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Urlaub und Erholung sind für jeden wichtig, besonders für pflegende Angehörige, die oft einen anspruchsvollen Balanceakt zwischen Pflege, Beruf und Familie meistern müssen. In Lübeck gibt es rund 3.200 pflegebedürftige AOK-Versicherte, die von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden. Doch auch diese Pflegebedürftigen verdienen Pausen und Urlaubsmöglichkeiten.Soll der Urlaub gemeinsam oder getrennt stattfinden?Viele Familien stehen jährlich vor der Entscheidung, ob sie eine gemeinsame oder getrennte Auszeit planen sollen. Wenn pflegende Angehörige eine Urlaubsreise planen und die Pflege zu Hause nicht sicherstellen können, bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung. In der Abwesenheit der Hauptpflegeperson können ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder sogar Nachbarn und Verwandte einspringen. „Pflegende Angehörige jonglieren täglich die Anforderungen der Pflege mit familiären und beruflichen Verpflichtungen. Eine Pause von der Pflege kann, ähnlich wie im regulären Berufsleben, für beide Seiten hilfreich sein, um Abstand zu gewinnen, neue Eindrücke zu sammeln und mit frischer Energie zurückzukehren“, erläutert AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.Finanzielle Unterstützung durch die PflegekassePflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad zwei haben jährlich Anspruch auf 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person bereits seit sechs Monaten versorgt. Diese Pflegeleistung kann bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dabei an den ersten und letzten Tagen der Abwesenheit vollständig und dazwischen zur Hälfte ausgezahlt. Auch eine stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist möglich, beispielsweise für Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten.Sollte das Budget für die Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Pflegebedürftige zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget verwenden. Dieses Budget wird dann entsprechend reduziert.Unterschiede bei der KostenerstattungEin wichtiger Hinweis: Wenn nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt die Verhinderungspflege übernehmen, ist die Kostenerstattung durch den Gesetzgeber niedriger als bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.Gemeinsamer Urlaub als AlternativeEin gemeinsamer Urlaub mit der pflegenden und der zu pflegenden Person kann ebenfalls eine bereichernde Option sein. Gemeinsame Erlebnisse in einer neuen Umgebung stärken die Beziehung. Hierbei müssen jedoch einige Vorkehrungen getroffen werden: Wahl des Reiseziels, Unterkunft, Transport und Aktivitäten sollten auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Pflegeprodukte und Medikamente sollten vorab besorgt oder die Verfügbarkeit am Urlaubsort sichergestellt werden. „Viele Pflegebedürftige sehnen sich ebenfalls nach einem ‚Tapetenwechsel‘. Eine gute Planung und Unterstützung durch Pflegeberatung kann dabei helfen, den Urlaub für alle Beteiligten erholsam zu gestalten“, so Wunsch.FLEXXI als Unterstützung für Ihre PflegepauseEine Auszeit ist nicht nur für pflegende Angehörige, sondern auch für Pflegebedürftige essenziell. Verhinderungspflege und gemeinsame Urlaubsreisen bieten wertvolle Möglichkeiten zur Erholung. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können beide Seiten von einer wohlverdienten Pause profitieren. Planen Sie Ihren Urlaub sorgfältig und nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um die bestmögliche Erholung zu gewährleisten.Mit der FLEXXI App können Sie als pflegende Angehörige sicherstellen, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig betreut werden. FLEXXI Care bietet Ihnen die Möglichkeit, qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege flexibel zu buchen und dabei den Stundenlohn und die Aufgaben individuell festzulegen. Durch die einfache Buchung und die zuverlässigen Pflegekräfte von FLEXXI Care können Sie beruhigt Ihre Auszeit genießen und wissen, dass Ihre Angehörigen in guten Händen sind. Probieren Sie die FLEXXI App aus und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!Lesen Sie den Artikel hier...
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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FLEXXI Blog

Die alltäglichen Arbeiten im Haushalt können im Alter zur echten Belastung werden. Pflegende Angehörige können es aber in der Regel nicht leisten, neben dem eigenen Haushalt auch noch den einer pflegebedürftigen Person zu erledigen. Über den Entlastungsbetrag haben Sie die Möglichkeit, Unterstützung bei Hausarbeiten zu finanzieren. Erfahren Sie hier, wie Sie neben dem Pflegegeld 125 Euro für Haushaltshilfe erhalten können.Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe: Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben dank EntlastungsbetragEin eigenes Zuhause bietet im Alter Stabilität und Geborgenheit und ermöglicht Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen. Doch die damit verbunden Haushaltsaufgaben gehen im fortgeschrittenen Alter leider nicht mehr so einfach von der Hand wie früher. Viele Senioren benötigen deutlich mehr Zeit oder schaffen es gar nicht mehr, Putzen, Waschen und andere Hausarbeiten zu erledigen. Für pflegende Angehörige ist es kaum möglich, neben dem eigenen Haushalt noch einen weiteren zu führen – vor allem, wenn die Pflege neben der Berufstätigkeit erfolgt. Zudem hat jeder Tag nur 24 Stunden: Zeit, die für Hausarbeit draufgeht, fehlt für die individuelle Ansprache und gemeinsame Zeit mit den Senioren. Deshalb ist es sinnvoll, sich über den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich eine Haushaltshilfe bezuschussen zu lassen, um Unterstützung im Alltag zu bekommen. Im Folgenden erklären wir genauer, was der Entlastungsbetrag ist, wer ihn nutzen kann und für welche Leistungen er beantragt werden kann.Was ist der Entlastungsbetrag?Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um einen zweckgebundenen Betrag der Pflegeversicherung, mit dem pflegende Angehörige entlastet werden. Mit ihm sollen Unterstützungsleistungen im Alltag, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, finanziert werden. Der Entlastungsbetrag wird nur nach Nachweis der Kosten, also rückwirkend, ausgezahlt.Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag?Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht unabhängig vom Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 besteht nur Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für eine Haushaltshilfe, ab Pflegegrad 2 kann diese Summe durch Umwandlungen des Budgets für Pflegesachleistungen erhöht werden. Dabei ist wichtig: Um die Leistungen der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen zu können, muss die Dienstleistung durch einen professionellen Pflegedienstleister, zum Beispiel ambulante Pflegedienste, Plattformen für selbstständige Pflegekräfte wie FLEXXI Care oder andere nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, erfolgen.Finanzierungsmöglichkeiten für eine Haushaltshilfe und Höhe der LeistungenAbhängig vom Pflegegrad bestehen für eine Haushaltshilfe neben den 125 Euro Entlastungsbetrag weitere Finanzierungsmöglichkeiten.Pflegegrad 1Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht nach Paragraf 45b SGB XI ab Pflegegrad 1. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf 125 Euro für eine Haushaltshilfe. Pro Jahr können so mit bis zu 1.500 Euro haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden. Die Beantragung erfolgt rückwirkend und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres erfolgen, bevor die nicht eingesetzten Ansprüche verfallen.Pflegegrad 2 bis 5:Bei Pflegegrad 2 oder höher können Kosten für eine Haushaltshilfe zusätzlich zum Entlastungsbetrag auch über die Budgets für Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege finanziert werden. So können bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen aufgewendet werden. In Abhängigkeit vom Pflegegrad können über die Kombination von Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungsbudget zwischen 470 und 963 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden.Eine weitere Option zur Finanzierung einer Haushaltshilfe ist die Verhinderungspflege. Dies stellt jedoch nur eine kurzfristige Lösung dar, da die Verhinderungspflege den Zweck hat, eine Vertretung sicherzustellen, wenn pflegende Angehörige berufsbedingt, durch Krankheit oder aufgrund von Urlaub verhindert sind. Dafür stehen jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Jahr genutzt werden. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise benötigt, so reduziert sich lediglich das finanzielle Budget, nicht aber das zeitliche. Damit ist die Verhinderungspflege ein Option, eine Haushaltshilfe als stundenweise Vertretung für Angehörige zu finanzieren. Dazu muss jedoch vorab mindestens sechs Monate eine Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt sein.Übersicht Finanzierungsmöglichkeiten PflegekasseZusammengenommen ergeben sich in Abhängigkeit vom Pflegegrad folgende Finanzierungsmöglichkeiten für eine Haushaltshilfe:Selbstverständlich können Sie zusätzlich zu diesen Leistungen auch das Pflegegeld (zwischen 316 und 901 Euro pro Monat) nutzen, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.Kostenübernahme ohne PflegegradAuch wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe notwendig sein. In diesem Fall gibt es alternative Finanzierungshilfen.Zuschüsse der KrankenkasseWird eine Haushaltshilfe nur vorübergehend benötigt, zum Beispiel weil sich Ihre älteren Angehörigen von einer Operation erholen müssen, so ist für bis zu vier Wochen eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich. Die Krankenkasse übernimmt beim entsprechenden Nachweis des Anspruchs 90 Prozent der Kosten. Hier ist zu beachten, dass die Krankenkassen nur einen reduzierten Leistungssatz unter Mindestlohn zahlen, wenn die Hausarbeiten durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn erbracht werden, statt durch einen professionellen Dienstleister.Steuerliche AbsetzbarkeitWenn Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe allein tragen, wirken sich diese zumindest steuermindernd aus. Haushaltsnahe Dienstleistungen können in einem Umfang von bis zu 4.000 Euro pro Jahr zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Über einen Beleg (Lohnabrechnung oder Rechnung) können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben und von der steuermindernden Wirkung profitieren.Pflegegeld + 125 Euro Haushaltshilfe: LeistungenDurch den Entlastungsbetrag, über den Sie pro Monat zusätzlich zum Pflegegeld 125 Euro für Haushaltshilfe erhalten können, können Sie alle im Haushalt anfallenden Aufgaben, die der Bewohner nicht selbst erledigen kann, finanzieren. Darunter zählen alle typischen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Waschen. Es können zudem kleinere Arbeiten am Haus oder im Garten oder die Pflege von Haustieren durch eine Haushaltshilfe übernommen werden. Auch weitere Aufgaben, die pflegende Angehörige entlasten, wie Fahrdienste oder Terminbegleitung, können über den Entlastungsbetrag und die ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten bezahlt werden.Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe:Reinigung und Aufräumen der WohnräumeEinkaufen und KochenWäsche waschen und bügelnkleinere Arbeiten an Haus und GartenVersorgung von HaustierenBegleitung zu Amts- oder ArztterminenFahrdiensteReichen Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe, um die Kosten zu decken?Die Aufgaben einer Haushaltshilfe können vielfältig sein. Natürlich reichen Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe nicht aus, um alle genannten Aufgaben zu erledigen zu lassen. Eine Unterstützung bei den wichtigsten Aufgaben ist in der Regel aber möglich.Die Kosten für eine Haushaltshilfe variieren, je nachdem, ob Sie die Haushaltshilfe anstellen oder eine selbstständige Haushaltshilfe beauftragen. In jedem Fall ist der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro zu zahlen. Für gewöhnlich berechnen Haushaltshilfen jedoch 25 bis 35 Euro pro Stunde. Sie sollten beachten, dass Sie bei einer Anstellung für alle Arbeitgeberpflichten verantwortlich sind und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Deutlich einfacher ist die Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft, die für ihre erbrachte Leistung eine Rechnung stellt. Über FLEXXI können Sie ganz unkompliziert per App selbstständige Pflegekräfte finden, die Sie und Ihre Angehörigen bei Haushaltsaufgaben unterstützen.Pflegegeld + 125 Euro für Haushaltshilfe: Passende Haushaltshilfe über FLEXXI finden!FLEXXI macht es Ihnen leicht, vom Pflegegeld + 125 Euro eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Über die FLEXXI-App können Sie selbstständige Pflegekräfte finden, die neben Pflegeaufgaben auch haushaltsnahe Dienstleistungen übernehmen. Geben Sie einfach an, für welche Aufgaben, wie lange und zu welchem Preis Sie eine Pflegekraft beauftragen wollen. Wir matchen Sie dann mit passenden Pflegekräften. Der große Vorteil: Alle Dienstleister, die bei FLEXXI registriert sind, sind ausgebildete Pflegekräfte, sodass Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen unproblematisch über die Leistungen der Pflegekasse abrechnen können.Sie sind neugierig? Dann probieren Sie FLEXXI sofort aus! Die Nutzung der App ist für Sie kostenfrei.Häufige Fragen zu Pflegegeld + 125 Euro HaushaltshilfeWas ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und 125 Euro für Haushilfe über das Entlastungsbudget?Das Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und darf flexibel genutzt werden, um den individuellen Pflegebedarf zu decken. Wofür das Geld verwendet wird, ist demnach nicht vorgeschrieben. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro ist hingegen speziell für Aufgaben, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen im häuslichen Bereich Entlastung schaffen, gedacht. Von ihm können haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden. Der Betrag wird anders als das Pflegegeld nur gegen einen Nachweis, dass tatsächlich Leistungen erbracht wurden, ausgezahlt.Wer hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag?Anspruch auf einen Entlastungsbetrag haben Pflegebedürftige im Bereich der Selbstversorgung (häusliche Pflege) ab Pflegegrad 1.Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen oder verfällt er irgendwann?Der Entlastungsbetrag steht jährlich zur Verfügung. Nicht abgerufene Mittel können im Folgejahr innerhalb des ersten Kalenderjahres übertragen werden, also bis zum 30. Juni. Danach verfallen nicht genutzte Ansprüche...
Alex
Alex Svan
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Ohne pflegende Angehörige würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Doch Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, ist körperlich und psychisch anstrengend. Erfahren Sie hier, wie Sie sich Unterstützung holen können, damit die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf einfacher wird.Pflegeunterstützungsgeld für den akuten PflegefallBei einer akut auftretenden Pflegesituation hilft das Pflegeunterstützungsgeld, wenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen müssen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird als Lohnersatzleistung gezahlt, damit Sie Zeit haben, eine Pflege zu organisieren oder diese vorübergehend selbst zu übernehmen. Ihr Arbeitgeber muss dies nicht genehmigen, Sie müssen ihn lediglich über die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit informieren. Das Pflegeunterstützungsgeld kann genutzt werden, um maximal zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht, wenn bei der angehörigen Person eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die mindestens Pflegegrad 1 entspricht. Es muss aber noch keine Feststellung des Pflegegrads erfolgt sein. Um das Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen stellen, damit Sie sich während der Organisation der Pflege keine Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen müssen. (Quelle: BMG)Anspruch auf Pflegezeit und FamilienpflegezeitWenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, sind Pflegezeit und Familienpflegezeit Optionen für eine vollständige oder teilweise Auszeit.PflegezeitDie Pflegezeit kann für maximal sechs Monate in Anspruch genommen werden, um sich von der Arbeit freistellen zu lassen, wenn Sie pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, für die mindestens Pflegegrad 1 festgestellt wurde. Handelt es sich um die Pflege minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger, so kann die Pflegezeit auch beantragt werden, wenn keine häusliche Betreuung erfolgt. Eine Auszeit ist außerdem möglich, um nahe Angehörige bis zu drei Monate in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.Zu beachten ist, dass es sich bei der Pflegezeit um eine unbezahlte Freistellung handelt und nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten ein rechtlich verpflichtender Anspruch auf Pflegezeit besteht. Während der Pflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Anspruch nehmen, um Ihren Verdienstausfall zu kompensieren. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss auch in Raten zurückgezahlt werden.FamilienpflegezeitFür die Familienpflegezeit gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Pflegezeit, mit dem Unterschied, dass hier keine vollständige Auszeit möglich ist. Die Familienpflegezeit kann für maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden, wenn Sie nebenbei weiter für mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gilt zudem erst bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Arbeitnehmern.(Quelle: BAFzA)Weitere Unterstützung für alle, die Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegenPflegeunterstützungsgeld und (Familien-)pflegezeit sind jeweils nur eine zeitweise Unterstützung. Häufig bestehen Pflegebedarfe aber über längere Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich Unterstützung im Alltag organisieren, wenn Sie weiter Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen wollen, insbesondere wenn bereits ein gesteigerter Pflegebedarf vorliegt. Denn auf Dauer ist die Doppelbelastung – neben weiteren familiären oder sonstigen Verpflichtungen – kaum allein zu bewältigen.Entlastungsbudget und PflegesachleistungenAb Pflegegrad 1 können Sie das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Darüber können Sie beispielsweise Unterstützung im Haushalt finanzieren, die das Putzen, Waschen, Einkaufen oder Kochen für Ihre pflegebedürftigen Verwandten übernimmt. Zudem können Sie Dienstleister einstellen, die die Betreuung oder Fahrdienste übernehmen.Den Entlastungsbetrag können Sie ab Pflegegrad 2 um weitere Mittel aus den Pflegesachleistungen aufstocken. Je nach Pflegegrad sind das zwischen 470 und 963 Euro für Haushalts- und Betreuungsaufgaben.VerhinderungspflegeEine weitere Option, wenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, ist die Verhinderungspflege. Auf diese besteht ab Pflegegrad 2 Anspruch. Mit der Verhinderungspflege können Sie sich zum einen während längerer Abwesenheiten vertreten lassen, z.B. wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Dienstreisen, Fortbildungen oder Prüfungen sind, selbst erkranken oder im Urlaub sind. Zum anderen kann die Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden. Dies ist eine gute Option, wenn Sie beispielsweise Arzt- oder Amtstermine wahrnehmen müssen. Aber auch, wenn Sie private Unternehmungen machen, ist es vollkommen legitim, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Auch Ihre pflegebedürftigen Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn Sie regelmäßig Ihre Akkus wieder aufladen, um besser für Sie da sein zu können.Die Verhinderungspflege kann pro Jahr für bis zu sechs Wochen bzw. 42 Tage in Anspruch genommen werden. Dafür muss zunächst im Jahr 2023 eine Vorpflegezeit von sechs Monaten vorliegen, in der die Pflege in häuslicher Umgebung vornehmlich durch Verwandte und Bekannte erfolgt ist. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Pro Jahr liegt das Budget für die Verhinderungspflege bei maximal 1.612 Euro, wenn die Pflege durch einen professionellen Pflegedienstleister erfolgt. Zusätzlich kann der Betrag um bis zu 887 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Der Betrag belief sich im Jahr 2023 noch auf 806 Euro und wurde 2024 erhöht. Während die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, wird jedoch das Pflegegeld um die Hälfte reduziert. Gut zu wissen: Wird die Verhinderungspflege nicht tage-, sondern nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich das Zeitbudget nicht. Sie können die Mittel aus der Verhinderungspflege so an mehr als 42 Tagen im Jahr einsetzen. Außerdem reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld nicht. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI))Weitere Möglichkeiten, Vollzeit zu arbeiten und Angehörige zu pflegenNeben den Leistungen von Staat und Versicherungen gibt es noch weitere kleine Hebel, mit denen Sie Pflege und Beruf besser verbinden können, wenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen:Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf flexiblere Arbeitszeitmodelle an. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder ein Arbeitszeitkonto machen es Ihnen einfacher, Pflege und Beruf zu vereinbaren.Durch die Möglichkeit, die Arbeit im Home-Office zu erledigen, bleiben Sie in der Nähe der zu pflegenden Person und sind im Notfall schnell zur Stelle. Außerdem sparen Sie die Zeit für den Arbeitsweg.Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber offen über Ihre private Situation. Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber wird Verständnis zeigen und mit Ihnen prüfen, ob beispielsweise eine Neustrukturierung Ihrer Aufgaben (weniger Präsenz notwendig, Aufgaben, die mit mehr zeitlicher Flexibilität erledigt werden können etc.) möglich ist.Übernehmen Sie die Kosten für eine pflegerische Versorgung oder für eine Reinigungskraft, so können Sie diese zu 20 Prozent von der Steuer absetzen. Diese Option besteht unabhängig vom Pflegegrad.Haben Sie kein schlechtes Gewissen! Als pflegende Angehörige leisten Sie nicht weniger, sondern viel mehr. Während andere nach Feierabend Freizeit haben, erledigen Sie weitere Arbeit – und das unbezahlt. Sich Unterstützung, z.B. im Haushalt, zu suchen und sich regelmäßig Auszeiten von der Pflege zu gönnen, haben Sie mehr als verdient.Finden Sie Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte über FLEXXI!Wir von FLEXXI wollen es denjenigen, die Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, etwas leichter machen. Über die FLEXXI-App finden Sie unkompliziert qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte, die Sie flexibel für die Aufgaben buchen können, bei denen Sie Unterstützung benötigen.Holen Sie sich kostenlos die FLEXXI-App und lassen Sie sich etwas Last von den Schultern nehmen. Dank FLEXXI können Sie sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen in besten Händen sind...
Alex
Alex Svan
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Viele ältere Menschen wollen nicht ins Pflegeheim, sondern so lange wie möglich in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld bleiben. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Alternativen zum Pflegeheim.Gründe, eine Alternative zum Pflegeheim zu suchenAuch wenn in einem Pflegeheim rund um die Uhr eine pflegerische und medizinische Betreuung von Senioren sichergestellt werden kann, wollen viele ältere Menschen lieber so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause bleiben. Denn die eigenen vier Wände vermitteln Stabilität und Sicherheit – und ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben auch im höheren Alter. Nicht zuletzt ist die Unterbringung in einem Pflegeheim auch mit hohen Kosten verbunden.Viele Senioren und ihre Angehörigen sind daher auf der Suche nach einer Alternative zum Pflegeheim, die dennoch sicherstellt, dass die älteren Menschen auch bei bestehendem Pflegebedarf im häuslichen Umfeld die beste Versorgung finden. Dazu bestehen verschiedene Optionen, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.Alternative zum Pflegeheim: 24-Stunden-PflegeWie der Name schon sagt, ist die 24 Stunden Pflege eine besonders intensive Form der Betreuung, bei der die Senioren nie allein gelassen werden. Dazu zieht eine Pflegeperson mit in die Wohnung der pflegebedürftigen Person und hat dort ein eigenes Zimmer. So kann eine Betreuung rund um die Uhr sichergestellt werden. Insbesondere bei Personen mit erhöhtem Pflegebedarf ist die 24-Stunde-Pflege eine geeignete Alternative zum Pflegeheim.Natürlich bedeutet 24-Stunden-Pflege nicht, dass die Pflegeperson 24 Stunden im Dienst ist. Dennoch ist diese Form der Betreuung sehr kostenintensiv, da die Pflegeperson in Vollzeit beschäftigt wird und ein eigenes Zimmer zum Wohnen, Leben und Erholen zur Verfügung gestellt werden muss. Darüber hinaus gehen Sie auch alle weiteren Verpflichtungen eines Arbeitgebers ein, wie Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Urlaub. Dadurch entstehen Kosten bei der 24-Stunde-Pflege hohe Kosten von etwa 3.000 Euro pro Monat.Aufgrund dieser hohen Kosten werden für die 24-Stunden-Pflege häufig Hilfskräfte aus Osteuropa eingestellt. Diese sogenannten „polnischen Pflegekräfte“ verfügen für gewöhnlich über keine pflegerische Ausbildung und können daher nur Aufgaben der Grundpflege und im Haushalt übernehmen, nicht aber eine medizinische Versorgung wie beispielsweise Spritzen, Medikamentengabe oder das Anziehen von Stützstrümpfen. Erfahren Sie hier mehr über die Alternativen zur 24-Stunden-Pflege.Alternative zum Pflegeheim: Tages- oder NachtpflegeFür ältere Menschen mit kontinuierlichem Pflegebedarf ist die Tages- oder Nachtpflege eine Option. Dabei werden die Pflegebedürftigen morgens bzw. abends abgeholt und verbringen den Tag oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung, in der sie unterstützt und betreut werden, aber auch Geselligkeit und Aktivierung mit Pflegepersonen und Gleichgesinnten erfahren.Die Tages- und Nachtpflege ist besonders bei einem erhöhten Pflegebedarf eine gute Alternative zum Pflegeheim. Allerdings lassen sich nicht alle Senioren auf diese Form der Betreuung ein. Zudem ist eine vollständige Kostenübernahme nur dann möglich, wenn eine häusliche Pflege der betroffenen Person nicht ausreichend sichergestellt werden kann (Quelle: BMG).Alternative zum Pflegeheim: Betreutes WohnenSenioren, die noch etwas mobiler sind, entscheiden sich oft selbstbestimmt für den Umzug ins betreute Wohnen. Dieses ist eine gute Alternative zum Pflegeheim, wenn kein oder nur ein geringer Pflegebedarf, aber ein Bedürfnis nach mehr Sicherheit und Unterstützung besteht. Die Wohnungen sind speziell auf die Anforderungen an Wohnen im Alter abgestimmt. So wird mit einer barrierefreien Wohnung sichergestellt, dass die Senioren überall hinkommen, auch wenn sie nicht mehr so gut zu Fuß sind bzw. auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Zudem werden die Senioren durch einen Pflegedienst betreut, der möglicherweise den vorliegenden Pflegebedarf bedienen kann. Eine Notfallklingel in der Wohnung stellt sicher, dass im Fall eines Sturzes oder anderen Notfällen schnell professionelle Hilfe vor Ort ist.Das betreute Wohnen ist eine gute Option für Senioren, die noch selbstständig sind, aber zunehmend mehr Unterstützung im Alltag benötigen. Der Umzug bedeutet aber, dass das gewohnte Umfeld verlassen werden muss. Dazu sind nicht alle Senioren bereit. Zudem verursacht der Umzug ins betreute Wohnen natürlich beim Einzug selbst und fortlaufend Kosten, die in der Regel höher sind als gewöhnliche Mietkosten.Alternative zum Pflegeheim: Senioren-WGSenioren-WGs sind eine Alternative zum Pflegeheim, die die Möglichkeiten des betreuten Wohnens und des Pflegeheims kombiniert, indem sich die Bewohner Küche und Gemeinschaftsräume teilen. Professionelle Senioren-WGs, die von Unternehmen oder Institutionen gegründet werden, sind ebenfalls barrierefreie Wohneinheiten. Zudem ist in der Regel eine pflegerische Versorgung durch einen Pflegedienstleister sichergestellt. Aber auch der private Zusammenschluss in einer Wohngemeinschaft ist natürlich möglich.Eine Senioren-WG hat den Vorteil, dass die älteren Menschen soziale Kontakte haben und so nicht allein sind. Auch die Kosten sind natürlich geringer als im betreuten Wohnen oder einer Vollbetreuung im Pflegeheim. Diese Form des Zusammenlebens ist aber unter Umständen nicht jedermanns Sache und bei einem erhöhten Pflegebedarf nur noch bedingt möglich.Alternative zum Pflegeheim: Ambulante Pflege und SeniorenbetreuungDurch ambulante Pflegedienste oder andere Pflegedienstleister kann auch bei bestehendem Pflegebedarf eine Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause mit individueller Betreuung sichergestellt werden. Dies ist auch eine gute Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige, die einen Teil der häuslichen Pflege übernehmen.Vielen Angehörigen ist dabei nicht bewusst, dass sie die Leistungen der Pflegeversicherung auch für Unterstützung im Alltag und die Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen können. Möglich ist beispielsweise die Übertragung von Aufgaben wie den folgenden:Begleitung bei Einkäufen oder Erledigung dieserBegleitung zum Arzt, Amt oder anderen TerminenBegleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenDemenzbetreuungNachtwache und Nachtbereitschaft Die Pflege zu Hause kann besonders individuell organisiert werden. Die Senioren und ihre Angehörigen können selbst entscheiden, bei welchen Aufgaben und in welchem Umfang sie externe Unterstützung benötigen. FLEXXI macht es nochmal einfacher, Pflegedienstleistungen zu buchen: Über die FLEXXI-App können Sie ganz einfach selbstständige Pflegekräfte für Aufgaben zu Ihrem Wunschpreis finden. Dadurch bleiben Sie flexibel und müssen keine aufwendigen Arbeitnehmerpflichten übernehmen.FLEXXI: Unkomplizierte Alternative zum PflegeheimDie FLEXXI App eröffnet Ihnen Alternativen zum Pflegeheim. Bei uns finden Sie qualifizierte Pflegekräfte für die häusliche Pflege oder auch die Unterstützung in einer privaten Senioren-WG ganz einfach per App. Preis, Aufgaben und Zeit legen Sie individuell fest. FLEXXI matcht Sie dann mit passenden Pflegekräften. Probieren Sie die App direkt aus – die Nutzung ist für Sie dauerhaft kostenlos!..
Alex
Alex Svan
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Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung – und oftmals auch eine große körperliche und psychische Last. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, auch mal eine Auszeit zu nehmen. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie nutzen können und wie Sie über FLEXXI unkompliziert qualifizierte Pflegekräfte für die stundenweise Verhinderungspflege finden können.Was ist stundenweise Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, mit der eine zeitlich begrenzte Abwesenheit von pflegenden Angehörigen überbrückt werden kann. Gedacht ist die Verhinderungspflege zum einen für längere Abwesenheiten der Pflegeperson, zum Beispiel berufsbedingt durch Dienstreisen oder Fortbildungen, eigene Erkrankung oder auch Urlaub. Die Verhinderungspflege kann aber auch für weniger als acht Stunden pro Tag in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige beispielsweise offizielle oder private Termine wahrnehmen und nur wenige Stunden außer Haus sind. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39)Gründe für eine tageweise Verhinderungspflege:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenGründe für eine stundenweise Verhinderungspflege:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenIn all diesen Fällen kann eine Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst, andere Pflegedienstleister oder auch ehrenamtliche Helfer wie Verwandte und Bekannte übernommen werden. Die verschiedenen Betreuungsformen können auch miteinander kombiniert werden.Wer hat Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege?Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege normalerweise durch einen An- oder Zugehörigen erfolgt. Wird die Pflege ausschließlich von Pflegedienstleistern übernommen, besteht kein Anspruch. Bevor zum ersten Mal Verhinderungspflege beantragt werden kann, musste in den Jahren zuvor bis einschließlich 2023, mindestens sechs Monate eine Pflege durch An- oder Zugehörige in häusliche Umgebung stattgefunden haben. Wichtig hierbei, damit Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Der Pflegegrad in der Vorpflegezeit ist unerheblich. Als Vorpflegezeit werden dabei auch Zeiträume angerechnet, in der nur Pflegegrad 1 anerkannt war. Mittlerweile gilt die Bedingung der Vorpflegezeit seit dem 01.01.2024 nicht mehr. Die Verhinderungspflege kann somit sofort beantragt werden, ohne, dass vorher die eingetragene Pflegeperson gepflegt hat.Werden diese Voraussetzungen erfüllt, können pro Kalenderjahr bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wenn Sie nur die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, ist der Anspruch zeitlich sogar unbegrenzt. Sie können Ihr Budget für Verhinderungspflege dann auch an mehr als 42 Tagen einsetzen.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39)Kostenerstattung für stundenweise VerhinderungspflegeAb Pflegegrad 2 stehen pro Jahr maximal 1.612 Euro für Verhinderungspflege zur Verfügung – unabhängig vom Pflegegrad. Zusätzlich kann ein Teil des Kurzzeitpflegebudgets für die Verhinderungspflege eingesetzt werden – maximal 806 Euro. Durch die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget ist damit ein Maximalbetrag von 2.418 Euro möglich.Höhe der Leistungen für VerhinderungspflegeDurch die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget ergeben sich je nach Pflegegrad unterschiedliche verfügbare Beträge:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 EuroDabei ist zu beachten, dass die Pflegekassen nur geringere Leistungen zahlen, wenn die Verhinderungspflege von Personen, die mit der pflegebedürftigen Person im in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit ihr im ersten oder zweiten Grad Verwandte oder Verschwägerte sind, erbracht wird. Die Leistungen für die Verhinderungspflege dürfen zudem das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten.Pflegegeldzahlung während der VerhinderungspflegeBei der tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Bei der stundenweise Verhinderungspflege wird hingegen weiter das volle Pflegegeld ausgezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39)Vorteile der stundenweise VerhinderungspflegeDie stundenweise Verhinderungspflege hat zwei entscheidende Vorteile: Sie können sie an so vielen Tagen in Anspruch nehmen, wie Sie wollen, solange noch Budget vorhanden ist. Die Beschränkung auf 42 Tage pro Jahr gilt nur für die reguläre Verhinderungspflege mit einem Umfang von mehr als acht Stunden pro Tag.Die stundenweise Verhinderungspflege reduziert die Pflegegeldzahlungen nicht.Es ist also durchaus sinnvoll, die stundenweise Verhinderungspflege auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. So schaffen Sie sich in Ihrem Alltag als pflegende Angehörige Ruheinseln für Erholung und Zeit für sich selbst. Das haben Sie sich verdient! Und auch Ihre zu pflegenden Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn Sie erholt und ausgeruht sind und so mehr Kraft für die Pflegeaufgaben haben.Wer kann die stundenweise Verhinderungspflege übernehmen?Die Verhinderungspflege kann prinzipiell sowohl durch professionelle Pflegedienstleister als auch durch Privatpersonen erfolgen. Je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, gelten wie bereits erläutert unterschiedliche Höchstbeträge. Für die stundenweise Verhinderungspflege können Sie besonders unkompliziert über FLEXXI ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte beauftragen – für Wunsch-Zeitraum und Wunsch-Aufgaben.Wichtig: Übernehmen Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche, die als eine von mehreren Pflegepersonen eingetragen sind, die Pflege, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Zudem ist zu beachten, dass die Pflegekasse bei Verhinderungspflege durch Privatpersonen für gewöhnlich geringere Stundenlöhne anerkennt als bei professionellen Pflegedienstleistern.(Quelle: BMG)Unterschied zwischen Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeEine Alternative zur Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege, bei der eine die pflegebedürftige Person in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht wird. Die Kurzzeitpflege ist für den Fall, dass die pflegende Person kurzfristig ausfällt, konzipiert. Das Budget für die Kurzzeitpflege liegt bei maximal 1.774 € pro Jahr und kann ab Pflegegrad 2 für maximal acht Wochen pro Jahr genutzt werden. Die Leistungen aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege können jeweils zu einem Teil genutzt werden, um die jeweils andere Leistung aufzustocken. Die Verhinderungspflege hat gegenüber der Kurzzeitpflege den entscheidenden Vorteil, dass die Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39, § 42)Beantragung der VerhinderungspflegeUm Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Es ist zu empfehlen, die Antragstellung im Voraus vorzunehmen, da Sie so sicher sein können, dass die Kosten auch tatsächlich übernommen werden. Stundenweise Verhinderungspflege über FLEXXI buchen!FLEXXI macht es Ihnen einfach, professionelle Pflegekräfte für die stundenweise Verhinderungspflege zu buchen. Über unsere kostenlose App können Sie bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte beauftragen. Sie entscheiden dabei selbst, bei welchen Aufgaben Ihre pflegebedürftigen Angehörigen Unterstützung benötigen, und können einen Wunsch-Stundenlohn festlegen. Wir matchen Sie dann mit den passenden Pflegekräften. Für Sie heißt das: Endlich mal durchatmen mit der Gewissheit, dass Ihre Liebsten in zuverlässiger und professioneller Betreuung sind.Häufige Fragen zur stundenweisen VerhinderungspflegeKann die stundenweise Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?Ja. Die Kosten, die durch die Verhinderungspflege entstanden sind, können auch erst nachträglich (nach BGB bis zu vier Jahre rückwirkend) bei der Pflegekasse eingereicht werden. Zu beachten ist jedoch, dass das Budget zum Jahresende verfällt, also nicht für künftige Leistungen ins Folgejahr übertragen werden kann.Ist stundenweise Verhinderungspflege steuerpflichtig?Wenn die stundenweise Verhinderungspflege durch Privatpersonen übernommen wird, müssen die Einnahmen in der Regel nicht versteuert werden. Befragen Sie zu Ihrer individuellen Konstellation jedoch am besten Ihren Steuerberater.  Die Leistungen von professionellen Pflegedienstleistern sind natürlich steuerpflichtig. Kann die Verhinderungspflege auch ausgezahlt werden?Nein, das ist nicht möglich. Die Mittel für Verhinderungspflege können nur für anerkannte Pflegeleistungen verwendet werden. Nicht genutztes Geld aus der Verhinderungspflege verfällt mit dem Ende des Jahres. Es ist daher zu empfehlen, die stundenweise Verhinderungspflege auch wirklich zu nutzen, um sich als pflegender Angehöriger zumindest stundenweise im Alltag Auszeiten zu nehmen und wieder neue Kraft zu tanken...
Alex
Alex Svan
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Mit einer Alltagshilfe für Senioren können Ihre Angehörigen länger in ihrem häuslichen Umfeld bleiben.FLEXXI hilft Ihnen dabei, die passende Alltagshilfe für Ihre Angehörigen zu finden.Alt werden im eigenen Zuhause dank einer Alltagshilfe für SeniorenViele Menschen wünschen sich verständlicherweise, in ihrem eigenen Zuhause alt werden zu können. Denn die eigenen vier Wände geben Stabilität und Sicherheit und ermöglichen Selbstbestimmtheit.Doch wenn die Kraft und Fitness im Alter nachlassen, können viele Senioren nicht mehr alle Aufgaben alleine bewältigen. Eine Alltagshilfe für Senioren ist daher eine beliebte Option für eine punktuelle Unterstützung im Alltag. Und das nicht nur für die Senioren selbst – auch ihre Angehörigen werden entlastet und wissen, ihre älteren Verwandten sind gut versorgt. Damit ist die Beauftragung einer Alltagshilfe eine gute Alternative zum Umzug in eine betreute Wohneinrichtung oder ein Pflegeheim.Als Alltagshilfe können sowohl ausgebildete Pflegekräfte als auch Personen, die sich als Betreuungshelfer qualifiziert haben, beauftragt werden (Quelle: BMG). Über FLEXXI können Sie unkompliziert per App qualifizierte Pflegekräfte oder auch Alltagshelfer zu individuellen Konditionen für genau die Aufgaben finden, bei denen Sie und Ihre Angehörigen Unterstützung benötigen.Aufgaben im Rahmen der Alltagshilfe für SeniorenEine Alltagshilfe für Senioren übernimmt individuell alle Alltagsaufgaben, bei denen Unterstützung benötigt wird.BetreuungFür Angehörige ist die Betreuung von Senioren eine verantwortungsvolle und anstrengende Aufgabe, vor allem wenn bereits ein Pflegebedarf vorliegt. Mit einer Alltagshilfe für Senioren können Sie sich Freiräume schaffen, um Ihren privaten und beruflichen Verpflichtungen nachzugehen – und auch, um mal durchatmen zu können.Unterstützung im HaushaltHaushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen gehen im Alter nicht mehr so leicht von der Hand. Eine Alltagshilfe für Senioren übernimmt diese Aufgaben oder unterstützt dabei.Begleitung & FahrdiensteArzt- oder Amtsbesuche von Senioren finden häufig dann statt, wenn Angehörige bei der Arbeit sind. Aber auch der Kaffee mit guten Freunden sollte nicht am Fahrweg scheitern. Eine Alltagshilfe für Senioren kann ältere Menschen zu Terminen jeder Art begleiten und Fahrdienste übernehmen.Weitere LeistungenBei der Alltagshilfe für Senioren gibt es ganz unterschiedliche Bedarfe. Auch folgende Leistungen können eine große Entlastung im Alltag darstellen und über eine Seniorenhilfe beauftragt werden:Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenNachtwache und NachtbereitschaftWie hoch sind die Kosten für eine Alltagshilfe für Senioren und wer übernimmt sie?Welche Aufgaben die Alltagshilfe für Senioren umfasst, ist von Ihren individuellen Bedarfen abhängig. Die Abrechnung erfolgt für gewöhnlich pro Stunde und sollte pro Tag etwa zwei bis drei Stunden umfassen. So können die Aufgaben ohne Hektik erledigt werden und es bleibt auch Zeit für persönliche Absprache und Austausch.Über FLEXXI können Sie selbstständige Pflegekräfte auf Stundenbasis buchen. Sie müssen also keine Arbeitgeber-Pflichten übernehmen und bleiben flexibel. Als Auftraggeber können Sie einfach per App Ihren Wunschpreis angeben und mit passenden Pflegekräften matchen. Anhand von Vergleichspreisen in der App hilft FLEXXI Ihnen dabei, den passenden Preis zu finden.Die Kosten für eine Alltagshilfe können Sie von der Pflegekasse bezuschussen lassen, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Über den Entlastungsbetrag stehen monatlich 125 Euro zur Verfügung. Ergänzend können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % des Budgets der Pflegesachleistungen (je nach Pflegegrad zwischen 470 und 963 Euro) für die Seniorenbetreuung genutzt werden. Benötigen Sie nur zeitweise Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Angehörigen, zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder weil Sie selbst erkrankt sind, kann eine Alltagshilfe für Senioren auch als Leistung der Verhinderungspflege beantragt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 36, § 39, § 45b)Liegt kein Pflegegrad vor oder reicht das Pflegebudget nicht aus, können Angehörige die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Zahlen die Senioren die Alltagshilfe selbst, so können sie diese als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben. In beiden Fällen sind 20 Prozent der Kosten steuerlich abzugsfähig. (Quelle: EStG, § 33, § 35)So finden Sie Ihre Alltagshilfe für Senioren ganz einfach über FLEXXI FLEXXI macht es Angehörigen leichter, die passende Unterstützung für ihre älteren und pflegebedürftigen Verwandten zu finden. Buchen Sie eine Alltagshilfe für Senioren ganz unkompliziert über die FLEXXI-App. Sie entscheiden dabei, für welche Aufgaben, wie lange und zu welchem Preis Sie die Pflegekräfte beauftragen wollen. FLEXXI verbindet Sie dann mit qualifizierten, selbstständigen Pflegekräften.Die Nutzung der FLEXXI-App ist für Sie kostenlos. Probieren Sie FLEXXI also direkt aus und finden Sie die passende Alltagshilfe für Senioren...
Alex
Alex Svan
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