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Urlaub und Erholung sind für jeden wichtig, besonders für pflegende Angehörige, die oft einen anspruchsvollen Balanceakt zwischen Pflege, Beruf und Familie meistern müssen. In Lübeck gibt es rund 3.200 pflegebedürftige AOK-Versicherte, die von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden. Doch auch diese Pflegebedürftigen verdienen Pausen und Urlaubsmöglichkeiten.Soll der Urlaub gemeinsam oder getrennt stattfinden?Viele Familien stehen jährlich vor der Entscheidung, ob sie eine gemeinsame oder getrennte Auszeit planen sollen. Wenn pflegende Angehörige eine Urlaubsreise planen und die Pflege zu Hause nicht sicherstellen können, bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung. In der Abwesenheit der Hauptpflegeperson können ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder sogar Nachbarn und Verwandte einspringen. „Pflegende Angehörige jonglieren täglich die Anforderungen der Pflege mit familiären und beruflichen Verpflichtungen. Eine Pause von der Pflege kann, ähnlich wie im regulären Berufsleben, für beide Seiten hilfreich sein, um Abstand zu gewinnen, neue Eindrücke zu sammeln und mit frischer Energie zurückzukehren“, erläutert AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.Finanzielle Unterstützung durch die PflegekassePflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad zwei haben jährlich Anspruch auf 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person bereits seit sechs Monaten versorgt. Diese Pflegeleistung kann bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dabei an den ersten und letzten Tagen der Abwesenheit vollständig und dazwischen zur Hälfte ausgezahlt. Auch eine stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist möglich, beispielsweise für Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten.Sollte das Budget für die Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Pflegebedürftige zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget verwenden. Dieses Budget wird dann entsprechend reduziert.Unterschiede bei der KostenerstattungEin wichtiger Hinweis: Wenn nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt die Verhinderungspflege übernehmen, ist die Kostenerstattung durch den Gesetzgeber niedriger als bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.Gemeinsamer Urlaub als AlternativeEin gemeinsamer Urlaub mit der pflegenden und der zu pflegenden Person kann ebenfalls eine bereichernde Option sein. Gemeinsame Erlebnisse in einer neuen Umgebung stärken die Beziehung. Hierbei müssen jedoch einige Vorkehrungen getroffen werden: Wahl des Reiseziels, Unterkunft, Transport und Aktivitäten sollten auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Pflegeprodukte und Medikamente sollten vorab besorgt oder die Verfügbarkeit am Urlaubsort sichergestellt werden. „Viele Pflegebedürftige sehnen sich ebenfalls nach einem ‚Tapetenwechsel‘. Eine gute Planung und Unterstützung durch Pflegeberatung kann dabei helfen, den Urlaub für alle Beteiligten erholsam zu gestalten“, so Wunsch.FLEXXI als Unterstützung für Ihre PflegepauseEine Auszeit ist nicht nur für pflegende Angehörige, sondern auch für Pflegebedürftige essenziell. Verhinderungspflege und gemeinsame Urlaubsreisen bieten wertvolle Möglichkeiten zur Erholung. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können beide Seiten von einer wohlverdienten Pause profitieren. Planen Sie Ihren Urlaub sorgfältig und nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um die bestmögliche Erholung zu gewährleisten.Mit der FLEXXI App können Sie als pflegende Angehörige sicherstellen, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig betreut werden. FLEXXI Care bietet Ihnen die Möglichkeit, qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege flexibel zu buchen und dabei den Stundenlohn und die Aufgaben individuell festzulegen. Durch die einfache Buchung und die zuverlässigen Pflegekräfte von FLEXXI Care können Sie beruhigt Ihre Auszeit genießen und wissen, dass Ihre Angehörigen in guten Händen sind. Probieren Sie die FLEXXI App aus und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!Lesen Sie den Artikel hier...
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld und umfangreiche Unterstützungsleistungen, mit denen eine qualitative Versorgung in häuslicher Pflege sichergestellt werden kann.Definition Pflegegrad 2Um die Pflegebedürftigkeit von Personen zu kategorisieren, wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Pflegegrad 1 ist dabei der niedrigste Pflegegrad, Pflegegrad 5 der höchste. Die Zuordnung erfolgt wie folgt:Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15) Pflegegrad 2 ist dementsprechend der zweitniedrigste Pflegegrad, der vergeben wird, wenn bereits eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten festgestellt werden kann. Oft liegen hier neben körperlichen Beeinträchtigungen auch bereits geistige Einschränkungen vor.Voraussetzungen für Pflegegrad 2Zur Feststellung des Pflegegrades lassen die Pflegekassen durch Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) oder sogenannte Medicproofs (private Versicherung) die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen einschätzen:MobilitätKognitive und kommunikative FähigkeitenVerhaltensweisen und psychische ProblemlagenSelbstversorgungSelbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten AnforderungenGestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)In jedem Modul vergibt der Gutachter Punkte, die dann in unterschiedlicher Gewichtung zu einer Gesamtpunktzahl zusammengerechnet werden. Die Fähigkeit zur Selbstversorgung wird mit 40 Prozent am höchsten gewichtet. Danach folgt mit 20 Prozent der selbstständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Die Punkte im Modul  „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ fließen zu 15 Prozent in die Gesamtwertung ein, Mobilität mit 10 Prozent. Am geringsten werden die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen gewichtet. Sie fließen mit 7,5 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein. Für Pflegegrad 2 muss eine Gesamtzahl von mindestens 27 Punkten erreicht werden. Ab 46,5 Punkten ist dann der Bereich des Pflegegrads 3 erreicht. Pflegegrad 2 beantragenUm einen Pflegegrad zu beantragen, muss die betroffene Person in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt haben.Den Antrag auf den Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Wichtig ist, dass der Antrag nur durch die betroffene Person oder einen von ihr Bevollmächtigten oder einen Betreuer gestellt werden kann. Die Antragstellung ist dabei unkompliziert und formlos per Post, E-Mail oder Telefon mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" möglich. Die Pflegekasse übersendet danach ein Formular, über das Pflegeleistungen beantragt werden können. Zudem wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) (gesetzliche Versicherung) oder ein Medicproof (private Versicherung) entsendet, der die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers feststellt. Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann über den Pflegegrad und die dazugehörigen Leistungen.Wenn Sie Pflegegrad 2 beantragen wollen, nachdem bereits Pflegegrad 1 bescheinigt wurde, weil sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat, läuft der Vorgang genauso ab. Es muss also erneut ein Antrag gestellt werden und es findet eine erneute Begutachtung statt. Selbstverständlich kann auch bereits bei der ersten Begutachtung direkt Pflegegrad 2 erteilt werden.Leistungen Pflegegrad 2Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen alle Leistungen der Pflegeversicherung inklusive Pflegegeld zu. Die Budgets steigen zwar mit höherem Pflegegrad, jedoch kann bereits mit den Leistungen bei Pflegegrad 2 eine sichere Versorgung und Betreuung in häuslicher Umgebung sichergestellt werden.Leistungen bei Pflegegrad 2:316 Euro Pflegegeld pro Monat724 Euro Pflegesachleistungen pro Monat125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat689 Euro für Tages- und Nachtpflege pro Monat770 Euro für vollstationäre Pflege pro Monat1.774 Euro für Kurzzeitpflege pro Jahr1.612 Euro für Verhinderungspflege pro Jahr214 Euro für Wohngruppenzuschuss pro Monat40 Euro für verbrauchbare Pflegehilfsmittel pro Monat25,50 Euro für einen Hausnotruf pro Monat4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, einmaligPflegegeldPflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren. Dabei können die Berechtigten frei entscheiden, wie sie die Mittel nutzen, z.B. damit pflegende Angehörige oder Bekannte beruflich kürzertreten können. Bei Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat.PflegesachleistungenMit den Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 in Höhe von 724 Euro pro Monat kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, der bei der häuslichen Pflege unterstützt, indem er beispielsweise die medizinische Versorgung der pflegebedürftigen Person oder Aufgaben der Grundpflege übernimmt.EntlastungsbetragBereits ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich genutzt werden. Dieser kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren. Infrage kommen beispielsweise die Bezahlung oder Bezuschussung einer Reinigungskraft oder die Finanzierung von stundenweisen Betreuungsleistungen.Tages- und NachtpflegeUm die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, steht bei Pflegegrad 2 ein Budget von 689 Euro pro Monat zur Verfügung.Vollstationäre PflegeAlternativ zur häuslichen Pflege ist auch die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung möglich. Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige dafür einen monatlichen Betrag von 770 Euro.KurzzeitpflegeMit dem Budget für Kurzzeitpflege stehen Mittel für eine kurzfristige stationäre Betreuung durch professionelle Pflegekräfte, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Verfügung. Hier können bis zu 1.774 Euro an bis zu 28 Tagen im Jahr genutzt werden.VerhinderungspflegeAuch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Urlaub. Deshalb stehen bei Pflegegrad 2 jährlich 1.612 Euro im Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieser Betrag kann durch ungenutzte Mittel für Kurzzeitpflege erhöht werden. Insgesamt darf die Verhinderungspflege für maximal 28 volle Tage pro Jahr genutzt werden. Sie kann auch eingesetzt werden, um stundenweise Abwesenheiten der Pflegeperson zu überbrücken.In diesem Fall reduziert sich nur das finanzielle Budget, Sie können aber weiterhin die vollen Tage in Anspruch nehmen.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)WohngruppenzuschussEine Alternative zur häuslichen Pflege ist eine Pflege-Wohngruppe, in der sich mehrere Pflegebedürftige zusammenschließen. Dafür stehen ab Pflegegrad 1, 214 Euro monatlich zur Verfügung. Für die Gründung einer solchen Wohngruppe kann zudem ein einmaliger Zuschuss von bis zu 2.500 Euro gezahlt werden. PflegehilfsmittelPflegebedarf erfordert in den meisten Fällen den Einsatz von Pflegehilfsmitteln wie Schutzmasken, Handschuhen oder Bettschutzeinlagen, die mit der Zeit aufgebraucht werden. Zur Finanzierung stehen Pflegebedürftigen 40 Euro monatlich zur Verfügung.HausnotrufMit 25,50 Euro im Monat unterstützt die Pflegekasse die Einrichtung eines Hausnotrufes, über den der Pflegebedürftige im Notfall schnell Hilfe rufen kann.WohnraumanpassungenEine Pflegebedürftigkeit erfordert in vielen Fällen Anpassungen am Wohnraum. Hier kann ein Zuschuss von einmalig bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, so liegt die Maximalsumme für Wohnraumanpassungen bei 16.000 Euro.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)..
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Wenn ältere Menschen ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen, sollte die Beantragung eines Pflegegrades in Betracht gezogen werden. Denn bereits mit Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wertvolle Unterstützung und Entlastung.Definition Pflegegrad 1Über den Pflegegrad wird festgestellt, wie hoch die Pflegebedürftigkeit einer Person ist. Dabei wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto höher ist auch der Pflegegrad:Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15) Pflegegrad 1 ist damit der niedrigste Pflegegrad. Er wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person gering beeinträchtigt sind. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um körperliche Beeinträchtigungen, die mit zunehmendem Alter auftreten. Voraussetzungen für Pflegegrad 1Die Pflegebedürftigkeit entwickelt sich im Alter in vielen Fällen schleichend. Damit die Senioren und ihre pflegenden Angehörigen mit der Situation nicht überfordert werden, sollte frühestmöglich ein Pflegegrad beantragt werden. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegekasse der betroffenen Person eingereicht werden. Diese entsendet bei gesetzlich Versicherten für die Beurteilung des Pflegegrades einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder bei privat Versicherten einen sogenannten Medicproof. Diese führen dann eine Begutachtung durch, bei der sechs Lebensbereiche, die als Module bezeichnet werden, betrachtet werden. Bereiten Sie Ihre Angehörigen und sich auf diese Begutachtung am besten bereits vor, indem Sie wichtige Dokumente und Informationen wie benötigte Medikamente, Medikationsplan und Hilfsmittel, Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate und – falls vorhanden – die Pflegedokumentation bereitlegen. Auch die Anwesenheit Ihrer Liebsten bei der Begutachtung gibt vielen Personen Sicherheit.Module bei der BegutachtungBei der Begutachtung werden folgende Bereiche betrachtet:Mobilität: Hier wird geprüft, wie selbstständig sich die Person in der eigenen Wohnung bewegen kann und alltägliche Aufgaben körperlich bewältigt.Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Der Gutachter schätzt ein, ob die Person noch selbstständige Entscheidungen treffen, ihre Bedürfnisse und Wünsche äußern und mit anderen Menschen interagieren kann.Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Leidet die Person unter psychischen Problemen wie Ängsten oder Depressionen, kann ebenfalls eine Pflegebedürftigkeit vorliegen.Selbstversorgung: Werden Aufgaben des täglichen Lebens – vom selbstständigen Toilettengang über die Körperpflege bis zur Zubereitung von Essen – nicht mehr (vollständig) allein bewältigt, so ist dies ein Indikator für eine Pflegebedürftigkeit.Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Im Alter fallen häufiger Arztbesuche an, aber auch Therapien oder Medikamenteneinnahmen sind aufgrund von Erkrankungen in vielen Fällen erforderlich. Deshalb schätzt der Gutachter ein, ob diese Anforderungen selbstständig bewältigt werden können.Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit kann auch sein, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Alltag selbstständig zu planen, sich zu beschäftigen und andere Menschen zu treffen.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Ermittlung der GesamtpunktzahlFür die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit werden in diesen Bereichen Punkte vergeben, die unterschiedlich gewichtet zu einer Gesamtpunktzahl führen. Mit einer Gewichtung von 40 Prozent wird der Fähigkeit zur Selbstversorgung die größte Bedeutung zugeschrieben. Mit 20 Prozent hat der selbstständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen die zweithöchste Gewichtung. Die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte folgt mit 15 Prozent, danach die Mobilität mit 10 Prozent. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen fließen mit 7,5 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Daraus ermittelt der Gutachter dann die Gesamtpunktzahl. Liegt diese im Bereich zwischen 12,5 und unter 27 Punkten, liegt ein Anspruch auf Pflegegrad 1 vor. Sollte die betroffene Person überraschenderweise eine niedrigere Punktzahl erreichen, drohen Ihnen keine Nachteile. In diesem Fall können Sie den Antrag auf Pflegeleistungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen. Deshalb sollten Sie nicht zu lange zögern, einen Antrag einzureichen. In den meisten Fällen „verschenken“ Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Geld, weil sie unsicher sind, ob sie einen Antrag stellen sollen. Rückwirkend kann kein Geld ausgezahlt werden. Formale AnforderungenNeben der Pflegebedürftigkeit gibt es noch formale Anforderungen, um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten: Die Betroffenen müssen in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Bei Kindern zählt, wie lange die Eltern bereits eingezahlt haben.Pflegegrad 1 beantragenDie Beantragung eines Pflegegrades ist ein unbürokratischer Vorgang. Dazu muss die betroffene Person oder ein Bevollmächtigter oder Betreuer von dieser, einen formlosen Antrag mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" bei der Pflegekasse einreichen. Möglich ist dies per Post, E-Mail oder Telefon. Es empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Antragstellung, damit Sie diese nachweisen können. Da die Pflegekassen bei den Krankenkassen angesiedelt sind, kann der Antrag also einfach an den Krankenversicherer geschickt werden. Diese leiten den Antrag an die Pflegekasse weiter, die Ihnen ein Formular zuschickt, über das Sie Pflegeleistungen beantragen können. Danach entsendet die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einem Gutachter (gesetzliche Versicherung) oder das private Versicherungsunternehmen einen Medicproof, der ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit erstellt. Dieses dient der Pflegekasse als Grundlage, um über den Pflegegrad zu entscheiden. Sollte die Pflegeversicherung einen ablehnenden Bescheid versenden, können Sie in den Widerspruch gehen.Genauso läuft das Verfahren ab, wenn Sie nach Pflegegrad 1 einen höheren Pflegegrad beantragen wollen, weil sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert. Es findet dann eine erneute Begutachtung statt.Leistungen Pflegegrad 1Sobald der Pflegegrad durch die Pflegekasse bescheinigt wurde, erhält die pflegebedürftige Person Leistungen. Mit diesen kann die Versorgung und Betreuung in häuslicher Pflege unterstützt werden, indem ambulante Pflegedienste oder andere Pflegedienstleister beauftragt sowie Pflegehilfsmittel und Anpassungen der Wohnsituation finanziert werden.EntlastungsbetragDie größte Unterstützung bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Damit können beispielsweise Besuche von einem ambulanten Pflegedienst zur medizinischen Versorgung, eine Reinigungskraft oder stundenweise Betreuung finanziert werden.PflegehilfsmittelAb Pflegegrad 1 stehen monatlich 40 Euro für verbrauchbare Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Schutzmasken, Handschuhe oder Bettschutzeinlagen. HausnotrufUm im Notfall einen Notruf absetzen zu können, erhalten pflegebedürftige Personen 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf.Digitale PflegeaufwendungenPflegebedürftige mit Pflegegrad haben in der ambulanten Pflege Anspruch auf bis zu 50 Euro monatlich für digitale Pflegeaufwendungen (DIPA). Dabei handelt es sich um digitale Anwendungen, um die Mobilität oder kognitivekognitiven Fähigkeiten zu erhalten oder die Pflege und Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden zu organisieren.WohnraumanpassungenSind in der Folge der Pflegebedürftigkeit Anpassungen am Wohnraum notwendig, kann dazu ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss von bis zu 4.000bis 4.000 Euro beantragt werden. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt erhöht sich dieser Beitrag entsprechend bis zu einer Maximalsumme von 16.000 Euro.WohngruppenzuschussNeben der häuslichen Pflege durch Angehörige ist auch der Einzug in eine Pflege-Wohngruppe eine Option. Dort leben Pflegebedürftige zusammen. Ab Pflegegrad 1 ist dazu ein Zuschuss von 214 Euro möglich. Zudem kann die Gründung einer Pflege-Wohngruppe mit einmalig bis zu 2.500 Euro unterstützt werden. Auch hier ist die Maximalfördersumme bei vier Wohngruppen-Bewohnern, also bei 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft, erreicht.PflegegeldBei Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.Leistungen bei höheren PflegegradenAb Pflegegrad 2 kommen neben dem Pflegegeld monatliche Budgets für Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege und vollstationäre Pflege hinzu. Hier stehen je nach Pflegegrad unterschiedlich hohe Budgets zur Verfügung. Zudem können ab Pflegegrad 2 jährlich 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege und 1.612 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)..
Minela Kalebic
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Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe. Mit einem Pflegegrad erhalten Sie Unterstützung und Entlastung. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und welche Leistungen Ihnen zustehen.Was ist ein Pflegegrad?Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Über den Pflegegrad wird die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Diese definiert das Bundesministerium für Gesundheit wie folgt:„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“ (Quelle: BMG)In Abhängigkeit von der Pflegebedürftigkeit wird ein Pflegegrad vergeben. Der niedrigste Pflegegrad ist Pflegegrad 1, der höchste Pflegegrad 5. Die Pflegegrade werden wie folgt beschrieben:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen und desto höhere Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen zu. Für die Einstufung in einen Pflegegrad entsenden die gesetzlichen Pflegekasse, einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK). Bei den privaten Pflegeversicherungen stellt ein sogenannter Medicproof das Gutachten aus. Auf Basis dieser Gutachten entscheiden die Krankenkassen(Pflegekassen) dann, welcher Pflegegrad gewährt wird. Selbstverständlich können Sie den Wechsel in einen höheren Pflegegrad beantragen, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Einstufung verschlechtert.Wann sollte ich einen Pflegegrad beantragen?Eine Pflegebedürftigkeit entwickelt sind in vielen Fällen schleichend. Deshalb sind Angehörige oftmals unsicher, wann der Zeitpunkt gekommen ist, um einen Pflegegrad zu beantragen. Eine pauschale Antwort darauf gibt es natürlich nicht. Ein klares Anzeichen, dass Sie über die Beantragung eines Pflegegrades nachdenken sollten, ist zunehmender Unterstützungsbedarf im Alltag. Können Ihre Angehörigen aufgrund von körperlichen und geistigen Einschränkungen alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen, so sollten Sie einen Pflegegrad beantragen.Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da Sie keine negativen Konsequenzen erleben, wenn der Antrag abgelehnt wird. In den meisten Fällen ist es eher so, dass Angehörige zu lange zögern und so Geld verschenken. Zudem sollten Sie bedenken, dass der Leistungsbeginn erst mit der Antragstellung einsetzt, auch wenn die Pflegebedürftigkeit vielleicht schon länger vorliegt.Scheuen Sie sich also nicht, den Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Ein Pflegegrad sorgt für Entlastung in der häuslichen Pflege und trägt dazu bei, dass Ihre Angehörigen gut versorgt werden.Voraussetzungen und Kriterien für einen PflegegradLeistungen aus der Pflegekasse kann nur beziehen, wer in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflichtversicherung eingezahlt hat. Im Fall von Kindern mit Pflegebedarf zählt die Einzahlung der Eltern.Um den Pflegegrad festzulegen, betrachtet der Gutachter des Medizinischen Dienstes sechs Module. Diese werden unterschiedlich gewichtet und ergeben am Ende ein Bild darüber, wie selbstständig die begutachtete Person noch ist. Die Module sind:Mobilität: Betrachtet wird dabei, wie selbstständig die Person sich noch in der eigenen Wohnung bewegen kann oder ob sogar ein Wenden im Bett erforderlich ist.Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hierbei wird getestet, ob die Person noch in der Lage ist, selbstständige Entscheidungen zu treffen, Bedürfnisse und Wünsche zu äußern und mit anderen Menschen zu interagieren.Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Psychische Probleme wie Ängste oder Depressionen können ebenfalls eine Pflegebedürftigkeit begründen.Selbstversorgung: Gemeint sind dabei alle Aufgaben des täglichen Lebens, vom selbstständigen Toilettengang über die Körperpflege bis zur Zubereitung von Essen.Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Liegen Erkrankungen vor, für die Arztbesuche, Therapien oder Medikamenteneinnahme erforderlich sind, sollten diese selbstständig bewältigt werden können.Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Dieser Bereich soll abdecken, inwieweit die Person noch in der Lage ist, ihren Alltag selbstständig zu planen, sich zu beschäftigen und andere Menschen zu treffen.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Wo kann ich einen Pflegegrad beantragen?Die Beantragung des Pflegegrades erfolgt bei der Pflegekasse der betroffenen Person. Diese ist der Krankenkasse des Versicherten zugeordnet. Sie können den Antrag auf einen Pflegegrad also an die Krankenkasse senden, damit diese ihn an die Pflegekasse weiterleitet. Für Privatversicherte ist der Ansprechpartner die private Pflegeversicherung.Die Antragstellung muss über die pflegebedürftige Person erfolgen. Als pflegende Angehörige können Sie dabei zwar unterstützen, selbst dürfen Sie den Antrag aber nur einreichen, wenn Sie Bevollmächtigter oder Betreuer sind. Dann kann der Antrag auch mit einer Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises gestellt werden.Den Pflegegrad zu beantragen, ist unkompliziert. Der Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" reicht aus, um den Antrag schriftlich, per E-Mail oder per Telefon zu stellen. Es empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Antragstellung, damit Sie nachweisen können, dass der Antrag tatsächlich gestellt wurde. Sie erhalten dann ein Formular der Pflegekasse, über das Sie Pflegeleistungen beantragen können.Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person, nachdem ein Pflegegrad festgelegt wurde, so können Sie einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen. Das Verfahren läuft genauso ab wie bei der erstmaligen Antragsstellung. Es findet also auch wieder eine Begutachtung statt.Checkliste: Ablauf Beantragung des PflegegradesSo läuft die Beantragung eines Pflegegrades für gewöhnlich ab:Ihnen fällt auf, dass Ihre Angehörigen den Alltag immer schlechter alleine bewältigen. Ermutigen Sie die Person, einen entsprechenden Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen.Per Brief, E-Mail oder Telefon kann bei der zuständigen Krankenkasse(Pflegekasse) ein formloser Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden.Sie erhalten von der Pflegekasse ein Formular, das von der pflegebedürftigen Person ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Alternativ kann das auch durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer erfolgen. Das Formular übermitteln Sie per Post zurück an die Pflegekasse.Die Pflegeversicherung entsendet einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Pflegeversicherung) oder einen Medicproof (private Pflegeversicherung), der eine Begutachtung durchführt und der Pflegekasse ein Gutachten vorlegt. Es empfiehlt sich, für die Begutachtung bereits wichtige Dokumente und Informationen wie benötigte Medikamente, Medikationsplan und Hilfsmittel, Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate und – falls vorhanden – die Pflegedokumentation vorzubereiten. Am besten begleiten Sie Ihre Angehörigen bei der Begutachtung, um Rückfragen des Gutachters zu beantworten, aber auch, um Sicherheit zu geben.Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad vergeben wird und übersendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid. Sollte der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen.Nachdem der Pflegegrad beschieden wurde, können Sie die Leistungen abrufen.Leistungen PflegegradJe nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu. Im Pflegegrad 1 haben Sie lediglich Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Dazu kommen bis zu 40 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel und 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf.Zusätzlich zu diesen Leistungen stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 monatlich auch noch Pflegegeld sowie Budgets für Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege und vollstationäre Pflege zur Verfügung. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch das Pflegegeld und die einzelnen Budgets. Jährlich können Sie zudem die Budgets für Kurzzeitpflege (1.774 Euro) und Verhinderungspflege (1.612 Euro) nutzen.Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades besteht zudem die Möglichkeit, bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen und einen Zuschuss von 214 Euro monatlich für eine Wohngruppe zu erhalten.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)..
Minela Kalebic
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Wie kann ich eine selbstständige Pflegekraft werden? Diese Frage haben sich bestimmt viele gestellt. Immer mehr Pflegefachkräfte und Krankenschwester entscheiden sich leider den Beruf zu verlassen, da die Arbeitsbedingungen immer schlechter werden.Überarbeitet, unterbezahlt und nicht wertgeschätzt, so sieht der Alltag für viele Menschen aus. Aber außer sich kaputt zu arbeiten oder den Beruf zu verlassen, gibt es noch eine dritte Option, die nicht oft erwähnt wird: Selbstständig werden. Bei FLEXXI Care glauben wir, dass die Zukunft der Pflege zu Hause, bei freiberuflichen Pflegekräften und Krankenschwestern liegt, die selbst entscheiden können, wo, wie und für wie viel sie arbeiten wollen. So werden Sie mit FLEXXI selbstständig in der PflegeDer Weg dahin scheint kompliziert zu sein, aber mit dem neuen kostenlosen FLEXXI Care Guide ist er nun endlich ganz einfach! Der FLEXXI Care Guide ist ideal für alle, die sich für eine Karriere in der Pflege interessieren und den ersten Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen.Wir leiten Sie durch sieben einfache Schritte und gehen detaillierte auf benötigte Dokumente, den Zeitaufwand und die Kosten ein. Letzteres umfasst etwas Kosten für bestimmte Dokumente und Versicherungen. Danach sind Sie selbstständig in der Pflege. Zudem bekommen Sie Tipps und Tricks rund um das Thema Steuern und Versicherungen als Freiberufler und können sich so optimal auf Ihren Start in die Selbständigkeit vorbereiten.Die Informationen in unserem Guide, hat der Gründer von FLEXXI Care und gelernter Rechtsanwalt, Dr. Rudolf King, persönlich zusammengetragen, um sicherzustellen, dass alle rechtliche Vorschriften beachtet werden.Dieser Guide ist primär für Pflegekräfte und Schwestern im Raum München gedacht, aber die Anforderungen sind ähnlich in ganz Deutschland. In dem Guide wird genau beschrieben, an welche Behörde man sich melden muss, welche Dokumente benötigt werden und welche Anforderungen es gibt, um selbstständig in der Pflege zu arbeiten. Um alle Informationen zu erhalten, laden Sie sich jetzt den kostenlosen FLEXXI Care Guide herunter. Schritt 1: PersonalausweisAls Erstes benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass.Schritt 2: Nun können Sie Aufträge über FLEXXI Team annehmen!Sie dürfen jetzt schon als selbstständiger Pflegehelfer bzw. Haushaltshilfe auf der FLEXXI Team App Aufträge annehmen.Schritt 3: BerufsurkundeUm als Pflegefachkraft selbstständig auf der FLEXXI Team App zu arbeiten, laden Sie bitte noch Ihre Berufsurkunde hoch. Ihr professionelles Zeugnis oder Ihre Berufsurkunde bestätigt Ihren Status als Krankenschwester oder -pfleger, Altenpfleger oder über Ihre Ausbildung in einem ähnlichen Beruf mit mindestens 3 Jahren Ausbildung. Dieses Dokument sollten Sie im Original haben und ist wichtig, um selbstständig in der Pflege zu arbeiten. Solange Ihre Zertifizierung als Krankenschwester oder Pflegefachkraft noch nicht von uns überprüft wurde, können Sie trotzdem Aufträge als Pflegehelfer annehmen.*Schritt 4 & 5 sind Optional für den PREMIUM-STATUS in der FLEXXI Team App* Schritt 4: BerufshaftpflichtversicherungEs wird dringlichst empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dafür können Sie gerne auf unser Partnerangebot bei der ALLIANZ zugreifen. Damit sparen Sie bei Missgeschicken viel Geld, wenn Sie selbstständig in der Pflege arbeiten. Schritt 5: Polizeiliches FührungszeugnisUm selbstständig zu werden ist ein Führungszeugnis keine Notwendigkeit, aber es wird benötigt, aber es kann zusätzliches Vertrauen mit Ihren Klienten schaffen und uns bei FLEXXI Care helfen zu garantieren, dass wir nur professionelle Pflegekräfte auf unsere Plattform lassen.Schritt 6: BWG Mitgliedschaft & GesundheitsamtHinweis: Sie dürfen auch vor Erhalt der Bestätigung der BGW anfangen freiberuflich zuArbeiten!Eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft BWG ist gesetzlich vorgeschrieben, und auch sehr sinnvoll für Sie als freiberufliche Krankenschwester oder Pflegekraft. Diese bietet Ihnen einen Versicherungsschutz, falls Ihnen während der Arbeit was passiert, aber dafür wird aber auch ein jährlicher Mitgliedsbeitrag fällig.  Außerdem müssen Sie noch einen Brief an das lokale Gesundheitsamt schicken, mit einer Kopie Ihres Berufszertifikates und Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, um mitzuteilen, dass Sie jetzt freiberuflich als Pflegefachkraft oder Krankenschwester arbeiten wollen. Schritt 7: Gewerbemeldung Der letzte Schritt zur Selbstständigkeit ist die Gewerbemeldung beim Finanzamt.Sie müssen nur dem Finanzamt mitteilen, dass Sie selbstständig in der Pflege arbeiten werden. Das können Sie telefonisch oder per E-Mail machen.Sie erhalten dann im nächsten Frühjahr ein Formblatt zugeschickt, mit dem Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben, welche Sie abziehen können, dem Finanzamt mitteilen.Kurzfassung:Diese Dokumente und Mitgliedschaften benötigen Sie, um selbstständig in der Pflege zu arbeitenEinen Personalausweis oder ReisepassEine Berufsurkunde oder Berufsnachweis*PREMIUM-STATUS* Eine Berufshaftpflichtversicherung *PREMIUM-STATUS* Ein polizeiliches FührungszeugnisEine Mitgliedschaft in der BGW und Anmeldung beim GesundheitsamtGewerbeanmeldungUnd das war es schon! Wie Sie sehen, ist der Weg zur Selbstständigkeit als Pflegefachkraft nicht so schwierig, wie man sich vorstellt. Für alle Schritte werden nur etwa 1.5 Stunden benötigt, mit Gesamtkosten von ca. 340 € (wobei die meisten für die jährliche Mitgliedschaft bei der BWG anfallen). Bis man alle notwendigen Dokumente erhalten hat, sollten nicht mehr als 4 Wochen vergehen.Sie können auch schon vor Erhalt der Bestätigung der Haftpflichtversicherung und BWG Mitgliedschaft anfangen zu arbeiten. Was dabei zählt, ist, dass Sie sich angemeldet haben und die Anmeldegebühren bezahlt wurden. HINWEIS: Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass Sie nicht sofort auf eine Vollzeitarbeit als selbstständige Krankenschwester bzw. Pflegefachkraft umsteigen müssen! Es ist empfehlenswert am Anfang einzelne Aufträge an freien Tagen anzunehmen, um zu sehen, ob die Selbstständigkeit zu Ihrem Lebensstil passt und wie Ihnen diese Arbeitsweise gefällt. Sie müssen nur sicherstellen, dass Ihr derzeitiger Arbeitsvertrag eine nebenberufliche Tätigkeit nicht verbietet. Wir hoffen, unser Guide hat Ihnen gefallen und wir würden uns sehr freuen, falls Sie ihn mit Ihren Freunden, Arbeitskollegen und allen, die daran interessiert sein könnten, teilen würden! Falls Sie nach dem Lesen noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne bei uns melden und wir beraten Sie gerne.https://flexxi.care/de/jobs-Pflegefachkraft/#guide..
Sandra Polo
Sandra Polo
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Die Betreuung von pflegenden Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft mehr Zeit und Energie in Anspruch nimmt als ein Vollzeitjob. Über die Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege) schaffen Sie sich Freiräume, um auch mal zu verschnaufen. Erfahren Sie hier mehr über die Ansprüche und Leistungen der Ersatzpflege und darüber, wie Sie selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege flexibel und unkompliziert über FLEXXI buchen können.Was ist Ersatzpflege (Verhinderungspflege) und was beinhaltet sie?Mit der Ersatzpflege, die auch als Verhinderungspflege bezeichnet wird, können zeitlich begrenzte Abwesenheiten von pflegenden Angehörigen aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen überbrückt werden. Die Ersatzpflege umfasst insbesondere Aufgaben der Grundpflege und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Werden für die Ersatzpflege ausgebildete Pflegekräfte gebucht, kann auch eine medizinische Pflege erfolgen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Voraussetzungen ErsatzpflegeUm die Ersatzpflege über die Pflegekasse finanzieren zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden sein. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie das Budget für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können. So muss die Pflege für gewöhnlich durch eine private Pflegeperson in häuslicher Umgebung erfolgen und das im Jahr 2023 seit mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Wenn die Pflege ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Pflegedienstleister durchgeführt wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzpflege. Gründe für Ersatzpflege:UrlaubKrankenhausaufenthaltRehaDienstreisenFortbildungenGründe für stundenweise Ersatzpflege:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine wie Arztbesuche oder AmtsgängeFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWer kann Ersatzpflege leisten?Die Ersatzpflege muss nicht zwingend von einem professionellen Pflegedienstleister übernommen werden. Sie kann auch vollständig oder teilweise durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte geleistet werden. Hier ist jedoch entscheidend, dass die Ersatzpflegeperson nicht als zweite reguläre Pflegeperson eingetragen ist, um die Leistungen der Ersatzpflege zu erhalten. Die Betreuung durch professionelle Pflegedienstleister hat natürlich den Vorteil, dass Sie sich sicher sein können, dass Ihre Angehörigen in sicheren Händen sind. Über FLEXXI ist es auch ganz einfach, qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege zu buchen. Über unsere App können Sie flexibel auswählen, wann und für welche Aufgaben Sie Unterstützung benötigen.Kostenübernahme Ersatzpflege (Verhinderungspflege)Pro Jahr stehen maximal 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung, die für Ersatzpflege im Umfang von bis zu sechs Wochen aufgeteilt werden können. Während der Ersatzpflege wird das Pflegegeld auf 50 Prozent reduziert. Wenn Sie die Ersatzpflege nur stundenweise und weniger als acht Stunden pro Tag in Anspruch nehmen, wird nur der Geldbetrag reduziert, die maximalen Stunden bleiben durch die in Anspruch genommenen Ersatz Pflegeleistungen unverändert und das volle Pflegegeld wird weitergezahlt.Es ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Ersatzpflege von Personen durchgeführt wird, die im ersten oder zweiten Grad mit einer pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt leben. In diesem Fall darf der für Verhinderungspflege in Anspruch genommene Betrag das 1,5 fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten. In diesem Rahmen können aber neben dem Stundenlohn für die Ersatzpflege auch die nachgewiesenen Kosten für die Anfahrt und durch die Pflege erforderliche Kinderbetreuung geltend gemacht werden.Übersicht Leistungen Ersatzpflege (Verhinderungspflege)Die Höhe der Leistungen für die Ersatzpflege variiert je nach Pflegegrad und Art der Pflege.PflegegradErsatzpflege durch professionelles PflegepersonalErsatzpflege durch private Pflegeperson10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Tipp: Ersatzpflege und Kurzzeitpflege kombinierenNeben den Leistungen für die Ersatzpflege steht auch ein Budget für Kurzzeitpflege zur Verfügung, um die Pflegebedürftigen vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung zu betreuen. Von diesem Budget können bis zu 887 Euro für die Ersatzpflege umgewandelt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Betrag von 2.499 Euro für Ersatzpflege pro Jahr. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 Abs. 2)Über FLEXXI qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege finden!Sie wollen Ihre Liebsten auch in Ihrer Abwesenheit bestens betreut und versorgt, wissen? Dann buchen Sie über FLEXXI, bis zu drei Wochen im Voraus, ausgebildete Pflegekräfte für die Ersatzpflege. Wählen Sie aus, welche Aufgaben übernommen werden sollen und welchen Stundenlohn Sie zahlen wollen – FLEXXI matched Sie dann mit qualifizierten, selbständigen Pflegekräften.Häufige Fragen zur ErsatzpflegeAb welchem Pflegegrad kann Ersatzpflege beantragt werden?Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch für Unterstützung bei der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Wird das Pflegegeld während der Ersatzpflege weitergezahlt?Während der Ersatz Pflegezeit erhalten Sie nur noch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds. Eine Ausnahme bildet die stundenweise Ersatzpflege: Erfolgt die Vertretung im Umfang von weniger als acht Stunden, reduziert sich der Pflegegeldanspruch nicht (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39).Wo beantrage ich Ersatzpflege (Verhinderungspflege)?Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Bei der Arbeit sind selbständige Pflegekräfte ständig auf den Beinen und vollbringen mentale und körperliche Höchstleistung. Da bleibt wenig Zeit, sich Gedanken um die richtige Pflegebekleidung zu machen. Sie muss einfach gut sitzen, sollte luftig und funktional sein und die natürlichen Bewegungsabläufe unterstützen. Und nicht zuletzt sollte die Kleidung gut und modisch aussehen – schließlich ist sie auch eine Art Visitenkarte und daher für alle Selbständigen von großer Bedeutung. Selbständigkeit in der Pflegebranche ist ein Trend, der immer stärker wird. Immer mehr Pflegekräfte entscheiden sich für diesen Weg, der einige Vorteile gegenüber den traditionellen Beschäftigungsverhältnissen aufweist (siehe dazu auch den Blog: Pflegesituation in Deutschland 2023: Diese Chancen eröffnen sich für Pflegekräfte.) Auch wenn sich der Arbeitsalltag von Selbständigen in der Pflegebranche von dem festangestellter Pflegekräfte unterscheidet, eines haben sie gemein: Routine sucht man vergeblich. Zwar gibt es viele Tätigkeiten, die sich täglich wiederholen: vom An- und Auskleiden der betreuten Personen über die Körperpflege und die Freizeitgestaltung bis zur Dokumentation. Im Fokus steht aber immer die Arbeit mit Menschen und deswegen ist jeder Tag anders und bringt neue Erfahrungen und Herausforderungen mit sich. Pflegekleidung muss bequem seinBei der Arbeit selbst müssen sich selbständige Pflegekräfte aufs Wesentliche konzentrieren. Daher ist es wichtig, dass die Berufsbekleidung gut sitzt und den Träger bestmöglich bei der Arbeit unterstützt. Wer schon einmal eine Hose getragen hat, die nicht richtig passte, oder einen Kasack, der bei jedem Strecken hoch rutschte, der weiß, wie hinderlich und unangenehm so etwas sein kann. Im Laufe eines Arbeitstages gibt es unzählige Situationen, in denen sich die Berufsbekleidung beweisen muss. Es fängt morgens an, wenn selbständige Pflegekräfte in der häuslichen Pflege beim Aufstehen und bei der Morgenpflege helfen. Dann ist Bewegungsfreiheit gefragt, weil man viele Tätigkeiten im Sitzen, Knien oder Stehen erledigt, beispielsweise wenn man beim Anziehen der Schuhe hilft, kleinere Behandlungspflegen wie Blutdruck-Messen vornimmt oder Pflegedokumentationen schreibt. Es ist sehr wichtig, dass die Kleidung bei diesen Tätigkeiten nicht zwickt oder spannt, sondern sich an die Bewegungsabläufe anpasst. Hierbei helfen Materialien mit einem hohen Stretchanteil, die für einen optimalen Sitz in allen Arbeitspositionen sorgen. Aufs Detail kommt es an: Warum Taschen und Co. so wichtig sindBei ihren Patienten Besuchen tragen Pflegekräfte immer eine Menge Dinge bei sich: vom Telefon über Kugelschreiber über den Schlüsselbund bis zu medizinischen Geräten wie dem Blutdruckmessgerät. Deswegen spielt es eine große Rolle, dass die Taschen der Kleidung die richtige Größe haben und an der richtigen Stelle sitzen. Das hört sich an wie eine Selbstverständlichkeit. Doch nur wer schon einmal Kleidung getragen hat, deren Taschen zu klein waren oder an der falschen Stelle saßen, weiß es zu schätzen, wenn solche vermeintlichen Kleinigkeiten wie Taschengröße und -sitz fachmännisch umgesetzt sind. An solchen Funktionalitäten auf Detailebene erkennt man übrigens sehr gut, ob sich die Hersteller der Berufsbekleidung Gedanken gemacht und mit den Menschen, die ihre Kleidung tragen sollen, gesprochen haben – oder ob sie die Kleidung im stillen Kämmerlein entworfen haben. Ein weiterer, kaum zu unterschätzender Aspekt ist die Atmungsaktivität der Berufsbekleidung. Denn zum einen sind selbständige Pflegekräfte ständig in Bewegung, und zum anderen ist es bei den betreuten Personen häufig ziemlich warm. Um nicht ständig stark zu schwitzen, muss die Kleidung demnach luftig sein. Hier sind leichte und atmungsaktive Materialien gefragt, die den Schweiß nach außen dringen lassen und angenehm auf der Haut liegen wie etwa Piqué-Gewebe, die man von Poloshirts kennt und die für einen hohen Tragekomfort sorgen. Trotz ihres angenehmen Tragegefühls ist Piqué ein sehr robustes Gewebe, das auch den hohen mechanischen Anforderungen der Industriewäsche standhält. Industriewäsche Tauglichkeit im Pflegebereich ist wichtig, vor allem aus Hygienegründen (z.B. Schutz vor Keimen). Die Pflegebekleidung wird täglich bei bis zu 90 Grad gewaschen. Daher sollten selbständige Pflegekräfte Wert auf die Qualität der Pflegebekleidung legen. Nur hochwertige Textilien halten Industriewäsche auch über einen längeren Zeitraum aus.Berufsbekleidung ist die Visitenkarte von selbständigen PflegekräftenIm Arbeitsalltag kommt es aber nicht nur auf funktionale Kriterien an. Auch das Aussehen und der Wohlfühlfaktor der Kleidung sind von großer Bedeutung – für die Pflegekräfte, aber auch für die zu betreuenden Männer und Frauen. Die Kleidung sollte deswegen auch modischen Ansprüchen gerecht werden, gut aussehen und repräsentativ sein. Auf keinen Fall soll die Kleidung klinisch aussehen und den Eindruck vermitteln, in einem Krankenhaus zu sein. Daher kommt Berufsbekleidung für Pflegekräfte heute eher im Casual-Look daher, der ein wenig an Freizeitkleidung erinnert. Viele Pflegekräfte tragen beispielsweise zunehmend Kleidungsstücke wie etwa Hosen in Jeanspassform, Chinos, T-Shirts, Polo- und Sweatshirts oder Softshelljacken. Warum auch Nachhaltigkeit immer wichtiger wirdEin weiterer Punkt, der zuletzt stark an Bedeutung gewonnen hat, ist die Nachhaltigkeit. Selbständige Pflegekräfte übernehmen ja allein schon durch ihre Berufswahl Verantwortung für die Gesellschaft. In den vergangenen Jahren ist es zunehmend zu spüren, dass es vielen Pflegekräften wichtig ist, dass auch ihre Kleidung verantwortlich, also unter nachhaltigen Produktionsbedingungen, hergestellt wurde. Ausgelöst wurde dieses Bewusstsein durch Medienberichte über die schlimmen Bedingungen in der internationalen Bekleidungsindustrie. Was zunächst im privaten Umfeld, also mit der Freizeitkleidung begann, hat sich längst auch auf den Beruf und die Berufsbekleidung übertragen. Es ist ein immer weiter verbreiteter Wunsch, dass die Menschen, die an der Herstellung der Kleidung beteiligt sind, ordentlich bezahlt werden, und dass auch die Umwelt bei der Produktion geschont wird. So sind in den vergangenen Jahren viele Organisationen, Label und Zertifizierungen entstanden, die zeigen, ob man Kleidung mit gutem Gewissen tragen kann. Beispiele hierfür sind die Fair Wear Foundation, die sich für faire Arbeitsbedingungen in der internationalen Bekleidungsindustrie einsetzt, oder das Fairtrade Baumwoll Programm, das Kleinbauern in den Anbaugebieten fördert. Verschiedene Hersteller von Berufsbekleidung wie z.B. Bierbaum-Proenen (BP®) tragen diesen hohen Anforderungen Rechnung.Selbständige Pflegekräfte identifizieren sich in einem hohen Maße mit ihrer Arbeit. Sie wissen, dass sie einen gesellschaftlich sehr wertvollen Beruf ausüben und möchten dafür wertgeschätzt werden. Eine Form dieser Wertschätzung ist eine moderne und schicke Kleidung, die gut aussieht und sitzt. Blog-Autor und Berufsbekleidungsexperte:Mark Mauderer, Contentmanager bei Bierbaum-Proenen (BP), einem führenden Hersteller von Berufsbekleidung für Medizin und Pflege, teilt seine umfassende Fachkenntnis in diesem Bereich. Er gewährt spannende Einblicke in die langjährige Expertise von BP bei der Entwicklung hochwertiger und nachhaltiger Berufsbekleidung...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Im Alter fallen uns viele alltägliche Dinge zunehmend schwerer. Mit der entsprechenden Unterstützung durch Pflege- und Betreuungskräfte ist es aber dennoch möglich, lange im eigenen Zuhause zu bleiben. FLEXXI unterstützt Sie dabei, die passende Alltagshilfe in München für Ihre Angehörigen zu finden.Eine Alltagshilfe macht das Leben leichterDer Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt werden zu können, ist wohl für jeden nachvollziehbar. Denn ein eigenes Zuhause bietet Stabilität und Geborgenheit und lässt auch im Alter Selbstbestimmung zu. Zu Wahrheit gehört aber auch, dass ein eigener Haushalt Arbeit macht, die viele Senioren nicht mehr allein bewältigen können. Mit einer Alltagshilfe durch selbstständige Pflegekräfte bekommen Senioren und ihre Angehörigen flexibel genau die Unterstützung bekommen, die zu ihren individuellen Wünschen passt. Über die FLEXXI -App können Sie zu individuellen Konditionen Ihre Alltagshilfe in München finden.Leistungen Alltagshilfe MünchenÜber FLEXXI können Sie eine Alltagshilfe in München für flexible Aufgaben buchen.BetreuungDie Betreuung von Senioren ist eine anspruchsvolle und zeitaufwendige Aufgabe, insbesondere wenn Pflegebedarf besteht. Durch die Unterstützung einer Alltagshilfe bekommen pflegende Angehörige ihre verdienten Freiräume, um ihren privaten und beruflichen Verpflichtungen nachzugehen und auch Zeit für sich selbst zu finden.Unterstützung im HaushaltIm Alter können Haushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Wäsche und Reinigung überfordern. Buchen Sie über FLEXXI eine Alltagshilfe in München, die diese Aufgaben übernimmt oder bei der Erledigung unterstützt.Begleitung & FahrdiensteArztbesuche oder Behördengänge von Senioren finden oft dann statt, wenn Angehörige beruflich verhindert sind. Aber auch soziale Aktivitäten wie das Treffen von Freunden sind für Senioren enorm wichtig und sollten nicht am Fehlen einer Fahrgelegenheit scheitern. Selbstständige Pflegekräfte können als Alltagshilfe ältere Menschen zu Terminen jeder Art begleiten und Fahrdienste übernehmen.Weitere AlltagshilfeDie Bedürfnisse von älteren Menschen sind vielfältig. Alltagshilfen wie die Begleitung zu Freizeitaktivitäten, aber auch Gespräche, Erinnerungsarbeit, Beschäftigung (z. B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames Kochen) oder Betreuungsaufgaben wie Nachtwache oder Nachtbereitschaft können von selbstständigen Pflegekräften übernommen werden.Kosten für eine Alltagshilfe in MünchenDie Kosten für die Unterstützung durch eine Alltagshilfe in München variieren je nach individuellem Bedarf. In der Regel erfolgt die Abrechnung pro Stunde. Eine Alltagshilfe sollte pro Tag für zwei bis drei Stunden gebucht werden, damit die Aufgaben ohne Stress erledigt werden können und Zeit für persönliche Interaktion und Gespräche bleibt. Über die FLEXXI-App können Sie selbstständige Pflegekräfte auf Honorarbasis als Alltagshilfe in München buchen, ohne dass für Sie Arbeitgeberpflichten gelten. Über die App können Sie einfach Ihren Wunschpreis festlegen und passende Pflegekräfte auswählen.Entlastungsbetrag für die Unterstützung durch eine Alltagshilfe nutzenDie Kosten für die Unterstützung durch eine Alltagshilfe können von der Pflegekasse bezuschusst werden, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Über den Entlastungsbetrag stehen dafür monatlich 125 Euro zur Verfügung. Zusätzlich können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent des Budgets der Pflegesachleistungen (abhängig vom Pflegegrad zwischen 470 und 963 Euro) für eine Alltagshilfe genutzt werden. Falls Sie nur zeitweise Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Angehörigen benötigen, beispielsweise aus beruflichen Gründen oder aufgrund eigener Krankheit, können Sie eine Alltagshilfe auch als Verhinderungspflegeleistung beantragen (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 36, § 39, § 45b).Buchen Sie Ihre Alltagshilfe in München ganz einfach über die FLEXXI-App!FLEXXI erleichtert Angehörigen die Suche nach passender Unterstützung für ihre älteren und pflegebedürftigen Verwandten. Buchen Sie die Unterstützung einer Alltagshilfe in München unkompliziert über die FLEXXI-App. Sie entscheiden, für welche Aufgaben, wie lange und zu welchem Preis Sie die Alltagshilfe engagieren möchten. FLEXXI vermittelt Sie dann an qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte...
Alex
Alex Svan
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Im Alter kann auch der alltägliche Einkauf zur echten Herausforderung werden. Erfahren Sie hier, wie sich Senioren über einen Einkaufshelfer unterstützen lassen können und wie Sie diese Leistung bei der Pflegekasse abrechnen.Was ist ein Einkaufshelfer und wer benötigt ihn?Ein Einkaufshelfer unterstützt beim alltäglichen Einkauf oder übernimmt diesen, wenn er nicht mehr alleine bewältigt werden kann. Diese Form der Unterstützung kommt insbesondere für Senioren, die nicht mehr genug Kraft für den Weg zum Supermarkt und das Tragen der Einkaufstüten haben oder vom Einkaufen überfordert sind, infrage. Viele pflegende Angehörige schätzen die Unterstützung durch einen Einkaufshelfer, da Ihnen im Alltag oftmals die Zeit – und verständlicherweise oft auch die Geduld – fehlt, um den Einkauf gemeinsam mit den Senioren zu erledigen. Ein Einkaufshelfer kann aber auch bei Erkrankung oder einer Einschränkung der Bewegungsfähigkeit, z.B. nach einem Unfall, helfen, den Alltag zu bewältigen.Formen der EinkaufshilfeJe nachdem, welche Unterstützung benötigt wird, können Einkaufshelfer unterschiedliche Aufgaben übernehmen.Begleitetes EinkaufenDer Einkauf gehört für viele Menschen zum Alltag dazu. Durch begleitetes Einkaufen mit einem Einkaufshelfer ist der Gang in den Supermarkt auch dann noch möglich, wenn die eigenen Kräfte nachlassen. Der Weg zum Einkauf und das Tragen der Einkäufe können bei dieser Form der Einkaufshilfe durch den Einkaufshelfer übernommen oder unterstützt werden. Außerdem sind die Einkaufshelfer während des gesamten Einkaufes an der Seite der Senioren und helfen, wenn beispielsweise die Lieblingskaffeesorte im obersten oder untersten Regalfach zu finden ist.Begleitetes Einkaufen ist mit Blick auf die benötigte Zeit sicherlich nicht die effizienteste Form der Einkaufshilfe, sie hat aber viele positive Nebeneffekte: Die Senioren verlassen ihre Wohnung, bewegen sich und sind mit dem Einkaufshelfer und anderen Menschen in Kontakt. Zudem ermöglicht diese Form der Unterstützung weiterhin einen selbstbestimmten Einkauf: Was in den Einkaufswagen kommt, entscheiden die Senioren immer noch selbst.FahrdiensteEin Einkaufshelfer kann auch nur durch Fahrdienste unterstützen. Gerade Senioren in ländlichen Regionen, die auf ein Auto für den Weg zum Supermarkt angewiesen sind, profitieren von dieser Hilfe. Sie müssen sich nicht mehr selbst ans Steuer setzen und haben mit dem Einkaufshelfer auch jemanden dabei, der die Einkäufe für sie verlädt. Den Einkauf selbst können die Senioren weiterhin eigenständig erledigen. Diese Form der Einkaufshilfe ist damit besonders für ältere Menschen geeignet, die viel Wert auf Autonomie legen.Lieferung der EinkäufeFür manche Senioren ist der Einkauf bereits zu anstrengend. In diesem Fall kann ein Einkaufshelfer auch den gesamten Einkauf übernehmen. Die Senioren oder ihre Angehörigen verfassen eine Einkaufsliste, die vom Einkaufshelfer dann abgearbeitet wird. Zum Wunschtermin bringt dieser die Einkäufe dann zu den Senioren nach Hause und hilft bei Bedarf auch beim Verstauen. Inzwischen bieten natürlich auch viele Supermärkte Lieferdienste an. Oftmals sind diese für Senioren aber nur bedingt zugänglich, da vorab eine Online-Bestellung notwendig ist. Ein weiter Vorteil eines Einkaufshelfers: Wenn die Senioren Wert auf Produkte von bestimmten Anbietern, zum Beispiel von lokalen Produzenten, legen, ermöglicht ihnen ein Einkaufshelfer, ihre Lieblingsprodukte weiterhin zu beziehen.Die Kostenfrage: Was kostet ein Einkaufshelfer und wie kann ich ihn finanzieren?Unterstützung beim Einkaufen gehört in den Bereich der Alltagshilfe – einen sehr individuellen Bereich der Pflege. Die Kosten variieren hier je nach Bedarf und werden für gewöhnlich per Stunde abgerechnet. Je nachdem, ob der Einkaufshelfer den Einkauf erledigt oder die Senioren zum Einkaufen begleitet, ist unterschiedlich viel Zeit erforderlich.FLEXXI macht es Ihnen leicht, einen Einkaufshelfer zu buchen: Über unsere App können Sie selbstständige Pflegekräfte auf Honorarbasis beauftragen. Sie geben einfach die gewünschte Unterstützung und Ihren Wunschpreis an und wir matchen Sie mit passenden Pflegekräften.Die gute Nachricht: Die Kosten für einen Einkaufshelfer können in vielen Fällen von der Pflegekasse bezuschusst werden. Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich über den Entlastungsbetrag 125 Euro zur Verfügung, mit denen beispielsweise ein Einkaufshelfer finanziert werden kann. Ab Pflegegrad 2 können für diese und weitere Alltagshilfen zudem 40 Prozent des Budgets der Pflegesachleistungen (je nach Pflegegrad zwischen 470 und 963 Euro) genutzt werden (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 45b). Wenn Sie den Einkaufshelfer nur kurzzeitig in Anspruch nehmen wollen, während Sie privat oder beruflich verhindert sind, kommt auch das Budget der Verhinderungspflege infrage. Hier stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) §  39).So funktioniert es: Einkaufshelfer über FLEXXI findenDank FLEXXI finden Sie passgenau die Unterstützung, die Sie bei der Pflege Ihrer Angehörigen benötigen. Geben Sie in der FLEXXI-App einfach an, wann Sie einen Einkaufshelfer benötigen und legen Sie Ihren Wunschpreis fest. FLEXXI matcht Sie dann mit qualifizierten, selbstständigen Pflegekräften, die Ihre Angehörigen zuverlässig und professionell beim Einkauf und vielen weiteren Alltags- und Pflegeaufgaben unterstützen...
Alex
Alex Svan
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