FLEXXI
Your Cart

Subscribe to the brand new FLEXXI Care Newsletter!

Be the first to find out about exclusive offers and promotions, and stay updated on everything FLEXXI Care and the World of Care!
Follow us on:
Die Betreuung von pflegenden Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft mehr Zeit und Energie in Anspruch nimmt als ein Vollzeitjob. Über die Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege) schaffen Sie sich Freiräume, um auch mal zu verschnaufen. Erfahren Sie hier mehr über die Ansprüche und Leistungen der Ersatzpflege und darüber, wie Sie selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege flexibel und unkompliziert über FLEXXI buchen können.Was ist Ersatzpflege (Verhinderungspflege) und was beinhaltet sie?Mit der Ersatzpflege, die auch als Verhinderungspflege bezeichnet wird, können zeitlich begrenzte Abwesenheiten von pflegenden Angehörigen aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen überbrückt werden. Die Ersatzpflege umfasst insbesondere Aufgaben der Grundpflege und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Werden für die Ersatzpflege ausgebildete Pflegekräfte gebucht, kann auch eine medizinische Pflege erfolgen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Voraussetzungen ErsatzpflegeUm die Ersatzpflege über die Pflegekasse finanzieren zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden sein. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie das Budget für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können. So muss die Pflege für gewöhnlich durch eine private Pflegeperson in häuslicher Umgebung erfolgen und das seit mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung. Wenn die Pflege ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Pflegedienstleister durchgeführt wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzpflege. Gründe für Ersatzpflege:UrlaubKrankenhausaufenthaltRehaDienstreisenFortbildungenGründe für stundenweise Ersatzpflege:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine wie Arztbesuche oder AmtsgängeFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWer kann Ersatzpflege leisten?Die Ersatzpflege muss nicht zwingend von einem professionellen Pflegedienstleister übernommen werden. Sie kann auch vollständig oder teilweise durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte geleistet werden. Hier ist jedoch entscheidend, dass die Ersatzpflegeperson nicht als zweite reguläre Pflegeperson eingetragen ist, um die Leistungen der Ersatzpflege zu erhalten. Die Betreuung durch professionelle Pflegedienstleister hat natürlich den Vorteil, dass Sie sich sicher sein können, dass Ihre Angehörigen in sicheren Händen sind. Über FLEXXI ist es auch ganz einfach, qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege zu buchen. Über unsere App können Sie flexibel auswählen, wann und für welche Aufgaben Sie Unterstützung benötigen.Kostenübernahme Ersatzpflege (Verhinderungspflege)Pro Jahr stehen maximal 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung, die für Ersatzpflege im Umfang von bis zu sechs Wochen aufgeteilt werden können. Während der Ersatzpflege wird das Pflegegeld auf 50 Prozent reduziert. Wenn Sie die Ersatzpflege nur stundenweise und weniger als acht Stunden pro Tag in Anspruch nehmen, wird nur der Geldbetrag reduziert, die maximalen Stunden bleiben durch die in Anspruch genommenen Ersatz Pflegeleistungen unverändert und das volle Pflegegeld wird weitergezahlt.Es ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Ersatzpflege von Personen durchgeführt wird, die im ersten oder zweiten Grad mit einer pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt leben. In diesem Fall darf der für Verhinderungspflege in Anspruch genommene Betrag das 1,5 fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten. In diesem Rahmen können aber neben dem Stundenlohn für die Ersatzpflege auch die nachgewiesenen Kosten für die Anfahrt und durch die Pflege erforderliche Kinderbetreuung geltend gemacht werden.Übersicht Leistungen Ersatzpflege (Verhinderungspflege)Die Höhe der Leistungen für die Ersatzpflege variiert je nach Pflegegrad und Art der Pflege.PflegegradErsatzpflege durch professionelles PflegepersonalErsatzpflege durch private Pflegeperson10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Tipp: Ersatzpflege und Kurzzeitpflege kombinierenNeben den Leistungen für die Ersatzpflege steht auch ein Budget für Kurzzeitpflege zur Verfügung, um die Pflegebedürftigen vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung zu betreuen. Von diesem Budget können bis zu 806 Euro für die Ersatzpflege umgewandelt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Betrag von 2.418 Euro für Ersatzpflege pro Jahr. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 Abs. 2)Über FLEXXI qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege finden!Sie wollen Ihre Liebsten auch in Ihrer Abwesenheit bestens betreut und versorgt, wissen? Dann buchen Sie über FLEXXI, bis zu drei Wochen im Voraus, ausgebildete Pflegekräfte für die Ersatzpflege. Wählen Sie aus, welche Aufgaben übernommen werden sollen und welchen Stundenlohn Sie zahlen wollen – FLEXXI matched Sie dann mit qualifizierten, selbständigen Pflegekräften.Häufige Fragen zur ErsatzpflegeAb welchem Pflegegrad kann Ersatzpflege beantragt werden?Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch für Unterstützung bei der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Wird das Pflegegeld während der Ersatzpflege weitergezahlt?Während der Ersatz Pflegezeit erhalten Sie nur noch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds. Eine Ausnahme bildet die stundenweise Ersatzpflege: Erfolgt die Vertretung im Umfang von weniger als acht Stunden, reduziert sich der Pflegegeldanspruch nicht (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39).Wo beantrage ich Ersatzpflege (Verhinderungspflege)?Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
Max 4min read
0 69

FLEXXI Blog

Die Betreuung von pflegenden Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft mehr Zeit und Energie in Anspruch nimmt als ein Vollzeitjob. Über die Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege) schaffen Sie sich Freiräume, um auch mal zu verschnaufen. Erfahren Sie hier mehr über die Ansprüche und Leistungen der Ersatzpflege und darüber, wie Sie selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege flexibel und unkompliziert über FLEXXI buchen können.Was ist Ersatzpflege (Verhinderungspflege) und was beinhaltet sie?Mit der Ersatzpflege, die auch als Verhinderungspflege bezeichnet wird, können zeitlich begrenzte Abwesenheiten von pflegenden Angehörigen aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen überbrückt werden. Die Ersatzpflege umfasst insbesondere Aufgaben der Grundpflege und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Werden für die Ersatzpflege ausgebildete Pflegekräfte gebucht, kann auch eine medizinische Pflege erfolgen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Voraussetzungen ErsatzpflegeUm die Ersatzpflege über die Pflegekasse finanzieren zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden sein. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie das Budget für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können. So muss die Pflege für gewöhnlich durch eine private Pflegeperson in häuslicher Umgebung erfolgen und das seit mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung. Wenn die Pflege ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Pflegedienstleister durchgeführt wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzpflege. Gründe für Ersatzpflege:UrlaubKrankenhausaufenthaltRehaDienstreisenFortbildungenGründe für stundenweise Ersatzpflege:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine wie Arztbesuche oder AmtsgängeFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWer kann Ersatzpflege leisten?Die Ersatzpflege muss nicht zwingend von einem professionellen Pflegedienstleister übernommen werden. Sie kann auch vollständig oder teilweise durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte geleistet werden. Hier ist jedoch entscheidend, dass die Ersatzpflegeperson nicht als zweite reguläre Pflegeperson eingetragen ist, um die Leistungen der Ersatzpflege zu erhalten. Die Betreuung durch professionelle Pflegedienstleister hat natürlich den Vorteil, dass Sie sich sicher sein können, dass Ihre Angehörigen in sicheren Händen sind. Über FLEXXI ist es auch ganz einfach, qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege zu buchen. Über unsere App können Sie flexibel auswählen, wann und für welche Aufgaben Sie Unterstützung benötigen.Kostenübernahme Ersatzpflege (Verhinderungspflege)Pro Jahr stehen maximal 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung, die für Ersatzpflege im Umfang von bis zu sechs Wochen aufgeteilt werden können. Während der Ersatzpflege wird das Pflegegeld auf 50 Prozent reduziert. Wenn Sie die Ersatzpflege nur stundenweise und weniger als acht Stunden pro Tag in Anspruch nehmen, wird nur der Geldbetrag reduziert, die maximalen Stunden bleiben durch die in Anspruch genommenen Ersatz Pflegeleistungen unverändert und das volle Pflegegeld wird weitergezahlt.Es ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Ersatzpflege von Personen durchgeführt wird, die im ersten oder zweiten Grad mit einer pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt leben. In diesem Fall darf der für Verhinderungspflege in Anspruch genommene Betrag das 1,5 fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten. In diesem Rahmen können aber neben dem Stundenlohn für die Ersatzpflege auch die nachgewiesenen Kosten für die Anfahrt und durch die Pflege erforderliche Kinderbetreuung geltend gemacht werden.Übersicht Leistungen Ersatzpflege (Verhinderungspflege)Die Höhe der Leistungen für die Ersatzpflege variiert je nach Pflegegrad und Art der Pflege.PflegegradErsatzpflege durch professionelles PflegepersonalErsatzpflege durch private Pflegeperson10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Tipp: Ersatzpflege und Kurzzeitpflege kombinierenNeben den Leistungen für die Ersatzpflege steht auch ein Budget für Kurzzeitpflege zur Verfügung, um die Pflegebedürftigen vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung zu betreuen. Von diesem Budget können bis zu 806 Euro für die Ersatzpflege umgewandelt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Betrag von 2.418 Euro für Ersatzpflege pro Jahr. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 Abs. 2)Über FLEXXI qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege finden!Sie wollen Ihre Liebsten auch in Ihrer Abwesenheit bestens betreut und versorgt, wissen? Dann buchen Sie über FLEXXI, bis zu drei Wochen im Voraus, ausgebildete Pflegekräfte für die Ersatzpflege. Wählen Sie aus, welche Aufgaben übernommen werden sollen und welchen Stundenlohn Sie zahlen wollen – FLEXXI matched Sie dann mit qualifizierten, selbständigen Pflegekräften.Häufige Fragen zur ErsatzpflegeAb welchem Pflegegrad kann Ersatzpflege beantragt werden?Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch für Unterstützung bei der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Wird das Pflegegeld während der Ersatzpflege weitergezahlt?Während der Ersatz Pflegezeit erhalten Sie nur noch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds. Eine Ausnahme bildet die stundenweise Ersatzpflege: Erfolgt die Vertretung im Umfang von weniger als acht Stunden, reduziert sich der Pflegegeldanspruch nicht (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39).Wo beantrage ich Ersatzpflege (Verhinderungspflege)?Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
Max 4min read
0 98
Bei der Arbeit sind selbständige Pflegekräfte ständig auf den Beinen und vollbringen mentale und körperliche Höchstleistung. Da bleibt wenig Zeit, sich Gedanken um die richtige Pflegebekleidung zu machen. Sie muss einfach gut sitzen, sollte luftig und funktional sein und die natürlichen Bewegungsabläufe unterstützen. Und nicht zuletzt sollte die Kleidung gut und modisch aussehen – schließlich ist sie auch eine Art Visitenkarte und daher für alle Selbständigen von großer Bedeutung. Selbständigkeit in der Pflegebranche ist ein Trend, der immer stärker wird. Immer mehr Pflegekräfte entscheiden sich für diesen Weg, der einige Vorteile gegenüber den traditionellen Beschäftigungsverhältnissen aufweist (siehe dazu auch den Blog: Pflegesituation in Deutschland 2023: Diese Chancen eröffnen sich für Pflegekräfte.) Auch wenn sich der Arbeitsalltag von Selbständigen in der Pflegebranche von dem festangestellter Pflegekräfte unterscheidet, eines haben sie gemein: Routine sucht man vergeblich. Zwar gibt es viele Tätigkeiten, die sich täglich wiederholen: vom An- und Auskleiden der betreuten Personen über die Körperpflege und die Freizeitgestaltung bis zur Dokumentation. Im Fokus steht aber immer die Arbeit mit Menschen und deswegen ist jeder Tag anders und bringt neue Erfahrungen und Herausforderungen mit sich. Pflegekleidung muss bequem seinBei der Arbeit selbst müssen sich selbständige Pflegekräfte aufs Wesentliche konzentrieren. Daher ist es wichtig, dass die Berufsbekleidung gut sitzt und den Träger bestmöglich bei der Arbeit unterstützt. Wer schon einmal eine Hose getragen hat, die nicht richtig passte, oder einen Kasack, der bei jedem Strecken hoch rutschte, der weiß, wie hinderlich und unangenehm so etwas sein kann. Im Laufe eines Arbeitstages gibt es unzählige Situationen, in denen sich die Berufsbekleidung beweisen muss. Es fängt morgens an, wenn selbständige Pflegekräfte in der häuslichen Pflege beim Aufstehen und bei der Morgenpflege helfen. Dann ist Bewegungsfreiheit gefragt, weil man viele Tätigkeiten im Sitzen, Knien oder Stehen erledigt, beispielsweise wenn man beim Anziehen der Schuhe hilft, kleinere Behandlungspflegen wie Blutdruck-Messen vornimmt oder Pflegedokumentationen schreibt. Es ist sehr wichtig, dass die Kleidung bei diesen Tätigkeiten nicht zwickt oder spannt, sondern sich an die Bewegungsabläufe anpasst. Hierbei helfen Materialien mit einem hohen Stretchanteil, die für einen optimalen Sitz in allen Arbeitspositionen sorgen.Aufs Detail kommt es an: Warum Taschen und Co. so wichtig sindBei ihren Patienten Besuchen tragen Pflegekräfte immer eine Menge Dinge bei sich: vom Telefon über Kugelschreiber über den Schlüsselbund bis zu medizinischen Geräten wie dem Blutdruckmessgerät. Deswegen spielt es eine große Rolle, dass die Taschen der Kleidung die richtige Größe haben und an der richtigen Stelle sitzen. Das hört sich an wie eine Selbstverständlichkeit. Doch nur wer schon einmal Kleidung getragen hat, deren Taschen zu klein waren oder an der falschen Stelle saßen, weiß es zu schätzen, wenn solche vermeintlichen Kleinigkeiten wie Taschengröße und -sitz fachmännisch umgesetzt sind. An solchen Funktionalitäten auf Detailebene erkennt man übrigens sehr gut, ob sich die Hersteller der Berufsbekleidung Gedanken gemacht und mit den Menschen, die ihre Kleidung tragen sollen, gesprochen haben – oder ob sie die Kleidung im stillen Kämmerlein entworfen haben. Ein weiterer, kaum zu unterschätzender Aspekt ist die Atmungsaktivität der Berufsbekleidung. Denn zum einen sind selbständige Pflegekräfte ständig in Bewegung, und zum anderen ist es bei den betreuten Personen häufig ziemlich warm. Um nicht ständig stark zu schwitzen, muss die Kleidung demnach luftig sein. Hier sind leichte und atmungsaktive Materialien gefragt, die den Schweiß nach außen dringen lassen und angenehm auf der Haut liegen wie etwa Piqué-Gewebe, die man von Poloshirts kennt und die für einen hohen Tragekomfort sorgen. Trotz ihres angenehmen Tragegefühls ist Piqué ein sehr robustes Gewebe, das auch den hohen mechanischen Anforderungen der Industriewäsche standhält. Industriewäsche Tauglichkeit im Pflegebereich ist wichtig, vor allem aus Hygienegründen (z.B. Schutz vor Keimen). Die Pflegebekleidung wird täglich bei bis zu 90 Grad gewaschen. Daher sollten selbständige Pflegekräfte Wert auf die Qualität der Pflegebekleidung legen. Nur hochwertige Textilien halten Industriewäsche auch über einen längeren Zeitraum aus.Berufsbekleidung ist die Visitenkarte von selbständigen PflegekräftenIm Arbeitsalltag kommt es aber nicht nur auf funktionale Kriterien an. Auch das Aussehen und der Wohlfühlfaktor der Kleidung sind von großer Bedeutung – für die Pflegekräfte, aber auch für die zu betreuenden Männer und Frauen. Die Kleidung sollte deswegen auch modischen Ansprüchen gerecht werden, gut aussehen und repräsentativ sein. Auf keinen Fall soll die Kleidung klinisch aussehen und den Eindruck vermitteln, in einem Krankenhaus zu sein. Daher kommt Berufsbekleidung für Pflegekräfte heute eher im Casual-Look daher, der ein wenig an Freizeitkleidung erinnert. Viele Pflegekräfte tragen beispielsweise zunehmend Kleidungsstücke wie etwa Hosen in Jeanspassform, Chinos, T-Shirts, Polo- und Sweatshirts oder Softshelljacken. Warum auch Nachhaltigkeit immer wichtiger wirdEin weiterer Punkt, der zuletzt stark an Bedeutung gewonnen hat, ist die Nachhaltigkeit. Selbständige Pflegekräfte übernehmen ja allein schon durch ihre Berufswahl Verantwortung für die Gesellschaft. In den vergangenen Jahren ist es zunehmend zu spüren, dass es vielen Pflegekräften wichtig ist, dass auch ihre Kleidung verantwortlich, also unter nachhaltigen Produktionsbedingungen, hergestellt wurde. Ausgelöst wurde dieses Bewusstsein durch Medienberichte über die schlimmen Bedingungen in der internationalen Bekleidungsindustrie. Was zunächst im privaten Umfeld, also mit der Freizeitkleidung begann, hat sich längst auch auf den Beruf und die Berufsbekleidung übertragen. Es ist ein immer weiter verbreiteter Wunsch, dass die Menschen, die an der Herstellung der Kleidung beteiligt sind, ordentlich bezahlt werden, und dass auch die Umwelt bei der Produktion geschont wird. So sind in den vergangenen Jahren viele Organisationen, Label und Zertifizierungen entstanden, die zeigen, ob man Kleidung mit gutem Gewissen tragen kann. Beispiele hierfür sind die Fair Wear Foundation, die sich für faire Arbeitsbedingungen in der internationalen Bekleidungsindustrie einsetzt, oder das Fairtrade Baumwoll Programm, das Kleinbauern in den Anbaugebieten fördert. Verschiedene Hersteller von Berufsbekleidung wie z.B. Bierbaum-Proenen (BP®) tragen diesen hohen Anforderungen Rechnung.Selbständige Pflegekräfte identifizieren sich in einem hohen Maße mit ihrer Arbeit. Sie wissen, dass sie einen gesellschaftlich sehr wertvollen Beruf ausüben und möchten dafür wertgeschätzt werden. Eine Form dieser Wertschätzung ist eine moderne und schicke Kleidung, die gut aussieht und sitzt. Blog-Autor und Berufsbekleidungsexperte:Mark Mauderer, Contentmanager bei Bierbaum-Proenen (BP), einem führenden Hersteller von Berufsbekleidung für Medizin und Pflege, teilt seine umfassende Fachkenntnis in diesem Bereich. Er gewährt spannende Einblicke in die langjährige Expertise von BP bei der Entwicklung hochwertiger und nachhaltiger Berufsbekleidung...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
Max 5min read
0 206
Im Alter fallen uns viele alltägliche Dinge zunehmend schwerer. Mit der entsprechenden Unterstützung durch Pflege- und Betreuungskräfte ist es aber dennoch möglich, lange im eigenen Zuhause zu bleiben. FLEXXI unterstützt Sie dabei, die passende Alltagshilfe in München für Ihre Angehörigen zu finden.Eine Alltagshilfe macht das Leben leichterDer Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt werden zu können, ist wohl für jeden nachvollziehbar. Denn ein eigenes Zuhause bietet Stabilität und Geborgenheit und lässt auch im Alter Selbstbestimmung zu. Zu Wahrheit gehört aber auch, dass ein eigener Haushalt Arbeit macht, die viele Senioren nicht mehr allein bewältigen können. Mit einer Alltagshilfe durch selbstständige Pflegekräfte bekommen Senioren und ihre Angehörigen flexibel genau die Unterstützung bekommen, die zu ihren individuellen Wünschen passt. Über die FLEXXI-App können Sie zu individuellen Konditionen Ihre Alltagshilfe in München finden.Leistungen Alltagshilfe MünchenÜber FLEXXI können Sie eine Alltagshilfe in München für flexible Aufgaben buchen.BetreuungDie Betreuung von Senioren ist eine anspruchsvolle und zeitaufwendige Aufgabe, insbesondere wenn Pflegebedarf besteht. Durch die Unterstützung einer Alltagshilfe bekommen pflegende Angehörige ihre verdienten Freiräume, um ihren privaten und beruflichen Verpflichtungen nachzugehen und auch Zeit für sich selbst zu finden.Unterstützung im HaushaltIm Alter können Haushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Wäsche und Reinigung überfordern. Buchen Sie über FLEXXI eine Alltagshilfe in München, die diese Aufgaben übernimmt oder bei der Erledigung unterstützt.Begleitung & FahrdiensteArztbesuche oder Behördengänge von Senioren finden oft dann statt, wenn Angehörige beruflich verhindert sind. Aber auch soziale Aktivitäten wie das Treffen von Freunden sind für Senioren enorm wichtig und sollten nicht am Fehlen einer Fahrgelegenheit scheitern. Selbstständige Pflegekräfte können als Alltagshilfe ältere Menschen zu Terminen jeder Art begleiten und Fahrdienste übernehmen.Weitere AlltagshilfeDie Bedürfnisse von älteren Menschen sind vielfältig. Alltagshilfen wie die Begleitung zu Freizeitaktivitäten, aber auch Gespräche, Erinnerungsarbeit, Beschäftigung (z. B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames Kochen) oder Betreuungsaufgaben wie Nachtwache oder Nachtbereitschaft können von selbstständigen Pflegekräften übernommen werden.Kosten für eine Alltagshilfe in MünchenDie Kosten für die Unterstützung durch eine Alltagshilfe in München variieren je nach individuellem Bedarf. In der Regel erfolgt die Abrechnung pro Stunde. Eine Alltagshilfe sollte pro Tag für zwei bis drei Stunden gebucht werden, damit die Aufgaben ohne Stress erledigt werden können und Zeit für persönliche Interaktion und Gespräche bleibt. Über die FLEXXI-App können Sie selbstständige Pflegekräfte auf Honorarbasis als Alltagshilfe in München buchen, ohne dass für Sie Arbeitgeberpflichten gelten. Über die App können Sie einfach Ihren Wunschpreis festlegen und passende Pflegekräfte auswählen.Entlastungsbetrag für die Unterstützung durch eine Alltagshilfe nutzenDie Kosten für die Unterstützung durch eine Alltagshilfe können von der Pflegekasse bezuschusst werden, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Über den Entlastungsbetrag stehen dafür monatlich 125 Euro zur Verfügung. Zusätzlich können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent des Budgets der Pflegesachleistungen (abhängig vom Pflegegrad zwischen 470 und 963 Euro) für eine Alltagshilfe genutzt werden. Falls Sie nur zeitweise Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Angehörigen benötigen, beispielsweise aus beruflichen Gründen oder aufgrund eigener Krankheit, können Sie eine Alltagshilfe auch als Verhinderungspflegeleistung beantragen (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 36, § 39, § 45b).Buchen Sie Ihre Alltagshilfe in München ganz einfach über die FLEXXI-App!FLEXXI erleichtert Angehörigen die Suche nach passender Unterstützung für ihre älteren und pflegebedürftigen Verwandten. Buchen Sie die Unterstützung einer Alltagshilfe in München unkompliziert über die FLEXXI-App. Sie entscheiden, für welche Aufgaben, wie lange und zu welchem Preis Sie die Alltagshilfe engagieren möchten. FLEXXI vermittelt Sie dann an qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte...
Alex
Alex Svan
Max 3min read
0 109
Im Alter kann auch der alltägliche Einkauf zur echten Herausforderung werden. Erfahren Sie hier, wie sich Senioren über einen Einkaufshelfer unterstützen lassen können und wie Sie diese Leistung bei der Pflegekasse abrechnen.Was ist ein Einkaufshelfer und wer benötigt ihn?Ein Einkaufshelfer unterstützt beim alltäglichen Einkauf oder übernimmt diesen, wenn er nicht mehr alleine bewältigt werden kann. Diese Form der Unterstützung kommt insbesondere für Senioren, die nicht mehr genug Kraft für den Weg zum Supermarkt und das Tragen der Einkaufstüten haben oder vom Einkaufen überfordert sind, infrage. Viele pflegende Angehörige schätzen die Unterstützung durch einen Einkaufshelfer, da Ihnen im Alltag oftmals die Zeit – und verständlicherweise oft auch die Geduld – fehlt, um den Einkauf gemeinsam mit den Senioren zu erledigen. Ein Einkaufshelfer kann aber auch bei Erkrankung oder einer Einschränkung der Bewegungsfähigkeit, z.B. nach einem Unfall, helfen, den Alltag zu bewältigen.Formen der EinkaufshilfeJe nachdem, welche Unterstützung benötigt wird, können Einkaufshelfer unterschiedliche Aufgaben übernehmen.Begleitetes EinkaufenDer Einkauf gehört für viele Menschen zum Alltag dazu. Durch begleitetes Einkaufen mit einem Einkaufshelfer ist der Gang in den Supermarkt auch dann noch möglich, wenn die eigenen Kräfte nachlassen. Der Weg zum Einkauf und das Tragen der Einkäufe können bei dieser Form der Einkaufshilfe durch den Einkaufshelfer übernommen oder unterstützt werden. Außerdem sind die Einkaufshelfer während des gesamten Einkaufes an der Seite der Senioren und helfen, wenn beispielsweise die Lieblingskaffeesorte im obersten oder untersten Regalfach zu finden ist.Begleitetes Einkaufen ist mit Blick auf die benötigte Zeit sicherlich nicht die effizienteste Form der Einkaufshilfe, sie hat aber viele positive Nebeneffekte: Die Senioren verlassen ihre Wohnung, bewegen sich und sind mit dem Einkaufshelfer und anderen Menschen in Kontakt. Zudem ermöglicht diese Form der Unterstützung weiterhin einen selbstbestimmten Einkauf: Was in den Einkaufswagen kommt, entscheiden die Senioren immer noch selbst.FahrdiensteEin Einkaufshelfer kann auch nur durch Fahrdienste unterstützen. Gerade Senioren in ländlichen Regionen, die auf ein Auto für den Weg zum Supermarkt angewiesen sind, profitieren von dieser Hilfe. Sie müssen sich nicht mehr selbst ans Steuer setzen und haben mit dem Einkaufshelfer auch jemanden dabei, der die Einkäufe für sie verlädt. Den Einkauf selbst können die Senioren weiterhin eigenständig erledigen. Diese Form der Einkaufshilfe ist damit besonders für ältere Menschen geeignet, die viel Wert auf Autonomie legen.Lieferung der EinkäufeFür manche Senioren ist der Einkauf bereits zu anstrengend. In diesem Fall kann ein Einkaufshelfer auch den gesamten Einkauf übernehmen. Die Senioren oder ihre Angehörigen verfassen eine Einkaufsliste, die vom Einkaufshelfer dann abgearbeitet wird. Zum Wunschtermin bringt dieser die Einkäufe dann zu den Senioren nach Hause und hilft bei Bedarf auch beim Verstauen. Inzwischen bieten natürlich auch viele Supermärkte Lieferdienste an. Oftmals sind diese für Senioren aber nur bedingt zugänglich, da vorab eine Online-Bestellung notwendig ist. Ein weiter Vorteil eines Einkaufshelfers: Wenn die Senioren Wert auf Produkte von bestimmten Anbietern, zum Beispiel von lokalen Produzenten, legen, ermöglicht ihnen ein Einkaufshelfer, ihre Lieblingsprodukte weiterhin zu beziehen.Die Kostenfrage: Was kostet ein Einkaufshelfer und wie kann ich ihn finanzieren?Unterstützung beim Einkaufen gehört in den Bereich der Alltagshilfe – einen sehr individuellen Bereich der Pflege. Die Kosten variieren hier je nach Bedarf und werden für gewöhnlich per Stunde abgerechnet. Je nachdem, ob der Einkaufshelfer den Einkauf erledigt oder die Senioren zum Einkaufen begleitet, ist unterschiedlich viel Zeit erforderlich.FLEXXI macht es Ihnen leicht, einen Einkaufshelfer zu buchen: Über unsere App können Sie selbstständige Pflegekräfte auf Honorarbasis beauftragen. Sie geben einfach die gewünschte Unterstützung und Ihren Wunschpreis an und wir matchen Sie mit passenden Pflegekräften.Die gute Nachricht: Die Kosten für einen Einkaufshelfer können in vielen Fällen von der Pflegekasse bezuschusst werden. Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich über den Entlastungsbetrag 125 Euro zur Verfügung, mit denen beispielsweise ein Einkaufshelfer finanziert werden kann. Ab Pflegegrad 2 können für diese und weitere Alltagshilfen zudem 40 Prozent des Budgets der Pflegesachleistungen (je nach Pflegegrad zwischen 470 und 963 Euro) genutzt werden (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 45b). Wenn Sie den Einkaufshelfer nur kurzzeitig in Anspruch nehmen wollen, während Sie privat oder beruflich verhindert sind, kommt auch das Budget der Verhinderungspflege infrage. Hier stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39).So funktioniert es: Einkaufshelfer über FLEXXI findenDank FLEXXI finden Sie passgenau die Unterstützung, die Sie bei der Pflege Ihrer Angehörigen benötigen. Geben Sie in der FLEXXI-App einfach an, wann Sie einen Einkaufshelfer benötigen und legen Sie Ihren Wunschpreis fest. FLEXXI matcht Sie dann mit qualifizierten, selbstständigen Pflegekräften, die Ihre Angehörigen zuverlässig und professionell beim Einkauf und vielen weiteren Alltags- und Pflegeaufgaben unterstützen...
Alex
Alex Svan
Max 4min read
0 181
Die alltäglichen Arbeiten im Haushalt können im Alter zur echten Belastung werden. Pflegende Angehörige können es aber in der Regel nicht leisten, neben dem eigenen Haushalt auch noch den einer pflegebedürftigen Person zu erledigen. Über den Entlastungsbetrag haben Sie die Möglichkeit, Unterstützung bei Hausarbeiten zu finanzieren. Erfahren Sie hier, wie Sie neben dem Pflegegeld 125 Euro für Haushaltshilfe erhalten können.Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe: Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben dank EntlastungsbetragEin eigenes Zuhause bietet im Alter Stabilität und Geborgenheit und ermöglicht Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen. Doch die damit verbunden Haushaltsaufgaben gehen im fortgeschrittenen Alter leider nicht mehr so einfach von der Hand wie früher. Viele Senioren benötigen deutlich mehr Zeit oder schaffen es gar nicht mehr, Putzen, Waschen und andere Hausarbeiten zu erledigen. Für pflegende Angehörige ist es kaum möglich, neben dem eigenen Haushalt noch einen weiteren zu führen – vor allem, wenn die Pflege neben der Berufstätigkeit erfolgt. Zudem hat jeder Tag nur 24 Stunden: Zeit, die für Hausarbeit draufgeht, fehlt für die individuelle Ansprache und gemeinsame Zeit mit den Senioren. Deshalb ist es sinnvoll, sich über den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich eine Haushaltshilfe bezuschussen zu lassen, um Unterstützung im Alltag zu bekommen. Im Folgenden erklären wir genauer, was der Entlastungsbetrag ist, wer ihn nutzen kann und für welche Leistungen er beantragt werden kann.Was ist der Entlastungsbetrag?Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um einen zweckgebundenen Betrag der Pflegeversicherung, mit dem pflegende Angehörige entlastet werden. Mit ihm sollen Unterstützungsleistungen im Alltag, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, finanziert werden. Der Entlastungsbetrag wird nur nach Nachweis der Kosten, also rückwirkend, ausgezahlt.Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag?Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht unabhängig vom Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 besteht nur Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für eine Haushaltshilfe, ab Pflegegrad 2 kann diese Summe durch Umwandlungen des Budgets für Pflegesachleistungen erhöht werden. Dabei ist wichtig: Um die Leistungen der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen zu können, muss die Dienstleistung durch einen professionellen Pflegedienstleister, zum Beispiel ambulante Pflegedienste, Plattformen für selbstständige Pflegekräfte wie FLEXXI Care oder andere nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, erfolgen.Finanzierungsmöglichkeiten für eine Haushaltshilfe und Höhe der LeistungenAbhängig vom Pflegegrad bestehen für eine Haushaltshilfe neben den 125 Euro Entlastungsbetrag weitere Finanzierungsmöglichkeiten.Pflegegrad 1Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht nach Paragraf 45b SGB XI ab Pflegegrad 1. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf 125 Euro für eine Haushaltshilfe. Pro Jahr können so mit bis zu 1.500 Euro haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden. Die Beantragung erfolgt rückwirkend und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres erfolgen, bevor die nicht eingesetzten Ansprüche verfallen.Pflegegrad 2 bis 5:Bei Pflegegrad 2 oder höher können Kosten für eine Haushaltshilfe zusätzlich zum Entlastungsbetrag auch über die Budgets für Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege finanziert werden. So können bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen aufgewendet werden. In Abhängigkeit vom Pflegegrad können über die Kombination von Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungsbudget zwischen 470 und 963 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden.Eine weitere Option zur Finanzierung einer Haushaltshilfe ist die Verhinderungspflege. Dies stellt jedoch nur eine kurzfristige Lösung dar, da die Verhinderungspflege den Zweck hat, eine Vertretung sicherzustellen, wenn pflegende Angehörige berufsbedingt, durch Krankheit oder aufgrund von Urlaub verhindert sind. Dafür stehen jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Jahr genutzt werden. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise benötigt, so reduziert sich lediglich das finanzielle Budget, nicht aber das zeitliche. Damit ist die Verhinderungspflege eine Option, eine Haushaltshilfe als stundenweise Vertretung für Angehörige zu finanzieren. Dazu muss jedoch vorab mindestens sechs Monate eine Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt sein.Übersicht Finanzierungsmöglichkeiten PflegekasseZusammengenommen ergeben sich in Abhängigkeit vom Pflegegrad folgende Finanzierungsmöglichkeiten für eine Haushaltshilfe:Selbstverständlich können Sie zusätzlich zu diesen Leistungen auch das Pflegegeld (zwischen 316 und 901 Euro pro Monat) nutzen, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.Kostenübernahme ohne PflegegradAuch wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe notwendig sein. In diesem Fall gibt es alternative Finanzierungshilfen.Zuschüsse der KrankenkasseWird eine Haushaltshilfe nur vorübergehend benötigt, zum Beispiel weil sich Ihre älteren Angehörigen von einer Operation erholen müssen, so ist für bis zu vier Wochen eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich. Die Krankenkasse übernimmt beim entsprechenden Nachweis des Anspruchs 90 Prozent der Kosten. Hier ist zu beachten, dass die Krankenkassen nur einen reduzierten Leistungssatz unter Mindestlohn zahlen, wenn die Hausarbeiten durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn erbracht werden, statt durch einen professionellen Dienstleister.Steuerliche AbsetzbarkeitWenn Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe allein tragen, wirken sich diese zumindest steuermindernd aus. Haushaltsnahe Dienstleistungen können in einem Umfang von bis zu 4.000 Euro pro Jahr zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Über einen Beleg (Lohnabrechnung oder Rechnung) können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben und von der steuermindernden Wirkung profitieren.Pflegegeld + 125 Euro Haushaltshilfe: LeistungenDurch den Entlastungsbetrag, über den Sie pro Monat zusätzlich zum Pflegegeld 125 Euro für Haushaltshilfe erhalten können, können Sie alle im Haushalt anfallenden Aufgaben, die der Bewohner nicht selbst erledigen kann, finanzieren. Darunter zählen alle typischen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Waschen. Es können zudem kleinere Arbeiten am Haus oder im Garten oder die Pflege von Haustieren durch eine Haushaltshilfe übernommen werden. Auch weitere Aufgaben, die pflegende Angehörige entlasten, wie Fahrdienste oder Terminbegleitung, können über den Entlastungsbetrag und die ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten bezahlt werden.Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe:Reinigung und Aufräumen der WohnräumeEinkaufen und KochenWäsche waschen und bügelnkleinere Arbeiten an Haus und GartenVersorgung von HaustierenBegleitung zu Amts- oder ArztterminenFahrdiensteReichen Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe, um die Kosten zu decken?Die Aufgaben einer Haushaltshilfe können vielfältig sein. Natürlich reichen Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe nicht aus, um alle genannten Aufgaben zu erledigen zu lassen. Eine Unterstützung bei den wichtigsten Aufgaben ist in der Regel aber möglich.Die Kosten für eine Haushaltshilfe variieren, je nachdem, ob Sie die Haushaltshilfe anstellen oder eine selbstständige Haushaltshilfe beauftragen. In jedem Fall ist der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro zu zahlen. Für gewöhnlich berechnen Haushaltshilfen jedoch 25 bis 35 Euro pro Stunde. Sie sollten beachten, dass Sie bei einer Anstellung für alle Arbeitgeberpflichten verantwortlich sind und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Deutlich einfacher ist die Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft, die für ihre erbrachte Leistung eine Rechnung stellt. Über FLEXXI können Sie ganz unkompliziert per App selbstständige Pflegekräfte finden, die Sie und Ihre Angehörigen bei Haushaltsaufgaben unterstützen.Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe: Passende Haushaltshilfe über FLEXXI finden!FLEXXI macht es Ihnen leicht, vom Pflegegeld + 125 Euro eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Über die FLEXXI-App können Sie selbstständige Pflegekräfte finden, die neben Pflegeaufgaben auch haushaltsnahe Dienstleistungen übernehmen. Geben Sie einfach an, für welche Aufgaben, wie lange und zu welchem Preis Sie eine Pflegekraft beauftragen wollen. Wir matchen Sie dann mit passenden Pflegekräften. Der große Vorteil: Alle Dienstleister, die bei FLEXXI registriert sind, sind ausgebildete Pflegekräfte, sodass Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen unproblematisch über die Leistungen der Pflegekasse abrechnen können.Sie sind neugierig? Dann probieren Sie FLEXXI sofort aus! Die Nutzung der App ist für Sie kostenfrei.Häufige Fragen zu Pflegegeld + 125 Euro HaushaltshilfeWas ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und 125 Euro für Haushilfe über das Entlastungsbudget?Das Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und darf flexibel genutzt werden, um den individuellen Pflegebedarf zu decken. Wofür das Geld verwendet wird, ist demnach nicht vorgeschrieben. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro ist hingegen speziell für Aufgaben, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen im häuslichen Bereich Entlastung schaffen, gedacht. Von ihm können haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden. Der Betrag wird anders als das Pflegegeld nur gegen einen Nachweis, dass tatsächlich Leistungen erbracht wurden, ausgezahlt.Wer hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag?Anspruch auf einen Entlastungsbetrag haben Pflegebedürftige im Bereich der Selbstversorgung (häusliche Pflege) ab Pflegegrad 1.Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen oder verfällt er irgendwann?Der Entlastungsbetrag steht jährlich zur Verfügung. Nicht abgerufene Mittel können im Folgejahr innerhalb des ersten Kalenderjahres übertragen werden, also bis zum 30. Juni. Danach verfallen nicht genutzte Ansprüche...
Alex
Alex Svan
Max 7min read
0 229
Ohne pflegende Angehörige würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Doch Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, ist körperlich und psychisch anstrengend. Erfahren Sie hier, wie Sie sich Unterstützung holen können, damit die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf einfacher wird.Pflegeunterstützungsgeld für den akuten PflegefallBei einer akut auftretenden Pflegesituation hilft das Pflegeunterstützungsgeld, wenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen müssen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird als Lohnersatzleistung gezahlt, damit Sie Zeit haben, eine Pflege zu organisieren oder diese vorübergehend selbst zu übernehmen. Ihr Arbeitgeber muss dies nicht genehmigen, Sie müssen ihn lediglich über die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit informieren. Das Pflegeunterstützungsgeld kann genutzt werden, um maximal zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht, wenn bei der angehörigen Person eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die mindestens Pflegegrad 1 entspricht. Es muss aber noch keine Feststellung des Pflegegrads erfolgt sein. Um das Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen stellen, damit Sie sich während der Organisation der Pflege keine Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen müssen. (Quelle: BMG)Anspruch auf Pflegezeit und FamilienpflegezeitWenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, sind Pflegezeit und Familienpflegezeit Optionen für eine vollständige oder teilweise Auszeit.PflegezeitDie Pflegezeit kann für maximal sechs Monate in Anspruch genommen werden, um sich von der Arbeit freistellen zu lassen, wenn Sie pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, für die mindestens Pflegegrad 1 festgestellt wurde. Handelt es sich um die Pflege minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger, so kann die Pflegezeit auch beantragt werden, wenn keine häusliche Betreuung erfolgt. Eine Auszeit ist außerdem möglich, um nahe Angehörige bis zu drei Monate in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.Zu beachten ist, dass es sich bei der Pflegezeit um eine unbezahlte Freistellung handelt und nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten ein rechtlich verpflichtender Anspruch auf Pflegezeit besteht. Während der Pflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Anspruch nehmen, um Ihren Verdienstausfall zu kompensieren. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss auch in Raten zurückgezahlt werden.FamilienpflegezeitFür die Familienpflegezeit gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Pflegezeit, mit dem Unterschied, dass hier keine vollständige Auszeit möglich ist. Die Familienpflegezeit kann für maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden, wenn Sie nebenbei weiter für mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gilt zudem erst bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Arbeitnehmern.(Quelle: BAFzA)Weitere Unterstützung für alle, die Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegenPflegeunterstützungsgeld und (Familien-)pflegezeit sind jeweils nur eine zeitweise Unterstützung. Häufig bestehen Pflegebedarfe aber über längere Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich Unterstützung im Alltag organisieren, wenn Sie weiter Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen wollen, insbesondere wenn bereits ein gesteigerter Pflegebedarf vorliegt. Denn auf Dauer ist die Doppelbelastung – neben weiteren familiären oder sonstigen Verpflichtungen – kaum allein zu bewältigen.Entlastungsbudget und PflegesachleistungenAb Pflegegrad 1 können Sie das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Darüber können Sie beispielsweise Unterstützung im Haushalt finanzieren, die das Putzen, Waschen, Einkaufen oder Kochen für Ihre pflegebedürftigen Verwandten übernimmt. Zudem können Sie Dienstleister einstellen, die die Betreuung oder Fahrdienste übernehmen.Den Entlastungsbetrag können Sie ab Pflegegrad 2 um weitere Mittel aus den Pflegesachleistungen aufstocken. Je nach Pflegegrad sind das zwischen 470 und 963 Euro für Haushalts- und Betreuungsaufgaben.VerhinderungspflegeEine weitere Option, wenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, ist die Verhinderungspflege. Auf diese besteht ab Pflegegrad 2 Anspruch. Mit der Verhinderungspflege können Sie sich zum einen während längerer Abwesenheiten vertreten lassen, z.B. wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Dienstreisen, Fortbildungen oder Prüfungen sind, selbst erkranken oder im Urlaub sind. Zum anderen kann die Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden. Dies ist eine gute Option, wenn Sie beispielsweise Arzt- oder Amtstermine wahrnehmen müssen. Aber auch, wenn Sie private Unternehmungen machen, ist es vollkommen legitim, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Auch Ihre pflegebedürftigen Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn Sie regelmäßig Ihre Akkus wieder aufladen, um besser für Sie da sein zu können.Die Verhinderungspflege kann pro Jahr für bis zu sechs Wochen bzw. 42 Tage in Anspruch genommen werden. Dafür muss zunächst eine Vorpflegezeit von sechs Monaten vorliegen, in der die Pflege in häuslicher Umgebung vornehmlich durch Verwandte und Bekannte erfolgt ist. Pro Jahr liegt das Budget für die Verhinderungspflege bei maximal 1.612 Euro, wenn die Pflege durch einen professionellen Pflegedienstleister erfolgt. Zusätzlich kann der Betrag um bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Während die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, wird jedoch das Pflegegeld um die Hälfte reduziert. Gut zu wissen: Wird die Verhinderungspflege nicht tage-, sondern nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich das Zeitbudget nicht. Sie können die Mittel aus der Verhinderungspflege so an mehr als 42 Tagen im Jahr einsetzen. Außerdem reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld nicht. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI))Weitere Möglichkeiten, Vollzeit zu arbeiten und Angehörige zu pflegenNeben den Leistungen von Staat und Versicherungen gibt es noch weitere kleine Hebel, mit denen Sie Pflege und Beruf besser verbinden können, wenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen:Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf flexiblere Arbeitszeitmodelle an. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder ein Arbeitszeitkonto machen es Ihnen einfacher, Pflege und Beruf zu vereinbaren.Durch die Möglichkeit, die Arbeit im Home-Office zu erledigen, bleiben Sie in der Nähe der zu pflegenden Person und sind im Notfall schnell zur Stelle. Außerdem sparen Sie die Zeit für den Arbeitsweg.Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber offen über Ihre private Situation. Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber wird Verständnis zeigen und mit Ihnen prüfen, ob beispielsweise eine Neustrukturierung Ihrer Aufgaben (weniger Präsenz notwendig, Aufgaben, die mit mehr zeitlicher Flexibilität erledigt werden können etc.) möglich ist.Übernehmen Sie die Kosten für eine pflegerische Versorgung oder für eine Reinigungskraft, so können Sie diese zu 20 Prozent von der Steuer absetzen. Diese Option besteht unabhängig vom Pflegegrad.Haben Sie kein schlechtes Gewissen! Als pflegende Angehörige leisten Sie nicht weniger, sondern viel mehr. Während andere nach Feierabend Freizeit haben, erledigen Sie weitere Arbeit – und das unbezahlt. Sich Unterstützung, z.B. im Haushalt, zu suchen und sich regelmäßig Auszeiten von der Pflege zu gönnen, haben Sie mehr als verdient.Finden Sie Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte über FLEXXI!Wir von FLEXXI wollen es denjenigen, die Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, etwas leichter machen. Über die FLEXXI-App finden Sie unkompliziert qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte, die Sie flexibel für die Aufgaben buchen können, bei denen Sie Unterstützung benötigen.Holen Sie sich kostenlos die FLEXXI-App und lassen Sie sich etwas Last von den Schultern nehmen. Dank FLEXXI können Sie sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen in besten Händen sind...
Alex
Alex Svan
Max 6min read
0 249