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Die Pflegebranche steht vor zwei gewaltigen Herausforderungen: Einerseits kämpfen Pflegekräfte mit steigender Arbeitsbelastung und unzureichenden Arbeitsbedingungen, andererseits bringt die Digitalisierung des Gesundheitswesens neue Möglichkeiten – aber auch strukturelle Hürden. Während das Pflegepersonal um bessere Löhne und Arbeitszeiten ringt, werden digitale Lösungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) als Hoffnungsträger für eine effizientere Versorgung gehandelt. Doch kann die Digitalisierung tatsächlich zur Entlastung beitragen, oder verschärft sie bestehende Probleme?Pflegekräfte am Limit: Ein Beruf unter DauerbelastungDie Lage in der Pflege spitzt sich weiter zu. Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig, und viele der vorhandenen Pflegekräfte arbeiten bereits am Rande der Belastbarkeit. Laut dem Deutschen Pflegerat (DPR) bleibt ein Großteil der pflegerischen Ressourcen ungenutzt, da Fachkräfte nicht eigenständig genug handeln können. Trotz hoher Qualifikation werden viele Pflegekräfte in einem System gefangen, das ihnen wenig Entscheidungsspielraum lässt. Ein weiteres Problem ist die Arbeitszeit. Schichtdienst, Überstunden und Personalmangel führen dazu, dass viele Pflegekräfte dauerhaft unter hoher psychischer und körperlicher Belastung stehen. Die Vergütung bleibt dabei oft hinter den Erwartungen zurück. Auch wenn in den letzten Jahren einige Verbesserungen in der Bezahlung erreicht wurden, reicht dies vielen nicht aus, um die Strapazen des Berufsalltags auszugleichen.Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und einer effizienteren Nutzung vorhandener Pflegekompetenzen werden zunehmend lauter. Der DPR und weitere Pflegeverbände drängen darauf, dass Pflegekräfte mehr Autonomie erhalten und dass bürokratische Hürden reduziert werden, um den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die angespannte Situation in der Pflegebranche zeigt sich besonders deutlich in drei zentralen Problembereichen. Viele Pflegekräfte berichten von einer dauerhaft hohen Arbeitsbelastung, die nicht nur körperliche, sondern auch psychische Folgen hat. Gleichzeitig sorgt die Unzufriedenheit mit der Vergütung für Frustration, da das Gehalt in vielen Fällen nicht der Verantwortung und den Arbeitsbedingungen entspricht.Ein weiteres Hindernis ist die übermäßige Bürokratie, die den Pflegekräften wertvolle Zeit raubt und den Fokus von der eigentlichen Pflegearbeit ablenkt. Die folgende Grafik veranschaulicht diese drei Kernprobleme anhand aktueller Zahlen: (Quellenangaben: BMG, 2023, WSI, 2023, Asklepios, 2022)Digitalisierung als Rettungsanker? Chancen und Herausforderungen der elektronischen PatientenakteParallel zur Diskussion über Arbeitsbedingungen gewinnt die Digitalisierung im Pflegebereich an Bedeutung. Seit dem 15. Januar 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Die ePA ist eine digitale Akte, in der alle relevanten Gesundheitsinformationen eines Patienten zentral gespeichert werden. Dazu gehören unter anderem Arztbefunde, Medikationspläne oder Impfungen. Theoretisch soll sie für eine bessere Vernetzung zwischen verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens sorgen. Pflegekräfte sollen dadurch schneller auf relevante Patientendaten zugreifen und eigene pflegerische Dokumentationen einfacher hinterlegen können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die digitale Transformation nicht reibungslos verläuft. Viele Pflegeeinrichtungen sind nicht ausreichend an die Telematikinfrastruktur angebunden, das sichere digitale Netz des deutschen Gesundheitswesens, das den Austausch von medizinischen Daten zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Pflegeeinrichtungen ermöglicht. Dadurch sind Pflegekräfte weiterhin auf ineffiziente Dokumentationswege angewiesen. Zudem fehlt es an Schulungen, die es den Pflegekräften ermöglichen, die neuen digitalen Tools effektiv zu nutzen.. Ein weiteres Problem ist die Frage der Datensicherheit. Zwar sieht die Gesetzgebung klare Regelungen vor, doch besteht weiterhin Skepsis, ob die sensiblen Gesundheitsdaten ausreichend geschützt sind. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die ePA tatsächlich zu einer Zeitersparnis führt oder ob sie neue bürokratische Hürden mit sich bringt.Fazit: Digitalisierung ja, aber nicht ohne StrukturreformenDie Pflege steht an einem Wendepunkt. Während digitale Lösungen das Potenzial haben, den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Patientenversorgung zu verbessern, bleibt die Realität oft hinter den Erwartungen zurück. Ohne eine klare Strategie zur Umsetzung, eine verbesserte technische Infrastruktur und vor allem bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte könnte die Digitalisierung eher zur Belastung als zur Entlastung werden. Die Politik ist gefordert, Pflegekräfte nicht nur als passive Anwender, sondern als gleichberechtigte Akteure im digitalen Wandel zu betrachten. Gleichzeitig müssen Arbeitsbedingungen verbessert und bestehende Kompetenzen der Pflegekräfte stärker genutzt werden. Denn ohne eine gesunde und leistungsfähige Pflegebranche wird auch die beste Technologie keine nachhaltige Verbesserung bringen. Lesen Sie den vollständigen DPR-Newsletter hier...
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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Schon auf die Hausarbeit im eigenen Haushalt können viele gut und gerne verzichten. Fällt nun noch zusätzliche Hausarbeit im Haushalt von pflegebedürftigen Angehörigen an, stoßen viele an ihre zeitlichen und körperlichen Grenzen. Erfahren Sie hier, wie Sie den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe privat nutzen können. Entlastungsbetrag Haushaltshilfe privat: So bekommen Sie Hilfe im HaushaltSelbst alltägliche Aufgaben können im fortschreitenden Alter zur Herausforderung werden. Was früher einfach von der Hand ging, ist jetzt eine tagesfüllende Aufgabe oder gar nicht mehr möglich. Häufig bleibt die Hausarbeit dann unerledigt oder an den pflegenden Angehörigen hängen. Für viele von diesen ist es kaum zu bewältigen, zwei Haushalte zu führen. Zudem reduziert die Zeit, die für Hausarbeit aufgebracht werden muss, die zur Verfügung stehende Zeit für die individuelle Ansprache und gemeinsame Zeit mit den Senioren. Deshalb ist es vor allem im Bereich der Selbstversorgung sinnvoll, die Hausarbeit durch eine Haushaltshilfe erledigen zu lassen. Die gute Nachricht: Über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung können auch Haushaltshilfen bezahlt werden. So müssen pflegebedürftige Personen oder pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege nur einen Teil der Kosten für die Unterstützung bei Haushaltsaufgaben selbst tragen.Was ist eine Haushaltshilfe und welche Aufgaben kann sie übernehmen?Eine Haushaltshilfe kann alle anfallenden Aufgaben im Haushalt übernehmen, die der Bewohner nicht selbst erledigen will – oder im Fall von Pflegebedürftigen nicht selbst erledigen kann. Dazu zählen alle typischen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Waschen, aber auch kleinere Arbeiten im Garten oder am Haus oder das Ausführen des Hundes. Sie können selbst entscheiden, welche Aufgaben Sie an die Haushaltshilfe abgeben. Eine Haushaltshilfe ist insbesondere bei einer Pflege in häuslicher Umgebung eine echte Entlastung.Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe sind:Reinigung und Aufräumen der WohnräumeEinkaufen und KochenWäsche waschen und bügelnkleinere Arbeiten an Haus und GartenVersorgung von HaustierenBegleitung zu Amts- oder ArztterminenFahrdiensteZuschüsse von der Pflegekasse für HaushaltshilfenAbhängig vom Pflegegrad können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterschiedliche Unterstützungsleistungen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen. Wichtig: Wenn Sie Leistungen der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen wollen, ist dies oft nur möglich, wenn es sich um Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag handelt.Entlastungsbetrag Haushaltshilfe privat ab Pflegegrad 1 nutzenAb Pflegegrad 1 kann für eine Haushaltshilfe der Entlastungsbetrag genutzt werden. Für Pflegebedürftige besteht hier nach Paragraf 45b SGB XI ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (1.500 Euro jährlich). Dieser kann von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Dabei können Sie auch auf bisher nicht genutzte Monatsbeträge des Entlastungsbeitrags zurückgreifen. Den nicht genutzten Beitrag von 125 Euro pro Monat können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres noch einsetzen, bevor er verfällt.Bei Pflegegrad 2 bis 5: Zusätzlich Budget für Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege nutzenAb Pflegegrad 2 können Sie neben dem Entlastungsbetrag auch Leistungen aus dem Budget für Pflegesachleistungen und dem der Verhinderungspflege nutzen. Bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen können Sie zur Bezahlung einer Haushaltshilfe nutzen. Abhängig vom Pflegegrad können hier zwischen 470 und 963 Euro in Anspruch genommen werden.Eine weitere Option ist, die Verhinderungspflege zu nutzen, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen. Dies ist jedoch nur eine kurzfristige Lösung, da die Verhinderungspflege nur die zeitlich begrenzte Vertretung der pflegenden Angehörigen sicherstellen soll. Von den jährlich zur Verfügung stehenden 1.612 Euro kann auch eine Haushaltshilfe für maximal sechs Wochen finanziert werden. Alternativ kann eine Haushaltshilfe auch als stundenweise Vertretung für pflegende Angehörige gebucht werden, zum Beispiel wenn Sie auf Dienstreisen sind oder selbst gesundheitlich verhindert sind. Wichtig ist hier: Die Verhinderungspflege kann erst genutzt werden, wenn zuvor mindestens sechs Monate eine häusliche Pflege durch die Angehörigen stattfand. Ein Sonderfall sind Pflegebedürftige unter 25 Jahren, bei denen die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.Kostenübernahme ohne PflegegradAuch ohne Pflegegrad können Sie sich bei den Kosten für eine Haushaltshilfe unterstützen lassen.Zuschüsse der KrankenkasseWenn eine Haushaltshilfe nur vorübergehend erforderlich ist, weil sich Ihre älteren Angehörigen von einer Operation erholen müssen, können die Kosten für eine Haushaltshilfe für maximal vier Wochen von der Krankenkasse übernommen werden. Nur 10 Prozent der Kosten müssen selbst getragen werden. Wird die Hausarbeit nicht durch einen professionellen Dienstleister, sondern durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn erbracht, zahlen die Krankenkassen ebenfalls einen festen Leistungssatz, der allerdings etwas unter Mindestlohn liegt.Steuerliche AbsetzbarkeitDie Kosten, die Sie privat für eine Haushaltshilfe zahlen, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich von der Steuer absetzen. 20 Prozent der Kosten wirken sich steuermindernd aus. Sie benötigen dafür lediglich einen Beleg (Lohnabrechnung oder Rechnung), der nachweist, dass tatsächlich Leistungen erbracht wurden.In Planung: Staatliches Gutschein-System für HaushaltshilfenDie Bundesregierung plant, noch in dieser Legislatur ein Gutschein-System für Haushaltshilfen einzuführen, um Eltern und pflegende Angehörige zu entlasten und Schwarzarbeit zurückzudrängen. Ziel ist, dass die Leistungen unkompliziert über eine digitale Plattform und App abgerufen werden können. Aktuell liegt noch kein Gesetzesentwurf für das Gutschein-System vor. Bis spätestens 2025 ist aber mit einer Umsetzung zu rechnen.Kosten für eine private HaushaltshilfeJe nachdem, ob Sie die Haushaltshilfe anstellen oder eine selbstständige Haushaltshilfe beauftragen, variieren die Kosten. In jedem Fall ist natürlich der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro zu zahlen. Meist liegen die Kosten für eine private Haushaltshilfe bei etwa 25 bis 35 Euro pro Stunde.Stellen Sie eine private Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an, so entfallen bis zu einem Verdienst von 520 Euro monatlich alle arbeitnehmerseitigen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Arbeitgeberseitig müssen nur minimale Abgaben und Steuern gezahlt werden. Schon deshalb sollten Sie auf gar keinen Fall eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigen. Eine ordentliche Anmeldung und Bezahlung mindestens auf Mindestlohnniveau sind Pflicht. Beachten Sie außerdem, dass auf Sie auch weitere Arbeitgeberpflichten, zum Beispiel mit Blick auf Krankheit und Urlaub, zukommen.Weniger Aufwand und Fallstricke gibt es bei der Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft. Diese rechnet die erbrachte Leistung per Rechnung mit Ihnen ab. Sie müssen keine Arbeitgeberpflichten oder Ähnliches übernehmen und haben keinen bürokratischen Aufwand.Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe privat nutzen: Jetzt Haushaltshilfe über FLEXXI finden!Über FLEXXI können Sie unkompliziert Unterstützung für die Pflege Ihrer Angehörigen finden. Entscheiden Sie flexibel selbst, für welche Aufgaben, wie lange und zu welchem Preis Sie eine Pflegekraft beauftragen wollen. Über die FLEXXI-App finden Sie dann Ihr Match mit selbstständigen Pflegekräften. Da es sich bei allen Dienstleistern in der FLEXXI-App um ausgebildete Pflegefachkräfte handelt, können die haushaltsnahen Dienstleistungen unproblematisch über die Leistungen der Pflegekasse abgerechnet und zum Beispiel über den Entlastungsbetrag finanziert werden.Testen Sie die Möglichkeiten von FLEXXI vollkommen kostenfrei und laden Sie sich die kostenlose FLEXXI-App herunter. So kommen Sie einer echten Entlastung im Alltag ein Stück näher...
Alex
Alex Svan
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Die Pflege von Familienmitgliedern ist eine Aufgabe, die extrem kräftezehrend sein kann. Wenn pflegende Angehörige „Ich kann nicht mehr“ sagen, ist es höchste Zeit, sich nach Unterstützung bei der Pflege umzuschauen. FLEXXI macht es pflegenden Angehörigen leichter, professionelle Unterstützung bei der Betreuung und Pflege Ihrer Liebsten zu finden.Überforderte pflegende Angehörige – leider keine SeltenheitIn Deutschland werden etwa 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Diese Aufgabe ist sowohl psychisch als auch körperlich anspruchsvoll. Das Waschen, Heben und Umlagern ist gerade für ältere pflegende Angehörige nur schwer zu bewältigen. Dazu kommt der Druck durch die enorme Verantwortung, aber auch durch Gefühle wie Stress, Hilflosigkeit, soziale Isolation oder Trauer.Viele Angehörige pflegen neben einem Job, eigenem Alltag und unter Umständen sogar neben der Kinderbetreuung – und das oft viele Jahre lang. Diese Mehrfachbelastung ist für viele zu viel: Immer mehr pflegende Angehörigen sagen: „Ich kann nicht mehr.“ Erschöpfungs- und Überlastungssymptome bei pflegenden Angehörigen sind leider keine Seltenheit und führen bei vielen bis zu Depressionen oder Burn-out. In einer Studie aus dem Jahr 2018 gab jeder fünfte pflegende Angehörige an, dass seine körperliche Gesundheit durch die Pflegeaufgaben beeinträchtigt werde.Deshalb ist dringend empfohlen, sich beim Gefühl von Überlastung professionelle Unterstützung für die Pflege von Angehörigen zu suchen. Aus diesem Grund haben wir FLEXXI gegründet: Wir bringen Angehörige und selbstständige Pflegekräfte zusammen.Anzeichen von Überlastung bei pflegenden AngehörigenEs dauert oft sehr lang, bis pflegende Angehörige „Ich kann nicht mehr“ deutlich aussprechen. Meist geht dem bereits eine lange Zeit von Überlastungssymptomen voran. Diese Anzeichen sollten schnell erkannt werden, damit sie sich nicht zu ernsthaften Erkrankungen entwickeln.Körperliche Anzeichen für Überlastung:Schmerzen am Kopf, Rücken, Nacken oder KieferVerspannungenBeschwerden mit dem Herz-Kreislauf-SystemHautproblemeMagenschmerzen oder Verdauungsproblemeerhöhte Anfälligkeit für InfektionenSchlafstörungenGewichtszunahme oder -abnahmeErschöpfungPsychische Anzeichen für Überlastung:Antriebslosigkeitinnere Unruhe gesteigerte Reizbarkeit oder NervositätKonzentrationsschwierigkeitenGedächtnisproblemeStimmungsschwankungenPanikattacken oder Angstzuständeandauernde negative Gefühle wie Hilflosigkeit, Wut, TrauerSuchtverhalten (Alkohol, Nikotin, Medikamente etc.)Hilfe, wenn pflegende Angehörige „Ich kann nicht mehr“ sagenSie müssen die Pflege von Angehörigen nicht ganz allein stemmen. Lassen Sie sich durch professionelle Pflegekräfte im Alltag mit ihren pflegebedürftigen Verwandten unterstützen. Die Pflegekasse übernimmt viele Pflege- und Betreuungsleistungen.Nicht nur die medizinische Pflege kann über die Pflegeversicherung bezahlt werden. Auch die Betreuung von pflegebedürftigen Personen im Alltag können Sie bezuschussen lassen. Im Rahmen der sogenannten Seniorenbetreuung können Sie Pflegekräfte für Unterstützung bei Alltagsaufgaben und Aufgaben im Rahmen der aktivierenden Pflege buchen.Zur stundenweisen Seniorenbetreuung gehören folgende Leistungen:Begleitung bei Einkäufen oder Erledigung dieserBegleitung zum Arzt, Amt oder anderen TerminenBegleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenDemenzbetreuungNachtwache und Nachtbereitschaft So können Sie für Aufgaben, die genauso wichtig sind wie die Grundpflege, für die Ihnen im Alltag aber die Zeit oder Kraft fehlt, professionelle Pflegekräfte beauftragen. Über FLEXXI können Sie beispielsweise unkompliziert selbstständige Pflegekräfte buchen, die Ihre pflegebedürftigen Verwandten bei Alltagsaufgaben unterstützt.Kosten und Zuschüsse für die Unterstützung pflegender AngehörigerDie Unterstützung von pflegenden Angehörigen kann über verschiedene Leistungen der Pflegekasse bezuschusst werden. Für gewöhnlich wird die Seniorenbetreuung stundenweise für zwei bis drei Stunden wöchentlich bis täglich gebucht.Ab Pflegegrad 1 kann dies über den Entlastungsbetrag, der 125 Euro pro Monat beträgt, finanziert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Zuschuss nur gezahlt wird, wenn die Seniorenbetreuung durch einen von den Krankenkassen zugelassenen Anbieter für Seniorenbetreuung erfolgt. Kosten, die über den Entlastungsbetrag hinausgehen, können Sie zu 20 Prozent als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung von Unterstützung bei der Pflege sind die Pflegesachleistungen. Hier können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent für die Seniorenbetreuung eingesetzt werden. Dann stehen 470 bis 963 Euro (abhängig vom Pflegegrad) zur Verfügung.Wenn Sie sich nur zeitweise eine Auszeit gönnen wollen, zum Beispiel für Urlaub oder aber auch für Freizeitaktivitäten oder Alltagsaufgaben, können Sie das Budget der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Hier können Sie sich stunden- oder tageweise vertreten lassen. Vielen pflegenden Angehörigen hilft das, mal wieder durchzuatmen und Zeit für sich zu genießen, ohne sich Sorgen um die pflegebedürftigen Liebsten machen zu müssen.Tipps für pflegende Angehörige im AlltagAuch mit der Unterstützung von Pflegekräften wird Sie die alltägliche Pflege immer wieder vor Herausforderungen stellen. Diese fünf Tipps helfen dabei, die eigenen Energiereserven zu schützen:Seien Sie achtsam. Hören Sie mehrmals täglich genau in sich hinein, was Sie gerade brauchen. Ruhe, eine Mahlzeit, etwas Bewegung? Nehmen Sie diese Signale Ihres Körpers ernst. Denn nur wenn Sie auf sich achten, können Sie auch für andere da sein.Planen Sie Zeit für sich selber ein. Auch als pflegende Angehörige haben Sie ein Recht darauf, das zu tun, was Ihnen Freude bereitet. Gehen Sie Ihren liebsten Hobbys weiterhin nach und organisieren Sie sich für diese Zeiten eine Unterstützung, zum Beispiel über die Verhinderungspflege.Schaffen Sie sich Phasen der Ruhe und Entspannung, nicht nur am Wochenende oder im Urlaub. Mit kurzen Meditations- und Entspannungsübungen kommen Sie auch im Alltag runter.Schaffen Sie Rituale bei der Pflege. Das erleichtert Ihnen und auch den Pflegebedürftigen den Alltag.Suchen Sie Unterstützung und schämen Sie dafür nicht. Sie sind nicht allein und müssen nicht alles allein schaffen. Sie werden Unterstützung finden – bei Angehörigen und Freunden, aber auch bei professionellen Pflegedienstleistern und Beratungsstellen oder Ärzten, die sich mit Belastungssymptomatiken auskennen.Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen ganz einfach über FLEXXI findenFLEXXI nimmt Ihnen ein wenig Last von den Schultern: Über unsere App können Sie qualifizierte Pflegekräfte für alle Pflegeaufgaben von der medizinischen Pflege bis zur Seniorenbetreuung buchen. Sie können selbst entscheiden, für welche Aufgaben, wie oft und wie lange und zu welchem Preis, Sie sich Unterstützung über FLEXXI dazubuchen wollen. Dabei können Sie sich immer sicher sein, dass Sie bei FLEXXI nur an ausgebildete selbstständige Pflegekräfte vermittelt werden. Ihre Angehörigen sind also garantiert in den besten Händen.Testen Sie die Möglichkeiten von FLEXXI direkt aus – und das kostenfrei. Laden Sie einfach unsere kostenlose App herunter und finden Sie ein Match mit einer selbstständigen Pflegekraft. ..
Alex
Alex Svan
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Die Pflege von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und anstrengende Aufgabe. Über FLEXXI können Sie eine professionelle und verlässliche Seniorenbetreuung stundenweise buchen und so sicher sein, dass Ihre Angehörigen zu jeder Zeit in guten Händen sind.Gute Gründe für eine SeniorenbetreuungPflege hat nicht nur eine medizinische Dimension. Ältere Menschen benötigen auch Zuwendung und Aufmerksamkeit, um geistig und körperlich fit zu bleiben. Sie wollen schöne Erinnerungen, aber auch Sorgen und Ängste teilen. Zudem benötigen sie oftmals Unterstützung bei Aufgaben wie Amts- und Arztbesuchen oder wünschen sich Geselligkeit bei einem Kartenspiel oder Spaziergang. In vielen Fällen leisten An- und Zugehörige diese Aufgabe. Doch nicht jeder hat neben Beruf, Alltag und vielleicht noch Kinderbetreuung die Zeit und Muße, dies regelmäßig sicherzustellen. Über eine professionelle Seniorenbetreuung kann die medizinische Pflege sinnvoll ergänzt werden. Seniorenbetreuer sind kleine Alltagshelden, die ältere Menschen im Alltag unterstützen. Sie machen mit den Senioren Spaziergänge, helfen beim Einkaufen und im Haushalt und stehen für Gespräche und Aktivitäten zur Verfügung. So ist es für ältere Menschen länger möglich, in Ihrem Zuhause zu bleiben, da Sie Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben bekommen. Wie wichtig diese soziale Zuwendung ist, haben auch die Pflegekassen längst erkannt. So können Sie Seniorenbetreuung über die Pflegeversicherung finanzieren. Die Buchung macht Ihnen FLEXXI leichter: Bei FLEXXI finden Sie professionelle, ausgebildete Pflegekräfte, die Sie flexibel für die Seniorenbetreuung buchen können.Leistungen der SeniorenbetreuungAls Seniorenbetreuung werden stundenweise Unterstützungsleistungen im Haushalt und Alltag verstanden. Dazu zählen Leistungen wie:Begleitung bei Einkäufen oder Erledigung dieserBegleitung zum Arzt, Amt oder anderen TerminenBegleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenDemenzbetreuungNachtwache und Nachtbereitschaft Seniorenbetreuung bei DemenzEine Demenzerkrankung stellt pflegende Angehörige vor besonders große Herausforderungen. Mit einer ausgebildeten Seniorenbetreuung können Demenzpatienten individuell gefördert werden, z.B. durch Übungsaufgaben für Gehirn und Gedächtnis. Davon profitieren die Demenzpatienten und ihre Angehörigen können während der Seniorenbetreuung auch mal durchatmen, ohne sich Sorgen machen zu müssen.Kosten für eine SeniorenbetreuungDie Kosten für eine Seniorenbetreuung werden für gewöhnlich pro Stunde abgerechnet. In der Regel werden pro Tag etwa zwei bis drei Stunden gebucht, damit auch genug gemeinsame Zeit ohne Hektik bleibt. Die Abrechnung erfolgt dann über den Pflegedienst oder die selbstständige Krankenschwester. Selbstständige Pflegekräfte sind für die Seniorenbetreuung besonders beliebt, da Sie flexibel gebucht werden können und Ihre Leistungen auf Honorarbasis abrechnen. Bei FLEXXI können Sie die passende Pflegekraft für die Betreuung Ihrer Angehörigen finden – und Ihren Wunschpreis einfach in der App angeben.Zuschüsse der Pflegeversicherung für die SeniorenbetreuungDie Seniorenbetreuung kann ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag bezuschusst werden. Für diesen stehen monatlich 125 Euro zur Verfügung. Die Seniorenbetreuung muss dazu durch einen von den Krankenkassen zugelassenen Anbieter für Seniorenbetreuung erfolgen.Zusätzlich ist es möglich, bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für die Seniorenbetreuung einzusetzen. Dieser Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Je nach Pflegegrad stehen hier nochmal zwischen 470 und 963 Euro zur Verfügung.Eine weitere Option ist es, Seniorenbetreuung über das Budget der Verhinderungspflege abzurechnen. Wenn Sie beispielsweise berufsbedingt oder aufgrund von Urlaub, zeitweise keine Unterstützung bei Arztbesuchen, Einkäufen oder Alltagsaufgaben leisten können, ist die Buchung einer Seniorenbetreuung über die Verhinderungspflege eine Option. Für eine dauerhafte Seniorenbetreuung ist das Budget der Verhinderungspflege jedoch nicht gedacht.Wenn die Seniorenbetreuung nicht über das Pflegegeld gedeckt wird, können Angehörige die zusätzlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Mit Nachweis der Rechnung können 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Das funktioniert jedoch natürlich nur, wenn Sie die Seniorenbetreuung für Ihre Angehörigen selbst bezahlen. Seniorenbetreuung oder 24h-Stunden-Pflege?Eine Alternative zur stundenweisen Seniorenbetreuung ist die 24 Stunden Pflege, bei der eine Pflegeperson mit in der Wohnung des Pflegebedürftigen lebt und diesen rund um die Uhr betreut und im Alltag unterstützt. Dadurch ist die 24h-Stunden-Pflege natürlich deutlich teurer als eine stundenweise Seniorenbetreuung. Die meisten Angehörigen können es sich nicht leisten, dafür eine ausgebildete Pflegekraft zu beauftragen. Stattdessen werden in vielen Fällen sogenannte „polnische Pflegekräfte“ beauftragt, die zwar bei Alltagsaufgaben unterstützen können, aber über keine medizinische Ausbildung verfügen.Eine stundenweise Seniorenbetreuung ist oft die bessere Wahl, da die Senioren von ausgebildeten Pflegekräften gezielt bei den Aufgaben Unterstützung bekommen, bei denen Sie Hilfe benötigen. Das hält nicht nur die Kosten gering, sondern lässt den älteren Menschen auch Autonomie und Freiräume, weil sie anders als bei der 24h-Stunden-Pflege ihre Wohnung nicht dauerhaft mit der Pflegekraft teilen müssen. Finden Sie eine passende Seniorenbetreuung ganz einfach über FLEXXIFLEXXI macht es Ihnen einfacher, die passende Seniorenbetreuung für Ihre Angehörigen zu finden. Per App können Sie unkompliziert und flexibel selbstständige Pflegekräfte für die Seniorenbetreuung buchen. Sie können selbst entscheiden, für welche Aufgaben, wie lange und zu welchem Preis Sie die Pflegekräfte beauftragen wollen. Über FLEXXI gibt es dann ein Match mit unseren ausgebildeten Pflegekräften. Testen Sie FLEXXI direkt hier – die App ist für Sie kostenlos. ..
Alex
Alex Svan
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Auch pflegende Angehörige haben eine Auszeit verdient. Über die Verhinderungspflege können Sie sich vertreten lassen, wenn Sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Urlaub verhindert sind. Erfahren Sie hier, wie Sie das Budget der Verhinderungspflege voll ausschöpfen.Was ist die Verhinderungspflege?Mit dem Budget der Verhinderungspflege werden Pflegepersonen zeitlich begrenzt durch Pflegepersonal bei der häuslichen Pflege entlastet. Maßgeblich dafür ist, dass die pflegenden Angehörigen nur zeitweise ausfallen, zum Beispiel weil Sie eine Dienstreise oder Fortbildung absolvieren, gesundheitlich verhindert sind oder eine Freizeitaktivität oder Urlaub geplant haben. Das Budget der Verhinderungspflege kann also nicht für regelmäßige Unterstützungsleistungen genutzt werden. Es dient lediglich zur zeitweisen Unterstützung, damit die pflegebedürftige Person auch bei kurzfristiger Abwesenheit der Pflegeperson weiterhin in der häuslichen Umgebung versorgt werden kann. Die Verhinderungspflege kann sowohl von professionellen Pflegedienstleistern wie ambulanten Pflegediensten oder selbstständigen Pflegekräften durchgeführt werden als auch von An- und Zugehörigen, die für gewöhnlich nicht die Hauptpflegeperson sind.Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst ab Pflegegrad 2. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Leistungen aus dem Budget der Verhinderungspflege genutzt werden können:Die regelmäßige Pflege muss durch An- oder Zugehörige im häuslichen Umfeld erfolgen. Wenn die Pflege dauerhaft nur durch einen Pflegedienst sichergestellt wird, gibt es keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.Verhinderungspflege kann nur beantragt werden, wenn die Pflegeperson zeitweise ausfällt, zum Beispiel berufsbedingt, durch Krankheit oder aufgrund von Urlaub. Für regelmäßige Aufgaben, zum Beispiel eine wöchentliche Reinigung, kann das Budget nicht genutzt werden.Bevor zum ersten Mal die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, musste in den Jahren zuvor bis einschließlich 2023, mindestens sechs Monate eine Pflege durch An- oder Zugehörige in häuslicher Umgebung stattgefunden haben. Wichtig hierbei, damit Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Der Pflegegrad in der Vorpflegezeit ist unerheblich. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht also auch dann, wenn in einem Teil der Vorpflegezeit „nur“ Pflegegrad 1 galt. Mittlerweile gilt die Bedingung der Vorpflegezeit ab dem 01.01.2024 nicht mehr für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Die Verhinderungspflege kann somit sofort beantragt werden ohne, dass vorher die eingetragene Pflegeperson gepflegt hat.Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Diese Leistungen stehen Ihnen zuDie Höhe der Leistungen für die Verhinderungspflege sind abhängig vom Pflegegrad und davon, wer die Verhinderungspflege übernimmt. Bei Verhinderungspflege durch einen professionellen Pflegedienstleister oder Bekannte können unabhängig vom Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) pro Jahr bis zu 1.618 Euro genutzt werden. Geringer sind die Leistungen, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert) oder Personen aus dem Haushalt des Pflegebedürftigen erfolgt. Hier darf der Auszahlbetrag den 1,5-fachen Monatsbetrag des Pflegegeldes nicht überschreiten. Entfernte Verwandte oder Bekannte können hingegen genauso vergütet werden wie professionelle Dienstleister.Der auszuzahlende Betrag darf dann den Betrag des Pflegegeldes für 6 Wochen, also den 1,5-fachen Monatsbetrag des Pflegegeldes, nicht überschreiten. Zusätzlich können Fahrtkosten (0,20 € pro gefahrenen Kilometer) und Lohnausfall erstattet werden, allerdings im Rahmen des Maximalbetrages für die Verhinderungspflege. Ein Sonderfall sind Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Bei ihnen wird seit dem 1.1.2024 maximal das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes gezahlt.Deshalb sind die Budgets für die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige nach Pflegegrad gestaffelt und liegen zwischen 498 bis 1.420,50 Euro pro Jahr. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Übersicht über die Budgets für Verhinderungspflege:PflegegradVerhinderungspflege durch Angehörige ersten oder zweiten GradesVerhinderungspflege durch andere1keinekeine2498 Euro1.612 Euro3859,50 Euro1.612 Euro41.147,50 Euro1.612 Euro51.420,50 Euro1.612 EuroDas Budget für Verhinderungspflege kann auf bis zu 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage verteilt werden. Damit Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen, ist dabei Folgendes wichtig: Vertritt die Verhinderungspflege die pflegenden Angehörigen für weniger als acht Stunden am Tag, so werden lediglich die Kosten angerechnet. Das Zeitbudget bleibt unberührt. So können sich pflegende Angehörige, die sich im Alltag auch mal eine Auszeit gönnen wollen oder müssen, auch häufiger als 42-mal vertreten lassen.Das Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt, während Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Auch hier gelten Sonderregeln, wenn die Verhinderungspflege für weniger als acht Stunden pro Tag beantragt wird. Das Pflegegeld wird dann in voller Höhe weitergezahlt.Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Zusätzliche Leistungen über Budget der KurzzeitpflegeDas Budget der Verhinderungspflege können Sie über die Leistungen der Kurzzeitpflege aufstocken. Auf diese besteht ebenfalls ein Anspruch ab Pflegegrad 2. Für bis zu 8 Kalenderwochen oder 56 Tage im Jahr kann die pflegebedürftige Person in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Bis 806 Euro des Kurzzeitpflegebudgets können pro Jahr für die Verhinderungspflege umgewidmet werden. So können Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen und das Budget dafür auf bis zu 2.418 Euro pro Jahr aufstocken.Tipps, wie Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfenVielen pflegenden Angehörigen ist nicht bewusst, für welche Leistungen oder in welchem Umfang Sie die Verhinderungspflege nutzen können. Beachten Sie folgende Hinweise, um die Verhinderungspflege voll ausschöpfen zu können:Sie können die Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen. Der große Vorteil: Dadurch reduziert sich Ihr zeitlicher Anspruch nicht und Sie erhalten weiterhin das volle Pflegegeld. Lediglich die Kosten für die Pflegeperson werden auf das Verhinderungspflegebudget angerechnet. So können Sie die stundenweise Verhinderungspflege nutzen, um sich im Alltag regelmäßig auch Zeit für sich zu schaffen, zum Beispiel für Freizeitaktivitäten oder Entspannung.Das Budget für die Verhinderungspflege können Sie auch rückwirkend nutzen. Es verfällt nicht, sondern kann während des gesamten Kalenderjahres genutzt werden. So können Sie Budget für stressige Phasen oder einen längeren Urlaub „ansparen“. Oft wird das Budget für Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, weil dies eine stationäre Unterbringung der pflegebedürftigen Person voraussetzt. Um den Betrag aber dennoch nicht verfallen lassen zu müssen, können Sie bis zu 50 Prozent der Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen.Übernehmen Angehörige ersten oder zweiten Grades die Verhinderungspflege, leistet die Pflegekasse geringere Zuschüsse als bei der Beauftragung professioneller Dienstleister. Angehörige können aber zusätzlich anfallende Kosten für Fahrten oder Kinderbetreuung sowie Verdienstausfall geltend machen. Die Höhe aller Zuschüsse ist aber ebenfalls bei 1.612 Euro pro Jahr gedeckelt.Für nahe Angehörige sind die Einkünfte aus der Verhinderungspflege steuerfrei. Die Einnahmen müssen aber dennoch unter „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“ in der Steuererklärung angegeben werden. Am besten fügen Sie der Steuererklärung eine kurze Erläuterung der Einnahmen aus der Verhinderungspflege bei.Nutzen Sie professionelle Dienstleister für die Verhinderungspflege. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Liebsten auch in Ihrer Abwesenheit genau die Unterstützung bekommen, die Sie benötigen. Familienangehörige oder Bekannte, die vertretungsweise einspringen, sind schnell überfordert von den vielen neuen Aufgaben. Auch die Abrechnung ist einfacher, wenn Sie einen professionellen Dienstleister beauftragen. Diese kommunizieren meist direkt mit der Pflegekasse. Dank FLEXXI ist es auch gar nicht schwer, eine passende professionelle Pflegekraft zu finden. Nutzen Sie dazu einfach das Matching über unsere kostenlose App.So beantragen Sie eine VerhinderungspflegeDie Verhinderungspflege können Sie in einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse beantragen. Dies kann durch die pflegebedürftige Person oder bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht durch die pflegenden Angehörigen erfolgen. Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden, wenn eine Verhinderungspflege plötzlich, zum Beispiel durch eine Erkrankung der Pflegeperson notwendig wird.Professionelle Dienstleister rechnen die Kosten für die Verhinderungspflege oftmals direkt mit der Pflegekasse ab. Der Zuschuss für Verhinderungspflege, die durch Verwandte erbracht wird, muss mit dem jeweiligen Formular der Kasse beantragt werden.Verhinderungspflege voll ausschöpfen mit den professionellen Pflegefachkräften von FLEXXIÜber die Verhinderungspflege haben Sie die Möglichkeit, auch als pflegende Person mal durchzuatmen und sich zu erholen. Die passende Vertretung finden Sie ganz einfach über FLEXXI: Über unsere kostenlose App können Sie ausgebildete Pflegefachkräfte finden und Sie für Aufgaben der Verhinderungspflege buchen. Art und Umfang der Aufgaben sowie Vergütung legen Sie selbst fest. Über FLEXXI finden Sie dann Ihr Match mit einer unserer selbstständigen Pflegefachkräfte.Unsere Mission: Pflegenden Angehörigen etwas Last von den Schultern zu nehmen. Verschaffen Sie sich die Auszeit, die Sie sich verdient haben: Testen Sie die Möglichkeiten von FLEXXI unkompliziert und kostenlos...
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Alex Svan
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Gute Nachrichten für Pflegekräfte! Durch eine Tarifeinigung im April 2023 können Angestellte in Pflege und Krankenhäusern mit einer Extrazahlung von über 1.200 Euro rechnen. Der neue Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) bringt Verbesserungen für insgesamt 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, darunter auch Krankenschwestern und Pflegekräfte.Die Extrazahlung von 1.240 Euro erfolgt bereits im Juni und ist steuer- und abgabenfrei. Sie gilt für rund 560.000 Angestellte in Krankenhäusern. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten einen Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro, der von Juli 2023 bis Februar 2024 in monatlichen Raten von 220 Euro ausgezahlt wird.Auch Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten profitieren von der Tarifeinigung. Ihnen wird im Juni 2023 eine Inflationsausgleichszahlung von 620 Euro gewährt. Von Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten sie monatlich 110 Euro netto extra.Ab März 2024 steigen die Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um 200 Euro (plus 5,5 Prozent). Auch Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten erhalten ab diesem Zeitpunkt eine Lohnerhöhung in Höhe von 150 Euro netto im Monat.Die Tarifeinigung wurde von der Gewerkschaft Ver.di ausgehandelt, die betont, dass sie an ihre Schmerzgrenze gegangen ist, um diese Verbesserungen zu erreichen. Obwohl der neue Tarifvertrag einige Kritikpunkte aufweist, ist die Gehaltserhöhung für die Beschäftigten ein bedeutender Schritt zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.Quelle: 2023, pflegen-online.de & merkur.de..
Alex
Alex Svan
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In kaum einer Branche ist der Fachkräftemangel so gravierend und viel diskutiert wie in der Pflege. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung wird sich die Problematik in den nächsten Jahren noch verschärfen. Und obwohl der Pflegeberuf eine vielversprechende Zukunft bietet, sind die Arbeitsbedingungen für angestellte Krankenschwestern und Pflegekräfte oft unbefriedigend. Um Ihnen einen umfassenden Einblick in die Situation zu geben, haben wir alle relevanten Informationen in unserer brandneuen Infografik zusammengefasst. Hier beschreiben wir aber für Sie nochmal alle wichtigen Punkte. Pflegekräfte in Deutschland: Aktuelle SituationAktuell gibt es in Deutschland 2,1 Millionen Krankenschwestern und Pflegekräfte, davon arbeiten etwa 1,7 Millionen im Pflegebereich. Damit machen Pflegekräfte 30 % des gesamten Gesundheitspersonals aus. In den letzten Jahren ist die Zahl der Beschäftigten im Pflegebereich kontinuierlich gestiegen. So hatte der Gesundheitssektor in der Corona-Pandemie den größten Beschäftigungszuwachs (+ 3 %). Zudem werden immer mehr internationale Pflegekräfte nach Deutschland angeworben. Aktuell machen diese laut Bundesagentur für Arbeit 13 % der Beschäftigten in der Pflege aus – Tendenz steigend. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Krankenschwestern und Pflegekräfte bei Pflegediensten in Krankenhäuser um 22 %, in Pflegeheimen um 70 % und in Arztpraxen um 25 % gestiegen. Bei Pflegediensten arbeiteten 2021 sogar 130 % mehr Beschäftigte als noch im Jahr 2000...
Alex
Alex Svan
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Benötigen Sie zuverlässige und qualifizierte Pflegekräfte für sich selbst oder Ihre Angehörigen? FLEXXI Care ist hier, um Ihnen zu helfen. Die FLEXXI App ist eine digitale Buchungsplattform, die es Ihnen ermöglicht, freiberufliche Pflegekräfte sofort zu buchen und Ihnen Flexibilität und Bequemlichkeit bietet. In diesem Artikel werden wir Sie durch den Prozess der Verwendung der FLEXXI-App führen, um freiberufliche Pflegekräfte zu finden und zu buchen.FLEXXI-App herunterladen und installieren:Um loszulegen, besuchen Sie den App Store oder Google Play Store und suchen Sie nach der FLEXXI-App. Laden Sie die App auf Ihr iOS- oder Android-Gerät herunter und installieren Sie sie.Registrieren Sie sich:Nachdem Sie die App installiert haben, können Sie sich über “Mein Konto” mit Ihrer Handynummer oder E-Mail registrieren. Wir schicken Ihnen einen Code, den Sie benötigen, um Ihr Profil freizuschalten. Geben Sie Ihren Namen, E-Mail und Passwort ein, um Ihr Konto zu erstellen. Und voilà! Sie haben Ihr FLEXXI Konto erstellt! Vergessen Sie nicht, in Ihren Kontoeinstellungen Ihre Zahlungsmethode hinzuzufügen.Standort festlegen und Auftrag erstellenAlternativ, können Sie unter “Jetzt beginnen” direkt Ihren Buchungsauftrag für eine Pflegekraft erstellen. Geben Sie die Postleitzahl für den Ort ein, an dem die Pflegeleistung erbracht werden soll, um herauszufinden, ob FLEXXI bereits in Ihrer Gegend verfügbar ist.Legen Sie Ihre Präferenzen fest:Als Nächstes werden Sie aufgefordert, Ihre Präferenzen festzulegen. Geben Sie die Art der Pflegekraft oder die Pflegedienste an, die Sie benötigen, wie z. B. medizinische Pflege, Begleitung oder Hilfe im Haushalt. Wir präsentieren Ihnen dann eine Auswahl an Pflegekräften, die Ihren Anforderungen entsprechen, und an die Sie direkt eine Einladung versenden können.Legen Sie Details des Auftrages fest: Im nächsten Schritt wählen Sie das Datum, die Uhrzeit und die gewünschte Dauer der Pflegedienstleistung aus. Danach legen Sie den Stundenlohn fest, den die Pflegekraft erhalten soll. Wir geben eine Empfehlung basierend auf dem durchschnittlichen Marktpreis, aber Sie können selbst entscheiden, wie viel Sie bezahlen möchten. Geben Sie abschließend die Adresse ein, wo der Auftrag ausgeführt werden soll.Auftrag bestätigen:Bevor Sie den Auftrag absenden, sehen Sie eine Auftragsübersicht. Hier können Sie Änderungen vornehmen, falls Sie Fehler gemacht haben oder sich etwas geändert hat. Sie sehen auch den Gesamtbetrag des Auftrags, ohne versteckte Kosten. Unter "Kommentare" können Sie weitere Informationen zum Auftrag hinzufügen, wie z. B. besondere Ausrüstung oder besondere Anforderungen des Pflegebedürftigen, wie man die Haustür findet, oder wo man klingeln soll. Geben Sie auch Ihren Rabattcode ein, falls Sie einen haben. Drücken Sie abschließend "Auftrag aufgeben".Verfolgen und Verwalten von Buchungen:In der FLEXXI-App können Sie Ihre Buchungen verfolgen und verwalten. Sie haben Zugriff auf Details über die Pflegekraft, geplante Termine und Zeiten der Pflegedienste. Sie können auch Änderungen vornehmen oder Buchungen stornieren. Sie können innerhalb der ersten 15 Minuten nach Auftragsannahme kostenlos stornieren. Die Stornobedingungen finden Sie hier. Chatten Sie mit Ihrer Pflegekraft:Sobald eine Pflegekraft Ihren Auftrag angenommen hat, wird dieser in Ihren aktuellen Aufträgen angezeigt. Sie können über das Chat-Symbol neben dem Namen der Pflegekraft im Voraus mit ihr kommunizieren und sie kennenlernen.Auftrag beenden oder verlängern Nachdem die Leistung erbracht wurde und Sie mit der Arbeit zufrieden sind, können Sie den Auftrag in der App abschließen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Auftrag zu verlängern, falls Sie weitere Pflegeleistungen benötigen. Beachten Sie jedoch, dass die Pflegekraft der Verlängerung zustimmen muss, damit sie gültig ist. Die Zahlung erfolgt nach der Ausführung des Auftrags.Bewertungen und Trinkgeld:Nachdem der Pflegedienst erbracht wurde, können Sie Bewertungen und Rezensionen für die freiberufliche Pflegekraft abgeben. Ihr Feedback hilft anderen Benutzern, informierte Entscheidungen zu treffen und die Qualität der Plattform aufrechtzuerhalten. Wenn die erbrachte Arbeit besonders gut war, können Sie der Pflegekraft gerne auch ein Trinkgeld geben.Die Verwendung von FLEXXI zur Buchung freiberuflicher Pflegekräfte ist einfacher und effizient. Die App bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, mit der Sie Pflegekräfte finden und buchen können, die Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen. Mit seinem zuverlässigen Zahlungssystem und umfassenden Buchungsverwaltungsfunktionen bietet FLEXXI ein nahtloses Erlebnis. 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Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Die Betreuung von pflegenden Angehörigen ist eine fordernde Aufgabe – klar, dass Sie davon auch mal eine Auszeit brauchen. Die Verhinderungspflege sorgt dafür, dass pflegebedürftige Personen in Ihrer Abwesenheit gut versorgt sind. Erfahren Sie mehr über Anspruch und Leistungen und buchen Sie die Verhinderungspflege unkompliziert und flexibel über FLEXXI.Was ist Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) kann in Anspruch genommen werden, um eine zeitlich begrenzte Abwesenheit der pflegenden Angehörigen zu überbrücken. Dazu zählen beispielsweise berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit.Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Auch die Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte kann als Verhinderungspflege abgerechnet werden. Häufig wird auch eine Kombination aus verschiedenen Betreuungsmodellen gewählt. Anspruch auf VerhinderungspflegeAnspruch auf Verhinderungspflege besteht für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 liegt noch kein Anspruch vor. Insgesamt können pro Jahr maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.Um die Verhinderungspflege zu beantragen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die häusliche Pflege regelmäßig durch eine private Pflegeperson erfolgen. Erfolgt die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst, liegt kein Anspruch vor. Zudem ist wichtig zu wissen, dass die Vorpflegezeit im Jahr 2024 abgeschafft wurde. Allerdings ist wichtig zu beachten, dass bei nachträglicher Beantragung der Verhinderungspflege, die häusliche Pflege durch die Verwandten und Bekannten mindestens sechs Monate geleistet worden sein muss, bevor eine Verhinderungspflege beantragt werden kann. Der Pflegegrad muss jedoch nicht für die gesamte Vorpflegezeit gelten. Relevant ist hier nur, dass zum Zeitpunkt, an dem die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, mindestens Pflegegrad 2 vorliegt...
Alex
Alex Svan
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