Die Betreuung von pflegenden Angehörigen ist eine fordernde Aufgabe – klar, dass Sie davon auch mal eine Auszeit brauchen. Die Verhinderungspflege sorgt dafür, dass pflegebedürftige Personen in Ihrer Abwesenheit gut versorgt sind. Erfahren Sie mehr über Anspruch und Leistungen und buchen Sie die Verhinderungspflege unkompliziert und flexibel über FLEXXI.


Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) kann in Anspruch genommen werden, um eine zeitlich begrenzte Abwesenheit der pflegenden Angehörigen zu überbrücken. Dazu zählen beispielsweise berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit.


Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Auch die Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte kann als Verhinderungspflege abgerechnet werden. Häufig wird auch eine Kombination aus verschiedenen Betreuungsmodellen gewählt. 


Anspruch auf Verhinderungspflege

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 liegt noch kein Anspruch vor. Insgesamt können pro Jahr maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.


Um die Verhinderungspflege zu beantragen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die häusliche Pflege regelmäßig durch eine private Pflegeperson erfolgen. Erfolgt die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst, liegt kein Anspruch vor. Zudem ist wichtig zu wissen, dass die Vorpflegezeit im Jahr 2024 abgeschafft wurde. Allerdings ist wichtig zu beachten, dass bei nachträglicher Beantragung der Verhinderungspflege, die häusliche Pflege durch die Verwandten und Bekannten mindestens sechs Monate geleistet worden sein muss, bevor eine Verhinderungspflege beantragt werden kann. 


Der Pflegegrad muss jedoch nicht für die gesamte Vorpflegezeit gelten. Relevant ist hier nur, dass zum Zeitpunkt, an dem die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.