84 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden im häuslichen Umfeld versorgt. Das liegt in vielen Fällen daran, dass die pflegebedürftigen Personen sich wünschen, im eigenen Zuhause alt werden zu können. Mit zahlreichen Leistungen der Pflegekasse stehen zudem Mittel zur Verfügung, um die Pflege in häuslicher Umgebung zu organisieren. Wir beleuchten genauer, was für eine Pflege zu Hause spricht und zeigen auch auf, dass es trotz der Leistungen wie dem Pflegegeld Nachteile und Herausforderungen bei der häuslichen Pflege gibt – und wie Sie diese aus dem Weg räumen können.


Pflegegeld – Was ist das?

Das Pflegegeld – eigentlich korrekterweise das „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ – ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen zur finanziellen Unterstützung der häuslichen Pflege. Für den Bezug von Pflegegeld muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege zu Hause hauptsächlich unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen erfolgen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach der Höhe des Pflegegrads, um bei jedem Betreuungsbedarf eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen zu können.


Das Pflegegeld ist die flexibelste Leistung der Pflegeversicherung. Bei der Verwendung des Pflegegelds besteht viel Freiraum. In vielen Fällen nutzen pflegebedürftige Personen das Geld, um die Pflege durch Angehörige zu honorieren, bzw. ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren. Das Geld kann aber auch eingesetzt werden, um professionelle Pflegedienstleister oder Haushaltshilfen, die die private Pflege unterstützen, zu bezahlen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37)


Höhe Pflegegeld

Das Pflegegeld wird 2024 um 5 Prozent erhöht. 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent. Damit liegen die Sätze für das Pflegegeld in Abhängigkeit vom Pflegegrad in folgender Höhe:


Pflegegrad

Höhe Pflegegeld in Euro pro Monat

Pflegegrad 1

0 Euro

Pflegegrad 2

332 Euro

Pflegegrad 3

573 Euro

Pflegegrad 4

765 Euro

Pflegegrad 5

947 Euro


(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)


Pflegegeld beantragen

Anspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2. Dementsprechend muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden, bevor Pflegegeld gezahlt wird. Dafür reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse (ist bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt). Diese entsendet dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) bzw. einen Medicproof (private Versicherung), der ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten bildet für die Pflegeversicherung die Grundlage, über den Pflegegrad zu entscheiden.


Es wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden:


  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)


Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige. Die Leistungen können dann mit einem Antrag auf Pflegegeld in Anspruch genommen werden.


Häusliche Pflege mit Pflegegeld: Vorteile

Mit dem Pflegegeld eröffnet die Pflegeversicherung Möglichkeiten, die Pflege zu Hause individuell zu organisieren. Sie sind noch unsicher, ob die häusliche Pflege das richtige Modell für Sie und Ihre Angehörigen ist? Diese Argumente sprechen für die häusliche Pflege:


  • Mit der Pflege im eigenen Zuhause entsprechen Sie in vielen Fällen dem Wunsch der Pflegebedürftigen. Viele Senioren wollen gern im eigenen Zuhause alt werden.

  • Die eigenen vier Wände sorgen für Stabilität und Sicherheit. In einem Pflegeheim oder einer Senioren-WG müssten sich die Pflegebedürftigen an neue Umstände und Strukturen anpassen.

  • Häusliche Pflege ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben auch im höheren Alter. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung kann sichergestellt werden, dass auch bei Einschränkungen ein großer Teil der Autonomie beibehalten wird.

  • Zusammen mit Pflegedienstleistern wie ambulanten Pflegediensten und selbstständigen Pflegekräften kann die häusliche Pflege sehr individuell und bedarfsgerecht organisiert werden. Durch passgenaue Unterstützung dort, wo es sinnvoll ist, steht die ambulante Pflege der stationären oftmals in nichts nach oder übertrifft diese sogar, vor allem bei einem überschaubaren Pflegebedarf.

  • Für die Pflege in häuslicher Umgebung stehen neben dem Pflegegeld zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, um eine bedarfsgerechte Pflege zu finanzieren.

  • Die ambulante Pflege ist kosteneffizienter und damit günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim.



Häusliche Pflege mit Pflegegeld: Nachteile

Natürlich gibt es auch bei der häuslichen Pflege mit Pflegegeld Nachteile und Herausforderungen, denen Sie sich bewusst sein sollten, bevor Sie sich für das Betreuungsmodell entscheiden. Diese Herausforderungen gehen mit der ambulanten Pflege einher:


  • Für Angehörige ist die häusliche Pflege in vielen Fällen eine starke psychische und körperliche Belastung – vor allem, wenn die Pflege neben einer Berufstätigkeit und weiterer Care-Arbeit erfolgt. Hier ist es wichtig, sich Unterstützung zu suchen und sich regelmäßig Auszeiten zu nehmen. Dies kann über das Pflegegeld oder andere Leistungen der Pflegeversicherung wie den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1) oder das Verhinderungspflegebudget (bis zu 2.418 Euro jährlich) finanziert werden.

  • Die pflegenden Angehörigen müssen in den meisten Fällen ihren Alltag stark anpassen, um die Pflege sicherzustellen. Sie sollten auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber über Ihre Doppelbelastung sprechen und nach Möglichkeit flexiblere Arbeitszeiten, weniger Arbeitszeit oder mehr Home-Office vereinbaren. Das ist jedoch nicht in allen Berufen möglich, sodass der Wunsch nach einer Pflege zu Hause auch zu einer Aufgabe der Berufstätigkeit führen kann. Das Pflegegeld kann jedoch maximal eine Stundenreduktion kompensieren, es ersetzt jedoch kein Einkommen.

  • Als Hauptpflegeperson tragen Sie viel Verantwortung. Sie sollten unbedingt professionelle Unterstützung über die Leistungen der Pflegeversicherung organisieren, damit Sie unter der Last der Pflege nicht zusammenbrechen.

  • Unter Umständen fehlen pflegenden Angehörigen Wissen und Erfahrung, um eine bedarfsgerechte Pflege zu Hause sicherzustellen. Nutzen Sie daher unbedingt das Pflegegeld und die anderen Leistungen der Pflegeversicherung, um sich durch qualifizierte Pflegekräfte insbesondere bei der medizinischen Pflege unterstützen zu lassen.

  • Häufig werden mit zunehmender Pflegebedürftigkeit auch Umbauten an der Wohnung notwendig. Hierfür stehen ab Pflegegrad 1 einmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen zur Verfügung (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen).

  • Auch wenn sich viele Menschen wünschen, im eigenen Zuhause alt werden wollen, ist dies nicht in allen Fällen umsetzbar. Bei fortschreitendem Pflegebedarf oder einer Demenz sollten Sie sich ehrlich machen, ob eine ambulante Pflege noch möglich ist. 


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Unsere qualifizierte Pflegekräfte übernehmen für Sie Aufgaben, die Sie nicht selbst übernehmen können oder wollen. Da alle unsere Pflegekräfte über eine pflegerische Qualifikation verfügen, werden ihre Leistungen bei den Pflegekassen anerkannt und können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Sie können die Unterstützung also nicht nur über das Pflegegeld finanzieren, sondern auch den Entlastungsbetrag, das Verhinderungspflegebudget oder die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.


Unsere ausgebildeten Pflegekräfte unterstützen bei allen Aufgaben, die bei der häuslichen Pflege anfallen. Wählen Sie einfach die Unterstützung, die Sie benötigen:


  • medizinische Pflege

  • Grundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)

  • haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)

  • Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)

  • Begleitung zu Freizeitaktivitäten

  • Gespräche

  • Erinnerungsarbeit

  • Fahrdienste

  • Nachtwache und Nachtbereitschaft 

  • ...


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