Auch pflegende Angehörige haben eine Auszeit verdient. Über die Verhinderungspflege können Sie sich vertreten lassen, wenn Sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Urlaub verhindert sind. Erfahren Sie hier, wie Sie das Budget der Verhinderungspflege voll ausschöpfen.

Was ist die Verhinderungspflege?

Mit dem Budget der Verhinderungspflege werden Pflegepersonen zeitlich begrenzt durch Pflegepersonal bei der häuslichen Pflege entlastet. Maßgeblich dafür ist, dass die pflegenden Angehörigen nur zeitweise ausfallen, zum Beispiel weil Sie eine Dienstreise oder Fortbildung absolvieren, gesundheitlich verhindert sind oder eine Freizeitaktivität oder Urlaub geplant haben. 

Das Budget der Verhinderungspflege kann also nicht für regelmäßige Unterstützungsleistungen genutzt werden. Es dient lediglich zur zeitweisen Unterstützung, damit die pflegebedürftige Person auch bei kurzfristiger Abwesenheit der Pflegeperson weiterhin in der häuslichen Umgebung versorgt werden kann. 

Die Verhinderungspflege kann sowohl von professionellen Pflegedienstleistern wie ambulanten Pflegediensten oder selbstständigen Pflegekräften durchgeführt werden als auch von An- und Zugehörigen, die für gewöhnlich nicht die Hauptpflegeperson sind.





Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst ab Pflegegrad 2. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Leistungen aus dem Budget der Verhinderungspflege genutzt werden können:

  • Die regelmäßige Pflege muss durch An- oder Zugehörige im häuslichen Umfeld erfolgen. Wenn die Pflege dauerhaft nur durch einen Pflegedienst sichergestellt wird, gibt es keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.

  • Verhinderungspflege kann nur beantragt werden, wenn die Pflegeperson zeitweise ausfällt, zum Beispiel berufsbedingt, durch Krankheit oder aufgrund von Urlaub. Für regelmäßige Aufgaben, zum Beispiel eine wöchentliche Reinigung, kann das Budget nicht genutzt werden.

  • Bevor zum ersten Mal die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, musste in den Jahren zuvor bis einschließlich 2023, mindestens sechs Monate eine Pflege durch An- oder Zugehörige in häuslicher Umgebung stattgefunden haben. Wichtig hierbei, damit Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Der Pflegegrad in der Vorpflegezeit ist unerheblich. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht also auch dann, wenn in einem Teil der Vorpflegezeit „nur“ Pflegegrad 1 galt. Mittlerweile gilt die Bedingung der Vorpflegezeit ab dem 01.01.2024 nicht mehr. Die Verhinderungspflege kann somit sofort beantragt werden ohne, dass vorher die eingetragene Pflegeperson gepflegt hat.

Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Die Höhe der Leistungen für die Verhinderungspflege sind abhängig vom Pflegegrad und davon, wer die Verhinderungspflege übernimmt. Bei Verhinderungspflege durch einen professionellen Pflegedienstleister oder Bekannte können unabhängig vom Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) pro Jahr bis zu 1.618 Euro genutzt werden. 

Geringer sind die Leistungen, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert) oder Personen aus dem Haushalt des Pflegebedürftigen erfolgt. Hier darf der Auszahlbetrag den 1,5-fachen Monatsbetrag des Pflegegeldes nicht überschreiten. Entfernte Verwandte oder Bekannte können hingegen genauso vergütet werden wie professionelle Dienstleister.

Der auszuzahlende Betrag darf dann den Betrag des Pflegegeldes für 6 Wochen, also den 1,5-fachen Monatsbetrag des Pflegegeldes, nicht überschreiten. Deshalb sind die Budgets für die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige nach Pflegegrad gestaffelt und liegen zwischen 474 bis 1.351,50 Euro pro Jahr. 




Übersicht über die Budgets für Verhinderungspflege:



Pflegegrad

Verhinderungspflege durch Angehörige ersten oder zweiten Grades

Verhinderungspflege durch andere

1

keine

keine

2

474 Euro

1.612 Euro

3

817,50 Euro

1.612 Euro

4

1.092 Euro

1.612 Euro

5

1.351,50 Euro

1.612 Euro


Das Budget für Verhinderungspflege kann auf bis zu 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage verteilt werden. Damit Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen, ist dabei Folgendes wichtig: Vertritt die Verhinderungspflege die pflegenden Angehörigen für weniger als acht Stunden am Tag, so werden lediglich die Kosten angerechnet. Das Zeitbudget bleibt unberührt. So können sich pflegende Angehörige, die sich im Alltag auch mal eine Auszeit gönnen wollen oder müssen, auch häufiger als 42-mal vertreten lassen.

Das Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt, während Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Auch hier gelten Sonderregeln, wenn die Verhinderungspflege für weniger als acht Stunden pro Tag beantragt wird. Das Pflegegeld wird dann in voller Höhe weitergezahlt.

Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Zusätzliche Leistungen über Budget der Kurzzeitpflege

Das Budget der Verhinderungspflege können Sie über die Leistungen der Kurzzeitpflege aufstocken. Auf diese besteht ebenfalls ein Anspruch ab Pflegegrad 2. Für bis zu 8 Kalenderwochen oder 56 Tage im Jahr kann die pflegebedürftige Person in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Bis 806 Euro des Kurzzeitpflegebudgets können pro Jahr für die Verhinderungspflege umgewidmet werden. So können Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen und das Budget dafür auf bis zu 2.418 Euro pro Jahr aufstocken.

Tipps, wie Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen

Vielen pflegenden Angehörigen ist nicht bewusst, für welche Leistungen oder in welchem Umfang Sie die Verhinderungspflege nutzen können. Beachten Sie folgende Hinweise, um die Verhinderungspflege voll ausschöpfen zu können:

  • Sie können die Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen. Der große Vorteil: Dadurch reduziert sich Ihr zeitlicher Anspruch nicht und Sie erhalten weiterhin das volle Pflegegeld. Lediglich die Kosten für die Pflegeperson werden auf das Verhinderungspflegebudget angerechnet. So können Sie die stundenweise Verhinderungspflege nutzen, um sich im Alltag regelmäßig auch Zeit für sich zu schaffen, zum Beispiel für Freizeitaktivitäten oder Entspannung.

  • Das Budget für die Verhinderungspflege können Sie auch rückwirkend nutzen. Es verfällt nicht, sondern kann während des gesamten Kalenderjahres genutzt werden. So können Sie Budget für stressige Phasen oder einen längeren Urlaub „ansparen“. 

  • Oft wird das Budget für Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, weil dies eine stationäre Unterbringung der pflegebedürftigen Person voraussetzt. Um den Betrag aber dennoch nicht verfallen lassen zu müssen, können Sie bis zu 50 Prozent der Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen.

  • Übernehmen Angehörige ersten oder zweiten Grades die Verhinderungspflege, leistet die Pflegekasse geringere Zuschüsse als bei der Beauftragung professioneller Dienstleister. Angehörige können aber zusätzlich anfallende Kosten für Fahrten oder Kinderbetreuung sowie Verdienstausfall geltend machen. Die Höhe aller Zuschüsse ist aber ebenfalls bei 1.612 Euro pro Jahr gedeckelt.

  • Für nahe Angehörige sind die Einkünfte aus der Verhinderungspflege steuerfrei. Die Einnahmen müssen aber dennoch unter „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ in der Steuererklärung angegeben werden. Am besten fügen Sie der Steuererklärung eine kurze Erläuterung der Einnahmen aus der Verhinderungspflege bei.

  • Nutzen Sie professionelle Dienstleister für die Verhinderungspflege. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Liebsten auch in Ihrer Abwesenheit genau die Unterstützung bekommen, die Sie benötigen. Familienangehörige oder Bekannte, die vertretungsweise einspringen, sind schnell überfordert von den vielen neuen Aufgaben. Auch die Abrechnung ist einfacher, wenn Sie einen professionellen Dienstleister beauftragen. Diese kommunizieren meist direkt mit der Pflegekasse. Dank FLEXXI ist es auch gar nicht schwer, eine passende professionelle Pflegekraft zu finden. Nutzen Sie dazu einfach das Matching über unsere kostenlose App.



So beantragen Sie eine Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege können Sie in einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse beantragen. Dies kann durch die pflegebedürftige Person oder bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht durch die pflegenden Angehörigen erfolgen. Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden, wenn eine Verhinderungspflege plötzlich, zum Beispiel durch eine Erkrankung der Pflegeperson notwendig wird.

Professionelle Dienstleister rechnen die Kosten für die Verhinderungspflege oftmals direkt mit der Pflegekasse ab. Der Zuschuss für Verhinderungspflege, die durch Verwandte erbracht wird, muss mit dem jeweiligen Formular der Kasse beantragt werden.

Verhinderungspflege voll ausschöpfen mit den professionellen Pflegefachkräften von FLEXXI

Über die Verhinderungspflege haben Sie die Möglichkeit, auch als pflegende Person mal durchzuatmen und sich zu erholen. Die passende Vertretung finden Sie ganz einfach über FLEXXI: Über unsere kostenlose App können Sie ausgebildete Pflegefachkräfte finden und Sie für Aufgaben der Verhinderungspflege buchen. Art und Umfang der Aufgaben sowie Vergütung legen Sie selbst fest. Über FLEXXI finden Sie dann Ihr Match mit einer unserer selbstständigen Pflegefachkräfte.

Unsere Mission: Pflegenden Angehörigen etwas Last von den Schultern zu nehmen. Verschaffen Sie sich die Auszeit, die Sie sich verdient haben: Testen Sie die Möglichkeiten von FLEXXI unkompliziert und kostenlos.