Kernaussagen:

    Viele Senioren möchten ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen und dort gepflegt werden. Für Angehörige kann dies jedoch eine große Herausforderung darstellen. Erfahren Sie hier, welche Hilfsangebote es gibt, um die häusliche Pflege durch finanzielle Unterstützungsleistungen und ambulante Pflege zu erleichtern.

Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Das Pflegegeld ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, ihre Versorgung in der häuslichen Umgebung individuell und selbstbestimmt zu organisieren. Ab Pflegegrad 2 steht ihnen ein fester monatlicher Betrag zur Verfügung, den sie flexibel nutzen können – sei es zur Bezahlung professioneller Pflegekräfte oder als Anerkennung für die Unterstützung durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer.

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Pflegegeld nach Pflegegrad:

PflegegradHöhe Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 10€
Pflegegrad 2347€
Pflegegrad 3599€
Pflegegrad 4800€
Pflegegrad 5990€

(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4 )

Neben dem Pflegegeld gibt es eine weitere Unterstützung für pflegende Angehörige: die Anerkennung in der Rentenversicherung. Wer an mindestens zwei Tagen pro Woche insgesamt zehn Stunden oder mehr privat pflegt und gleichzeitig nicht über 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, erhält Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegeversicherung. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistungen und liegt monatlich zwischen 131,65 und 696,57 Euro. (Quelle: BMG)

Leistungen der Pflegekasse für die häusliche Pflege

Die Pflegekasse bietet verschiedene finanzielle Unterstützungen, um die häusliche Pflege zu ermöglichen. Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können und in welcher Höhe, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

Entlastungsbetrag

Schon ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann genutzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten – etwa durch Hilfe im Haushalt beim Putzen, Waschen, Einkaufen und Kochen oder für Fahrdienste. Auch medizinische Pflegeleistungen oder eine stundenweise Betreuung lassen sich mit diesen Mitteln finanzieren.

Pflegesachleistungen

Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige ein Budget für Pflegesachleistungen nutzen. Dieses ermöglicht die Beauftragung professioneller Pflegedienste, die bei der Grundpflege oder medizinischen Versorgung unterstützen.

Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:

PflegegradHöhe Pflegesachleistungen pro Monat
Pflegegrad 10€
Pflegegrad 2796€
Pflegegrad 31.497€
Pflegegrad 41.859€
Pflegegrad 52.299€

Verhinderungspflege

Die häusliche Pflege durch Angehörige bringt viel Verantwortung mit sich. Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige auch dann gut versorgt sind, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt, gibt es die Verhinderungspflege. Diese kann genutzt werden, wenn Angehörige aufgrund von beruflichen Verpflichtungen wie Dienstreisen oder Fortbildungen, Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen verhindert sind. Verhinderungspflege dient nicht nur als Notfalllösung, sondern auch zur Entlastung und Erholung pflegender Angehöriger. Voraussetzung für die Beantragung ist mindestens Pflegegrad 2.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsames Budget, das Entlastungsbudget, von bis zu 3.539€ zur Verfügung. Die Mittel können flexibel auf die beiden Unterstützungsleistungen aufgeteilt werden. Insgesamt kann die Verhinderungspflege für maximal acht Wochen pro Jahr (56 Tage) in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie Verhinderungspflege nutzen möchten, ohne die Kosten zunächst selbst tragen zu müssen, bietet die Sorgen Los Karte von FLEXXI Care eine große Entlastung – damit Sie Leistungen sicher und ohne Vorleistung in Anspruch nehmen können.

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Erbracht werden kann die Verhinderungspflege sowohl durch professionelle Pflegedienstleister für häusliche Krankenpflege wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte oder aber durch Angehörige, Freunde und Bekannte, sofern diese nicht als Hauptpflegeperson eingetragen sind. Unter Umständen erstattet die Pflegekasse dann aber geringere Stundenlöhne als bei professionellen Pflegedienstleistern. Bei der Verhinderungspflege durch Angehörige, die mit der pflegebedürftigen Person ersten oder zweiten Grades verwandt oder verschwägert sind oder im selben Haushalt leben, erstattet die Pflegekasse maximal Kosten in Höhe des 2-fachen des monatlichen Pflegegeldes (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 ).

Höhe Verhinderungspflege nach Pflegegrad:


Tages- und Nachtpflege

Viele pflegende Angehörige sind neben der Betreuung berufstätig oder leben nicht im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person. In solchen Fällen kann das Budget für Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Es ermöglicht die teilweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung während des Tages oder in der Nacht, um eine optimale Betreuung sicherzustellen.

Budget für Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad:

PflegegradHöhe Pflegesachleistungen pro Monat
Pflegegrad 10€
Pflegegrad 2721€
Pflegegrad 31.357€
Pflegegrad 41.685€
Pflegegrad 52.085€

(Quelle: BMG )

Weitere Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung der häuslichen Pflege

Die genannten Leistungen stellen die wichtigsten finanziellen Hilfen für die häusliche Pflege dar. Zusätzlich bietet die Pflegekasse weitere Unterstützungsangebote, um die Pflege zu Hause zu erleichtern. Dazu gehören:

  • 42 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel
  • 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf
  • 53 Euro pro Monat für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
  • einmalig bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit notwendig sind

(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4 )

Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit als kurzfristige Unterstützung

Eine Pflegebedürftigkeit kann unerwartet eintreten, etwa durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall. In solchen Situationen bieten das Pflegeunterstützungsgeld und die Pflegezeit finanzielle und organisatorische Hilfe. Diese Leistungen ermöglichen es Angehörigen, kurzfristig die notwendige Pflege zu organisieren und sich auf die veränderte Situation einzustellen.

Pflegeunterstützungsgeld

Angestellte haben die Möglichkeit, bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung zu erhalten, wenn bei nahen Angehörigen (wie Eltern, Großeltern, Ehepartnern, Lebenspartnern, Geschwistern oder Kindern) plötzlich Pflegebedarf entsteht. Diese Zeit dient dazu, die Pflege zu organisieren und einen Pflegegrad zu beantragen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird direkt von der Pflegekasse übernommen. (Quelle: BMG)

Pflegezeit

Manchmal reichen die zehn Tage nicht aus, um eine neue Pflegesituation vollständig zu organisieren, oder es ist absehbar, dass die pflegebedürftige Person nur noch für einen kurzen Zeitraum begleitet werden muss. In solchen Fällen kann die Pflegezeit eine Lösung bieten, um sich eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen und die pflegebedürftige Person zu Hause zu betreuen. Pflegebedürftige Angehörige haben die Möglichkeit, sich bis zu sechs Monate unentgeltlich freistellen zu lassen, entweder um die Pflege zu organisieren oder ihre Angehörigen in den letzten Lebensmonaten zu begleiten. Die Pflegebedürftigkeit muss dabei durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beim Arbeitgeber nachgewiesen werden.

Da die Freistellung ohne Lohnersatz erfolgt, können pflegende Angehörige beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen beantragen, um ihren Lebensunterhalt während der Pflegezeit zu sichern. (Quelle: BMG)

Tipp: Verhinderungspflege als Unterstützung in der häuslichen Pflege nutzen

Die Verhinderungspflege ist eine unterschätzte Pflegeleistung, mit der pflegende Angehörige punktuell und flexibel Unterstützung bekommen. Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 immer dann beantragt werden, wenn die Hauptpflegeperson zeitlich begrenzt abwesend ist.

Diese Abwesenheit kann viele Gründe haben, beispielsweise berufliche, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, aber auch private Umstände wie Urlaub oder Krankheit sind Gründe, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Häufige Gründe für eine Vertretung im Rahmen der Verhinderungspflege sind:

  • Urlaub
  • Krankenhaus-Aufenthalt
  • Reha-Aufenthalt
  • Ruhetage
  • Fortbildungen
  • Dienstreisen

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass Sie die Verhinderungspflege nicht nur tage-, sondern auch stundenweise in Anspruch nehmen können. Gründe können sein:

  • Prüfungen
  • Fortbildungen
  • wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern
  • Freizeitaktivitäten, auch private Treffen

Der Vorteil: Stundenweise Verhinderungspflege wird lediglich auf das Entlastungsbudget angerechnet. Der zeitliche Anspruch von acht Wochen pro Jahr reduziert sich bei stundenweiser Inanspruchnahme nicht. So kann die Verhinderungspflege genutzt werden, um sich im Pflegealltag kleine Inseln der Erholung zu schaffen oder aber auch punktuelle Unterstützung bei bestimmten Pflegeaufgaben zu bekommen.

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Unsere Pflegekräfte stehen Ihnen gerne bei folgenden Aufgaben in der häuslichen Pflege zur Seite:

  • Grundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)
  • haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)
  • Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)
  • Begleitung zu Freizeitaktivitäten
  • Gespräche
  • Erinnerungsarbeit
  • Fahrdienste
  • Nachtwache und Nachtbereitschaft

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