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Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) bringt ab dem 1. Januar 2025 signifikante Änderungen in den Leistungsansprüchen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Neuregelungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten und die Inanspruchnahme flexibler zu gestalten.  1. Erhöhung der Verhinderungspflege-Leistungen  Der aktuelle Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 EUR wird ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, sodass sich der Betrag auf 1.685 EUR pro Jahr erhöht.  2. Zusammenfassung der Leistungsbeträge und neues Jahresbudget ab dem 1.Juli 2025:  Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget gemäß § 42a SGB XI zusammengefasst. Das neue gemeinsame Budget von 3.539 EUR kann flexibler für kurzfristige und langfristige Pflegesituationen verwendet werden. Ab diesem Datum haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.  3. Entfall der Vorpflegezeit  Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 und 5 profitieren bereits seit dem 1. Januar 2024 von der Entlastung durch den Entfall der Vorpflegezeit und einem gemeinsamen Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit dann auch für alle anderen.  4. Verlängerung der Verhinderungspflegezeit  Die Verhinderungspflege kann ab 2025 bis zu maximal 56 Tage (acht Wochen) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zu den bisherigen 42 Tagen dar.  5. Erhöhung des Budgets für nahe Angehörige  Das für nahe Angehörige vorgesehene Budget wird von bisher dem 1,5-fachen auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes angehoben, wodurch Pflegebedürftige und deren Familienangehörige finanziell entlastet werden.  6. Erhöhung des Budgets für jüngere Pflegebedürftige  Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 wird das jährliche Budget für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 2025 nochmals angehoben – auf 1.599 EUR (PG 4) und 1.979 EUR (PG 5).  7. Abrechnung der Verhinderungspflege im Jahr 2025:  Die Personengruppe U25, mit einem Pflegegrad 4 oder 5 hat bereits zum 01.01.2025 den Anspruch auf die unten aufgeführten 3.539€ und nicht erst zum 01.07.2025. Der Grund ist die 4,5 % Erhöhung aus allen Leistungen der Pflegeversicherung.Das Datum zum 01.07.25 betrifft lediglich den Rest der Pflegebedürftigen – ab einem Pflegegrad 2 oder höher. Diese können bis zum 1. Juli 2025 bis zu 2.528 EUR aus demkombinierten Budget abrechnen. Danach kann der verbleibende Restbetrag bis zu insgesamt 3.539 EUR verwendet werden. Wichtig ist, dass bis einschließlich Juni 2025 derBetrag von 1.685 EUR aus der Verhinderungspflege und 843 EUR aus der nicht genommener Kurzzeitpflege nicht überschritten wird.Auch die Umwandlungsleistungen aus der Kurzzeitpflege in zusätzliche Verhinderungspflege, müssen bis zum 30.06.2025 weiterhin auf dem Antrag angekreuzt werden.Dieses betrifft insbesondere die Personengruppe U 25 mit einem Pflegegrad 4 oder 5. Wenn dies nicht geschieht, werden lediglich 1.685 € von der Pflegekasse übernommen.Verhinderungspflege 2024 und 2025                                                                      Pflegegeld 2024 und 2025 Verhinderungs Pflege-Budget für nahe AngehörigeWenn Sie Pflege für zu Hause brauchen, benutzen Sie doch die kostenlose FLEXXI Care App und buchen Sie Pflege so einfach wie ein Taxi.Pflege sofort parat - auch schon morgen, auch nur für einen Tag!..
Javier Tejerina Pérez
Javier Tejerina Pérez
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FLEXXI Blog

Die moderne Gesundheitsversorgung steht vor zahlreichen Herausforderungen, von denen eine immer drängender wird: die sogenannten "Überlieger". Diese Patienten haben ihren Krankenhausaufenthalt bereits abgeschlossen, können jedoch nicht entlassen werden, da es an geeigneten Nachversorgungsmöglichkeiten fehlt. Dieses Problem betrifft das Regionsklinikum Hannover (KRH) in besonderem Maße.Überlieger blockieren wertvolle Ressourcen Im Klinikalltag von Prof. Jan Rudolf Ortlepp, ärztlicher Direktor des KRH und Chefarzt für Innere Medizin am Krankenhaus Laatzen, sind Überlieger ein erhebliches Problem. Auf seiner Station, die über 28 Betten verfügt, sind regelmäßig viele Plätze von Patienten blockiert, die längst hätten entlassen werden müssen. Diese Betten fehlen dann bei Notfällen. Laut Ortlepp sind etwa 15 Prozent der Betten auf seiner Station mit Überliegern belegt. Das führt dazu, dass jährlich rund 600 Notfälle abgewiesen werden müssen.Fachkräftemangel verschärft die Situation Die Problematik der Überlieger ist eng mit dem Fachkräftemangel in der Pflege verbunden. Auch wenn das KRH mit digitalen Lösungen zur Kapazitätsplanung arbeitet, fehlt es oft an ausreichend Personal, um diese Maßnahmen effektiv umzusetzen. Die Situation wird dadurch verschärft, dass Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste aufgrund des Personalnotstands zunehmend nur noch einfach zu pflegende Patienten annehmen können.Die Rolle der häuslichen Pflege Ein Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Doch auch diese familiäre Unterstützung stößt an ihre Grenzen, insbesondere wenn die Pflegebedürftigen keinerlei soziale Kontakte mehr haben. Prof. Ortlepp spricht von einer "Pandemie der Einsamkeit", die dazu führt, dass immer mehr schwerkranke und vereinsamte Menschen in Krankenhäusern landen, ohne dass ihre Nachversorgung geregelt ist.Lösungsansätze und zukünftige Maßnahmen Um der wachsenden Zahl an Überliegern entgegenzuwirken, plant das KRH die Einrichtung einer eigenen Kurzzeitpflege am Standort Laatzen. In einer derzeit leer stehenden Station sollen rund 20 Plätze geschaffen werden, die Entlastung für alle KRH-Standorte bieten könnten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein geeigneter Betreiber gefunden wird.Ein moderner Ansatz zur Unterstützung: Die FLEXXI App Eine weitere Möglichkeit zur Bewältigung der Herausforderungen von Überliegern im Krankenhaus ist die Nutzung der FLEXXI App. Mit FLEXXI können Sie schnell und einfach qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege finden. Bis zu drei Wochen im Voraus können Sie ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege per App buchen und dabei den Stundenlohn und die Aufgaben, die übernommen werden sollen, selbst festlegen. Wenn Sie einmal die passende Pflegekraft gefunden haben, können Sie diese immer wieder für Unterstützung während Ihrer Abwesenheit buchen, sodass die pflegebedürftige Person eine vertraute Bezugsperson hat. Buchen Sie eine Verhinderungspflege ganz unkompliziert über Flexxi und gewährleisten Sie eine zuverlässige und professionelle Pflege Ihrer Angehörigen während Ihrer Abwesenheit. Laden Sie jetzt die FLEXXI app herunter!Lesen Sie den Artikel hier...
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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Effiziente Pflegevermittlung durch FLEXXI App FLEXXI Care bietet eine digitale Plattform zur sofortigen Buchung freiberuflicher Pflegekräfte. Nutzer können die App herunterladen, sich registrieren und Pflegekräfte buchen. Die App erlaubt das Festlegen von Pflegepräferenzen und die Auswahl von Anbietern, die über eine Berufshaftpflichtversicherung und ein polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Wie Sie FLEXXI verwenden Benötigen Sie zuverlässige und qualifizierte Pflegekräfte für sich selbst oder Ihre Angehörigen? FLEXXI Care ist hier, um Ihnen zu helfen. Die FLEXXI App ist eine digitale Buchungsplattform, die es Ihnen ermöglicht, freiberufliche Pflegekräfte sofort zu buchen und Ihnen Flexibilität und Bequemlichkeit bietet. In diesem Artikel werden wir Sie durch den Prozess der Verwendung der FLEXXI-App führen, um freiberufliche Pflegekräfte zu finden und zu buchen. FLEXXI-App herunterladen und installieren: Um loszulegen, besuchen Sie den App Store oder Google Play Store und suchen Sie nach der FLEXXI-App. Laden Sie die App auf Ihr iOS- oder Android-Gerät herunter und installieren Sie sie. Registrieren Sie sich: Nachdem Sie die App installiert haben, können Sie unter “Jetzt beginnen” direkt mit der Registrierung beginnen. Sie können sich mit Ihrer Handynummer registrieren oder mit Ihrer E-Mail einloggen. Wir schicken Ihnen einen Code, den Sie benötigen, um Ihr Profil freizuschalten. Geben Sie Ihre E-Mail und ein Passwort ein, um sich in Ihr Konto einzuloggen. Und voilà! Sie haben Ihr FLEXXI Konto erstellt oder sich erfolgreich eingeloggt! Vergessen Sie nicht, in Ihren Kontoeinstellungen Ihre Zahlungsmethode hinzuzufügen. Blog lesen, Freund empfehlen & verdienen und FLEXXI Care Podcast anhören: Sobald Sie sich registriert oder eingeloggt haben, werden Sie zu Ihren aktuellen Aufträgen geführt. Abonnieren Sie hier unseren Newsletter und bleiben Sie informiert mit wertvollen Einblicken in die Pflege. Teilen Sie die FLEXXI App und erweitern Sie unsere Pflegegemeinschaft mit Freunden. Mit einem personalisierten Empfehlungscode haben nun beide Seiten die Möglichkeit, Prämien zu verdienen. Hören Sie sich in unserem FLEXXI Care Podcast, Diskussionen mit Pflege-Experten an. Standort festlegen und Auftrag erstellen Erstellen Sie einen Buchungsauftrag für eine Pflegekraft. Geben Sie die Postleitzahl für den Ort ein, an dem die Pflegeleistung erbracht werden soll, um herauszufinden, ob FLEXXI Care bereits in Ihrer Gegend verfügbar ist. Legen Sie Ihre Präferenzen fest: Als Nächstes werden Sie aufgefordert, Ihre Präferenzen festzulegen. Geben Sie die Art der Pflegekraft oder die Pflegedienste an, die Sie benötigen, wie z. B. medizinische Pflege, Begleitung oder Hilfe im Haushalt. Wir präsentieren Ihnen dann eine Auswahl an Pflegekräften, die Ihren Anforderungen entsprechen, und an die Sie direkt eine Einladung versenden können.Anbieterprofil-Privatsphäre Anbieter können wählen, ob ihr Profil öffentlich oder privat ist. Private Profile zeigen kein Profilbild und keine persönlichen Informationen, bis der Anbieter das Angebot akzeptiert hat. Wählen Sie Ihren Premium Anbieter Daraufhin haben Sie die Möglichkeit, zwischen den Anbietern zu filtern. Wir empfehlen die Dienste der Premium Anbieter, da sie ein erweitertes Polizeilisches Führungszeugnis und Haftpflichtversicherung haben. Sobald Sie den Filter angewendet haben, erhalten Sie eine Übersicht aller Premium Anbieter. Legen Sie Details des Auftrages fest: Im nächsten Schritt wählen Sie das Datum, die Uhrzeit und die gewünschte Dauer der Pflegedienstleistung aus. Danach legen Sie den Stundenlohn fest, den die Pflegekraft erhalten soll. Wir geben eine Empfehlung basierend auf dem durchschnittlichen Marktpreis, aber Sie können selbst entscheiden, wie viel Sie bezahlen möchten. Geben Sie abschließend die Adresse ein, wo der Auftrag ausgeführt werden soll.Profitieren Sie von längerer Unterstützung durch Anbieter mit verlängerten Arbeitszeiten. Auftrag bestätigen Bevor Sie den Auftrag absenden, sehen Sie eine Auftragsübersicht. Hier können Sie Änderungen vornehmen, falls Sie Fehler gemacht haben oder sich etwas geändert hat. Sie sehen auch den Gesamtbetrag des Auftrags, ohne versteckte Kosten. Unter "Kommentare" können Sie weitere Informationen zum Auftrag hinzufügen, wie z. B. besondere Ausrüstung oder besondere Anforderungen des Pflegebedürftigen, wie man die Haustür findet, oder wo man klingeln soll. Geben Sie auch Ihren Rabattcode ein, falls Sie einen haben. Drücken Sie abschließend "Auftrag aufgeben". Verfolgen und Verwalten von Buchungen: In der FLEXXI-App können Sie Ihre Buchungen verfolgen und verwalten. Sie haben Zugriff auf Details über die Pflegekraft, geplante Termine und Zeiten der Pflegedienste. Sie können auch Änderungen vornehmen oder Buchungen stornieren. Sie können innerhalb der ersten 15 Minuten nach Auftragsannahme kostenlos stornieren. Die Stornierungsbedingungen finden Sie hier. Chatten Sie mit Ihrer Pflegekraft: Sobald eine Pflegekraft Ihren Auftrag angenommen hat, wird dieser in Ihren aktuellen Aufträgen angezeigt. Sie können über das Chat-Symbol neben dem Namen der Pflegekraft im Voraus mit ihr kommunizieren und sie kennenlernen. Auftrag beenden oder verlängern Nachdem die Leistung erbracht wurde und Sie mit der Arbeit zufrieden sind, können Sie den Auftrag in der App abschließen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Auftrag zu verlängern, falls Sie weitere Pflegeleistungen benötigen. Beachten Sie jedoch, dass die Pflegekraft der Verlängerung zustimmen muss, damit sie gültig ist. Die Zahlung erfolgt nach der Ausführung des Auftrags. Bewertungen und Trinkgeld: Nachdem der Pflegedienst erbracht wurde, können Sie Bewertungen und Rezensionen für die freiberufliche Pflegekraft abgeben. Ihr Feedback hilft anderen Benutzern, informierte Entscheidungen zu treffen und die Qualität der Plattform aufrechtzuerhalten. Wenn die erbrachte Arbeit besonders gut war, können Sie der Pflegekraft gerne auch ein Trinkgeld geben.Das bietet FLEXXI: Die Verwendung von FLEXXI zur Buchung freiberuflicher Pflegekräfte ist einfacher und effizienter. Die App bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, mit der Sie Pflegekräfte finden und buchen können, die Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen. Mit seinem zuverlässigen Zahlungssystem und umfassenden Buchungsverwaltungsfunktionen bietet FLEXXI Care ein nahtloses Erlebnis. Laden Sie noch heute die FLEXXI-App herunter und entdecken Sie die Bequemlichkeit der Buchung freiberuflicher Pflegekräfte mit nur wenigen Klicks auf Ihrem Smartphone. Hinweis Hinweis FLEXXI Care stellt sicher, dass alle freiberuflichen Pflegekräfte auf der Plattform die erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen besitzen. Benutzersicherheit und Qualität der Pflege haben oberste Priorität, und FLEXXI Care ergreift entsprechende Maßnahmen, um diese Standards aufrechtzuerhalten. ..
Sandra Polo
Sandra Polo
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Über das Budget für Verhinderungspflege können pflegende Angehörige in ihrer Abwesenheit aufgrund von Krankheit, beruflichen Verpflichtungen oder Urlaub eine Vertretung finanzieren. Erfahren Sie hier, wo und wie Sie den Verhinderungspflege Antrag stellen.Was ist Verhinderungspflege?Ab Pflegegrad 2 steht ein Budget für Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) zur Verfügung, mit dem Vertretungen der Hauptpflegeperson finanziert werden können. So können Abwesenheiten aus beruflichen Gründen, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit, über die Verhinderungspflege vertreten werden. Auch kurzfristige Abwesenheiten aufgrund von privaten Terminen können über die Verhinderungspflege abgedeckt werden. Mit der Verhinderungspflege dürfen sowohl professionelle Pflegedienstleister als auch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte beauftragt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Voraussetzungen für den Verhinderungspflege AntragUm einen Verhinderungspflege Antrag stellen zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dann besteht ein Anspruch von maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Jahr. Um den Antrag stellen zu können, muss die häusliche Pflege hauptsächlich durch eine private Pflegeperson erfolgen. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung vollständig, so besteht auch kein Anspruch, einen Verhinderungspflege Antrag zu stellen (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Seit 2024 muss keine Vorpflegezeit mehr nachgewiesen werden, bevor erstmalig ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt wird (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG).Höhe der VerhinderungspflegeAktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 EuroVerhinderungspflege und PflegegeldWährend der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nur zur Hälfte weitergezahlt – zumindest, wenn die Vertretung tageweise erfolgt. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich weder das Pflegegeld noch das zeitliche Budget für Verhinderungspflege. Nur das finanzielle Budget reduziert sich dementsprechend um die abgerechneten Leistungen.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege Antrag stellen: So geht esDer Antrag auf Verhinderungspflege muss von der pflegebedürftigen Person oder deren gesetzlicher Vertretung bei deren Pflegekasse eingereicht werden. In der Regel stehen dafür (Online-)Formulare zur Verfügung. Der Antrag sollte folgende Daten beinhalten:Anschrift der PflegekasseAnschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Bankdaten der pflegebedürftigen PersonNamen der eingetragenen PflegepersonenZeitraum und Umfang der Verhinderungspflege (stundenweise oder ganztägig)Verhinderungspflege durch Privatpersonen oder professionelle Pflegedienstleisterbei Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister: Name, Anschriftbei Verhinderungspflege durch Privatpersonen: Name, Anschrift, VerwandtschaftsverhältnisEs ist zu empfehlen, den Antrag vorab zu stellen, da die Abwesenheiten im Rahmen der Verhinderungspflege ja in der Regel planbar sind. So können Sie sicher sein, dass die Kosten tatsächlich übernommen werden. Kostenübernahme bei privater VerhinderungspflegeZu beachten ist, dass die Pflegekasse nur geringere Kosten erstattet, wenn die Verhinderungspflege durch eine Person übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigen im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder im gleichen Haushalt wohnt. Hier kann maximal ein Betrag abgerechnet werden, der das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreitet. Zudem sind die Stundenlöhne für die private Verhinderungspflege gedeckelt. Die Pflegekasse weist eingereichte Kosten unter Umständen zurück, wenn ein Stundenlohn veranschlagt wird, der dem von professionellen Pflegediensten gleichkommt. Wenn Sie professionelle Pflegedienstleister beauftragen, haben Sie größere Spielräume. Neben der reinen Vergütung können nahe Verwandte und Personen desselben Haushalts auch Fahrtkosten in Höhe von 20 Cent pro Kilometer sowie einen Verdienstausfall erstatten lassen, wenn sie sich aufgrund der Pflegevertretung unentgeltlich freistellen lassen. Die Aufwendungen für Fahrkosten und den Ausgleich von Verdienstausfall werden natürlich auf das Budget für Verhinderungspflege angerechnet. Außerdem wichtig: Es können keine Leistungen aus dem Verhinderungspflegebudget bezogen werden, wenn die Person bereits als Pflegeperson eingetragen ist. Es wird also kein Geld gezahlt, wenn eine von zwei (oder mehr) eingetragenen Pflegepersonen abwesend ist und von einer anderen eingetragenen Pflegeperson vertreten wird.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Nachträgliche AntragstellungEine nachträgliche Antragstellung auf Verhinderungspflege ist ebenfalls möglich. Gesetzlich Versicherte können den Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend stellen, privat Versicherte bis zu drei Jahre (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), § 45, Absatz 1). Es ist jedoch zu empfehlen, die Abrechnung zeitnah durchzuführen.Für diese Leistungen kann ein Verhinderungspflege Antrag gestellt werdenDie Verhinderungspflege kann für alle Aufgaben, die ansonsten von der Hauptpflegeperson übernommen werden, erfolgen. Neben Aufgaben der Grundpflege, wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang, zählen dazu auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Für all diese Aufgaben können professionelle Pflegedienstleister und Ehrenamtliche, die die Verhinderungspflege übernehmen, vergütet werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege über FLEXXI buchen!Sie wollen für die Verhinderungspflege einen Antrag stellen und suchen einen professionellen Pflegedienstleister, der Sie vertritt? Über FLEXXI können Sie bis zu drei Wochen im Voraus ganz einfach per App ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege buchen. Finden Sie passgenaue Vertretungen, um sicher zu sein, dass Ihre Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Ambulante Pflegedienste und andere professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte können beauftragt werden, um Unterstützung für die häusliche Pflege zu organisieren. Erfahren Sie hier, was professionelle Pflegedienstleister wie ein ambulanter Pflegedienst gemäß Preisliste der Pflegekasse abrechnen können.Ambulanter Pflegedienst: Preisliste zur Abrechnung bei der PflegekasseAbgerechnet werden Leistungen professioneller Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste nach Preisliste der Pflegekassen. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland und werden in Leistungskomplexen zusammengefasst. Darin erfasst sind unter anderem folgende Pflegeleistungen:große/kleine KörperpflegeTransfer, An- und AuskleidenHilfe bei Ausscheidungen (Toilettengang)LagernMobilisationZubereiten von MahlzeitenHilfe bei der NahrungsaufnahmeHilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der WohnungEinkaufen, BesorgungenWaschen, Bügeln, ReinigenAb- und Beziehen des BettesBeheizenpflegerische BetreuungsmaßnahmenOrganisation des Alltags und der Haushaltsführung...(Quelle: BMG)Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung von PflegedienstleisternIm Rahmen der Pflegeversicherung stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung, mit denen professionelle Pflegedienstleister bezahlt werden können. PflegegeldPflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld, wenn sie zu Hause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Es hat den Zweck, eine angemessene Pflege in häuslicher Umgebung sicherzustellen und kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37). In Abhängigkeit vom Pflegegrad besteht auf folgende monatliche Leistungen Anspruch:PflegegradLeistungen 2024Pflegegrad 10 EuroPflegegrad 2332 EuroPflegegrad 3573 EuroPflegegrad 4765 EuroPflegegrad 5947 Euro(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)VerhinderungspflegeAb Pflegegrad 2 steht ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung. Über dieses kann bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson deren Vertretung für bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr durch professionelle Pflegedienstleister und Privatpersonen finanziert werden. Dabei können alle Aufgaben, die sonst von der Hauptpflegeperson übernommen werden, auf eine Vertretung übertragen werden. Dafür stehen folgende jährliche Budgets zur Verfügung:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 EuroZu beachten ist, dass das Pflegegeld nur zur Hälfte weitergezahlt wird, wenn eine tageweise Verhinderungspflege erfolgt. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich das Pflegegeld nicht.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39) EntlastungsbudgetSchon ab Pflegegrad 1 kann für die häusliche Pflege das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat genutzt werden. Darüber können Aufgaben im Haushalt, die die pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigen kann, wie Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen oder Fahrdienste, an professionelle Pflegedienstleister wie einen ambulanten Pflegedienst gemäß deren Preisliste übertragen werden (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4).PflegesachleistungenUm die medizinische Pflege und die Aufgaben der Grundpflege bei der Pflege zu Hause bedarfsgerecht durchzuführen, steht ab Pflegegrad 2 das Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Pflegende Angehörige können professionelle Pflegedienstleister wie einen ambulanten Pflegedienst gemäß Preisliste beauftragen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab:PflegegradHöhe Pflegesachleistungen pro Monat10 Euro2761 Euro31.432 Euro41.778 Euro52.200 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Alternative zum ambulanten Pflegedienst: Selbstständige Pflegekräfte über FLEXXI buchenNeben ambulanten Pflegediensten können auch selbstständige Pflegekräfte zur Unterstützung der häuslichen Pflege beauftragt werden. Diese sind in der Regel flexibler und können individuell auf Bedarfe eingehen. Über FLEXXI können Sie selbstständige Pflegekräfte unkompliziert per App buchen: Sie legen fest, wann und bei welchen Aufgaben Sie Unterstützung benötigen und setzen Ihren Wunsch-Stundenlohn fest. Wir bringen Sie dann mit passenden selbstständigen Pflegekräften zusammen. Alle bei FLEXXI registrierten Pflegekräfte verfügen über eine pflegerische Ausbildung, sodass Ihre Leistungen nach der für professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste festgelegten Preisliste der Pflegekassen abgerechnet werden können...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Viele Pflegekräfte lieben ihren Beruf, werden aber durch die stressigen Arbeitszeitmodelle und die fehlende Wertschätzung in Pflegeheimen, Krankenhäusern und bei ambulanten Pflegediensten zermürbt. Glücklicherweise gibt es Alternativen zu einer Festanstellung: Als selbständige Haushaltshilfe unterstützen Sie Erkrankte, Senioren und andere Personen mit Pflegebedarf bei Alltagsaufgaben. Doch wie starte ich am besten? In diesem Beitrag erklären wir, was eine Haushaltshilfe ist, und beantworten die Frage „Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?“. Wir zeigen Ihnen, wie FLEXXI den Start in die Selbstständigkeit leichter macht.Definition: Was ist eine Haushaltshilfe? Wie der Name bereits nahelegt, wird eine Haushaltshilfe dafür vergütet, Unterstützung bei allen Arbeiten im Haushalt zu leisten. In der Regel wird sie bei einer schweren Erkrankung oder zur Unterstützung von Senioren und pflegebedürftigen Personen, die weiterhin gern in den eigenen vier Wänden leben möchten, beauftragt. Die Kosten dafür werden unter bestimmten Umständen von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Darüber hinaus kann eine Haushaltshilfe auch privat gezahlt werden. Die Kosten dafür sind bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig. (Quelle: BMG)Kostenübernahme durch die Krankenkasse Im Fall von schweren Krankheiten und Aufenthalten in stationären Gesundheitseinrichtungen, aber auch während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, kann für gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse finanziert werden, sofern die Person den Haushalt nicht weiterführen und auch kein anderes Haushaltsmitglied einspringen kann. Neben professionellen Dienstleistern können als Haushaltshilfe auch Angehörige beauftragt werden. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad zahlt die Krankenkasse jedoch nur Fahrtkosten und einen Verdienstausfall in angemessener Höhe.Damit Personen mit Unterstützungsbedarf eine Finanzierung für eine Haushaltshilfe erhalten, ist ein entsprechendes ärztliches Attest erforderlich und die betroffene Person muss einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Kosten pro Tag für eine Haushaltshilfe werden nur in angemessener Höhe übernommen. So wird pro Tag in der Regel maximal ein achtstündiger Einsatz der Haushaltshilfe von der Krankenkasse erstattet. Die Krankenkasse leistet zudem nur dann, wenn es sich um einen kurzfristigen Bedarf von maximal vier Wochen handelt. Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich auf 26 Wochen, wenn ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt. Bei einem längeren Bedarf sollte ein Pflegegrad beantragt werden, um entsprechende Leistungen bei der Pflegekasse beantragen zu können.Gründe für eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse:In folgenden Situationen können Personen über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen:schwere Erkrankung, insbesondere nach stationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung oder ambulanter OperationKrankenhaus-, Reha- oder Kuraufenthalt, wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder ein behindertes hilfsbedürftiges Kind im Haushalt lebtSchwangerschaft oder Entbindung, wenn Beschwerden auftretenZuzahlung In der Regel müssen die Betroffenen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent für die Haushaltshilfe leisten, die mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag beträgt. Bei einem Anspruch aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt diese Zuzahlung.(Quelle: BMG)Leistungen einer Haushaltshilfe Liegt eine Berechtigung für eine Haushaltshilfe vor, so können durch die Haushaltshilfe alle Aufgaben übernommen werden, die typischerweise im Haushalt anfallen und von der betroffenen Person nicht mehr erledigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Wäsche Waschen, Kochen und Einkaufen, die Betreuung von Kindern, leichte Gartenarbeiten sowie Botengänge.Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe:ReinigungsarbeitenWäschewaschenKochen und EinkaufenBetreuung von Kindern oder Personen mit Unterstützungsbedarfleichte GartenarbeitenVersorgung von HaustierenBotengänge und Fahrdienste(Quelle: BMG)Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse? In den meisten Fällen wird die Haushaltshilfe direkt von der Krankenkasse vermittelt. Nachdem die Person mit Unterstützungsbedarf ihren Antrag bei der Krankenkasse gestellt hat, vermittelt diese Kontakte zu Haushaltshilfen, die ihre Leistungen direkt über die Krankenkasse abrechnen können. Aufgrund des akuten Mangels in der Pflege sind die meisten Krankenkassen händeringend auf der Suche nach Haushaltshilfen. Daher ist es sinnvoll, als selbstständige Pflegekraft bei der Krankenkasse registriert zu sein. Aber wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse? In der Regel können Sie sich dafür direkt an die Krankenkasse wenden. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise können je nach Krankenkasse variieren. In jedem Fall sind aber vorab eine Gewerbeanmeldung und eine steuerliche Erfassung erforderlich. (Quelle: Deutschland startet)Neben der Arbeit als Haushaltshilfe für die Krankenkasse kann Unterstützung auch als Leistung der Pflegekasse erfolgen. Bei längerfristigem Unterstützungsbedarf stehen monatlich 125 Euro Entlastungsbudget (ab Pflegegrad 1) für die Unterstützung bei haushaltsnahen Dienstleistungen zur Verfügung. Zudem können auch das Pflegegeld und bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen sowie Leistungen der Verhinderungspflege (jeweils ab Pflegegrad 2) genutzt werden, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen. Es ist also durchaus ratsam, dass Sie nicht nur als Haushaltshilfe bei der Krankenkasse registriert sind, sondern auch Unterstützung für Pflegebedürftige anbieten. Die Anforderungen dafür legen jeweils die Bundesländer fest. In der Regel ist eine Antragstellung auf Anerkennung bei der zuständigen Behörde notwendig, bei der in der Regel Qualifikation, Leistungskonzept, Versicherungen und die Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden müssen. Erfragen Sie am besten vorab an der zuständigen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 45a)Alternative: Direkte Abrechnung Neben der Beauftragung durch die Kranken- und Pflegekassen haben Haushaltshilfen auch die Möglichkeit, sich direkt beauftragen zu lassen. In diesem Fall erfolgen Abwicklung und Bezahlung der Leistungen über die erkrankte oder pflegebedürftige Person, beziehungsweise über deren Angehörige, und diese lässt sich die Kosten dann von der Pflege- oder Krankenkasse erstatten.Über FLEXXI kommen Personen, die eine Haushaltshilfe suchen, und selbstständige Pflegekräfte zusammen. Sie können haushaltsnahe Dienstleistungen zur Unterstützung im Krankheits- oder Pflegefall einfach über die FLEXXI-App anbieten – zu Ihren Konditionen. Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihre Selbstständigkeit als Haushaltshilfe über FLEXXI unkompliziert starten können. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf!..
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Die Digitalisierung bietet Chancen für alle Branchen – auch für den Pflegebereich. Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen Pflege Apps vor, die den Alltag von Pflegenden erleichtern und professionellen Pflegekräften sowie pflegenden Angehörigen dabei helfen, eine hochwertige und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen.Warum sollte ich eine Pflege App nutzen?Die Pflege lebt von der individuellen Ansprache und Zuwendung. Keine Maschine oder Technologie sollte die zwischenmenschliche Fürsorge ersetzen. Dennoch können digitale Tools und Pflege Apps dabei helfen, die Pflege bedarfsgerechter zu machen und Pflegende von unnötigen Aufgaben zu entlasten. So bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Pflegeaufgaben. Zudem sind Pflege Apps eine sehr günstige Möglichkeit, den Pflegealltag für alle Beteiligten zu verbessern. Meist reichen das Smartphone und der Kauf einer Lizenz aus, um die Funktionen zu nutzen. Einige Pflege Apps sind sogar kostenlos. Es müssen nicht erst zusätzliche Geräte angeschafft werden, die Geld kosten und Platz in Anspruch nehmen.Arten von Pflege AppsEine Pflege App kann sehr unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Deshalb ist es unter Umständen sinnvoll, mehrere Anwendungen in den Pflegealltag zu integrieren. Allgemein können folgende Arten von Pflege Apps unterschieden werden:Lern- und Ausbildungsapps: Zahlreiche Apps unterstützen Pflegeschüler und Studenten der Pflege bei der Prüfungsvorbereitung. Wichtig bei der Auswahl ist, dass die Übungsfragen mit von Lehrern genutzten Unterrichtsmaterialien übereinstimmen.Informationsapps: Pflege ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Fachwissen erfordert. Dazu kommt, dass es immer wieder wissenschaftliche und rechtliche Neuerungen und Änderungen gibt. Über entsprechende Pflege Apps können sich Pflegende auf dem Laufenden halten und die wichtigsten Informationen zu pflegerischen Fragen, zum Beispiel zu Arzneimitteln, schnell abrufen.Assistenztools: Durch Pflegebedarf können Fähigkeiten eingeschränkt werden. Entsprechende Pflege Apps helfen Pflegebedürftigen und Pflegenden zum Beispiel, miteinander zu kommunizieren oder Stürzen vorzubeugen.Buchungsapps: Über Buchungsapps wie FLEXXI kommen Pflegebedürftige und Pflegende zusammen. Professionelle Pflegedienstleister werden mit den individuellen Bedarfen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gematcht.Pflege Apps der Krankenkassen: Die meisten Krankenkassen haben eigene Apps, in denen sie ihren Versicherten alle Informationen rund um das Thema Pflege zur Verfügung stellen.Pflege Apps, die den Pflegealltag einfacher machenIm Folgenden stellen wir einige Pflege Apps vor, die mit ihren Funktionen eine gute Unterstützung im Pflegealltag bieten.1. ElsevierMit der Elsevier Pflege App haben Sie zu jeder Zeit ein mobiles Nachschlagewerk für über 6.500 medizinische Fachbegriffe, Definitionen, Abkürzungen, Krankheitsbilder und weitere wichtige Pflegethemen in der Hosentasche. Das hilft nicht nur während der Ausbildung, sondern ist auch eine praktische Unterstützung im Berufsalltag. Dafür bietet Elsevier mit ClinicalKey verschiedene Lizenzen für Ärzte, Pfleger, Apotheker, Studierende und Auszubildende. Die Inhalte der Übungsfragen von ClinicalKey Student stimmen mit den von Lehrern genutzten Unterrichtsmaterialien überein und sind damit eine passgenaue Ergänzung für die Pflegeausbildung. Die Inhalte wurden von Expertenteams entwickelt, die fortlaufend sicherstellen, dass alle Inhalte korrekt und aktuell sind. Leider ist die App nur für iPhones verfügbar.2. Arznei aktuell Arznei aktuell ermöglicht es, Informationen über Arzneimittel in Sekundenschnelle per Smartphone abzurufen. Dazu muss lediglich der Barcode des Medikaments gescannt werden und Sie erhalten alle Informationen zur Darreichungsform, Dosierung, Nebenwirkungen oder Kontraindikationen. Zudem können Sie sich über die Pflege App über Neuigkeiten zum Thema Arzneimittel auf dem Laufenden halten.3. SuperNurseÜber die Pflege App SuperNurse können Pflegekräfte auf spielerische Art und Weise Ihr Wissen auffrischen und erweitern. In über 3.500 Fragen werden 35 pflegebezogene Themengebiete behandelt. Für das erfolgreiche Absolvieren jedes Themengebiets kann ein SuperNurse-Zertifikat ausgestellt werden, das als Fortbildungsnachweis angeführt werden kann.4. I care Wissen To GoEine weitere Pflege App, um sich auf die Prüfung vorzubereiten oder sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten, ist die Wissen To Go Pflege App von I care. Das Lernen über die App erfolgt anhand von Videos, Aufgaben und Fallbeispielen.5. NovahealDie App Novaheal ist speziell auf die Bedarfe von Auszubildenden in der Pflege zugeschnitten. Über die Anwendung können sich Azubis im eigenen Tempo auf Prüfungen und Praxiseinsätze vorbereiten.6. Look to SpeakBei Menschen mit Spracheinschränkung kann dies dazu führen, dass die Pflegebedürftigen ihre Wünsche nicht mehr richtig artikulieren können. Die Pflege App Look to Speak baut eine Brücke zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen. Über Augenbewegungen, die von der Frontkamera des Smartphones erfasst werden, können vollständige Phrasen ausgewählt werden. Diese können vorab personalisiert werden, um eine individuelle Kommunikation zu ermöglichen. Die Pflege App steht für Android im Google Play Store zur Verfügung. 7. LinderaGerade im Alter nimmt das Risiko von gefährlichen Stürzen zu. Über die Pflege App können Videos von sturzgefährdeten Personen aufgenommen werden, auf deren Basis dann von einer KI ein Mobilitätsmuster erstellt wird, um Maßnahmen zur Sturzprophylaxe zu entwickeln. Die Pflege App ist rezeptpflichtig und sollte nur von Ärzten und ausgebildeten Pflegekräften verwendet werden.8. WheelmapFür Pflegende, die mobil eingeschränkte Personen im Alltag begleiten, ist Wheelmap eine hilfreiche Pflege App. Über eine interaktive Karte können Rollstuhlfahrer und ihre Begleiter einsehen, wie zugänglich Orte sind. So können Aktivitäten wie Banktermine, Einkäufe, aber auch Cafébesuche verlässlicher geplant werden.9. pflegecompasspflegecompass wurde für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen konzipiert. Hier werden alle relevanten Themen rund um die Pflege behandelt. Sie ist damit sowohl für Privat- als auch für professionelle Pflegende eine gute Unterstützung. Die Pflege App steht für Android und iOS zur Verfügung.10. NUIDie Pflege App NUI soll pflegende Angehörige bei der Antragstellung von Pflegeleistungen unterstützen und Antworten auf Fragen rund um das Thema Pflege geben. NUI kann jedoch nur genutzt werden, wenn Sie Mitglied oder Kunde einer der Partner Krankenversicherungen der App sind.Weitere Pflege Apps im ÜberblickNeben den vorgestellten Pflege Apps gibt es natürlich noch zahlreiche weitere Anwendungen für die Pflegebranche mit unterschiedlichen Funktionen, zum Beispiel:ÄrzteblattPflege.de FlexR SchichtplanerbärcarePflege-Examenstrainer 3.0in.kontaktich pflegeFamily CockpitTOM – Tabletten ErinnerungnoraOrientierungshilfe: Zulassung als DiPADer Fachbegriff für Pflege Apps lautet „digitale Pflegeanwendung“, kurz DiPA. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine App als DiPA gilt, ist gesetzlich geregelt. Kriterien sind beispielsweise Barrierefreiheit, altersgerechte Nutzbarkeit, Robustheit, Verbraucher- und Datenschutz, Qualität der pflegebezogenen Inhalte sowie die Unterstützung der Pflegebedürftigen, Angehörigen und zugelassenen Pflegedienste bei der Nutzung der digitalen Pflegeanwendung.Kosten für Pflege Apps, die als DiPA im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen sind, können auf Antrag von der Pflegekasse bis zu einem Höchstsatz von 50 Euro pro Monat übernommen werden. Die verfügbaren digitalen Pflegeanwendungen sind im Online-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden.(Quelle: gesund.bund.de)Die FLEXXI Pflege AppPflege Apps machen den Alltag von Pflegenden sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörigen einfacher. Mit FLEXXI haben wir eine App entwickelt, die Personen mit Pflegebedarf und selbstständige Pflegekräfte zusammenbringt. Für selbstständige PflegekräfteSelbstständige Pflegekräfte können Pflegedienstleistungen zu ihren Wunsch Konditionen anbieten und über die App Auftraggeber finden. Das macht den Start in die Selbstständigkeit als Pflegekraft einfacher und ermöglicht es, den geliebten Beruf abseits von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegedienstleistern auszuüben.Für Pflegebedürftige und ihre AngehörigenPflegebedürftigen und ihren Angehörigen bietet FLEXXI die Möglichkeit, eine individuelle häusliche Pflege flexibel zu organisieren. Für sie ist die Nutzung der Pflege App sogar kostenfrei. Sie legen einfach gewünschte Leistung und Wunschstundenlohn fest und werden mit passenden selbstständigen Pflegekräften gematcht. Alle bei FLEXXI registrierten Pflegekräfte verfügen über eine Ausbildung, sodass ihre Leistungen von den Pflegekassen anerkannt werden und abrechnungsfähig sind. Das FLEXXI-Modell hat zudem den Vorteil, dass für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keine Arbeitgeberpflichten anfallen, da die selbstständigen Pflegekräfte Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen selbstständig abführen...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Erholung und Auszeiten. Mit dem Verhinderungspflegebudget stehen dafür sogar Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Davon kann eine Vertretung der Hauptpflegeperson bezahlt werden. Neben der Beauftragung professioneller Pflegedienstleister können die Leistungen auch zur Vergütung von Angehörigen, die die Vertretung übernehmen, eingesetzt werden. Erfahren Sie hier, wie bei der Verhinderungspflege durch Angehörige die Berechnung erfolgt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.Was ist Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) meint die Vertretung der Hauptpflegeperson, wenn diese zeitlich begrenzt aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen abwesend ist. So können berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, Gründe für den Bedarf nach Verhinderungspflege sein, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub können so überbrückt werden. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte geleistet werden. In vielen Fällen werden verschiedene Betreuungsmodelle kombiniert. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeDas Budget für Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen zur Verfügung, bei denen mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Es kann pro Jahr für maximal sechs Wochen (42 Tage) in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege entsteht erst, nachdem die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt hat. Wird die Pflege ausschließlich durch professionelle Pflegedienstleister erbracht, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeÜber die Verhinderungspflege können alle Abwesenheiten der Hauptpflegeperson überbrückt werden, zum Beispiel aufgrund von:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetagenFortbildungenDienstreisenNeben der tageweisen Ersatzpflege ist es auch möglich, die stundenweise Abwesenheit der Pflegeperson vertreten zu lassen. Mögliche Gründe dafür sind:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWelche Leistungen können im Rahmen der Verhinderungspflege erbracht werden?Über die Verhinderungspflege können Vertretungen für alle Aufgaben, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen, bezahlt werden. In den meisten Fällen sind dies vor allem Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Bei der medizinischen Pflege haben pflegende Angehörige häufig Unterstützung von ausgebildeten Pflegekräften. Unabhängig davon, ob für die Verhinderungspflege Angehörige oder professionelle Pflegedienstleister beauftragt werden, kann dies natürlich auch bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson ohne Einschränkungen fortgesetzt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung der HöheMit der Verhinderungspflege können sowohl professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständiger Pflegekräfte als auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche betraut werden. Wenn für die Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnungen erfolgen, ist jedoch einiges zu beachten:Seit 2022 können eingetragene Pflegepersonen sich gegenseitig vertreten und die Verhinderungspflege übernehmen. Allerdings gibt es dabei bestimmte Einschränkungen: Wenn eine eingetragene Pflegeperson die Ersatzpflege für eine andere übernimmt, können nur die entstandenen Mehrkosten, wie z.B. Verdienstausfall und Fahrtkosten, mit der Pflegekasse abgerechnet werden.Das Budget der Pflegekasse kann nicht in voller Höhe genutzt werden, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige erbracht wird statt durch professionelle Pflegedienstleister. Dies ist zu beachten, wenn für die Verhinderungspflege durch Angehörige Berechnungen durchgeführt werden. Ist die pflegende Person mit dem Pflegebedürftigen im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert oder im gleichen Haushalt wohnhaft, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.Auch die Stundenlöhne für die private Verhinderungspflege sind gedeckelt. Die Pflegekasse kann die Höhe des Stundenlohns für nahe Verwandte beanstanden, wenn dieser dem von professionellen Pflegediensten gleichkommt. Bei der Beauftragung professioneller Pflegedienstleister erlaubt die Pflegekasse größere Spielräume.Zusätzlich zu der reinen Vergütung können sich nahe Verwandte und Personen desselben Haushalts auch Fahrtkosten in Höhe von 20 Cent pro Kilometer sowie einen Verdienstausfall erstatten lassen, wenn sie aufgrund der Pflegevertretung nicht arbeiten konnten. Diese Erstattungen reduzieren das Verhinderungspflegebudget.Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung nach TabelleDas zur Verfügung stehende Budget für Verhinderungspflege ist davon abhängig, ob die Pflege durch professionelles Pflegepersonal oder nahe Angehörige erbracht wird. Aktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 498 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 859,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.147,50 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.420,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung des PflegegeldesWerden Leistungen der Verhinderungspflege bezogen, so wirkt sich dies auf den Betrag des Pflegegeldes aus – sofern Sie die Vertretung tageweise in Anspruch nehmen. In diesem Fall erhalten Sie für die betreffenden Tage nur anteiliges Pflegegeld, es reduziert sich um die Hälfte. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als acht Stunden pro Tag) reduziert sich hingegen nur das finanzielle Verhinderungspflegebudget, Pflegegeld und Zeitbudget reduzieren sich nicht. Sie erhalten also weiterhin das volle Pflegegeld. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Verhinderungspflege durch Angehörige: Berechnung der SteuerPrinzipiell sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege Einkommen. Durch Sonderregelungen fallen für Angehörige aber in der Regel keine Steuern an, wenn sie für die Verhinderungspflege von Verwandten vergütet werden (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages). Komplizierter kann die steuerrechtliche Bewertung werden, wenn eine Person mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreut. In diesem Fall ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.Unterschied zwischen Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeFür die Vertretung der Hauptpflegeperson stehen neben dem Budget für Verhinderungspflege auch Leistungen für Kurzzeitpflege zur Verfügung (ab Pflegegrad 2). Der Unterschied zwischen den Budgets liegt darin begründet, dass die Verhinderungspflege zur Vertretung planbarer Abwesenheiten genutzt werden soll, während die Kurzzeitpflege eine Unterstützung für akute Betreuungsengpässe, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit der pflegenden Angehörigen, ist. Die Kurzzeitpflege erfolgt stationär, während die Verhinderungspflege dafür gedacht ist, den Pflegebedürftigen weiterhin in der Häuslichkeit pflegen zu können. Das Budget für Kurzzeitpflege ist etwas höher als das der Verhinderungspflege (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5). (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Bisher sind die Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege noch getrennt, können aber bis zu einem Maximalbetrag aus dem jeweils anderen Budget aufgestockt werden. Ab dem 01. Juli 2025 werden die Leistungen dann im sogenannten Entlastungsbudget zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst, sodass die Mittel in Höhe von insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr flexibler genutzt werden können. Bei jungen Pflegebedürftigen bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 wurde dieser bereits auf 3.386 Euro seit dem 01. Januar 2024 erhöht und wird 2025 nochmal auf 3.539 Euro angepasst. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Verhinderungspflege durch Angehörige oder durch professionelle Pflegedienstleister durchführen lassen?Vielleicht stehen auch Sie vor der Frage, ob Sie die Verhinderungspflege durch Angehörige durchführen lassen oder lieber einen professionellen Pflegedienstleister beauftragen sollen. Beide Betreuungsmodelle haben natürlich Vor- und Nachteile. So hat die Verhinderungspflege durch Angehörige den Vorteil, dass vertraute Personen für die Hauptpflegeperson einspringen. Oft sind Privatpersonen aber nicht so erfahren in der Pflege und können so vielleicht keine ausreichende Versorgung sicherstellen. Professionelle Pflegedienstleister übernehmen hingegen sowohl Aufgaben der Grundpflege als auch der medizinischen Pflege fachgerecht und routiniert. Diesen Unterschied in der Qualität der Versorgung würdigt auch die Pflegekasse, indem sie für die Verhinderungspflege durch professionelle Dienstleister höhere Budgets zur Verfügung stellt und höhere Stundensätze erstattet.Aus diesen Gründen entscheiden Sie sich bei der Beauftragung von professionellen Pflegedienstleister meist für die sicherere Variante. Sie können sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden. Selbstverständlich ist auch eine Kombination von privater und professioneller Verhinderungspflege möglich, zum Beispiel, wenn Angehörige bestimmte Aufgaben nicht übernehmen können oder wollen.Alternative oder Ergänzung zur Pflege durch Angehörige: Verhinderungspflege über FLEXXI buchenMit FLEXXI ist es ganz einfach, qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege zu finden: Bis zu drei Wochen im Voraus können Sie ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege per App buchen. Den Stundenlohn und die Aufgaben, die übernommen werden sollen, legen Sie dabei selbst fest. Da bei uns ausschließlich selbstständige Pflegekräfte aktiv sind, müssen Sie auch keine Arbeitgeberpflichten übernehmen oder sich mit Steuerfragen herumschlagen. Haben Sie einmal die passende Pflegekraft gefunden, können Sie diese immer wieder für Unterstützung während Ihrer Abwesenheit buchen, sodass die pflegebedürftige Person eine feste Bezugsperson hat. Probieren Sie FLEXXI gleich aus: Viel einfacher und sicherer können Sie die Pflege Ihrer Liebsten während Ihrer Abwesenheit kaum organisieren...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Plötzliche Erkrankungen und Unfälle, aber auch zunehmende Pflegebedürftigkeit können es erfordern, Entscheidungen durch vertraute Personen abwickeln zu lassen. Mit einer Betreuungsvollmacht kann vorgesorgt werden, wenn Personen ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nicht mehr vollständig selbst regeln können. Wir erklären, wie Sie eine Betreuungsvollmacht beantragen, um für den Ernstfall vorzusorgen.Was ist eine Betreuungsvollmacht? Eine Betreuungsvollmacht – auch als Betreuungsverfügung bezeichnet – legt nach § 1896 BGB fest, dass sich eine andere Person um die eigenen Angelegenheiten kümmern darf, wenn man als volljährige Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Fälle, in denen eine Betreuungsvollmacht greift, sind beispielsweise:psychische Krankheitenkörperliche Einschränkungenkörperliche, geistige oder seelische BehinderungDemenzSchlaganfallUnfallDie Betreuung setzt dabei erst dann ein, wenn ein Betreuungsgericht dies entscheidet. Indem Personen eine Betreuungsvollmacht beantragen, können sie jedoch selbst festlegen, wer im Ernstfall für sie Entscheidungen trifft – und wer nicht. Denn es ist auch möglich, bestimmte Personen explizit als Betreuer auszuschließen. Die Benennung eines Betreuers muss als Teil der persönlichen Vorsorge nicht begründet werden. Entscheidend ist nur, dass die Betreuungsvollmacht selbstbestimmt ausgestellt wird. Das Betreuungsgericht muss bei Vorliegen einer Betreuungsvollmacht gut begründet darlegen, warum es vom Wunsch des Betroffenen abweicht. Wird im nahen Umfeld kein geeigneter Betreuer gefunden, so kann auch ein gesetzlicher Vertreter die rechtliche Betreuung übernehmen.(Quelle: BMJ)Aufgaben eines BetreuersDie Aufgaben, die Sie an einen Betreuer übertragen wollen, können Sie in einem bestimmten Rahmen selbstständig festlegen. Häufig betreffen die Aufgabenbereiche die Gesundheitsfürsorge, Personenfürsorge und Vermögensverwaltung inklusive der damit einhergehenden Verwaltungsaufgaben. Da damit eine große Verantwortung einhergeht, können auch mehrere Personen, zum Beispiel für die verschiedenen Bereiche, als Betreuer angegeben werden.Um als Betreuer infrage zu kommen, muss die bestimmte Person volljährig und geschäftsfähig sein, darf keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder Vorstrafen haben und sollte sowohl ausreichend deutsche Sprachkenntnisse haben als auch in der Nähe des zu Betreuenden leben. Dafür kommen neben Verwandten auch Freunde oder Ehrenamtliche infrage. Entscheidet das Gericht, dem Vorschlag der Betreuungsvollmacht zu folgen, muss die gewählte Person zustimmen, die Betreuung zu übernehmen. Das Gericht kann gerade nahe Verwandte allerdings auch gegen ihren Willen zur Betreuung verpflichten, wenn dies angesichts der familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse zumutbar ist. Eine Verpflichtung zur Betreuung sollte aber besser vermieden werden, weshalb mit der gewünschten Person natürlich vorab ein Gespräch geführt werden sollte, bevor Sie die Betreuungsvollmacht beantragen.Betreuungsvollmacht beantragen: Formale AnforderungenEine Betreuungsvollmacht muss in keinem standardisierten Format angefertigt werden und muss auch nicht zwingend von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt oder beglaubigt werden. Entscheidend ist nur, dass die Person zum Zeitpunkt des Verfassens einsichtsfähig war. Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit sind damit nicht per se Gründe, eine Betreuungsvollmacht ungültig werden zu lassen.Wichtige DatenWie Sie Ihre Betreuungsvollmacht ausgestalten, ist weitestgehend Ihnen überlassen. Sinnvoll sind Angaben zum gewünschten Betreuer und unter Umständen der Ausschluss von bestimmten Personen, die auf keinen Fall die Betreuung übernehmen sollen. Auch Wünsche für die Betreuung und der Aufgabenbereich des Betreuers können definiert werden. In jedem Fall sollte die Betreuungsvollmacht Ort, Datum und Unterschrift umfassen. Es ist sinnvoll, das Dokument in regelmäßigen Abständen erneut zu prüfen und seine fortlaufende Gültigkeit durch eine datierte Unterschrift sichtbar zu machen. Das reduziert das Risiko einer Zurückweisung im Ernstfall. Vorlage BetreuungsvollmachtAuch wenn eine Betreuungsvollmacht an keine bestimmte Form gebunden ist, bieten verschiedene Stellen, zum Beispiel Versicherer, Vorlagen dafür an. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat ebenfalls eine Vorlage für eine Betreuungsverfügung erstellt, die kostenfrei genutzt werden kann.Ende der Betreuung und WiderrufGrundsätzlich gilt eine Betreuungsvollmacht solange, bis sie widerrufen wird. Auch das ist formlos möglich. Das bedeutet natürlich nicht, dass eine Betreuung, die einmal eingesetzt wurde, ansonsten dauerhaft eingesetzt wird. Verbessert sich der Zustand der betreuten Person, zum Beispiel nach einer Erkrankung, wieder, sodass diese ihre Angelegenheiten selbst regeln kann, endet die Betreuung.Aufbewahrung der BetreuungsvollmachtEine Betreuungsvollmacht sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall gefunden wird. Bei einer Aufbewahrung zu Hause sollten die eingesetzten Betreuer wissen, wo diese zu finden ist. Am besten legen Sie einen Ordner mit allen Vorsorgedokumenten an. Neben der Aufbewahrung zu Hause kann die Betreuungsvollmacht in einigen Bundesländern auch beim Amtsgericht hinterlegt oder in das Vorsorgezentralregister eingetragen werden. Auf Letzteres haben alle Gerichte Zugriff und Sie stellen so sicher, dass die Betreuungsvollmacht definitiv gefunden wird.(Quelle: BMJ)Betreuungsvollmacht beantragen: KostenGrundsätzlich fallen keine Kosten an, wenn Sie eine Betreuungsvollmacht beantragen, da diese ja eigenständig aufgesetzt und zu Hause aufbewahrt werden kann. Kosten fallen lediglich an, wenn Sie sich beim Aufsetzen der Vollmacht durch einen Anwalt oder Notar beraten lassen, sowie bei einer notariellen Beglaubigung oder einer Hinterlegung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Während die Beratung relativ teuer sein kann, fallen für Beglaubigung und Hinterlegung (ab 20,50 Euro) meist nur Kosten im zweistelligen Bereich an. (Quelle: Zentrales Vorsorgeregister)Unterschied zwischen Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht und PatientenverfügungNeben der Betreuungsvollmacht gibt es noch andere Dokumente, mit denen Sie sicherstellen können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Relevant ist in vielen Fällen eine Vorsorgevollmacht. Diese greift anders als die Betreuungsvollmacht auch ohne gerichtliches Verfahren und stellt damit sicher, dass im Notfall schnell gehandelt werden kann. (Quelle: BMJ)Aus diesem Grund ist eine Vorsorgevollmacht in vielen Fällen hilfreicher als die Betreuungsvollmacht, da diese zunächst dem Betreuungsgericht zukommen muss, das dann eine Entscheidung treffen kann. Das nimmt natürlich Zeit in Anspruch, in der wichtige Entscheidungen aufgeschoben werden müssen. Mit einer Vorsorgevollmacht sind beispielsweise Angehörige sofort handlungsfähig, wenn sich der Zustand ihrer Verwandten deutlich verschlechtert. Es ist daher sinnvoll, beide Dokumente anzulegen. Auch für die Vorsorgevollmacht stellt das Bundesjustizministerium eine Vorlage zur Verfügung (Vorlage Vorsorgevollmacht). Formal gelten dabei die gleichen Vorgaben wie bei der Betreuungsvollmacht. Da hier aber kein Gericht entscheidet, ist zumindest eine notarielle Beglaubigung sinnvoll, damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall nicht zurückgewiesen wird.Eine weitere Form der Vorsorge ist die Patientenverfügung. Darin legen Sie fest, wer im Fall von medizinischen Notfällen welche Entscheidungen (nicht) treffen darf. Auch dieses Dokument ist sinnvoll, um seine Wünsche gegenüber Behandlern, aber vor allem gegenüber den eigenen Verwandten klar zu dokumentieren. (Quelle: BMG) Am besten legen Sie für alle Vorsorgedokumente einen gemeinsamen Ordner an und informieren die Verwandten, die im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen sollen, über ihren Standort. Ist es sinnvoll, eine Betreuungsvollmacht zu beantragen?Auch wenn Sie vielleicht nicht an den Ernstfall denken wollen: Es ist sehr sinnvoll, die eigene Vorsorge zu regeln, solange Sie dazu selbständig in der Lage sind. Das stellt nicht nur sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden, sondern ist auch eine große Entlastung für Angehörige, die Ihre Pflege übernehmen sollen. Mit einer Betreuungs- und Vorsorgevollmacht können diese für Sie beispielsweise die Beantragung von Leistungen der Pflegekasse übernehmen und so sicherstellen, dass Sie bestmöglich versorgt werden. Es ist daher nie zu früh, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern und sich regelmäßig mit dem Thema zu beschäftigen...
Minela Kalebic
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