Viele ältere Menschen wünschen sich, in häuslicher Umgebung gepflegt zu werden. Diesem Wunsch zu entsprechen, ist für viele Angehörige mit viel Aufwand verbunden. Erfahren Sie hier, welche Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen, um Angehörige zu Hause zu pflegen.


Finanzielle Unterstützung, um Angehörige zu Hause zu pflegen

Mit dem Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige die Möglichkeit, ihre Pflege selbstbestimmt zu gestalten. Ab Pflegegrad 2 erhalten sie über das Pflegegeld einen festen monatlichen Betrag, den sie flexibel einsetzen können, um professionelle Pflegedienstleister zu bezahlen, aber auch pflegenden Angehörigen oder sonstigen Ehrenamtlichen eine Entschädigung zu zahlen. 


Höhe Pflegegeld nach Pflegegrad:


Pflegegrad

Höhe Pflegegeld pro Monat (ab 01.01.2024)

1

0 €

2

332 €

3

573 €

4

765 €

5

947 €


(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)


Neben der direkten finanziellen Unterstützung durch das Pflegegeld wird die häusliche Pflege von Angehörigen auch in der Rentenversicherung honoriert. Wenn Sie mindestens zehn Stunden an zwei oder mehr Tagen pro Woche private Pflege leisten und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge ist vom Pflegegrad und der bezogenen Leistungsart abhängig und liegt zwischen 119,35 und 631,47 Euro monatlich (West) beziehungsweise zwischen 115,66 und 611,94 Euro monatlich (Ost). (Quelle: BMG)



Leistungen der Pflegekasse, um Angehörige zu Hause zu pflegen

Über die Pflegekasse stehen mehrere Leistungen zur Verfügung, mit denen die häusliche Pflege finanziert werden kann. Anspruch und dessen Höhe sind vom Pflegegrad abhängig.


Entlastungsbudget

Bereits ab Pflegegrad 1 steht ein Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung, mit dem Sie Unterstützung finanzieren können, wenn Sie Ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Sie können diese Mittel beispielsweise nutzen, um Unterstützung im Haushalt bei Putzen, Waschen, Einkaufen und Kochen oder Fahrdienste zu finanzieren. Auch medizinische Pflegeleistungen oder eine stundenweise Betreuung können über das Entlastungsbudget finanziert werden.


Pflegesachleistungen

Ab Pflegegrad 2 steht ein Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Damit können professionelle Pflegedienstleister beauftragt werden, die beispielsweise bei der medizinischen Versorgung oder Aufgaben der Grundpflege unterstützen.


Höhe Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:


Pflegegrad

Höhe Pflegesachleistungen pro Monat (ab 01.01.2024)

1

0 Euro

2

761 Euro

3

1.432 Euro

4

1.778 Euro

5

2.200 Euro


Verhinderungspflege

Wenn Angehörige zu Hause pflegen, dann lastet auf ihnen eine große Verantwortung. Über das Budget für Verhinderungspflege soll sichergestellt werden, dass auch im Verhinderungsfall eine Betreuung der pflegebedürftigen Person sichergestellt werden kann. Fällt die Pflegeperson aufgrund dienstlicher Verpflichtungen (Dienstreisen, Prüfungen oder Fortbildungen), Krankheit, Urlaub oder anderer privater Verpflichtungen oder Auszeiten aus, so kann darüber ein Ersatz finanziert werden. Die Verhinderungspflege ist explizit nicht nur für den Notfall gedacht, sondern soll auch Erholung für pflegende Angehörige ermöglichen. 


Um die Verhinderungspflege erstmalig in Anspruch zu nehmen, muss im Jahr 2023 noch eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten erfüllt sein. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Zudem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die Höhe des Budgets für Verhinderungspflege richtet sich neben dem Pflegegrad auch danach, ob die Pflege von professionellen Pflegedienstleistern oder nahen Verwandten erbracht wird. Das Budget kann bis zu einem Maximalbetrag um Leistungen aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.


Höhe Verhinderungspflege nach Pflegegrad pro Jahr:


Pflegegrad

Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal

mit Umwidmung des Budgets für Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege durch nahe Angehörige

1

0 €

0 €

0 €

2

bis zu 1.612 Euro

bis zu 2.418 Euro

bis zu 474,00 Euro

3

bis zu 1.612 Euro

bis zu 2.418 Euro

bis zu 817,50 Euro

4

bis zu 1.612 Euro

bis zu 2.418 Euro

bis zu 1.092,00 Euro

5

bis zu 1.612 Euro

bis zu 2.418 Euro

bis zu 1.351,50 Euro


Tages- und Nachtpflege

Viele Angehörige übernehmen die häusliche Pflege neben einer Berufstätigkeit. Zudem wohnen die pflegebedürftige Person und die Pflegeperson nicht immer zusammen. Für diese Fälle kann das Budget für Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Damit kann tags- oder nachtsüber die ambulante Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung finanziert werden. 


Höhe Budget für Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad:


Pflegegrad

Höhe Tages- und Nachtpflege pro Monat (ab 01.01.2024)

1

0 Euro

2

689 Euro

3

1.298 Euro

4

1.612 Euro

5

1.995 Euro


Weitere Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung der häuslichen Pflege

Die genannten Leistungen sind aus finanzieller Sicht die größten Unterstützungen, wenn Sie Angehörige zu Hause pflegen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Leistungen der Pflegekasse, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird. Das sind:


  • 40 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel

  • 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf

  • einmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit notwendig sind (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen)


(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)



Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit als kurzfristige Unterstützung

Eine Pflegebedürftigkeit kann plötzlich und unerwartet eintreten, zum Beispiel weil sich der gesundheitliche Zustand durch eine Erkrankung oder einen Unfall rapide verschlechtert. Für diesen Fall stehen mit dem Pflegeunterstützungsgeld und der Pflegezeit zwei Leistungen zur Verfügung, die es Angehörigen ermöglichen, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.


Pflegeunterstützungsgeld

Angestellte können bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung erhalten, wenn bei ihren nahen Angehörigen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder) plötzlich ein Pflegebedarf auftritt. Diese Zeit soll dazu genutzt werden, um die Pflege zu organisieren und einen Pflegegrad zu beantragen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse gezahlt. (Quelle: BMG)


Pflegezeit

Nicht immer reichen zehn Tage aus, um die neue Pflegesituation zu organisieren. Eventuell ist auch absehbar, dass die pflegebedürftige Person nur noch in ihren letzten Lebensmonaten begleitet wird. Für diesen Fall kommt eine Auszeit über die Pflegezeit infrage, um Angehörige zu Hause zu pflegen. Pflegende Angehörige können sich bis zu sechs Monate unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen, um die neue Pflegesituation zu organisieren oder ihre Angehörigen bis zu drei Monate auf dem letzten Weg zu begleiten. Die Pflegebedürftigkeit muss dafür über eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beim Arbeitgeber nachgewiesen werden. Da die Freistellung ohne Lohnersatzleistung erfolgt, kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragt werden, um den Lebensunterhalt während der Pflegezeit zu finanzieren. (Quelle: BMG)


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Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie gern bei folgenden Aufgaben rund um die häusliche Pflege:


  • medizinische Pflege

  • Grundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)

  • haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)

  • Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)

  • Begleitung zu Freizeitaktivitäten

  • Gespräche

  • Erinnerungsarbeit

  • Fahrdienste

  • Nachtwache und Nachtbereitschaft 

  • ...


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