden (Quelle: EStG § 35a).Wichtig: Neue Frist für rückwirkende Anträge ab 1.1.2026 Bis zum 30.12.2025 konnten nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege noch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden (gemäß § 45 Abs. 1 SGB I). Mit dem neuen Pflegegesetz vom 06.11.2025 ändert sich diese Regel jedoch grundlegend: Künftig müssen Kosten für eine Ersatzpflege bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres beantragt werden, das auf die durchgeführte Verhinderungspflege folgt.Das bedeutet: Die rückwirkende Beantragungsfrist wird deutlich verkürzt. Wer z. B. im Jahr 2026 eine Ersatzpflege in Anspruch nimmt, muss den Antrag spätestens bis zum 31.12.2027 stellen. Ziel dieser Änderung ist eine zeitnahe Bearbeitung von Anträgen und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Leistungen.Weiterhin gilt: Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können nicht ins Folgejahr übertragen oder „angespart“ werden.Probieren Sie FLEXXI aus und finden Sie Pflegekräfte für die Verhinderungspflege in Leipzig! Dank FLEXXI wird Ihr Alltag als pflegender Angehöriger etwas leichter und sorgenfreier. Mit der FLEXXI App haben Sie die Möglichkeit, qualifizierte Pflegekräfte für die Unterstützung in der häuslichen Pflege zu finden – beispielsweise, um die Verhinderungspflege in Leipzig während Ihrer Abwesenheit zu organisieren. Die Zukunft der Pflege - flexibel und via App Buchen Sie noch heute Pflegefachkräfte zu Ihren eigenen Bedingungen und bequem von zu Hause aus.Über die App können Sie Pflegekräfte bis zu einem Jahr im Voraus buchen und selbst festlegen, welche Aufgaben diese übernehmen sollen. So können Sie flexibel eine ganz individuelle Betreuung für Ihre Liebsten buchen und sich sicher sein, dass diese während Ihrer Abwesenheit optimal versorgt werden.Verhinderungspflege Leipzig: Typische Leistungen Bei FLEXXI sind ausschließlich qualifizierte Pflegekräfte registriert, die neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auch medizinische Pflegeaufgaben übernehmen. So können Sie über FLEXXI eine umfassende Verhinderungspflege in Leipzig buchen, bei der Ihre Angehörigen in allen Belangen versorgt werden.Im Rahmen der Verhinderungspflege in Leipzig übernehmen die FLEXXI Pflegekräfte unter anderem folgende Aufgaben: GrundpflegeKörperpflege Anziehen Unterstützung beim Toilettengang und vieles mehr Haushaltsnahe DienstleistungenEinkaufen Putzen Waschen Kochen Fahrdienste und vieles mehr Aktivierende PflegeSpaziergänge Erinnerungsarbeit Gesellschaftsspiele und vieles mehr..
FLEXXI Care
November 24, 2025
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How to Apply for a Care Level (Pflegegrad) in 2025
Kernaussagen:Die Pflege von Angehörigen kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Ein Pflegegrad ermöglicht es, Entlastung und Unterstützung im Alltag zu erhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen und welche Leistungen Ihnen zustehen.Was ist ein Pflegegrad? Ein Pflegegrad ist die Grundlage, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Er dient der Feststellung des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit. Das Bundesministerium für Gesundheit definiert Pflegebedürftigkeit wie folgt:„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“ (Quelle: BMG)Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird ein Pflegegrad zugewiesen. Der niedrigste Pflegegrad ist Pflegegrad 1, der höchste Pflegegrad 5. Die einzelnen Pflegegrade werden wie folgt beschrieben:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15 )Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher und höher fallen die Leistungen aus, die der pflegebedürftigen Person zustehen. Für die Einstufung in einen Pflegegrad beauftragen die gesetzlichen Pflegekassen einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Bei privaten Pflegeversicherungen wird das Gutachten von einem sogenannten Medicproof erstellt. Auf Grundlage dieser Gutachten entscheiden die Pflegekassen, welcher Pflegegrad gewährt wird. Sollte sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Einstufung verschlechtern, können Sie selbstverständlich einen Antrag auf Höherstufung in einen höheren Pflegegrad stellen.Wann sollte ich einen Antrag auf Pflegegrad stellen? Pflegebedürftigkeit entwickelt sich in vielen Fällen langsam, weshalb Angehörige oft unsicher sind, wann der richtige Zeitpunkt für die Beantragung eines Pflegegrads gekommen ist. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, aber ein deutliches Zeichen dafür, dass Sie einen Pflegegrad beantragen sollten, ist ein zunehmender Unterstützungsbedarf im Alltag. Wenn Ihre Angehörigen aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen können, ist es ratsam, einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen.Es ist sinnvoll, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da keine negativen Folgen drohen, wenn der Antrag abgelehnt wird. In vielen Fällen zögern Angehörige jedoch zu lange, wodurch ihnen finanzielle Unterstützung entgeht. Außerdem sollten Sie bedenken, dass der Leistungsbeginn mit der Antragstellung erfolgt, selbst wenn die Pflegebedürftigkeit bereits länger besteht. Zögern Sie also nicht, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Ein Pflegegrad bietet Entlastung in der häuslichen Pflege und sorgt dafür, dass Ihre Angehörigen gut versorgt werden.Antrag Pflegegrad: Voraussetzungen und Kriterien Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, muss der Antragsteller in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflichtversicherung eingezahlt haben. Bei Kindern mit Pflegebedarf wird die Einzahlung der Eltern berücksichtigt.Zur Festlegung des Pflegegrads bewertet der Gutachter des Medizinischen Dienstes sechs verschiedene Module, die unterschiedlich gewichtet werden. Diese Module liefern am Ende ein umfassendes Bild darüber, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Die Module sind:Mobilität: Es wird beurteilt, wie selbstständig sich die Person in ihrer Wohnung bewegen kann, zum Beispiel ob sie sich ohne Hilfe umdrehen oder aufstehen kann. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier wird überprüft, ob die Person noch in der Lage ist, selbstständige Entscheidungen zu treffen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu äußern sowie mit anderen zu kommunizieren. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Psychische Probleme wie Ängste oder Depressionen können ebenfalls zu einer Pflegebedürftigkeit führen und werden in diesem Modul berücksichtigt.Selbstversorgung: Dieses Modul umfasst alle alltäglichen Aufgaben wie die Körperpflege, den Toilettengang oder die Zubereitung von Mahlzeiten, die die Person möglicherweise nicht mehr alleine durchführen kann.Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Bei vorliegenden Erkrankungen wird geprüft, ob die betroffene Person in der Lage ist, Arztbesuche, Therapien oder Medikamenteneinnahmen eigenständig zu organisieren und umzusetzen. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Hier wird bewertet, inwieweit die Person ihren Alltag selbstständig strukturieren kann, ob sie sich beschäftigen kann und soziale Kontakte pflegt.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15 )Wo stelle ich den Antrag auf Pflegegrad? Die Beantragung eines Pflegegrads erfolgt bei der Pflegekasse der betroffenen Person, die der Krankenkasse des Versicherten zugeordnet ist. Der Antrag kann also direkt an die Krankenkasse gesendet werden, die diesen an die Pflegekasse weiterleitet. Für privatversicherte Personen ist die private Pflegeversicherung der Ansprechpartner.Die Antragstellung muss durch die pflegebedürftige Person selbst erfolgen. Als pflegende Angehörige können Sie dabei unterstützen, jedoch dürfen Sie den Antrag nur einreichen, wenn Sie Bevollmächtigter oder Betreuer sind. In diesem Fall können Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises stellen.Die Beantragung eines Pflegegrads ist unkompliziert. Ein einfaches Schreiben mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" reicht aus, um den Antrag schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag schriftlich einzureichen, um später nachweisen zu können, dass er gestellt wurde. Anschließend erhalten Sie ein Formular der Pflegekasse, über das Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen können.Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Festlegung des Pflegegrads verschlechtert, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Das Verfahren verläuft wie bei der ersten Antragstellung, sodass auch eine erneute Begutachtung stattfindet.Antrag Pflegegrad: Ablauf So läuft das Stellen eines Antrags auf Pflegegrad normalerweise ab:Erkennen des Unterstützungsbedarfs: Ihnen fällt auf, dass Ihre Angehörigen im Alltag zunehmend Schwierigkeiten haben. Ermutigen Sie die pflegebedürftige Person, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Antragstellung: Der Antrag auf Pflegeleistungen kann per Brief, E-Mail oder Telefon bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Der Antrag ist formlos und kann auf einfache Weise gestellt werden. Formular ausfüllen: Sie erhalten von der Pflegekasse ein Formular, das von der pflegebedürftigen Person ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Alternativ kann dies auch durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer erfolgen. Das ausgefüllte Formular wird dann per Post an die Pflegekasse zurückgesendet. Begutachtung durch den Gutachter: Die Pflegeversicherung beauftragt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlicher Pflegeversicherung) oder einen Medicproof (bei privater Pflegeversicherung), der eine Begutachtung vornimmt und ein Gutachten für die Pflegekasse erstellt. Bereiten Sie wichtige Dokumente wie Medikamentenlisten, Medikationspläne, Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate und, falls vorhanden, eine Pflegedokumentation vor. Es ist ratsam, Ihre Angehörigen zur Begutachtung zu begleiten, um eventuelle Rückfragen des Gutachters zu klären und zusätzliche Sicherheit zu geben. Entscheidung der Pflegekasse: Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad vergeben wird. Sie erhalten einen Bescheid mit der entsprechenden Entscheidung. Falls der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Leistungen abrufen: Nach Festlegung des Pflegegrads können Sie die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen...
FLEXXI Care
November 19, 2025
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New Nursing Care Act 2025: Important change to respite care from January 1, 2026
Kernaussagen:Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Pflegefachkräfte zu stärken, Bürokratie abzubauen und die pflegerische Versorgung zu modernisieren. Doch pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sollten jetzt besonders aufmerksam sein – denn ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Frist für den Antrag auf Verhinderungspflege.Verhinderungspflege: Antrag künftig nur bis Ende des Folgejahres möglich Bislang war es möglich, Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen. Das ändert sich jetzt: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Ersatzpflege-Kosten nur noch bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden.Beispiel: Wurde die Verhinderungspflege im Jahr 2025 durchgeführt, muss der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.Damit entfällt die bisher großzügige Rückwirkungsfrist. Das Bundesministerium für Gesundheit möchte damit sicherstellen, dass Anträge zeitnah bearbeitet werden und Missbrauch verhindert wird. Für viele Familien bedeutet das allerdings: keine jahrelange Nachreichung mehr möglich. Wer die Leistung nicht rechtzeitig beantragt, verliert den Anspruch. Tipp: Nutzen Sie jetzt den FLEXX-i Chatbot, um Ihren Antrag rechtzeitig digital zu erstellen. Er führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – und hilft, Fristen nicht zu verpassen. Ihr Verhinderungspflege-Assistent FLEXX-i Jetzt Antrag mit FLEXX-i stellen⚠️ Ab 2026 gilt die neue Regelung verbindlich – also handeln Sie lieber frühzeitig!Pflegekräfte erhalten mehr Befugnisse Pflegefachkräfte dürfen künftig eigenverantwortlich Heilkunde ausüben. Das heißt:Sie können medizinische Leistungen selbst erbringen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Bei klar erkennbaren pflegerischen Bedarfen dürfen sie auch ohne ärztliche Diagnose handeln.Diese neue Befugnis stärkt das Berufsbild und entlastet Ärztinnen und Ärzte. Pflegekräfte erhalten damit mehr Verantwortung, mehr Handlungsspielraum und mehr Vertrauen.Häusliche Pflege & Prävention: Mehr Möglichkeiten, bessere Beratung Pflegebedürftige in häuslicher Pflege sollen künftig leichter Zugang zu Präventionsleistungen erhalten. Pflegefachpersonen dürfen direkt Präventionsempfehlungen aussprechen – etwa bei drohender Verschlechterung des Gesundheitszustands. Auch gemeinschaftliche Wohnformen wie Pflege-WGs werden gesetzlich gefördert, um neue Betreuungsmodelle zu ermöglichen. Zudem sollen Kommunen und Pflegekassen enger zusammenarbeiten, um Pflegeangebote besser auf regionale Bedürfnisse abzustimmen.Weniger Bürokratie – mehr Zeit für Pflege Der Bürokratieabbau ist ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes:Pflegedokumentation wird auf das nötigste Maß reduziert. Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) werden frühzeitig angekündigt und mit der Heimaufsicht koordiniert, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Einrichtungen mit sehr guten Ergebnissen müssen künftig nur noch alle zwei Jahre geprüft werden. Für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt künftig: Beratungsbesuche nur noch halbjährlich statt vierteljährlich verpflichtend.Das Ziel: Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Pflegezeit und Qualität.Digitalisierung & Finanzierung Das Gesetz beschleunigt die Einführung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) und fördert digitale Prozesse in der Pflege. Zudem werden Vergütungsverfahren vereinfacht, Fristen verlängert und Tarifmeldungen digitalisiert. Auch in anderen Bereichen soll das Gesetz Kosten stabilisieren:Begrenzung der Kostensteigerungen in Krankenhäusern (Einsparung bis zu 1,8 Mrd. €). Innovationsfonds wird 2026 einmalig auf 100 Mio. € reduziert, um die Finanzierung der Pflegekassen zu entlasten.Fazit Das Pflegegesetz 2025 bringt viele Veränderungen – von mehr Verantwortung für Pflegekräfte bis hin zu klareren Regeln für Pflegebedürftige. Die wichtigste Neuerung betrifft jedoch die Verhinderungspflege: Ab 2026 müssen Anträge bis zum Jahresende des Folgejahres gestellt werden. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, riskiert den Verlust der Leistung. ➡️ Jetzt informieren und vorbereitet sein: Alles zur Verhinderungspflege 2025Für mehr Informationen, können Sie das Gesetz hier lesen...
FLEXXI Care
November 17, 2025
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Secure networking of medical care through telematics infrastructure
Kernaussagen:Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland geht endlich voran. Ein zentrales Element dieser Entwicklung ist die Telematikinfrastruktur (TI), mit der eine effiziente und sichere Vernetzung medizinischer Akteure durch den schnellen und geschützten Austausch von Gesundheitsdaten Realität wird.Was ist die Telematikinfrastruktur? Durch die Telematikinfrastruktur (TI) wird eine digitale Vernetzung der medizinischen Versorgung in Deutschland ermöglicht. Sie ist ein zentraler Baustein der deutschen E-Health-Offensive. Über das System können immer mehr Akteure des Gesundheitssystems – darunter Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegedienstleister, Physiotherapeuten, Apotheken oder Krankenkassen – medizinische Dokumente schnell und sicher untereinander austauschen. Dies stellt einen besseren Informationsfluss sicher und verbessert dadurch gleichermaßen die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung.Grundlage der Telematikinfrastruktur ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), das 2015 in Kraft getreten ist. Seitdem wurde das System eingeführt und stetig durch weitere Komponenten wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) erweitert. Die gematik GmbH steuert die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und wird von verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens getragen.(Quelle: BMG)Aufbau der Telematikinfrastruktur Die Telematikinfrastruktur ist ein durchdachtes System zur Digitalisierung des Gesundheitssystems. Mehrere Komponenten sorgen dafür, dass medizinische Daten sicher übermittelt werden können.Elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) Derelektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht es Ärzten, sich innerhalb der TI auszuweisen und auf die Funktionen zuzugreifen. Mithilfe der eHBA können Ärzte medizinische Dokumente einsehen, anlegen und bearbeiten. Institutionen im Gesundheitssystem, wie Praxen, Krankenhäuser und Apotheken, erhalten eine Institutionskarte (SMC-B), um die TI nutzen zu können.Elektronische Gesundheitskarte (eGK) Mit der elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügt jeder gesetzlich Versicherte über ein Ausweisdokument, das ihn innerhalb der Telematikinfrastruktur authentifiziert. Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind administrative Basisdaten der Versicherten gespeichert. Änderungen, z. B. der Adresse, werden über die Krankenkasse aktualisiert. Es müssen also nicht mehr bei jedem Besuch Anschrift und Telefonnummer abgeglichen werden, da diese auf der eGK hinterlegt sind.Die eGK dient aber nicht nur zur Authentifizierung. Es ist auch möglich, Notfalldaten (NFDM) und einen elektronischen Medikationsplan (eMP) auf der Karte zu hinterlegen. Durch diese Verbesserung des Informationsflusses kann in Notsituationen schneller und zielsicherer agiert werden. Das ist insbesondere dann hilfreich oder sogar lebensrettend, wenn Patientinnen und Patienten nicht mehr in der Lage sind, Auskunft zu geben.Elektronische Patientenakte (ePA) In der elektronische Patientenakte (ePA) werden Befunde gespeichert. Ärzte können diese einsehen und haben so ein umfassendes Bild der Krankengeschichte. Das ermöglicht eine treffsichere Behandlung und vermeidet potenziell gefährliche Informationsverluste. So haben die behandelnden Ärzte sofort eine Übersicht aller Medikamente, die der Patient einnimmt, und potenziell gefährliche Wechselwirkungen werden verhindert.Aber auch die Versicherten selbst können nun mobil auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen, um sich ein eigenes Bild zu machen und gezielte Rückfragen zu stellen. Das verbessert die Transparenz. Zudem entscheiden Sie, mit wem Sie welche Daten teilen wollen. Einzelnen Ärzten kann der Zugriff verweigert werden. Angehörigen oder andere Vertrauten können Sie Zugriff auf Ihre ePA einräumen, wenn dies in der jeweiligen Lebenssituation sinnvoll ist.Digitale Lösungen in der Pflege:Die Telematikinfrastruktur ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Auch in der ambulanten und häuslichen Pflege gewinnen digitale Anwendungen an Bedeutung – etwa bei der Organisation von Pflegeeinsätzen, der Kommunikation zwischen Angehörigen und Fachkräften oder der digitalen Dokumentation. Tipp: Mit der FLEXXI Care App finden Sie geprüfte Pflegekräfte flexibel und digital – einfach per Smartphone.Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt, sofern sie dem nicht widersprechen (Opt-out-Verfahren).E-Rezept Das elektronische Rezept E-Rezept ist eine weitere der digitalen Anwendungen der TI. Statt eines Papierrezepts werden Verordnungen direkt auf die elektronische Gesundheitskarte geladen und können so unkompliziert an die Apotheken übermittelt werden. So kann kein Rezept verloren gehen.Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden als Komponente der Telematikinfrastruktur digitalisiert. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird auf elektronischem Wege direkt von der Arztpraxis an die Krankenversicherung übermittelt. Arbeitgeber können die AU bei den Krankenkassen abrufen. Es ist also nicht mehr zwingend notwendig, den Papierausdruck der AU an verschiedenen Stellen einzureichen. Arbeitnehmer haben aber weiterhin einen Anspruch auf eine gedruckte AU, falls der Arbeitgeber diese einfordert.(Quelle: BMG)Digitalisierung endet nicht in der Arztpraxis:Auch Anträge im Pflegebereich werden zunehmend digitalisiert. Mit dem FLEXX-i Chatbot stellen Sie Ihren Antrag auf Verhinderungspflege in wenigen Minuten – schnell, sicher und vollständig online.Ist die Telematikinfrastruktur sicher? Gerade, weil medizinische Daten besonders sensibel sind, wurde mit der Telematikinfrastruktur ein System geschaffen, das besonders sicher ist. Die Telematikinfrastruktur wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem BSI entwickelt und erfüllt damit höchste Sicherheitsstandards. Damit Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken Zugriff auf die TI bekommen, benötigen diese einen Konnektor, der auf einem VPN-Netzwerk basiert. Alle Komponenten der TI werden vom BSI zertifiziert und regelmäßig evaluiert.Im Rahmen der KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist so ein sicherer Austausch von Dokumenten und Informationen per E-Mail zwischen den unterschiedlichen Teilnehmern der TI gewährleistet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert Module für das Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhaus-Informationssystem, mit denen die elektronischen Dokumente erstellt werden können. Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung sind bereits zertifizierte Systeme zu finden. ..
FLEXXI Care
November 07, 2025
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