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Urlaub und Erholung sind für jeden wichtig, besonders für pflegende Angehörige, die oft einen anspruchsvollen Balanceakt zwischen Pflege, Beruf und Familie meistern müssen. In Lübeck gibt es rund 3.200 pflegebedürftige AOK-Versicherte, die von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden. Doch auch diese Pflegebedürftigen verdienen Pausen und Urlaubsmöglichkeiten.Soll der Urlaub gemeinsam oder getrennt stattfinden?Viele Familien stehen jährlich vor der Entscheidung, ob sie eine gemeinsame oder getrennte Auszeit planen sollen. Wenn pflegende Angehörige eine Urlaubsreise planen und die Pflege zu Hause nicht sicherstellen können, bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung. In der Abwesenheit der Hauptpflegeperson können ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder sogar Nachbarn und Verwandte einspringen. „Pflegende Angehörige jonglieren täglich die Anforderungen der Pflege mit familiären und beruflichen Verpflichtungen. Eine Pause von der Pflege kann, ähnlich wie im regulären Berufsleben, für beide Seiten hilfreich sein, um Abstand zu gewinnen, neue Eindrücke zu sammeln und mit frischer Energie zurückzukehren“, erläutert AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.Finanzielle Unterstützung durch die PflegekassePflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad zwei haben jährlich Anspruch auf 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person bereits seit sechs Monaten versorgt. Diese Pflegeleistung kann bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dabei an den ersten und letzten Tagen der Abwesenheit vollständig und dazwischen zur Hälfte ausgezahlt. Auch eine stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist möglich, beispielsweise für Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten.Sollte das Budget für die Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Pflegebedürftige zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget verwenden. Dieses Budget wird dann entsprechend reduziert.Unterschiede bei der KostenerstattungEin wichtiger Hinweis: Wenn nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt die Verhinderungspflege übernehmen, ist die Kostenerstattung durch den Gesetzgeber niedriger als bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.Gemeinsamer Urlaub als AlternativeEin gemeinsamer Urlaub mit der pflegenden und der zu pflegenden Person kann ebenfalls eine bereichernde Option sein. Gemeinsame Erlebnisse in einer neuen Umgebung stärken die Beziehung. Hierbei müssen jedoch einige Vorkehrungen getroffen werden: Wahl des Reiseziels, Unterkunft, Transport und Aktivitäten sollten auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Pflegeprodukte und Medikamente sollten vorab besorgt oder die Verfügbarkeit am Urlaubsort sichergestellt werden. „Viele Pflegebedürftige sehnen sich ebenfalls nach einem ‚Tapetenwechsel‘. Eine gute Planung und Unterstützung durch Pflegeberatung kann dabei helfen, den Urlaub für alle Beteiligten erholsam zu gestalten“, so Wunsch.FLEXXI als Unterstützung für Ihre PflegepauseEine Auszeit ist nicht nur für pflegende Angehörige, sondern auch für Pflegebedürftige essenziell. Verhinderungspflege und gemeinsame Urlaubsreisen bieten wertvolle Möglichkeiten zur Erholung. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können beide Seiten von einer wohlverdienten Pause profitieren. Planen Sie Ihren Urlaub sorgfältig und nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um die bestmögliche Erholung zu gewährleisten.Mit der FLEXXI App können Sie als pflegende Angehörige sicherstellen, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig betreut werden. FLEXXI Care bietet Ihnen die Möglichkeit, qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege flexibel zu buchen und dabei den Stundenlohn und die Aufgaben individuell festzulegen. Durch die einfache Buchung und die zuverlässigen Pflegekräfte von FLEXXI Care können Sie beruhigt Ihre Auszeit genießen und wissen, dass Ihre Angehörigen in guten Händen sind. Probieren Sie die FLEXXI App aus und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!Lesen Sie den Artikel hier...
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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FLEXXI Blog

Plötzliche Erkrankungen und Unfälle, aber auch zunehmende Pflegebedürftigkeit können es erfordern, Entscheidungen durch vertraute Personen abwickeln zu lassen. Mit einer Betreuungsvollmacht kann vorgesorgt werden, wenn Personen ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nicht mehr vollständig selbst regeln können. Wir erklären, wie Sie eine Betreuungsvollmacht beantragen, um für den Ernstfall vorzusorgen.Was ist eine Betreuungsvollmacht? Eine Betreuungsvollmacht – auch als Betreuungsverfügung bezeichnet – legt nach § 1896 BGB fest, dass sich eine andere Person um die eigenen Angelegenheiten kümmern darf, wenn man als volljährige Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Fälle, in denen eine Betreuungsvollmacht greift, sind beispielsweise:psychische Krankheitenkörperliche Einschränkungenkörperliche, geistige oder seelische BehinderungDemenzSchlaganfallUnfallDie Betreuung setzt dabei erst dann ein, wenn ein Betreuungsgericht dies entscheidet. Indem Personen eine Betreuungsvollmacht beantragen, können sie jedoch selbst festlegen, wer im Ernstfall für sie Entscheidungen trifft – und wer nicht. Denn es ist auch möglich, bestimmte Personen explizit als Betreuer auszuschließen. Die Benennung eines Betreuers muss als Teil der persönlichen Vorsorge nicht begründet werden. Entscheidend ist nur, dass die Betreuungsvollmacht selbstbestimmt ausgestellt wird. Das Betreuungsgericht muss bei Vorliegen einer Betreuungsvollmacht gut begründet darlegen, warum es vom Wunsch des Betroffenen abweicht. Wird im nahen Umfeld kein geeigneter Betreuer gefunden, so kann auch ein gesetzlicher Vertreter die rechtliche Betreuung übernehmen.(Quelle: BMJ)Aufgaben eines BetreuersDie Aufgaben, die Sie an einen Betreuer übertragen wollen, können Sie in einem bestimmten Rahmen selbstständig festlegen. Häufig betreffen die Aufgabenbereiche die Gesundheitsfürsorge, Personenfürsorge und Vermögensverwaltung inklusive der damit einhergehenden Verwaltungsaufgaben. Da damit eine große Verantwortung einhergeht, können auch mehrere Personen, zum Beispiel für die verschiedenen Bereiche, als Betreuer angegeben werden.Um als Betreuer infrage zu kommen, muss die bestimmte Person volljährig und geschäftsfähig sein, darf keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder Vorstrafen haben und sollte sowohl ausreichend deutsche Sprachkenntnisse haben als auch in der Nähe des zu Betreuenden leben. Dafür kommen neben Verwandten auch Freunde oder Ehrenamtliche infrage. Entscheidet das Gericht, dem Vorschlag der Betreuungsvollmacht zu folgen, muss die gewählte Person zustimmen, die Betreuung zu übernehmen. Das Gericht kann gerade nahe Verwandte allerdings auch gegen ihren Willen zur Betreuung verpflichten, wenn dies angesichts der familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse zumutbar ist. Eine Verpflichtung zur Betreuung sollte aber besser vermieden werden, weshalb mit der gewünschten Person natürlich vorab ein Gespräch geführt werden sollte, bevor Sie die Betreuungsvollmacht beantragen.Betreuungsvollmacht beantragen: Formale AnforderungenEine Betreuungsvollmacht muss in keinem standardisierten Format angefertigt werden und muss auch nicht zwingend von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt oder beglaubigt werden. Entscheidend ist nur, dass die Person zum Zeitpunkt des Verfassens einsichtsfähig war. Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit sind damit nicht per se Gründe, eine Betreuungsvollmacht ungültig werden zu lassen.Wichtige DatenWie Sie Ihre Betreuungsvollmacht ausgestalten, ist weitestgehend Ihnen überlassen. Sinnvoll sind Angaben zum gewünschten Betreuer und unter Umständen der Ausschluss von bestimmten Personen, die auf keinen Fall die Betreuung übernehmen sollen. Auch Wünsche für die Betreuung und der Aufgabenbereich des Betreuers können definiert werden. In jedem Fall sollte die Betreuungsvollmacht Ort, Datum und Unterschrift umfassen. Es ist sinnvoll, das Dokument in regelmäßigen Abständen erneut zu prüfen und seine fortlaufende Gültigkeit durch eine datierte Unterschrift sichtbar zu machen. Das reduziert das Risiko einer Zurückweisung im Ernstfall. Vorlage BetreuungsvollmachtAuch wenn eine Betreuungsvollmacht an keine bestimmte Form gebunden ist, bieten verschiedene Stellen, zum Beispiel Versicherer, Vorlagen dafür an. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat ebenfalls eine Vorlage für eine Betreuungsverfügung erstellt, die kostenfrei genutzt werden kann.Ende der Betreuung und WiderrufGrundsätzlich gilt eine Betreuungsvollmacht solange, bis sie widerrufen wird. Auch das ist formlos möglich. Das bedeutet natürlich nicht, dass eine Betreuung, die einmal eingesetzt wurde, ansonsten dauerhaft eingesetzt wird. Verbessert sich der Zustand der betreuten Person, zum Beispiel nach einer Erkrankung, wieder, sodass diese ihre Angelegenheiten selbst regeln kann, endet die Betreuung.Aufbewahrung der BetreuungsvollmachtEine Betreuungsvollmacht sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall gefunden wird. Bei einer Aufbewahrung zu Hause sollten die eingesetzten Betreuer wissen, wo diese zu finden ist. Am besten legen Sie einen Ordner mit allen Vorsorgedokumenten an. Neben der Aufbewahrung zu Hause kann die Betreuungsvollmacht in einigen Bundesländern auch beim Amtsgericht hinterlegt oder in das Vorsorgezentralregister eingetragen werden. Auf Letzteres haben alle Gerichte Zugriff und Sie stellen so sicher, dass die Betreuungsvollmacht definitiv gefunden wird.(Quelle: BMJ)Betreuungsvollmacht beantragen: KostenGrundsätzlich fallen keine Kosten an, wenn Sie eine Betreuungsvollmacht beantragen, da diese ja eigenständig aufgesetzt und zu Hause aufbewahrt werden kann. Kosten fallen lediglich an, wenn Sie sich beim Aufsetzen der Vollmacht durch einen Anwalt oder Notar beraten lassen, sowie bei einer notariellen Beglaubigung oder einer Hinterlegung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Während die Beratung relativ teuer sein kann, fallen für Beglaubigung und Hinterlegung (ab 20,50 Euro) meist nur Kosten im zweistelligen Bereich an. (Quelle: Zentrales Vorsorgeregister)Unterschied zwischen Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht und PatientenverfügungNeben der Betreuungsvollmacht gibt es noch andere Dokumente, mit denen Sie sicherstellen können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Relevant ist in vielen Fällen eine Vorsorgevollmacht. Diese greift anders als die Betreuungsvollmacht auch ohne gerichtliches Verfahren und stellt damit sicher, dass im Notfall schnell gehandelt werden kann. (Quelle: BMJ)Aus diesem Grund ist eine Vorsorgevollmacht in vielen Fällen hilfreicher als die Betreuungsvollmacht, da diese zunächst dem Betreuungsgericht zukommen muss, das dann eine Entscheidung treffen kann. Das nimmt natürlich Zeit in Anspruch, in der wichtige Entscheidungen aufgeschoben werden müssen. Mit einer Vorsorgevollmacht sind beispielsweise Angehörige sofort handlungsfähig, wenn sich der Zustand ihrer Verwandten deutlich verschlechtert. Es ist daher sinnvoll, beide Dokumente anzulegen. Auch für die Vorsorgevollmacht stellt das Bundesjustizministerium eine Vorlage zur Verfügung (Vorlage Vorsorgevollmacht). Formal gelten dabei die gleichen Vorgaben wie bei der Betreuungsvollmacht. Da hier aber kein Gericht entscheidet, ist zumindest eine notarielle Beglaubigung sinnvoll, damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall nicht zurückgewiesen wird.Eine weitere Form der Vorsorge ist die Patientenverfügung. Darin legen Sie fest, wer im Fall von medizinischen Notfällen welche Entscheidungen (nicht) treffen darf. Auch dieses Dokument ist sinnvoll, um seine Wünsche gegenüber Behandlern, aber vor allem gegenüber den eigenen Verwandten klar zu dokumentieren. (Quelle: BMG) Am besten legen Sie für alle Vorsorgedokumente einen gemeinsamen Ordner an und informieren die Verwandten, die im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen sollen, über ihren Standort. Ist es sinnvoll, eine Betreuungsvollmacht zu beantragen?Auch wenn Sie vielleicht nicht an den Ernstfall denken wollen: Es ist sehr sinnvoll, die eigene Vorsorge zu regeln, solange Sie dazu selbständig in der Lage sind. Das stellt nicht nur sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden, sondern ist auch eine große Entlastung für Angehörige, die Ihre Pflege übernehmen sollen. Mit einer Betreuungs- und Vorsorgevollmacht können diese für Sie beispielsweise die Beantragung von Leistungen der Pflegekasse übernehmen und so sicherstellen, dass Sie bestmöglich versorgt werden. Es ist daher nie zu früh, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern und sich regelmäßig mit dem Thema zu beschäftigen...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Viele Menschen haben den Wunsch, im eigenen Zuhause alt werden zu können. Doch oft reichen Kraft und Fitness nicht mehr aus, um den Haushalt und den Alltag ganz allein zu bewältigen. Mit einem Alltagshelfer können Senioren sich punktuelle Unterstützung suchen, statt in eine betreute Wohneinrichtung oder ein Pflegeheim zu ziehen. Über FLEXXI können Sie ganz unkompliziert qualifizierte Pflegekräfte als Alltagshelfer in Berlin finden.Alt werden im eigenen Zuhause dank Unterstützung durch einen AlltagshelferIm eigenen Zuhause alt werden zu können, sorgt für Stabilität und Sicherheit und ermöglicht Selbstbestimmtheit. Wenn jedoch die eigenen Kräfte nachlassen, ist oftmals Unterstützung gefragt. Nicht immer kann das allein durch pflegende Angehörige geleistet werden. Durch einen Alltagshelfer können sich Senioren und ihre Angehörigen punktuelle Unterstützung holen – das sorgt für Entlastung und Sicherheit für alle Beteiligten.  Als Alltagshelfer können sowohl ausgebildete Pflegekräfte als auch Personen, die sich als Betreuungshelfer qualifiziert haben, beauftragt werden (Quelle: BMG). FLEXXI macht es Senioren und ihren Angehörigen besonders leicht, per App qualifizierte Pflegekräfte als Alltagshelfer in Berlin zu finden, die genau bei den Aufgaben unterstützen, bei denen Unterstützung benötigt wird.Alltagshelfer Berlin: Bei diesen Aufgaben können Sie sich Unterstützung holen Das Aufgabenfeld von Alltagshelfern richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Sie unterstützen im Haushalt und bei allen Aufgaben des Alltags, bei denen Senioren oder sonstige pflegebedürftige Personen auf Hilfe angewiesen sind.BetreuungBenötigen Senioren Pflege und Betreuung, so kann dies nicht immer allein von pflegenden Angehörigen gewährleistet werden. Ein Alltagshelfer stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person betreut und versorgt ist und pflegende Angehörige beruhigt, privaten und beruflichen Verpflichtungen nachgehen können.Unterstützung im HaushaltFür typische Haushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen fehlt im Alter oftmals irgendwann die Kraft. Eine Alltagshilfe kann haushaltsnahe Dienstleistungen jeder Art übernehmen oder bei diesen unterstützen.Begleitung & FahrdiensteEin Alltagshelfer kann pflegebedürftige Personen zu Arztbesuchen oder anderen Terminen fahren und begleiten. Und auch private Termine – zum Beispiel der Kaffee mit guten Freunden – scheitern nicht am Weg.Weitere LeistungenDie Bedarfe von Senioren und anderen pflegebedürftigen Personen sind sehr individuell. Ein Alltagshelfer in Berlin kann daher für alle Aufgaben herangezogen werden, bei denen Unterstützung benötigt wird. Dazu gehören beispielsweise auch:Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenNachtwache und Nachtbereitschaft ...Kosten für einen Alltagshelfer in BerlinAlltagshelfer werden für gewöhnlich stundenweise beauftragt. Zwei bis drei Stunden pro Tag, an dem Unterstützung benötigt wird, sollten mindestens eingeplant werden, damit alle Aufgaben ohne Hektik erledigt werden können und auch Zeit für persönliche Ansprache und den Austausch bleibt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel pro Stunde nach einem vorab vereinbarten Stundensatz. Die Kosten für einen Alltagshelfer in Berlin können über die Pflegekasse bezuschusst werden, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Das Budget des Entlastungsbetrags von monatlich 125 Euro kann genutzt werden, um einen Alltagshelfer zu bezahlen. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent des Budgets der Pflegesachleistungen (Höhe abhängig vom Pflegegrad) genutzt werden, um sich Unterstützung im Alltag zu holen. Wird Unterstützung nur zeitweise benötigt, zum Beispiel weil die Hauptpflegeperson aus beruflichen Gründen oder aufgrund von Krankheit verhindert ist, kann ein Alltagshelfer auch als Leistung der Verhinderungspflege beantragt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 36, § 39, § 45b)Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt oder das Pflegebudget nicht ausreicht, können Angehörige die Kosten für einen Alltagshelfer als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Wird die Alltagshilfe durch eine pflegebedürftige Person gezahlt, so können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angegeben werden. In beiden Fällen sind 20 Prozent der Kosten steuerlich abzugsfähig. (Quelle: EStG, § 33, § 35)Alltagshelfer in Berlin über FLEXXI buchenÜber FLEXXI ist die Buchung eines Alltagshelfers in Berlin besonders unkompliziert, da Sie über die App selbständige Pflegekräfte auf Honorarbasis buchen und so keine Arbeitgeber-Pflichten übernehmen müssen. Sie bleiben so sehr flexibel und können einfach per App Ihren Wunschpreis festlegen. FLEXXI hilft Ihnen mit Vergleichspreisen dabei, den passenden Preis zu finden...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Mit dem Verhinderungspflegebudget wird sichergestellt, dass pflegebedürftige Personen gut versorgt und betreut sind, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Erfahren Sie hier, wie für die Verhinderungspflege 2024 Tabelle und Anspruch berechnet werden.Überblick: Verhinderungspflege 2024 Tabelle2024 gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Das ändert sich 2024 bei der Verhinderungspflege:Die Sätze für die Verhinderungspflege bleiben 2024 unverändert. Dafür ändern sich ab 01. Januar 2024 folgende Regelungen:Leistungen der Verhinderungspflege können für maximal acht statt sechs Wochen beantragt werden. Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegeldes verlängert sich entsprechend auf acht Wochen.Die Voraussetzung einer Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt für unter 25-Jährige mit Pflegegrad 4 oder 5.Ab 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem Entlastungsbudget zusammengefasst. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro jährlich bereits 2024 zur Verfügung.(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Was ist Verhinderungspflege?Als Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird die vertretungsweise Pflege bezeichnet, mit der die zeitlich begrenzte Abwesenheit der Hauptpflegeperson überbrückt werden kann. Gründe für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege können berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, sein, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte erbracht werden. Üblich ist auch die Kombination verschiedener Betreuungsmodelle. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeFür die Verhinderungspflege steht ein Budget bei der Pflegekasse zur Verfügung. Ein Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Pro Jahr können maximal acht Wochen (56 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Beantragung läuft über die Pflegekasse und kann auch nachträglich erfolgen.Neben dem Pflegegrad gelten weitere Voraussetzungen, um Leistungen für Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. So muss der Regelfall die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson sein. Es besteht kein Anspruch, wenn die Pflege normalerweise vollständig durch professionelle Pflegedienstleister erbracht wird. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeDas Verhinderungspflegebudget kann bei tageweiser Abwesenheit der pflegenden Person aus folgenden Gründen in Anspruch genommen werden:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenAuch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Gründe dafür können sein:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWer kann für die Verhinderungspflege beauftragt werden?Die Leistungen aus dem Verhinderungspflegebudget können sowohl zur Beauftragung professioneller Pflegedienstleister wie ambulanter Pflegedienste oder selbstständiger Pflegekräfte als auch zur Vergütung von Privatpersonen wie Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtlichen genutzt werden. Das Budget kann nicht eingesetzt werden, wenn die Verhinderungspflege durch eine eingetragene Pflegeperson erfolgt. Sind also mehrere Personen eingetragen, kann im gegenseitigen Vertretungsfall nicht auf das Verhinderungspflegebudget zugegriffen werden. Bei der Wahl des Betreuungsmodells ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen wird, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Zudem deckelt die Pflegekasse die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege: Wird nahen Verwandten ein Stundenlohn gezahlt, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt, kann es sein, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will. Für professionelle Pflegedienstleister dürfen auch höhere Stundensätze gezahlt werden. Mit FLEXXI geht das besonders leicht: Sie wählen Leistungen und Pflegekräfte selbst aus und entscheiden, wie viel Stundenlohn Sie zahlen wollen. Selbstverständlich beraten wir Sie zur angemessenen Höhe.Leistungen VerhinderungspflegeIm Rahmen der Verhinderungspflege können alle Aufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Üblicherweise zählen dazu vor allem Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.Die medizinische Pflege wird häufig nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen. Dies kann auch während der Verhinderungspflege weiterhin erfolgen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das PflegegeldIn der Zeit, in der tageweise Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wenn Sie die Verhinderungspflege leidglich stundenweise in Anspruch nehmen, reduziert sich nur das finanzielle Budget. Der zeitliche Anspruch reduziert sich nur, wenn die Verhinderungspflege für mindestens acht Stunden pro Tag erfolgt. Zudem wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege in voller Höhe weitergezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Unterschied zwischen Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeFür Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen aktuell noch zwei verschiedene Budgets zur Verfügung. Während die Verhinderungspflege zur Vertretung planbarer Abwesenheiten der Hauptpflegeperson genutzt werden soll, ist die Kurzzeitpflege eine Unterstützung für akute Betreuungsengpässe, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit der pflegenden Angehörigen. Zudem erfolgt die Kurzzeitpflege stationär, während die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld geleistet wird. Dementsprechend ist das Budget für Kurzzeitpflege etwas höher (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5). (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Aktuell können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bis zu einem Maximalbetrag aus dem jeweils anderen Budget aufgestockt werden. Ab 2025 werden beide Leistungen im Entlastungsbudget fusioniert, sodass die Mittel in Höhe von insgesamt 3.386 Euro pro Kalenderjahr flexibler genutzt werden können. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 ist dies bereits 2024 möglich. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Verhinderungspflege über FLEXXI buchenBuchen Sie eine Verhinderungspflege ganz unkompliziert über FLEXXI: Bis zu drei Wochen im Voraus können Sie ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege bequem per App buchen. Dabei können Sie den Stundenlohn selbst festlegen und passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So können Sie mal wieder durchatmen und sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden.Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2024 Tabelle Gelten in der Verhinderungspflege 2024 laut Tabelle höhere Sätze?Nein. Das Verhinderungspflegebudget erhöht sich 2024 nicht. Ab 2025 stehen durch die Fusion von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget jedoch mehr Mittel zur Verfügung, die für Verhinderungspflege genutzt werden können. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wie lange kann Verhinderungspflege 2024 laut Tabelle bezogen werden?2024 erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen (56 Tage). (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?Leistungen für Verhinderungspflege können beantragt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und eine Vorpflegezeit von sechs Monaten nachgewiesen werden kann. Diese ist 2024 für Pflegebedürftige unter 25 Jahren ab Pflegegrad 4 entfallen. Ab dem 01. Juli 2025 muss generell keine Vorpflegezeit mehr nachgewiesen werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?Ja, aber teilweise nicht in voller Höhe. Bei einer tageweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise gebucht, erhalten Sie das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Kann die Verhinderungspflege angespart werden?Nein. Der Jahresanspruch kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Lediglich eine nachträgliche Abrechnung der Kosten ist möglich. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Müssen Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden?Privatpersonen, die für Verhinderungspflege entlohnt werden, müssen diese Vergütung in der Regel nicht versteuern. Wenn Sie jedoch mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen, ist es ratsam, vorab einen Steuerberater zu konsultieren. Professionelle Pflegedienstleister müssen ihre Einnahmen aus Verhinderungspflege selbstverständlich versteuern. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)..
Sandra Polo
Sandra Polo
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Die Enthüllung der Eckpunkte für das Pflegekompetenzgesetz durch Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach kurz vor Weihnachten markiert einen bedeutenden Schritt für die Pflegeprofession. Der Minister bezeichnet es als einen "Neustart für die Pflege", der die Branche auf ein neues Niveau heben soll.Kampf um Anerkennung: Pflegebranche im WandelJahrzehntelang kämpfte die Pflegebranche um Anerkennung und die Anwendung ihrer Kompetenzen. Minister Lauterbach betont, dass die Pflege aktuell weniger tun darf, als sie eigentlich kann. Das Pflegekompetenzgesetz soll diese Situation ändern und den Pflegekräften erweiterte Befugnisse verleihen, einschließlich der Möglichkeit, bestimmte pflegerische Leistungen, Hilfs- und Arzneimittel zu verordnen. Auch die Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll zukünftig durch Pflegefachpersonen erfolgen.Partnerschaft für den Erfolg: Die Notwendigkeit der Ärzte-Pflegekräfte-KooperationDer Minister unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften. Diese Kooperation könne nur erfolgreich sein, wenn beide Seiten überzeugt sind, dass sie richtig ist und gut funktioniert.Pflegekompetenzen 2024 als wegweisenden Schritt mit der geplanten zentralen Vertretung der PflegeberufeDie Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, bewertet die Eckpunkte als wegweisend für die Zukunft der Pflege. Sie sieht in den vorgeschlagenen Maßnahmen einen Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Anerkennung der Pflegekompetenzen. Die geplante Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Pflege auf Bundesebene wird als Meilenstein betrachtet. Diese Vertretung soll Befugnisse zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen erhalten.Klärungsbedarf trotz Optimismus: Details des PflegekompetenzgesetzesTrotz noch zu klärender Detailfragen stimmt die inhaltliche Richtung der Eckpunkte für eine höhere Berufsautonomie der Pflegeberufe zuversichtlich. Die Pflegebranche steht vor einem Jahr 2024, das durch wegweisende Veränderungen und eine positive Weiterentwicklung geprägt sein könnte.Ergebnisse der DBfK-Umfrage: Belastende Personalbesetzung im nächtlichen Dienst der LangzeitpflegeAnzahl der zu versorgenden Bewohner*innenRelative Häufigkeit (%) Weniger als 20   < 1020-4055 41-60  1561-80  10   Mehr als 80 20Die Umfrage des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) zwischen September und Oktober 2023 zeigt die Verteilung der Pflegenden in der Langzeitpflege nach der Anzahl der zu betreuenden Bewohner*innen während des Nachtdienstes. Die relative Mehrheit, etwa 55%, versorgt 20-40 Menschen, während fast ein Fünftel angibt, für 80 oder mehr Bewohner*innen verantwortlich zu sein. Die Daten verdeutlichen die erhebliche Belastung der Pflegenden und die Notwendigkeit, die Personalbesetzung in der Langzeitpflege zu verbessern.Quellen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/eckpunkte-fuer-ein-pflegekompetenzgesetz-veroeffentlicht/https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/PressemitteilungenPDF/2023/Factsheet_Umfrage_Nachtdienst_Langzeitpflege.pdf..
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Die Pflegelandschaft in Deutschland befindet sich im Wandel, besonders wenn es um die Betreuung junger Pflegebedürftiger geht. Die Herausforderungen sind vielfältig, und die Notwendigkeit, diese zu adressieren, hat nie zuvor eine solche Dringlichkeit erfahren.Aktuelle Herausforderungen in der PflegeDie Herausforderungen in der Pflege nehmen stetig zu, insbesondere wenn es um die Betreuung junger Pflegebedürftiger geht. Pflegepersonen, die für junge Menschen sorgen, benötigen ebenfalls gelegentlich eine Auszeit aus verschiedenen Gründen, sei es aus beruflichen Verpflichtungen oder anderen wichtigen Gründen. Um diesen Bedarf zu decken, sieht die Pflegeversicherung Maßnahmen im Rahmen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat seit dem 1. Januar 2024 spezielle Verbesserungen für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 eingeführt.Ein Blick auf Verhinderungs- und KurzzeitpflegeWas ist Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege, auch als "Ersatzpflege" bekannt, kann ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson beispielsweise krank ist oder aus anderen bedeutenden Gründen die Pflege vorübergehend nicht übernehmen kann, zum Beispiel bei Erholungs- und Auszeiten. Pflegeberaterin Tina Reeder erklärt: "Verhinderungspflege kann stundenweise oder für einen längeren Zeitraum von Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn übernommen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst für diese Zeit zu beauftragen."Was ist Kurzzeitpflege?Die Kurzzeitpflege hingegen bietet Pflegebedürftigen für einen begrenzten Zeitraum stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege aufgrund des Ausfalls der Pflegeperson nicht gewährleistet werden kann.Neuerungen durch das Pflegeunterstützungs- und EntlastungsgesetzDas Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat insbesondere für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5 unter 25 Jahren zum 1. Januar 2024 neue Regelungen eingeführt, die den betroffenen Familien Verbesserungen bringen. Tina Reeder berichtet über diese speziellen Regelungen:1. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nun immer für höchstens acht Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr, und die sonst erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Das bedeutet, dass Verhinderungspflege direkt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Pflegegrade 4 und 5 in Anspruch genommen werden kann.2. Das Ersatzpflegegeld für bis zum 2. Grad verwandte Angehörige beträgt im Kalenderjahr maximal den doppelten Betrag des Pflegegeldes für den jeweiligen Pflegegrad. Zum Beispiel beträgt das Ersatzpflegegeld für einen pflegebedürftigen jungen Menschen mit Pflegegrad 4 maximal 1.456 Euro.3. In Fällen, in denen der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege von 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden kann, beträgt dieser Erhöhungsbetrag nicht 806 Euro, sondern 100 % des Betrages für Kurzzeitpflege, also 1.774 Euro. Die genannte Personengruppe hat somit 3.386 Euro zur Verfügung.4. Zudem besteht der Anspruch auf hälftiges (anteiliges) Pflegegeld für jeweils bis zu acht Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr während einer Kurzzeitpflege und einer Verhinderungspflege.Tina Reeder von der Pflegeberatung compass betont die Bedeutung von Pflegeberatung: "Ich empfehle Familien mit pflegebedürftigen Kindern, aber natürlich auch allen anderen Menschen in Pflegesituationen, immer eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Wir in der Pflegeberatung helfen Ratsuchenden dabei, eine Pflegesituation zu organisieren, sich in der Pflegelandschaft zu orientieren, erklären die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen Familien dabei, sich auf die Pflege vorzubereiten. Zudem können wir regionale Unterstützungsangebote aufzeigen. Eine Pflegeberatung ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenfrei für Ratsuchende."FLEXXI Care: Ein neuer Weg in der PflegeBei FLEXXI Care sind wir uns der Herausforderungen bewusst, vor denen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegekräfte stehen. Wir engagieren uns leidenschaftlich dafür, Lösungen anzubieten, die einen Mehrwert für beide Seiten schaffen. Unser vorrangiges Ziel besteht darin, durch fortschrittliche Konzepte und technologische Unterstützung eine Verbindung zwischen qualifizierter Pflege und den individuellen Bedürfnissen der Patienten herzustellen.Wir glauben fest daran, dass die Stärkung der ambulanten Pflege und die Förderung von Flexibilität und Selbstbestimmung zu besseren Arbeitsbedingungen und einer insgesamt höheren Pflegequalität führen können. Unser Engagement gilt allen Altersgruppen, um sicherzustellen, dass jeder die bestmögliche Pflegeerfahrung erhält.Die Herausforderung annehmenFLEXXI Care ist mehr als nur ein Dienstleister; es ist eine Bewegung hin zu einer nachhaltigeren und gerechteren Pflegelandschaft in Deutschland. Wir verstehen die einzigartigen Bedürfnisse junger Pflegebedürftiger und arbeiten daran, Dienstleistungen zu bieten, die nicht nur Unterstützung, sondern auch Freiheit und Selbstbestimmung ermöglichen.Gemeinsam für eine bessere Zukunft der PflegeDie Pflege junger Menschen in Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen, doch innovative Ansätze und Technologien bieten neue Lösungen und Perspektiven. Ein Vorreiter in diesem Bereich ist FLEXXI Care, ein Unternehmen, das sich der Verbesserung der Pflegelandschaft verschrieben hat.’Anders als traditionelle Pflegedienste bietet FLEXXI Care eine innovative Lösung, die es Familien ermöglicht, die Pflege ihrer Liebsten mit ihrem eigenen Leben zu vereinbaren. Durch FLEXXI Care wird die Suche nach einer qualifizierten Pflegefachkraft vereinfacht und für jeden zugänglich gemacht. Dies gibt Familien die Sicherheit, dass ihre Angehörigen in den besten Händen sind.Mit FLEXXI Care setzen wir uns dafür ein, dass jeder die bestmögliche Unterstützung und Pflege erhält, angepasst an individuelle Bedürfnisse und Lebensumstände. Durch die Nutzung innovativer Technologien und Ansätze verbessern wir kontinuierlich die Pflegeerfahrung für Pflegebedürftige und ihre Familien. Unser Ziel ist es, eine Pflegeumgebung zu schaffen, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird und eine gerechte, förderliche und zukunftsorientierte Pflege sicherstellt.Ein Schritt in die richtige RichtungDie Initiative von FLEXXI Care markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer umfassenderen und gerechteren Pflegelandschaft in Deutschland. Indem wir die Herausforderungen in der Pflege junger Menschen erkennen und angehen, öffnen wir den Weg für innovative Lösungen, die echten Mehrwert bieten. FLEXXI Care steht an der Spitze dieser Veränderung und lädt alle ein, Teil dieser Bewegung zu sein.Indem wir die bestehenden Pflegekonzepte erweitern und verbessern, tragen wir dazu bei, dass die Pflege in Deutschland gerechter, zugänglicher und anpassungsfähiger wird. Mit FLEXXI Care arbeiten wir gemeinsam daran, eine Zukunft zu gestalten, in der jeder die Pflege erhält, die er benötigt und verdient.Link zum Artikel..
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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84 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden im häuslichen Umfeld versorgt. Das liegt in vielen Fällen daran, dass die pflegebedürftigen Personen sich wünschen, im eigenen Zuhause alt werden zu können. Mit zahlreichen Leistungen der Pflegekasse stehen zudem Mittel zur Verfügung, um die Pflege in häuslicher Umgebung zu organisieren. Wir beleuchten genauer, was für eine Pflege zu Hause spricht und zeigen auch auf, dass es trotz der Leistungen wie dem Pflegegeld Nachteile und Herausforderungen bei der häuslichen Pflege gibt – und wie Sie diese aus dem Weg räumen können.Pflegegeld – Was ist das?Das Pflegegeld – eigentlich korrekterweise das „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ – ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen zur finanziellen Unterstützung der häuslichen Pflege. Für den Bezug von Pflegegeld muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege zu Hause hauptsächlich unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen erfolgen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach der Höhe des Pflegegrads, um bei jedem Betreuungsbedarf eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen zu können.Das Pflegegeld ist die flexibelste Leistung der Pflegeversicherung. Bei der Verwendung des Pflegegelds besteht viel Freiraum. In vielen Fällen nutzen pflegebedürftige Personen das Geld, um die Pflege durch Angehörige zu honorieren, bzw. ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren. Das Geld kann aber auch eingesetzt werden, um professionelle Pflegedienstleister oder Haushaltshilfen, die die private Pflege unterstützen, zu bezahlen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37)Höhe PflegegeldDas Pflegegeld wird 2024 um 5 Prozent erhöht. 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent. Damit liegen die Sätze für das Pflegegeld in Abhängigkeit vom Pflegegrad in folgender Höhe:PflegegradHöhe Pflegegeld in Euro pro MonatPflegegrad 10 EuroPflegegrad 2332 EuroPflegegrad 3573 EuroPflegegrad 4765 EuroPflegegrad 5947 Euro(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Pflegegeld beantragenAnspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2. Dementsprechend muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden, bevor Pflegegeld gezahlt wird. Dafür reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse (ist bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt). Diese entsendet dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) bzw. einen Medicproof (private Versicherung), der ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten bildet für die Pflegeversicherung die Grundlage, über den Pflegegrad zu entscheiden.Es wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige. Die Leistungen können dann mit einem Antrag auf Pflegegeld in Anspruch genommen werden.Häusliche Pflege mit Pflegegeld: VorteileMit dem Pflegegeld eröffnet die Pflegeversicherung Möglichkeiten, die Pflege zu Hause individuell zu organisieren. Sie sind noch unsicher, ob die häusliche Pflege das richtige Modell für Sie und Ihre Angehörigen ist? Diese Argumente sprechen für die häusliche Pflege:Mit der Pflege im eigenen Zuhause entsprechen Sie in vielen Fällen dem Wunsch der Pflegebedürftigen. Viele Senioren wollen gern im eigenen Zuhause alt werden.Die eigenen vier Wände sorgen für Stabilität und Sicherheit. In einem Pflegeheim oder einer Senioren-WG müssten sich die Pflegebedürftigen an neue Umstände und Strukturen anpassen.Häusliche Pflege ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben auch im höheren Alter. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung kann sichergestellt werden, dass auch bei Einschränkungen ein großer Teil der Autonomie beibehalten wird.Zusammen mit Pflegedienstleistern wie ambulanten Pflegediensten und selbstständigen Pflegekräften kann die häusliche Pflege sehr individuell und bedarfsgerecht organisiert werden. Durch passgenaue Unterstützung dort, wo es sinnvoll ist, steht die ambulante Pflege der stationären oftmals in nichts nach oder übertrifft diese sogar, vor allem bei einem überschaubaren Pflegebedarf.Für die Pflege in häuslicher Umgebung stehen neben dem Pflegegeld zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, um eine bedarfsgerechte Pflege zu finanzieren.Die ambulante Pflege ist kosteneffizienter und damit günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim.Häusliche Pflege mit Pflegegeld: NachteileNatürlich gibt es auch bei der häuslichen Pflege mit Pflegegeld Nachteile und Herausforderungen, denen Sie sich bewusst sein sollten, bevor Sie sich für das Betreuungsmodell entscheiden. Diese Herausforderungen gehen mit der ambulanten Pflege einher:Für Angehörige ist die häusliche Pflege in vielen Fällen eine starke psychische und körperliche Belastung – vor allem, wenn die Pflege neben einer Berufstätigkeit und weiterer Care-Arbeit erfolgt. Hier ist es wichtig, sich Unterstützung zu suchen und sich regelmäßig Auszeiten zu nehmen. Dies kann über das Pflegegeld oder andere Leistungen der Pflegeversicherung wie den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1) oder das Verhinderungspflegebudget (bis zu 2.418 Euro jährlich) finanziert werden.Die pflegenden Angehörigen müssen in den meisten Fällen ihren Alltag stark anpassen, um die Pflege sicherzustellen. Sie sollten auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber über Ihre Doppelbelastung sprechen und nach Möglichkeit flexiblere Arbeitszeiten, weniger Arbeitszeit oder mehr Home-Office vereinbaren. Das ist jedoch nicht in allen Berufen möglich, sodass der Wunsch nach einer Pflege zu Hause auch zu einer Aufgabe der Berufstätigkeit führen kann. Das Pflegegeld kann jedoch maximal eine Stundenreduktion kompensieren, es ersetzt jedoch kein Einkommen.Als Hauptpflegeperson tragen Sie viel Verantwortung. Sie sollten unbedingt professionelle Unterstützung über die Leistungen der Pflegeversicherung organisieren, damit Sie unter der Last der Pflege nicht zusammenbrechen.Unter Umständen fehlen pflegenden Angehörigen Wissen und Erfahrung, um eine bedarfsgerechte Pflege zu Hause sicherzustellen. Nutzen Sie daher unbedingt das Pflegegeld und die anderen Leistungen der Pflegeversicherung, um sich durch qualifizierte Pflegekräfte insbesondere bei der medizinischen Pflege unterstützen zu lassen.Häufig werden mit zunehmender Pflegebedürftigkeit auch Umbauten an der Wohnung notwendig. Hierfür stehen ab Pflegegrad 1 einmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen zur Verfügung (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen).Auch wenn sich viele Menschen wünschen, im eigenen Zuhause alt werden wollen, ist dies nicht in allen Fällen umsetzbar. Bei fortschreitendem Pflegebedarf oder einer Demenz sollten Sie sich ehrlich machen, ob eine ambulante Pflege noch möglich ist. Häusliche Pflege mit Pflegegeld: Nachteile und Hürden mithilfe von FLEXXI überwindenFLEXXI unterstützt Sie dabei, die bei der häuslichen Pflege mit Pflegegeld auftretenden Nachteile und Hürden zu überwinden. Beugen Sie Überforderung und Fehlern bei der Pflege vor und umgehen Sie Betreuungsengpässe, indem Sie über FLEXXI ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte für die häusliche Pflege buchen. Unsere qualifizierte Pflegekräfte übernehmen für Sie Aufgaben, die Sie nicht selbst übernehmen können oder wollen. Da alle unsere Pflegekräfte über eine pflegerische Qualifikation verfügen, werden ihre Leistungen bei den Pflegekassen anerkannt und können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Sie können die Unterstützung also nicht nur über das Pflegegeld finanzieren, sondern auch den Entlastungsbetrag, das Verhinderungspflegebudget oder die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.Unsere ausgebildeten Pflegekräfte unterstützen bei allen Aufgaben, die bei der häuslichen Pflege anfallen. Wählen Sie einfach die Unterstützung, die Sie benötigen:medizinische PflegeGrundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitFahrdiensteNachtwache und Nachtbereitschaft ...Probieren Sie die FLEXXI-App jetzt unkompliziert und kostenfrei aus: Suchen Sie Pflegekräfte für Ihre Wunsch-Aufgaben und zu Ihrem Wunsch-Stundenlohn und räumen Sie mit unserer Hilfe bei der häuslichen Pflege mit Pflegegeld Nachteile und Hürden aus dem Weg...
Minela Kalebic
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Mit dem Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige finanziellen Spielraum, um ihre Betreuung in häuslicher Umgebung zu organisieren. Erfahren Sie hier, was sich beim Pflegegeld 2024 ändert und wie hoch das Pflegegeld 2024 ist.Auf einen Blick: Das ändert sich beim Pflegegeld 2024Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt es gute Nachrichten: Das Pflegegeld wird 2024 zum ersten Mal seit 2017 erhöht. Zum 01. Januar 2024 steigen die Leistungen um 5 Prozent. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die gestiegenen Kosten. 2025 steigt das Pflegegeld nochmals um 4,5 Prozent.Neben der Erhöhung des Pflegegelds 2024 treten weitere Anpassungen bei den Pflegeleistungen in Kraft:Das Budget für Pflegesachleistungen wird um 5 Prozent erhöht.Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 2025 zum Entlastungsbudget zusammengefasst. Für junge Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tritt das Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro pro Jahr bereits 2024 in Kraft. Zudem entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten vor der erstmaligen Beantragung.Das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig jährlich statt einmalig in Anspruch genommen werden. So bekommen pflegende Angehörige mehr Raum, sich für bis zu zehn Tage von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um für pflegebedürftige Familienmitglieder da zu sein.Für Pflegebedürftige in stationärer Pflege werden 2024 die Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten um 5 bis 70 Prozent (abhängig von der Aufenthaltsdauer) erhöht.(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Pflegegeld 2024: DefinitionDas Pflegegeld (voller Name nach SGB XI: „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“) ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen, die Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2 zusteht, wenn diese zu Hause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Pflegegeld-Leistungen. Damit soll eine angemessene Pflege in häuslicher Umgebung sichergestellt werden. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sind in der Verwendung und Aufteilung sehr frei. So können die Mittel genutzt werden, um pflegende Angehörige zu honorieren, bzw. ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren. Es können aber auch professionelle Pflegedienstleister oder Haushaltshilfen mit dem Pflegegeld bezahlt werden, die die private Pflege unterstützen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37)Höhe Pflegegeld 2024Durch die 5-prozentige Erhöhung liegen die Sätze für das Pflegegeld 2024 in Abhängigkeit vom Pflegegrad in folgender Höhe:PflegegradLeistungen 2023Leistungen 2024Pflegegrad 10 Euro0 EuroPflegegrad 2316 Euro332 EuroPflegegrad 3545 Euro573 EuroPflegegrad 4728 Euro765 EuroPflegegrad 5901 Euro947 Euro(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Anforderungen Pflegegeld 2024Um Pflegegeld zu beantragen, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt werden. Dazu muss zunächst ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Danach wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) bzw. einen Medicproof (private Versicherung) ein Gutachten erstellt, auf dessen Basis die Pflegeversicherung über den Pflegegrad entscheidet.Die Pflegegrade werden wie folgt definiert:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Je höher der Pflegegrad, desto schwerer ist die festgestellte Beeinträchtigung. Entsprechend mehr Pflegegeld steht zur Verfügung, um die häusliche Pflege zu organisieren.Wofür darf das Pflegegeld verwendet werden?Das Pflegegeld ist eine Unterstützung und Honorierung für häusliche Pflege. Laut Statistischem Bundesamt werden in Deutschland 84 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Oftmals nehmen Angehörige oder andere nahestehende Personen dafür große Belastungen auf sich und schultern die Pflege in viele Fällen neben der Arbeit und weiterer Care Work, damit ihre Liebsten im gewohnten Umfeld bleiben können.Das Pflegegeld kann sehr flexibel eingesetzt werden, um für genau diese Realität Unterstützung und Entlastung zu schaffen. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben und fordert keinen Nachweis über die Verwendung des Pflegegelds. So können die Mittel an die Pflegeperson weitergegeben werden, um ihre Arbeit zu honorieren oder einen Verdienstausfall für reduzierte Arbeitszeit zu zahlen, oder für professionelle Dienstleister, die die häusliche Pflege professionell unterstützen, verwendet werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37)Tipp: Über FLEXXI können Sie einfach und flexibel per App ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte buchen, um die häusliche Pflege bei Aufgaben der Grundpflege, medizinischen Pflege oder haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen zu lassen, und diese Pflegedienstleistungen mit dem Pflegegeld finanzieren.Infos zu den Neuerungen beim PflegeunterstützungsgeldNeben der Erhöhung des Pflegegelds 2024 ist die Reform des Pflegeunterstützungsgelds die größte Änderung für pflegende Angehörige. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht ab 2024 nicht nur einmalig, sondern jährlich. So können sich pflegende Angehörige jährlich bis zu zehn Tage vom Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen. Als Kompensation für den Verdienstausfall kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Die Höhe des Pflegeunterstützungsgelds beträgt 90 (ohne Einmalzahlungen) bzw. 100 Prozent (mit Einmalzahlungen) des monatlichen Nettolohns. Es darf jedoch pro Kalendertag nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung betragen, sodass der Höchstbetrag pro Tag bei 116,38 Euro liegt. Insgesamt stehen so 1.163,80 Euro und zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person zur Verfügung. Werden mehrere Personen gepflegt, erhöht sich der Anspruch entsprechend. Pflegende Angehörige bekommen so mehr Unterstützung und Flexibilität, um eine bedarfsorientierte häusliche Pflege zu leisten und auf Verschlechterungen im Allgemeinzustand schnell reagieren zu können. Dann kann die Freistellung über das Pflegeunterstützungsgeld genutzt werden, um beispielsweise einen höheren Pflegegrad zu beantragen oder professionelle Pflegedienstleister als Unterstützung zu organisieren. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)..
Minela Kalebic
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Im eigenen Zuhause alt werden zu können, ist der Wunsch vieler Menschen. Doch bei zunehmendem Pflegebedarf kann die häusliche Pflege zur Herausforderung und starken Belastung für die pflegenden Angehörigen werden. Glücklicherweise gibt es Unterstützungsleistungen, mit denen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten geschaffen werden.Gründe für die Pflege zu HauseEin Umzug im hohen Alter ist für viele Menschen keine angenehme Vorstellung. Viele haben den Wunsch, im vertrauten Zuhause alt werden zu können. Dieses Anliegen ist verständlich, schließlich vermitteln die eigenen vier Wände Stabilität und Sicherheit und lassen ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu. Auch die Pflege sozialer Kontakte ist im bekannten Umfeld meist einfacher als in einer Pflegeeinrichtung. Nicht zuletzt ist die Unterbringung im betreuten Wohnen oder die stationäre Pflege in einem Pflegeheim auch mit höheren Kosten verbunden.Aus diesen Gründen wollen viele Angehörige ihren Liebsten ermöglichen, so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu bleiben. Das Thema Pflege kann diesen Wunsch allerdings zur Herausforderung werden lassen. Glücklicherweise gibt es für die Pflege zu Hause Möglichkeiten finanzieller und organisatorischer Natur. So stellt die Pflegeversicherung mit dem Pflegegeld und weiteren Leistungen finanzielle Mittel zur Verfügung, um eine hochwertige Versorgung in häuslicher Umgebung zu organisieren. Wir schauen uns im Folgenden genauer an, auf welche Leistungen bei Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege Anspruch besteht.Pflege zu Hause: Möglichkeiten durch PflegegeldMit dem Pflegegeld können besonders flexibel für die Pflege zu Hause Möglichkeiten geschaffen werden. Die Leistung steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann frei eingesetzt werden. So können die Mittel verwendet werden, um pflegende Angehörige zu honorieren oder einen Verdienstausfall zu kompensieren. Auch für professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte, die die häusliche Pflege unterstützen, kann das Pflegegeld eingesetzt werden.Höhe Pflegegeld nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Pflegegeld pro Monat10 Euro2332 Euro3573 Euro4765 Euro5947 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Weitere Unterstützung, um Angehörige zu Hause zu pflegenDa in Deutschland 84 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder andere nahestehende Personen gepflegt werden, gibt es zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird. Dadurch werden in den unterschiedlichsten Konstellationen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten eröffnet. Der Anspruch und die Höhe der Leistungen sind vom Pflegegrad abhängig.EntlastungsbudgetBereits bei Pflegegrad 1 steht für die häusliche Pflege das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieses ermöglicht es, Aufgaben im Haushalt, die die pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigen kann, wie Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen oder Fahrdienste, zu finanzieren. Um pflegende Angehörige zu entlasten, können auch medizinische Pflegeleistungen oder stundenweise Betreuungen über das Budget abgerechnet werden.PflegesachleistungenDamit die medizinische Pflege und die Aufgaben der Grundpflege bei der Pflege zu Hause bedarfsgerecht erfolgen, steht ab Pflegegrad 2 das Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Darüber können pflegende Angehörige professionelle Pflegedienstleister beauftragen und haben auch bei der Pflege zu Hause die Möglichkeit, eine hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen.Höhe Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Pflegesachleistungen pro Monat10 Euro2761 Euro31.432 Euro41.778 Euro52.200 EuroVerhinderungspflegeHäusliche Pflege bedeutet viel Verantwortung. Schon kurze Abwesenheiten durch Dienstreisen oder Fortbildungen, erst recht aber eigene Krankheit oder ein Urlaub, können zur echten Herausforderung werden. Doch auch bei der Pflege zu Hause müssen Möglichkeiten für geplante und geplante Auszeiten geschaffen werden. Deshalb steht für die häusliche Pflege das Verhinderungspflegebudget zur Verfügung, das genutzt werden kann, um Abwesenheiten der Hauptpflegeperson zu überbrücken.Das Verhinderungspflegebudget kann ab Pflegegrad 2 genutzt werden und kann für Vertretungspflege durch Privatpersonen oder professionelle Pflegedienstleister erbracht werden. Bis zu einem Maximalbetrag kann das Budget um Leistungen aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, wenn dieses nicht voll in Anspruch genommen wurde.Höhe Verhinderungspflege nach Pflegegrad pro Jahr:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonalmit Umwidmung des Budgets für KurzzeitpflegeVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 Euro0 Euro0 Euro2bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 474,00 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 1.092,00 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 1.351,50 EuroTages- und NachtpflegeNicht für jeden bestehen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten, beruflich kürzerzutreten oder ganz auszusteigen. Mit dem Budget für Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige stundenweise in ambulanter Pflege versorgt werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist.Höhe Budget für Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Tages- und Nachtpflege pro Monat (ab 01.01.2024)10 Euro2689 Euro31.298 Euro41.612 Euro51.995 EuroPflege zu Hause: Weitere MöglichkeitenDie genannten Budgets der Pflegeversicherung schaffen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten für eine hochwertige Versorgung. Zusätzlich besteht ab Pflegegrad 1 Anspruch auf weitere Leistungen, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird:40 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotrufeinmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit notwendig sind (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen)(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Pflege zu Hause: Möglichkeiten in Ruhe kennenlernenDie Vielzahl an möglichen Unterstützungsleistungen und die damit einhergehende Antragsbürokratie können überfordernd sein, vor allem, wenn eine Pflegesituation plötzlich eintritt. Um sich über alle Möglichkeiten für die Pflege zu Hause in Ruhe zu informieren, können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen und sich bis zu zehn Tage freistellen lassen, wenn bei einem nahen Angehörigen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder) plötzlich ein Pflegebedarf auftritt. (Quelle: BMG)Pflege zu Hause: Mehr Möglichkeiten mit FLEXXISie müssen die Pflege Ihrer Angehörigen nicht allein stemmen. Über FLEXXI können Sie sich unkompliziert und flexibel passgenaue Unterstützung für die häusliche Pflege buchen. Wir erweitern für die Pflege zu Hause die Möglichkeiten. Über die FLEXXI-App finden Sie ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte für die Aufgaben, die Sie nicht selbst übernehmen können oder wollen. Die bei uns gelisteten Pflegekräfte verfügen alle über eine pflegerische Qualifikation, sodass ihre Leistungen bei den Pflegekassen anerkannt sind und über die Pflegeversicherung abgerechnet werden können.Für die Unterstützung bei der Pflege zu Hause haben Sie die Möglichkeit, unsere qualifizierten Pflegekräfte für folgende Aufgaben in Anspruch zu nehmen:medizinische PflegeGrundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitFahrdiensteNachtwache und Nachtbereitschaft ...Unsere Mission ist, pflegende Angehörige zu entlasten und für die Pflege zu Hause mehr Möglichkeiten zu eröffnen. Testen Sie die FLEXXI-App und finden Sie die passende Unterstützung zu Ihrem Wunsch-Stundenlohn...
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