Ambulanter Pflegedienst: Preisliste und Leistungen | Alles, was Sie wissen müssen
Ambulante Pflegedienste und andere professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte können beauftragt werden, um Unterstützung für die häusliche Pflege zu organisieren. Erfahren Sie hier, was professionelle Pflegedienstleister wie ein ambulanter Pflegedienst gemäß Preisliste der Pflegekasse abrechnen können.
Ambulanter Pflegedienst: Preisliste zur Abrechnung bei der Pflegekasse
Abgerechnet werden Leistungen professioneller Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste nach Preisliste der Pflegekassen. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland und werden in Leistungskomplexen zusammengefasst. Darin erfasst sind unter anderem folgende Pflegeleistungen:
große/kleine Körperpflege
Transfer, An- und Auskleiden
Hilfe bei Ausscheidungen (Toilettengang)
Lagern
Mobilisation
Zubereiten von Mahlzeiten
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Einkaufen, Besorgungen
Waschen, Bügeln, Reinigen
Ab- und Beziehen des Bettes
Beheizen
pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Organisation des Alltags und der Haushaltsführung
...
(Quelle: BMG)
Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung von Pflegedienstleistern
Im Rahmen der Pflegeversicherung stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung, mit denen professionelle Pflegedienstleister bezahlt werden können.
Pflegegeld
Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld, wenn sie zu Hause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Es hat den Zweck, eine angemessene Pflege in häuslicher Umgebung sicherzustellen und kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37). In Abhängigkeit vom Pflegegrad besteht auf folgende monatliche Leistungen Anspruch:
(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 steht ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung. Über dieses kann bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson deren Vertretung für bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr durch professionelle Pflegedienstleister und Privatpersonen finanziert werden. Dabei können alle Aufgaben, die sonst von der Hauptpflegeperson übernommen werden, auf eine Vertretung übertragen werden. Dafür stehen folgende jährliche Budgets zur Verfügung:
Zu beachten ist, dass das Pflegegeld nur zur Hälfte weitergezahlt wird, wenn eine tageweise Verhinderungspflege erfolgt. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich das Pflegegeld nicht.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Entlastungsbudget
Schon ab Pflegegrad 1 kann für die häusliche Pflege das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat genutzt werden. Darüber können Aufgaben im Haushalt, die die pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigen kann, wie Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen oder Fahrdienste, an professionelle Pflegedienstleister wie einen ambulanten Pflegedienst gemäß deren Preisliste übertragen werden (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4).
Pflegesachleistungen
Um die medizinische Pflege und die Aufgaben der Grundpflege bei der Pflege zu Hause bedarfsgerecht durchzuführen, steht ab Pflegegrad 2 das Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Pflegende Angehörige können professionelle Pflegedienstleister wie einen ambulanten Pflegedienst gemäß Preisliste beauftragen, um eine hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab:
(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)
Alternative zum ambulanten Pflegedienst: Selbstständige Pflegekräfte über FLEXXI buchen
Neben ambulanten Pflegediensten können auch selbstständige Pflegekräfte zur Unterstützung der häuslichen Pflege beauftragt werden. Diese sind in der Regel flexibler und können individuell auf Bedarfe eingehen.
Über FLEXXI können Sie selbstständige Pflegekräfte unkompliziert per App buchen: Sie legen fest, wann und bei welchen Aufgaben Sie Unterstützung benötigen und setzen Ihren Wunsch-Stundenlohn fest. Wir bringen Sie dann mit passenden selbstständigen Pflegekräften zusammen. Alle bei FLEXXI registrierten Pflegekräfte verfügen über eine pflegerische Ausbildung, sodass Ihre Leistungen nach der für professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste festgelegten Preisliste der Pflegekassen abgerechnet werden können.