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Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) bringt ab dem 1. Januar 2025 signifikante Änderungen in den Leistungsansprüchen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Neuregelungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten und die Inanspruchnahme flexibler zu gestalten.  1. Erhöhung der Verhinderungspflege-Leistungen  Der aktuelle Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 EUR wird ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, sodass sich der Betrag auf 1.685 EUR pro Jahr erhöht.  2. Zusammenfassung der Leistungsbeträge und neues Jahresbudget ab dem 1.Juli 2025:  Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget gemäß § 42a SGB XI zusammengefasst. Das neue gemeinsame Budget von 3.539 EUR kann flexibler für kurzfristige und langfristige Pflegesituationen verwendet werden. Ab diesem Datum haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.  3. Entfall der Vorpflegezeit  Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 und 5 profitieren bereits seit dem 1. Januar 2024 von der Entlastung durch den Entfall der Vorpflegezeit und einem gemeinsamen Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit dann auch für alle anderen.  4. Verlängerung der Verhinderungspflegezeit  Die Verhinderungspflege kann ab 2025 bis zu maximal 56 Tage (acht Wochen) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zu den bisherigen 42 Tagen dar.  5. Erhöhung des Budgets für nahe Angehörige  Das für nahe Angehörige vorgesehene Budget wird von bisher dem 1,5-fachen auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes angehoben, wodurch Pflegebedürftige und deren Familienangehörige finanziell entlastet werden.  6. Erhöhung des Budgets für jüngere Pflegebedürftige  Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 wird das jährliche Budget für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 2025 nochmals angehoben – auf 1.599 EUR (PG 4) und 1.979 EUR (PG 5).  7. Abrechnung der Verhinderungspflege im Jahr 2025:  Die Personengruppe U25, mit einem Pflegegrad 4 oder 5 hat bereits zum 01.01.2025 den Anspruch auf die unten aufgeführten 3.539€ und nicht erst zum 01.07.2025. Der Grund ist die 4,5 % Erhöhung aus allen Leistungen der Pflegeversicherung.Das Datum zum 01.07.25 betrifft lediglich den Rest der Pflegebedürftigen – ab einem Pflegegrad 2 oder höher. Diese können bis zum 1. Juli 2025 bis zu 2.528 EUR aus demkombinierten Budget abrechnen. Danach kann der verbleibende Restbetrag bis zu insgesamt 3.539 EUR verwendet werden. Wichtig ist, dass bis einschließlich Juni 2025 derBetrag von 1.685 EUR aus der Verhinderungspflege und 843 EUR aus der nicht genommener Kurzzeitpflege nicht überschritten wird.Auch die Umwandlungsleistungen aus der Kurzzeitpflege in zusätzliche Verhinderungspflege, müssen bis zum 30.06.2025 weiterhin auf dem Antrag angekreuzt werden.Dieses betrifft insbesondere die Personengruppe U 25 mit einem Pflegegrad 4 oder 5. Wenn dies nicht geschieht, werden lediglich 1.685 € von der Pflegekasse übernommen.Verhinderungspflege 2024 und 2025                                                                      Pflegegeld 2024 und 2025 Verhinderungs Pflege-Budget für nahe AngehörigeWenn Sie Pflege für zu Hause brauchen, benutzen Sie doch die kostenlose FLEXXI Care App und buchen Sie Pflege so einfach wie ein Taxi.Pflege sofort parat - auch schon morgen, auch nur für einen Tag!..
Javier Tejerina Pérez
Javier Tejerina Pérez
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FLEXXI Blog

Ohne pflegende Angehörige würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Doch Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, ist körperlich und psychisch anstrengend. Erfahren Sie hier, wie Sie sich Unterstützung holen können, damit die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf einfacher wird.Pflegeunterstützungsgeld für den akuten PflegefallBei einer akut auftretenden Pflegesituation hilft das Pflegeunterstützungsgeld, wenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen müssen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird als Lohnersatzleistung gezahlt, damit Sie Zeit haben, eine Pflege zu organisieren oder diese vorübergehend selbst zu übernehmen. Ihr Arbeitgeber muss dies nicht genehmigen, Sie müssen ihn lediglich über die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit informieren. Das Pflegeunterstützungsgeld kann genutzt werden, um maximal zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht, wenn bei der angehörigen Person eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die mindestens Pflegegrad 1 entspricht. Es muss aber noch keine Feststellung des Pflegegrads erfolgt sein. Um das Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen stellen, damit Sie sich während der Organisation der Pflege keine Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen müssen. (Quelle: BMG)Anspruch auf Pflegezeit und FamilienpflegezeitWenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, sind Pflegezeit und Familienpflegezeit Optionen für eine vollständige oder teilweise Auszeit.PflegezeitDie Pflegezeit kann für maximal sechs Monate in Anspruch genommen werden, um sich von der Arbeit freistellen zu lassen, wenn Sie pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, für die mindestens Pflegegrad 1 festgestellt wurde. Handelt es sich um die Pflege minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger, so kann die Pflegezeit auch beantragt werden, wenn keine häusliche Betreuung erfolgt. Eine Auszeit ist außerdem möglich, um nahe Angehörige bis zu drei Monate in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.Zu beachten ist, dass es sich bei der Pflegezeit um eine unbezahlte Freistellung handelt und nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten ein rechtlich verpflichtender Anspruch auf Pflegezeit besteht. Während der Pflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Anspruch nehmen, um Ihren Verdienstausfall zu kompensieren. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss auch in Raten zurückgezahlt werden.FamilienpflegezeitFür die Familienpflegezeit gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Pflegezeit, mit dem Unterschied, dass hier keine vollständige Auszeit möglich ist. Die Familienpflegezeit kann für maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden, wenn Sie nebenbei weiter für mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gilt zudem erst bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Arbeitnehmern. (Quelle: BAFzA)Weitere Unterstützung für alle, die Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegenPflegeunterstützungsgeld und (Familien-)pflegezeit sind jeweils nur eine zeitweise Unterstützung. Häufig bestehen Pflegebedarfe aber über längere Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich Unterstützung im Alltag organisieren, wenn Sie weiter Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen wollen, insbesondere wenn bereits ein gesteigerter Pflegebedarf vorliegt. Denn auf Dauer ist die Doppelbelastung – neben weiteren familiären oder sonstigen Verpflichtungen – kaum allein zu bewältigen.Entlastungsbudget und PflegesachleistungenAb Pflegegrad 1 können Sie das Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Darüber können Sie beispielsweise Unterstützung im Haushalt finanzieren, die das Putzen, Waschen, Einkaufen oder Kochen für Ihre pflegebedürftigen Verwandten übernimmt. Zudem können Sie Dienstleister einstellen, die die Betreuung oder Fahrdienste übernehmen.Den Entlastungsbetrag können Sie ab Pflegegrad 2 um weitere Mittel aus den Pflegesachleistungen aufstocken. Je nach Pflegegrad sind das zwischen 470 und 963 Euro für Haushalts- und Betreuungsaufgaben.VerhinderungspflegeEine weitere Option, wenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, ist die Verhinderungspflege. Auf diese besteht ab Pflegegrad 2 Anspruch. Mit der Verhinderungspflege können Sie sich zum einen während längerer Abwesenheiten vertreten lassen, z.B. wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Dienstreisen, Fortbildungen oder Prüfungen sind, selbst erkranken oder im Urlaub sind. Zum anderen kann die Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden. Dies ist eine gute Option, wenn Sie beispielsweise Arzt- oder Amtstermine wahrnehmen müssen. Aber auch, wenn Sie private Unternehmungen machen, ist es vollkommen legitim, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Auch Ihre pflegebedürftigen Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn Sie regelmäßig Ihre Akkus wieder aufladen, um besser für Sie da sein zu können.Die Verhinderungspflege kann pro Jahr für bis zu sechs Wochen bzw. 42 Tage in Anspruch genommen werden. Dafür muss zunächst im Jahr 2023 eine Vorpflegezeit von sechs Monaten vorliegen, in der die Pflege in häuslicher Umgebung vornehmlich durch Verwandte und Bekannte erfolgt ist. Ab 2024 kann es auch ab dem ersten Tag des Eintrags in Anspruch genommen werden. Pro Jahr liegt das Budget für die Verhinderungspflege bei maximal 1.612 Euro, wenn die Pflege durch einen professionellen Pflegedienstleister erfolgt. Zusätzlich kann der Betrag um bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Während die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, wird jedoch das Pflegegeld um die Hälfte reduziert. Gut zu wissen: Wird die Verhinderungspflege nicht tage-, sondern nur stundenweise in Anspruch genommen, reduziert sich das Zeitbudget nicht. Sie können die Mittel aus der Verhinderungspflege so an mehr als 42 Tagen im Jahr einsetzen. Außerdem reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld nicht. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI))Weitere Möglichkeiten, Vollzeit zu arbeiten und Angehörige zu pflegenNeben den Leistungen von Staat und Versicherungen gibt es noch weitere kleine Hebel, mit denen Sie Pflege und Beruf besser verbinden können, wenn Sie Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen:Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf flexiblere Arbeitszeitmodelle an. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder ein Arbeitszeitkonto machen es Ihnen einfacher, Pflege und Beruf zu vereinbaren.Durch die Möglichkeit, die Arbeit im Home-Office zu erledigen, bleiben Sie in der Nähe der zu pflegenden Person und sind im Notfall schnell zur Stelle. Außerdem sparen Sie die Zeit für den Arbeitsweg.Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber offen über Ihre private Situation. Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber wird Verständnis zeigen und mit Ihnen prüfen, ob beispielsweise eine Neustrukturierung Ihrer Aufgaben (weniger Präsenz notwendig, Aufgaben, die mit mehr zeitlicher Flexibilität erledigt werden können etc.) möglich ist.Übernehmen Sie die Kosten für eine pflegerische Versorgung oder für eine Reinigungskraft, so können Sie diese zu 20 Prozent von der Steuer absetzen. Diese Option besteht unabhängig vom Pflegegrad.Haben Sie kein schlechtes Gewissen! Als pflegende Angehörige leisten Sie nicht weniger, sondern viel mehr. Während andere nach Feierabend Freizeit haben, erledigen Sie weitere Arbeit – und das unbezahlt. Sich Unterstützung, z.B. im Haushalt, zu suchen und sich regelmäßig Auszeiten von der Pflege zu gönnen, haben Sie mehr als verdient.Finden Sie Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte über FLEXXI!Wir von FLEXXI wollen es denjenigen, die Vollzeit arbeiten und Angehörige pflegen, etwas leichter machen. Über die FLEXXI-App finden Sie unkompliziert qualifizierte, selbstständige Pflegekräfte, die Sie flexibel für die Aufgaben buchen können, bei denen Sie Unterstützung benötigen.Holen Sie sich kostenlos die FLEXXI-App und lassen Sie sich etwas Last von den Schultern nehmen. Dank FLEXXI können Sie sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen in besten Händen sind...
Alex
Alex Svan
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Viele ältere Menschen wollen nicht ins Pflegeheim, sondern so lange wie möglich in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld bleiben. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Alternativen zum Pflegeheim.Gründe, eine Alternative zum Pflegeheim zu suchen Auch wenn in einem Pflegeheim rund um die Uhr eine pflegerische und medizinische Betreuung von Senioren sichergestellt werden kann, wollen viele ältere Menschen lieber so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause bleiben. Denn die eigenen vier Wände vermitteln Stabilität und Sicherheit – und ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben auch im höheren Alter. Nicht zuletzt ist die Unterbringung in einem Pflegeheim auch mit hohen Kosten verbunden.Viele Senioren und ihre Angehörigen sind daher auf der Suche nach einer Alternative zum Pflegeheim, die dennoch sicherstellt, dass die älteren Menschen auch bei bestehendem Pflegebedarf im häuslichen Umfeld die beste Versorgung finden. Dazu bestehen verschiedene Optionen, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.Alternative zum Pflegeheim: 24-Stunden-Pflege Wie der Name schon sagt, ist die 24 Stunden Pflege eine besonders intensive Form der Betreuung, bei der die Senioren nie allein gelassen werden. Dazu zieht eine Pflegeperson mit in die Wohnung der pflegebedürftigen Person und hat dort ein eigenes Zimmer. So kann eine Betreuung rund um die Uhr sichergestellt werden. Insbesondere bei Personen mit erhöhtem Pflegebedarf ist die 24-Stunde-Pflege eine geeignete Alternative zum Pflegeheim.Natürlich bedeutet 24-Stunden-Pflege nicht, dass die Pflegeperson 24 Stunden im Dienst ist. Dennoch ist diese Form der Betreuung sehr kostenintensiv, da die Pflegeperson in Vollzeit beschäftigt wird und ein eigenes Zimmer zum Wohnen, Leben und Erholen zur Verfügung gestellt werden muss. Darüber hinaus gehen Sie auch alle weiteren Verpflichtungen eines Arbeitgebers ein, wie Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Urlaub. Dadurch entstehen Kosten bei der 24-Stunde-Pflege hohe Kosten von etwa 3.000 Euro pro Monat.Aufgrund dieser hohen Kosten werden für die 24-Stunden-Pflege häufig Hilfskräfte aus Osteuropa eingestellt. Diese sogenannten „polnischen Pflegekräfte“ verfügen für gewöhnlich über keine pflegerische Ausbildung und können daher nur Aufgaben der Grundpflege und im Haushalt übernehmen, nicht aber eine medizinische Versorgung wie beispielsweise Spritzen, Medikamentengabe oder das Anziehen von Stützstrümpfen. Erfahren Sie hier mehr über die Alternativen zur 24-Stunden-Pflege.Alternative zum Pflegeheim: Tages- oder Nachtpflege Für ältere Menschen mit kontinuierlichem Pflegebedarf ist die Tages- oder Nachtpflege eine Option. Dabei werden die Pflegebedürftigen morgens bzw. abends abgeholt und verbringen den Tag oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung, in der sie unterstützt und betreut werden, aber auch Geselligkeit und Aktivierung mit Pflegepersonen und Gleichgesinnten erfahren.Die Tages- und Nachtpflege ist besonders bei einem erhöhten Pflegebedarf eine gute Alternative zum Pflegeheim. Allerdings lassen sich nicht alle Senioren auf diese Form der Betreuung ein. Zudem ist eine vollständige Kostenübernahme nur dann möglich, wenn eine häusliche Pflege der betroffenen Person nicht ausreichend sichergestellt werden kann (Quelle: BMG).Alternative zum Pflegeheim: Betreutes Wohnen Senioren, die noch etwas mobiler sind, entscheiden sich oft selbstbestimmt für den Umzug ins betreute Wohnen. Dieses ist eine gute Alternative zum Pflegeheim, wenn kein oder nur ein geringer Pflegebedarf, aber ein Bedürfnis nach mehr Sicherheit und Unterstützung besteht.Die Wohnungen sind speziell auf die Anforderungen an Wohnen im Alter abgestimmt. So wird mit einer barrierefreien Wohnung sichergestellt, dass die Senioren überall hinkommen, auch wenn sie nicht mehr so gut zu Fuß sind bzw. auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Zudem werden die Senioren durch einen Pflegedienst betreut, der möglicherweise den vorliegenden Pflegebedarf bedienen kann. Eine Notfallklingel in der Wohnung stellt sicher, dass im Fall eines Sturzes oder anderen Notfällen schnell professionelle Hilfe vor Ort ist.Das betreute Wohnen ist eine gute Option für Senioren, die noch selbstständig sind, aber zunehmend mehr Unterstützung im Alltag benötigen. Der Umzug bedeutet aber, dass das gewohnte Umfeld verlassen werden muss. Dazu sind nicht alle Senioren bereit. Zudem verursacht der Umzug ins betreute Wohnen natürlich beim Einzug selbst und fortlaufend Kosten, die in der Regel höher sind als gewöhnliche Mietkosten.Alternative zum Pflegeheim: Senioren-WG Senioren-WGs sind eine Alternative zum Pflegeheim, die die Möglichkeiten des betreuten Wohnens und des Pflegeheims kombiniert, indem sich die Bewohner Küche und Gemeinschaftsräume teilen. Professionelle Senioren-WGs, die von Unternehmen oder Institutionen gegründet werden, sind ebenfalls barrierefreie Wohneinheiten. Zudem ist in der Regel eine pflegerische Versorgung durch einen Pflegedienstleister sichergestellt. Aber auch der private Zusammenschluss in einer Wohngemeinschaft ist natürlich möglich.Eine Senioren-WG hat den Vorteil, dass die älteren Menschen soziale Kontakte haben und so nicht allein sind. Auch die Kosten sind natürlich geringer als im betreuten Wohnen oder einer Vollbetreuung im Pflegeheim. Diese Form des Zusammenlebens ist aber unter Umständen nicht jedermanns Sache und bei einem erhöhten Pflegebedarf nur noch bedingt möglich.Alternative zum Pflegeheim: Ambulante Pflege und Seniorenbetreuung Durch ambulante Pflegedienste oder andere Pflegedienstleister kann auch bei bestehendem Pflegebedarf eine Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause mit individueller Betreuung sichergestellt werden. Dies ist auch eine gute Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige, die einen Teil der häuslichen Pflege übernehmen.Vielen Angehörigen ist dabei nicht bewusst, dass sie die Leistungen der Pflegeversicherung auch für Unterstützung im Alltag und die Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen können. Möglich ist beispielsweise die Übertragung von Aufgaben wie den folgenden:Begleitung bei Einkäufen oder Erledigung dieserBegleitung zum Arzt, Amt oder anderen TerminenBegleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenDemenzbetreuungNachtwache und NachtbereitschaftDie Pflege zu Hause kann besonders individuell organisiert werden. Die Senioren und ihre Angehörigen können selbst entscheiden, bei welchen Aufgaben und in welchem Umfang sie externe Unterstützung benötigen. FLEXXI macht es nochmal einfacher, Pflegedienstleistungen zu buchen: Über die FLEXXI-App können Sie ganz einfach selbstständige Pflegekräfte für Aufgaben zu Ihrem Wunschpreis finden. Dadurch bleiben Sie flexibel und müssen keine aufwendigen Arbeitnehmerpflichten übernehmen.FLEXXI: Unkomplizierte Alternative zum Pflegeheim Die FLEXXI App eröffnet Ihnen Alternativen zum Pflegeheim. Bei uns finden Sie qualifizierte Pflegekräfte für die häusliche Pflege oder auch die Unterstützung in einer privaten Senioren-WG ganz einfach per App. Preis, Aufgaben und Zeit legen Sie individuell fest. FLEXXI matcht Sie dann mit passenden Pflegekräften. Probieren Sie die App direkt aus – die Nutzung ist für Sie dauerhaft kostenlos!..
Alex
Alex Svan
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Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung – und oftmals auch eine große körperliche und psychische Last. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, auch mal eine Auszeit zu nehmen. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie nutzen können und wie Sie über FLEXXI unkompliziert qualifizierte Pflegekräfte für die stundenweise Verhinderungspflege finden können.Was ist stundenweise Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, mit der eine zeitlich begrenzte Abwesenheit von pflegenden Angehörigen überbrückt werden kann. Gedacht ist die Verhinderungspflege zum einen für längere Abwesenheiten der Pflegeperson, zum Beispiel berufsbedingt durch Dienstreisen oder Fortbildungen, eigene Erkrankung oder auch Urlaub. Die Verhinderungspflege kann aber auch für weniger als acht Stunden pro Tag in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige beispielsweise offizielle oder private Termine wahrnehmen und nur wenige Stunden außer Haus sind. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39)Gründe für eine tageweise Verhinderungspflege:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenGründe für eine stundenweise Verhinderungspflege:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenIn all diesen Fällen kann eine Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst, andere Pflegedienstleister oder auch ehrenamtliche Helfer wie Verwandte und Bekannte übernommen werden. Die verschiedenen Betreuungsformen können auch miteinander kombiniert werden.Wer hat Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege?Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege normalerweise durch einen An- oder Zugehörigen erfolgt. Wird die Pflege ausschließlich von Pflegedienstleistern übernommen, besteht kein Anspruch. Bevor zum ersten Mal Verhinderungspflege beantragt werden kann, musste in den Jahren zuvor bis einschließlich 2023, mindestens sechs Monate eine Pflege durch An- oder Zugehörige in häusliche Umgebung stattgefunden haben. Wichtig hierbei, damit Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Der Pflegegrad in der Vorpflegezeit ist unerheblich. Als Vorpflegezeit werden dabei auch Zeiträume angerechnet, in der nur Pflegegrad 1 anerkannt war. Mittlerweile gilt die Bedingung der Vorpflegezeit seit dem 01.01.2024 nicht mehr für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Die Verhinderungspflege kann somit sofort beantragt werden, ohne, dass vorher die eingetragene Pflegeperson gepflegt hat.Werden diese Voraussetzungen erfüllt, können pro Kalenderjahr bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wenn Sie nur die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, ist der Anspruch zeitlich sogar unbegrenzt. Sie können Ihr Budget für Verhinderungspflege dann auch an mehr als 42 Tagen einsetzen.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39)Kostenerstattung für stundenweise VerhinderungspflegeAb Pflegegrad 2 stehen pro Jahr maximal 1.612 Euro für Verhinderungspflege zur Verfügung – unabhängig vom Pflegegrad. Zusätzlich kann ein Teil des Kurzzeitpflegebudgets für die Verhinderungspflege eingesetzt werden – maximal 806 Euro. Durch die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget ist damit ein Maximalbetrag von 2.418 Euro möglich.Höhe der Leistungen für VerhinderungspflegeDurch die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget ergeben sich je nach Pflegegrad unterschiedliche verfügbare Beträge:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.612 Eurobis zu 498 Euro3bis zu 1.612 Eurobis zu 859,50 Euro4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.147,50 Euro5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.420,50 EuroDabei ist zu beachten, dass die Pflegekassen nur geringere Leistungen zahlen, wenn die Verhinderungspflege von Personen, die mit der pflegebedürftigen Person im in häuslicher Gemeinschaft leben oder mit ihr im ersten oder zweiten Grad Verwandte oder Verschwägerte sind, erbracht wird. Die Leistungen für die Verhinderungspflege dürfen zudem das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten.Pflegegeldzahlung während der VerhinderungspflegeBei der tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Bei der stundenweise Verhinderungspflege wird hingegen weiter das volle Pflegegeld ausgezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39)Vorteile der stundenweise VerhinderungspflegeDie stundenweise Verhinderungspflege hat zwei entscheidende Vorteile: Sie können sie an so vielen Tagen in Anspruch nehmen, wie Sie wollen, solange noch Budget vorhanden ist. Die Beschränkung auf 42 Tage pro Jahr gilt nur für die reguläre Verhinderungspflege mit einem Umfang von mehr als acht Stunden pro Tag.Die stundenweise Verhinderungspflege reduziert die Pflegegeldzahlungen nicht.Es ist also durchaus sinnvoll, die stundenweise Verhinderungspflege auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. So schaffen Sie sich in Ihrem Alltag als pflegende Angehörige Ruheinseln für Erholung und Zeit für sich selbst. Das haben Sie sich verdient! Und auch Ihre zu pflegenden Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn Sie erholt und ausgeruht sind und so mehr Kraft für die Pflegeaufgaben haben.Wer kann die stundenweise Verhinderungspflege übernehmen?Die Verhinderungspflege kann prinzipiell sowohl durch professionelle Pflegedienstleister als auch durch Privatpersonen erfolgen. Je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, gelten wie bereits erläutert unterschiedliche Höchstbeträge. Für die stundenweise Verhinderungspflege können Sie besonders unkompliziert über FLEXXI ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte beauftragen – für Wunsch-Zeitraum und Wunsch-Aufgaben.Wichtig: Übernehmen Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche, die als eine von mehreren Pflegepersonen eingetragen sind, die Pflege, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Zudem ist zu beachten, dass die Pflegekasse bei Verhinderungspflege durch Privatpersonen für gewöhnlich geringere Stundenlöhne anerkennt als bei professionellen Pflegedienstleistern.(Quelle: BMG)Unterschied zwischen Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeEine Alternative zur Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege, bei der eine die pflegebedürftige Person in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht wird. Die Kurzzeitpflege ist für den Fall, dass die pflegende Person kurzfristig ausfällt, konzipiert. Das Budget für die Kurzzeitpflege liegt bei maximal 1.774 € pro Jahr und kann ab Pflegegrad 2 für maximal acht Wochen pro Jahr genutzt werden. Die Leistungen aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege können jeweils zu einem Teil genutzt werden, um die jeweils andere Leistung aufzustocken. Die Verhinderungspflege hat gegenüber der Kurzzeitpflege den entscheidenden Vorteil, dass die Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 39, § 42)Beantragung der VerhinderungspflegeUm Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Es ist zu empfehlen, die Antragstellung im Voraus vorzunehmen, da Sie so sicher sein können, dass die Kosten auch tatsächlich übernommen werden. Stundenweise Verhinderungspflege über FLEXXI buchen!FLEXXI macht es Ihnen einfach, professionelle Pflegekräfte für die stundenweise Verhinderungspflege zu buchen. Über unsere kostenlose App können Sie bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte beauftragen. Sie entscheiden dabei selbst, bei welchen Aufgaben Ihre pflegebedürftigen Angehörigen Unterstützung benötigen, und können einen Wunsch-Stundenlohn festlegen. Wir matchen Sie dann mit den passenden Pflegekräften. Für Sie heißt das: Endlich mal durchatmen mit der Gewissheit, dass Ihre Liebsten in zuverlässiger und professioneller Betreuung sind.Häufige Fragen zur stundenweisen VerhinderungspflegeKann die stundenweise Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?Ja. Die Kosten, die durch die Verhinderungspflege entstanden sind, können auch erst nachträglich (nach BGB bis zu vier Jahre rückwirkend) bei der Pflegekasse eingereicht werden. Zu beachten ist jedoch, dass das Budget zum Jahresende verfällt, also nicht für künftige Leistungen ins Folgejahr übertragen werden kann.Ist stundenweise Verhinderungspflege steuerpflichtig?Wenn die stundenweise Verhinderungspflege durch Privatpersonen übernommen wird, müssen die Einnahmen in der Regel nicht versteuert werden. Befragen Sie zu Ihrer individuellen Konstellation jedoch am besten Ihren Steuerberater.  Die Leistungen von professionellen Pflegedienstleistern sind natürlich steuerpflichtig. Kann die Verhinderungspflege auch ausgezahlt werden?Nein, das ist nicht möglich. Die Mittel für Verhinderungspflege können nur für anerkannte Pflegeleistungen verwendet werden. Nicht genutztes Geld aus der Verhinderungspflege verfällt mit dem Ende des Jahres. Es ist daher zu empfehlen, die stundenweise Verhinderungspflege auch wirklich zu nutzen, um sich als pflegender Angehöriger zumindest stundenweise im Alltag Auszeiten zu nehmen und wieder neue Kraft zu tanken...
Alex
Alex Svan
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Mit einer Alltagshilfe für Senioren können Ihre Angehörigen länger in ihrem häuslichen Umfeld bleiben.FLEXXI hilft Ihnen dabei, die passende Alltagshilfe für Ihre Angehörigen zu finden.Alt werden im eigenen Zuhause dank einer Alltagshilfe für SeniorenViele Menschen wünschen sich verständlicherweise, in ihrem eigenen Zuhause alt werden zu können. Denn die eigenen vier Wände geben Stabilität und Sicherheit und ermöglichen Selbstbestimmtheit.Doch wenn die Kraft und Fitness im Alter nachlassen, können viele Senioren nicht mehr alle Aufgaben alleine bewältigen. Eine Alltagshilfe für Senioren ist daher eine beliebte Option für eine punktuelle Unterstützung im Alltag. Und das nicht nur für die Senioren selbst – auch ihre Angehörigen werden entlastet und wissen, ihre älteren Verwandten sind gut versorgt. Damit ist die Beauftragung einer Alltagshilfe eine gute Alternative zum Umzug in eine betreute Wohneinrichtung oder ein Pflegeheim.Als Alltagshilfe können sowohl ausgebildete Pflegekräfte als auch Personen, die sich als Betreuungshelfer qualifiziert haben, beauftragt werden (Quelle: BMG). Über FLEXXI können Sie unkompliziert per App qualifizierte Pflegekräfte oder auch Alltagshelfer zu individuellen Konditionen für genau die Aufgaben finden, bei denen Sie und Ihre Angehörigen Unterstützung benötigen.Aufgaben im Rahmen der Alltagshilfe für SeniorenEine Alltagshilfe für Senioren übernimmt individuell alle Alltagsaufgaben, bei denen Unterstützung benötigt wird.BetreuungFür Angehörige ist die Betreuung von Senioren eine verantwortungsvolle und anstrengende Aufgabe, vor allem wenn bereits ein Pflegebedarf vorliegt. Mit einer Alltagshilfe für Senioren können Sie sich Freiräume schaffen, um Ihren privaten und beruflichen Verpflichtungen nachzugehen – und auch, um mal durchatmen zu können.Unterstützung im HaushaltHaushaltsaufgaben wie Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen gehen im Alter nicht mehr so leicht von der Hand. Eine Alltagshilfe für Senioren übernimmt diese Aufgaben oder unterstützt dabei.Begleitung & FahrdiensteArzt- oder Amtsbesuche von Senioren finden häufig dann statt, wenn Angehörige bei der Arbeit sind. Aber auch der Kaffee mit guten Freunden sollte nicht am Fahrweg scheitern. Eine Alltagshilfe für Senioren kann ältere Menschen zu Terminen jeder Art begleiten und Fahrdienste übernehmen.Weitere LeistungenBei der Alltagshilfe für Senioren gibt es ganz unterschiedliche Bedarfe. Auch folgende Leistungen können eine große Entlastung im Alltag darstellen und über eine Seniorenhilfe beauftragt werden:Begleitung zu FreizeitaktivitätenGesprächeErinnerungsarbeitBeschäftigung, z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames KochenNachtwache und NachtbereitschaftWie hoch sind die Kosten für eine Alltagshilfe für Senioren und wer übernimmt sie?Welche Aufgaben die Alltagshilfe für Senioren umfasst, ist von Ihren individuellen Bedarfen abhängig. Die Abrechnung erfolgt für gewöhnlich pro Stunde und sollte pro Tag etwa zwei bis drei Stunden umfassen. So können die Aufgaben ohne Hektik erledigt werden und es bleibt auch Zeit für persönliche Absprache und Austausch.Über FLEXXI können Sie selbstständige Pflegekräfte auf Stundenbasis buchen. Sie müssen also keine Arbeitgeber-Pflichten übernehmen und bleiben flexibel. Als Auftraggeber können Sie einfach per App Ihren Wunschpreis angeben und mit passenden Pflegekräften matchen. Anhand von Vergleichspreisen in der App hilft FLEXXI Ihnen dabei, den passenden Preis zu finden.Die Kosten für eine Alltagshilfe können Sie von der Pflegekasse bezuschussen lassen, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Über den Entlastungsbetrag stehen monatlich 125 Euro zur Verfügung. Ergänzend können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % des Budgets der Pflegesachleistungen (je nach Pflegegrad zwischen 470 und 963 Euro) für die Seniorenbetreuung genutzt werden. Benötigen Sie nur zeitweise Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Angehörigen, zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder weil Sie selbst erkrankt sind, kann eine Alltagshilfe für Senioren auch als Leistung der Verhinderungspflege beantragt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 36, § 39, § 45b)Liegt kein Pflegegrad vor oder reicht das Pflegebudget nicht aus, können Angehörige die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Zahlen die Senioren die Alltagshilfe selbst, so können sie diese als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben. In beiden Fällen sind 20 Prozent der Kosten steuerlich abzugsfähig. (Quelle: EStG, § 33, § 35)So finden Sie Ihre Alltagshilfe für Senioren ganz einfach über FLEXXI FLEXXI macht es Angehörigen leichter, die passende Unterstützung für ihre älteren und pflegebedürftigen Verwandten zu finden. Buchen Sie eine Alltagshilfe für Senioren ganz unkompliziert über die FLEXXI-App. Sie entscheiden dabei, für welche Aufgaben, wie lange und zu welchem Preis Sie die Pflegekräfte beauftragen wollen. FLEXXI verbindet Sie dann mit qualifizierten, selbstständigen Pflegekräften.Die Nutzung der FLEXXI-App ist für Sie kostenlos. Probieren Sie FLEXXI also direkt aus und finden Sie die passende Alltagshilfe für Senioren...
Alex
Alex Svan
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Wir bei FLEXXI sind davon überzeugt, dass Ziele nur gemeinsam erreicht werden können. Und je größer unser Team ist, desto mehr Energie, Durchsetzungsvermögen und Wissen haben wir, um unsere Ziele in die Tat umzusetzen. Es freut uns daher umso mehr, Ihnen unseren neuen Teamzuwachs vorstellen zu dürfen: Aleksandra German.Aleksandra wird uns und vor allem Sie ab sofort als Pflegebotschafterin von FLEXXI unterstützen. Denn sie bringt neben ihrer positiven, aufgeschlossenen Art und ihrer Leidenschaft zum Beruf insbesondere eins mit: Wissen. Es könnte kaum einen besseren Ansprechpartner zum Thema Selbstständigkeit in der Pflege geben als eine Freiberuflerin, die sich vor einigen Jahren dazu entschieden hat, mutig zu sein und ihr Berufsleben selbst in die Hand zu nehmen. Doch wer ist Aleksandra? Und wie ist sie zu ihrem Beruf und vor allem ihrer Freiberuflichkeit gekommen?Die gebürtige Russin lebt nun schon seit über 24 Jahren in Deutschland. Als wir sie gefragt haben, wie sie zu ihrem Berufswunsch gekommen ist, musste Aleksandra schmunzeln. Sie hatte nämlich nicht von klein auf den Wunsch, Pflegefachkraft zu werden. Dies ergab sich eher während ihrer Schulzeit. Um sich beruflich irgendwie orientieren zu können, absolvierte Aleksandra mehrere Praktika, darunter zum Beispiel eins beim Friseur und auch im Verkauf. Oberflächlichen Menschenkontakt gibt es in diesen Branchen schließlich auch täglich, jedoch merkte sie schnell, dass ihr irgendetwas Tiefgründiges fehlte. Da ihre Mutter selbst Pflegefachkraft ist, beschloss Aleksandra, ein mehrwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung zu machen. Resultat dieses Praktikums war schlussendlich, dass sie diesen Beruf in Zukunft ausüben möchte. Ihre Mutter warnte sie vor sowohl körperlicher als auch mentaler Belastung, jedoch ließ sich Aleksandra von ihrem Weg nicht abbringen. Ganz im Gegenteil: Sie sah nun einen noch größeren Ansporn, allen in ihrem Umfeld zu zeigen, dass sie es mit ihrer Leidenschaft schaffen kann.Und das tat sie. Heute arbeitet sie bereits seit fünf Jahren als examinierte Pflegekraft und möchte ihren Beruf auch nicht mehr missen. Zwei Jahre arbeitete sie als Angestellte in einem Pflegeheim und sammelte dort praxisbezogene, aber auch zwischenmenschliche Erfahrungen, die für ihren weiteren beruflichen Werdegang sehr wertvoll waren und immer noch sind. Doch mit der Zeit erkannte Aleksandra, dass ihr einige wichtige Dinge in ihrem Berufsleben fehlten. Fehlende Flexibilität, Probleme bei der Urlaubsplanung und auch der nicht ausreichende Lohn brachten sie dazu, den mutigen Schritt in die Freiberuflichkeit zu wagen. Gerade die Anfangsphase beschreibt Aleksandra als sehr aufregend, da alles neu war und so viel organisiert werden musste. Auf die Frage, ob sie diese Entscheidung denn jemals bereut habe, ist ihre Antwort eindeutig: “Nein, das habe ich zu keinem Zeitpunkt. Und hätte ich früher von dieser Option gewusst, hätte ich den Schritt früher gewagt.” Sie bereut allerdings auch nicht die Zeit, in der sie vor ihrer Selbstständigkeit als Angestellte gearbeitet hat, da sie dort die Erfahrungen sammeln konnte, die sie für den Einstieg in ihre Freiberuflichkeit gebraucht hat. Uns hat natürlich brennend interessiert, wie sie auf FLEXXI gestoßen ist. Aleksandra berichtet, dass es immer mal wieder Monate gibt, in denen es eher schwieriger ist, an Aufträge zu gelangen. Deshalb hat sie sich auf Facebook nach neuen Möglichkeiten umgesehen und ist während ihrer Recherche auf FLEXXI gestoßen und hat sich registriert. Sie war sofort von dem Konzept angetan, da FLEXXI die erste Plattform ist, die es Patienten mit einer App ermöglicht, freiberufliche Pflegekräfte direkt zu buchen und diesen Weg nicht über eine Agentur gehen zu müssen. Kurze Zeit und einige Telefonate bzw. Videogespräche später war von beiden Seiten klar, dass Aleksandra eine große Bereicherung für das FLEXXI Team ist und uns dabei unterstützen soll, die Pflegesituation sowohl für Patienten als auch für Pflegekräfte in Deutschland zu verbessern. Sie steht Ihnen ab sofort für jegliche Anliegen und Fragen zur Verfügung und freut sich darauf, vor allem Pflegefachkräfte, die den Wunsch nach Selbstständigkeit verspüren, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Eine Sache liegt Aleksandra besonders am Herzen, mit der sie an alle Pflegefachkräfte appelliert: “Man braucht euch. Man braucht euch händeringend! Und wenn ihr euren Beruf liebt, mit den Umständen jedoch nicht zufrieden seid: es gibt immer einen zweite Option. Der Respekt für die Pflegekräfte muss von uns eingefordert werden. Ich bin heute stolz auf mich, diesen Schritt gewagt zu haben. Und deshalb kann ich euch nur raten: Bleibt dran! Egal wie schwer der Weg zu sein scheint und wie hart einige Tage sein werden. Es wird sich auszahlen.” Auch von unserer Seite nochmals ein herzliches Willkommen an Aleksandra German! Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit. Sie möchten noch mehr über Aleksandra erfahren? Dann spitzen Sie die Ohren! Denn unsere Podcast Folge mit Aleksandra ist bereits online. Klicken Sie hier und lernen Sie Aleksandra besser kennen...
Lejla Hadzimuratovic
Lejla Hadzimuratovic
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