Kernaussagen:

    Viele Menschen übernehmen die Pflege eines Angehörigen – oft mit großem Einsatz, ohne ihre eigenen Ansprüche zu kennen. Wer regelmäßig eine nahestehende Person versorgt, leistet viel und kann zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Wie viel Rente bei Pflegegrad 3 möglich ist und wer sie bekommt, erfahren Sie hier.

Rentenanspruch für pflegende Angehörige

Viele Menschen pflegen ihre Eltern, Partner oder andere Angehörige im häuslichen Umfeld – oft neben dem Beruf, manchmal aber auch in Vollzeit. Für viele pflegende Angehörige ist die Pflege eine intensive, oft über Jahre geleistete Aufgabe. Was viele nicht wissen: Wer einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 regelmäßig pflegt, kann Rentenansprüche erwerben – ohne selbst zusätzliche Beiträge zu zahlen. Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Rentenversicherungsbeiträge. Durch die Rentenbeiträge entsteht ein sozialversicherungsrechtlicher Ausgleich – damit die Pflege nicht zur Altersarmut führt. Besonders für Menschen mit unterbrochenem Erwerbsverlauf kann das Pflegeengagement so später zur spürbaren Aufstockung der eigenen Rente beitragen.

Voraussetzungen für Rentenanspruch

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie:

  • eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen,
  • die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen ausüben,
  • nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind,
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind,
  • in häuslicher Umgebung pflegen und
  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Wie viel Rente bei Pflegegrad 3 gibt es?

Die Höhe der Rentenanwartschaft hängt vom Pflegegrad und vom Pflegeaufwand ab. Je höher der Pflegegrad und je mehr Zeit investiert wird, desto höher fallen die Rentenbeiträge aus. Die Pflegekasse zahlt – je nach Pflegegrad und bezogener Leistung – monatlich zwischen 131,65 und 696,57 Euro Rentenbeiträge ein, was einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 707,81 und 3.745,00 Euro entspricht.

Bei der Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 3 können sich – je nach Umfang der Pflege – monatliche Rentenansprüche zwischen 0,6 und 1,2 Entgeltpunkten pro Jahr ergeben. Das entspricht einem monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,61 und 34,99 Euro pro Jahr Pflegezeit.

(Quelle: BMG)

Berechnung des Rentenbeitrags für pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3

Für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge wird mit sogenannten fiktiven Einnahmen gearbeitet: Es wird so getan, als würde die Pflegeperson durch ihre Tätigkeit ein monatliches Einkommen erzielen. Dieses fiktive Einkommen bildet dann die Beitragsbemessungsgrundlage, auf die der Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 % angewendet wird – gezahlt von der Pflegekasse.

Die Grundlage für diese Berechnung ist die sogenannte Bezugsgröße, die sich am durchschnittlichen Bruttoentgelt der gesetzlich Versicherten orientiert. Seit 2025 gilt eine einheitliche Bezugsgröße für ganz Deutschland, davor betrug sie zuletzt (2024) 3.535 € monatlich in Westdeutschland und 3.465 € monatlich in Ostdeutschland.

Wie hoch die monatliche Bemessungsgrundlage im Einzelfall ist, hängt vom Pflegegrad und dem Umfang der Pflege ab. Bei Pflegegrad 3 beträgt die Bemessungsgrundlage bei reiner Pflege durch Angehörige (Pflegegeldbezug) 43 % der Bezugsgröße, bei Kombinationsleistungen 36,55 %, bei reiner Sachleistung 30,1 %.

Das bedeutet konkret: Bei einer Bezugsgröße von 3.500 € im Jahr 2025 liegt die beitragspflichtige Bemessungsgrundlage bei ca. 1.505 € (Pflegegeld). Darauf zahlt die Pflegekasse den Rentenversicherungsbeitrag – in diesem Beispiel rund 280 € pro Monat, was sich in wertvollen Rentenpunkten niederschlägt.

PflegegradPflegegeld (%)Kombileistung (%)Pflegesachleistung (%)
1---
227%22,95%28,9%
343%36,55%30,1%
470%59,5%49%
5100%85%70%

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Wer zahlt die Rentenversicherungsbeiträge?

Die Pflegekasse der gepflegten Person zahlt automatisch die Rentenversicherungsbeiträge für die pflegende Person, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. In Fällen, in denen die pflegebedürftige Person privatversichert ist, übernimmt das private Versicherungsunternehmen diese Beiträge. Bei Leistungen aus Beihilfe oder Heilfürsorge beteiligen sich entsprechende Stellen anteilig.

Rentenversicherungsbeiträge beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

So sichern Sie sich als pflegende Angehörige Ihre Rentenanwartschaften:

Pflegegrad muss vorliegen: Voraussetzung für die Beitragszahlung ist, dass die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Die Rentenpunkte gelten rückwirkend ab dem Monat der Feststellung des Pflegegrads durch die Pflegekasse.
Pflegegeld oder Kombinationsleistung muss bezogen werden: Die Rentenversicherungsbeiträge werden nur gezahlt, wenn die Pflegekasse auch Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung zahlt. Wird ausschließlich ein Pflegedienst genutzt, entfällt dieser Anspruch.
Pflegekasse informiert automatisch: Nach Genehmigung des Pflegegeldes sendet die Pflegekasse der gepflegten Person einen „Fragebogen zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen“ an die Pflegeperson. Darin werden Angaben zur Pflegezeit, Erwerbstätigkeit und der persönlichen Situation abgefragt.
Formular ausfüllen und zurücksenden: Die Pflegeperson füllt den Fragebogen aus und gibt an, wie viele Stunden sie pro Woche pflegt (mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen, maximal 30 Stunden pro Woche Erwerbstätigkeit).
Prüfung durch Pflegekasse und Meldung an Rentenversicherung: Die Pflegekasse prüft die Angaben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, meldet sie die Pflegeperson bei der Rentenversicherung an. Die Pflegezeit wird dann automatisch als rentenrechtlich relevante Zeit gutgeschrieben.

💡Tipp: Bei Änderungen der Pflegesituation – etwa mehr oder weniger Stunden in der Pflege oder Erwerbstätigkeit – sollte die Pflegekasse umgehend informiert werden, um Rentenansprüche nicht zu gefährden.

Wie viel Rente bei Pflegegrad 3 und Additionspflege und Mehrfachpflege?

In vielen Familien teilen sich mehrere Personen die Pflege eines Angehörigen – das ist rechtlich möglich und wird differenziert erfasst.

Bei der Additionspflege pflegen mehrere Angehörige gemeinsam dieselbe Person. Die Pflegezeiten werden dabei addiert, um die Rentenansprüche zu berechnen. Beispiel: Pflegt die Tochter an drei Tagen und der Sohn an zwei Tagen, können beide anteilig Rentenpunkte erhalten – sofern jeder die Mindestvoraussetzungen erfüllt.

Bei der Mehrfachpflege übernimmt eine Person die Pflege von mehreren Pflegebedürftigen. Auch hier kann die Pflegezeit addiert werden, wenn sie in Summe über 10 Stunden pro Woche liegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. keine Erwerbstätigkeit über 30 Std./Woche).

Wichtig ist in beiden Fällen eine klare Dokumentation, etwa durch Pflegetagebücher oder abgestimmte Angaben im Fragebogen der Pflegekasse. So lassen sich Rentenansprüche fair und nachvollziehbar verteilen.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Unterstützung im Pflegealltag durch FLEXXI

Sie müssen die häusliche Pflege Ihrer Liebsten nicht allein schultern, sondern dürfen sich Hilfe suchen. Mit FLEXXI Care finden Sie schnell und unkompliziert qualifizierte Pflegekräfte für die häusliche Unterstützung. Ob Grundpflege, Entlastungsleistungen oder medizinische Hilfe: FLEXXI bringt Sie mit erfahrenen, geprüften Fachkräften zusammen – direkt in Ihrer Nähe und abrechenbar über die Pflegekasse.

Und keine Sorge: Auch mit Unterstützung durch selbstständige Pflegekräfte können Sie durch die häusliche Pflege Rentenansprüche erwerben, sofern Sie weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen für die Pflege aufwenden.

FAQ: Häufige Fragen zur Rente & Pflegegrad 3

Wie viele Rentenpunkte bekomme ich bei der Pflege einer Person mit Pflegegrad 3?

Die Höhe der Rentenanwartschaft hängt von der wöchentlichen Pflegezeit ab. Bei Pflegegrad 3 ergeben sich je nach Aufwand etwa 0,6 bis 1,2 Entgeltpunkte pro Jahr. Das entspricht einem monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,61 und 34,99 Euro pro Jahr Pflegezeit. (Quelle: BMG)

Wer zahlt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?

Die Beiträge zur Rentenversicherung übernimmt die Pflegekasse der gepflegten Person.

Was muss ich tun, damit die Rentenansprüche angerechnet werden?

Nach Bewilligung des Pflegegeldes erhalten pflegende Angehörige automatisch einen Fragebogen von der Pflegekasse, den „Fragebogen zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen“. Diesen müssen sie ausfüllen und zurücksenden. Die Pflegekasse meldet dann die Pflegeperson bei der Rentenversicherung an und die Beiträge werden direkt abgeführt.

Ist eine rückwirkende Anrechnung der Pflege auf die Rente möglich?

Eine rückwirkende Anrechnung von Pflegezeiten auf die Rente ist nicht möglich. Erst, wenn der „Fragebogen zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen“ vollständig ausgefüllt vorliegt, werden Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt. Pflegeleistungen, die Sie vor der Antragstellung auf Pflegeleistungen erbracht haben, zählen nicht.

Gibt es Rentenansprüche bei Pflegegrad 3 auch für mehrere Pflegepersonen?

Ja, wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, kann die Rentenanwartschaft aufgeteilt werden. Bei der sogenannten Additionspflege muss der jeweilige Pflegeanteil klar dokumentiert werden – etwa über ein Pflegetagebuch oder eine gemeinsame Erklärung. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Wirkt sich die Pflege auf den Anspruch auf Grundrente aus?

Ja. Pflegezeiten gelten als sogenannte Grundrentenzeiten und können somit dazu beitragen, einen Anspruch auf die Grundrente zu erwerben.

Kann ich durch die Pflege von Angehörigen früher in Rente gehen?

Grundsätzlich zählt Pflegezeit als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann helfen, die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für bestimmte Rentenarten zu erfüllen. Das kann ermöglichen, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen – aber nur im Zusammenspiel mit anderen Versicherungszeiten. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Pflegestützpunkt ist empfehlenswert.

Kann ich auch in der Rente durch Pflege noch Rentenpunkte dazuverdienen?

Für Pflegepersonen, die bereits eine Altersvollrente beziehen, zahlt die Pflegekasse nur dann weiter Beiträge, wenn sie auf eine Teilrente (z. B. 99,99 %) umsteigen und damit unter der Regelaltersgrenze bleiben – so wird die Zahl an Beitragszeiten maximiert.

Wird die Rente durch Pflegegrad 3 erhöht?

Pflegebedürftigkeit selbst führt nicht zu einer höheren Altersrente. Pflegegrade sind keine rentenrechtlichen Kategorien, sondern dienen der Einordnung des Pflegebedarfs und der Ermittlung von Leistungen aus der Pflegeversicherung, nicht der Rentenversicherung. Trotzdem bringt ein anerkannter Pflegegrad – insbesondere Pflegegrad 3 – finanzielle Entlastungen durch höhere Leistungen der Pflegekasse mit sich.