Kernaussagen:

    Das Budget für Verhinderungspflege stellt sicher, dass Ihre pflegebedürftigen Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit, zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder aufgrund von Urlaub, gut versorgt sind. Wir erklären, wie Sie bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag stellen.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bezeichnet, ist der Fachbegriff für die Vertretung der Hauptpflegeperson, wenn diese für eine begrenzte Zeit abwesend ist. Die Pflegekasse stellt für diese Leistung ein Budget zur Verfügung, über das die Vertretung der Hauptpflegeperson durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste oder aber auch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte finanziert werden kann. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 ).

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Gründe, bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag zu stellen

Es gibt viele Gründe, warum die Hauptpflegeperson verhindert sein kann. Folgende Gründe können vorliegen, wenn Sie bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag stellen und Ihre Hauptpflegeperson mindestens 8 Stunden abwesend ist:

  • Urlaub
  • Krankenhaus-Aufenthalt
  • Reha-Aufenthalt
  • Ruhetage
  • Fortbildungen
  • Dienstreisen
  • oder Ähnlichen

Unter Umständen ist die Hauptpflegeperson auch nur stundenweise abwesend. Auch dann kann über das Budget der Verhinderungspflege eine Vertretung finanziert werden. Eine stundenweise Abwesenheit kann sich beispielsweise aus folgenden Gründen ergeben:

  • Prüfungen
  • Fortbildungen
  • wichtigen Terminen (Arzt, Ämter)
  • Freizeitaktivitäten oder privaten Treffen
  • oder Ähnlichen

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Anspruch auf Verhinderungspflege

Die Leistungen für Verhinderungspflege stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt pro Jahr maximal acht Wochen (56 Tage). Wird die Ersatzpflege nur stundenweise benötigt, so reduziert sich die Maximaldauer nicht. Die stundenweise Verhinderungspflege hat lediglich Auswirkungen auf das Finanzbudget. Wie viel Geld pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung steht, hängt davon ab, wer die Vertretung übernimmt. So sind die abrufbaren Mittel gedeckelt, wenn die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen erbracht wird, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. Dann zahlt die Pflegekasse maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes.

Seit Juli 2025 wurden die Mittel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die zuvor nur bis zu einer Höchstgrenze miteinander verrechnet werden konnten, zu einem Entlastungsbudget zusammengefasst. So können dann insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG).

Wenn Sie bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag stellen, haben Sie pro Jahr aktuell Anspruch auf Mittel in folgender Höhe: .


PflegegradDurch professionelles PflegepersonalDurch nahe Angehörige
Pflegegrad 10 Euro0 Euro
Pflegegrad 2maximal 3.539 Euro694 Euro
Pflegegrad 3maximal 3.539 Euro1.198 Euro
Pflegegrad 4maximal 3.539 Euro1.600 Euro
Pflegegrad 5maximal 3.539 Euro1.980 Euro

(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Bei der TK Verhinderungspflege Antrag stellen: So geht es

Den Antrag auf Verhinderungspflege muss der Pflegebedürftige oder eine von ihm bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse stellen. Diese ist stets bei der zuständigen Krankenkasse angegliedert. Bei der TK einen Verhinderungspflege Antrag zu stellen, ist online über das Postfach von „Meine TK“ oder per App sowie per Post möglich. Hier können Sie den TK Verhinderungspflege Antrag herunterladen.

Informationen für Anträge im Überblick

Für den TK Verhinderungspflege Antrag werden folgende Informationen benötigt:

  • Anschrift und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
  • Versichertennummer
  • Bankverbindung
  • eingetragene Pflegepersonen
  • Dauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der Verhinderungspflege
  • Grund für die Beantragung der Verhinderungspflege (optional)
  • Name und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistenden
  • zu Verhinderungspflege leistenden Personen (falls vorhanden)

Den TK Verhinderungspflege Antrag können Sie auch bis zu vier Jahre rückwirkend stellen. Es ist jedoch empfehlenswert, den Antrag im Voraus zu stellen, um sicher zu sein, dass die Kosten in vollem Umfang übernommen werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1)

Wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der TK stellen, wissen Sie nun.

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