Nachbarschaftshilfe & Verhinderungspflege sinnvoll kombinieren

Kernaussagen:
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Nachbarschaftshilfe und Verhinderungspflege sind eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige. Erfahren Sie hier, wie Sie die beiden Leistungen am sinnvollsten kombinieren, um mithilfe der Leistungen der Pflegeversicherung eine optimale pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen.
Nachbarschaftshilfe: Definition
Nachbarschaftshilfe ist eine Form der Unterstützung im Alltag, die von der Pflegeversicherung finanziert werden kann, wenn sie nach § 45a SGB XI als anerkanntes Angebot registriert ist.
Die genauen Voraussetzungen und möglichen Leistungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In manchen Bundesländern können Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer tätig werden, in anderen ist dafür der Anschluss an eine Organisation oder einen Verein notwendig.
Viele Landkreise und Stadtteile verfügen über Vereine für Nachbarschaftshilfe, die oft spendenfinanziert sind und ihre Leistungen teilweise kostenlos anbieten. Damit diese über die Pflegeversicherung abrechenbar sind, müssen sie jedoch offiziell als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sein.
Reine Gefälligkeiten unter Nachbarn – so wertvoll sie auch sind – reichen nicht aus, um eine Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse zu erhalten. Wird die Hilfe jedoch dauerhaft erbracht, kann in einigen Bundesländern auch eine Einzelperson als anerkannter Nachbarschaftshelfer zugelassen werden.
(Quelle: § 45a SGB XI )
Aufgaben im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe bietet vielseitige Unterstützung, um pflegebedürftigen Personen den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Typische Aufgaben sind zum Beispiel:
- gemeinsame Spaziergänge zur Förderung von Bewegung und sozialer Teilhabe
- Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
- Einkäufe und Botengänge
- kleine Hilfen im Haushalt, wie Staubsaugen, Wäschewaschen oder das Zubereiten einfacher Mahlzeiten
- Unterstützung bei Schriftverkehr – Sortieren von Post, Ausfüllen von Formularen
- Hilfe im digitalen Alltag, etwa beim Bedienen von Smartphone, Tablet oder PC
- Gesellschaft leisten, zum Beispiel bei Gesprächen, Spielen oder Vorlesen
Wichtig ist, dass es sich um alltagsnahe Unterstützung handelt, die keine pflegerische oder medizinische Fachausbildung erfordert.

Nachbarschaftshilfe als Teil der Verhinderungspflege
Nachbarschaftshilfe ist eine wertvolle Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Personen – und kann unter bestimmten Voraussetzungen als Teil der Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag bildet dabei eine Ausnahme.
Entlastungsbetrag
Am einfachsten kann die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern kann für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden – darunter auch Nachbarschaftshilfe. So kann die Unterstützung im Alltag durch eine – eher symbolische – Summe entlohnt werden.
Umwandlungsanspruch für Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe kann in vielen Fällen auch über den sogenannten Umwandlungsanspruch finanziert werden. Dieser ermöglicht es, nicht genutzte Mittel aus den Pflegesachleistungen – also dem Budget für professionelle Pflegedienste – in Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI umzuwandeln. Bis zu 40 % des monatlichen Sachleistungsbetrags können so zusätzlich für anerkannte Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ermöglicht es, für eine begrenzte Zeit eine Ersatzpflege zu organisieren, wenn die private Hauptpflegeperson abwesend ist – entweder durch vertraute Privatpersonen wie Nachbarn oder Freunde oder durch professionelle Pflegedienste. Verhinderungspflege wird mit der Kurzzeitpflege über ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro jährlich finanziert, das flexibel zwischen den beiden Leistungen aufgeteilt werden kann.
Aber Achtung: Wird die Verhinderungspflege durch Ehrenamtliche wie Nachbarn erbracht, erkennt die Pflegekasse nur geringere Stundenlöhne an, als wenn die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister erfolgt.
Pflegegeld
Das Pflegegeld bietet die Möglichkeit, die Pflege zu Hause flexibel zu organisieren – auch in Verbindung mit Nachbarschaftshilfe im Rahmen der Verhinderungspflege. Ab Pflegegrad 2 können pflegebedürftige Personen diese finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen und individuell einsetzen. So kann das Pflegegeld genutzt werden, um ehrenamtliche Pflegeunterstützung für ihren Einsatz zu entschädigen – auch wenn diese nicht als Alltagshelfer anerkannt sind.
Pflegegeld je nach Pflegegrad:
Pflegegrad | Höhe Pflegegeld pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 347€ |
Pflegegrad 3 | 599€ |
Pflegegrad 4 | 800€ |
Pflegegrad 5 | 990€ |
(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)
Voraussetzungen für die Abrechnung von Nachbarschaftshilfen als Verhinderungspflege
Damit Nachbarschaftshilfe als Verhinderungspflege über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, müssen bestimmte gesetzliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein.
- Zunächst muss bei der pflegebedürftigen Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege muss hauptsächlich durch Angehörige in der häuslichen Umgebung erfolgen.
- Die Nachbarschaftshilfe kann dann für Zeiten einspringen, in denen die Hauptpflegeperson verhindert ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder berufliche Verpflichtungen.
- In vielen Bundesländern ist für die Nachbarschaftshilfe zudem eine offizielle Anerkennung als Nachbarschaftshelfer erforderlich. Dazu gehören meist ein kurzer Qualifizierungskurs, ein aktuelles Führungszeugnis und die Anmeldung bei der zuständigen Stelle (z. B. Kommune oder Pflegekasse).
- Für Tätigkeiten wie gemeinsame Spaziergänge, Einkäufe oder kleine Hilfen im Haushalt reicht in der Regel eine formlose Abrechnung mit Stundenaufstellung und Quittung.
- Die Abrechnung kann sowohl als Erstattung im Nachhinein als auch über eine Abtretungserklärung erfolgen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse und Sie müssen keine Kosten vorstrecken.
Info: Müssen Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe versteuert werden?
Ja, Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe können steuerpflichtig sein – es kommt jedoch auf die konkrete Ausgestaltung an.
Wenn die Tätigkeit als Nachbarschaftshilfe im Rahmen eines sogenannten Ehrenamts oder als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI anerkannt ist, können steuerliche Freibeträge greifen:
- Übungsleiterpauschale (3.000 Euro Freibetrag pro Jahr), wenn die Tätigkeit in der Betreuung, Anleitung oder Pflege stattfindet
- Ehrenamtspauschale (840 Euro Freibetrag pro Jahr), wenn keine Übungsleitertätigkeit vorliegt
Private, nicht anerkannte Nachbarschaftshilfe, für die Leistungen für Verhinderungspflege gezahlt werden, gilt als steuerpflichtiges Einkommen, das in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.
Zusätzlich ist zu beachten: Wird die Nachbarschaftshilfe regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt, kann das als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden – mit der Folge, dass auch Gewerbesteuer und Sozialabgaben relevant werden könnten.
(Quelle: AOK)
Unterschied zwischen Nachbarschaftshilfe und professioneller Verhinderungspflege
Sowohl die Nachbarschaftshilfe als auch die professionelle Verhinderungspflege dienen dazu, pflegebedürftige Personen zeitweise zu betreuen, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Dennoch unterscheiden sich die beiden Formen deutlich in ihrer Organisation, Qualifikation und Abrechnung.
Personen, die Nachbarschaftshilfe erbringen, sind oft nicht pflegerisch ausgebildet, können aber Aufgaben wie gemeinsame Spaziergänge, die Begleitung zum Arzt, Unterstützung beim Einkaufen oder kleine Hilfen im Haushalt übernehmen. Der Vorteil: Die Hilfe erfolgt meist niedrigschwellig und kostengünstig. Allerdings ist der Leistungsumfang begrenzt, und für komplexere Pflegetätigkeiten fehlt oft die Fachqualifikation.
Professionelle Verhinderungspflege wird dagegen von ambulanten Pflegediensten oder selbstständigen Pflegefachkräften erbracht. Diese verfügen über eine pflegerische Ausbildung, können medizinische Behandlungspflege leisten und kennen die rechtlichen Vorgaben für Dokumentation und Abrechnung. Die Kosten werden aus dem jährlichen Verhinderungspflegebudget finanziert – ohne die finanziellen Einschränkungen, die bei Angehörigen- oder Nachbarschaftspflege gelten.
Für spontane und kurzzeitige Unterstützung im Alltag kann die Nachbarschaftshilfe eine wertvolle Ergänzung sein. Wer jedoch sicherstellen möchte, dass auch bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson eine umfassende, fachgerechte Betreuung inklusive medizinischer Leistungen möglich ist, sollte auf professionelle Verhinderungspflege setzen. Sie umfasst mehr Leistungen, ist qualitativ abgesichert und wird von der Pflegekasse in vollem Umfang anerkannt – ein entscheidender Vorteil, um die Pflegequalität langfristig zu sichern.

Sinnvolle Kombination von Nachbarschaftshilfe und professioneller Verhinderungspflege
Eine clevere Möglichkeit, das volle Leistungsspektrum der Pflegeversicherung zu nutzen, ist die Kombination aus Nachbarschaftshilfe über den monatlichen Entlastungsbetrag und professioneller Verhinderungspflege über das jährliche Verhinderungspflegebudget.
Die Nachbarschaftshilfe eignet sich ideal für regelmäßige, niedrigschwellige Unterstützung im Alltag – etwa gemeinsame Spaziergänge, Hilfe beim Einkaufen oder Begleitung zu Arztterminen. Diese Leistungen können flexibel monatlich abgerechnet werden, ohne das Budget für die Verhinderungspflege zu belasten. Für längere Abwesenheiten der Hauptpflegeperson – z. B. im Urlaub, während einer Kur oder bei Krankheit – ist dagegen die professionelle Verhinderungspflege optimal.
Durch die Kombination beider Leistungen entsteht ein lückenloses Versorgungskonzept. So werden sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen bestmöglich unterstützt – und alle verfügbaren Mittel der Pflegekasse werden effizient genutzt.
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Häufige Fragen zu Nachbarschaftshilfe & Verhinderungspflege
Was ist der Unterschied zwischen Nachbarschaftshilfe und Verhinderungspflege?
Nachbarschaftshilfe umfasst alltagsnahe Unterstützungsleistungen wie gemeinsame Spaziergänge, Einkäufe oder kleine Hilfen im Haushalt. Sie kann in der Regel über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich abgerechnet werden. Verhinderungspflege hingegen tritt ein, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt – etwa durch Urlaub, Krankheit oder berufliche Termine – und eine Ersatzpflege organisiert werden muss. Hier empfiehlt es sich, professionelle Pflegedienstleister zu beauftragen.
Können Nachbarschaftshilfe und Verhinderungspflege kombiniert werden?
Ja. Der Entlastungsbetrag kann für regelmäßige Unterstützung im Alltag genutzt werden, während das Verhinderungspflegebudget (bis zu 3.539 Euro jährlich) für längere Abwesenheiten der Hauptpflegeperson zur Verfügung steht.
Wer darf Nachbarschaftshilfe erbringen?
Offizielle Nachbarschaftshilfe nach § 45a SGB XI darf in der Regel jede volljährige Person erbringen, die nicht mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt lebt und keine enge Verwandte in gerader Linie ist (z. B. Eltern, Kinder). In vielen Bundesländern müssen Nachbarschaftshelfer von der Pflegekasse oder einer anerkannten Organisation nach § 45a SGB XI zugelassen sein. Teilweise ist eine kurze Schulung oder der Anschluss an einen Verein erforderlich. (Quelle: § 45a SGB XI )
Wie hoch darf der Stundenlohn bei der Nachbarschaftshilfe für Verhinderungspflege sein?
Das hängt vom Bundesland ab. Meist übernehmen Pflegekassen zwischen 5 Euro und 12 Euro pro Stunde.