Über das Budget für Verhinderungspflege können pflegende Angehörige in ihrer Abwesenheit aufgrund von Krankheit, beruflichen Verpflichtungen oder Urlaub eine Vertretung finanzieren. Erfahren Sie hier, wo und wie Sie den Verhinderungspflege Antrag stellen.


Was ist Verhinderungspflege?

Ab Pflegegrad 2 steht ein Budget für Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) zur Verfügung, mit dem Vertretungen der Hauptpflegeperson finanziert werden können. So können Abwesenheiten aus beruflichen Gründen, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit, über die Verhinderungspflege vertreten werden. Auch kurzfristige Abwesenheiten aufgrund von privaten Terminen können über die Verhinderungspflege abgedeckt werden. Mit der Verhinderungspflege dürfen sowohl professionelle Pflegedienstleister als auch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte beauftragt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Voraussetzungen für den Verhinderungspflege Antrag

Um einen Verhinderungspflege Antrag stellen zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dann besteht ein Anspruch von maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Jahr. Um den Antrag stellen zu können, muss die häusliche Pflege hauptsächlich durch eine private Pflegeperson erfolgen. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung vollständig, so besteht auch kein Anspruch, einen Verhinderungspflege Antrag zu stellen (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Seit 2024 muss keine Vorpflegezeit mehr nachgewiesen werden, bevor erstmalig ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt wird (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG).



Höhe der Verhinderungspflege

Aktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:


Pflegegrad

Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal

Verhinderungspflege durch nahe Angehörige

1

0 €

0 €

2

bis zu 1.612 Euro

bis zu 474 Euro

3

bis zu 1.612 Euro

bis zu 817,50 Euro

4

bis zu 1.612 Euro

bis zu 1.092 Euro

5

bis zu 1.612 Euro

bis zu 1.351,50 Euro


Verhinderungspflege und Pflegegeld

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nur zur Hälfte weitergezahlt – zumindest, wenn die Vertretung tageweise erfolgt. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich weder das Pflegegeld noch das zeitliche Budget für Verhinderungspflege. Nur das finanzielle Budget reduziert sich dementsprechend um die abgerechneten Leistungen.


(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Verhinderungspflege Antrag stellen: So geht es

Der Antrag auf Verhinderungspflege muss von der pflegebedürftigen Person oder deren gesetzlicher Vertretung bei deren Pflegekasse eingereicht werden. In der Regel stehen dafür (Online-)Formulare zur Verfügung. Der Antrag sollte folgende Daten beinhalten:


  • Anschrift der Pflegekasse

  • Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Bankdaten der pflegebedürftigen Person

  • Namen der eingetragenen Pflegepersonen

  • Zeitraum und Umfang der Verhinderungspflege (stundenweise oder ganztägig)

  • Verhinderungspflege durch Privatpersonen oder professionelle Pflegedienstleister

  • bei Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister: Name, Anschrift

  • bei Verhinderungspflege durch Privatpersonen: Name, Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis


Es ist zu empfehlen, den Antrag vorab zu stellen, da die Abwesenheiten im Rahmen der Verhinderungspflege ja in der Regel planbar sind. So können Sie sicher sein, dass die Kosten tatsächlich übernommen werden. 


Kostenübernahme bei privater Verhinderungspflege

Zu beachten ist, dass die Pflegekasse nur geringere Kosten erstattet, wenn die Verhinderungspflege durch eine Person übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigen im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder im gleichen Haushalt wohnt. Hier kann maximal ein Betrag abgerechnet werden, der das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreitet. 


Zudem sind die Stundenlöhne für die private Verhinderungspflege gedeckelt. Die Pflegekasse weist eingereichte Kosten unter Umständen zurück, wenn ein Stundenlohn veranschlagt wird, der dem von professionellen Pflegediensten gleichkommt. Wenn Sie professionelle Pflegedienstleister beauftragen, haben Sie größere Spielräume. Neben der reinen Vergütung können nahe Verwandte und Personen desselben Haushalts auch Fahrtkosten in Höhe von 20 Cent pro Kilometer sowie einen Verdienstausfall erstatten lassen, wenn sie sich aufgrund der Pflegevertretung unentgeltlich freistellen lassen. Die Aufwendungen für Fahrkosten und den Ausgleich von Verdienstausfall werden natürlich auf das Budget für Verhinderungspflege angerechnet. 


Außerdem wichtig: Es können keine Leistungen aus dem Verhinderungspflegebudget bezogen werden, wenn die Person bereits als Pflegeperson eingetragen ist. Es wird also kein Geld gezahlt, wenn eine von zwei (oder mehr) eingetragenen Pflegepersonen abwesend ist und von einer anderen eingetragenen Pflegeperson vertreten wird.


(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Nachträgliche Antragstellung

Eine nachträgliche Antragstellung auf Verhinderungspflege ist ebenfalls möglich. Gesetzlich Versicherte können den Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend stellen, privat Versicherte bis zu drei Jahre (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), § 45, Absatz 1). Es ist jedoch zu empfehlen, die Abrechnung zeitnah durchzuführen.


Für diese Leistungen kann ein Verhinderungspflege Antrag gestellt werden

Die Verhinderungspflege kann für alle Aufgaben, die ansonsten von der Hauptpflegeperson übernommen werden, erfolgen. Neben Aufgaben der Grundpflege, wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang, zählen dazu auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Für all diese Aufgaben können professionelle Pflegedienstleister und Ehrenamtliche, die die Verhinderungspflege übernehmen, vergütet werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


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