Your Cart
Menu
Pflege finden
Über die App
Verhinderungspflege
Pflegen und verdienen
Unsere Pflegefachkräfte
Über uns
Media
Pflege Blog
Podcast
Events
Presse
Hilfe
Für Firmen
De
En
De
FLEXXI Blog
Abonnieren Sie den brandneuen FLEXXI Care Newsletter!
Erfahren Sie als erstes, von exklusiven Angeboten und Aktionen, und bleiben Sie auf dem Laufenden über alles, was FLEXXI Care und die World of Care betrifft!
Abonnieren
Folgen Sie uns auf:
Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025: Was sich ändert
Kernaussagen:Pflegende Angehörige leisten täglich Großartiges – doch auch sie brauchen Pausen. Genau hier setzt die Verhinderungspflege an: Sie ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder berufliche Verpflichtungen. In diesem Beitrag erfahren Sie:✔ Was Verhinderungspflege ist✔ Welche neuen Regeln ab dem 1. Juli 2025 gelten✔ Was bis zum 30. Juni 2025 weiterhin beachtet werden mussWas ist Verhinderungspflege?Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch haben. Sie greift dann, wenn die pflegende Hauptperson – häufig ein Familienmitglied – für eine gewisse Zeit ausfällt und eine andere Person (z. B. eine Pflegekraft) die Betreuung übernimmt.Ziel dieser Leistung ist es, pflegende Angehörige zu entlasten, ohne dass die Qualität der Versorgung darunter leidet. Sie kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden – flexibel angepasst an die Lebensrealität der Pflegepersonen.👉 Mehr erfahren: Besuchen Sie unsere Infoseite zur Verhinderungspflege und erhalten Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick: flexxi.care/de/vhpDie neuen Regeln ab dem 1. Juli 2025Ab dem 1. Juli 2025 treten im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wichtige Änderungen in Kraft. Die größte Neuerung: Das Entlastungsbudget.Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten künftig ein einheitliches Jahresbudget von 3.539 €, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet werden kann – ganz ohne Aufteilung einzelner Budgets. Zudem ist keine Vorpflegezeit von sechs Monaten mehr erforderlich. Die Leistung kann für insgesamt acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.Diese Änderungen machen es einfacher, schneller und planbarer, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, ohne dass die Organisation oder Finanzierung zur Belastung wird.🎥 Video-Tipp – Übersicht der Änderungen:Lejla Hadzimuratovic von FLEXXI Care erklärt die fünf wichtigsten Neuerungen zur Verhinderungspflege ab 2025:Was gilt noch bis zum 30. Juni 2025?Bis einschließlich 30. Juni 2025 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der Verhinderungspflege: Die pflegebedürftige Person muss seit mindestens 6 Monaten gepflegt worden sein, um Anspruch auf die Leistung zu haben. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € jährlich, zusätzlich können bis zu 843 € aus dem Kurzzeitpflegebudget übertragen werden – insgesamt also maximal 2.528 € im Jahr. Die Ersatzpflege darf für bis zu 6 Wochen pro Jahr erfolgen.Was passiert bei einem Übergang?Wenn bereits vor dem 1. Juli 2025 Verhinderungspflege genutzt wurde, wird dies bei der späteren Berechnung berücksichtigt: Bereits genutzte Wochen und Beträge werden auf das neue Entlastungsbudget angerechnet.Beispiel: Wer im Frühjahr 2025 schon 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen hat, hat ab dem 1. Juli noch 2 weitere Wochen verfügbar. Gleiches gilt für das Budget: Wenn bereits 1.685 € genutzt wurden, stehen ab Juli noch bis zu 1.854 € Restbudget zur Verfügung (3.539 € – 1.685 €).Die Unterschiede im ÜberblickEin praktisches BeispielFrau Müller pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3. Im Mai 2025 nutzt sie zwei Wochen Verhinderungspflege über einen ambulanten Pflegedienst – dabei entstehen Kosten von 900 €. Im August möchte sie erneut eine Auszeit nehmen. Ab dem 1. Juli stehen ihr durch die Neuregelung bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege im Jahr zur Verfügung – abzüglich der zwei Wochen und 900 €, die sie bereits vor Juli genutzt hat. Das bedeutet: Sie kann im weiteren Jahresverlauf noch bis zu 6 Wochen Ersatzpflege in Anspruch nehmen und hat noch 2.639 € Restbudget (3.539 € – 900 €).Ob sie nun eine freiberufliche Pflegekraft über eine Plattform wie FLEXXI Care organisiert, einen privaten Dienst beauftragt oder sich Unterstützung über das örtliche Pflegebüro holt – die neuen Regelungen geben ihr mehr Spielraum für Planung und Entlastung.Was ist mit Pflege durch Angehörige?Auch unter dem neuen Entlastungsbudget gelten besondere Regelungen, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zum 2.Grad durchgeführt wird.Bis zum 30. Juni 2025 galt: Die Kostenerstattung war auf das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt.Ab dem 1. Juli 2025 wird diese Grenze auf das 2-Fache des Pflegegeldes angehoben. Damit können pflegende Angehörige für ihre eingesetzte Zeit eine höhere Vergütung erhalten – sofern sie keine professionelle Pflegekraft sind und nicht erwerbsmäßig handeln.Auch Sachkosten (z. B. Fahrtkosten) können zusätzlich erstattet werden – wie bisher auf Nachweis.🎥 Video-Tipp – Detaillierter Einblick:Lejla Hadzimuratovic von FLEXXI Care erläutert die neue gesetzliche Grundlage und wie pflegende Angehörige konkret davon profitieren:Einfach beantragen – ohne VorkasseWer von den neuen Leistungen profitieren möchte, muss sie aber auch rechtzeitig und korrekt beantragen – das kann zur Herausforderung werden. Die neuen Leistungen zur Verhinderungspflege stehen ab Juli zur Verfügung – doch viele Angehörige schrecken vor dem Antrag zurück, weil sie erst in Vorleistung gehen müssen. Genau hier setzt die FLEXXI Sorgen-Los Karte an: Sie ermöglicht es, die Verhinderungspflege ohne eigene Vorauszahlung zu nutzen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt FLEXXI direkt.✅ Jetzt beantragen: Holen Sie sich die Sorgen-Los Karte und vermeiden Sie Vorauszahlungen für Ihre Verhinderungspflege: 👉 https://sorgenloskarte.flexxi.care/FazitDie Neuerungen ab dem 1. Juli 2025 bringen spürbare Verbesserungen für pflegende Angehörige: mehr Budget, weniger Bürokratie, mehr Flexibilität. Nutzen Sie jetzt die Zeit, um sich gut vorzubereiten – und profitieren Sie schon bald von den neuen Möglichkeiten der Verhinderungspflege...
FLEXXI Care
Juli 01, 2025
Max 4min lesezeit
0
198
Sie mehr
FLEXXI Blog
Pflege im Verhinderungsfall: Diese Unterstützungsmöglichkeiten gibt es
Die Pflege von Angehörigen ist eine große Verantwortung und ein Vollzeitjob – ohne geregelten Feierabend, Wochenenden oder Urlaub. Vielen pflegenden Angehörigen macht der Gedanke, selbst einmal auszufallen, daher große Sorgen. Erfahren Sie hier, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für pflegende Angehörige im Verhinderungsfall gibt.Verhinderungspflege: Unterstützungsleistung für den Verhinderungsfall Die Pflegekassen stellen für pflegebedürftige Personen ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung, mit der die Abwesenheit von pflegenden Angehörigen überbrückt werden kann. Als Verhinderungsfall werden dabei nicht nur ungeplante Abwesenheiten wie Krankheit, Klinik- oder Reha-Aufenthalte anerkannt, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, sondern auch berufsbedingte Abwesenheiten wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen und sogar private Abwesenheiten aufgrund von Urlaub oder privaten Terminen.Beispiele für tageweise Verhinderungsfälle:UrlaubKrankheit, auch psychische ErkrankungenKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenBeispiele für stundenweise Verhinderungsfälle:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenDie Pflegekasse handelt im Verhinderungsfall der Pflegeperson also im Prinzip so, wie bei einem erkrankten Arbeitnehmer. Sie stellt sicher, dass während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Ersatz finanziert werden kann. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es aber natürlich nicht. Dafür muss aber auch keine Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt attestiert werden.Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch ehrenamtliche Helfer geleistet werden. In vielen Fällen werden verschiedene Betreuungsmodelle kombiniert, um im Verhinderungsfall eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.(Quelle: BMG)Wann besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2. Wird die Pflege für gewöhnlich in häuslicher Umgebung durch eine private Pflegeperson erbracht, so kann die Verhinderungspflege im Verhinderungsfall genutzt werden. Wird die Pflege hauptsächlich durch einen ambulanten Pflegedienst gewährleistet, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Um die Verhinderungspflege erstmalig zu beantragen, ist im Jahr 2023 eine Vorpflegezeit in häuslicher Umgebung von sechs Monaten darzulegen und zu beweisen. Ab dem Jahr 2024 muss keine Vorpflegezeit mehr geleistet werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Leistungen der Pflegekasse im Verhinderungsfall Für die Pflege im Verhinderungsfall stehen im Verhinderungspflegebudget pro Jahr maximal 1.612 Euro zur Verfügung, die auf bis zu sechs Wochen, also 42 volle Tage aufgeteilt werden können. Es ist auch möglich, das Budget nur für stundenweise Vertretungen einzusetzen. Dann reduziert sich lediglich der finanzielle, nicht aber der zeitliche Anspruch.Das Verhinderungspflegebudget kann aufgestockt werden, indem ein Teil des Anspruchs auf Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege umgewidmet wird. Dadurch kann das Budget für Verhinderungspflege um bis zu 887 Euro jährlich erhöht werden, sodass insgesamt bis zu 2.499 Euro zur Verfügung stehen.Die Leistungen der Pflegekasse bei der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige sind jeweils vom vorliegenden Fall abhängig. Wird die Verhinderungspflege von Pflegepersonen übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, darf der Betrag für die Verhinderungspflege das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten.PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonalmit Umwidmung des Budgets für KurzzeitpflegeVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 492,00 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 835,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 1.110,00 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 1.369,50 EuroFür den Zeitraum, in dem Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Eine Ausnahme gilt hier wieder für die stundenweise Verhinderungspflege. Das Pflegegeld wird in dieser Konstellation unverändert weitergezahlt.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Welche Leistungen können im Verhinderungsfall über die Verhinderungspflege abgerechnet werden? Im Verhinderungsfall der Hauptpflegeperson können alle Leistungen, die diese sonst übernimmt, durch die Verhinderungspflege übernommen werden. Neben Aufgaben der Grundpflege, wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang, zählen dazu auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Wird die medizinische Pflege für gewöhnlich durch einen professionellen Pflegedienstleister erbracht, so kann dies auch während der Verhinderungspflege fortgesetzt werden. Bei FLEXXI können Sie für den Verhinderungsfall flexibel ausgebildete Pflegekräfte buchen, die die Aufgaben übernehmen, bei denen Sie Unterstützung bzw. eine Vertretung benötigen.Weitere Option für den Verhinderungsfall: Kurzzeitpflege Eine Alternative zu Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege. Dabei wird die pflegebedürftige Person stationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Diese Variante ist für viele Pflegebedürftige natürlich mit größeren Strapazen verbunden als die Verhinderungspflege, da sie ihre häusliche Umgebung verlassen müssen. Deshalb ist die Kurzzeitpflege eher eine Option für akute Notfälle, also wenn der Verhinderungsfall der Pflegeperson nicht planbar ist oder eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt.Das Budget für die Kurzzeitpflege ist aufgrund der größeren Aufwände etwas höher (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5) und kann für maximal acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Ansprüche für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können zum Teil miteinander verrechnet werden, um die individuelle Pflegesituation besser berücksichtigen zu können. Ein Vorteil der Kurzzeitpflege ist zudem, dass für die Inanspruchnahme keine Vorpflegezeit erfüllt sein muss. Damit ist Kurzzeitpflege in vielen Fällen eher die Notlösung, wenn sich eine Verhinderungspflege in häuslicher Umgebung durch den engen zeitlichen Zusammenhang nicht organisieren lässt.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 42 Kurzzeitpflege)Buchen Sie Unterstützung für den Verhinderungsfall über FLEXXI! Sie benötigen aufgrund eines Verhinderungsfalls eine Vertretung, die die häusliche Pflege Ihrer Angehörigen übernimmt? Über FLEXXI ist die Buchung von qualifizierten Pflegekräften für die Verhinderungspflege einfach und flexibel möglich. Buchen Sie Pflegekräfte bis zu drei Wochen im Voraus für genau die Leistungen, bei denen Unterstützung benötigt wird. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch in Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden...
FLEXXI Care
Februar 14, 2024
Max 7min lesezeit
0
1299
Sie mehr
Kosten für eine Pflegekraft zu Hause
Viele Menschen sind im fortgeschrittenen Alter auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig besteht bei vielen der Wunsch, im vertrauten Zuhause bleiben zu können. Mit der Unterstützung einer Pflegekraft ist das glücklicherweise in vielen Fällen möglich. Erfahren Sie hier, welche Kosten für eine Pflegekraft zu Hause anfallen und wie Sie diese über die Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren können.Bekannte Option für die häusliche Pflege: 24-Stunden-Pflege Die 24 Stunden Pflege ist wohl eines der bekanntesten Modelle für eine dauerhafte Betreuung von Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause. Dabei lebt die Pflegeperson dauerhaft mit dem Pflegebedürftigen zusammen, um diesen bei allen alltäglichen Aufgaben zu unterstützen.Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ rührt daher, dass die Pflegeperson in den Haushalt des Pflegebedürftigen einzieht und so praktisch permanent vor Ort ist. Dennoch ist die Arbeitszeit natürlich begrenzt und liegt in der Regel bei 40 bis 60 Stunden pro Woche. Überstunden müssen natürlich entsprechend ausgeglichen werden. Aufgrund des enormen zeitlichen Aufwands und der fordernden Aufgabe gibt es auch Modelle in der 24-Stunden-Pflege, bei denen sich mehrere Personen die Pflege und Betreuung teilen und beispielsweise alle zwei Wochen rotieren.Die intensive Betreuung macht die 24-Stunden-Pflege zu einem naheliegenden Modell. Die Rundumversorgung ist allerdings sehr teuer, sodass für die 24-Stunden-Pflege in vielen Fällen Hilfskräfte aus Osteuropa, sogenannte polnische Pflegekräfte, eingestellt werden. Diese können zwar Aufgaben der Grundpflege übernehmen und bei Alltagsaufgaben unterstützen, sie verfügen aber häufig über keine pflegerische Ausbildung und können daher auch keine Aufgaben der medizinischen Pflege übernehmen. Die korrekte Bezeichnung für dieses Modell mit Pflegekräften aus Polen lautet eigentlich „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Um eine tatsächliche 24-Stunden-Pflege handelt es sich eigentlich nur, wenn die Aufgaben von ausgebildeten Pflegekräften übernommen werden.(Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland)Vor- und Nachteile der 24-Stunden-Pflege Die 24-Stunden-Pflege ist ein bekanntes Pflegemodell, das jedoch in der Praxis nur schwer und teuer umzusetzen ist. Natürlich hat die 24-Stunde-Pflege zahlreiche Vorteile: So können die Pflegebedürftigen weiterhin in ihrem Zuhause betreut werden und erhalten eine Pflege, die speziell auf ihre Bedarfe zugeschnitten ist. In diesem Modell haben die Pflegepersonen mehr Zeit als bei einer Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst und können so auch bei alltäglichen Aufgaben unterstützen und Beschäftigung anbieten. Für Angehörige schafft das Modell natürlich ein größeres Sicherheitsgefühl, da sie wissen, dass ihre pflegebedürftigen Verwandten nicht allein sind.Vorteile der 24-Stunden-Pflege:Betreuung und Pflege im eigenen Zuhauseindividuelle Betreuungdauerhafte 24-Stunden-Betreuungmehr ZeitUnterstützung bei alltäglichen AufgabenEntlastung für AngehörigeDas Modell der 24-Stunden-Pflege hat jedoch auch seine Tücken. Zunächst ist es natürlich ziemlich teuer, sodass die Leistungen der Pflegekasse in der Regel nicht ausreichen, um eine Pflegekraft im 24-Stunden-Modell zu beschäftigen. Zudem muss genügend Platz vorhanden sein, um die Pflegeperson im Haushalt des Pflegebedürftigen unterzubringen. Aus Kostengründen greifen viele Familien auf sogenannte polnische Pflegekräfte zurück, die über keine grundständige Ausbildung in der Pflege verfügen. So ist oft eine zusätzliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erforderlich, um auch die Anforderungen in der medizinischen Pflege zu bedienen. Insgesamt unterstehen dann in vielen Fällen sehr hohe monatliche Kosten, die nur bedingt effizient sind. Es kann unter Umständen sinnvoller sein, sich gezielte Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte zu suchen, damit nicht nur die Quantität, sondern vor allem die Qualität der Pflege sichergestellt ist.Nachteile der 24-Stunden-Pflege:hohe KostenWohnraum für Pflegeperson erforderlichhäufig Einstellung angelernter Hilfskräfte aus Osteuropahäufige ergänzende Unterstützung durch Pflegedienst erforderlichAlternativen zur 24-Stunden-Pflege Neben der 24-Stunden-Pflege gibt es weitere Modelle, mit denen eine Pflege hauptsächlich in häuslicher Umgebung möglich ist.Betreutes Wohnen oder Senioren-WGs Mit dem betreuten Wohnen und der Senioren-WG gibt es zwei Modelle, die ein sicheres Betreuungsumfeld und Autonomie durch eine eigene Wohnung vereinen. Denn bei beiden Modellen haben Senioren ein eigenes Zuhause, das aber auf die besonderen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen durch eine barrierefreie Umgebung und die Nähe zu Pflegediensten eingeht.Beim betreuten Wohnen haben die Senioren eine eigene Wohnung, die aber beispielsweise mit einer Notfallklingel ausgestattet ist, sodass Hilfe schnell vor Ort ist. Dieses Modell ist für Senioren geeignet, bei denen der Unterstützungsbedarf zunimmt, die aber noch so mobil sind, dass sie ihren Alltag selbstständig bewältigen. Die besondere Einrichtung und Versorgungsinfrastruktur führt dazu, dass die Miete im betreuten Wohnen etwas höher ist als bei normalen Wohnungen vergleichbarer Größe.In einer Senioren-WG schließen sich mehrere ältere Menschen zusammen und teilen sich Küche und Gemeinschaftsräume. So können die Senioren ihren Alltag selbstbestimmt organisieren, sind aber nicht allein, sondern leben in Gemeinschaft mit anderen. Senioren-WGs können privat gegründet werden, in vielen Fällen ziehen Senioren aber auch in bestehende Wohngemeinschaften von Unternehmen oder Institutionen. Für das Leben in einer Wohngruppe kann ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss von 214 Euro pro Monat beantragt werden. Dieses Modell hat seine Vorzüge, ist aber sicherlich nicht jedermanns Sache. Bei einem erhöhten Pflegebedarf ist das Leben in einer Senioren-WG zudem nur noch bedingt möglich.Ambulante Pflegedienstleister Die wohl effizienteste Form, die Kosten für eine Pflegekraft zu Hause einzusetzen, ist die Beauftragung von ambulanten Pflegedienstleistern wie ambulanten Pflegediensten oder selbstständigen Pflegekräften. Diese bieten gezielt dort Unterstützung und Pflege, wo diese benötigt werden. Es handelt sich dabei um ausgebildete Pflegekräfte, die neben der Grundpflege auch die medizinische Pflege übernehmen können. Pflegende Angehörige werden durch sie daher besonders qualifiziert unterstützt und von komplexeren pflegerischen Aufgaben entlastet.Die meisten ambulanten Pflegedienstleister unterstützen nicht nur bei der medizinischen Pflege wie der Tablettengabe, dem Spritzen oder dem Anziehen von Stützstrümpfen, sondern bei Bedarf auch bei Alltagsaufgaben wie:Begleitung bei Einkäufen oder Erledigung dieserBegleitung zum Arzt, Amt oder anderen TerminenBegleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenDemenzbetreuungNachtwache und Nachtbereitschaft...Mit ambulanten Pflegedienstleistern ist eine besonders hochwertige und individuelle Pflege in häuslicher Umgebung möglich. FLEXXI macht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfacher, die passenden Pflegedienstleister für ihre Bedarfe zu finden: Über die FLEXXI-App können Sie für die gewünschten Aufgaben selbstständige Pflegekräfte buchen. Den Zeitpunkt und Ihren Wunschpreis können Sie selbst festlegen. Im Vergleich zur 24-Stunden-Pflege hat dieses Modell den Vorteil, dass Sie flexibel bleiben und keine aufwendigen Arbeitnehmerpflichten übernehmen müssen.Kosten Pflegekraft zu Hause: Höhe und Finanzierung Welche Kosten für eine Pflegekraft zu Hause anfallen, hängt vom gewählten Betreuungsmodell ab. Die 24-Stunden-Pflege ist natürlich deutlich teurer als eine stundenweise Unterstützung. Bei einer 24-Stunden-Kraft müssen Sie mindestens den Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde und das für 40 Stunden in der Woche zahlen. Dazu kommen noch die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen. So liegen die Kosten für eine 24-Stunden-Kraft oftmals zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Monat. Ambulante Pflegedienstleister und selbstständige Pflegekräfte rechnen ihre Arbeit in der Regel auf Stundenbasis ab. Die Stundensätze variieren hier je nach Aufgabenprofil.Die Kosten für eine Pflegekraft zu Hause können entweder privat getragen oder aus den Mitteln der Pflegekasse finanziert werden. Ab Pflegegrad 1 steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung, mit dem – wie der Name sagt – Entlastungen in der häuslichen Pflege organisiert werden können. Diese Mittel reichen natürlich bei Weitem nicht aus, um eine 24-Stunden-Kraft zu bezahlen. Es können aber medizinische Pflegeaufgaben oder auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Wohnungsreinigung finanziert werden.Ab Pflegegrad 2 stehen dann deutlich mehr Mittel zur Verfügung. Abhängig vom Pflegegrad wird Pflegegeld gezahlt, das flexibel eingesetzt werden kann, um die häusliche Pflege zu organisieren, zum Beispiel auch für die Kosten einer Pflegekraft zu Hause. Auch die Mittel aus dem Budget für Verhinderungspflege (maximal 1.612 Euro jährlich) können eingesetzt werden, um eine Pflegekraft zu bezahlen. Die Verhinderungspflege sollte jedoch vor allem dafür genutzt werden, Abwesenheiten der Pflegeperson zu überbrücken. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Neben den Zuschüssen aus der Pflegekasse besteht auch die Möglichkeit, verbleibende Kosten für eine Pflegekraft zu Hause bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 4.000 Euro steuerlich abzusetzen.Über FLEXXI zu geringen Kosten Pflegekraft für zu Hause finden FLEXXI macht pflegenden Angehörigen das Leben etwas leichter. Über die FLEXXI-App können Sie selbstständige Pflegekräfte für die Pflegeaufgaben buchen, bei denen Sie Unterstützung benötigen. So können Sie zu geringeren Kosten eine Pflegekraft für zu Hause finden, die bei folgenden Aufgaben professionelle Unterstützung bietet:medizinische VersorgungÜberwachung der GesundheitKörperpflege und HygieneAufstehen, Anziehen und ZubettgehenBeschäftigung und BegleitungHaushaltshilfeMit FLEXXI können Sie Ihre Mittel effizient für eine qualifizierte Pflegekraft einsetzen, statt viel Geld für eine 24-Stunden-Kraft zu bezahlen, die unter Umständen keine medizinische Pflege leisten darf. Zudem entbindet Sie FLEXXI vom Stress von Arbeitgeberpflichten, da bei uns ausschließlich selbstständige Pflegekräfte registriert sind, die ihre Leistungen per Rechnung abrechnen.Die Nutzung der FLEXXI-App ist für Sie kostenfrei. Sie legen selbstständig fest, welchen Stundenlohn Sie anbieten wollen. Selbstverständlich beraten wir Sie gern, welche Höhe angemessen ist. Probieren Sie FLEXXI doch gleich aus und finden Sie die passende Pflegekraft!..
FLEXXI Care
Januar 29, 2024
Max 7min lesezeit
0
2040
Sie mehr
Verhinderungspflege: Anspruch und Leistungen
Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe – vor allem, wenn sie neben einem Job und weiterer Care Arbeit erfolgt. Auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Erholung. Dank des Budgets der Verhinderungspflege können Sie sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch in Ihrer Abwesenheit gut versorgt sind. Erfahren Sie hier mehr über die Verhinderungspflege und wann auf Verhinderungspflege Anspruch besteht.Was ist Verhinderungspflege? Mit der Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) stellt die Pflegeversicherung Mittel zur Verfügung, mit der die zeitlich begrenzte Abwesenheit von Pflegenden überbrückt werden kann. Sind pflegende Angehörige aufgrund von dienstlichen Verpflichtungen wie Dienstreisen, Lehrgängen oder Prüfungen oder auch aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert, kann über die Leistungen für Verhinderungspflege ein Ersatz organisiert werden. Dafür kommen neben ambulanten Pflegediensten auch ehrenamtliche Helfer oder andere Verwandte und Bekannte, die nicht als Pflegeperson eingetragen sind, infrage. Dabei ist auch eine Kombination aus verschiedenen Betreuungsmodellen möglich. (Quelle: BMG)Verhinderungspflege Anspruch Ab Pflegegrad 2 besteht ein Verhinderungspflege Anspruch für bis zu 28 Tage pro Jahr (vier Wochen). Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Pflege regelmäßig durch private Pflegepersonen in häuslicher Umgebung geleistet werden. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege vollständig, besteht kein gesonderter Anspruch auf Verhinderungspflege. Zudem muss im Jahr 2023 noch eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vorliegen, bevor zum ersten Mal Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Zur Vorpflegezeit zählt dabei auch der Zeitraum, in dem nur Pflegegrad 1 vorlag. Erst dann, wenn die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt sein. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Gründe für einen Verhinderungspflege Anspruch Die Verhinderungspflege kann tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Entscheidend dabei ist, dass die Abwesenheit nur zeitweise und nicht dauerhaft vorliegt.Um die tageweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, können folgende Gründe geltend gemacht werden.UrlaubKrankenhausaufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenDie stundenweise Verhinderungspflege kann mit folgenden Anlässen begründet werden:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenAnspruch auf Verhinderungspflege besteht für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 liegt noch kein Anspruch vor. Insgesamt können maximal sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.Wer übernimmt die Verhinderungspflege? Die Verhinderungspflege kann im häuslichen Umfeld oder stationär erfolgen. Bei der stationären Verhinderungspflege wird die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim professionell betreut. Diese Form der Betreuung ist meist ziemlich kostenintensiv.Günstiger und flexibler ist es, wenn die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld erbracht wird. Hier kommen nämlich unterschiedliche Betreuungsmodelle infrage. Vom Budget der Verhinderungspflege kann selbstverständlich ein ambulanter Pflegedienst oder ein sonstiger professioneller Pflegedienstleister beauftragt werden. Die Pflege kann aber auch teilweise oder vollständig durch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder Ehrenamtliche übernommen werden. Diese dürfen jedoch nicht als Pflegeperson eingetragen sein. Vertreten sich zwei eingetragene Pflegepersonen, gibt es keinen Verhinderungspflege Anspruch.FLEXXI macht es Ihnen leicht, professionelle Pflegekräfte für die Verhinderungspflege zu finden. Über unsere App matchen wir Sie mit ausgebildetem Pflegepersonal, sodass Sie Ihren Verhinderungspflege Anspruch geltend machen können.Verhinderungspflege: Anspruch auf Leistungen Im Rahmen des Verhinderungspflege Anspruchs können alle Aufgaben an die Ersatz-Pflegeperson übertragen werden, die normalerweise von der Hauptpflegeperson übernommen werden. Häufig sind dies Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Hilfe beim Anziehen oder Toilettengang. Aber auch klassische haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen, Waschen, Einkaufen und Kochen können über das Budget der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.Wenn neben der häuslichen Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen auch eine medizinische Versorgung durch Pflegedienstleister erfolgt, so können diese Leistungen auch während der Verhinderungspflege über das Pflegesachleistungskonto abgerechnet werden, unabhängig davon, wer die Verhinderungspflege übernimmt. Mit FLEXXI können Sie deshalb ganz flexibel genau die Leistungen zubuchen, die Sie benötigen.Verhinderungspflege: Anspruch auf Kostenübernahme Ab Pflegegrad 2 stehen maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr im Rahmen des Verhinderungspflege Anspruchs zur Verfügung. Dieser Betrag erhöht sich um maximal 887 Euro, wenn Leistungen aus der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege umgewidmet wurden. Im Budget für Kurzzeitpflege müssen nach den für Verhinderungspflege in Anspruch genommenen Mitteln als „Reserve“ immer mindestens 968 Euro verbleiben. Auch der maximale Zeitraum erhöht sich über das Kurzzeitpflegebudget von regulär 28 Tagen auf bis zu sechs Wochen (42 Tage). Der Maximalbetrag für Verhinderungspflege liegt damit insgesamt bei 2.499 Euro pro Jahr.Die Leistungen fallen jedoch geringer aus, wenn die Verhinderungspflege von Personen übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigem im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. In diesem Fall ist das Verhinderungspflegebudget beim 1,5-fachen des monatlichen Pflegegelds gedeckelt. Zu beachten ist, dass das Pflegegeld während der Verhinderungspflege nur zur Hälfte weitergezahlt wird.Überblick über Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege Die Höhe des Budgets für Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 einheitlich. Lediglich, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige erfolgt, gibt es Unterschiede zwischen den Pflegegraden, da das Verhinderungspflegebudget in Anlehnung an das Pflegegeld berechnet wird: Pflegegrad Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal mit Umwidmung des Budgets für Kurzzeitpflege Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 1 0 € 0 € 0 € 2 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.499 Euro bis zu 474,00 Euro 3 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.499 Euro bis zu 817,50 Euro 4 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.499 Euro bis zu 1.092,00 Euro 5 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.499 Euro bis zu 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Verhinderungspflege Anspruch stundenweise nutzen Gut zu wissen: Wird die Verhinderungspflege nicht tage-, sondern lediglich stundenweise in Anspruch genommen, damit die pflegende Person private oder dienstliche Termine wahrnehmen kann, reduziert sich lediglich das finanzielle Budget der Verhinderungspflege. Das zeitliche Budget reduziert sich nur, wenn volle Tage in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass der Verhinderungspflege Anspruch theoretisch zeitlich unbegrenzt genutzt werden kann, wenn die Pflegeperson in einem Jahr keine längeren Abwesenheiten durch Urlaub oder ähnliches plant. In diesem Fall können über das Verhinderungspflegebudget im Alltag kleine Ruheinseln eingebaut werden, in denen die Pflegeperson sich erholen kann. Auch kurzzeitige Vertretungen dieser Art können Sie flexibel über FLEXXI buchen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Verhinderungspflege Anspruch beantragen Ab Pflegegrad 2 können Sie Gelder für die Verhinderungspflege beantragen. Die Beantragung erfolgt über ein formloses Schreiben an die Pflegekasse. Eine Antragstellung ist auch rückwirkend möglich, falls der Anlass für die Verhinderungspflege kurzfristig eingetreten ist. Die Abrechnung der Kosten erledigen professionelle Dienstleister in vielen Fällen direkt über die Pflegekasse. Wird die Verhinderungspflege durch Verwandte erbracht, kann der Kostenzuschuss über ein Formular der Pflegekasse beantragt werden.Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – was sind die Unterschiede? Während die Verhinderungspflege die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson während einer geplanten Abwesenheit abdecken soll, sollen mit der Kurzzeitpflege ungeplante Betreuungsengpässe aufgefangen werden. So kann eine Kurzzeitpflege notwendig werden, weil die pflegenden Angehörigen selbst plötzlich erkrankt sind und die Pflege nicht leisten können. Die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege ist auch möglich, wenn die pflegebedürftige Person eine kurzfristige stationäre Betreuung durch professionelle Pflegekräfte benötigt, zum Beispiel nach einer Operation.Die Kurzzeitpflege erfolgt entsprechend immer stationär, während bei der Verhinderungspflege in der Regel eine ambulante Versorgung in häuslicher Umgebung sichergestellt wird. Kurzzeitpflege kann pro Jahr für maximal acht Wochen in Anspruch genommen werden, entsprechend liegt auch der Maximalbetrag mit 1.774 Euro pro Jahr etwas höher als bei der Verhinderungspflege. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 42 Kurzzeitpflege)Die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können je nach Bedarf bis zu einem Maximalbetrag miteinander verrechnet werden. Beide Leistungen können ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Verhinderungspflege Anspruch nutzen: Finden Sie professionelle Pflegekräfte über FLEXXI! Pflegende Angehörige haben es verdient, auch mal sorgenfrei durchzuatmen. Dank FLEXXI können Sie sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit gut versorgt sind. Über die FLEXXI-App können Sie bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege buchen. Anhand Ihrer Anforderungen und Ihres Wunsch-Stundenlohns matchen wir Sie mit passenden Pflegekräften. Probieren Sie FLEXXI direkt aus – die Nutzung der App ist für Sie kostenlos!Häufige Fragen zum Verhinderungspflege Anspruch Ab welchem Pflegegrad besteht ein Verhinderungspflege Anspruch? Ab Pflegegrad 2 stehen 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Kann ich den Verhinderungspflege Anspruch auch stundenweise nutzen? Das ist möglich. Kurzfristige Abwesenheiten aufgrund eigener Arzt- oder Amtstermine, aber auch aufgrund privater Verabredungen oder dienstlicher Termine, sind Gründe, um die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall reduziert sich auch nur das finanzielle Budget. Ihr zeitlicher Maximalanspruch sinkt nicht, da hier nur volle Tage zählen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Reduziert sich das Pflegegeld durch die Verhinderungspflege? Nehmen Sie die Verhinderungspflege tageweise in Anspruch, wird für diesen Zeitraum nur die Hälfte des Betrags des Pflegegeldes gezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege erhalten Sie weiterhin das volle Pflegegeld. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Können nicht genutzte Verhinderungspflege Ansprüche ins Folgejahr übertragen werden? Nein, das Budget kann nicht „angespart“ werden, sondern muss zum Jahresende verbraucht werden. Eine rückwirkende Abrechnung ist jedoch möglich.Was ist ein angemessener Stundenlohn für Verhinderungspflege? Prinzipiell können Sie den Stundenlohn für die Verhinderungspflege mit der Pflegeperson individuell aushandeln. Wenn Sie Privatpersonen mit der Verhinderungspflege beauftragen, sollten Sie darauf achten, dass der gezahlte Stundenlohn nicht dem von professionellen Pflegedienstleistern entspricht. Sonst könnte die Pflegekasse die Höhe beanstanden und unter Umständen nicht voll erstatten.Professionelle Pflegedienstleister können deutlich freier vergütet werden. Über FLEXXI können Sie Ihren Wunschstundenlohn angeben und nach ausgebildeten Pflegekräften suchen. Wir beraten Sie gern, welche Höhe angemessen ist.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Muss das Geld für Verhinderungspflege versteuert werden? Erhalten Privatpersonen Geld, weil sie die Verhinderungspflege von Verwandten und Bekannten übernehmen, so sind diese Einkünfte in der Regel steuerfrei. Professionelle Pflegedienstleister müssen diese Einnahmen natürlich versteuern. Über FLEXXI können Sie selbstständige Pflegekräfte beauftragen, die die Steuern selbstständig abführen. Sie hingegen müssen keine Arbeitgeberpflichten übernehmen...
FLEXXI Care
Januar 24, 2024
Max 11min lesezeit
0
3064
Sie mehr
Pflegegrad 2: Beantragung und Leistungen
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld und umfangreiche Unterstützungsleistungen, mit denen eine qualitative Versorgung in häuslicher Pflege sichergestellt werden kann.Definition Pflegegrad 2Um die Pflegebedürftigkeit von Personen zu kategorisieren, wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Pflegegrad 1 ist dabei der niedrigste Pflegegrad, Pflegegrad 5 der höchste. Die Zuordnung erfolgt wie folgt:Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15) Pflegegrad 2 ist dementsprechend der zweitniedrigste Pflegegrad, der vergeben wird, wenn bereits eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten festgestellt werden kann. Oft liegen hier neben körperlichen Beeinträchtigungen auch bereits geistige Einschränkungen vor.Voraussetzungen für Pflegegrad 2Zur Feststellung des Pflegegrades lassen die Pflegekassen durch Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) oder sogenannte Medicproofs (private Versicherung) die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen einschätzen:MobilitätKognitive und kommunikative FähigkeitenVerhaltensweisen und psychische ProblemlagenSelbstversorgungSelbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten AnforderungenGestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)In jedem Modul vergibt der Gutachter Punkte, die dann in unterschiedlicher Gewichtung zu einer Gesamtpunktzahl zusammengerechnet werden. Die Fähigkeit zur Selbstversorgung wird mit 40 Prozent am höchsten gewichtet. Danach folgt mit 20 Prozent der selbstständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Die Punkte im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ fließen zu 15 Prozent in die Gesamtwertung ein, Mobilität mit 10 Prozent. Am geringsten werden die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen gewichtet. Sie fließen mit 7,5 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein. Für Pflegegrad 2 muss eine Gesamtzahl von mindestens 27 Punkten erreicht werden. Ab 46,5 Punkten ist dann der Bereich des Pflegegrads 3 erreicht. Pflegegrad 2 beantragenUm einen Pflegegrad zu beantragen, muss die betroffene Person in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt haben.Den Antrag auf den Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Wichtig ist, dass der Antrag nur durch die betroffene Person oder einen von ihr Bevollmächtigten oder einen Betreuer gestellt werden kann. Die Antragstellung ist dabei unkompliziert und formlos per Post, E-Mail oder Telefon mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" möglich. Die Pflegekasse übersendet danach ein Formular, über das Pflegeleistungen beantragt werden können. Zudem wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) (gesetzliche Versicherung) oder ein Medicproof (private Versicherung) entsendet, der die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers feststellt. Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann über den Pflegegrad und die dazugehörigen Leistungen.Wenn Sie Pflegegrad 2 beantragen wollen, nachdem bereits Pflegegrad 1 bescheinigt wurde, weil sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat, läuft der Vorgang genauso ab. Es muss also erneut ein Antrag gestellt werden und es findet eine erneute Begutachtung statt. Selbstverständlich kann auch bereits bei der ersten Begutachtung direkt Pflegegrad 2 erteilt werden.Leistungen Pflegegrad 2Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen alle Leistungen der Pflegeversicherung inklusive Pflegegeld zu. Die Budgets steigen zwar mit höherem Pflegegrad, jedoch kann bereits mit den Leistungen bei Pflegegrad 2 eine sichere Versorgung und Betreuung in häuslicher Umgebung sichergestellt werden.Leistungen bei Pflegegrad 2:316 Euro Pflegegeld pro Monat724 Euro Pflegesachleistungen pro Monat125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat689 Euro für Tages- und Nachtpflege pro Monat770 Euro für vollstationäre Pflege pro Monat1.774 Euro für Kurzzeitpflege pro Jahr1.612 Euro für Verhinderungspflege pro Jahr214 Euro für Wohngruppenzuschuss pro Monat40 Euro für verbrauchbare Pflegehilfsmittel pro Monat25,50 Euro für einen Hausnotruf pro Monat4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, einmaligPflegegeldPflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren. Dabei können die Berechtigten frei entscheiden, wie sie die Mittel nutzen, z.B. damit pflegende Angehörige oder Bekannte beruflich kürzertreten können. Bei Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat.PflegesachleistungenMit den Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 in Höhe von 724 Euro pro Monat kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, der bei der häuslichen Pflege unterstützt, indem er beispielsweise die medizinische Versorgung der pflegebedürftigen Person oder Aufgaben der Grundpflege übernimmt.EntlastungsbetragBereits ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich genutzt werden. Dieser kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren. Infrage kommen beispielsweise die Bezahlung oder Bezuschussung einer Reinigungskraft oder die Finanzierung von stundenweisen Betreuungsleistungen.Tages- und NachtpflegeUm die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, steht bei Pflegegrad 2 ein Budget von 689 Euro pro Monat zur Verfügung.Vollstationäre PflegeAlternativ zur häuslichen Pflege ist auch die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung möglich. Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige dafür einen monatlichen Betrag von 770 Euro.KurzzeitpflegeMit dem Budget für Kurzzeitpflege stehen Mittel für eine kurzfristige stationäre Betreuung durch professionelle Pflegekräfte, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Verfügung. Hier können bis zu 1.774 Euro an bis zu 28 Tagen im Jahr genutzt werden.VerhinderungspflegeAuch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Urlaub. Deshalb stehen bei Pflegegrad 2 jährlich 1.612 Euro im Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieser Betrag kann durch ungenutzte Mittel für Kurzzeitpflege erhöht werden. Insgesamt darf die Verhinderungspflege für maximal 28 volle Tage pro Jahr genutzt werden. Sie kann auch eingesetzt werden, um stundenweise Abwesenheiten der Pflegeperson zu überbrücken.In diesem Fall reduziert sich nur das finanzielle Budget, Sie können aber weiterhin die vollen Tage in Anspruch nehmen.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)WohngruppenzuschussEine Alternative zur häuslichen Pflege ist eine Pflege-Wohngruppe, in der sich mehrere Pflegebedürftige zusammenschließen. Dafür stehen ab Pflegegrad 1, 214 Euro monatlich zur Verfügung. Für die Gründung einer solchen Wohngruppe kann zudem ein einmaliger Zuschuss von bis zu 2.500 Euro gezahlt werden. PflegehilfsmittelPflegebedarf erfordert in den meisten Fällen den Einsatz von Pflegehilfsmitteln wie Schutzmasken, Handschuhen oder Bettschutzeinlagen, die mit der Zeit aufgebraucht werden. Zur Finanzierung stehen Pflegebedürftigen 40 Euro monatlich zur Verfügung.HausnotrufMit 25,50 Euro im Monat unterstützt die Pflegekasse die Einrichtung eines Hausnotrufes, über den der Pflegebedürftige im Notfall schnell Hilfe rufen kann.WohnraumanpassungenEine Pflegebedürftigkeit erfordert in vielen Fällen Anpassungen am Wohnraum. Hier kann ein Zuschuss von einmalig bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, so liegt die Maximalsumme für Wohnraumanpassungen bei 16.000 Euro.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)..
FLEXXI Care
Januar 23, 2024
Max 6min lesezeit
0
2153
Sie mehr
Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Beantragung
Wenn ältere Menschen ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen, sollte die Beantragung eines Pflegegrades in Betracht gezogen werden. Denn bereits mit Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wertvolle Unterstützung und Entlastung.Definition Pflegegrad 1 Über den Pflegegrad wird festgestellt, wie hoch die Pflegebedürftigkeit einer Person ist. Dabei wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto höher ist auch der Pflegegrad:Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Pflegegrad 1 ist damit der niedrigste Pflegegrad. Er wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person gering beeinträchtigt sind. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um körperliche Beeinträchtigungen, die mit zunehmendem Alter auftreten.Voraussetzungen für Pflegegrad 1 Die Pflegebedürftigkeit entwickelt sich im Alter in vielen Fällen schleichend. Damit die Senioren und ihre pflegenden Angehörigen mit der Situation nicht überfordert werden, sollte frühestmöglich ein Pflegegrad beantragt werden. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegekasse der betroffenen Person eingereicht werden.Diese entsendet bei gesetzlich Versicherten für die Beurteilung des Pflegegrades einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder bei privat Versicherten einen sogenannten Medicproof. Diese führen dann eine Begutachtung durch, bei der sechs Lebensbereiche, die als Module bezeichnet werden, betrachtet werden. Bereiten Sie Ihre Angehörigen und sich auf diese Begutachtung am besten bereits vor, indem Sie wichtige Dokumente und Informationen wie benötigte Medikamente, Medikationsplan und Hilfsmittel, Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate und – falls vorhanden – die Pflegedokumentation bereitlegen. Auch die Anwesenheit Ihrer Liebsten bei der Begutachtung gibt vielen Personen Sicherheit.Module bei der BegutachtungBei der Begutachtung werden folgende Bereiche betrachtet:Mobilität: Hier wird geprüft, wie selbstständig sich die Person in der eigenen Wohnung bewegen kann und alltägliche Aufgaben körperlich bewältigt.Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Der Gutachter schätzt ein, ob die Person noch selbstständige Entscheidungen treffen, ihre Bedürfnisse und Wünsche äußern und mit anderen Menschen interagieren kann.Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Leidet die Person unter psychischen Problemen wie Ängsten oder Depressionen, kann ebenfalls eine Pflegebedürftigkeit vorliegen.Selbstversorgung: Werden Aufgaben des täglichen Lebens – vom selbstständigen Toilettengang über die Körperpflege bis zur Zubereitung von Essen – nicht mehr (vollständig) allein bewältigt, so ist dies ein Indikator für eine Pflegebedürftigkeit.Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Im Alter fallen häufiger Arztbesuche an, aber auch Therapien oder Medikamenteneinnahmen sind aufgrund von Erkrankungen in vielen Fällen erforderlich. Deshalb schätzt der Gutachter ein, ob diese Anforderungen selbstständig bewältigt werden können.Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit kann auch sein, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Alltag selbstständig zu planen, sich zu beschäftigen und andere Menschen zu treffen.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Ermittlung der GesamtpunktzahlFür die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit werden in diesen Bereichen Punkte vergeben, die unterschiedlich gewichtet zu einer Gesamtpunktzahl führen. Mit einer Gewichtung von 40 Prozent wird der Fähigkeit zur Selbstversorgung die größte Bedeutung zugeschrieben. Mit 20 Prozent hat der selbstständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen die zweithöchste Gewichtung. Die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte folgt mit 15 Prozent, danach die Mobilität mit 10 Prozent. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen fließen mit 7,5 Prozent in die Gesamtbewertung ein.Daraus ermittelt der Gutachter dann die Gesamtpunktzahl. Liegt diese im Bereich zwischen 12,5 und unter 27 Punkten, liegt ein Anspruch auf Pflegegrad 1 vor. Sollte die betroffene Person überraschenderweise eine niedrigere Punktzahl erreichen, drohen Ihnen keine Nachteile. In diesem Fall können Sie den Antrag auf Pflegeleistungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen. Deshalb sollten Sie nicht zu lange zögern, einen Antrag einzureichen. In den meisten Fällen „verschenken“ Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Geld, weil sie unsicher sind, ob sie einen Antrag stellen sollen. Rückwirkend kann kein Geld ausgezahlt werden.Formale Anforderungen Neben der Pflegebedürftigkeit gibt es noch formale Anforderungen, um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten: Die Betroffenen müssen in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Bei Kindern zählt, wie lange die Eltern bereits eingezahlt haben.Pflegegrad 1 beantragenDie Beantragung eines Pflegegrades ist ein unbürokratischer Vorgang. Dazu muss die betroffene Person oder ein Bevollmächtigter oder Betreuer von dieser, einen formlosen Antrag mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" bei der Pflegekasse einreichen. Möglich ist dies per Post, E-Mail oder Telefon. Es empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Antragstellung, damit Sie diese nachweisen können.Da die Pflegekassen bei den Krankenkassen angesiedelt sind, kann der Antrag also einfach an den Krankenversicherer geschickt werden. Diese leiten den Antrag an die Pflegekasse weiter, die Ihnen ein Formular zuschickt, über das Sie Pflegeleistungen beantragen können. Danach entsendet die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einem Gutachter (gesetzliche Versicherung) oder das private Versicherungsunternehmen einen Medicproof, der ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit erstellt. Dieses dient der Pflegekasse als Grundlage, um über den Pflegegrad zu entscheiden. Sollte die Pflegeversicherung einen ablehnenden Bescheid versenden, können Sie in den Widerspruch gehen.Genauso läuft das Verfahren ab, wenn Sie nach Pflegegrad 1 einen höheren Pflegegrad beantragen wollen, weil sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert. Es findet dann eine erneute Begutachtung statt.Leistungen Pflegegrad 1Sobald der Pflegegrad durch die Pflegekasse bescheinigt wurde, erhält die pflegebedürftige Person Leistungen. Mit diesen kann die Versorgung und Betreuung in häuslicher Pflege unterstützt werden, indem ambulante Pflegedienste oder andere Pflegedienstleister beauftragt sowie Pflegehilfsmittel und Anpassungen der Wohnsituation finanziert werden.Entlastungsbetrag Die größte Unterstützung bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Damit können beispielsweise Besuche von einem ambulanten Pflegedienst zur medizinischen Versorgung, eine Reinigungskraft oder stundenweise Betreuung finanziert werden.Pflegehilfsmittel Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 40 Euro für verbrauchbare Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Schutzmasken, Handschuhe oder Bettschutzeinlagen.Hausnotruf Um im Notfall einen Notruf absetzen zu können, erhalten pflegebedürftige Personen 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf.Digitale Pflegeaufwendungen Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben in der ambulanten Pflege Anspruch auf bis zu 50 Euro monatlich für digitale Pflegeaufwendungen (DIPA). Dabei handelt es sich um digitale Anwendungen, um die Mobilität oder kognitivekognitiven Fähigkeiten zu erhalten oder die Pflege und Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden zu organisieren.Wohnraumanpassungen Sind in der Folge der Pflegebedürftigkeit Anpassungen am Wohnraum notwendig, kann dazu ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss von bis zu 4.000bis 4.000 Euro beantragt werden. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt erhöht sich dieser Beitrag entsprechend bis zu einer Maximalsumme von 16.000 Euro.Wohngruppenzuschuss Neben der häuslichen Pflege durch Angehörige ist auch der Einzug in eine Pflege-Wohngruppe eine Option. Dort leben Pflegebedürftige zusammen. Ab Pflegegrad 1 ist dazu ein Zuschuss von 214 Euro möglich. Zudem kann die Gründung einer Pflege-Wohngruppe mit einmalig bis zu 2.500 Euro unterstützt werden. Auch hier ist die Maximalfördersumme bei vier Wohngruppen-Bewohnern, also bei 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft, erreicht.Pflegegeld Bei Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.Leistungen bei höheren PflegegradenAb Pflegegrad 2 kommen neben dem Pflegegeld monatliche Budgets für Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege und vollstationäre Pflege hinzu. Hier stehen je nach Pflegegrad unterschiedlich hohe Budgets zur Verfügung. Zudem können ab Pflegegrad 2 jährlich 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege und 1.612 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)..
FLEXXI Care
Januar 22, 2024
Max 7min lesezeit
0
1453
Sie mehr
Pflegegrad beantragen: So funktioniert es
Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe. Mit einem Pflegegrad erhalten Sie Unterstützung und Entlastung. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und welche Leistungen Ihnen zustehen.Was ist ein Pflegegrad? Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Über den Pflegegrad wird die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Diese definiert das Bundesministerium für Gesundheit wie folgt:„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“ (Quelle: BMG)In Abhängigkeit von der Pflegebedürftigkeit wird ein Pflegegrad vergeben. Der niedrigste Pflegegrad ist Pflegegrad 1, der höchste Pflegegrad 5. Die Pflegegrade werden wie folgt beschrieben:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen und desto höhere Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen zu. Für die Einstufung in einen Pflegegrad entsenden die gesetzlichen Pflegekasse, einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK). Bei den privaten Pflegeversicherungen stellt ein sogenannter Medicproof das Gutachten aus. Auf Basis dieser Gutachten entscheiden die Krankenkassen(Pflegekassen) dann, welcher Pflegegrad gewährt wird. Selbstverständlich können Sie den Wechsel in einen höheren Pflegegrad beantragen, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nach der Einstufung verschlechtert.Wann sollte ich einen Pflegegrad beantragen? Eine Pflegebedürftigkeit entwickelt sind in vielen Fällen schleichend. Deshalb sind Angehörige oftmals unsicher, wann der Zeitpunkt gekommen ist, um einen Pflegegrad zu beantragen. Eine pauschale Antwort darauf gibt es natürlich nicht. Ein klares Anzeichen, dass Sie über die Beantragung eines Pflegegrades nachdenken sollten, ist zunehmender Unterstützungsbedarf im Alltag. Können Ihre Angehörigen aufgrund von körperlichen und geistigen Einschränkungen alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen, so sollten Sie einen Pflegegrad beantragen.Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da Sie keine negativen Konsequenzen erleben, wenn der Antrag abgelehnt wird. In den meisten Fällen ist es eher so, dass Angehörige zu lange zögern und so Geld verschenken. Zudem sollten Sie bedenken, dass der Leistungsbeginn erst mit der Antragstellung einsetzt, auch wenn die Pflegebedürftigkeit vielleicht schon länger vorliegt.Scheuen Sie sich also nicht, den Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Ein Pflegegrad sorgt für Entlastung in der häuslichen Pflege und trägt dazu bei, dass Ihre Angehörigen gut versorgt werden.Voraussetzungen und Kriterien für einen Pflegegrad Leistungen aus der Pflegekasse kann nur beziehen, wer in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflichtversicherung eingezahlt hat. Im Fall von Kindern mit Pflegebedarf zählt die Einzahlung der Eltern.Um den Pflegegrad festzulegen, betrachtet der Gutachter des Medizinischen Dienstes sechs Module. Diese werden unterschiedlich gewichtet und ergeben am Ende ein Bild darüber, wie selbstständig die begutachtete Person noch ist. Die Module sind:Mobilität: Betrachtet wird dabei, wie selbstständig die Person sich noch in der eigenen Wohnung bewegen kann oder ob sogar ein Wenden im Bett erforderlich ist.Mobilität:Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hierbei wird getestet, ob die Person noch in der Lage ist, selbstständige Entscheidungen zu treffen, Bedürfnisse und Wünsche zu äußern und mit anderen Menschen zu interagieren.Mobilität:Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Psychische Probleme wie Ängste oder Depressionen können ebenfalls eine Pflegebedürftigkeit begründen.Mobilität:Selbstversorgung: Gemeint sind dabei alle Aufgaben des täglichen Lebens, vom selbstständigen Toilettengang über die Körperpflege bis zur Zubereitung von Essen.Mobilität:Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Liegen Erkrankungen vor, für die Arztbesuche, Therapien oder Medikamenteneinnahme erforderlich sind, sollten diese selbstständig bewältigt werden können.Mobilität:Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Dieser Bereich soll abdecken, inwieweit die Person noch in der Lage ist, ihren Alltag selbstständig zu planen, sich zu beschäftigen und andere Menschen zu treffen.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Wo kann ich einen Pflegegrad beantragen? Die Beantragung des Pflegegrades erfolgt bei der Pflegekasse der betroffenen Person. Diese ist der Krankenkasse des Versicherten zugeordnet. Sie können den Antrag auf einen Pflegegrad also an die Krankenkasse senden, damit diese ihn an die Pflegekasse weiterleitet. Für Privatversicherte ist der Ansprechpartner die private Pflegeversicherung.Die Antragstellung muss über die pflegebedürftige Person erfolgen. Als pflegende Angehörige können Sie dabei zwar unterstützen, selbst dürfen Sie den Antrag aber nur einreichen, wenn Sie Bevollmächtigter oder Betreuer sind. Dann kann der Antrag auch mit einer Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises gestellt werden.Den Pflegegrad zu beantragen, ist unkompliziert. Der Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" reicht aus, um den Antrag schriftlich, per E-Mail oder per Telefon zu stellen. Es empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Antragstellung, damit Sie nachweisen können, dass der Antrag tatsächlich gestellt wurde. Sie erhalten dann ein Formular der Pflegekasse, über das Sie Pflegeleistungen beantragen können.Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person, nachdem ein Pflegegrad festgelegt wurde, so können Sie einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen. Das Verfahren läuft genauso ab wie bei der erstmaligen Antragsstellung. Es findet also auch wieder eine Begutachtung statt.Checkliste: Ablauf Beantragung des Pflegegrades So läuft die Beantragung eines Pflegegrades für gewöhnlich ab:1. Ihnen fällt auf, dass Ihre Angehörigen den Alltag immer schlechter alleine bewältigen. Ermutigen Sie die Person, einen entsprechenden Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen.2. Per Brief, E-Mail oder Telefon kann bei der zuständigen Krankenkasse(Pflegekasse) ein formloser Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden.3. Sie erhalten von der Pflegekasse ein Formular, das von der pflegebedürftigen Person ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Alternativ kann das auch durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer erfolgen. Das Formular übermitteln Sie per Post zurück an die Pflegekasse.4. Die Pflegeversicherung entsendet einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Pflegeversicherung) oder einen Medicproof (private Pflegeversicherung), der eine Begutachtung durchführt und der Pflegekasse ein Gutachten vorlegt. Es empfiehlt sich, für die Begutachtung bereits wichtige Dokumente und Informationen wie benötigte Medikamente, Medikationsplan und Hilfsmittel, Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate und – falls vorhanden – die Pflegedokumentation vorzubereiten. Am besten begleiten Sie Ihre Angehörigen bei der Begutachtung, um Rückfragen des Gutachters zu beantworten, aber auch, um Sicherheit zu geben.5. Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad vergeben wird und übersendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid. Sollte der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen.6. Nachdem der Pflegegrad beschieden wurde, können Sie die Leistungen abrufen.Leistungen Pflegegrad Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu. Im Pflegegrad 1 haben Sie lediglich Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Dazu kommen bis zu 40 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel und 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf.Zusätzlich zu diesen Leistungen stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 monatlich auch noch Pflegegeld sowie Budgets für Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege und vollstationäre Pflege zur Verfügung. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch das Pflegegeld und die einzelnen Budgets. Jährlich können Sie zudem die Budgets für Kurzzeitpflege (1.774 Euro) und Verhinderungspflege (1.612 Euro) nutzen.Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades besteht zudem die Möglichkeit, bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen und einen Zuschuss von 214 Euro monatlich für eine Wohngruppe zu erhalten.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)..
FLEXXI Care
Dezember 18, 2023
Max 6min lesezeit
0
1197
Sie mehr
In 7 Schritten selbstständige Pflegekraft oder Krankenschwester werden | Mit Erfolg selbstständig in der Pflege
Kernaussagen: Diese Dokumente und Mitgliedschaften benötigen Sie, um selbstständig in der Pflege zu arbeiten: Einen Personalausweis oder Reisepass Eine Berufsurkunde oder Berufsnachweis *PREMIUM-STATUS* Eine Berufshaftpflichtversicherung *PREMIUM-STATUS* Ein polizeiliches Führungszeugnis Eine Mitgliedschaft in der BGW und Anmeldung beim Gesundheitsamt Gewerbeanmeldung Wie kann ich eine selbstständige Pflegekraft werden? Diese Frage haben sich bestimmt viele gestellt. Immer mehr Pflegefachkräfte und Krankenschwester entscheiden sich leider den Beruf zu verlassen, da die Arbeitsbedingungen immer schlechter werden.Überarbeitet, unterbezahlt und nicht wertgeschätzt, so sieht der Alltag für viele Menschen aus. Aber außer sich kaputt zu arbeiten oder den Beruf zu verlassen, gibt es noch eine dritte Option, die nicht oft erwähnt wird: Selbstständig werden. Bei FLEXXI Care glauben wir, dass die Zukunft der Pflege zu Hause, bei freiberuflichen Pflegekräften und Krankenschwestern liegt, die selbst entscheiden können, wo, wie und für wie viel sie arbeiten wollen. So werden Sie mit FLEXXI selbstständig in der PflegeDer Weg dahin scheint kompliziert zu sein, aber mit dem neuen kostenlosen FLEXXI Care Guide ist er nun endlich ganz einfach! Der FLEXXI Care Guide ist ideal für alle, die sich für eine Karriere in der Pflege interessieren und den ersten Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen.Wir leiten Sie durch sieben einfache Schritte und gehen detaillierte auf benötigte Dokumente, den Zeitaufwand und die Kosten ein. Letzteres umfasst etwas Kosten für bestimmte Dokumente und Versicherungen. Danach sind Sie selbstständig in der Pflege. Zudem bekommen Sie Tipps und Tricks rund um das Thema Steuern und Versicherungen als Freiberufler und können sich so optimal auf Ihren Start in die Selbständigkeit vorbereiten.Die Informationen in unserem Guide, hat der Gründer von FLEXXI Care und gelernter Rechtsanwalt, Dr. Rudolf King, persönlich zusammengetragen, um sicherzustellen, dass alle rechtliche Vorschriften beachtet werden.Dieser Guide ist primär für Pflegekräfte und Schwestern im Raum München gedacht, aber die Anforderungen sind ähnlich in ganz Deutschland. In dem Guide wird genau beschrieben, an welche Behörde man sich melden muss, welche Dokumente benötigt werden und welche Anforderungen es gibt, um selbstständig in der Pflege zu arbeiten. Um alle Informationen zu erhalten, laden Sie sich jetzt den kostenlosen FLEXXI Care Guide herunter. Schritt 1: PersonalausweisAls Erstes benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass.Schritt 2: Nun können Sie Aufträge über FLEXXI Team annehmen!Sie dürfen jetzt schon als selbstständiger Pflegehelfer bzw. Haushaltshilfe auf der FLEXXI Team App Aufträge annehmen.Schritt 3: BerufsurkundeUm als Pflegefachkraft selbstständig auf der FLEXXI Team App zu arbeiten, laden Sie bitte noch Ihre Berufsurkunde hoch. Ihr professionelles Zeugnis oder Ihre Berufsurkunde bestätigt Ihren Status als Krankenschwester oder -pfleger, Altenpfleger oder über Ihre Ausbildung in einem ähnlichen Beruf mit mindestens 3 Jahren Ausbildung. Dieses Dokument sollten Sie im Original haben und ist wichtig, um selbstständig in der Pflege zu arbeiten. Solange Ihre Zertifizierung als Krankenschwester oder Pflegefachkraft noch nicht von uns überprüft wurde, können Sie trotzdem Aufträge als Pflegehelfer annehmen.*Schritt 4 & 5 sind Optional für den PREMIUM-STATUS in der FLEXXI Team App* Schritt 4: BerufshaftpflichtversicherungEs wird dringlichst empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dafür können Sie gerne auf unser Partnerangebot bei der ALLIANZ zugreifen. Damit sparen Sie bei Missgeschicken viel Geld, wenn Sie selbstständig in der Pflege arbeiten. Schritt 5: Polizeiliches FührungszeugnisUm selbstständig zu werden ist ein Führungszeugnis keine Notwendigkeit, aber es wird benötigt, aber es kann zusätzliches Vertrauen mit Ihren Klienten schaffen und uns bei FLEXXI Care helfen zu garantieren, dass wir nur professionelle Pflegekräfte auf unsere Plattform lassen.Schritt 6: BWG Mitgliedschaft & GesundheitsamtHinweis: Sie dürfen auch vor Erhalt der Bestätigung der BGW anfangen freiberuflich zuArbeiten!Eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft BWG ist gesetzlich vorgeschrieben, und auch sehr sinnvoll für Sie als freiberufliche Krankenschwester oder Pflegekraft. Diese bietet Ihnen einen Versicherungsschutz, falls Ihnen während der Arbeit was passiert, aber dafür wird aber auch ein jährlicher Mitgliedsbeitrag fällig. Außerdem müssen Sie noch einen Brief an das lokale Gesundheitsamt schicken, mit einer Kopie Ihres Berufszertifikates und Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, um mitzuteilen, dass Sie jetzt freiberuflich als Pflegefachkraft oder Krankenschwester arbeiten wollen. Schritt 7: Gewerbemeldung Der letzte Schritt zur Selbstständigkeit ist die Gewerbemeldung beim Finanzamt.Sie müssen nur dem Finanzamt mitteilen, dass Sie selbstständig in der Pflege arbeiten werden. Das können Sie telefonisch oder per E-Mail machen.Sie erhalten dann im nächsten Frühjahr ein Formblatt zugeschickt, mit dem Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben, welche Sie abziehen können, dem Finanzamt mitteilen.Kurzfassung:Diese Dokumente und Mitgliedschaften benötigen Sie, um selbstständig in der Pflege zu arbeitenEinen Personalausweis oder ReisepassEine Berufsurkunde oder Berufsnachweis*PREMIUM-STATUS* Eine Berufshaftpflichtversicherung *PREMIUM-STATUS* Ein polizeiliches FührungszeugnisEine Mitgliedschaft in der BGW und Anmeldung beim GesundheitsamtGewerbeanmeldungUnd das war es schon! Wie Sie sehen, ist der Weg zur Selbstständigkeit als Pflegefachkraft nicht so schwierig, wie man sich vorstellt. Für alle Schritte werden nur etwa 1.5 Stunden benötigt, mit Gesamtkosten von ca. 340 € (wobei die meisten für die jährliche Mitgliedschaft bei der BWG anfallen). Bis man alle notwendigen Dokumente erhalten hat, sollten nicht mehr als 4 Wochen vergehen.Sie können auch schon vor Erhalt der Bestätigung der Haftpflichtversicherung und BWG Mitgliedschaft anfangen zu arbeiten. Was dabei zählt, ist, dass Sie sich angemeldet haben und die Anmeldegebühren bezahlt wurden. FLEXXI Care Hinweis:Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass Sie nicht sofort auf eine Vollzeitarbeit als selbstständige Krankenschwester bzw. Pflegefachkraft umsteigen müssen! Es ist empfehlenswert am Anfang einzelne Aufträge an freien Tagen anzunehmen, um zu sehen, ob die Selbstständigkeit zu Ihrem Lebensstil passt und wie Ihnen diese Arbeitsweise gefällt. Sie müssen nur sicherstellen, dass Ihr derzeitiger Arbeitsvertrag eine nebenberufliche Tätigkeit nicht verbietet. Wir hoffen, unser Guide hat Ihnen gefallen und wir würden uns sehr freuen, falls Sie ihn mit Ihren Freunden, Arbeitskollegen und allen, die daran interessiert sein könnten, teilen würden! Falls Sie nach dem Lesen noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne bei uns melden und wir beraten Sie gerne.https://flexxi.care/de/jobs-Pflegefachkraft/#guide..
FLEXXI Care
Dezember 02, 2023
Max 5min lesezeit
0
8885
Sie mehr
Selbständige Pflegekräfte für Ersatzpflege über FLEXXI buchen
Die Betreuung von pflegenden Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft mehr Zeit und Energie in Anspruch nimmt als ein Vollzeitjob. Über die Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege) schaffen Sie sich Freiräume, um auch mal zu verschnaufen. Erfahren Sie hier mehr über die Ansprüche und Leistungen der Ersatzpflege und darüber, wie Sie selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege flexibel und unkompliziert über FLEXXI buchen können.Was ist Ersatzpflege (Verhinderungspflege) und was beinhaltet sie?Mit der Ersatzpflege, die auch als Verhinderungspflege bezeichnet wird, können zeitlich begrenzte Abwesenheiten von pflegenden Angehörigen aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen überbrückt werden. Die Ersatzpflege umfasst insbesondere Aufgaben der Grundpflege und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Werden für die Ersatzpflege ausgebildete Pflegekräfte gebucht, kann auch eine medizinische Pflege erfolgen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Voraussetzungen ErsatzpflegeUm die Ersatzpflege über die Pflegekasse finanzieren zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden sein. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie das Budget für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können. So muss die Pflege für gewöhnlich durch eine private Pflegeperson in häuslicher Umgebung erfolgen und das im Jahr 2023 seit mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Wenn die Pflege ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Pflegedienstleister durchgeführt wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzpflege. Gründe für Ersatzpflege:UrlaubKrankenhausaufenthaltRehaDienstreisenFortbildungenGründe für stundenweise Ersatzpflege:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine wie Arztbesuche oder AmtsgängeFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWer kann Ersatzpflege leisten?Die Ersatzpflege muss nicht zwingend von einem professionellen Pflegedienstleister übernommen werden. Sie kann auch vollständig oder teilweise durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte geleistet werden. Hier ist jedoch entscheidend, dass die Ersatzpflegeperson nicht als zweite reguläre Pflegeperson eingetragen ist, um die Leistungen der Ersatzpflege zu erhalten. Die Betreuung durch professionelle Pflegedienstleister hat natürlich den Vorteil, dass Sie sich sicher sein können, dass Ihre Angehörigen in sicheren Händen sind. Über FLEXXI ist es auch ganz einfach, qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege zu buchen. Über unsere App können Sie flexibel auswählen, wann und für welche Aufgaben Sie Unterstützung benötigen.Kostenübernahme Ersatzpflege (Verhinderungspflege)Pro Jahr stehen maximal 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung, die für Ersatzpflege im Umfang von bis zu sechs Wochen aufgeteilt werden können. Während der Ersatzpflege wird das Pflegegeld auf 50 Prozent reduziert. Wenn Sie die Ersatzpflege nur stundenweise und weniger als acht Stunden pro Tag in Anspruch nehmen, wird nur der Geldbetrag reduziert, die maximalen Stunden bleiben durch die in Anspruch genommenen Ersatz Pflegeleistungen unverändert und das volle Pflegegeld wird weitergezahlt.Es ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Ersatzpflege von Personen durchgeführt wird, die im ersten oder zweiten Grad mit einer pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt leben. In diesem Fall darf der für Verhinderungspflege in Anspruch genommene Betrag das 1,5 fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten. In diesem Rahmen können aber neben dem Stundenlohn für die Ersatzpflege auch die nachgewiesenen Kosten für die Anfahrt und durch die Pflege erforderliche Kinderbetreuung geltend gemacht werden.Übersicht Leistungen Ersatzpflege (Verhinderungspflege)Die Höhe der Leistungen für die Ersatzpflege variiert je nach Pflegegrad und Art der Pflege.PflegegradErsatzpflege durch professionelles PflegepersonalErsatzpflege durch private Pflegeperson10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Tipp: Ersatzpflege und Kurzzeitpflege kombinierenNeben den Leistungen für die Ersatzpflege steht auch ein Budget für Kurzzeitpflege zur Verfügung, um die Pflegebedürftigen vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung zu betreuen. Von diesem Budget können bis zu 887 Euro für die Ersatzpflege umgewandelt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Betrag von 2.499 Euro für Ersatzpflege pro Jahr. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 Abs. 2)Über FLEXXI qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte für die Ersatzpflege finden!Sie wollen Ihre Liebsten auch in Ihrer Abwesenheit bestens betreut und versorgt, wissen? Dann buchen Sie über FLEXXI, bis zu drei Wochen im Voraus, ausgebildete Pflegekräfte für die Ersatzpflege. Wählen Sie aus, welche Aufgaben übernommen werden sollen und welchen Stundenlohn Sie zahlen wollen – FLEXXI matched Sie dann mit qualifizierten, selbständigen Pflegekräften.Häufige Fragen zur ErsatzpflegeAb welchem Pflegegrad kann Ersatzpflege beantragt werden?Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch für Unterstützung bei der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Wird das Pflegegeld während der Ersatzpflege weitergezahlt?Während der Ersatz Pflegezeit erhalten Sie nur noch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds. Eine Ausnahme bildet die stundenweise Ersatzpflege: Erfolgt die Vertretung im Umfang von weniger als acht Stunden, reduziert sich der Pflegegeldanspruch nicht (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39).Wo beantrage ich Ersatzpflege (Verhinderungspflege)?Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen...
FLEXXI Care
November 13, 2023
Max 4min lesezeit
0
1629
Sie mehr
|<
<
4
5
6
7
8
9
10
11
12
>
>|