Pflege zu Hause: Möglichkeiten und finanzielle Unterstützung
Im eigenen Zuhause alt werden zu können, ist der Wunsch vieler Menschen. Doch bei zunehmendem Pflegebedarf kann die häusliche Pflege zur Herausforderung und starken Belastung für die pflegenden Angehörigen werden. Glücklicherweise gibt es Unterstützungsleistungen, mit denen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten geschaffen werden.
Gründe für die Pflege zu Hause
Ein Umzug im hohen Alter ist für viele Menschen keine angenehme Vorstellung. Viele haben den Wunsch, im vertrauten Zuhause alt werden zu können. Dieses Anliegen ist verständlich, schließlich vermitteln die eigenen vier Wände Stabilität und Sicherheit und lassen ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu. Auch die Pflege sozialer Kontakte ist im bekannten Umfeld meist einfacher als in einer Pflegeeinrichtung. Nicht zuletzt ist die Unterbringung im betreuten Wohnen oder die stationäre Pflege in einem Pflegeheim auch mit höheren Kosten verbunden.
Aus diesen Gründen wollen viele Angehörige ihren Liebsten ermöglichen, so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu bleiben. Das Thema Pflege kann diesen Wunsch allerdings zur Herausforderung werden lassen. Glücklicherweise gibt es für die Pflege zu Hause Möglichkeiten finanzieller und organisatorischer Natur. So stellt die Pflegeversicherung mit dem Pflegegeld und weiteren Leistungen finanzielle Mittel zur Verfügung, um eine hochwertige Versorgung in häuslicher Umgebung zu organisieren. Wir schauen uns im Folgenden genauer an, auf welche Leistungen bei Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege Anspruch besteht.
Pflege zu Hause: Möglichkeiten durch Pflegegeld
Mit dem Pflegegeld können besonders flexibel für die Pflege zu Hause Möglichkeiten geschaffen werden. Die Leistung steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann frei eingesetzt werden. So können die Mittel verwendet werden, um pflegende Angehörige zu honorieren oder einen Verdienstausfall zu kompensieren. Auch für professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte, die die häusliche Pflege unterstützen, kann das Pflegegeld eingesetzt werden.
Höhe Pflegegeld nach Pflegegrad:
Pflegegrad | Höhe Pflegegeld pro Monat |
1 | 0 Euro |
2 | 332 Euro |
3 | 573 Euro |
4 | 765 Euro |
5 | 947 Euro |
(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)
Weitere Unterstützung, um Angehörige zu Hause zu pflegen
Da in Deutschland 84 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder andere nahestehende Personen gepflegt werden, gibt es zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird. Dadurch werden in den unterschiedlichsten Konstellationen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten eröffnet. Der Anspruch und die Höhe der Leistungen sind vom Pflegegrad abhängig.
Entlastungsbudget
Bereits bei Pflegegrad 1 steht für die häusliche Pflege das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieses ermöglicht es, Aufgaben im Haushalt, die die pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigen kann, wie Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen oder Fahrdienste, zu finanzieren. Um pflegende Angehörige zu entlasten, können auch medizinische Pflegeleistungen oder stundenweise Betreuungen über das Budget abgerechnet werden.
Pflegesachleistungen
Damit die medizinische Pflege und die Aufgaben der Grundpflege bei der Pflege zu Hause bedarfsgerecht erfolgen, steht ab Pflegegrad 2 das Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Darüber können pflegende Angehörige professionelle Pflegedienstleister beauftragen und haben auch bei der Pflege zu Hause die Möglichkeit, eine hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Höhe Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:
Pflegegrad | Höhe Pflegesachleistungen pro Monat |
1 | 0 Euro |
2 | 761 Euro |
3 | 1.432 Euro |
4 | 1.778 Euro |
5 | 2.200 Euro |
Verhinderungspflege
Häusliche Pflege bedeutet viel Verantwortung. Schon kurze Abwesenheiten durch Dienstreisen oder Fortbildungen, erst recht aber eigene Krankheit oder ein Urlaub, können zur echten Herausforderung werden. Doch auch bei der Pflege zu Hause müssen Möglichkeiten für geplante und geplante Auszeiten geschaffen werden. Deshalb steht für die häusliche Pflege das Verhinderungspflegebudget zur Verfügung, das genutzt werden kann, um Abwesenheiten der Hauptpflegeperson zu überbrücken.
Das Verhinderungspflegebudget kann ab Pflegegrad 2 genutzt werden und kann für Vertretungspflege durch Privatpersonen oder professionelle Pflegedienstleister erbracht werden. Bis zu einem Maximalbetrag kann das Budget um Leistungen aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, wenn dieses nicht voll in Anspruch genommen wurde.
Höhe Verhinderungspflege nach Pflegegrad pro Jahr:
Pflegegrad | Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal | mit Umwidmung des Budgets für Kurzzeitpflege | Verhinderungspflege durch nahe Angehörige |
1 | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
2 | bis zu 1.612 Euro | bis zu 2.418 Euro | bis zu 474,00 Euro |
3 | bis zu 1.612 Euro | bis zu 2.418 Euro | bis zu 817,50 Euro |
4 | bis zu 1.612 Euro | bis zu 2.418 Euro | bis zu 1.092,00 Euro |
5 | bis zu 1.612 Euro | bis zu 2.418 Euro | bis zu 1.351,50 Euro |
Tages- und Nachtpflege
Nicht für jeden bestehen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten, beruflich kürzerzutreten oder ganz auszusteigen. Mit dem Budget für Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige stundenweise in ambulanter Pflege versorgt werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
Höhe Budget für Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad:
Pflegegrad | Höhe Tages- und Nachtpflege pro Monat (ab 01.01.2024) |
1 | 0 Euro |
2 | 689 Euro |
3 | 1.298 Euro |
4 | 1.612 Euro |
5 | 1.995 Euro |
Pflege zu Hause: Weitere Möglichkeiten
Die genannten Budgets der Pflegeversicherung schaffen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten für eine hochwertige Versorgung. Zusätzlich besteht ab Pflegegrad 1 Anspruch auf weitere Leistungen, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird:
- 40 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf
- einmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit notwendig sind (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen)
(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)
Pflege zu Hause: Möglichkeiten in Ruhe kennenlernen
Die Vielzahl an möglichen Unterstützungsleistungen und die damit einhergehende Antragsbürokratie können überfordernd sein, vor allem, wenn eine Pflegesituation plötzlich eintritt. Um sich über alle Möglichkeiten für die Pflege zu Hause in Ruhe zu informieren, können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen und sich bis zu zehn Tage freistellen lassen, wenn bei einem nahen Angehörigen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder) plötzlich ein Pflegebedarf auftritt. (Quelle: BMG)
Pflege zu Hause: Mehr Möglichkeiten mit FLEXXI
Sie müssen die Pflege Ihrer Angehörigen nicht allein stemmen. Über FLEXXI können Sie sich unkompliziert und flexibel passgenaue Unterstützung für die häusliche Pflege buchen. Wir erweitern für die Pflege zu Hause die Möglichkeiten. Über die FLEXXI-App finden Sie ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte für die Aufgaben, die Sie nicht selbst übernehmen können oder wollen. Die bei uns gelisteten Pflegekräfte verfügen alle über eine pflegerische Qualifikation, sodass ihre Leistungen bei den Pflegekassen anerkannt sind und über die Pflegeversicherung abgerechnet werden können.
Für die Unterstützung bei der Pflege zu Hause haben Sie die Möglichkeit, unsere qualifizierten Pflegekräfte für folgende Aufgaben in Anspruch zu nehmen:
- medizinische Pflege
- Grundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)
- haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)
- Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)
- Begleitung zu Freizeitaktivitäten
- Gespräche
- Erinnerungsarbeit
- Fahrdienste
- Nachtwache und Nachtbereitschaft
- ...
Unsere Mission ist, pflegende Angehörige zu entlasten und für die Pflege zu Hause mehr Möglichkeiten zu eröffnen. Testen Sie die FLEXXI-App und finden Sie die passende Unterstützung zu Ihrem Wunsch-Stundenlohn.