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Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) bringt ab dem 1. Januar 2025 signifikante Änderungen in den Leistungsansprüchen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Neuregelungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten und die Inanspruchnahme flexibler zu gestalten.  1. Erhöhung der Verhinderungspflege-Leistungen  Der aktuelle Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 EUR wird ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, sodass sich der Betrag auf 1.685 EUR pro Jahr erhöht.  2. Zusammenfassung der Leistungsbeträge und neues Jahresbudget ab dem 1.Juli 2025:  Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget gemäß § 42a SGB XI zusammengefasst. Das neue gemeinsame Budget von 3.539 EUR kann flexibler für kurzfristige und langfristige Pflegesituationen verwendet werden. Ab diesem Datum haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.  3. Entfall der Vorpflegezeit  Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 und 5 profitieren bereits seit dem 1. Januar 2024 von der Entlastung durch den Entfall der Vorpflegezeit und einem gemeinsamen Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit dann auch für alle anderen.  4. Verlängerung der Verhinderungspflegezeit  Die Verhinderungspflege kann ab 2025 bis zu maximal 56 Tage (acht Wochen) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zu den bisherigen 42 Tagen dar.  5. Erhöhung des Budgets für nahe Angehörige  Das für nahe Angehörige vorgesehene Budget wird von bisher dem 1,5-fachen auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes angehoben, wodurch Pflegebedürftige und deren Familienangehörige finanziell entlastet werden.  6. Erhöhung des Budgets für jüngere Pflegebedürftige  Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 wird das jährliche Budget für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 2025 nochmals angehoben – auf 1.599 EUR (PG 4) und 1.979 EUR (PG 5).  7. Abrechnung der Verhinderungspflege im Jahr 2025:  Die Personengruppe U25, mit einem Pflegegrad 4 oder 5 hat bereits zum 01.01.2025 den Anspruch auf die unten aufgeführten 3.539€ und nicht erst zum 01.07.2025. Der Grund ist die 4,5 % Erhöhung aus allen Leistungen der Pflegeversicherung.Das Datum zum 01.07.25 betrifft lediglich den Rest der Pflegebedürftigen – ab einem Pflegegrad 2 oder höher. Diese können bis zum 1. Juli 2025 bis zu 2.528 EUR aus demkombinierten Budget abrechnen. Danach kann der verbleibende Restbetrag bis zu insgesamt 3.539 EUR verwendet werden. Wichtig ist, dass bis einschließlich Juni 2025 derBetrag von 1.685 EUR aus der Verhinderungspflege und 843 EUR aus der nicht genommener Kurzzeitpflege nicht überschritten wird.Auch die Umwandlungsleistungen aus der Kurzzeitpflege in zusätzliche Verhinderungspflege, müssen bis zum 30.06.2025 weiterhin auf dem Antrag angekreuzt werden.Dieses betrifft insbesondere die Personengruppe U 25 mit einem Pflegegrad 4 oder 5. Wenn dies nicht geschieht, werden lediglich 1.685 € von der Pflegekasse übernommen.Verhinderungspflege 2024 und 2025Pflegegeld 2024 und 2025 Verhinderungs Pflege-Budget für nahe Angehörige Wenn Sie Pflege für zu Hause brauchen, benutzen Sie doch die kostenlose FLEXXI Care App und buchen Sie Pflege so einfach wie ein Taxi.Pflege sofort parat - auch schon morgen, auch nur für einen Tag!..
Javier Tejerina Pérez
Javier Tejerina Pérez
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FLEXXI Blog

Kernaussagen: Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen, während ihrer Abwesenheit eine Vertretung zu organisieren, sei es durch professionelle Pflegedienstleister oder durch Verwandte und Bekannte. Dieser Beitrag klärt, in welcher Höhe eine Vergütung für die Verhinderungspflege möglich ist und ob diese steuerfrei ist. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Regelungen der Verhinderungspflege und wie Flexxi den Prozess durch flexible, selbstbestimmte Pflegeangebote erleichtert. Was ist Verhinderungspflege?Unter Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird nach § 39 SGB XI die Vertretung der Hauptpflegeperson verstanden, wenn diese zeitlich begrenzt abwesend ist. Um diese Vertretung zu organisieren, stellt die Pflegekasse ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung, damit der Pflegebedürftige in dieser Zeit durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste oder ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte vergütet Pflege erhält. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeDas Budget für Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Hauptpflegeperson aus folgenden Gründen mehr als acht Stunden abwesend ist:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenVerhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, zum Beispiel aus folgenden Gründen:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenLeistungen der VerhinderungspflegeMit der Verhinderungspflege sollen alle pflegerischen Aufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Das sind in der häuslichen Pflege vor allem Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.Wird die medizinische Pflege regulär nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen, kann dies auch während der Verhinderungspflege fortgesetzt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeEin Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss die Pflege hauptsächlich durch private Pflegepersonen im häuslichen Umfeld erfolgen. Übernimmt die Pflege auch regulär einen professionellen Pflegedienst, so können keine Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden. Zudem muss eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden, bevor zum ersten Mal Verhinderungspflege beantragt werden kann. Der Pflegegrad in der Vorpflegezeit ist dabei irrelevant.Pro Jahr kann für maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Beantragung ist auch rückwirkend für bis zu vier Jahre (bei Privatversicherten drei Jahre möglich). Ein Übertrag des Budgets ins Folgejahr ist nicht möglich. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Wer kann die Verhinderungspflege leisten?Die Verhinderungspflege kann individuell organisiert werden. Es ist möglich, vom Budget sowohl professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte zu beauftragen als auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche zu vergüten. Auch eine Kombination von Betreuungsmodellen ist möglich. Seit 2022 ist es möglich, dass sich eingetragene Pflegepersonen gegenseitig vertreten und die Verhinderungspflege übernehmen können. Allerdings gibt es hierfür gewisse Hürden: Übernimmt eine eingetragene Pflegeperson die Ersatzpflege für eine andere eingetragene Pflegeperson, können nur die entstandenen (Mehr)-Aufwendungen, wie z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten etc. mit der Pflegekasse abgerechnet werden.Die Möglichkeiten der Vergütung unterscheiden sich je nachdem, ob professionelle Pflegedienstleister oder Privatpersonen als Vertretung fungieren. Wird die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. Zusätzlich können Fahrtkosten (0,20 € pro gefahrenen Kilometer) und Lohnausfall erstattet werden, allerdings im Rahmen des Maximalbetrages für die Verhinderungspflege. Ein Sonderfall sind Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Bei ihnen wird seit dem 1.1.2024 maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes gezahlt.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Darüber hinaus sind die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege durch die Pflegekasse gedeckelt. So kann es passieren, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will, wenn nahen Verwandten ein Stundenlohn gezahlt wird, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt. Bei professionellen Pflegedienstleistern sind höhere Stundensätze möglich, da hier eine sachgemäße Verwendung für eine hochwertige Pflege sichergestellt ist.Höhe der VerhinderungspflegeFür Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad ein jährliches Budget von maximal 1.612 Euro zur Verfügung. Handelt es sich bei der pflegenden Person um nahe Angehörige, liegt der maximale Satz bei 1.420,50 Euro (Pflegegrad 5). Aktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 498 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 859,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.147,50 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.420,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Ab 01.07.2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die aktuell nur teilweise miteinander verrechnet werden können, in einem Entlastungsbudget zusammengefasst. Die kumulierten Mittel in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr können dann noch flexibler genutzt werden. Bisher konnten Mittel nur bis zu einer Höhe von 806 Euro pro Jahr von der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass maximal 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung standen. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG) Sind Leistungen aus der Verhinderungspflege steuerfrei?Wenn Privatpersonen mit der Verhinderungspflege beauftragt und dafür vergütet werden, stellt sich die Frage nach der Versteuerung dieser Einnahmen. Grundsätzlich sind Zahlungen für Verhinderungspflege in der Einkommensteuererklärung anzugeben.Die Vergütung für Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn sie von Personen erbracht wird, die eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG erfüllen. Dies ist der Fall, wenn die Pflege aufgrund persönlicher Nähe, wie durch Verwandtschaft oder längere Bekanntschaft, und nicht aus monetären Motiven erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen die Pflege aus moralischen Gründen übernehmen.Sollten die Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG nicht erfüllt sein oder die in § 37 SGB XI genannten Beträge überschritten werden, besteht Steuerpflicht. Ohne explizite Absprache müssen diese Zahlungen einer der Einkunftsarten des EStG zugeordnet werden, wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.Für den Fall, dass Privatpersonen mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen oder die genauen steuerlichen Bedingungen unklar sind, sollte unbedingt vorab ein Steuerberater konsultiert werden, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.Professionelle Pflegedienstleister müssen ihre Einnahmen aus Verhinderungspflege selbstverständlich versteuern. Über FLEXXI können Sie selbständige Pflegekräfte buchen, die Steuern und sonstige Abgaben eigenverantwortlich abführen. Für Sie gelten dadurch keine Arbeitgeberpflichten, sodass die Buchung einer professionellen Pflegekraft über FLEXXI besonders unkompliziert und einfach ist.(Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das PflegegeldWichtig zu wissen: Wenn Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, so wird in diesem Zeitraum die Höhe des Pflegegelds nach § 37 SGB XI um die Hälfte reduziert. Wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise genutzt wird, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Dann reduziert sich lediglich das finanzielle Jahresbudget für Verhinderungspflege. Der zeitliche Anspruch von 42 (56 für U25 mit PG4 oder PG5) Tagen pro Jahr wird nur reduziert, wenn die eingetragene Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist. Wichtig ist nicht, wie lange die Verhinderungspflege dauert, sondern die Dauer der Abwesenheit der Pflegeperson .(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Es lohnt sich also, auch nur stundenweise Verhinderungspflege zu nutzen, um sich als pflegender Angehöriger Freiräume für eigene Termine oder auch kurze Momente der Erholung im Alltag zu verschaffen. Denn auch dafür ist das Verhinderungspflegebudget konzipiert. Wenn Sie sich durch Verwandte und Bekannte vertreten lassen, können sich diese in der Regel die Vergütung für Verhinderungspflege steuerfrei auszahlen lassen.Verhinderungspflege über FLEXXI buchenMit FLEXXI gehen Sie sicher, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden. Buchen Sie über die FLEXXI App bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege. Den Stundenlohn können Sie selbst festlegen und passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So macht FLEXXI den Alltag von pflegenden Angehörigen etwas leichter. Probieren Sie die FLEXXI App direkt kostenlos aus!..
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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Ein neuer Ansatz in der Bewertung von PflegebedürftigkeitDas Verständnis und die Bewertung von Pflegebedürftigkeit befinden sich im Wandel. Ein richtungsweisendes Urteil des Bundessozialgerichts hat jüngst die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung von Pflegebedürftigkeit, insbesondere bei schweren Behinderungen, in den Vordergrund gerückt. Die gängige Annahme, dass eine schwere körperliche Beeinträchtigung automatisch den höchsten Pflegegrad nach sich zieht, wurde damit hinterfragt. Dieses Urteil verdeutlicht, dass nicht die Behinderung an sich, sondern die individuelle Alltagskompetenz und die Möglichkeit, Einschränkungen durch Hilfsmittel zu kompensieren, entscheidend für die Einstufung in Pflegegrade sind.Von Pflegestufen zu Pflegegraden: Ein ParadigmenwechselDie Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ersetzte das bisherige System der Pflegestufen und markierte einen signifikanten Wandel im Umgang mit Pflegebedürftigkeit. Dieser Wechsel spiegelt das Bestreben wider, eine umfassendere Bewertung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen, die über physische Beeinträchtigungen hinausgeht und auch psychische sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Pflegegrade sollen eine genauere Erfassung der individuellen Situation ermöglichen und eine gerechtere Verteilung von Pflegeleistungen gewährleisten.Herausforderungen und ChancenDas Urteil und der Wechsel zu einem differenzierteren System werfen ein neues Licht auf die Herausforderungen und Chancen im Umgang mit Pflegebedürftigkeit. Sie fordern uns auf, die individuellen Bedürfnisse und die Alltagskompetenz der Betroffenen stärker in den Fokus zu nehmen. Gleichzeitig stellen sie das Gesundheitssystem vor die Aufgabe, klare Kriterien und transparente Verfahren zu entwickeln, die eine faire und bedarfsgerechte Zuweisung von Pflegegraden gewährleisten.Die Rolle von HilfsmittelnDie Bedeutung von Hilfsmitteln zur Kompensation von Beeinträchtigungen wird durch das jüngste Urteil besonders hervorgehoben. Die Entwicklung und Bereitstellung von innovativen Hilfsmitteln, die eine größere Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen, ist ein entscheidender Faktor in der Pflege und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Innovation und Anpassung der verfügbaren Hilfsmittel an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen.AbschlussgedankeDie jüngsten Entwicklungen in der Bewertung von Pflegebedürftigkeit bieten eine Chance, das Verständnis von Pflege und Unterstützung zu erweitern und an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Sie rufen nach einem ganzheitlichen Ansatz, der die Selbstständigkeit und die Lebensqualität der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Es ist an der Zeit, dass sowohl die Gesellschaft als auch die Politik diese neuen Perspektiven anerkennen und unterstützen, um sicherzustellen, dass jeder Mensch die Pflege und Unterstützung erhält, die er benötigt.Dieser Artikel beleuchtet die Notwendigkeit eines differenzierten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit und den Wert eines Systems, das individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Es zeigt, dass hinter jedem Pflegegrad eine persönliche Geschichte steht und wie wichtig es ist, jedem Einzelnen gerecht zu werden.FazitDie Entscheidung des Bundessozialgerichts verdeutlicht, dass die Bewertung von Pflegebedürftigkeit ein hochgradig individueller Prozess ist, der eine differenzierte Betrachtung erfordert. Der Fokus liegt dabei nicht allein auf der physischen Beeinträchtigung, sondern vielmehr auf der Fähigkeit zur Selbstständigkeit und der Möglichkeit zur Kompensation durch Hilfsmittel. Der Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden markierte bereits einen wichtigen Schritt hin zu einem ganzheitlichen Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das sowohl körperliche als auch geistige und psychische Aspekte berücksichtigt. Es liegt nun an Gesellschaft und Gesetzgebung, diese neuen Perspektiven weiter auszubauen und sicherzustellen, dass alle Menschen mit Pflegebedarf die angemessene Unterstützung erhalten, die sie benötigen.Link zum Artikel..
Sandra Polo
Sandra Polo
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In Deutschland zeichnet sich ein Wendepunkt ab für Berufstätige, die gleichzeitig als pflegende Angehörige tätig sind. Bundesfamilienministerin Lisa Paus unterstreicht in einem Gastbeitrag für t-online die drängende Notwendigkeit, die Bedingungen für diese Doppelbelastung tragende Bevölkerungsgruppe zu verbessern. Ihr Appell für mehr Zeit und Flexibilität im Berufsalltag dieser Menschen ist ein klares Signal für einen anstehenden Wandel.Ein Blick auf die Realität pflegender BerufstätigerRund vier Millionen Menschen in Deutschland stehen täglich vor der Herausforderung, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Diese "informelle" Pflege, oft ausgeführt neben einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, bringt zahlreiche finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich. Die momentan verfügbaren staatlichen Unterstützungsangebote reichen bei Weitem nicht aus, um diesen Personenkreis angemessen zu entlasten.Die Forderung nach VeränderungMinisterin Paus macht deutlich, dass es nicht hinnehmbar ist, dass pflegende Angehörige finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. "Wer Pflegeverantwortung übernimmt, darf nicht in die Armutsfalle rutschen", betont sie. Ihr Ziel ist es, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren, ohne dass pflegende Angehörige aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden.Gesellschaftliche Verantwortung und der Weg nach vorneDie Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist keine Privatangelegenheit, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Engagement muss daher weitreichend sein, um die Situation für pflegende Angehörige zu verbessern und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Bundesregierung zeigt sich entschlossen, notwendige Veränderungen anzustoßen und den pflegenden Angehörigen die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen.FazitDer von Ministerin Paus angestoßene Diskurs markiert einen ersten Schritt hin zu einer verbesserten Unterstützung für pflegende Berufstätige. Die Herausforderungen sind groß, doch die Bereitschaft zur Veränderung scheint vorhanden zu sein. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um den Worten Taten folgen zu lassen. Doch die Richtung ist klar: Es geht darum, eine Balance zu finden, die es ermöglicht, Beruf und Pflege ohne finanzielle Nachteile und mit der notwendigen Flexibilität zu vereinbaren.Mit der Betonung auf individuelle und gesellschaftliche Verantwortung, setzt dieser Ansatz ein starkes Zeichen für eine inklusive und gerechtere Zukunft für pflegende Berufstätige in Deutschland.Lesen Sie den vollständigen Artikel hier...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Die Entscheidung für eine Karriere in der Pflege ist heute vielfältiger denn je. Mit der Einführung des generalistischen Pflegeberufs stehen angehenden Pflegekräften sowohl Ausbildungswege als auch die Möglichkeit eines Studiums offen. Doch wie entscheidet man sich zwischen Ausbildung und Studium? Welche Kriterien spielen dabei eine Rolle? Hier ist ein Überblick über die Unterschiede, Zugangsvoraussetzungen und die Eignung der beiden Wege.Unterschiede zwischen Ausbildung und Studium:Die beiden Wege unterscheiden sich vor allem durch ihre Zugangsvoraussetzungen und die wissenschaftliche Komponente. Das Pflegestudium legt einen höheren Wert auf wissenschaftliche Inhalte und bietet eine intensivere Vorbereitung auf die Steuerung von Pflegeprozessen.Was hat sich für Studierende geändert?Seit dem Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes erhalten Pflegestudierende eine Vergütung, was das Studium attraktiver macht. Es ist nun dual organisiert, wobei Studierende einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung abschließen und eine Ausbildungsvergütung erhalten.Zugangsvoraussetzungen:Für die Pflegeausbildung benötigt man in der Regel einen mittleren Schulabschluss, während für das Pflegestudium eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich ist. Berufserfahrung und abgeschlossene berufliche Pflegeausbildungen können den Zugang zum Studium erleichtern und dieses verkürzen.Für wen eignet sich welcher Weg?Die Entscheidung zwischen Ausbildung und Studium hängt davon ab, wo und wie man später arbeiten möchte. Personen mit Abitur könnten eher zum Studium tendieren, während die Ausbildung sich für diejenigen eignet, die sich vor allem für die direkte Patientenversorgung interessieren. Interesse an analytischem Denken und die Gestaltung von Pflegeprozessen sprechen eher für das Studium.Warum in der Pflege arbeiten?Die Pflegeberufe bieten attraktive Verdienstmöglichkeiten und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Trotz anfänglicher Vorbehalte ermutigen Experten wie Maja Schendel dazu, Praktika zu absolvieren und die Vielfalt der Pflegeberufe kennenzulernen. Oftmals führen persönliche Erfahrungen zu einer Begeisterung für den Beruf, die man vorher nicht erwartet hätte.Die Entscheidung zwischen Ausbildung und Studium in der Pflege ist eine wichtige Weichenstellung für die berufliche Zukunft. Indem man die eigenen Interessen, Fähigkeiten und Karriereziele sorgfältig abwägt, kann man den richtigen Weg für sich finden und sich auf eine erfüllende und herausfordernde Karriere in der Pflege vorbereiten.Link zum Artikel..
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV), die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft tritt, markiert einen bedeutenden Fortschritt für den Pflegeberuf in Deutschland. Diese Verordnung ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen und Verhandlungen zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens und soll die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften nachhaltig verbessern. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der PPBV besser zu verstehen, ist es hilfreich, auch die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) und das Pflegekompetenzgesetz zu kennen.Was ist die PPBV?Die PPBV ist eine gesetzliche Verordnung, die die Anwendung und Umsetzung eines Personalbemessungssystems in der stationären Krankenpflege regelt. Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass Krankenhäuser ausreichend und bedarfsgerecht Pflegepersonal bereitstellen. Dies soll nicht nur die Qualität der Pflege verbessern, sondern auch die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte optimieren. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), bezeichnete die Einführung der PPBV als historischen Meilenstein und einen bedeutenden Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs.Die Rolle der PPR 2.0Die PPR 2.0 (Pflegepersonalregelung 2.0) spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der PPBV. Die PPR 2.0 ist ein Instrument zur Bemessung des Pflegebedarfs in Krankenhäusern. Es wurde entwickelt, um den tatsächlichen Pflegeaufwand systematisch zu erfassen und zu bewerten. Durch diese genaue Ermittlung des Pflegebedarfs kann bestimmt werden, wie viele Pflegekräfte erforderlich sind, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.Die PPR 2.0 entstand durch die Zusammenarbeit des Deutschen Pflegerats, der Gewerkschaft ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ihre Erprobung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse flossen in die nun verabschiedete PPBV ein. Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betonte die Wichtigkeit dieser Zusammenarbeit und die positiven Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Pflegeberufe.Das PflegekompetenzgesetzDas Pflegekompetenzgesetz ergänzt die PPBV, indem es die Kompetenzen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Pflegekräften stärkt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Aus- und Weiterbildung im Pflegebereich zu fördern und die beruflichen Perspektiven für Pflegekräfte zu erweitern. Zusammen mit der PPBV trägt das Pflegekompetenzgesetz dazu bei, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Warum ist die PPBV jetzt so wichtig?Die Einführung der PPBV kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Der Pflegeberuf steht vor großen Herausforderungen, darunter der Fachkräftemangel und die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Durch die PPBV soll die Anzahl der Pflegekräfte bedarfsgerecht erhöht werden, was zu einer Entlastung des bestehenden Personals führt. Dies verbessert nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern erhöht auch die Attraktivität des Berufs für neue Fachkräfte.Hoffnungen und ErwartungenMit der PPBV verbinden sich große Hoffnungen für die Zukunft des Pflegeberufs. Pflegekräfte erwarten, dass ihre Arbeitsbelastung durch eine bedarfsgerechte Personalbemessung verringert wird. Dies ermöglicht ihnen, sich besser auf die Pflege der Patienten zu konzentrieren und ihre Aufgaben mit höherer Qualität zu erfüllen. Darüber hinaus soll die PPBV dazu beitragen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, was langfristig zu einem Zustrom neuer Fachkräfte führen könnte.Die Kombination aus der PPBV, der PPR 2.0 und dem Pflegekompetenzgesetz bildet einen wichtigen Rahmen, um die Herausforderungen im Pflegebereich zu bewältigen und eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Diese Maßnahmen zeigen, dass die Pflege in Deutschland eine zentrale Rolle spielt und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften höchste Priorität hat.Link zum DPR Newsletter..
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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In einer kürzlich durchgeführten Umfrage des Gesundheits- und Bildungsunternehmen SRH zeigte sich, dass das Wissen über den Pflegeberuf und dessen berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in der breiten Öffentlichkeit stark unterschätzt wird. Trotz der allgemeinen Anerkennung der Bedeutung der Pflege, sind sich viele Menschen nicht über die Vielfalt und das Potenzial dieses Berufs bewusst.Umfrageergebnisse und ihre BedeutungDie Umfrage ergab, dass 84% der Befragten glauben, dass Pflegeberufe in Zukunft an Bedeutung gewinnen werden. Dies unterstreicht die wachsende Relevanz dieser Berufsfelder, insbesondere in einer alternden Gesellschaft, die zunehmend auf qualifizierte Pflegekräfte angewiesen ist. Der attraktivste Aspekt des Berufs ist die gesellschaftlich relevante Tätigkeit, die vielen Menschen am Herzen liegt.Interessanterweise variieren die Präferenzen je nach Altersgruppe. Junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren schätzen besonders die persönliche Beziehung zu den Bedürftigen. Das zeigt, dass der Pflegeberuf für die jüngere Generation mehr als nur eine Arbeitsstelle ist – es ist eine Möglichkeit, bedeutungsvolle Beziehungen aufzubauen und einen direkten positiven Einfluss auf das Leben anderer zu haben. Auf der anderen Seite sehen Personen ab 65 Jahren den Sicherheitsaspekt als besonders wichtig an, was auf die stabilen und sicheren Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Sektor hinweist.Trotz dieser positiven Sichtweisen konnte etwa ein Viertel der Befragten keine spezifischen Merkmale nennen, die sie am Pflegeberuf attraktiv finden. Dies deutet darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung noch immer unzureichend über die zahlreichen Vorteile und Karrieremöglichkeiten in der Pflege informiert ist. Hier liegt eine große Herausforderung, aber auch eine Chance, durch gezielte Informationskampagnen das Image des Pflegeberufs zu verbessern.Herausforderungen und MissverständnisseEin Hauptproblem ist, dass die Aufgaben und die vielfältigen Möglichkeiten im Pflegeberuf oft nicht bekannt sind. Zwar erkennen viele Menschen Tätigkeiten wie die Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten oder die Überwachung von Patienten und der medizinischen Versorgung, aber wichtige Aufgaben wie die Qualitätskontrolle der medizinischen Versorgung sind weniger bekannt. Darüber hinaus gaben nur 10,9% der Befragten an, dass sie sich der Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten im Pflegeberuf bewusst sind. Dabei sind es genau diese Möglichkeiten, die den Pflegeberuf besonders machen. Susanne Vohs, Verwaltungs- und Pflegedirektorin am SRH Zentralklinikum Suhl und Sprecherin des SRH Pflegeboards, betont: „Die möglichen Weiterbildungs- und Karriereschritte machen den Pflegeberuf besonders attraktiv.“Vielseitigkeit und Karrierechancen im PflegeberufDie Vielseitigkeit des Pflegeberufs wird oft übersehen. Pflegende werden in vielen Abteilungen und Fachbereichen eingesetzt, darunter der Operationssaal, das Qualitätsmanagement und das Projektmanagement. Die Pflege bietet vielfältige Karrierechancen und Weiterbildungswege. Pflegekräfte können sich auf bestimmte medizinische Fachgebiete spezialisieren oder in leitende Positionen aufsteigen. Weiterbildungsmöglichkeiten reichen von Fachweiterbildungen, wie z.B. in der Intensivpflege oder Anästhesie, bis hin zu akademischen Abschlüssen, wie einem Bachelor oder Master in Pflegewissenschaften. Beispiele für Berufe nach der Weiterbildung sind:Krankenpflege-Koordinator*inPflegedirektor*inPflegefachkraft in der NotaufnahmeDarüber hinaus bieten Studiengänge weitere Aufstiegschancen, darunter:PflegedienstleitungPflegemanagementPflegeberatungPflegeforschungLehreErmutigung zur Berufswahl in der PflegeEs ist wichtig, dass mehr Menschen über die attraktiven Aspekte und die Karrieremöglichkeiten im Pflegeberuf informiert werden. Dies sollte eine Priorität für Bildungseinrichtungen und die Regierung sein, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und mehr junge Menschen für diese wichtige Karriere zu gewinnen. Der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften wird in den kommenden Jahren weiter steigen, und es liegt an uns, diesen Beruf zu fördern und zu unterstützen.Es ist an der Zeit, diese Chancen stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und damit nicht nur die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, sondern auch die Qualität der Pflege zu sichern.Selbständigkeit in der PflegeErfahren Sie mehr über die Karrieremöglichkeiten im Pflegeberuf und die Vorteile, die Selbständigkeit mit sich bringt, indem Sie an unserem Webinar mit unserer Brand Ambassador Joyce Githara, einer erfahrenen Krankenschwester und Gründerin von Expats Nurses Germany, teilnehmen. Im Webinar wird Joyce, spezifisch auf die häufigsten Fragen eingehen und aus ihrer eigenen Erfahrung berichten:Welche Schritte muss ich folgen, um selbstständig zu werden?Welche Kosten sind damit verbunden?Wie kann ich als selbstständige Krankenschwester beginnen? usw.FLEXXI App: Sogar mehr Vorteile als selbständige PflegefachkraftVermittlung von Patienten: Wir helfen Ihnen, Patienten zu finden, indem wir als Vermittler zwischen Pflegekräften und Pflegebedürftigen agieren.Unabhängigkeit: Jeder Auftrag ist unabhängig, sodass Sie keine langfristigen oder regelmäßigen Verpflichtungen eingehen müssen.Flexibilität: Sie können wählen, wo, wann und wie viel Sie arbeiten möchten.Eigenständige Entscheidungen: Sie haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob Sie einen Auftrag annehmen oder nicht.Höhere Einkommen: Addieren Sie Ihr Gehalt mit dem, was Sie mit FLEXXI verdienen Möchten Sie Ihr Einkommen direkt beeinflussen und ihn maximieren? 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Patricia Tovar
Patricia Tovar
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Was?: Kostenlosen Online Seminar: Mein Weg in die Selbstständigkeit als Krankenschwester! Mit Joyce Githara, selbständige Krankenschwester Wo?: Online auf YouTube Wer?: Joyce Catherine Njeri Githara, Krankenschwester und Brand Ambassador bei FLEXXI Care, und Dr. jur. Rudolf King, Gründer von FLEXXI Care. FLEXXI Care eGuide: So werden Sie mit FLEXXI selbstständig in der PflegeErfahren Sie mehr über die Karrieremöglichkeiten im Pflegeberuf und die Vorteile, die Selbständigkeit mit sich bringt, indem Sie an unserem Webinar mit unserer Brand Ambassador Joyce Githara, einer erfahrenen Krankenschwester und Gründerin von Expats Nurses Germany, teilnehmen.In diesem Webinar erhalten Sie Einblicke direkt von einer erfahrenen Krankenschwester über den Weg in die Selbstständigkeit, mögliche Herausforderungen und wichtige Aspekte, die es zu beachten gilt. Joyce Githara, Krankenschwester und Brand Ambassador bei FLEXXI Care, führt Sie durch ihre eigene Geschichte der Selbstständigkeit. Als kenianische Staatsbürgerin teilt sie wertvolle Erfahrungen und Einsichten, die sie auf ihrem Weg gesammelt hat. Zusammen mit Dr. jur. Rudolf King, dem Gründer von FLEXXI Care, wird sie alle Ihre Fragen zum Thema "Selbstständigkeit in der Pflege" umfassend beantworten, wie zum Beispiel:Welche Schritte muss ich folgen, um selbstständig zu werden?Welche Kosten sind damit verbunden?Wie kann ich als selbstständige Krankenschwester beginnen?Welche rechtlichen Aspekte muss ich beachten?Wie kann ich meine Einkünfte maximieren?Welche Herausforderungen kommen auf mich zu und wie gehe ich damit um?Nutzen Sie die Gelegenheit, von einer Expertin zu lernen, und erfahren Sie, wie die FLEXXI App Sie unterstützen kann, flexible und lukrative Aufträge zu erhalten, selbst über Ihre Arbeitszeiten zu bestimmen und von den Vorteilen der Selbständigkeit zu profitieren. Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz!Wo?Online auf YouTube.Wer?Joyce Catherine Njeri Githara, Krankenschwester und Brand Ambassador bei FLEXXI Care, und Dr. jur. Rudolf King, Gründer von FLEXXI Care.Jetzt hier anschauen!So können Sie auch bequem von zu Hause aus erfahren, wie man als Pflegefachkraft selbstständig wird.eGuide: So werden Sie mit FLEXXI selbstständig in der PflegeDer Weg dahin scheint kompliziert zu sein, aber mit dem neuen kostenlosen FLEXXI Care Guide ist er nun endlich ganz einfach! Der FLEXXI Care Guide ist ideal für alle, die sich für eine Karriere in der Pflege interessieren und den ersten Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen.Wir leiten Sie durch sieben einfache Schritte und gehen detaillierte auf benötigte Dokumente, den Zeitaufwand und die Kosten ein. Letzteres umfasst etwas Kosten für bestimmte Dokumente und Versicherungen. Danach sind Sie selbstständig in der Pflege. Zudem bekommen Sie Tipps und Tricks rund um das Thema Steuern und Versicherungen als Freiberufler und können sich so optimal auf Ihren Start in die Selbständigkeit vorbereiten.Die Informationen in unserem Guide, hat der Gründer von FLEXXI Care und gelernter Rechtsanwalt, Dr. Rudolf King, persönlich zusammengetragen, um sicherzustellen, dass alle rechtliche Vorschriften beachtet werden.Dieser Guide ist primär für Pflegekräfte und Schwestern im Raum München gedacht, aber die Anforderungen sind ähnlich in ganz Deutschland. In dem Guide wird genau beschrieben, an welche Behörde man sich melden muss, welche Dokumente benötigt werden und welche Anforderungen es gibt, um selbstständig in der Pflege zu arbeiten.Um alle Informationen zu erhalten, laden Sie sich jetzt den kostenlosen FLEXXI Care Guide herunter...
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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Die Pflegebranche steht vor erheblichen Herausforderungen, und eine der alarmierendsten ist die hohe Krankheitsrate unter Altenpflegekräften. Daten der Krankenkasse Barmer zeigen, dass es unter Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz in keiner anderen Berufsgruppe mehr krankheitsbedingte Fehlzeiten gibt als in der Altenpflege. Diese Erkenntnisse werfen ein Schlaglicht auf die dringende Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.Rekordverdächtige Fehlzeiten Im vergangenen Jahr meldeten sich Altenpflegekräfte in Rheinland-Pfalz durchschnittlich an 39,7 Tagen krank, wie der aktuelle Barmer-Gesundheitsreport zeigt. Dieser Wert übertrifft den bereits hohen Negativrekord des Vorjahres von 36,4 Tagen. Im Vergleich dazu liegt die Zahl der Krankheitstage aller bei der Barmer Versicherten in Rheinland-Pfalz bei durchschnittlich 24,6 Tagen. Auch die Techniker Krankenkasse (TK) verzeichnete in Pflegeberufen insgesamt im Schnitt 31,7 Krankheitstage, was deutlich über dem Schnitt aller Berufsgruppen von 20,4 Tagen liegt.Psychische Erkrankungen an der SpitzeDurchschnittliche Fehltage in der Altenpflege nach ErkrankungsartDer Gesundheitsreport zeigt, dass psychische Erkrankungen wie Depression der häufigste Grund für Fehltage in der Altenpflege sind. Auch Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenschmerzen und Atemwegserkrankungen wie Schnupfen und Husten tragen erheblich zu den Fehlzeiten bei. Verletzungen wie Verstauchungen und Bänderrisse kommen ebenfalls häufig vor.Handlungsbedarf bei den Arbeitsbedingungen Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland, betont, dass Arbeitgeber in der Pflege für bessere Arbeitsbedingungen sorgen müssen. Dazu gehören planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie mehr Ausbildungsplätze für Pflegehilfskräfte. Ein verbessertes betriebliches Gesundheitsmanagement könnte ebenfalls zur Reduzierung der Krankheitsrate beitragen. Übungen zur Vorbeugung von Rückenschmerzen und Kurse gegen Stress und psychische Belastungen sollten verstärkt angeboten werden. Dieses Problem wird nämlich durch das neue Pflegekompetenzgesetz behandelt, wo der Gesundheitsminister Karl Lauterbach Fokus auf der Aufwertung des Pflegeberufs liegt.Psychische Belastung und ihre Ursachen Die hohe psychische Belastung für Pflegekräfte resultiert nicht nur aus den körperlich anspruchsvollen Aufgaben, sondern auch aus der ständigen Konfrontation mit schweren Krankheitsverläufen und dramatischen Todesfällen. Diese emotionalen Herausforderungen erhöhen das Risiko für psychische Erkrankungen und machen deutlich, dass Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz in der Pflege dringend notwendig sind.Innovative Ansätze zur Entlastung der Pflegekräfte Eine Möglichkeit zur Entlastung der Pflegekräfte und zur Bewältigung der hohen Krankheitsrate bietet die FLEXXI App. Mit FLEXXI können Pflegebedürftige schnell und einfach qualifizierte Pflegekräfte für kurzfristige Einsätze finden. Die App ermöglicht es, ausgebildete Pflegekräfte zu buchen und dabei den Stundenlohn sowie die spezifischen Aufgaben festzulegen. Da bei Flexxi ausschließlich selbstständige Pflegekräfte aktiv sind, entfallen für die Einrichtungen Arbeitgeberpflichten und Steuerfragen. Diese flexible Lösung kann dazu beitragen, den Druck auf festangestellte Pflegekräfte zu verringern und somit ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Laden Sie jetzt die FLEXXI app herunter!Lesen Sie den Artikel hier...
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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