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Mit dem Verhinderungspflegebudget wird sichergestellt, dass pflegebedürftige Personen gut versorgt und betreut sind, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Erfahren Sie hier, wie für die Verhinderungspflege 2024 Tabelle und Anspruch berechnet werden.Überblick: Verhinderungspflege 2024 Tabelle2024 gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Das ändert sich 2024 bei der Verhinderungspflege:Die Sätze für die Verhinderungspflege bleiben 2024 unverändert. Dafür ändern sich ab 01. Januar 2024 folgende Regelungen:Leistungen der Verhinderungspflege können für maximal acht statt sechs Wochen beantragt werden. Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegeldes verlängert sich entsprechend auf acht Wochen.Die Voraussetzung einer Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt.Ab 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem Entlastungsbudget zusammengefasst. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro jährlich bereits 2024 zur Verfügung.(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Was ist Verhinderungspflege?Als Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird die vertretungsweise Pflege bezeichnet, mit der die zeitlich begrenzte Abwesenheit der Hauptpflegeperson überbrückt werden kann. Gründe für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege können berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, sein, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte erbracht werden. Üblich ist auch die Kombination verschiedener Betreuungsmodelle. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeFür die Verhinderungspflege steht ein Budget bei der Pflegekasse zur Verfügung. Ein Anspruch darauf besteht ab Pflegegrad 2. Pro Jahr können maximal acht Wochen (56 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Beantragung läuft über die Pflegekasse und kann auch nachträglich erfolgen.Neben dem Pflegegrad gelten weitere Voraussetzungen, um Leistungen für Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. So muss der Regelfall die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson sein. Es besteht kein Anspruch, wenn die Pflege normalerweise vollständig durch professionelle Pflegedienstleister erbracht wird. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeDas Verhinderungspflegebudget kann bei tageweiser Abwesenheit der pflegenden Person aus folgenden Gründen in Anspruch genommen werden:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenAuch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Gründe dafür können sein:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenWer kann für die Verhinderungspflege beauftragt werden?Die Leistungen aus dem Verhinderungspflegebudget können sowohl zur Beauftragung professioneller Pflegedienstleister wie ambulanter Pflegedienste oder selbstständiger Pflegekräfte als auch zur Vergütung von Privatpersonen wie Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtlichen genutzt werden. Das Budget kann nicht eingesetzt werden, wenn die Verhinderungspflege durch eine eingetragene Pflegeperson erfolgt. Sind also mehrere Personen eingetragen, kann im gegenseitigen Vertretungsfall nicht auf das Verhinderungspflegebudget zugegriffen werden. Bei der Wahl des Betreuungsmodells ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen wird, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Zudem deckelt die Pflegekasse die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege: Wird nahen Verwandten ein Stundenlohn gezahlt, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt, kann es sein, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will. Für professionelle Pflegedienstleister dürfen auch höhere Stundensätze gezahlt werden. Mit FLEXXI geht das besonders leicht: Sie wählen Leistungen und Pflegekräfte selbst aus und entscheiden, wie viel Stundenlohn Sie zahlen wollen. Selbstverständlich beraten wir Sie zur angemessenen Höhe.Leistungen VerhinderungspflegeIm Rahmen der Verhinderungspflege können alle Aufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Üblicherweise zählen dazu vor allem Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.Die medizinische Pflege wird häufig nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen. Dies kann auch während der Verhinderungspflege weiterhin erfolgen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das PflegegeldIn der Zeit, in der tageweise Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wenn Sie die Verhinderungspflege leidglich stundenweise in Anspruch nehmen, reduziert sich nur das finanzielle Budget. Der zeitliche Anspruch reduziert sich nur, wenn die Verhinderungspflege für mindestens acht Stunden pro Tag erfolgt. Zudem wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege in voller Höhe weitergezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Unterschied zwischen Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeFür Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen aktuell noch zwei verschiedene Budgets zur Verfügung. Während die Verhinderungspflege zur Vertretung planbarer Abwesenheiten der Hauptpflegeperson genutzt werden soll, ist die Kurzzeitpflege eine Unterstützung für akute Betreuungsengpässe, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit der pflegenden Angehörigen. Zudem erfolgt die Kurzzeitpflege stationär, während die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld geleistet wird. Dementsprechend ist das Budget für Kurzzeitpflege etwas höher (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5). (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Aktuell können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bis zu einem Maximalbetrag aus dem jeweils anderen Budget aufgestockt werden. Ab 2025 werden beide Leistungen im Entlastungsbudget fusioniert, sodass die Mittel in Höhe von insgesamt 3.386 Euro pro Kalenderjahr flexibler genutzt werden können. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 ist dies bereits 2024 möglich. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Verhinderungspflege über FLEXXI buchenBuchen Sie eine Verhinderungspflege ganz unkompliziert über FLEXXI: Bis zu drei Wochen im Voraus können Sie ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege bequem per App buchen. Dabei können Sie den Stundenlohn selbst festlegen und passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So können Sie mal wieder durchatmen und sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden.Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2024 TabelleGelten in der Verhinderungspflege 2024 laut Tabelle höhere Sätze?Nein. Das Verhinderungspflegebudget erhöht sich 2024 nicht. Ab 2025 stehen durch die Fusion von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget jedoch mehr Mittel zur Verfügung, die für Verhinderungspflege genutzt werden können. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wie lange kann Verhinderungspflege 2024 laut Tabelle bezogen werden?2024 erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen (56 Tage). (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?Leistungen für Verhinderungspflege können beantragt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Seit 2024 muss keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten mehr erfüllt sein. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?Ja, aber teilweise nicht in voller Höhe. Bei einer tageweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise gebucht, erhalten Sie das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Kann die Verhinderungspflege angespart werden?Nein. Der Jahresanspruch kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Lediglich eine nachträgliche Abrechnung der Kosten ist möglich. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Müssen Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden?Privatpersonen, die für Verhinderungspflege entlohnt werden, müssen diese Vergütung in der Regel nicht versteuern. Wenn Sie jedoch mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen, ist es ratsam, vorab einen Steuerberater zu konsultieren. Professionelle Pflegedienstleister müssen ihre Einnahmen aus Verhinderungspflege selbstverständlich versteuern. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)..
Sandra Polo
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Wenn Angehörige plötzlich aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls pflegebedürftig werden, so ist dies in den meisten Fällen eine zunächst überfordernde Situation. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben, um die Pflege kurzfristig zu organisieren und welche Leistungen Sie beantragen können, wenn ein plötzlicher Pflegefall eintritt.Plötzlicher Pflegefall: Was ist zu tun?Ein plötzlicher Pflegefall ist nicht nur ein Schock für nahestehende Personen, sondern bedeutet in vielen Fällen auch zahlreiche zu klärende Fragen. Als Akutmaßnahmen sollten Sie in den ersten Tagen folgendes organisieren:Beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber bis zu zehn Tage Auszeit, um die Pflege zu organisieren. Während dieser Zeit zahlt die Pflegekasse Ihnen Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung.Liegen die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung vor? Diese Dokumente schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, Entscheidungen für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu treffen und für Sie Pflegeleistungen zu beantragen.Holen Sie Fachpersonal hinzu, das abschätzen kann, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist.Machen Sie sich ehrlich, ob Sie die notwendige Pflege allein in häuslicher Umgebung bewältigen können.Organisieren Sie sich bei Bedarf Unterstützung durch einen Pflegedienst oder selbstständige Pflegekräfte und andere Dienstleister wie einen Essenslieferservice.In Akutfällen können Sie auch über einen Kurzzeitpflegeplatz in einer stationären Einrichtung eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen, bis die Bedingungen für die häusliche Pflege gegeben sind.Stellen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad bzw. eine Höherstufung. So stehen Ihnen zügig die Mittel zur bedarfsgerechten Finanzierung der Pflege zur Verfügung.Pflegeunterstützungsgeld bei plötzlichen PflegefallWenn bei einem Verwandten ein plötzlicher Pflegefall eintritt, benötigen Sie mit Sicherheit einige Tage Zeit, um mit der neuen Situation klarzukommen und eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Dafür steht Angestellten in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern eine Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen zu. Während dieser Zeit zahlt die Pflegekasse sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung. (Quelle: BMG)Längere Auszeit über die PflegezeitNicht immer sind zehn Tage ausreichend, um die neue Situation nach einem plötzlichen Pflegefall zu ordnen. Unter Umständen ist auch absehbar, dass Sie Ihre Angehörigen zeitnah auf ihrem letzten Weg begleiten werden. Über die Pflegezeit können Sie sich bis zu sechs Monate freistellen lassen, um Ihre Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Bis zu drei Monate ist eine Freistellung möglich, um nahe Angehörige bis zu drei Monate auf ihrem letzten Weg zu begleiten.Um die Pflegezeit zu beantragen, ist eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beim Arbeitgeber nachzuweisen. Während der Pflegezeit erhalten Sie keinen Lohn oder sonstige Lohnersatzleistungen. Um ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit zu finanzieren, können Angehörige ein zinsloses staatliches Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. (Quelle: BMG)Sichere Unterbringung bei plötzlichen Pflegefall: Kurzzeitpflege im HeimTritt die Pflegesituation plötzlich und in akuter Form ein, kann es sinnvoll sein, zunächst eine stationäre Pflege zu organisieren, damit die pflegebedürftige Person bedarfsgerecht versorgt werden. Sie haben dann Zeit, sich für eine Form der Pflege zu entscheiden, entsprechende organisatorische Vorbereitungen zu treffen und Pflegeleistungen zu beantragen.Für die Kurzzeitpflege halten viele Seniorenheime Notfall-Plätze vor. Ist bereits mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden, kann die Kurzzeitpflege über das Kurzzeitpflegebudget der Pflegeversicherung finanziert werden. Dafür stehen pro Jahr maximal 1.774 € für bis zu acht Wochen zur Verfügung. Über das Budget für Verhinderungspflege kann diese Summe zusätzlich aufgestockt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 42 Kurzzeitpflege)Nicht vergessen: Pflegegrad beantragenTritt ein Pflegebedarf plötzlich ein, ist es umso wichtiger, dass Sie zeitnah einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Selbstverständlich ist auch eine Beantragung der Höherstufung nach einem plötzlichen Pflegefall möglich, wenn bisher beispielsweise erst Pflegegrad 1 vorlag. Der Antrag wird bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der zu pflegenden Person angesiedelt ist, eingereicht. Dort reicht ein formloser Antrag der betroffenen Person auf einen Pflegegrad aus, um den Antragsprozess in Gang zu setzen. Anschließend erhalten Sie von der Pflegekasse ein Formular, über das Pflegeleistungen beantragt werden können. Danach wird zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) bzw. ein sogenannter Medicproof (private Versicherung) entsendet. Auf der Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegeversicherung über den Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen und desto höhere Budgets stehen zur Verfügung.Was tun, wenn die akuten Fragen geklärt sind?In den ersten Tagen nach dem Eintreten eines plötzlichen Pflegefalls ist es wichtig, eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen und die ersten bürokratischen Prozesse in Gang zu setzen. Sind diese akuten Fragen geklärt, sollten Sie sich damit befassen, wie die Pflege weiter organisiert werden kann. Zunächst muss die grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, ob die Pflege in einer stationären Einrichtung, im betreuten Wohnen, in einer Wohngruppe oder zu Hause erfolgen soll. Auch wenn sich natürlich viele Menschen wünschen, im eigenen Zuhause bleiben zu können: Wägen Sie die Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege gut ab und analysieren Sie ehrlich, ob zu Hause eine bedarfsgerechte Pflege möglich ist. Entscheiden sich die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen für die häusliche Pflege, müssen entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen werden:Sind Sie in der Lage, alle Aufgaben der Grundpflege und einfache medizinische Pflegeaufgaben dauerhaft selbst zu leisten? Nutzen Sie die Mittel der Pflegeversicherung wie den Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistungen, um sich über die ambulante Pflege professionelle Unterstützung an die Seite zu holen. Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden ab Pflegegrad ebenfalls mit 40 Euro pro Monat bezuschusst. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Ist eine dauerhafte oder eine punktuelle Unterstützung notwendig? Durch die Nutzung von Tages- und Nachtpflegeplätzen kann bei hohem Pflegebedarf eine sichere Betreuung sichergestellt werden, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind oder Pflegebedürftige allein wohnen. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 mindestens 689 Euro pro Monat zur Verfügung. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Klären Sie, wie die Pflege zu Hause sichergestellt werden kann, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Ab Pflegegrad 2 können Sie das Budget der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, um eine Vertretung durch ambulante Pflegedienste und andere professionelle Pflegedienstleister oder Verwandte und sonstige Ehrenamtliche zu finanzieren. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Sind infolge der Pflegebedürftigkeit Anpassungen an der Wohnung nötig? Ab Pflegegrad 1 können Sie einmalig bis zu 4.000 Euro für entsprechende Umbaumaßnahmen beantragen. Zudem stehen monatlich 25,50 Euro für einen Hausnotruf zur Verfügung. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Sind Ihre Arbeitsbelastung und die Pflege miteinander vereinbar? Überlegen Sie, ob Sie Ihre Stunden reduzieren wollen oder andere Ausgleichsmaßnahmen wie Home-Office oder flexiblere Arbeitszeiten notwendig sind, um die Pflege sicherzustellen, und sprechen Sie darüber mit Ihrem Arbeitgeber. Über das Pflegegeld kann ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die Entscheidung darüber obliegt natürlich der pflegebedürftigen Person.Liegen alle Vollmachten und Verfügungen vor, falls die pflegebedürftige Person wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Falls nicht, sollte dies unbedingt nachgeholt werden.Unterstützung bei plötzlichem Pflegefall über FLEXXI buchenFLEXXI unterstützt Angehörige bei der bedarfsgerechten Pflege. Auch bei einem plötzlichen Pflegefall finden Sie über FLEXXI schnell die passende Unterstützung. Über die FLEXXI-App können Sie Ihren Unterstützungsbedarf und Ihren Wunschstundenlohn eingeben – wir verbinden Sie dann mit ausgebildeten, selbstständigen Pflegekräften, deren Leistungen von den Pflegekassen anerkannt werden. Sie benötigen akute Unterstützung? Wir sind für Sie da! Probieren Sie die FLEXXI-App direkt kostenfrei aus!..
Minela Kalebic
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Oft entwickelt sich eine Pflegebedürftigkeit schleichend. In einigen Fällen kann jedoch durch eine Erkrankung oder einen Unfall kurzfristige Pflege notwendig werden. Erfahren Sie hier, welche Rechte Arbeitnehmer haben und welche Unterstützungsleistungen der Pflegekasse infrage kommen, um kurzfristige Pflegebedarfe abzudecken.Kurzfristige Pflege: Was kann ich als Arbeitnehmer tun?Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten und bei Ihren nahen Angehörigen plötzlich ein Pflegebedarf auftritt, haben Sie das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. In diesem Zeitraum der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zahlt die Pflegekasse sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung. Dieses entspricht 100 Prozent des Nettoentgelts, wenn Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit gezahlt wurden, und 90 Prozent des Nettoentgelts, wenn es keine zusätzlichen Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gab. Wenn Sie sich die Pflege mit einer anderen Person aufteilen, so muss auch der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld geteilt werden. Voraussetzungen, Pflegeunterstützungsgeld für die kurzfristige Pflege zu nutzenVoraussetzung für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist, dass die Pflegesituation akut eingetreten ist und es abzusehen ist, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad zuerkannt bekommt. Zudem muss es sich bei der pflegebedürftigen Person um nahe Angehörige handeln, zum Beispiel Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder. Der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit einfordern, aus der die Erforderlichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung hervorgeht. Auch für die Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.(Quelle: BMG)Option für kurzfristige Pflege: Kurzzeitpflege im HeimNicht immer kann eine kurzfristige Pflege in häuslicher Umgebung organisiert werden. In diesem Fall kommt eine Kurzzeitpflege in stationärer Unterbringung infrage. Dafür halten die meisten Seniorenheime Notfall-Plätze vor. Liegt bereits mindestens Pflegegrad 2 vor, kann dafür das Kurzzeitpflegebudget der Pflegeversicherung genutzt werden. Hierfür stehen pro Jahr maximal 1.774 € für bis zu acht Wochen zur Verfügung. Zudem kann das Budget durch die Mittel für Verhinderungspflege aufgestockt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 42 Kurzzeitpflege)Verlängerungsoption Pflegezeit Reichen zehn Tage nicht aus, um die neue Pflegesituation zu ordnen, haben Sie die Möglichkeit, in Pflegezeit zu gehen. Pflegende Angehörige können sich bis zu sechs Monate freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Dafür ist eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) als Nachweis beim Arbeitgeber erforderlich. Sie können die Pflegezeit auch nutzen, um nahe Angehörige bis zu drei Monate auf ihrem letzten Weg zu begleiten.Die Freistellung erfolgt unentgeltlich, Sie haben jedoch die Möglichkeit, ein zinsloses staatliches Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen, um während der Pflegezeit Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.(Quelle: BMG)Erste Schritte, wenn kurzfristige Pflege erforderlich wirdEin kurzfristig eingetretener Pflegebedarf stellt für viele Angehörige zunächst eine überfordernde Situation dar. Lassen Sie am besten zunächst durch Fachpersonal abklären, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist. Davon ausgehend müssen Sie sich ehrlich klar machen, in welchem Umfang Sie diese Unterstützung selbständig leisten können. Hier ist eine ehrliche Bewertung der Situation für alle Beteiligten unerlässlich, damit es nicht zu permanenter Überforderung oder einer unzureichenden Versorgung des Pflegebedürftigen kommt. Informieren Sie sich über die verschiedenen Unterstützungsoptionen, zum Beispiel die Versorgung durch Pflegedienstleister oder einen Essen Lieferservice. Über FLEXXI können Sie beispielsweise unkompliziert und flexibel per App Pflegedienstleistungen von ausgebildeten, selbständigen Pflegekräften buchen.Zudem sollten Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen zeitnah finanzielle Unterstützung zur Verfügung steht, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.Pflegegrad beantragen: So geht’sEin Pflegegrad kann mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der zu pflegenden Person angesiedelt ist, beantragt werden. Sie erhalten von der Pflegekasse dann ein Formular, über das Pflegeleistungen beantragt werden können. Die Pflegekasse entsendet daraufhin den Medizinischen Dienst mit einem Gutachter (gesetzliche Versicherung), bzw. bei einem privaten Versicherungsunternehmen einen Medicproof, der ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit erstellt. Auf Grundlage des Gutachtens fällt dann die Entscheidung über den Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade: 1, 2, 3, 4 und 5. Einige Unterstützungsleistungen stehen im Pflegegrad 1 noch nicht zur Verfügung. Zudem steigen die Zuweisungen, je höher der Pflegegrad ist.Kurzfristige Pflege über FLEXXI buchenSie benötigen kurzfristige Unterstützung für die Pflege Ihrer Angehörigen? Über FLEXXI finden Sie schnell und unkompliziert ausgebildete Pflegekräfte für alle Aufgaben, bei denen Unterstützungsbedarf besteht. Damit ermöglicht FLEXXI eine kurzfristige Unterstützung in akuten Pflegesituationen, ohne dass Sie sich mit Arbeitgeberpflichten auseinandersetzen müssen. Die bei FLEXXI gelisteten Pflegekräfte verfügen alle über eine pflegerische Qualifikation und sind selbstständig tätig. Damit werden Ihre Leistungen auch von den Pflegekassen anerkannt und sind erstattungsfähig.Selbstverständlich können Sie über FLEXXI auch langfristige Unterstützung für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen buchen. Unsere Pflegekräfte übernehmen unter anderem folgende Aufgaben:medizinische PflegeGrundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitFahrdiensteNachtwache und Nachtbereitschaft ...Probieren Sie FLEXXI direkt aus! Die Nutzung der App ist für Sie kostenfrei. Geben Sie einfach Ihren Unterstützungsbedarf und Ihren Wunsch-Stundenlohn ein und finden Sie passende Pflegekräfte...
Minela Kalebic
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Viele ältere Menschen wünschen sich, in häuslicher Umgebung gepflegt zu werden. Diesem Wunsch zu entsprechen, ist für viele Angehörige mit viel Aufwand verbunden. Erfahren Sie hier, welche Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen, um Angehörige zu Hause zu pflegen.Finanzielle Unterstützung, um Angehörige zu Hause zu pflegenMit dem Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige die Möglichkeit, ihre Pflege selbstbestimmt zu gestalten. Ab Pflegegrad 2 erhalten sie über das Pflegegeld einen festen monatlichen Betrag, den sie flexibel einsetzen können, um professionelle Pflegedienstleister zu bezahlen, aber auch pflegenden Angehörigen oder sonstigen Ehrenamtlichen eine Entschädigung zu zahlen. Höhe Pflegegeld nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Pflegegeld pro Monat (ab 01.01.2024)10 €2332 €3573 €4765 €5947 €(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Neben der direkten finanziellen Unterstützung durch das Pflegegeld wird die häusliche Pflege von Angehörigen auch in der Rentenversicherung honoriert. Wenn Sie mindestens zehn Stunden an zwei oder mehr Tagen pro Woche private Pflege leisten und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge ist vom Pflegegrad und der bezogenen Leistungsart abhängig und liegt zwischen 119,35 und 631,47 Euro monatlich (West) beziehungsweise zwischen 115,66 und 611,94 Euro monatlich (Ost). (Quelle: BMG)Leistungen der Pflegekasse, um Angehörige zu Hause zu pflegenÜber die Pflegekasse stehen mehrere Leistungen zur Verfügung, mit denen die häusliche Pflege finanziert werden kann. Anspruch und dessen Höhe sind vom Pflegegrad abhängig.EntlastungsbudgetBereits ab Pflegegrad 1 steht ein Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung, mit dem Sie Unterstützung finanzieren können, wenn Sie Ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Sie können diese Mittel beispielsweise nutzen, um Unterstützung im Haushalt bei Putzen, Waschen, Einkaufen und Kochen oder Fahrdienste zu finanzieren. Auch medizinische Pflegeleistungen oder eine stundenweise Betreuung können über das Entlastungsbudget finanziert werden.PflegesachleistungenAb Pflegegrad 2 steht ein Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Damit können professionelle Pflegedienstleister beauftragt werden, die beispielsweise bei der medizinischen Versorgung oder Aufgaben der Grundpflege unterstützen.Höhe Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Pflegesachleistungen pro Monat (ab 01.01.2024)10 Euro2761 Euro31.432 Euro41.778 Euro52.200 EuroVerhinderungspflegeWenn Angehörige zu Hause pflegen, dann lastet auf ihnen eine große Verantwortung. Über das Budget für Verhinderungspflege soll sichergestellt werden, dass auch im Verhinderungsfall eine Betreuung der pflegebedürftigen Person sichergestellt werden kann. Fällt die Pflegeperson aufgrund dienstlicher Verpflichtungen (Dienstreisen, Prüfungen oder Fortbildungen), Krankheit, Urlaub oder anderer privater Verpflichtungen oder Auszeiten aus, so kann darüber ein Ersatz finanziert werden. Die Verhinderungspflege ist explizit nicht nur für den Notfall gedacht, sondern soll auch Erholung für pflegende Angehörige ermöglichen. Um die Verhinderungspflege erstmalig in Anspruch zu nehmen, muss im Jahr 2023 noch eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten erfüllt sein. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Zudem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die Höhe des Budgets für Verhinderungspflege richtet sich neben dem Pflegegrad auch danach, ob die Pflege von professionellen Pflegedienstleistern oder nahen Verwandten erbracht wird. Das Budget kann bis zu einem Maximalbetrag um Leistungen aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.Höhe Verhinderungspflege nach Pflegegrad pro Jahr:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonalmit Umwidmung des Budgets für KurzzeitpflegeVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 474,00 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 1.092,00 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 1.351,50 EuroTages- und NachtpflegeViele Angehörige übernehmen die häusliche Pflege neben einer Berufstätigkeit. Zudem wohnen die pflegebedürftige Person und die Pflegeperson nicht immer zusammen. Für diese Fälle kann das Budget für Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Damit kann tags- oder nachtsüber die ambulante Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung finanziert werden. Höhe Budget für Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Tages- und Nachtpflege pro Monat (ab 01.01.2024)10 Euro2689 Euro31.298 Euro41.612 Euro51.995 EuroWeitere Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung der häuslichen PflegeDie genannten Leistungen sind aus finanzieller Sicht die größten Unterstützungen, wenn Sie Angehörige zu Hause pflegen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Leistungen der Pflegekasse, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird. Das sind:40 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotrufeinmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit notwendig sind (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen)(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit als kurzfristige UnterstützungEine Pflegebedürftigkeit kann plötzlich und unerwartet eintreten, zum Beispiel weil sich der gesundheitliche Zustand durch eine Erkrankung oder einen Unfall rapide verschlechtert. Für diesen Fall stehen mit dem Pflegeunterstützungsgeld und der Pflegezeit zwei Leistungen zur Verfügung, die es Angehörigen ermöglichen, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.PflegeunterstützungsgeldAngestellte können bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung erhalten, wenn bei ihren nahen Angehörigen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder) plötzlich ein Pflegebedarf auftritt. Diese Zeit soll dazu genutzt werden, um die Pflege zu organisieren und einen Pflegegrad zu beantragen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse gezahlt. (Quelle: BMG)PflegezeitNicht immer reichen zehn Tage aus, um die neue Pflegesituation zu organisieren. Eventuell ist auch absehbar, dass die pflegebedürftige Person nur noch in ihren letzten Lebensmonaten begleitet wird. Für diesen Fall kommt eine Auszeit über die Pflegezeit infrage, um Angehörige zu Hause zu pflegen. Pflegende Angehörige können sich bis zu sechs Monate unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen, um die neue Pflegesituation zu organisieren oder ihre Angehörigen bis zu drei Monate auf dem letzten Weg zu begleiten. Die Pflegebedürftigkeit muss dafür über eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beim Arbeitgeber nachgewiesen werden. Da die Freistellung ohne Lohnersatzleistung erfolgt, kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragt werden, um den Lebensunterhalt während der Pflegezeit zu finanzieren. (Quelle: BMG)Unterstützung für die häusliche Pflege über FLEXXI buchenHolen Sie sich mit FLEXXI unkompliziert die passende Unterstützung, um Ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen. Über die FLEXXI App können Sie ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte für alle Aufgaben finden, bei denen Unterstützungsbedarf besteht. Alle bei uns gelisteten Pflegekräfte verfügen über eine pflegerische Qualifikation, sodass ihre Leistungen bei den Pflegekassen anerkannt sind und abgerechnet werden können.Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie gern bei folgenden Aufgaben rund um die häusliche Pflege:medizinische PflegeGrundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitFahrdiensteNachtwache und Nachtbereitschaft ...Damit ist FLEXXI eine echte Entlastung bei der Pflege von Angehörigen. Probieren Sie die App kostenfrei aus und suchen Sie professionelle Pflegekräfte gezielt für den benötigten Unterstützungsbedarf und Ihren Wunsch-Stundenlohn...
Minela Kalebic
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Die Pflege von Angehörigen ist eine große Verantwortung und ein Vollzeitjob – ohne geregelten Feierabend, Wochenenden oder Urlaub. Vielen pflegenden Angehörigen macht der Gedanke, selbst einmal auszufallen, daher große Sorgen. Erfahren Sie hier, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für pflegende Angehörige im Verhinderungsfall gibt.Verhinderungspflege: Unterstützungsleistung für den VerhinderungsfallDie Pflegekassen stellen für pflegebedürftige Personen ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung, mit der die Abwesenheit von pflegenden Angehörigen überbrückt werden kann. Als Verhinderungsfall werden dabei nicht nur ungeplante Abwesenheiten wie Krankheit, Klinik- oder Reha-Aufenthalte anerkannt, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, sondern auch berufsbedingte Abwesenheiten wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen und sogar private Abwesenheiten aufgrund von Urlaub oder privaten Terminen. Beispiele für tageweise Verhinderungsfälle:UrlaubKrankheit, auch psychische ErkrankungenKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenBeispiele für stundenweise Verhinderungsfälle:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenDie Pflegekasse handelt im Verhinderungsfall der Pflegeperson also im Prinzip so, wie bei einem erkrankten Arbeitnehmer. Sie stellt sicher, dass während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Ersatz finanziert werden kann. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es aber natürlich nicht. Dafür muss aber auch keine Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt attestiert werden.Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch ehrenamtliche Helfer geleistet werden. In vielen Fällen werden verschiedene Betreuungsmodelle kombiniert, um im Verhinderungsfall eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.(Quelle: BMG)Wann besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2. Wird die Pflege für gewöhnlich in häuslicher Umgebung durch eine private Pflegeperson erbracht, so kann die Verhinderungspflege im Verhinderungsfall genutzt werden. Wird die Pflege hauptsächlich durch einen ambulanten Pflegedienst gewährleistet, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Um die Verhinderungspflege erstmalig zu beantragen, ist im Jahr 2023 eine Vorpflegezeit in häuslicher Umgebung von sechs Monaten darzulegen und zu beweisen. Ab dem Jahr 2024 muss keine Vorpflegezeit mehr geleistet werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Leistungen der Pflegekasse im VerhinderungsfallFür die Pflege im Verhinderungsfall stehen im Verhinderungspflegebudget pro Jahr maximal 1.612 Euro zur Verfügung, die auf bis zu sechs Wochen, also 42 volle Tage aufgeteilt werden können. Es ist auch möglich, das Budget nur für stundenweise Vertretungen einzusetzen. Dann reduziert sich lediglich der finanzielle, nicht aber der zeitliche Anspruch.Das Verhinderungspflegebudget kann aufgestockt werden, indem ein Teil des Anspruchs auf Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege umgewidmet wird. Dadurch kann das Budget für Verhinderungspflege um bis zu 887 Euro jährlich erhöht werden, sodass insgesamt bis zu 2.499 Euro zur Verfügung stehen.Die Leistungen der Pflegekasse bei der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige sind jeweils vom vorliegenden Fall abhängig. Wird die Verhinderungspflege von Pflegepersonen übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, darf der Betrag für die Verhinderungspflege das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten.PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonalmit Umwidmung des Budgets für KurzzeitpflegeVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 492,00 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 835,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 1.110,00 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 1.369,50 EuroFür den Zeitraum, in dem Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Eine Ausnahme gilt hier wieder für die stundenweise Verhinderungspflege. Das Pflegegeld wird in dieser Konstellation unverändert weitergezahlt.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Welche Leistungen können im Verhinderungsfall über die Verhinderungspflege abgerechnet werden?Im Verhinderungsfall der Hauptpflegeperson können alle Leistungen, die diese sonst übernimmt, durch die Verhinderungspflege übernommen werden. Neben Aufgaben der Grundpflege, wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang, zählen dazu auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen. Wird die medizinische Pflege für gewöhnlich durch einen professionellen Pflegedienstleister erbracht, so kann dies auch während der Verhinderungspflege fortgesetzt werden. Bei FLEXXI können Sie für den Verhinderungsfall flexibel ausgebildete Pflegekräfte buchen, die die Aufgaben übernehmen, bei denen Sie Unterstützung bzw. eine Vertretung benötigen.Weitere Option für den Verhinderungsfall: KurzzeitpflegeEine Alternative zu Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege. Dabei wird die pflegebedürftige Person stationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Diese Variante ist für viele Pflegebedürftige natürlich mit größeren Strapazen verbunden als die Verhinderungspflege, da sie ihre häusliche Umgebung verlassen müssen. Deshalb ist die Kurzzeitpflege eher eine Option für akute Notfälle, also wenn der Verhinderungsfall der Pflegeperson nicht planbar ist oder eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das Budget für die Kurzzeitpflege ist aufgrund der größeren Aufwände etwas höher (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5) und kann für maximal acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Ansprüche für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können zum Teil miteinander verrechnet werden, um die individuelle Pflegesituation besser berücksichtigen zu können. Ein Vorteil der Kurzzeitpflege ist zudem, dass für die Inanspruchnahme keine Vorpflegezeit erfüllt sein muss. Damit ist Kurzzeitpflege in vielen Fällen eher die Notlösung, wenn sich eine Verhinderungspflege in häuslicher Umgebung durch den engen zeitlichen Zusammenhang nicht organisieren lässt. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 42 Kurzzeitpflege)Buchen Sie Unterstützung für den Verhinderungsfall über FLEXXI!Sie benötigen aufgrund eines Verhinderungsfalls eine Vertretung, die die häusliche Pflege Ihrer Angehörigen übernimmt? Über FLEXXI ist die Buchung von qualifizierten Pflegekräften für die Verhinderungspflege einfach und flexibel möglich. Buchen Sie Pflegekräfte bis zu drei Wochen im Voraus für genau die Leistungen, bei denen Unterstützung benötigt wird. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch in Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden...
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Viele Menschen sind im fortgeschrittenen Alter auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig besteht bei vielen der Wunsch, im vertrauten Zuhause bleiben zu können. Mit der Unterstützung einer Pflegekraft ist das glücklicherweise in vielen Fällen möglich. Erfahren Sie hier, welche Kosten für eine Pflegekraft zu Hause anfallen und wie Sie diese über die Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren können.Bekannte Option für die häusliche Pflege: 24-Stunden-PflegeDie 24 Stunden Pflege ist wohl eines der bekanntesten Modelle für eine dauerhafte Betreuung von Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause. Dabei lebt die Pflegeperson dauerhaft mit dem Pflegebedürftigen zusammen, um diesen bei allen alltäglichen Aufgaben zu unterstützen.Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ rührt daher, dass die Pflegeperson in den Haushalt des Pflegebedürftigen einzieht und so praktisch permanent vor Ort ist. Dennoch ist die Arbeitszeit natürlich begrenzt und liegt in der Regel bei 40 bis 60 Stunden pro Woche. Überstunden müssen natürlich entsprechend ausgeglichen werden. Aufgrund des enormen zeitlichen Aufwands und der fordernden Aufgabe gibt es auch Modelle in der 24-Stunden-Pflege, bei denen sich mehrere Personen die Pflege und Betreuung teilen und beispielsweise alle zwei Wochen rotieren.Die intensive Betreuung macht die 24-Stunden-Pflege zu einem naheliegenden Modell. Die Rundumversorgung ist allerdings sehr teuer, sodass für die 24-Stunden-Pflege in vielen Fällen Hilfskräfte aus Osteuropa, sogenannte polnische Pflegekräfte, eingestellt werden. Diese können zwar Aufgaben der Grundpflege übernehmen und bei Alltagsaufgaben unterstützen, sie verfügen aber häufig über keine pflegerische Ausbildung und können daher auch keine Aufgaben der medizinischen Pflege übernehmen. Die korrekte Bezeichnung für dieses Modell mit Pflegekräften aus Polen lautet eigentlich „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Um eine tatsächliche 24-Stunden-Pflege handelt es sich eigentlich nur, wenn die Aufgaben von ausgebildeten Pflegekräften übernommen werden.(Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland)Vor- und Nachteile der 24-Stunden-PflegeDie 24-Stunden-Pflege ist ein bekanntes Pflegemodell, das jedoch in der Praxis nur schwer und teuer umzusetzen ist. Natürlich hat die 24-Stunde-Pflege zahlreiche Vorteile: So können die Pflegebedürftigen weiterhin in ihrem Zuhause betreut werden und erhalten eine Pflege, die speziell auf ihre Bedarfe zugeschnitten ist. In diesem Modell haben die Pflegepersonen mehr Zeit als bei einer Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst und können so auch bei alltäglichen Aufgaben unterstützen und Beschäftigung anbieten. Für Angehörige schafft das Modell natürlich ein größeres Sicherheitsgefühl, da sie wissen, dass ihre pflegebedürftigen Verwandten nicht allein sind.Vorteile der 24-Stunden-Pflege:Betreuung und Pflege im eigenen Zuhauseindividuelle Betreuungdauerhafte 24-Stunden-Betreuungmehr ZeitUnterstützung bei alltäglichen AufgabenEntlastung für AngehörigeDas Modell der 24-Stunden-Pflege hat jedoch auch seine Tücken. Zunächst ist es natürlich ziemlich teuer, sodass die Leistungen der Pflegekasse in der Regel nicht ausreichen, um eine Pflegekraft im 24-Stunden-Modell zu beschäftigen. Zudem muss genügend Platz vorhanden sein, um die Pflegeperson im Haushalt des Pflegebedürftigen unterzubringen. Aus Kostengründen greifen viele Familien auf sogenannte polnische Pflegekräfte zurück, die über keine grundständige Ausbildung in der Pflege verfügen. So ist oft eine zusätzliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erforderlich, um auch die Anforderungen in der medizinischen Pflege zu bedienen. Insgesamt unterstehen dann in vielen Fällen sehr hohe monatliche Kosten, die nur bedingt effizient sind. Es kann unter Umständen sinnvoller sein, sich gezielte Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte zu suchen, damit nicht nur die Quantität, sondern vor allem die Qualität der Pflege sichergestellt ist.Nachteile der 24-Stunden-Pflege:hohe KostenWohnraum für Pflegeperson erforderlichhäufig Einstellung angelernter Hilfskräfte aus Osteuropahäufige ergänzende Unterstützung durch Pflegedienst erforderlichAlternativen zur 24-Stunden-PflegeNeben der 24-Stunden-Pflege gibt es weitere Modelle, mit denen eine Pflege hauptsächlich in häuslicher Umgebung möglich ist. Betreutes Wohnen oder Senioren-WGsMit dem betreuten Wohnen und der Senioren-WG gibt es zwei Modelle, die ein sicheres Betreuungsumfeld und Autonomie durch eine eigene Wohnung vereinen. Denn bei beiden Modellen haben Senioren ein eigenes Zuhause, das aber auf die besonderen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen durch eine barrierefreie Umgebung und die Nähe zu Pflegediensten eingeht. Beim betreuten Wohnen haben die Senioren eine eigene Wohnung, die aber beispielsweise mit einer Notfallklingel ausgestattet ist, sodass Hilfe schnell vor Ort ist. Dieses Modell ist für Senioren geeignet, bei denen der Unterstützungsbedarf zunimmt, die aber noch so mobil sind, dass sie ihren Alltag selbstständig bewältigen. Die besondere Einrichtung und Versorgungsinfrastruktur führt dazu, dass die Miete im betreuten Wohnen etwas höher ist als bei normalen Wohnungen vergleichbarer Größe. In einer Senioren-WG schließen sich mehrere ältere Menschen zusammen und teilen sich Küche und Gemeinschaftsräume. So können die Senioren ihren Alltag selbstbestimmt organisieren, sind aber nicht allein, sondern leben in Gemeinschaft mit anderen. Senioren-WGs können privat gegründet werden, in vielen Fällen ziehen Senioren aber auch in bestehende Wohngemeinschaften von Unternehmen oder Institutionen. Für das Leben in einer Wohngruppe kann ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss von 214 Euro pro Monat beantragt werden. Dieses Modell hat seine Vorzüge, ist aber sicherlich nicht jedermanns Sache. Bei einem erhöhten Pflegebedarf ist das Leben in einer Senioren-WG zudem nur noch bedingt möglich.Ambulante PflegedienstleisterDie wohl effizienteste Form, die Kosten für eine Pflegekraft zu Hause einzusetzen, ist die Beauftragung von ambulanten Pflegedienstleistern wie ambulanten Pflegediensten oder selbstständigen Pflegekräften. Diese bieten gezielt dort Unterstützung und Pflege, wo diese benötigt werden. Es handelt sich dabei um ausgebildete Pflegekräfte, die neben der Grundpflege auch die medizinische Pflege übernehmen können. Pflegende Angehörige werden durch sie daher besonders qualifiziert unterstützt und von komplexeren pflegerischen Aufgaben entlastet.Die meisten ambulanten Pflegedienstleister unterstützen nicht nur bei der medizinischen Pflege wie der Tablettengabe, dem Spritzen oder dem Anziehen von Stützstrümpfen, sondern bei Bedarf auch bei Alltagsaufgaben wie:Begleitung bei Einkäufen oder Erledigung dieserBegleitung zum Arzt, Amt oder anderen TerminenBegleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenDemenzbetreuungNachtwache und Nachtbereitschaft ...Mit ambulanten Pflegedienstleistern ist eine besonders hochwertige und individuelle Pflege in häuslicher Umgebung möglich. FLEXXI macht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfacher, die passenden Pflegedienstleister für ihre Bedarfe zu finden: Über die FLEXXI-App können Sie für die gewünschten Aufgaben selbstständige Pflegekräfte buchen. Den Zeitpunkt und Ihren Wunschpreis können Sie selbst festlegen. Im Vergleich zur 24-Stunden-Pflege hat dieses Modell den Vorteil, dass Sie flexibel bleiben und keine aufwendigen Arbeitnehmerpflichten übernehmen müssen.Kosten Pflegekraft zu Hause: Höhe und FinanzierungWelche Kosten für eine Pflegekraft zu Hause anfallen, hängt vom gewählten Betreuungsmodell ab. Die 24-Stunden-Pflege ist natürlich deutlich teurer als eine stundenweise Unterstützung. Bei einer 24-Stunden-Kraft müssen Sie mindestens den Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde und das für 40 Stunden in der Woche zahlen. Dazu kommen noch die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen. So liegen die Kosten für eine 24-Stunden-Kraft oftmals zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Monat. Ambulante Pflegedienstleister und selbstständige Pflegekräfte rechnen ihre Arbeit in der Regel auf Stundenbasis ab. Die Stundensätze variieren hier je nach Aufgabenprofil. Die Kosten für eine Pflegekraft zu Hause können entweder privat getragen oder aus den Mitteln der Pflegekasse finanziert werden. Ab Pflegegrad 1 steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung, mit dem – wie der Name sagt – Entlastungen in der häuslichen Pflege organisiert werden können. Diese Mittel reichen natürlich bei Weitem nicht aus, um eine 24-Stunden-Kraft zu bezahlen. Es können aber medizinische Pflegeaufgaben oder auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Wohnungsreinigung finanziert werden.Ab Pflegegrad 2 stehen dann deutlich mehr Mittel zur Verfügung. Abhängig vom Pflegegrad wird Pflegegeld gezahlt, das flexibel eingesetzt werden kann, um die häusliche Pflege zu organisieren, zum Beispiel auch für die Kosten einer Pflegekraft zu Hause. Auch die Mittel aus dem Budget für Verhinderungspflege (maximal 1.612 Euro jährlich) können eingesetzt werden, um eine Pflegekraft zu bezahlen. Die Verhinderungspflege sollte jedoch vor allem dafür genutzt werden, Abwesenheiten der Pflegeperson zu überbrücken. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Neben den Zuschüssen aus der Pflegekasse besteht auch die Möglichkeit, verbleibende Kosten für eine Pflegekraft zu Hause bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 4.000 Euro steuerlich abzusetzen.Über FLEXXI zu geringen Kosten Pflegekraft für zu Hause findenFLEXXI macht pflegenden Angehörigen das Leben etwas leichter. Über die FLEXXI-App können Sie selbstständige Pflegekräfte für die Pflegeaufgaben buchen, bei denen Sie Unterstützung benötigen. So können Sie zu geringeren Kosten eine Pflegekraft für zu Hause finden, die bei folgenden Aufgaben professionelle Unterstützung bietet:medizinische VersorgungÜberwachung der GesundheitKörperpflege und HygieneAufstehen, Anziehen und ZubettgehenBeschäftigung und BegleitungHaushaltshilfeMit FLEXXI können Sie Ihre Mittel effizient für eine qualifizierte Pflegekraft einsetzen, statt viel Geld für eine 24-Stunden-Kraft zu bezahlen, die unter Umständen keine medizinische Pflege leisten darf. Zudem entbindet Sie FLEXXI vom Stress von Arbeitgeberpflichten, da bei uns ausschließlich selbstständige Pflegekräfte registriert sind, die ihre Leistungen per Rechnung abrechnen.Die Nutzung der FLEXXI-App ist für Sie kostenfrei. Sie legen selbstständig fest, welchen Stundenlohn Sie anbieten wollen. Selbstverständlich beraten wir Sie gern, welche Höhe angemessen ist. Probieren Sie FLEXXI doch gleich aus und finden Sie die passende Pflegekraft!..
Minela Kalebic
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Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe – vor allem, wenn sie neben einem Job und weiterer Care Arbeit erfolgt. Auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Erholung. Dank des Budgets der Verhinderungspflege können Sie sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch in Ihrer Abwesenheit gut versorgt sind. Erfahren Sie hier mehr über die Verhinderungspflege und wann auf Verhinderungspflege Anspruch besteht.Was ist Verhinderungspflege?Mit der Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) stellt die Pflegeversicherung Mittel zur Verfügung, mit der die zeitlich begrenzte Abwesenheit von Pflegenden überbrückt werden kann. Sind pflegende Angehörige aufgrund von dienstlichen Verpflichtungen wie Dienstreisen, Lehrgängen oder Prüfungen oder auch aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert, kann über die Leistungen für Verhinderungspflege ein Ersatz organisiert werden. Dafür kommen neben ambulanten Pflegediensten auch ehrenamtliche Helfer oder andere Verwandte und Bekannte, die nicht als Pflegeperson eingetragen sind, infrage. Dabei ist auch eine Kombination aus verschiedenen Betreuungsmodellen möglich. (Quelle: BMG)Verhinderungspflege AnspruchAb Pflegegrad 2 besteht ein Verhinderungspflege Anspruch für bis zu 28 Tage pro Jahr (vier Wochen). Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Pflege regelmäßig durch private Pflegepersonen in häuslicher Umgebung geleistet werden. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege vollständig, besteht kein gesonderter Anspruch auf Verhinderungspflege. Zudem muss im Jahr 2023 noch eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vorliegen, bevor zum ersten Mal Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Zur Vorpflegezeit zählt dabei auch der Zeitraum, in dem nur Pflegegrad 1 vorlag. Erst dann, wenn die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt sein. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Gründe für einen Verhinderungspflege AnspruchDie Verhinderungspflege kann tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Entscheidend dabei ist, dass die Abwesenheit nur zeitweise und nicht dauerhaft vorliegt. Um die tageweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, können folgende Gründe geltend gemacht werden.UrlaubKrankenhausaufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenDie stundenweise Verhinderungspflege kann mit folgenden Anlässen begründet werden:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenAnspruch auf Verhinderungspflege besteht für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 liegt noch kein Anspruch vor. Insgesamt können maximal sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.Wer übernimmt die Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege kann im häuslichen Umfeld oder stationär erfolgen. Bei der stationären Verhinderungspflege wird die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim professionell betreut. Diese Form der Betreuung ist meist ziemlich kostenintensiv.Günstiger und flexibler ist es, wenn die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld erbracht wird. Hier kommen nämlich unterschiedliche Betreuungsmodelle infrage. Vom Budget der Verhinderungspflege kann selbstverständlich ein ambulanter Pflegedienst oder ein sonstiger professioneller Pflegedienstleister beauftragt werden. Die Pflege kann aber auch teilweise oder vollständig durch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder Ehrenamtliche übernommen werden. Diese dürfen jedoch nicht als Pflegeperson eingetragen sein. Vertreten sich zwei eingetragene Pflegepersonen, gibt es keinen Verhinderungspflege Anspruch.FLEXXI macht es Ihnen leicht, professionelle Pflegekräfte für die Verhinderungspflege zu finden. Über unsere App matchen wir Sie mit ausgebildetem Pflegepersonal, sodass Sie Ihren Verhinderungspflege Anspruch geltend machen können.Verhinderungspflege: Anspruch auf LeistungenIm Rahmen des Verhinderungspflege Anspruchs können alle Aufgaben an die Ersatz-Pflegeperson übertragen werden, die normalerweise von der Hauptpflegeperson übernommen werden. Häufig sind dies Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Hilfe beim Anziehen oder Toilettengang. Aber auch klassische haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen, Waschen, Einkaufen und Kochen können über das Budget der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.Wenn neben der häuslichen Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen auch eine medizinische Versorgung durch Pflegedienstleister erfolgt, so können diese Leistungen auch während der Verhinderungspflege über das Pflegesachleistungskonto abgerechnet werden, unabhängig davon, wer die Verhinderungspflege übernimmt. Mit FLEXXI können Sie deshalb ganz flexibel genau die Leistungen zubuchen, die Sie benötigen.Verhinderungspflege: Anspruch auf KostenübernahmeAb Pflegegrad 2 stehen maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr im Rahmen des Verhinderungspflege Anspruchs zur Verfügung. Dieser Betrag erhöht sich um maximal 887 Euro, wenn Leistungen aus der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege umgewidmet wurden. Im Budget für Kurzzeitpflege müssen nach den für Verhinderungspflege in Anspruch genommenen Mitteln als „Reserve“ immer mindestens 968 Euro verbleiben. Auch der maximale Zeitraum erhöht sich über das Kurzzeitpflegebudget von regulär 28 Tagen auf bis zu sechs Wochen (42 Tage). Der Maximalbetrag für Verhinderungspflege liegt damit insgesamt bei 2.499 Euro pro Jahr. Die Leistungen fallen jedoch geringer aus, wenn die Verhinderungspflege von Personen übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigem im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. In diesem Fall ist das Verhinderungspflegebudget beim 1,5-fachen des monatlichen Pflegegelds gedeckelt. Zu beachten ist, dass das Pflegegeld während der Verhinderungspflege nur zur Hälfte weitergezahlt wird. Überblick über Höhe der Leistungen für VerhinderungspflegeDie Höhe des Budgets für Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 einheitlich. Lediglich, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige erfolgt, gibt es Unterschiede zwischen den Pflegegraden, da das Verhinderungspflegebudget in Anlehnung an das Pflegegeld berechnet wird:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonalmit Umwidmung des Budgets für KurzzeitpflegeVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 474,00 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 817,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 1.092,00 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 2.499 Eurobis zu 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Verhinderungspflege Anspruch stundenweise nutzenGut zu wissen: Wird die Verhinderungspflege nicht tage-, sondern lediglich stundenweise in Anspruch genommen, damit die pflegende Person private oder dienstliche Termine wahrnehmen kann, reduziert sich lediglich das finanzielle Budget der Verhinderungspflege. Das zeitliche Budget reduziert sich nur, wenn volle Tage in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass der Verhinderungspflege Anspruch theoretisch zeitlich unbegrenzt genutzt werden kann, wenn die Pflegeperson in einem Jahr keine längeren Abwesenheiten durch Urlaub oder ähnliches plant. In diesem Fall können über das Verhinderungspflegebudget im Alltag kleine Ruheinseln eingebaut werden, in denen die Pflegeperson sich erholen kann. Auch kurzzeitige Vertretungen dieser Art können Sie flexibel über FLEXXI buchen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Verhinderungspflege Anspruch beantragenAb Pflegegrad 2 können Sie Gelder für die Verhinderungspflege beantragen. Die Beantragung erfolgt über ein formloses Schreiben an die Pflegekasse. Eine Antragstellung ist auch rückwirkend möglich, falls der Anlass für die Verhinderungspflege kurzfristig eingetreten ist. Die Abrechnung der Kosten erledigen professionelle Dienstleister in vielen Fällen direkt über die Pflegekasse. Wird die Verhinderungspflege durch Verwandte erbracht, kann der Kostenzuschuss über ein Formular der Pflegekasse beantragt werden.Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – was sind die Unterschiede?Während die Verhinderungspflege die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson während einer geplanten Abwesenheit abdecken soll, sollen mit der Kurzzeitpflege ungeplante Betreuungsengpässe aufgefangen werden. So kann eine Kurzzeitpflege notwendig werden, weil die pflegenden Angehörigen selbst plötzlich erkrankt sind und die Pflege nicht leisten können. Die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege ist auch möglich, wenn die pflegebedürftige Person eine kurzfristige stationäre Betreuung durch professionelle Pflegekräfte benötigt, zum Beispiel nach einer Operation. Die Kurzzeitpflege erfolgt entsprechend immer stationär, während bei der Verhinderungspflege in der Regel eine ambulante Versorgung in häuslicher Umgebung sichergestellt wird. Kurzzeitpflege kann pro Jahr für maximal acht Wochen in Anspruch genommen werden, entsprechend liegt auch der Maximalbetrag mit 1.774 Euro pro Jahr etwas höher als bei der Verhinderungspflege. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 42 Kurzzeitpflege)Die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können je nach Bedarf bis zu einem Maximalbetrag miteinander verrechnet werden. Beide Leistungen können ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Verhinderungspflege Anspruch nutzen: Finden Sie professionelle Pflegekräfte über FLEXXI!Pflegende Angehörige haben es verdient, auch mal sorgenfrei durchzuatmen. Dank FLEXXI können Sie sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit gut versorgt sind. Über die FLEXXI-App können Sie bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege buchen. Anhand Ihrer Anforderungen und Ihres Wunsch-Stundenlohns matchen wir Sie mit passenden Pflegekräften. Probieren Sie FLEXXI direkt aus – die Nutzung der App ist für Sie kostenlos!Häufige Fragen zum Verhinderungspflege AnspruchAb welchem Pflegegrad besteht ein Verhinderungspflege Anspruch?Ab Pflegegrad 2 stehen 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Kann ich den Verhinderungspflege Anspruch auch stundenweise nutzen?Das ist möglich. Kurzfristige Abwesenheiten aufgrund eigener Arzt- oder Amtstermine, aber auch aufgrund privater Verabredungen oder dienstlicher Termine, sind Gründe, um die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall reduziert sich auch nur das finanzielle Budget. Ihr zeitlicher Maximalanspruch sinkt nicht, da hier nur volle Tage zählen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Reduziert sich das Pflegegeld durch die Verhinderungspflege?Nehmen Sie die Verhinderungspflege tageweise in Anspruch, wird für diesen Zeitraum nur die Hälfte des Betrags des Pflegegeldes gezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege erhalten Sie weiterhin das volle Pflegegeld. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Können nicht genutzte Verhinderungspflege Ansprüche ins Folgejahr übertragen werden?Nein, das Budget kann nicht „angespart“ werden, sondern muss zum Jahresende verbraucht werden. Eine rückwirkende Abrechnung ist jedoch möglich.Was ist ein angemessener Stundenlohn für Verhinderungspflege?Prinzipiell können Sie den Stundenlohn für die Verhinderungspflege mit der Pflegeperson individuell aushandeln. Wenn Sie Privatpersonen mit der Verhinderungspflege beauftragen, sollten Sie darauf achten, dass der gezahlte Stundenlohn nicht dem von professionellen Pflegedienstleistern entspricht. Sonst könnte die Pflegekasse die Höhe beanstanden und unter Umständen nicht voll erstatten. Professionelle Pflegedienstleister können deutlich freier vergütet werden. Über FLEXXI können Sie Ihren Wunschstundenlohn angeben und nach ausgebildeten Pflegekräften suchen. Wir beraten Sie gern, welche Höhe angemessen ist.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)Muss das Geld für Verhinderungspflege versteuert werden?Erhalten Privatpersonen Geld, weil sie die Verhinderungspflege von Verwandten und Bekannten übernehmen, so sind diese Einkünfte in der Regel steuerfrei. Professionelle Pflegedienstleister müssen diese Einnahmen natürlich versteuern. Über FLEXXI können Sie selbstständige Pflegekräfte beauftragen, die die Steuern selbstständig abführen. Sie hingegen müssen keine Arbeitgeberpflichten übernehmen...
Minela Kalebic
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Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld und umfangreiche Unterstützungsleistungen, mit denen eine qualitative Versorgung in häuslicher Pflege sichergestellt werden kann.Definition Pflegegrad 2Um die Pflegebedürftigkeit von Personen zu kategorisieren, wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Pflegegrad 1 ist dabei der niedrigste Pflegegrad, Pflegegrad 5 der höchste. Die Zuordnung erfolgt wie folgt:Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15) Pflegegrad 2 ist dementsprechend der zweitniedrigste Pflegegrad, der vergeben wird, wenn bereits eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten festgestellt werden kann. Oft liegen hier neben körperlichen Beeinträchtigungen auch bereits geistige Einschränkungen vor.Voraussetzungen für Pflegegrad 2Zur Feststellung des Pflegegrades lassen die Pflegekassen durch Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) oder sogenannte Medicproofs (private Versicherung) die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen einschätzen:MobilitätKognitive und kommunikative FähigkeitenVerhaltensweisen und psychische ProblemlagenSelbstversorgungSelbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten AnforderungenGestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)In jedem Modul vergibt der Gutachter Punkte, die dann in unterschiedlicher Gewichtung zu einer Gesamtpunktzahl zusammengerechnet werden. Die Fähigkeit zur Selbstversorgung wird mit 40 Prozent am höchsten gewichtet. Danach folgt mit 20 Prozent der selbstständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Die Punkte im Modul  „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ fließen zu 15 Prozent in die Gesamtwertung ein, Mobilität mit 10 Prozent. Am geringsten werden die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen gewichtet. Sie fließen mit 7,5 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein. Für Pflegegrad 2 muss eine Gesamtzahl von mindestens 27 Punkten erreicht werden. Ab 46,5 Punkten ist dann der Bereich des Pflegegrads 3 erreicht. Pflegegrad 2 beantragenUm einen Pflegegrad zu beantragen, muss die betroffene Person in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt haben.Den Antrag auf den Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Wichtig ist, dass der Antrag nur durch die betroffene Person oder einen von ihr Bevollmächtigten oder einen Betreuer gestellt werden kann. Die Antragstellung ist dabei unkompliziert und formlos per Post, E-Mail oder Telefon mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" möglich. Die Pflegekasse übersendet danach ein Formular, über das Pflegeleistungen beantragt werden können. Zudem wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) (gesetzliche Versicherung) oder ein Medicproof (private Versicherung) entsendet, der die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers feststellt. Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann über den Pflegegrad und die dazugehörigen Leistungen.Wenn Sie Pflegegrad 2 beantragen wollen, nachdem bereits Pflegegrad 1 bescheinigt wurde, weil sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat, läuft der Vorgang genauso ab. Es muss also erneut ein Antrag gestellt werden und es findet eine erneute Begutachtung statt. Selbstverständlich kann auch bereits bei der ersten Begutachtung direkt Pflegegrad 2 erteilt werden.Leistungen Pflegegrad 2Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen alle Leistungen der Pflegeversicherung inklusive Pflegegeld zu. Die Budgets steigen zwar mit höherem Pflegegrad, jedoch kann bereits mit den Leistungen bei Pflegegrad 2 eine sichere Versorgung und Betreuung in häuslicher Umgebung sichergestellt werden.Leistungen bei Pflegegrad 2:316 Euro Pflegegeld pro Monat724 Euro Pflegesachleistungen pro Monat125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat689 Euro für Tages- und Nachtpflege pro Monat770 Euro für vollstationäre Pflege pro Monat1.774 Euro für Kurzzeitpflege pro Jahr1.612 Euro für Verhinderungspflege pro Jahr214 Euro für Wohngruppenzuschuss pro Monat40 Euro für verbrauchbare Pflegehilfsmittel pro Monat25,50 Euro für einen Hausnotruf pro Monat4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, einmaligPflegegeldPflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren. Dabei können die Berechtigten frei entscheiden, wie sie die Mittel nutzen, z.B. damit pflegende Angehörige oder Bekannte beruflich kürzertreten können. Bei Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat.PflegesachleistungenMit den Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 in Höhe von 724 Euro pro Monat kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, der bei der häuslichen Pflege unterstützt, indem er beispielsweise die medizinische Versorgung der pflegebedürftigen Person oder Aufgaben der Grundpflege übernimmt.EntlastungsbetragBereits ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich genutzt werden. Dieser kann flexibel eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu organisieren. Infrage kommen beispielsweise die Bezahlung oder Bezuschussung einer Reinigungskraft oder die Finanzierung von stundenweisen Betreuungsleistungen.Tages- und NachtpflegeUm die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, steht bei Pflegegrad 2 ein Budget von 689 Euro pro Monat zur Verfügung.Vollstationäre PflegeAlternativ zur häuslichen Pflege ist auch die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung möglich. Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige dafür einen monatlichen Betrag von 770 Euro.KurzzeitpflegeMit dem Budget für Kurzzeitpflege stehen Mittel für eine kurzfristige stationäre Betreuung durch professionelle Pflegekräfte, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Verfügung. Hier können bis zu 1.774 Euro an bis zu 28 Tagen im Jahr genutzt werden.VerhinderungspflegeAuch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Urlaub. Deshalb stehen bei Pflegegrad 2 jährlich 1.612 Euro im Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieser Betrag kann durch ungenutzte Mittel für Kurzzeitpflege erhöht werden. Insgesamt darf die Verhinderungspflege für maximal 28 volle Tage pro Jahr genutzt werden. Sie kann auch eingesetzt werden, um stundenweise Abwesenheiten der Pflegeperson zu überbrücken.In diesem Fall reduziert sich nur das finanzielle Budget, Sie können aber weiterhin die vollen Tage in Anspruch nehmen.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)WohngruppenzuschussEine Alternative zur häuslichen Pflege ist eine Pflege-Wohngruppe, in der sich mehrere Pflegebedürftige zusammenschließen. Dafür stehen ab Pflegegrad 1, 214 Euro monatlich zur Verfügung. Für die Gründung einer solchen Wohngruppe kann zudem ein einmaliger Zuschuss von bis zu 2.500 Euro gezahlt werden. PflegehilfsmittelPflegebedarf erfordert in den meisten Fällen den Einsatz von Pflegehilfsmitteln wie Schutzmasken, Handschuhen oder Bettschutzeinlagen, die mit der Zeit aufgebraucht werden. Zur Finanzierung stehen Pflegebedürftigen 40 Euro monatlich zur Verfügung.HausnotrufMit 25,50 Euro im Monat unterstützt die Pflegekasse die Einrichtung eines Hausnotrufes, über den der Pflegebedürftige im Notfall schnell Hilfe rufen kann.WohnraumanpassungenEine Pflegebedürftigkeit erfordert in vielen Fällen Anpassungen am Wohnraum. Hier kann ein Zuschuss von einmalig bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, so liegt die Maximalsumme für Wohnraumanpassungen bei 16.000 Euro.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)..
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Wenn ältere Menschen ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen, sollte die Beantragung eines Pflegegrades in Betracht gezogen werden. Denn bereits mit Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wertvolle Unterstützung und Entlastung.Definition Pflegegrad 1Über den Pflegegrad wird festgestellt, wie hoch die Pflegebedürftigkeit einer Person ist. Dabei wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto höher ist auch der Pflegegrad:Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15) Pflegegrad 1 ist damit der niedrigste Pflegegrad. Er wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person gering beeinträchtigt sind. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um körperliche Beeinträchtigungen, die mit zunehmendem Alter auftreten. Voraussetzungen für Pflegegrad 1Die Pflegebedürftigkeit entwickelt sich im Alter in vielen Fällen schleichend. Damit die Senioren und ihre pflegenden Angehörigen mit der Situation nicht überfordert werden, sollte frühestmöglich ein Pflegegrad beantragt werden. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegekasse der betroffenen Person eingereicht werden. Diese entsendet bei gesetzlich Versicherten für die Beurteilung des Pflegegrades einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder bei privat Versicherten einen sogenannten Medicproof. Diese führen dann eine Begutachtung durch, bei der sechs Lebensbereiche, die als Module bezeichnet werden, betrachtet werden. Bereiten Sie Ihre Angehörigen und sich auf diese Begutachtung am besten bereits vor, indem Sie wichtige Dokumente und Informationen wie benötigte Medikamente, Medikationsplan und Hilfsmittel, Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate und – falls vorhanden – die Pflegedokumentation bereitlegen. Auch die Anwesenheit Ihrer Liebsten bei der Begutachtung gibt vielen Personen Sicherheit.Module bei der BegutachtungBei der Begutachtung werden folgende Bereiche betrachtet:Mobilität: Hier wird geprüft, wie selbstständig sich die Person in der eigenen Wohnung bewegen kann und alltägliche Aufgaben körperlich bewältigt.Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Der Gutachter schätzt ein, ob die Person noch selbstständige Entscheidungen treffen, ihre Bedürfnisse und Wünsche äußern und mit anderen Menschen interagieren kann.Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Leidet die Person unter psychischen Problemen wie Ängsten oder Depressionen, kann ebenfalls eine Pflegebedürftigkeit vorliegen.Selbstversorgung: Werden Aufgaben des täglichen Lebens – vom selbstständigen Toilettengang über die Körperpflege bis zur Zubereitung von Essen – nicht mehr (vollständig) allein bewältigt, so ist dies ein Indikator für eine Pflegebedürftigkeit.Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Im Alter fallen häufiger Arztbesuche an, aber auch Therapien oder Medikamenteneinnahmen sind aufgrund von Erkrankungen in vielen Fällen erforderlich. Deshalb schätzt der Gutachter ein, ob diese Anforderungen selbstständig bewältigt werden können.Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Anzeichen für eine Pflegebedürftigkeit kann auch sein, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Alltag selbstständig zu planen, sich zu beschäftigen und andere Menschen zu treffen.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Ermittlung der GesamtpunktzahlFür die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit werden in diesen Bereichen Punkte vergeben, die unterschiedlich gewichtet zu einer Gesamtpunktzahl führen. Mit einer Gewichtung von 40 Prozent wird der Fähigkeit zur Selbstversorgung die größte Bedeutung zugeschrieben. Mit 20 Prozent hat der selbstständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen die zweithöchste Gewichtung. Die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte folgt mit 15 Prozent, danach die Mobilität mit 10 Prozent. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen fließen mit 7,5 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Daraus ermittelt der Gutachter dann die Gesamtpunktzahl. Liegt diese im Bereich zwischen 12,5 und unter 27 Punkten, liegt ein Anspruch auf Pflegegrad 1 vor. Sollte die betroffene Person überraschenderweise eine niedrigere Punktzahl erreichen, drohen Ihnen keine Nachteile. In diesem Fall können Sie den Antrag auf Pflegeleistungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen. Deshalb sollten Sie nicht zu lange zögern, einen Antrag einzureichen. In den meisten Fällen „verschenken“ Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Geld, weil sie unsicher sind, ob sie einen Antrag stellen sollen. Rückwirkend kann kein Geld ausgezahlt werden. Formale AnforderungenNeben der Pflegebedürftigkeit gibt es noch formale Anforderungen, um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten: Die Betroffenen müssen in den zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Bei Kindern zählt, wie lange die Eltern bereits eingezahlt haben.Pflegegrad 1 beantragenDie Beantragung eines Pflegegrades ist ein unbürokratischer Vorgang. Dazu muss die betroffene Person oder ein Bevollmächtigter oder Betreuer von dieser, einen formlosen Antrag mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" bei der Pflegekasse einreichen. Möglich ist dies per Post, E-Mail oder Telefon. Es empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Antragstellung, damit Sie diese nachweisen können. Da die Pflegekassen bei den Krankenkassen angesiedelt sind, kann der Antrag also einfach an den Krankenversicherer geschickt werden. Diese leiten den Antrag an die Pflegekasse weiter, die Ihnen ein Formular zuschickt, über das Sie Pflegeleistungen beantragen können. Danach entsendet die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einem Gutachter (gesetzliche Versicherung) oder das private Versicherungsunternehmen einen Medicproof, der ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit erstellt. Dieses dient der Pflegekasse als Grundlage, um über den Pflegegrad zu entscheiden. Sollte die Pflegeversicherung einen ablehnenden Bescheid versenden, können Sie in den Widerspruch gehen.Genauso läuft das Verfahren ab, wenn Sie nach Pflegegrad 1 einen höheren Pflegegrad beantragen wollen, weil sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert. Es findet dann eine erneute Begutachtung statt.Leistungen Pflegegrad 1Sobald der Pflegegrad durch die Pflegekasse bescheinigt wurde, erhält die pflegebedürftige Person Leistungen. Mit diesen kann die Versorgung und Betreuung in häuslicher Pflege unterstützt werden, indem ambulante Pflegedienste oder andere Pflegedienstleister beauftragt sowie Pflegehilfsmittel und Anpassungen der Wohnsituation finanziert werden.EntlastungsbetragDie größte Unterstützung bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Damit können beispielsweise Besuche von einem ambulanten Pflegedienst zur medizinischen Versorgung, eine Reinigungskraft oder stundenweise Betreuung finanziert werden.PflegehilfsmittelAb Pflegegrad 1 stehen monatlich 40 Euro für verbrauchbare Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Schutzmasken, Handschuhe oder Bettschutzeinlagen. HausnotrufUm im Notfall einen Notruf absetzen zu können, erhalten pflegebedürftige Personen 25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotruf.Digitale PflegeaufwendungenPflegebedürftige mit Pflegegrad haben in der ambulanten Pflege Anspruch auf bis zu 50 Euro monatlich für digitale Pflegeaufwendungen (DIPA). Dabei handelt es sich um digitale Anwendungen, um die Mobilität oder kognitivekognitiven Fähigkeiten zu erhalten oder die Pflege und Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden zu organisieren.WohnraumanpassungenSind in der Folge der Pflegebedürftigkeit Anpassungen am Wohnraum notwendig, kann dazu ab Pflegegrad 1 ein Zuschuss von bis zu 4.000bis 4.000 Euro beantragt werden. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt erhöht sich dieser Beitrag entsprechend bis zu einer Maximalsumme von 16.000 Euro.WohngruppenzuschussNeben der häuslichen Pflege durch Angehörige ist auch der Einzug in eine Pflege-Wohngruppe eine Option. Dort leben Pflegebedürftige zusammen. Ab Pflegegrad 1 ist dazu ein Zuschuss von 214 Euro möglich. Zudem kann die Gründung einer Pflege-Wohngruppe mit einmalig bis zu 2.500 Euro unterstützt werden. Auch hier ist die Maximalfördersumme bei vier Wohngruppen-Bewohnern, also bei 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft, erreicht.PflegegeldBei Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.Leistungen bei höheren PflegegradenAb Pflegegrad 2 kommen neben dem Pflegegeld monatliche Budgets für Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege und vollstationäre Pflege hinzu. Hier stehen je nach Pflegegrad unterschiedlich hohe Budgets zur Verfügung. Zudem können ab Pflegegrad 2 jährlich 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege und 1.612 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)..
Minela Kalebic
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