FLEXXI
Your Cart

Subscribe to the brand new FLEXXI Care Newsletter!

Be the first to find out about exclusive offers and promotions, and stay updated on everything FLEXXI Care and the World of Care!
Follow us on:
Kernaussagen:Die Pflege von Angehörigen kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Ein Pflegegrad ermöglicht es, Entlastung und Unterstützung im Alltag zu erhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen und welche Leistungen Ihnen zustehen.Was ist ein Pflegegrad? Ein Pflegegrad ist die Grundlage, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Er dient der Feststellung des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit. Das Bundesministerium für Gesundheit definiert Pflegebedürftigkeit wie folgt:„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“ (Quelle: BMG)Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird ein Pflegegrad zugewiesen. Der niedrigste Pflegegrad ist Pflegegrad 1, der höchste Pflegegrad 5. Die einzelnen Pflegegrade werden wie folgt beschrieben:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15 )Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher und höher fallen die Leistungen aus, die der pflegebedürftigen Person zustehen. Für die Einstufung in einen Pflegegrad beauftragen die gesetzlichen Pflegekassen einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Bei privaten Pflegeversicherungen wird das Gutachten von einem sogenannten Medicproof erstellt. Auf Grundlage dieser Gutachten entscheiden die Pflegekassen, welcher Pflegegrad gewährt wird. Sollte sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Einstufung verschlechtern, können Sie selbstverständlich einen Antrag auf Höherstufung in einen höheren Pflegegrad stellen.Wann sollte ich einen Antrag auf Pflegegrad stellen? Pflegebedürftigkeit entwickelt sich in vielen Fällen langsam, weshalb Angehörige oft unsicher sind, wann der richtige Zeitpunkt für die Beantragung eines Pflegegrads gekommen ist. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, aber ein deutliches Zeichen dafür, dass Sie einen Pflegegrad beantragen sollten, ist ein zunehmender Unterstützungsbedarf im Alltag. Wenn Ihre Angehörigen aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen können, ist es ratsam, einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen.Es ist sinnvoll, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da keine negativen Folgen drohen, wenn der Antrag abgelehnt wird. In vielen Fällen zögern Angehörige jedoch zu lange, wodurch ihnen finanzielle Unterstützung entgeht. Außerdem sollten Sie bedenken, dass der Leistungsbeginn mit der Antragstellung erfolgt, selbst wenn die Pflegebedürftigkeit bereits länger besteht. Zögern Sie also nicht, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Ein Pflegegrad bietet Entlastung in der häuslichen Pflege und sorgt dafür, dass Ihre Angehörigen gut versorgt werden.Antrag Pflegegrad: Voraussetzungen und Kriterien Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, muss der Antragsteller in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflichtversicherung eingezahlt haben. Bei Kindern mit Pflegebedarf wird die Einzahlung der Eltern berücksichtigt.Zur Festlegung des Pflegegrads bewertet der Gutachter des Medizinischen Dienstes sechs verschiedene Module, die unterschiedlich gewichtet werden. Diese Module liefern am Ende ein umfassendes Bild darüber, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Die Module sind:Mobilität: Es wird beurteilt, wie selbstständig sich die Person in ihrer Wohnung bewegen kann, zum Beispiel ob sie sich ohne Hilfe umdrehen oder aufstehen kann. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier wird überprüft, ob die Person noch in der Lage ist, selbstständige Entscheidungen zu treffen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu äußern sowie mit anderen zu kommunizieren. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Psychische Probleme wie Ängste oder Depressionen können ebenfalls zu einer Pflegebedürftigkeit führen und werden in diesem Modul berücksichtigt.Selbstversorgung: Dieses Modul umfasst alle alltäglichen Aufgaben wie die Körperpflege, den Toilettengang oder die Zubereitung von Mahlzeiten, die die Person möglicherweise nicht mehr alleine durchführen kann.Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Bei vorliegenden Erkrankungen wird geprüft, ob die betroffene Person in der Lage ist, Arztbesuche, Therapien oder Medikamenteneinnahmen eigenständig zu organisieren und umzusetzen. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Hier wird bewertet, inwieweit die Person ihren Alltag selbstständig strukturieren kann, ob sie sich beschäftigen kann und soziale Kontakte pflegt.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15 )Wo stelle ich den Antrag auf Pflegegrad? Die Beantragung eines Pflegegrads erfolgt bei der Pflegekasse der betroffenen Person, die der Krankenkasse des Versicherten zugeordnet ist. Der Antrag kann also direkt an die Krankenkasse gesendet werden, die diesen an die Pflegekasse weiterleitet. Für privatversicherte Personen ist die private Pflegeversicherung der Ansprechpartner.Die Antragstellung muss durch die pflegebedürftige Person selbst erfolgen. Als pflegende Angehörige können Sie dabei unterstützen, jedoch dürfen Sie den Antrag nur einreichen, wenn Sie Bevollmächtigter oder Betreuer sind. In diesem Fall können Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises stellen.Die Beantragung eines Pflegegrads ist unkompliziert. Ein einfaches Schreiben mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" reicht aus, um den Antrag schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag schriftlich einzureichen, um später nachweisen zu können, dass er gestellt wurde. Anschließend erhalten Sie ein Formular der Pflegekasse, über das Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen können.Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Festlegung des Pflegegrads verschlechtert, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Das Verfahren verläuft wie bei der ersten Antragstellung, sodass auch eine erneute Begutachtung stattfindet.Antrag Pflegegrad: Ablauf So läuft das Stellen eines Antrags auf Pflegegrad normalerweise ab:Erkennen des Unterstützungsbedarfs: Ihnen fällt auf, dass Ihre Angehörigen im Alltag zunehmend Schwierigkeiten haben. Ermutigen Sie die pflegebedürftige Person, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Antragstellung: Der Antrag auf Pflegeleistungen kann per Brief, E-Mail oder Telefon bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Der Antrag ist formlos und kann auf einfache Weise gestellt werden. Formular ausfüllen: Sie erhalten von der Pflegekasse ein Formular, das von der pflegebedürftigen Person ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Alternativ kann dies auch durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer erfolgen. Das ausgefüllte Formular wird dann per Post an die Pflegekasse zurückgesendet. Begutachtung durch den Gutachter: Die Pflegeversicherung beauftragt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlicher Pflegeversicherung) oder einen Medicproof (bei privater Pflegeversicherung), der eine Begutachtung vornimmt und ein Gutachten für die Pflegekasse erstellt. Bereiten Sie wichtige Dokumente wie Medikamentenlisten, Medikationspläne, Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate und, falls vorhanden, eine Pflegedokumentation vor. Es ist ratsam, Ihre Angehörigen zur Begutachtung zu begleiten, um eventuelle Rückfragen des Gutachters zu klären und zusätzliche Sicherheit zu geben. Entscheidung der Pflegekasse: Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad vergeben wird. Sie erhalten einen Bescheid mit der entsprechenden Entscheidung. Falls der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Leistungen abrufen: Nach Festlegung des Pflegegrads können Sie die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen...
FLEXXI Care
FLEXXI Care
Max 6min read
0 34

Latest event

KOSTENLOSES
SEMINAR
Mein Weg in die Selbstständigkeit als
Pflegefachkraft!

Mit Dorian Drees,
Selbstständige Pflegefachkraft

Podcasts

Latest Blog

Kernaussagen:Die Pflege von Angehörigen kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Ein Pflegegrad ermöglicht es, Entlastung und Unterstützung im Alltag zu erhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen und welche Leistungen Ihnen zustehen.Was ist ein Pflegegrad? Ein Pflegegrad ist die Grundlage, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Er dient der Feststellung des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit. Das Bundesministerium für Gesundheit definiert Pflegebedürftigkeit wie folgt:„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“ (Quelle: BMG)Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird ein Pflegegrad zugewiesen. Der niedrigste Pflegegrad ist Pflegegrad 1, der höchste Pflegegrad 5. Die einzelnen Pflegegrade werden wie folgt beschrieben:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15 )Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher und höher fallen die Leistungen aus, die der pflegebedürftigen Person zustehen. Für die Einstufung in einen Pflegegrad beauftragen die gesetzlichen Pflegekassen einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Bei privaten Pflegeversicherungen wird das Gutachten von einem sogenannten Medicproof erstellt. Auf Grundlage dieser Gutachten entscheiden die Pflegekassen, welcher Pflegegrad gewährt wird. Sollte sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Einstufung verschlechtern, können Sie selbstverständlich einen Antrag auf Höherstufung in einen höheren Pflegegrad stellen.Wann sollte ich einen Antrag auf Pflegegrad stellen? Pflegebedürftigkeit entwickelt sich in vielen Fällen langsam, weshalb Angehörige oft unsicher sind, wann der richtige Zeitpunkt für die Beantragung eines Pflegegrads gekommen ist. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, aber ein deutliches Zeichen dafür, dass Sie einen Pflegegrad beantragen sollten, ist ein zunehmender Unterstützungsbedarf im Alltag. Wenn Ihre Angehörigen aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen können, ist es ratsam, einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen.Es ist sinnvoll, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da keine negativen Folgen drohen, wenn der Antrag abgelehnt wird. In vielen Fällen zögern Angehörige jedoch zu lange, wodurch ihnen finanzielle Unterstützung entgeht. Außerdem sollten Sie bedenken, dass der Leistungsbeginn mit der Antragstellung erfolgt, selbst wenn die Pflegebedürftigkeit bereits länger besteht. Zögern Sie also nicht, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Ein Pflegegrad bietet Entlastung in der häuslichen Pflege und sorgt dafür, dass Ihre Angehörigen gut versorgt werden.Antrag Pflegegrad: Voraussetzungen und Kriterien Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, muss der Antragsteller in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflichtversicherung eingezahlt haben. Bei Kindern mit Pflegebedarf wird die Einzahlung der Eltern berücksichtigt.Zur Festlegung des Pflegegrads bewertet der Gutachter des Medizinischen Dienstes sechs verschiedene Module, die unterschiedlich gewichtet werden. Diese Module liefern am Ende ein umfassendes Bild darüber, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Die Module sind:Mobilität: Es wird beurteilt, wie selbstständig sich die Person in ihrer Wohnung bewegen kann, zum Beispiel ob sie sich ohne Hilfe umdrehen oder aufstehen kann. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier wird überprüft, ob die Person noch in der Lage ist, selbstständige Entscheidungen zu treffen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu äußern sowie mit anderen zu kommunizieren. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Psychische Probleme wie Ängste oder Depressionen können ebenfalls zu einer Pflegebedürftigkeit führen und werden in diesem Modul berücksichtigt.Selbstversorgung: Dieses Modul umfasst alle alltäglichen Aufgaben wie die Körperpflege, den Toilettengang oder die Zubereitung von Mahlzeiten, die die Person möglicherweise nicht mehr alleine durchführen kann.Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Bei vorliegenden Erkrankungen wird geprüft, ob die betroffene Person in der Lage ist, Arztbesuche, Therapien oder Medikamenteneinnahmen eigenständig zu organisieren und umzusetzen. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Hier wird bewertet, inwieweit die Person ihren Alltag selbstständig strukturieren kann, ob sie sich beschäftigen kann und soziale Kontakte pflegt.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15 )Wo stelle ich den Antrag auf Pflegegrad? Die Beantragung eines Pflegegrads erfolgt bei der Pflegekasse der betroffenen Person, die der Krankenkasse des Versicherten zugeordnet ist. Der Antrag kann also direkt an die Krankenkasse gesendet werden, die diesen an die Pflegekasse weiterleitet. Für privatversicherte Personen ist die private Pflegeversicherung der Ansprechpartner.Die Antragstellung muss durch die pflegebedürftige Person selbst erfolgen. Als pflegende Angehörige können Sie dabei unterstützen, jedoch dürfen Sie den Antrag nur einreichen, wenn Sie Bevollmächtigter oder Betreuer sind. In diesem Fall können Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises stellen.Die Beantragung eines Pflegegrads ist unkompliziert. Ein einfaches Schreiben mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" reicht aus, um den Antrag schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag schriftlich einzureichen, um später nachweisen zu können, dass er gestellt wurde. Anschließend erhalten Sie ein Formular der Pflegekasse, über das Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen können.Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Festlegung des Pflegegrads verschlechtert, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Das Verfahren verläuft wie bei der ersten Antragstellung, sodass auch eine erneute Begutachtung stattfindet.Antrag Pflegegrad: Ablauf So läuft das Stellen eines Antrags auf Pflegegrad normalerweise ab:Erkennen des Unterstützungsbedarfs: Ihnen fällt auf, dass Ihre Angehörigen im Alltag zunehmend Schwierigkeiten haben. Ermutigen Sie die pflegebedürftige Person, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Antragstellung: Der Antrag auf Pflegeleistungen kann per Brief, E-Mail oder Telefon bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Der Antrag ist formlos und kann auf einfache Weise gestellt werden. Formular ausfüllen: Sie erhalten von der Pflegekasse ein Formular, das von der pflegebedürftigen Person ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Alternativ kann dies auch durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer erfolgen. Das ausgefüllte Formular wird dann per Post an die Pflegekasse zurückgesendet. Begutachtung durch den Gutachter: Die Pflegeversicherung beauftragt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlicher Pflegeversicherung) oder einen Medicproof (bei privater Pflegeversicherung), der eine Begutachtung vornimmt und ein Gutachten für die Pflegekasse erstellt. Bereiten Sie wichtige Dokumente wie Medikamentenlisten, Medikationspläne, Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate und, falls vorhanden, eine Pflegedokumentation vor. Es ist ratsam, Ihre Angehörigen zur Begutachtung zu begleiten, um eventuelle Rückfragen des Gutachters zu klären und zusätzliche Sicherheit zu geben. Entscheidung der Pflegekasse: Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad vergeben wird. Sie erhalten einen Bescheid mit der entsprechenden Entscheidung. Falls der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Leistungen abrufen: Nach Festlegung des Pflegegrads können Sie die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen...
FLEXXI Care
FLEXXI Care
Max 6min read
0 34
Kernaussagen:Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Pflegefachkräfte zu stärken, Bürokratie abzubauen und die pflegerische Versorgung zu modernisieren. Doch pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sollten jetzt besonders aufmerksam sein – denn ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Frist für den Antrag auf Verhinderungspflege.Verhinderungspflege: Antrag künftig nur bis Ende des Folgejahres möglich Bislang war es möglich, Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen. Das ändert sich jetzt: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Ersatzpflege-Kosten nur noch bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden.Beispiel: Wurde die Verhinderungspflege im Jahr 2025 durchgeführt, muss der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.Damit entfällt die bisher großzügige Rückwirkungsfrist. Das Bundesministerium für Gesundheit möchte damit sicherstellen, dass Anträge zeitnah bearbeitet werden und Missbrauch verhindert wird. Für viele Familien bedeutet das allerdings: keine jahrelange Nachreichung mehr möglich. Wer die Leistung nicht rechtzeitig beantragt, verliert den Anspruch. Tipp: Nutzen Sie jetzt den FLEXX-i Chatbot, um Ihren Antrag rechtzeitig digital zu erstellen. Er führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – und hilft, Fristen nicht zu verpassen. Ihr Verhinderungspflege-Assistent FLEXX-i Jetzt Antrag mit FLEXX-i stellen⚠️ Ab 2026 gilt die neue Regelung verbindlich – also handeln Sie lieber frühzeitig!Pflegekräfte erhalten mehr Befugnisse Pflegefachkräfte dürfen künftig eigenverantwortlich Heilkunde ausüben. Das heißt:Sie können medizinische Leistungen selbst erbringen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Bei klar erkennbaren pflegerischen Bedarfen dürfen sie auch ohne ärztliche Diagnose handeln.Diese neue Befugnis stärkt das Berufsbild und entlastet Ärztinnen und Ärzte. Pflegekräfte erhalten damit mehr Verantwortung, mehr Handlungsspielraum und mehr Vertrauen.Häusliche Pflege & Prävention: Mehr Möglichkeiten, bessere Beratung Pflegebedürftige in häuslicher Pflege sollen künftig leichter Zugang zu Präventionsleistungen erhalten. Pflegefachpersonen dürfen direkt Präventionsempfehlungen aussprechen – etwa bei drohender Verschlechterung des Gesundheitszustands. Auch gemeinschaftliche Wohnformen wie Pflege-WGs werden gesetzlich gefördert, um neue Betreuungsmodelle zu ermöglichen. Zudem sollen Kommunen und Pflegekassen enger zusammenarbeiten, um Pflegeangebote besser auf regionale Bedürfnisse abzustimmen.Weniger Bürokratie – mehr Zeit für Pflege Der Bürokratieabbau ist ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes:Pflegedokumentation wird auf das nötigste Maß reduziert. Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) werden frühzeitig angekündigt und mit der Heimaufsicht koordiniert, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Einrichtungen mit sehr guten Ergebnissen müssen künftig nur noch alle zwei Jahre geprüft werden. Für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt künftig: Beratungsbesuche nur noch halbjährlich statt vierteljährlich verpflichtend.Das Ziel: Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Pflegezeit und Qualität.Digitalisierung & Finanzierung Das Gesetz beschleunigt die Einführung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) und fördert digitale Prozesse in der Pflege. Zudem werden Vergütungsverfahren vereinfacht, Fristen verlängert und Tarifmeldungen digitalisiert. Auch in anderen Bereichen soll das Gesetz Kosten stabilisieren:Begrenzung der Kostensteigerungen in Krankenhäusern (Einsparung bis zu 1,8 Mrd. €). Innovationsfonds wird 2026 einmalig auf 100 Mio. € reduziert, um die Finanzierung der Pflegekassen zu entlasten.Fazit Das Pflegegesetz 2025 bringt viele Veränderungen – von mehr Verantwortung für Pflegekräfte bis hin zu klareren Regeln für Pflegebedürftige. Die wichtigste Neuerung betrifft jedoch die Verhinderungspflege: Ab 2026 müssen Anträge bis zum Jahresende des Folgejahres gestellt werden. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, riskiert den Verlust der Leistung. ➡️ Jetzt informieren und vorbereitet sein: Alles zur Verhinderungspflege 2025Für mehr Informationen, können Sie das Gesetz hier lesen...
FLEXXI Care
FLEXXI Care
Max 3min read
0 346
Kernaussagen:Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland geht endlich voran. Ein zentrales Element dieser Entwicklung ist die Telematikinfrastruktur (TI), mit der eine effiziente und sichere Vernetzung medizinischer Akteure durch den schnellen und geschützten Austausch von Gesundheitsdaten Realität wird.Was ist die Telematikinfrastruktur? Durch die Telematikinfrastruktur (TI) wird eine digitale Vernetzung der medizinischen Versorgung in Deutschland ermöglicht. Sie ist ein zentraler Baustein der deutschen E-Health-Offensive. Über das System können immer mehr Akteure des Gesundheitssystems – darunter Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegedienstleister, Physiotherapeuten, Apotheken oder Krankenkassen – medizinische Dokumente schnell und sicher untereinander austauschen. Dies stellt einen besseren Informationsfluss sicher und verbessert dadurch gleichermaßen die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung.Grundlage der Telematikinfrastruktur ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), das 2015 in Kraft getreten ist. Seitdem wurde das System eingeführt und stetig durch weitere Komponenten wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) erweitert. Die gematik GmbH steuert die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und wird von verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens getragen.(Quelle: BMG)Aufbau der Telematikinfrastruktur Die Telematikinfrastruktur ist ein durchdachtes System zur Digitalisierung des Gesundheitssystems. Mehrere Komponenten sorgen dafür, dass medizinische Daten sicher übermittelt werden können.Elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) Derelektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht es Ärzten, sich innerhalb der TI auszuweisen und auf die Funktionen zuzugreifen. Mithilfe der eHBA können Ärzte medizinische Dokumente einsehen, anlegen und bearbeiten. Institutionen im Gesundheitssystem, wie Praxen, Krankenhäuser und Apotheken, erhalten eine Institutionskarte (SMC-B), um die TI nutzen zu können.Elektronische Gesundheitskarte (eGK) Mit der elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügt jeder gesetzlich Versicherte über ein Ausweisdokument, das ihn innerhalb der Telematikinfrastruktur authentifiziert. Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind administrative Basisdaten der Versicherten gespeichert. Änderungen, z. B. der Adresse, werden über die Krankenkasse aktualisiert. Es müssen also nicht mehr bei jedem Besuch Anschrift und Telefonnummer abgeglichen werden, da diese auf der eGK hinterlegt sind.Die eGK dient aber nicht nur zur Authentifizierung. Es ist auch möglich, Notfalldaten (NFDM) und einen elektronischen Medikationsplan (eMP) auf der Karte zu hinterlegen. Durch diese Verbesserung des Informationsflusses kann in Notsituationen schneller und zielsicherer agiert werden. Das ist insbesondere dann hilfreich oder sogar lebensrettend, wenn Patientinnen und Patienten nicht mehr in der Lage sind, Auskunft zu geben.Elektronische Patientenakte (ePA) In der elektronische Patientenakte (ePA) werden Befunde gespeichert. Ärzte können diese einsehen und haben so ein umfassendes Bild der Krankengeschichte. Das ermöglicht eine treffsichere Behandlung und vermeidet potenziell gefährliche Informationsverluste. So haben die behandelnden Ärzte sofort eine Übersicht aller Medikamente, die der Patient einnimmt, und potenziell gefährliche Wechselwirkungen werden verhindert.Aber auch die Versicherten selbst können nun mobil auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen, um sich ein eigenes Bild zu machen und gezielte Rückfragen zu stellen. Das verbessert die Transparenz. Zudem entscheiden Sie, mit wem Sie welche Daten teilen wollen. Einzelnen Ärzten kann der Zugriff verweigert werden. Angehörigen oder andere Vertrauten können Sie Zugriff auf Ihre ePA einräumen, wenn dies in der jeweiligen Lebenssituation sinnvoll ist.Digitale Lösungen in der Pflege:Die Telematikinfrastruktur ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Auch in der ambulanten und häuslichen Pflege gewinnen digitale Anwendungen an Bedeutung – etwa bei der Organisation von Pflegeeinsätzen, der Kommunikation zwischen Angehörigen und Fachkräften oder der digitalen Dokumentation. Tipp: Mit der FLEXXI Care App finden Sie geprüfte Pflegekräfte flexibel und digital – einfach per Smartphone.Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt, sofern sie dem nicht widersprechen (Opt-out-Verfahren).E-Rezept Das elektronische Rezept E-Rezept ist eine weitere der digitalen Anwendungen der TI. Statt eines Papierrezepts werden Verordnungen direkt auf die elektronische Gesundheitskarte geladen und können so unkompliziert an die Apotheken übermittelt werden. So kann kein Rezept verloren gehen.Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden als Komponente der Telematikinfrastruktur digitalisiert. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird auf elektronischem Wege direkt von der Arztpraxis an die Krankenversicherung übermittelt. Arbeitgeber können die AU bei den Krankenkassen abrufen. Es ist also nicht mehr zwingend notwendig, den Papierausdruck der AU an verschiedenen Stellen einzureichen. Arbeitnehmer haben aber weiterhin einen Anspruch auf eine gedruckte AU, falls der Arbeitgeber diese einfordert.(Quelle: BMG)Digitalisierung endet nicht in der Arztpraxis:Auch Anträge im Pflegebereich werden zunehmend digitalisiert. Mit dem FLEXX-i Chatbot stellen Sie Ihren Antrag auf Verhinderungspflege in wenigen Minuten – schnell, sicher und vollständig online.Ist die Telematikinfrastruktur sicher? Gerade, weil medizinische Daten besonders sensibel sind, wurde mit der Telematikinfrastruktur ein System geschaffen, das besonders sicher ist. Die Telematikinfrastruktur wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem BSI entwickelt und erfüllt damit höchste Sicherheitsstandards. Damit Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken Zugriff auf die TI bekommen, benötigen diese einen Konnektor, der auf einem VPN-Netzwerk basiert. Alle Komponenten der TI werden vom BSI zertifiziert und regelmäßig evaluiert.Im Rahmen der KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist so ein sicherer Austausch von Dokumenten und Informationen per E-Mail zwischen den unterschiedlichen Teilnehmern der TI gewährleistet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert Module für das Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhaus-Informationssystem, mit denen die elektronischen Dokumente erstellt werden können. Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung sind bereits zertifizierte Systeme zu finden. ..
FLEXXI Care
FLEXXI Care
Max 5min read
0 200
Kernaussagen:Das Budget für Verhinderungspflege stellt sicher, dass Ihre pflegebedürftigen Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit, zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder aufgrund von Urlaub, gut versorgt sind. Wir erklären, wie Sie bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag stellen.Was ist Verhinderungspflege? Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bezeichnet, ist der Fachbegriff für die Vertretung der Hauptpflegeperson, wenn diese für eine begrenzte Zeit abwesend ist. Die Pflegekasse stellt für diese Leistung ein Budget zur Verfügung, über das die Vertretung der Hauptpflegeperson durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste oder aber auch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte finanziert werden kann. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 ).Jetzt Verhinderungspflege ganz einfach beantragen – mit dem FLEXX-i Chatbot. Lassen Sie sich Schritt für Schritt durch den Antrag führen und sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht. Ihr Verhinderungspflege-Assistent FLEXX-i Jetzt Antrag mit FLEXX-i stellenGründe, bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag zu stellenEs gibt viele Gründe, warum die Hauptpflegeperson verhindert sein kann. Folgende Gründe können vorliegen, wenn Sie bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag stellen und Ihre Hauptpflegeperson mindestens 8 Stunden abwesend ist: Urlaub Krankenhaus-Aufenthalt Reha-Aufenthalt Ruhetage Fortbildungen Dienstreisen oder ÄhnlichenUnter Umständen ist die Hauptpflegeperson auch nur stundenweise abwesend. Auch dann kann über das Budget der Verhinderungspflege eine Vertretung finanziert werden. Eine stundenweise Abwesenheit kann sich beispielsweise aus folgenden Gründen ergeben: Prüfungen Fortbildungen wichtigen Terminen (Arzt, Ämter) Freizeitaktivitäten oder privaten Treffen oder ÄhnlichenKönnen Sie sich die Vorkasse für Verhinderungspflege gerade nicht leisten? Dann nutzen Sie die FLEXXI Sorgen-Los Karte – wir strecken die Kosten für Sie vor. Die FLEXXI Sorgen Los Karte: Verhinderungspflege ohne Vorkasse - Flexxi übernimmt für dich! Jetzt beantragenAnspruch auf Verhinderungspflege Die Leistungen für Verhinderungspflege stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt pro Jahr maximal acht Wochen (56 Tage). Wird die Ersatzpflege nur stundenweise benötigt, so reduziert sich die Maximaldauer nicht. Die stundenweise Verhinderungspflege hat lediglich Auswirkungen auf das Finanzbudget. Wie viel Geld pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung steht, hängt davon ab, wer die Vertretung übernimmt. So sind die abrufbaren Mittel gedeckelt, wenn die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen erbracht wird, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. Dann zahlt die Pflegekasse maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes.Seit Juli 2025 wurden die Mittel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die zuvor nur bis zu einer Höchstgrenze miteinander verrechnet werden konnten, zu einem Entlastungsbudget zusammengefasst. So können dann insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG).Wenn Sie bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag stellen, haben Sie pro Jahr aktuell Anspruch auf Mittel in folgender Höhe: . Pflegegrad Durch professionelles Pflegepersonal Durch nahe Angehörige Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro Pflegegrad 2 maximal 3.539 Euro 694 Euro Pflegegrad 3 maximal 3.539 Euro 1.198 Euro Pflegegrad 4 maximal 3.539 Euro 1.600 Euro Pflegegrad 5 maximal 3.539 Euro 1.980 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Bei der TK Verhinderungspflege Antrag stellen: So geht esDen Antrag auf Verhinderungspflege muss der Pflegebedürftige oder eine von ihm bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse stellen. Diese ist stets bei der zuständigen Krankenkasse angegliedert. Bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag zu stellen, ist online über das Postfach von „Meine TK“ oder per App sowie per Post möglich. Hier können Sie den TK Verhinderungspflege Antrag herunterladen. Informationen für Anträge im Überblick Für den TK Verhinderungspflege Antrag werden folgende Informationen benötigt: Anschrift und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person Versichertennummer Bankverbindung eingetragene Pflegepersonen Dauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der Verhinderungspflege Grund für die Beantragung der Verhinderungspflege (optional) Name und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistenden zu Verhinderungspflege leistenden Personen (falls vorhanden)Den TK Verhinderungspflege Antrag können Sie auch bis zu vier Jahre rückwirkend stellen. Es ist jedoch empfehlenswert, den Antrag im Voraus zu stellen, um sicher zu sein, dass die Kosten in vollem Umfang übernommen werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1)Wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der TK stellen, wissen Sie nun. Mit FLEXXI finden Sie auch unkompliziert die passenden Pflegekräfte für die Verhinderungspflege. Über die FLEXXI App können Sie flexibel bis zu einem Jahr im Voraus ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte buchen, deren Leistungen von der Pflegekasse anerkannt und erstattet werden. Probieren Sie die FLEXXI App kostenfrei aus und seien Sie sich sicher, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden.Jetzt die FLEXXI App herunterladen und passende Pflegekräfte flexibel buchen.Sie wählen selbst die Aufgaben und den Stundenlohn – alles per App. Die Nutzung ist kostenfrei...
FLEXXI Care
FLEXXI Care
Max 6min read
0 153
Warum immer mehr Pflegekräfte neue Wege gehen – und trotzdem in ihrem Beruf bleiben.„Ich kann nicht mehr.”Drei Worte, die viele Pflegefachkräfte irgendwann aussprechen – erschöpft, enttäuscht, ausgelaugt. Doch immer mehr entdecken eine neue Antwort auf die Frage, die so viele bewegt: „Raus aus der Pflege, aber wohin?“ Nicht raus aus der Pflege – raus aus dem System.FLEXXI Care: Pflege neu leben – flexibel, fair, selbstbestimmt Mit der FLEXXI Team App können Sie als Pflegefachkraft Ihre Arbeit endlich selbst gestalten. Statt starre Dienstpläne, spontane Schichten und Überstunden zu akzeptieren, entscheiden Sie selbst:Wann Sie arbeiten. Wo Sie arbeiten. Wie viel Sie verdienen. FLEXXI TeamGeld verdienen als selbständige PflegekraftFLEXXI Care verbindet Sie direkt mit privaten Haushalten und ambulanten Diensten – digital, transparent und fair bezahlt. Freiberuflich zu arbeiten bedeutet hier: volle Freiheit, faire Stundensätze, keine Bürokratie und keine Schichtplanung. Es ist die logische Weiterentwicklung eines Berufs, der endlich wieder mehr Freiheit verdient.Wenn Sie gerade über einen kompletten Ausstieg nachdenken, finden Sie in unserem Artikel „Raus aus der Pflege, aber wohin? – Der Pflegenotstand als Antrieb für berufliche Veränderungen“ eine ausführliche Übersicht über berufliche Alternativen außerhalb der Pflege. In diesem Beitrag geht es dagegen um eine andere Perspektive: Wie Sie in der Pflege bleiben können – aber zu besseren Bedingungen.Freiberufliche Pflege: Die Alternative, von der kaum jemand spricht Während viele Pflegefachkräfte nach „alternativen Berufen“ suchen, entdecken immer mehr Kolleginnen und Kollegen die Selbstständigkeit als echten Ausweg – nicht weg vom Beruf, sondern hin zu einer neuen Form von Pflege. Laut der aktuellen Ausgabe von (Pflegemanagement (Oktober/November 2025)) zeigt sich genau dieser Trend: Nach der Insolvenzwelle 2024 beginnen viele Dienste, mit freiberuflichen Pflegekräften zusammenzuarbeiten, um Personalengpässe flexibel zu überbrücken. Das öffnet Türen für Menschen, die gestalten statt gehorchen wollen – und die in der Pflege bleiben, aber die Regeln selbst bestimmen möchten.Pflege im Wandel: Weniger Bürokratie, mehr Vertrauen Gleichzeitig warnt der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) vor einem drohenden „Bürokratieturbo“. Das sogenannte Entbürokratisierungsgesetz drohe, Pflegekräfte weiter mit Formularen zu belasten, statt sie wirklich zu entlasten. (Pflegemanagement (Oktober/November 2025, S.6) „Es braucht keine neuen Formulare, sondern Vertrauen in die professionelle Pflegepraxis.“ Dieser Satz trifft ins Herz des Problems – und erklärt, warum viele Pflegekräfte nicht den Beruf aufgeben wollen, sondern nur das System, das sie ausbrennt. Die freiberufliche Pflege über FLEXXI ist genau die Antwort darauf: weniger Kontrolle, mehr Vertrauen, mehr echte Pflege.Warum Sie bleiben – aber anders Die Pflege steht an einem Wendepunkt. Wenn Sie heute bleiben, tun Sie das nicht aus Gewohnheit, sondern aus Überzeugung. Weil Pflege mehr ist als ein Job. Weil Menschlichkeit kein Schlagwort ist. Und weil Freiheit in diesem Beruf endlich wieder möglich wird – mit den richtigen Werkzeugen, Partnern und Perspektiven. Vielleicht ist das die ehrlichste Antwort auf die Frage: „Warum bin ich eigentlich immer noch Pflegefachkraft?“ Weil Sie die Pflege lieben – aber heute selbst entscheiden, wie Sie sie leben. Noch nicht selbstständig? Wenn Sie darüber nachdenken, in die freiberufliche Pflege einzusteigen, aber nicht wissen, wo Sie anfangen sollen – unser kostenloser 7-Schritte-eGuide zur Selbstständigkeit in der Pflege hilft Ihnen dabei. Er erklärt kompakt, welche Schritte Sie gehen müssen, welche Versicherungen wichtig sind und wie Sie rechtlich sicher starten.Gestalten Sie Ihre Pflege neu Werden Sie Teil von FLEXXI Care – der Plattform für freiberufliche Pflege in Deutschland. Hier arbeiten Sie selbstbestimmt, fair bezahlt und digital vernetzt. ..
FLEXXI Care
FLEXXI Care
Max 4min read
0 328

Media