Kernaussagen:

    Die Pflege von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, von der es auch mal Auszeiten braucht, um wieder Kraft zu tanken. Dafür können über die Pflegeversicherung Leistungen für die sogenannte Verhinderungspflege beantragt werden. Erfahren Sie hier, auf welche Leistungen Pflegebedürftige Anspruch haben und wie Sie bei der KKH einen Antrag für Verhinderungspflege stellen.

Was ist Verhinderungspflege?

Als Verhinderungspflege oder Ersatzpflege werden Pflegeleistungen bezeichnet, die in Vertretung für eine private Hauptpflegeperson erbracht werden, wenn diese aus beruflichen oder privaten Gründen zeitlich begrenzt abwesend ist. Im Rahmen der Pflegeversicherung gibt es dafür ein Budget für Verhinderungspflege, über das professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte oder ein ambulanter Pflegedienst, aber auch ehrenamtliche Helfer finanziert werden können. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 )

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Ihr Verhinderungspflege-
Assistent FLEXX-i


Gründe, bei der KKH einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen

Leistungen für Verhinderungspflege können abgerufen werden, wenn die Hauptpflegeperson tageweise (mehr als 8 Stunden) abwesend ist, beispielsweise aufgrund von:

  • Urlaub
  • Krankenhaus-Aufenthalt
  • Reha-Aufenthalt
  • Ruhetagen
  • Fortbildungen
  • Dienstreisen

Auch wenn die Hauptpflegeperson nur stundenweise (weniger als 8 Stunden) abwesend ist, kann dies im Rahmen der Verhinderungspflege vertreten werden. Gründe dafür sind beispielsweise:

  • Prüfungen
  • Fortbildungen
  • wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern
  • Freizeitaktivitäten, auch private Treffen

Anspruch auf Verhinderungspflege

Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Pro Kalenderjahr kann für bis zu acht Wochen (56 Tage) Verhinderungspflege beantragt werden. Als voller Tag zählen dabei nur Vertretungen von mehr als acht Stunden. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise erbracht, so reduziert sich der zeitliche Anspruch nicht. Die stundenweise Verhinderungspflege wird nur auf das Finanzbudget angerechnet.

Die maximale Summe, die für Verhinderungspflege pro Jahr abgerechnet werden kann, hängt davon ab, ob die Pflege durch professionelles Pflegepersonal oder durch andere nahe Angehörige erbracht wird. Werden mit der Verhinderungspflege nahe Angehörige betraut, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, übernimmt die Pflegekasse maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes. Dadurch unterscheidet sich in diesem Fall der Anspruch je nach Pflegegrad. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 )

Für einen schnellen Überblick empfehlen wir unsere Infografik zur Verhinderungspflege.

Ab Juli 2025 profitieren Pflegebedürftige von mehr Flexibilität: Durch die Fusion der Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Entlastungsbudget stehen dann insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die beliebig aufgeteilt werden können. ( Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)

Aktuelle Mittel für Verhinderungspflege

PflegegradDurch professionelles PflegepersonalDurch nahe Angehörige
Pflegegrad 10 Euro0 Euro
Pflegegrad 2maximal 3.539 Euro684 Euro
Pflegegrad 3maximal 3.539 Euro1.198 Euro
Pflegegrad 4maximal 3.539 Euro1.600 Euro
Pflegegrad 5maximal 3.539 Euro1.980 Euro

(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 )

Bei der KKH Antrag auf Verhinderungspflege stellen: So geht es

Die Mittel für Verhinderungspflege können abgerufen werden, indem die pflegebedürftige Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person einen Antrag bei der Pflegekasse stellt. Die Pflegekasse ist stets bei der jeweiligen Krankenkasse angegliedert.

Bei der KKH einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen, ist sowohl online über das Webportal der Kasse als auch postalisch möglich. Hier können Sie den KKH Antrag auf Verhinderungspflege herunterladen.

Informationen für Anträge im Überblick

Wenn Sie bei der KKH einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen, werden folgende Informationen benötigt:

  • Anschrift der pflegebedürftigen Person
  • Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
  • Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • Bankverbindung der pflegebedürftigen Person
  • eingetragene Pflegepersonen
  • Dauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der Verhinderungspflege
  • Grund für die Beantragung der Verhinderungspflege
  • Name und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistenden
  • falls bestehend: Verwandtschaftsverhältnis zu Verhinderungspflege leistenden Personen

Es ist zu empfehlen, den KKH Antrag auf Verhinderungspflege einzureichen, sobald Art, Zeitpunkt und Dauer der Vertretung klar sind. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass die Kosten im vollen Umfang übernommen werden. Eine Abrechnung ist grundsätzlich aber bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1)

Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege

Im KKH Antrag für Verhinderungspflege wird nicht abgefragt, welche Leistungen vertretungsweise übernommen werden, da die Ersatzpflege passend zu den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen organisiert werden soll. Für gewöhnlich werden im Rahmen der Verhinderungspflege Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen, die normalerweise durch pflegende Angehörige erledigt werden, von der Ersatzpflegeperson übernommen. Auch medizinische Pflegeaufgaben können vertreten werden, wenn die Verhinderungspflege durch qualifizierte Pflegedienstleister erfolgt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39 )

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