Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?
Viele Pflegekräfte lieben ihren Beruf, werden aber durch die stressigen Arbeitszeitmodelle und die fehlende Wertschätzung in Pflegeheimen, Krankenhäusern und bei ambulanten Pflegediensten zermürbt. Glücklicherweise gibt es Alternativen zu einer Festanstellung: Als selbständige Haushaltshilfe unterstützen Sie Erkrankte, Senioren und andere Personen mit Pflegebedarf bei Alltagsaufgaben. Doch wie starte ich am besten? In diesem Beitrag erklären wir, was eine Haushaltshilfe ist, und beantworten die Frage „Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?“. Wir zeigen Ihnen, wie FLEXXI den Start in die Selbstständigkeit leichter macht.
Definition: Was ist eine Haushaltshilfe?
Wie der Name bereits nahelegt, wird eine Haushaltshilfe dafür vergütet, Unterstützung bei allen Arbeiten im Haushalt zu leisten. In der Regel wird sie bei einer schweren Erkrankung oder zur Unterstützung von Senioren und pflegebedürftigen Personen, die weiterhin gern in den eigenen vier Wänden leben möchten, beauftragt. Die Kosten dafür werden unter bestimmten Umständen von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Darüber hinaus kann eine Haushaltshilfe auch privat gezahlt werden. Die Kosten dafür sind bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig. (Quelle: BMG)
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Im Fall von schweren Krankheiten und Aufenthalten in stationären Gesundheitseinrichtungen, aber auch während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, kann für gesetzlich Versicherte eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse finanziert werden, sofern die Person den Haushalt nicht weiterführen und auch kein anderes Haushaltsmitglied einspringen kann. Neben professionellen Dienstleistern können als Haushaltshilfe auch Angehörige beauftragt werden. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad zahlt die Krankenkasse jedoch nur Fahrtkosten und einen Verdienstausfall in angemessener Höhe.
Damit Personen mit Unterstützungsbedarf eine Finanzierung für eine Haushaltshilfe erhalten, ist ein entsprechendes ärztliches Attest erforderlich und die betroffene Person muss einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Kosten pro Tag für eine Haushaltshilfe werden nur in angemessener Höhe übernommen. So wird pro Tag in der Regel maximal ein achtstündiger Einsatz der Haushaltshilfe von der Krankenkasse erstattet. Die Krankenkasse leistet zudem nur dann, wenn es sich um einen kurzfristigen Bedarf von maximal vier Wochen handelt. Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich auf 26 Wochen, wenn ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt. Bei einem längeren Bedarf sollte ein Pflegegrad beantragt werden, um entsprechende Leistungen bei der Pflegekasse beantragen zu können.
Gründe für eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse:
In folgenden Situationen können Personen über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen:
- schwere Erkrankung, insbesondere nach stationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung oder ambulanter Operation
- Krankenhaus-, Reha- oder Kuraufenthalt, wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder ein behindertes hilfsbedürftiges Kind im Haushalt lebt
- Schwangerschaft oder Entbindung, wenn Beschwerden auftreten
Zuzahlung
In der Regel müssen die Betroffenen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent für die Haushaltshilfe leisten, die mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag beträgt. Bei einem Anspruch aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung entfällt diese Zuzahlung.
(Quelle: BMG)
Leistungen einer Haushaltshilfe
Liegt eine Berechtigung für eine Haushaltshilfe vor, so können durch die Haushaltshilfe alle Aufgaben übernommen werden, die typischerweise im Haushalt anfallen und von der betroffenen Person nicht mehr erledigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Wäsche Waschen, Kochen und Einkaufen, die Betreuung von Kindern, leichte Gartenarbeiten sowie Botengänge.
Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe:
- Reinigungsarbeiten
- Wäschewaschen
- Kochen und Einkaufen
- Betreuung von Kindern oder Personen mit Unterstützungsbedarf
- leichte Gartenarbeiten
- Versorgung von Haustieren
- Botengänge und Fahrdienste
(Quelle: BMG)
Wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?
In den meisten Fällen wird die Haushaltshilfe direkt von der Krankenkasse vermittelt. Nachdem die Person mit Unterstützungsbedarf ihren Antrag bei der Krankenkasse gestellt hat, vermittelt diese Kontakte zu Haushaltshilfen, die ihre Leistungen direkt über die Krankenkasse abrechnen können. Aufgrund des akuten Mangels in der Pflege sind die meisten Krankenkassen händeringend auf der Suche nach Haushaltshilfen. Daher ist es sinnvoll, als selbstständige Pflegekraft bei der Krankenkasse registriert zu sein. Aber wie werde ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse? In der Regel können Sie sich dafür direkt an die Krankenkasse wenden. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise können je nach Krankenkasse variieren. In jedem Fall sind aber vorab eine Gewerbeanmeldung und eine steuerliche Erfassung erforderlich. (Quelle: Deutschland startet)
Neben der Arbeit als Haushaltshilfe für die Krankenkasse kann Unterstützung auch als Leistung der Pflegekasse erfolgen. Bei längerfristigem Unterstützungsbedarf stehen monatlich 125 Euro Entlastungsbudget (ab Pflegegrad 1) für die Unterstützung bei haushaltsnahen Dienstleistungen zur Verfügung. Zudem können auch das Pflegegeld und bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen sowie Leistungen der Verhinderungspflege (jeweils ab Pflegegrad 2) genutzt werden, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen. Es ist also durchaus ratsam, dass Sie nicht nur als Haushaltshilfe bei der Krankenkasse registriert sind, sondern auch Unterstützung für Pflegebedürftige anbieten. Die Anforderungen dafür legen jeweils die Bundesländer fest. In der Regel ist eine Antragstellung auf Anerkennung bei der zuständigen Behörde notwendig, bei der in der Regel Qualifikation, Leistungskonzept, Versicherungen und die Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden müssen. Erfragen Sie am besten vorab an der zuständigen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 45a)
Alternative: Direkte Abrechnung
Neben der Beauftragung durch die Kranken- und Pflegekassen haben Haushaltshilfen auch die Möglichkeit, sich direkt beauftragen zu lassen. In diesem Fall erfolgen Abwicklung und Bezahlung der Leistungen über die erkrankte oder pflegebedürftige Person, beziehungsweise über deren Angehörige, und diese lässt sich die Kosten dann von der Pflege- oder Krankenkasse erstatten.
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