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Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025: Was sich ändert
Kernaussagen:Pflegende Angehörige leisten täglich Großartiges – doch auch sie brauchen Pausen. Genau hier setzt die Verhinderungspflege an: Sie ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder berufliche Verpflichtungen. In diesem Beitrag erfahren Sie:✔ Was Verhinderungspflege ist✔ Welche neuen Regeln ab dem 1. Juli 2025 gelten✔ Was bis zum 30. Juni 2025 weiterhin beachtet werden mussWas ist Verhinderungspflege?Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch haben. Sie greift dann, wenn die pflegende Hauptperson – häufig ein Familienmitglied – für eine gewisse Zeit ausfällt und eine andere Person (z. B. eine Pflegekraft) die Betreuung übernimmt.Ziel dieser Leistung ist es, pflegende Angehörige zu entlasten, ohne dass die Qualität der Versorgung darunter leidet. Sie kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden – flexibel angepasst an die Lebensrealität der Pflegepersonen.👉 Mehr erfahren: Besuchen Sie unsere Infoseite zur Verhinderungspflege und erhalten Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick: flexxi.care/de/vhpDie neuen Regeln ab dem 1. Juli 2025Ab dem 1. Juli 2025 treten im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wichtige Änderungen in Kraft. Die größte Neuerung: Das Entlastungsbudget.Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten künftig ein einheitliches Jahresbudget von 3.539 €, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet werden kann – ganz ohne Aufteilung einzelner Budgets. Zudem ist keine Vorpflegezeit von sechs Monaten mehr erforderlich. Die Leistung kann für insgesamt acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.Diese Änderungen machen es einfacher, schneller und planbarer, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, ohne dass die Organisation oder Finanzierung zur Belastung wird.🎥 Video-Tipp – Übersicht der Änderungen:Lejla Hadzimuratovic von FLEXXI Care erklärt die fünf wichtigsten Neuerungen zur Verhinderungspflege ab 2025:Was gilt noch bis zum 30. Juni 2025?Bis einschließlich 30. Juni 2025 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der Verhinderungspflege: Die pflegebedürftige Person muss seit mindestens 6 Monaten gepflegt worden sein, um Anspruch auf die Leistung zu haben. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € jährlich, zusätzlich können bis zu 843 € aus dem Kurzzeitpflegebudget übertragen werden – insgesamt also maximal 2.528 € im Jahr. Die Ersatzpflege darf für bis zu 6 Wochen pro Jahr erfolgen.Was passiert bei einem Übergang?Wenn bereits vor dem 1. Juli 2025 Verhinderungspflege genutzt wurde, wird dies bei der späteren Berechnung berücksichtigt: Bereits genutzte Wochen und Beträge werden auf das neue Entlastungsbudget angerechnet.Beispiel: Wer im Frühjahr 2025 schon 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen hat, hat ab dem 1. Juli noch 2 weitere Wochen verfügbar. Gleiches gilt für das Budget: Wenn bereits 1.685 € genutzt wurden, stehen ab Juli noch bis zu 1.854 € Restbudget zur Verfügung (3.539 € – 1.685 €).Die Unterschiede im ÜberblickEin praktisches BeispielFrau Müller pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3. Im Mai 2025 nutzt sie zwei Wochen Verhinderungspflege über einen ambulanten Pflegedienst – dabei entstehen Kosten von 900 €. Im August möchte sie erneut eine Auszeit nehmen. Ab dem 1. Juli stehen ihr durch die Neuregelung bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege im Jahr zur Verfügung – abzüglich der zwei Wochen und 900 €, die sie bereits vor Juli genutzt hat. Das bedeutet: Sie kann im weiteren Jahresverlauf noch bis zu 6 Wochen Ersatzpflege in Anspruch nehmen und hat noch 2.639 € Restbudget (3.539 € – 900 €).Ob sie nun eine freiberufliche Pflegekraft über eine Plattform wie FLEXXI Care organisiert, einen privaten Dienst beauftragt oder sich Unterstützung über das örtliche Pflegebüro holt – die neuen Regelungen geben ihr mehr Spielraum für Planung und Entlastung.Was ist mit Pflege durch Angehörige?Auch unter dem neuen Entlastungsbudget gelten besondere Regelungen, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zum 2.Grad durchgeführt wird.Bis zum 30. Juni 2025 galt: Die Kostenerstattung war auf das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt.Ab dem 1. Juli 2025 wird diese Grenze auf das 2-Fache des Pflegegeldes angehoben. Damit können pflegende Angehörige für ihre eingesetzte Zeit eine höhere Vergütung erhalten – sofern sie keine professionelle Pflegekraft sind und nicht erwerbsmäßig handeln.Auch Sachkosten (z. B. Fahrtkosten) können zusätzlich erstattet werden – wie bisher auf Nachweis.🎥 Video-Tipp – Detaillierter Einblick:Lejla Hadzimuratovic von FLEXXI Care erläutert die neue gesetzliche Grundlage und wie pflegende Angehörige konkret davon profitieren:Einfach beantragen – ohne VorkasseWer von den neuen Leistungen profitieren möchte, muss sie aber auch rechtzeitig und korrekt beantragen – das kann zur Herausforderung werden. Die neuen Leistungen zur Verhinderungspflege stehen ab Juli zur Verfügung – doch viele Angehörige schrecken vor dem Antrag zurück, weil sie erst in Vorleistung gehen müssen. Genau hier setzt die FLEXXI Sorgen-Los Karte an: Sie ermöglicht es, die Verhinderungspflege ohne eigene Vorauszahlung zu nutzen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt FLEXXI direkt.✅ Jetzt beantragen: Holen Sie sich die Sorgen-Los Karte und vermeiden Sie Vorauszahlungen für Ihre Verhinderungspflege: 👉 https://sorgenloskarte.flexxi.care/FazitDie Neuerungen ab dem 1. Juli 2025 bringen spürbare Verbesserungen für pflegende Angehörige: mehr Budget, weniger Bürokratie, mehr Flexibilität. Nutzen Sie jetzt die Zeit, um sich gut vorzubereiten – und profitieren Sie schon bald von den neuen Möglichkeiten der Verhinderungspflege...
FLEXXI Care
Juli 01, 2025
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FLEXXI Blog
Häusliche Pflege mit Pflegegeld: Nachteile und Herausforderungen
84 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden im häuslichen Umfeld versorgt. Das liegt in vielen Fällen daran, dass die pflegebedürftigen Personen sich wünschen, im eigenen Zuhause alt werden zu können. Mit zahlreichen Leistungen der Pflegekasse stehen zudem Mittel zur Verfügung, um die Pflege in häuslicher Umgebung zu organisieren. Wir beleuchten genauer, was für eine Pflege zu Hause spricht und zeigen auch auf, dass es trotz der Leistungen wie dem Pflegegeld Nachteile und Herausforderungen bei der häuslichen Pflege gibt – und wie Sie diese aus dem Weg räumen können.Pflegegeld – Was ist das?Das Pflegegeld – eigentlich korrekterweise das „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ – ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen zur finanziellen Unterstützung der häuslichen Pflege. Für den Bezug von Pflegegeld muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege zu Hause hauptsächlich unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen erfolgen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach der Höhe des Pflegegrads, um bei jedem Betreuungsbedarf eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen zu können.Das Pflegegeld ist die flexibelste Leistung der Pflegeversicherung. Bei der Verwendung des Pflegegelds besteht viel Freiraum. In vielen Fällen nutzen pflegebedürftige Personen das Geld, um die Pflege durch Angehörige zu honorieren, bzw. ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren. Das Geld kann aber auch eingesetzt werden, um professionelle Pflegedienstleister oder Haushaltshilfen, die die private Pflege unterstützen, zu bezahlen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37)Höhe PflegegeldDas Pflegegeld wird 2024 um 5 Prozent erhöht. 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent. Damit liegen die Sätze für das Pflegegeld in Abhängigkeit vom Pflegegrad in folgender Höhe:PflegegradHöhe Pflegegeld in Euro pro MonatPflegegrad 10 EuroPflegegrad 2332 EuroPflegegrad 3573 EuroPflegegrad 4765 EuroPflegegrad 5947 Euro(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Pflegegeld beantragenAnspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2. Dementsprechend muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden, bevor Pflegegeld gezahlt wird. Dafür reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse (ist bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt). Diese entsendet dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) bzw. einen Medicproof (private Versicherung), der ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten bildet für die Pflegeversicherung die Grundlage, über den Pflegegrad zu entscheiden.Es wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige. Die Leistungen können dann mit einem Antrag auf Pflegegeld in Anspruch genommen werden.Häusliche Pflege mit Pflegegeld: VorteileMit dem Pflegegeld eröffnet die Pflegeversicherung Möglichkeiten, die Pflege zu Hause individuell zu organisieren. Sie sind noch unsicher, ob die häusliche Pflege das richtige Modell für Sie und Ihre Angehörigen ist? Diese Argumente sprechen für die häusliche Pflege:Mit der Pflege im eigenen Zuhause entsprechen Sie in vielen Fällen dem Wunsch der Pflegebedürftigen. Viele Senioren wollen gern im eigenen Zuhause alt werden.Die eigenen vier Wände sorgen für Stabilität und Sicherheit. In einem Pflegeheim oder einer Senioren-WG müssten sich die Pflegebedürftigen an neue Umstände und Strukturen anpassen.Häusliche Pflege ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben auch im höheren Alter. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung kann sichergestellt werden, dass auch bei Einschränkungen ein großer Teil der Autonomie beibehalten wird.Zusammen mit Pflegedienstleistern wie ambulanten Pflegediensten und selbstständigen Pflegekräften kann die häusliche Pflege sehr individuell und bedarfsgerecht organisiert werden. Durch passgenaue Unterstützung dort, wo es sinnvoll ist, steht die ambulante Pflege der stationären oftmals in nichts nach oder übertrifft diese sogar, vor allem bei einem überschaubaren Pflegebedarf.Für die Pflege in häuslicher Umgebung stehen neben dem Pflegegeld zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, um eine bedarfsgerechte Pflege zu finanzieren.Die ambulante Pflege ist kosteneffizienter und damit günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim.Häusliche Pflege mit Pflegegeld: NachteileNatürlich gibt es auch bei der häuslichen Pflege mit Pflegegeld Nachteile und Herausforderungen, denen Sie sich bewusst sein sollten, bevor Sie sich für das Betreuungsmodell entscheiden. Diese Herausforderungen gehen mit der ambulanten Pflege einher:Für Angehörige ist die häusliche Pflege in vielen Fällen eine starke psychische und körperliche Belastung – vor allem, wenn die Pflege neben einer Berufstätigkeit und weiterer Care-Arbeit erfolgt. Hier ist es wichtig, sich Unterstützung zu suchen und sich regelmäßig Auszeiten zu nehmen. Dies kann über das Pflegegeld oder andere Leistungen der Pflegeversicherung wie den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1) oder das Verhinderungspflegebudget (bis zu 2.418 Euro jährlich) finanziert werden.Die pflegenden Angehörigen müssen in den meisten Fällen ihren Alltag stark anpassen, um die Pflege sicherzustellen. Sie sollten auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber über Ihre Doppelbelastung sprechen und nach Möglichkeit flexiblere Arbeitszeiten, weniger Arbeitszeit oder mehr Home-Office vereinbaren. Das ist jedoch nicht in allen Berufen möglich, sodass der Wunsch nach einer Pflege zu Hause auch zu einer Aufgabe der Berufstätigkeit führen kann. Das Pflegegeld kann jedoch maximal eine Stundenreduktion kompensieren, es ersetzt jedoch kein Einkommen.Als Hauptpflegeperson tragen Sie viel Verantwortung. Sie sollten unbedingt professionelle Unterstützung über die Leistungen der Pflegeversicherung organisieren, damit Sie unter der Last der Pflege nicht zusammenbrechen.Unter Umständen fehlen pflegenden Angehörigen Wissen und Erfahrung, um eine bedarfsgerechte Pflege zu Hause sicherzustellen. Nutzen Sie daher unbedingt das Pflegegeld und die anderen Leistungen der Pflegeversicherung, um sich durch qualifizierte Pflegekräfte insbesondere bei der medizinischen Pflege unterstützen zu lassen.Häufig werden mit zunehmender Pflegebedürftigkeit auch Umbauten an der Wohnung notwendig. Hierfür stehen ab Pflegegrad 1 einmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen zur Verfügung (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen).Auch wenn sich viele Menschen wünschen, im eigenen Zuhause alt werden wollen, ist dies nicht in allen Fällen umsetzbar. Bei fortschreitendem Pflegebedarf oder einer Demenz sollten Sie sich ehrlich machen, ob eine ambulante Pflege noch möglich ist. Häusliche Pflege mit Pflegegeld: Nachteile und Hürden mithilfe von FLEXXI überwindenFLEXXI unterstützt Sie dabei, die bei der häuslichen Pflege mit Pflegegeld auftretenden Nachteile und Hürden zu überwinden. Beugen Sie Überforderung und Fehlern bei der Pflege vor und umgehen Sie Betreuungsengpässe, indem Sie über FLEXXI ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte für die häusliche Pflege buchen. Unsere qualifizierte Pflegekräfte übernehmen für Sie Aufgaben, die Sie nicht selbst übernehmen können oder wollen. Da alle unsere Pflegekräfte über eine pflegerische Qualifikation verfügen, werden ihre Leistungen bei den Pflegekassen anerkannt und können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Sie können die Unterstützung also nicht nur über das Pflegegeld finanzieren, sondern auch den Entlastungsbetrag, das Verhinderungspflegebudget oder die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.Unsere ausgebildeten Pflegekräfte unterstützen bei allen Aufgaben, die bei der häuslichen Pflege anfallen. Wählen Sie einfach die Unterstützung, die Sie benötigen:medizinische PflegeGrundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitFahrdiensteNachtwache und Nachtbereitschaft ...Probieren Sie die FLEXXI-App jetzt unkompliziert und kostenfrei aus: Suchen Sie Pflegekräfte für Ihre Wunsch-Aufgaben und zu Ihrem Wunsch-Stundenlohn und räumen Sie mit unserer Hilfe bei der häuslichen Pflege mit Pflegegeld Nachteile und Hürden aus dem Weg...
FLEXXI Care
März 05, 2024
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Pflegegeld 2024: Das ändert sich
Mit dem Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige finanziellen Spielraum, um ihre Betreuung in häuslicher Umgebung zu organisieren. Erfahren Sie hier, was sich beim Pflegegeld 2024 ändert und wie hoch das Pflegegeld 2024 ist.Auf einen Blick: Das ändert sich beim Pflegegeld 2024Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt es gute Nachrichten: Das Pflegegeld wird 2024 zum ersten Mal seit 2017 erhöht. Zum 01. Januar 2024 steigen die Leistungen um 5 Prozent. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die gestiegenen Kosten. 2025 steigt das Pflegegeld nochmals um 4,5 Prozent.Neben der Erhöhung des Pflegegelds 2024 treten weitere Anpassungen bei den Pflegeleistungen in Kraft:Das Budget für Pflegesachleistungen wird um 5 Prozent erhöht.Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 2025 zum Entlastungsbudget zusammengefasst. Für junge Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tritt das Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro pro Jahr bereits 2024 in Kraft. Zudem entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten vor der erstmaligen Beantragung.Das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig jährlich statt einmalig in Anspruch genommen werden. So bekommen pflegende Angehörige mehr Raum, sich für bis zu zehn Tage von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um für pflegebedürftige Familienmitglieder da zu sein.Für Pflegebedürftige in stationärer Pflege werden 2024 die Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten um 5 bis 70 Prozent (abhängig von der Aufenthaltsdauer) erhöht.(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Pflegegeld 2024: DefinitionDas Pflegegeld (voller Name nach SGB XI: „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“) ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen, die Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2 zusteht, wenn diese zu Hause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Pflegegeld-Leistungen. Damit soll eine angemessene Pflege in häuslicher Umgebung sichergestellt werden. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sind in der Verwendung und Aufteilung sehr frei. So können die Mittel genutzt werden, um pflegende Angehörige zu honorieren, bzw. ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren. Es können aber auch professionelle Pflegedienstleister oder Haushaltshilfen mit dem Pflegegeld bezahlt werden, die die private Pflege unterstützen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37)Höhe Pflegegeld 2024Durch die 5-prozentige Erhöhung liegen die Sätze für das Pflegegeld 2024 in Abhängigkeit vom Pflegegrad in folgender Höhe:PflegegradLeistungen 2023Leistungen 2024Pflegegrad 10 Euro0 EuroPflegegrad 2316 Euro332 EuroPflegegrad 3545 Euro573 EuroPflegegrad 4728 Euro765 EuroPflegegrad 5901 Euro947 Euro(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Anforderungen Pflegegeld 2024Um Pflegegeld zu beantragen, muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt werden. Dazu muss zunächst ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Danach wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) bzw. einen Medicproof (private Versicherung) ein Gutachten erstellt, auf dessen Basis die Pflegeversicherung über den Pflegegrad entscheidet.Die Pflegegrade werden wie folgt definiert:Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)Je höher der Pflegegrad, desto schwerer ist die festgestellte Beeinträchtigung. Entsprechend mehr Pflegegeld steht zur Verfügung, um die häusliche Pflege zu organisieren.Wofür darf das Pflegegeld verwendet werden?Das Pflegegeld ist eine Unterstützung und Honorierung für häusliche Pflege. Laut Statistischem Bundesamt werden in Deutschland 84 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Oftmals nehmen Angehörige oder andere nahestehende Personen dafür große Belastungen auf sich und schultern die Pflege in viele Fällen neben der Arbeit und weiterer Care Work, damit ihre Liebsten im gewohnten Umfeld bleiben können.Das Pflegegeld kann sehr flexibel eingesetzt werden, um für genau diese Realität Unterstützung und Entlastung zu schaffen. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben und fordert keinen Nachweis über die Verwendung des Pflegegelds. So können die Mittel an die Pflegeperson weitergegeben werden, um ihre Arbeit zu honorieren oder einen Verdienstausfall für reduzierte Arbeitszeit zu zahlen, oder für professionelle Dienstleister, die die häusliche Pflege professionell unterstützen, verwendet werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 37)Tipp: Über FLEXXI können Sie einfach und flexibel per App ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte buchen, um die häusliche Pflege bei Aufgaben der Grundpflege, medizinischen Pflege oder haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen zu lassen, und diese Pflegedienstleistungen mit dem Pflegegeld finanzieren.Infos zu den Neuerungen beim PflegeunterstützungsgeldNeben der Erhöhung des Pflegegelds 2024 ist die Reform des Pflegeunterstützungsgelds die größte Änderung für pflegende Angehörige. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht ab 2024 nicht nur einmalig, sondern jährlich. So können sich pflegende Angehörige jährlich bis zu zehn Tage vom Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen. Als Kompensation für den Verdienstausfall kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Die Höhe des Pflegeunterstützungsgelds beträgt 90 (ohne Einmalzahlungen) bzw. 100 Prozent (mit Einmalzahlungen) des monatlichen Nettolohns. Es darf jedoch pro Kalendertag nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung betragen, sodass der Höchstbetrag pro Tag bei 116,38 Euro liegt. Insgesamt stehen so 1.163,80 Euro und zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person zur Verfügung. Werden mehrere Personen gepflegt, erhöht sich der Anspruch entsprechend. Pflegende Angehörige bekommen so mehr Unterstützung und Flexibilität, um eine bedarfsorientierte häusliche Pflege zu leisten und auf Verschlechterungen im Allgemeinzustand schnell reagieren zu können. Dann kann die Freistellung über das Pflegeunterstützungsgeld genutzt werden, um beispielsweise einen höheren Pflegegrad zu beantragen oder professionelle Pflegedienstleister als Unterstützung zu organisieren. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)..
FLEXXI Care
März 05, 2024
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Pflege zu Hause: Möglichkeiten und finanzielle Unterstützung
Im eigenen Zuhause alt werden zu können, ist der Wunsch vieler Menschen. Doch bei zunehmendem Pflegebedarf kann die häusliche Pflege zur Herausforderung und starken Belastung für die pflegenden Angehörigen werden. Glücklicherweise gibt es Unterstützungsleistungen, mit denen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten geschaffen werden.Gründe für die Pflege zu Hause Ein Umzug im hohen Alter ist für viele Menschen keine angenehme Vorstellung. Viele haben den Wunsch, im vertrauten Zuhause alt werden zu können. Dieses Anliegen ist verständlich, schließlich vermitteln die eigenen vier Wände Stabilität und Sicherheit und lassen ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu. Auch die Pflege sozialer Kontakte ist im bekannten Umfeld meist einfacher als in einer Pflegeeinrichtung. Nicht zuletzt ist die Unterbringung im betreuten Wohnen oder die stationäre Pflege in einem Pflegeheim auch mit höheren Kosten verbunden.Aus diesen Gründen wollen viele Angehörige ihren Liebsten ermöglichen, so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu bleiben. Das Thema Pflege kann diesen Wunsch allerdings zur Herausforderung werden lassen. Glücklicherweise gibt es für die Pflege zu Hause Möglichkeiten finanzieller und organisatorischer Natur. So stellt die Pflegeversicherung mit dem Pflegegeld und weiteren Leistungen finanzielle Mittel zur Verfügung, um eine hochwertige Versorgung in häuslicher Umgebung zu organisieren. Wir schauen uns im Folgenden genauer an, auf welche Leistungen bei Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege Anspruch besteht.Pflege zu Hause: Möglichkeiten durch Pflegegeld Mit dem Pflegegeld können besonders flexibel für die Pflege zu Hause Möglichkeiten geschaffen werden. Die Leistung steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann frei eingesetzt werden. So können die Mittel verwendet werden, um pflegende Angehörige zu honorieren oder einen Verdienstausfall zu kompensieren. Auch für professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte, die die häusliche Pflege unterstützen, kann das Pflegegeld eingesetzt werden.Höhe Pflegegeld nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Pflegegeld pro Monat10 Euro2332 Euro3573 Euro4765 Euro5947 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Weitere Unterstützung, um Angehörige zu Hause zu pflegen Da in Deutschland 84 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder andere nahestehende Personen gepflegt werden, gibt es zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird. Dadurch werden in den unterschiedlichsten Konstellationen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten eröffnet. Der Anspruch und die Höhe der Leistungen sind vom Pflegegrad abhängig.Entlastungsbudget Bereits bei Pflegegrad 1 steht für die häusliche Pflege das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieses ermöglicht es, Aufgaben im Haushalt, die die pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigen kann, wie Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen oder Fahrdienste, zu finanzieren. Um pflegende Angehörige zu entlasten, können auch medizinische Pflegeleistungen oder stundenweise Betreuungen über das Budget abgerechnet werden.Pflegesachleistungen Damit die medizinische Pflege und die Aufgaben der Grundpflege bei der Pflege zu Hause bedarfsgerecht erfolgen, steht ab Pflegegrad 2 das Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Darüber können pflegende Angehörige professionelle Pflegedienstleister beauftragen und haben auch bei der Pflege zu Hause die Möglichkeit, eine hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen.Höhe Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Pflegesachleistungen pro Monat10 Euro2761 Euro31.432 Euro41.778 Euro52.200 EuroVerhinderungspflege Häusliche Pflege bedeutet viel Verantwortung. Schon kurze Abwesenheiten durch Dienstreisen oder Fortbildungen, erst recht aber eigene Krankheit oder ein Urlaub, können zur echten Herausforderung werden. Doch auch bei der Pflege zu Hause müssen Möglichkeiten für geplante und geplante Auszeiten geschaffen werden. Deshalb steht für die häusliche Pflege das Verhinderungspflegebudget zur Verfügung, das genutzt werden kann, um Abwesenheiten der Hauptpflegeperson zu überbrücken.Das Verhinderungspflegebudget kann ab Pflegegrad 2 genutzt werden und kann für Vertretungspflege durch Privatpersonen oder professionelle Pflegedienstleister erbracht werden. Bis zu einem Maximalbetrag kann das Budget um Leistungen aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, wenn dieses nicht voll in Anspruch genommen wurde.Höhe Verhinderungspflege nach Pflegegrad pro Jahr: Pflegegrad Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal mit Umwidmung des Budgets für Kurzzeitpflege Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 1 0 Euro 0 Euro 0 Euro 2 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 474,00 Euro 3 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 817,50 Euro 4 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 1.092,00 Euro 5 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 1.351,50 EuroTages- und Nachtpflege Nicht für jeden bestehen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten, beruflich kürzerzutreten oder ganz auszusteigen. Mit dem Budget für Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige stundenweise in ambulanter Pflege versorgt werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist.Höhe Budget für Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad: Pflegegrad Höhe Tages- und Nachtpflege pro Monat (ab 01.01.2024) 1 0 Euro 2 689 Euro 3 1.298 Euro 4 1.612 Euro 5 1.995 EuroPflege zu Hause: Weitere Möglichkeiten Die genannten Budgets der Pflegeversicherung schaffen für die Pflege zu Hause Möglichkeiten für eine hochwertige Versorgung. Zusätzlich besteht ab Pflegegrad 1 Anspruch auf weitere Leistungen, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird:40 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotrufeinmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit notwendig sind (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen)(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Pflege zu Hause: Möglichkeiten in Ruhe kennenlernen Die Vielzahl an möglichen Unterstützungsleistungen und die damit einhergehende Antragsbürokratie können überfordernd sein, vor allem, wenn eine Pflegesituation plötzlich eintritt. Um sich über alle Möglichkeiten für die Pflege zu Hause in Ruhe zu informieren, können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen und sich bis zu zehn Tage freistellen lassen, wenn bei einem nahen Angehörigen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder) plötzlich ein Pflegebedarf auftritt. (Quelle: BMG)Pflege zu Hause: Mehr Möglichkeiten mit FLEXXI Sie müssen die Pflege Ihrer Angehörigen nicht allein stemmen. Über FLEXXI können Sie sich unkompliziert und flexibel passgenaue Unterstützung für die häusliche Pflege buchen. Wir erweitern für die Pflege zu Hause die Möglichkeiten. Über die FLEXXI-App finden Sie ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte für die Aufgaben, die Sie nicht selbst übernehmen können oder wollen. Die bei uns gelisteten Pflegekräfte verfügen alle über eine pflegerische Qualifikation, sodass ihre Leistungen bei den Pflegekassen anerkannt sind und über die Pflegeversicherung abgerechnet werden können.Für die Unterstützung bei der Pflege zu Hause haben Sie die Möglichkeit, unsere qualifizierten Pflegekräfte für folgende Aufgaben in Anspruch zu nehmen:medizinische PflegeGrundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitFahrdiensteNachtwache und Nachtbereitschaft...Unsere Mission ist, pflegende Angehörige zu entlasten und für die Pflege zu Hause mehr Möglichkeiten zu eröffnen. Testen Sie die FLEXXI-App und finden Sie die passende Unterstützung zu Ihrem Wunsch-Stundenlohn...
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März 05, 2024
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Pflege zu Hause: Kosten und Leistungen der Pflegekasse
In Deutschland werden die meisten pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld betreut. Auch Sie überlegen, wie Sie die Pflege Ihrer Angehörigen im eigenen Zuhause ermöglichen können? Erfahren Sie hier, was bei der Pflege zu Hause für Kosten anfallen und mit welchen Leistungen der Pflegekasse Sie diese finanzieren können.Vorteile der Pflege zu Hause Es gibt viele gute Gründe, sich für die ambulante Pflege zu entscheiden. Viele Pflegebedürftige äußern von sich aus den Wunsch, auch im höheren Alter im vertrauten Zuhause bleiben zu können. Denn die eigenen vier Wände bieten Stabilität und Sicherheit. Zudem können die Pflegebedürftigen bei einem niedrigen Pflegegrad im Rahmen der ambulanten Pflege noch so selbstbestimmt wie möglich leben und müssen sich nicht an den neuen Rhythmus und Ablauf eines Pflegeheims oder einer Senioren-WG gewöhnen.Neben diesen doch eher emotionalen Vorzügen hat die ambulante Pflege auch aus pflegerischer Sicht Vorteile. So kann die häusliche Pflege deutlich individueller und damit sehr bedarfsgerecht erfolgen. Je nach individuellem Pflegebedarf können die private Pflege durch Angehörige oder andere nahestehende Personen und die professionelle Pflege durch Pflegedienstleister kombiniert werden. Die Pflegekasse stellt dafür passende Leistungen zur Verfügung, mit denen die unterschiedlichen Pflegekonstellationen finanziert werden können. Dadurch ist die häusliche Pflege auch finanziell oft besser zu stemmen als die deutlich teurere Unterbringung in einem Pflegeheim.Pflege zu Hause: Kosten und Möglichkeiten Die häusliche Pflege ist sehr individuell. Dementsprechend variieren bei der Pflege zu Hause Kosten und Betreuungsmodelle stark. Gerade bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit steigt der Pflegebedarf oft schleichend. Es empfiehlt sich, regelmäßig zu reflektieren, bei welchen Aufgaben eine Unterstützung notwendig ist.Unterstützung bei haushaltsnahen Dienstleistungen Oft beginnt die Pflege mit der Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie dem Einkaufen, Waschen oder Putzen sowie Fahrdiensten, wenn Senioren für diese Aufgaben die Kraft fehlt oder sie sich diese nicht mehr zutrauen. Diese Aufgaben werden in vielen Fällen von Angehörigen übernommen. Doch die doppelte Haushaltsführung lässt viele, vor allem wenn sie auch noch berufstätig sind, schnell an ihre Grenzen kommen. Deshalb sollte bereits in diesem Stadium über die Beantragung eines Pflegegrads nachgedacht werden. Schon bei Pflegegrad 1 steht der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zur Verfügung, um beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen zu finanzieren. Das Budget reicht beispielsweise aus, um die wöchentliche Grundreinigung einer kleinen bis mittleren Wohnung oder einen Fahrdienst für Arzttermine und private Termine zu bezahlen.Ambulante Pflegedienstleister Steigt der Pflegebedarf, sollten Sie in jedem Fall über die Unterstützung durch professionelle Pflegedienstleister nachdenken. Aufgaben der Grundpflege wie die Körperpflege und erst recht die medizinische Pflege können durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte bedarfsgerecht und sicher erledigt werden. Ab Pflegegrad 2 stehen hier neben dem Pflegegeld noch zahlreiche weitere Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung, um bei der Pflege zu Hause die Kosten zu finanzieren.24-Stunden-Pflege Ein weiteres Betreuungsmodell in der häuslichen Pflege ist die 24-Stunden-Pflege. Dabei lebt die Pflegekraft dauerhaft mit der pflegebedürftigen Person zusammen. Dieses Betreuungsmodell ist sehr voraussetzungsreich und natürlich auch sehr teuer. Für qualifizierte Pflegekräfte fallen monatlich bis zu 5.000 Euro für die 24-Stunden-Pflege an. Die Mittel der Pflegekasse reichen dafür nicht aus. Aus diesem Grund setzen viele auf sogenannte „polnische Pflegekräfte“. Diese sind mit etwa 2.000 bis 3.000 Euro Kosten pro Monat zwar deutlich günstiger, verfügen aber oftmals über keine pflegerische Ausbildung, sodass sie keine Aufgaben der medizinischen Pflege übernehmen können. Aufgrund der hohen Voraussetzungen und Kosten ist die 24-Stunden-Pflege nur bedingt geeignet, um die häusliche Pflege zu organisieren.Pflege zu Hause: Kosten mit Leistungen der Pflegekasse finanzieren Bei der Pflege zu Hause entstehen Kosten – auch wenn in vielen Fällen Angehörige den Großteil der Pflege schultern. Deshalb stellt die Pflegeversicherung zahlreiche Leistungen zur Verfügung, mit denen die häusliche Pflege finanziert werden kann. Mit steigendem Pflegegrad stehen entsprechend mehr und höhere Leistungen zur Verfügung.Pflegegeld Das Pflegegeld ermöglicht es, die häusliche Pflege besonders flexibel zu finanzieren. Ab Pflegegrad 2 wird ein monatlicher Beitrag ausgezahlt, über den die Pflegebedürftigen frei verfügen können. Sie können diesen nutzen, um Angehörige zu honorieren oder diesen zu ermöglichen, ihre Arbeitszeit für die Pflege zu reduzieren. Aber auch die Finanzierung von einzelnen Pflegedienstleistungen durch ambulante Pflegedienstleister ist möglich.Höhe Pflegegeld nach Pflegegrad: Pflegegrad Höhe Pflegegeld pro Monat 1 0 Euro 2 332 Euro 3 573 Euro 4 765 Euro 5 947 EuroEntlastungsbudgetDas Entlastungsbudget steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Monatlich können 125 Euro genutzt werden, um bei der Pflege zu Hause Kosten zu kompensieren. Häufig werden diese Mittel für die Finanzierung haushaltsnaher Dienstleistungen wie Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen oder Fahrdienste genutzt. Es können aber auch medizinische Pflegeleistungen oder eine stundenweise Betreuung über das Entlastungsbudget finanziert werden.Pflegesachleistungen Das Budget für Pflegesachleistungen soll sicherstellen, dass auch in häuslicher Umgebung eine hochwertige pflegerische Betreuung stattfindet. Ab Pflegegrad 2 kann das monatliche Budget genutzt werden, um ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte mit der medizinischen Versorgung oder Aufgaben der Grundpflege zu beauftragen.Höhe Pflegesachleistungen nach Pflegegrad: Pflegegrad Höhe Pflegesachleistungen pro Monat 1 0 Euro 2 761 Euro 3 1.432 Euro 4 1.778 Euro 5 2.200 EuroVerhinderungspflege Auch wenn Angehörige die Pflege komplett übernehmen, können sie nicht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr präsent sein. So können berufliche Verpflichtungen wie Dienstreisen oder Fortbildungen oder eine eigene Erkrankung dazu führen, dass sie als Hauptpflegeperson zeitweise ausfallen. Genauso haben aber auch pflegende Angehörige ein Recht auf Erholung und Auszeiten.Für diese Fälle steht ab Pflegegrad 2 das Budget der Verhinderungspflege zur Verfügung. Darüber können zeitweise Abwesenheiten der Hauptpflegeperson überbrückt werden. Pflegende Angehörige können sich darüber von anderen Privatpersonen oder professionellen Pflegedienstleistern vertreten lassen. Die Vertretung kann sowohl tages- als auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Zudem kann das Verhinderungspflegebudget bis zu einem Höchstbetrag mit nicht genutzten Mitteln für Kurzzeitpflege aufgestockt werden. 2025 werden beide Budgets zum Entlastungsbudget fusioniert.Höhe Verhinderungspflege nach Pflegegrad pro Jahr: Pflegegrad Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal mit Umwidmung des Budgets für Kurzzeitpflege Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 1 0 Euro 0 Euro 0 Euro 2 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 474,00 Euro 3 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 817,50 Euro 4 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 1.092,00 Euro 5 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 1.351,50 EuroWeitere Leistungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege Neben den Budgets, mit denen die häusliche Pflege individuell organisiert werden kann, gibt es noch weitere Leistungen der Pflegekasse, mit denen bei der Pflege zu Hause Kosten kompensiert werden können. Zur Verfügung stehen:40 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotrufeinmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit notwendig sind (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen)(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Mit FLEXXI Pflege zu Hause kosteneffizient organisieren FLEXXI unterstützt Sie dabei, die häusliche Pflege bedarfsgerecht und flexibel zu organisieren. Über unsere App können Sie ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte für die Aufgaben buchen, bei denen Sie Unterstützung benötigen. Da alle unsere gelisteten Pflegekräfte über eine pflegerische Qualifikation verfügen, können die Kosten, die für die Pflege zu Hause entstehen, bei den Pflegekassen abgerechnet werden.Gestalten Sie für die Pflege zu Hause Kosten nach Ihren Möglichkeiten: Die Nutzung der FLEXXI-App ist kostenfrei und bei der Suche nach Pflegekräften können Sie Ihren Wunsch-Stundenlohn angeben. 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März 05, 2024
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Pflege in Deutschland: Ein Weckruf zur dringenden Reform
Die aktuelle Situation in der PflegeDie Pflegelandschaft in Deutschland sieht sich enormen Herausforderungen gegenüber. Ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung, basierend auf den Erfahrungen der Pflegewissenschaftlerin Angelika Zegelin nach einer Hüft-OP, unterstreicht die Dringlichkeit für eine Reform. Die beschriebenen Mängel im Krankenhauspflegesystem sind ein deutlicher Weckruf: Es ist Zeit für eine Veränderung.Hauptprobleme im PflegebereichMangelnde persönliche Betreuung: Zegelins Erlebnis einer unzureichenden Grundpflege, darunter mangelnde Körperhygiene und fehlende persönliche Betreuung, spiegelt ein tiefgreifendes Systemversagen wider.Unzureichende Mobilisierung: Die Vernachlässigung der Mobilisierung nach der OP, überlassen den Physiotherapeuten ohne Unterstützung durch das Pflegepersonal, verdeutlicht eine fragmentierte Pflegepraxis.Personalmangel und Überlastung: Die Überlastung der Pflegekräfte aufgrund von Personalmangel führt zu einer Verschlechterung der Pflegequalität und bedarf dringender Aufmerksamkeit.Zegelin, eine renommierte Expertin auf ihrem Gebiet, erlebte während ihres Krankenhausaufenthalts, dass Patienten häufig sich selbst überlassen waren. Von mangelnder persönlicher Hygiene bis hin zu unzureichender Mobilisierung nach Operationen – ihre Beobachtungen werfen ein kritisches Licht auf den Zustand der Pflege in Krankenhäusern. Es ist alarmierend, dass selbst eine Fachkraft wie Zegelin unter diesen Bedingungen leiden musste. Ihr Erlebnis wirft ernsthafte Fragen darüber auf, wie wir als Gesellschaft diejenigen behandeln, die unserer Fürsorge am meisten bedürfen.Was Zegelins Erfahrung besonders besorgniserregend macht, ist die Erkenntnis, dass viele Pflegekräfte aufgrund der Arbeitsbedingungen und des Personalmangels gezwungen sind, unter ihrem Können zu arbeiten. Dies führt zu einem Teufelskreis aus Unzufriedenheit und Personalfluktuation, der nur durch umfassende Reformen durchbrochen werden kann.Das Bericht ist ein dringender Appell an Politik, Gesellschaft und die Pflegebranche selbst, gemeinsam an einer besseren Zukunft für die Pflege in Deutschland zu arbeiten. Es geht darum, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Pflegekräfte ihre Arbeit unter bestmöglichen Bedingungen verrichten können und Patienten die Fürsorge erhalten, die sie verdienen.FLEXXI Care: Lösungsansätze und ZieleBei FLEXXI Care sind wir uns dieser Probleme bewusst und setzen uns dafür ein, Lösungen anzubieten, die sowohl Pflegebedürftigen als auch Pflegekräften zugutekommen. Unser Ziel ist es, durch innovative Ansätze und technologische Unterstützung eine Brücke zwischen qualifizierter Pflege und den Bedürfnissen der Patienten zu schlagen. Wir glauben, dass durch die Stärkung der ambulanten Pflege und die Förderung von Flexibilität und Selbstbestimmung im Pflegeberuf sowohl die Arbeitsbedingungen verbessert als auch die Pflegequalität gesteigert werden kann.Maßnahmen für eine bessere PflegezukunftUnterstützung und Wertschätzung der Pflegekräfte: Der Schlüssel zu besserer Pflege liegt in der Anerkennung und Förderung unserer Pflegefachkräfte.Matching-System für individuelle Bedürfnisse: Wir verbinden qualifizierte Pflegefachkräfte mit Pflegebedürftigen, wobei wir individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigen.Flexible Arbeitsmodelle: Wir ermöglichen Pflegekräften, ihre Berufung auszuüben, ohne ihre eigenen Bedürfnisse zu vernachlässigen, durch flexible Arbeitszeiten und bedarfsgerechte Einsätze.Aufruf zum gemeinsamen HandelnDie Verbesserung der Pflegelandschaft in Deutschland erfordert ein gemeinsames Handeln. FLEXXI Care nimmt in diesem Prozess eine führende Rolle ein und bietet innovative Lösungen an, die auf eine Reform der Pflegebranche abzielen. Wir laden Sie ein, Teil dieser wichtigen Veränderung zu werden. Gemeinsam können wir eine Pflegeumgebung schaffen, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.Lasst uns die Pflege in Deutschland gemeinsam verändern und eine Zukunft schaffen, in der die Pflege sowohl für Bedürftige als auch für Pflegekräfte gerecht und förderlich ist. FLEXXI Care steht an vorderster Front dieses Wandels. Schließen Sie sich uns an und werden Sie Teil der Lösung.Lesen Sie den Süddeutsche Artikel hier..
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Februar 20, 2024
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Plötzlicher Pflegefall: Was kann ich tun?
Wenn Angehörige plötzlich aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls pflegebedürftig werden, so ist dies in den meisten Fällen eine zunächst überfordernde Situation. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben, um die Pflege kurzfristig zu organisieren und welche Leistungen Sie beantragen können, wenn ein plötzlicher Pflegefall eintritt.Plötzlicher Pflegefall: Was ist zu tun?Ein plötzlicher Pflegefall ist nicht nur ein Schock für nahestehende Personen, sondern bedeutet in vielen Fällen auch zahlreiche zu klärende Fragen. Als Akutmaßnahmen sollten Sie in den ersten Tagen folgendes organisieren:Beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber bis zu zehn Tage Auszeit, um die Pflege zu organisieren. Während dieser Zeit zahlt die Pflegekasse Ihnen Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung.Liegen die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung vor? Diese Dokumente schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, Entscheidungen für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu treffen und für Sie Pflegeleistungen zu beantragen.Holen Sie Fachpersonal hinzu, das abschätzen kann, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist.Machen Sie sich ehrlich, ob Sie die notwendige Pflege allein in häuslicher Umgebung bewältigen können.Organisieren Sie sich bei Bedarf Unterstützung durch einen Pflegedienst oder selbstständige Pflegekräfte und andere Dienstleister wie einen Essenslieferservice.In Akutfällen können Sie auch über einen Kurzzeitpflegeplatz in einer stationären Einrichtung eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen, bis die Bedingungen für die häusliche Pflege gegeben sind.Stellen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad bzw. eine Höherstufung. So stehen Ihnen zügig die Mittel zur bedarfsgerechten Finanzierung der Pflege zur Verfügung.Pflegeunterstützungsgeld bei plötzlichen PflegefallWenn bei einem Verwandten ein plötzlicher Pflegefall eintritt, benötigen Sie mit Sicherheit einige Tage Zeit, um mit der neuen Situation klarzukommen und eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Dafür steht Angestellten in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern eine Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen zu. Während dieser Zeit zahlt die Pflegekasse sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung. (Quelle: BMG)Längere Auszeit über die PflegezeitNicht immer sind zehn Tage ausreichend, um die neue Situation nach einem plötzlichen Pflegefall zu ordnen. Unter Umständen ist auch absehbar, dass Sie Ihre Angehörigen zeitnah auf ihrem letzten Weg begleiten werden. Über die Pflegezeit können Sie sich bis zu sechs Monate freistellen lassen, um Ihre Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Bis zu drei Monate ist eine Freistellung möglich, um nahe Angehörige bis zu drei Monate auf ihrem letzten Weg zu begleiten.Um die Pflegezeit zu beantragen, ist eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beim Arbeitgeber nachzuweisen. Während der Pflegezeit erhalten Sie keinen Lohn oder sonstige Lohnersatzleistungen. Um ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit zu finanzieren, können Angehörige ein zinsloses staatliches Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. (Quelle: BMG)Sichere Unterbringung bei plötzlichen Pflegefall: Kurzzeitpflege im HeimTritt die Pflegesituation plötzlich und in akuter Form ein, kann es sinnvoll sein, zunächst eine stationäre Pflege zu organisieren, damit die pflegebedürftige Person bedarfsgerecht versorgt werden. Sie haben dann Zeit, sich für eine Form der Pflege zu entscheiden, entsprechende organisatorische Vorbereitungen zu treffen und Pflegeleistungen zu beantragen.Für die Kurzzeitpflege halten viele Seniorenheime Notfall-Plätze vor. Ist bereits mindestens Pflegegrad 2 festgestellt worden, kann die Kurzzeitpflege über das Kurzzeitpflegebudget der Pflegeversicherung finanziert werden. Dafür stehen pro Jahr maximal 1.774 € für bis zu acht Wochen zur Verfügung. Über das Budget für Verhinderungspflege kann diese Summe zusätzlich aufgestockt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 42 Kurzzeitpflege)Nicht vergessen: Pflegegrad beantragenTritt ein Pflegebedarf plötzlich ein, ist es umso wichtiger, dass Sie zeitnah einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Selbstverständlich ist auch eine Beantragung der Höherstufung nach einem plötzlichen Pflegefall möglich, wenn bisher beispielsweise erst Pflegegrad 1 vorlag. Der Antrag wird bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der zu pflegenden Person angesiedelt ist, eingereicht. Dort reicht ein formloser Antrag der betroffenen Person auf einen Pflegegrad aus, um den Antragsprozess in Gang zu setzen. Anschließend erhalten Sie von der Pflegekasse ein Formular, über das Pflegeleistungen beantragt werden können. Danach wird zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzliche Versicherung) bzw. ein sogenannter Medicproof (private Versicherung) entsendet. Auf der Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegeversicherung über den Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen und desto höhere Budgets stehen zur Verfügung.Was tun, wenn die akuten Fragen geklärt sind?In den ersten Tagen nach dem Eintreten eines plötzlichen Pflegefalls ist es wichtig, eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen und die ersten bürokratischen Prozesse in Gang zu setzen. Sind diese akuten Fragen geklärt, sollten Sie sich damit befassen, wie die Pflege weiter organisiert werden kann. Zunächst muss die grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, ob die Pflege in einer stationären Einrichtung, im betreuten Wohnen, in einer Wohngruppe oder zu Hause erfolgen soll. Auch wenn sich natürlich viele Menschen wünschen, im eigenen Zuhause bleiben zu können: Wägen Sie die Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege gut ab und analysieren Sie ehrlich, ob zu Hause eine bedarfsgerechte Pflege möglich ist. Entscheiden sich die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen für die häusliche Pflege, müssen entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen werden:Sind Sie in der Lage, alle Aufgaben der Grundpflege und einfache medizinische Pflegeaufgaben dauerhaft selbst zu leisten? Nutzen Sie die Mittel der Pflegeversicherung wie den Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistungen, um sich über die ambulante Pflege professionelle Unterstützung an die Seite zu holen. Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden ab Pflegegrad ebenfalls mit 40 Euro pro Monat bezuschusst. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Ist eine dauerhafte oder eine punktuelle Unterstützung notwendig? Durch die Nutzung von Tages- und Nachtpflegeplätzen kann bei hohem Pflegebedarf eine sichere Betreuung sichergestellt werden, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind oder Pflegebedürftige allein wohnen. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 mindestens 689 Euro pro Monat zur Verfügung. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Klären Sie, wie die Pflege zu Hause sichergestellt werden kann, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Ab Pflegegrad 2 können Sie das Budget der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, um eine Vertretung durch ambulante Pflegedienste und andere professionelle Pflegedienstleister oder Verwandte und sonstige Ehrenamtliche zu finanzieren. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Sind infolge der Pflegebedürftigkeit Anpassungen an der Wohnung nötig? Ab Pflegegrad 1 können Sie einmalig bis zu 4.000 Euro für entsprechende Umbaumaßnahmen beantragen. Zudem stehen monatlich 25,50 Euro für einen Hausnotruf zur Verfügung. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Sind Ihre Arbeitsbelastung und die Pflege miteinander vereinbar? Überlegen Sie, ob Sie Ihre Stunden reduzieren wollen oder andere Ausgleichsmaßnahmen wie Home-Office oder flexiblere Arbeitszeiten notwendig sind, um die Pflege sicherzustellen, und sprechen Sie darüber mit Ihrem Arbeitgeber. Über das Pflegegeld kann ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die Entscheidung darüber obliegt natürlich der pflegebedürftigen Person.Liegen alle Vollmachten und Verfügungen vor, falls die pflegebedürftige Person wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Falls nicht, sollte dies unbedingt nachgeholt werden.Unterstützung bei plötzlichem Pflegefall über FLEXXI buchenFLEXXI unterstützt Angehörige bei der bedarfsgerechten Pflege. Auch bei einem plötzlichen Pflegefall finden Sie über FLEXXI schnell die passende Unterstützung. Über die FLEXXI-App können Sie Ihren Unterstützungsbedarf und Ihren Wunschstundenlohn eingeben – wir verbinden Sie dann mit ausgebildeten, selbstständigen Pflegekräften, deren Leistungen von den Pflegekassen anerkannt werden. Sie benötigen akute Unterstützung? Wir sind für Sie da! Probieren Sie die FLEXXI-App direkt kostenfrei aus!..
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Februar 19, 2024
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Kurzfristige Pflege: Arbeitnehmerrechte und Unterstützungsleistungen
Oft entwickelt sich eine Pflegebedürftigkeit schleichend. In einigen Fällen kann jedoch durch eine Erkrankung oder einen Unfall kurzfristige Pflege notwendig werden. Erfahren Sie hier, welche Rechte Arbeitnehmer haben und welche Unterstützungsleistungen der Pflegekasse infrage kommen, um kurzfristige Pflegebedarfe abzudecken.Kurzfristige Pflege: Was kann ich als Arbeitnehmer tun?Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten und bei Ihren nahen Angehörigen plötzlich ein Pflegebedarf auftritt, haben Sie das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. In diesem Zeitraum der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zahlt die Pflegekasse sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung. Dieses entspricht 100 Prozent des Nettoentgelts, wenn Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit gezahlt wurden, und 90 Prozent des Nettoentgelts, wenn es keine zusätzlichen Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gab. Wenn Sie sich die Pflege mit einer anderen Person aufteilen, so muss auch der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld geteilt werden. Voraussetzungen, Pflegeunterstützungsgeld für die kurzfristige Pflege zu nutzenVoraussetzung für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist, dass die Pflegesituation akut eingetreten ist und es abzusehen ist, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad zuerkannt bekommt. Zudem muss es sich bei der pflegebedürftigen Person um nahe Angehörige handeln, zum Beispiel Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder. Der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit einfordern, aus der die Erforderlichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung hervorgeht. Auch für die Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.(Quelle: BMG)Option für kurzfristige Pflege: Kurzzeitpflege im HeimNicht immer kann eine kurzfristige Pflege in häuslicher Umgebung organisiert werden. In diesem Fall kommt eine Kurzzeitpflege in stationärer Unterbringung infrage. Dafür halten die meisten Seniorenheime Notfall-Plätze vor. Liegt bereits mindestens Pflegegrad 2 vor, kann dafür das Kurzzeitpflegebudget der Pflegeversicherung genutzt werden. Hierfür stehen pro Jahr maximal 1.774 € für bis zu acht Wochen zur Verfügung. Zudem kann das Budget durch die Mittel für Verhinderungspflege aufgestockt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4, § 42 Kurzzeitpflege)Verlängerungsoption Pflegezeit Reichen zehn Tage nicht aus, um die neue Pflegesituation zu ordnen, haben Sie die Möglichkeit, in Pflegezeit zu gehen. Pflegende Angehörige können sich bis zu sechs Monate freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Dafür ist eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) als Nachweis beim Arbeitgeber erforderlich. Sie können die Pflegezeit auch nutzen, um nahe Angehörige bis zu drei Monate auf ihrem letzten Weg zu begleiten.Die Freistellung erfolgt unentgeltlich, Sie haben jedoch die Möglichkeit, ein zinsloses staatliches Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen, um während der Pflegezeit Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.(Quelle: BMG)Erste Schritte, wenn kurzfristige Pflege erforderlich wirdEin kurzfristig eingetretener Pflegebedarf stellt für viele Angehörige zunächst eine überfordernde Situation dar. Lassen Sie am besten zunächst durch Fachpersonal abklären, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist. Davon ausgehend müssen Sie sich ehrlich klar machen, in welchem Umfang Sie diese Unterstützung selbständig leisten können. Hier ist eine ehrliche Bewertung der Situation für alle Beteiligten unerlässlich, damit es nicht zu permanenter Überforderung oder einer unzureichenden Versorgung des Pflegebedürftigen kommt. Informieren Sie sich über die verschiedenen Unterstützungsoptionen, zum Beispiel die Versorgung durch Pflegedienstleister oder einen Essen Lieferservice. Über FLEXXI können Sie beispielsweise unkompliziert und flexibel per App Pflegedienstleistungen von ausgebildeten, selbständigen Pflegekräften buchen.Zudem sollten Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen zeitnah finanzielle Unterstützung zur Verfügung steht, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.Pflegegrad beantragen: So geht’sEin Pflegegrad kann mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der zu pflegenden Person angesiedelt ist, beantragt werden. Sie erhalten von der Pflegekasse dann ein Formular, über das Pflegeleistungen beantragt werden können. Die Pflegekasse entsendet daraufhin den Medizinischen Dienst mit einem Gutachter (gesetzliche Versicherung), bzw. bei einem privaten Versicherungsunternehmen einen Medicproof, der ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit erstellt. Auf Grundlage des Gutachtens fällt dann die Entscheidung über den Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade: 1, 2, 3, 4 und 5. Einige Unterstützungsleistungen stehen im Pflegegrad 1 noch nicht zur Verfügung. Zudem steigen die Zuweisungen, je höher der Pflegegrad ist.Kurzfristige Pflege über FLEXXI buchenSie benötigen kurzfristige Unterstützung für die Pflege Ihrer Angehörigen? Über FLEXXI finden Sie schnell und unkompliziert ausgebildete Pflegekräfte für alle Aufgaben, bei denen Unterstützungsbedarf besteht. Damit ermöglicht FLEXXI eine kurzfristige Unterstützung in akuten Pflegesituationen, ohne dass Sie sich mit Arbeitgeberpflichten auseinandersetzen müssen. Die bei FLEXXI gelisteten Pflegekräfte verfügen alle über eine pflegerische Qualifikation und sind selbstständig tätig. Damit werden Ihre Leistungen auch von den Pflegekassen anerkannt und sind erstattungsfähig.Selbstverständlich können Sie über FLEXXI auch langfristige Unterstützung für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen buchen. Unsere Pflegekräfte übernehmen unter anderem folgende Aufgaben:medizinische PflegeGrundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitFahrdiensteNachtwache und Nachtbereitschaft ...Probieren Sie FLEXXI direkt aus! Die Nutzung der App ist für Sie kostenfrei. Geben Sie einfach Ihren Unterstützungsbedarf und Ihren Wunsch-Stundenlohn ein und finden Sie passende Pflegekräfte...
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Februar 19, 2024
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Angehörige zu Hause pflegen: Diese Unterstützungsleistungen gibt es
Viele ältere Menschen wünschen sich, in häuslicher Umgebung gepflegt zu werden. Diesem Wunsch zu entsprechen, ist für viele Angehörige mit viel Aufwand verbunden. Erfahren Sie hier, welche Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen, um Angehörige zu Hause zu pflegen.Finanzielle Unterstützung, um Angehörige zu Hause zu pflegen Mit dem Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige die Möglichkeit, ihre Pflege selbstbestimmt zu gestalten. Ab Pflegegrad 2 erhalten sie über das Pflegegeld einen festen monatlichen Betrag, den sie flexibel einsetzen können, um professionelle Pflegedienstleister zu bezahlen, aber auch pflegenden Angehörigen oder sonstigen Ehrenamtlichen eine Entschädigung zu zahlen.Höhe Pflegegeld nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Pflegegeld pro Monat (ab 01.01.2024)10 €2332 €3573 €4765 €5947 €(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Neben der direkten finanziellen Unterstützung durch das Pflegegeld wird die häusliche Pflege von Angehörigen auch in der Rentenversicherung honoriert. Wenn Sie mindestens zehn Stunden an zwei oder mehr Tagen pro Woche private Pflege leisten und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge ist vom Pflegegrad und der bezogenen Leistungsart abhängig und liegt zwischen 119,35 und 631,47 Euro monatlich (West) beziehungsweise zwischen 115,66 und 611,94 Euro monatlich (Ost). (Quelle: BMG)Leistungen der Pflegekasse, um Angehörige zu Hause zu pflegen Über die Pflegekasse stehen mehrere Leistungen zur Verfügung, mit denen die häusliche Pflege finanziert werden kann. Anspruch und dessen Höhe sind vom Pflegegrad abhängig.Entlastungsbudget Bereits ab Pflegegrad 1 steht ein Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung, mit dem Sie Unterstützung finanzieren können, wenn Sie Ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Sie können diese Mittel beispielsweise nutzen, um Unterstützung im Haushalt bei Putzen, Waschen, Einkaufen und Kochen oder Fahrdienste zu finanzieren. Auch medizinische Pflegeleistungen oder eine stundenweise Betreuung können über das Entlastungsbudget finanziert werden.Pflegesachleistungen Ab Pflegegrad 2 steht ein Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Damit können professionelle Pflegedienstleister beauftragt werden, die beispielsweise bei der medizinischen Versorgung oder Aufgaben der Grundpflege unterstützen.Höhe Pflegesachleistungen nach Pflegegrad: Pflegegrad Höhe Pflegesachleistungen pro Monat (ab 01.01.2024) 1 0 Euro 2 761 Euro 3 1.432 Euro 4 1.778 Euro 5 2.200 EuroVerhinderungspflege Wenn Angehörige zu Hause pflegen, dann lastet auf ihnen eine große Verantwortung. Über das Budget für Verhinderungspflege soll sichergestellt werden, dass auch im Verhinderungsfall eine Betreuung der pflegebedürftigen Person sichergestellt werden kann. Fällt die Pflegeperson aufgrund dienstlicher Verpflichtungen (Dienstreisen, Prüfungen oder Fortbildungen), Krankheit, Urlaub oder anderer privater Verpflichtungen oder Auszeiten aus, so kann darüber ein Ersatz finanziert werden. Die Verhinderungspflege ist explizit nicht nur für den Notfall gedacht, sondern soll auch Erholung für pflegende Angehörige ermöglichen.Um die Verhinderungspflege erstmalig in Anspruch zu nehmen, muss im Jahr 2023 noch eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten erfüllt sein. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Zudem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die Höhe des Budgets für Verhinderungspflege richtet sich neben dem Pflegegrad auch danach, ob die Pflege von professionellen Pflegedienstleistern oder nahen Verwandten erbracht wird. Das Budget kann bis zu einem Maximalbetrag um Leistungen aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.Höhe Verhinderungspflege nach Pflegegrad pro Jahr: Pflegegrad Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal mit Umwidmung des Budgets für Kurzzeitpflege Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 1 0 € 0 € 0 € 2 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 474,00 Euro 3 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 817,50 Euro 4 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 1.092,00 Euro 5 bis zu 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bis zu 1.351,50 EuroTages- und Nachtpflege Viele Angehörige übernehmen die häusliche Pflege neben einer Berufstätigkeit. Zudem wohnen die pflegebedürftige Person und die Pflegeperson nicht immer zusammen. Für diese Fälle kann das Budget für Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Damit kann tags- oder nachtsüber die ambulante Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung finanziert werden.Höhe Budget für Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad:PflegegradHöhe Tages- und Nachtpflege pro Monat (ab 01.01.2024)10 Euro2689 Euro31.298 Euro41.612 Euro51.995 EuroWeitere Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung der häuslichen Pflege Die genannten Leistungen sind aus finanzieller Sicht die größten Unterstützungen, wenn Sie Angehörige zu Hause pflegen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Leistungen der Pflegekasse, mit denen die häusliche Pflege unterstützt wird. Das sind:40 Euro pro Monat für verbrauchbare Pflegehilfsmittel25,50 Euro pro Monat für einen Hausnotrufeinmalig bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen, die in Folge der Pflegebedürftigkeit notwendig sind (maximal 16.000 Euro pro Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen)(Quelle: Sozialgesetzbuch XI, Kapitel 4)Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit als kurzfristige Unterstützung Eine Pflegebedürftigkeit kann plötzlich und unerwartet eintreten, zum Beispiel weil sich der gesundheitliche Zustand durch eine Erkrankung oder einen Unfall rapide verschlechtert. Für diesen Fall stehen mit dem Pflegeunterstützungsgeld und der Pflegezeit zwei Leistungen zur Verfügung, die es Angehörigen ermöglichen, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.Pflegeunterstützungsgeld Angestellte können bis zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung erhalten, wenn bei ihren nahen Angehörigen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder) plötzlich ein Pflegebedarf auftritt. Diese Zeit soll dazu genutzt werden, um die Pflege zu organisieren und einen Pflegegrad zu beantragen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse gezahlt. (Quelle: BMG)Pflegezeit Nicht immer reichen zehn Tage aus, um die neue Pflegesituation zu organisieren. Eventuell ist auch absehbar, dass die pflegebedürftige Person nur noch in ihren letzten Lebensmonaten begleitet wird. Für diesen Fall kommt eine Auszeit über die Pflegezeit infrage, um Angehörige zu Hause zu pflegen. Pflegende Angehörige können sich bis zu sechs Monate unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen, um die neue Pflegesituation zu organisieren oder ihre Angehörigen bis zu drei Monate auf dem letzten Weg zu begleiten. Die Pflegebedürftigkeit muss dafür über eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beim Arbeitgeber nachgewiesen werden. Da die Freistellung ohne Lohnersatzleistung erfolgt, kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragt werden, um den Lebensunterhalt während der Pflegezeit zu finanzieren. (Quelle: BMG)Unterstützung für die häusliche Pflege über FLEXXI buchen Holen Sie sich mit FLEXXI unkompliziert die passende Unterstützung, um Ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen. Über die FLEXXI App können Sie ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte für alle Aufgaben finden, bei denen Unterstützungsbedarf besteht. Alle bei uns gelisteten Pflegekräfte verfügen über eine pflegerische Qualifikation, sodass ihre Leistungen bei den Pflegekassen anerkannt sind und abgerechnet werden können.Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie gern bei folgenden Aufgaben rund um die häusliche Pflege:medizinische PflegeGrundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)Beschäftigung, (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitFahrdiensteNachtwache und Nachtbereitschaft...Damit ist FLEXXI eine echte Entlastung bei der Pflege von Angehörigen. Probieren Sie die App kostenfrei aus und suchen Sie professionelle Pflegekräfte gezielt für den benötigten Unterstützungsbedarf und Ihren Wunsch-Stundenlohn...
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