How to apply to DAK for respite care

Kernaussagen:
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Pflegebedürftige, die zu Hause von ihren Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen betreut werden, haben Anspruch auf Leistungen für Verhinderungspflege, wenn Ihre eingetragene Pflegeperson verhindert ist. Erfahren Sie hier, wie Sie die Leistungen für Verhinderungspflege per DAK-Antrag in Anspruch nehmen.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) bezeichnet die Vertretung einer privaten Hauptpflegeperson, wenn diese zeitlich begrenzt abwesend ist. Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellt ein Budget zur Verfügung, um die Vertretung durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste oder durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte zu finanzieren. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
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Gründe, für Verhinderungspflege einen DAK-Antrag zu stellen
Ist die eingetragene Hauptpflegeperson acht oder mehr Stunden abwesend, kann dies im Rahmen der Verhinderungspflege vertreten werden. Gründe dafür können sein:
- Urlaub
- Krankenhausaufenthalt
- Reha-Aufenthalt
- Ruhetage
- Fortbildungen
- Dienstreisen
Sie können für Verhinderungspflege einen DAK-Antrag auch dann stellen, wenn die eingetragene Hauptpflegeperson nur stundenweise (die Hauptpflegeperson ist weniger als 8 Stunden pro Tag verhindert) abwesend ist. Gängige Gründe sind beispielsweise:
- Prüfungen
- stundenweise Fortbildungen
- wichtige Termine, z.B. Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge, etc
- Freizeitaktivitäten, auch private Treffen
Anspruch auf Verhinderungspflege
Damit Sie für die Verhinderungspflege einen Antrag bei der DAK stellen können, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Seit Juli 2025 ist es nicht mehr erforderlich, dass die Vorpflegezeit von sechs Monaten durchgängig erbracht wurde. Das Online-Formular der DAK fragt diese Informationen bei der Antragstellung ab.
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Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so besteht ein Anspruch von maximal acht Wochen (56 Tage) pro Jahr für Verhinderungspflege. Der finanzielle Umfang des Budgets ist davon abhängig, ob die Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal oder durch andere nahe Angehörige erbracht wird. Wenn nahe Angehörige, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, die Verhinderungspflege leisten, zahlt die Pflegekasse einen maximalen Zuschuss in Höhe des 2-fachen des monatlichen Pflegegeldes.
Aktuell gelten folgende Jahresbudgets für Verhinderungspflege:

(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
Die DAK fragt jetzt bereits bei der Antragstellung, ob Sie Verhinderungspflege vor oder ab dem 01.07.2025 beantragen möchten. Wenn Ihr Antrag vor dem 01.07.2025 beginnt und über dieses Datum hinausgeht, müssen zwei getrennte Anträge gestellt werden – einer bis zum 30.06.2025 und ein zweiter ab dem 01.07.2025. Hintergrund: Ab dem 01.07.2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Es steht dann ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, das flexibel für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)
Verhinderungspflege DAK-Antrag: So geht es
Um die Leistungen für Verhinderungspflege abzurufen, muss durch die pflegebedürftige Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person ein Antrag bei ihrer Pflegekasse gestellt werden, beispielsweise einen Verhinderungspflege-DAK-Antrag. Die Pflegekasse ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angegliedert.
Eine Antragstellung ist bei der DAK digital und postalisch möglich. Auf der Website können Sie über ein Online-Formular die Leistungen unkompliziert beantragen: Link zum Verhinderungspflege DAK-Antrag
Für die Antragstellung werden folgende Informationen benötigt:
- Anschrift der pflegebedürftigen Person
- Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Bankverbindung der pflegebedürftigen Person
- eingetragene Pflegepersonen
- Dauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der Verhinderungspflege
- Grund für die Beantragung Verhinderungspflege
- Name und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistenden
- falls bestehend: Verwandtschaftsverhältnis zu Verhinderungspflege leistenden Personen
Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie auch bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Sie können die wichtigen Anträge und Formulare auch erst nach Ihrer Abwesenheit einreichen. Auch wenn laut Gesetz kein Antrag vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege erforderlich ist, sollten Sie um sicher zu sein, dass die Kosten für die Ersatzpflege von der Pflegekasse übernommen werden, den Antrag aber am besten im Voraus stellen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1 )
Sie müssen im Verhinderungspflege-DAK-Antrag nicht angeben, welche Aufgaben die Pflegevertretung übernimmt, da die häusliche Pflege individuell organisiert werden kann. So können alle Aufgaben, die normalerweise von der Hauptpflegeperson geleistet werden, über die Verhinderungspflege vertreten werden. Meist sind dies Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Wenn medizinische Pflegeaufgaben vertreten werden sollen, sollten professionelle Pflegedienstleister mit der Ersatzpflege beauftragt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)
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Da bei FLEXXI ausschließlich qualifizierte Pflegekräfte registriert sind, werden die Leistungen unserer Pflegekräfte von der Pflegekasse anerkannt und erstattet. Dazu müssen Sie nur den Verhinderungspflege-DAK-Antrag ausfüllen. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, helfen wir gern.