Ambulante Pflegedienste und andere professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte können beauftragt werden, um Unterstützung für die häusliche Pflege zu organisieren. Erfahren Sie hier, was professionelle Pflegedienstleister wie ein ambulanter Pflegedienst gemäß Preisliste der Pflegekasse abrechnen können.


Ambulanter Pflegedienst: Preisliste zur Abrechnung bei der Pflegekasse

Abgerechnet werden Leistungen professioneller Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste nach Preisliste der Pflegekassen. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland und werden in Leistungskomplexen zusammengefasst. Darin erfasst sind unter anderem folgende Pflegeleistungen:


  • große/kleine Körperpflege

  • Transfer, An- und Auskleiden

  • Hilfe bei Ausscheidungen (Toilettengang)

  • Lagern

  • Mobilisation

  • Zubereiten von Mahlzeiten

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

  • Einkaufen, Besorgungen

  • Waschen, Bügeln, Reinigen

  • Ab- und Beziehen des Bettes

  • Beheizen

  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Organisation des Alltags und der Haushaltsführung

  • ...


(Quelle: BMG)


Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung von Pflegedienstleistern

Im Rahmen der Pflegeversicherung stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung, mit denen professionelle Pflegedienstleister bezahlt werden können. 


Pflegegeld

Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld, wenn sie zu Hause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Es hat den Zweck, eine angemessene Pflege in häuslicher Umgebung sicherzustellen und kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37). In Abhängigkeit vom Pflegegrad besteht auf folgende monatliche Leistungen Anspruch:


Pflegegrad

Leistungen 2024

Pflegegrad 1

0 Euro

Pflegegrad 2

332 Euro

Pflegegrad 3

573 Euro

Pflegegrad 4

765 Euro

Pflegegrad 5

947 Euro


(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)


Verhinderungspflege

Ab Pflegegrad 2 steht ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung. Über dieses kann bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson deren Vertretung für bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr durch professionelle Pflegedienstleister und Privatpersonen finanziert werden. Dabei können alle Aufgaben, die sonst von der Hauptpflegeperson übernommen werden, auf eine Vertretung übertragen werden. Dafür stehen folgende jährliche Budgets zur Verfügung:


Pflegegrad

Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal

Verhinderungspflege durch nahe Angehörige

1

0 €

0 €

2

bis zu 1.612 Euro

bis zu 474 Euro

3

bis zu 1.612 Euro

bis zu 817,50 Euro

4

bis zu 1.612 Euro

bis zu 1.092 Euro

5

bis zu 1.612 Euro

bis zu 1.351,50 Euro


Zu beachten ist, dass das Pflegegeld nur zur Hälfte weitergezahlt wird, wenn eine tageweise Verhinderungspflege erfolgt. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich das Pflegegeld nicht.


(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)



Entlastungsbudget

Schon ab Pflegegrad 1 kann für die häusliche Pflege das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat genutzt werden. Darüber können Aufgaben im Haushalt, die die pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigen kann, wie Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen oder Fahrdienste, an professionelle Pflegedienstleister wie einen ambulanten Pflegedienst gemäß deren Preisliste übertragen werden (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4).


Pflegesachleistungen

Um die medizinische Pflege und die Aufgaben der Grundpflege bei der Pflege zu Hause bedarfsgerecht durchzuführen, steht ab Pflegegrad 2 das Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Pflegende Angehörige können professionelle Pflegedienstleister wie einen ambulanten Pflegedienst gemäß Preisliste beauftragen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab:


Pflegegrad

Höhe Pflegesachleistungen pro Monat

1

0 Euro

2

761 Euro

3

1.432 Euro

4

1.778 Euro

5

2.200 Euro


(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)


Alternative zum ambulanten Pflegedienst: Selbstständige Pflegekräfte über FLEXXI buchen

Neben ambulanten Pflegediensten können auch selbstständige Pflegekräfte zur Unterstützung der häuslichen Pflege beauftragt werden. Diese sind in der Regel flexibler und können individuell auf Bedarfe eingehen. 


Über FLEXXI können Sie selbstständige Pflegekräfte unkompliziert per App buchen: Sie legen fest, wann und bei welchen Aufgaben Sie Unterstützung benötigen und setzen Ihren Wunsch-Stundenlohn fest. Wir bringen Sie dann mit passenden selbstständigen Pflegekräften zusammen. Alle bei FLEXXI registrierten Pflegekräfte verfügen über eine pflegerische Ausbildung, sodass Ihre Leistungen nach der für professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste festgelegten Preisliste der Pflegekassen abgerechnet werden können.