Kernaussagen:

    Pflegende Angehörige haben ein Recht auf Auszeiten und Erholung. Ab Pflegegrad 2 steht ihnen ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung, das bis zu 2.418 Euro pro Jahr umfassen kann. Erfahren Sie hier, wie Sie dieses Budget nutzen können, um während Ihrer Abwesenheit eine zuverlässige Vertretung für Ihre Liebsten zu organisieren und wie FLEXXI dabei hilft, qualifizierte Pflegekräfte zu finden.

Auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Auszeiten und Erholung. Damit ihre Liebsten in dieser Zeit zuverlässig gepflegt werden, steht ab Pflegegrad 2 ein Budget für die sogenannte Verhinderungspflege zur Verfügung. Erfahren Sie hier, wie Sie für die Verhinderungspflege 2.418 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen können.

Was ist Verhinderungspflege?

Unter Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird eine vertretungsweise Pflege verstanden, mit der eine zeitlich begrenzte Abwesenheit der Hauptpflegeperson vertreten werden kann. Die Verhinderungspflege kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig werden, zum Beispiel aufgrund von berufsbedingten Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, aber genauso auch aufgrund von privat bedingten Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit.

Geleistet werden kann die Verhinderungspflege sowohl durch professionelle Pflegedienstleister wie selbständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste als auch durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte. Auch die Kombination verschiedener Betreuungsmodelle ist möglich. Durch Verrechnung mit dem Budget für Kurzzeitpflege stehen aktuell für Verhinderungspflege maximal 2.418 Euro pro Jahr zur Verfügung. Außer für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5, da für sie der Maximalbetrag ab dem 1.01.2024 3.386 Euro beträgt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Anspruch auf Verhinderungspflege

Um die Verhinderungspflege zu organisieren, steht ab Pflegegrad 2 ein Budget der Pflegeversicherung zur Verfügung. Um die Mittel zu nutzen, muss die Pflege normalerweise durch eine private Pflegeperson im häuslichen Umfeld erfolgen. Wird der Großteil der Pflegeleistungen durch professionelle Pflegedienstleister erbracht, so können keine zusätzlichen Mittel für Verhinderungspflege beantragt werden.

Bevor Sie die Verhinderungspflege zum ersten Mal in Anspruch nehmen, muss eine häusliche Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden. Dabei ist unerheblich, ob bereits während der gesamten sechsmonatigen Vorpflegezeit Pflegegrad 2 vorlag. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 muss keine Vorpflegezeit nachgewiesen werden.

Pro Jahr haben Pflegebedürftige Anspruch auf maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege. Zudem ist das Budget für Verhinderungspflege auf 2.418 Euro maximal pro Jahr gedeckelt, wenn zusätzlich zum Grundbudget (maximal 1.612 Euro) noch Leistungen der Kurzzeitpflege umgewidmet werden. Der Anspruch kann nicht ins Folgejahr übertragen werden.

(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Gründe für Verhinderungspflege

Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, kann verschiedene Gründe haben. Die Pflegekasse macht dabei keine definitorischen Vorgaben. So können Leistungen für Verhinderungspflege beispielsweise beantragt werden, um ganztägige Abwesenheiten der Hauptpflegeperson aus folgenden Gründen zu überbrücken:

  • Urlaub
  • Krankenhaus-Aufenthalt
  • Reha-Aufenthalt
  • Ruhetage
  • Fortbildungen
  • Dienstreisen

Um das Budget für Verhinderungspflege zu nutzen, muss die Hauptpflegeperson nicht den ganzen Tag abwesend sein. Auch Vertretungen für stundenweise Abwesenheiten können bezahlt werden. Gründe, weshalb die normalerweise pflegende Person stundenweise abwesend ist, können sein:

  • Prüfungen
  • Fortbildungen
  • wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern
  • Freizeitaktivitäten, auch private Treffen

Leistungen Verhinderungspflege

Welche Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege übernommen werden, kann individuell festgelegt werden. Schließlich sind häusliche Pflegesituationen oftmals sehr individuell organisiert und mit der Verhinderungspflege soll eine passgenaue Vertretung der Leistungen, die sonst durch die private Pflegeperson erbracht werden, möglich sein. Oftmals sind das insbesondere Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.

Die medizinische Pflege wird oftmals auch regulär nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen. Selbstverständlich kann dies auch während der Verhinderungspflege fortgesetzt werden. Übernehmen die pflegenden Angehörigen auch medizinische Pflegeleistungen, so sollten diese in der Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister vertreten werden, damit eine korrekte Durchführung gewährleistet ist.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Wen kann ich mit der Verhinderungspflege beauftragen?

Genauso, wie die Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege individuell festgelegt werden können, haben Pflegebedürftige auch bei der Entscheidung für die Vertretung die Wahl: So können vom Budget sowohl professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte beauftragt werden als auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche vergütet werden. Seit 2022 können eingetragene Pflegepersonen sich gegenseitig vertreten und die Verhinderungspflege übernehmen. Allerdings gibt es dabei bestimmte Einschränkungen: Wenn eine eingetragene Pflegeperson die Ersatzpflege für eine andere übernimmt, können nur die entstandenen Mehrkosten, wie z.B. Verdienstausfall und Fahrtkosten, mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Über FLEXXI können Sie besonders unkompliziert ausgebildete Pflegekräfte für die Verhinderungspflege finden. Die Buchung ist flexibel bis zu drei Wochen im Voraus möglich. Da bei uns ausschließlich qualifizierte Pflegekräfte gelistet sind, können Sie sich sicher sein, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig gepflegt werden und die Verhinderungspflege von der Pflegekasse erstattet wird.

Höhe Verhinderungspflege: Maximal 2.418 Euro sind möglich

Das Budget für Verhinderungspflege steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Dabei gelten unterschiedliche Höchstsätze je nachdem, ob die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister oder nahe Angehörige erfolgt.

Pflegen professionelle Pflegedienstleister Ihre Verwandten während Ihrer Abwesenheit, so stehen unabhängig vom Pflegegrad (2 bis 5) maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieses Budget kann zusätzlich bis zu einem Maximalbetrag mit nicht genutzten Leistungen für Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Dadurch sind für Verhinderungspflege 2.418 Euro maximal pro Jahr möglich. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Ab Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro jährlich zusammengefasst. Dieses kann dann noch flexibler als bisher genutzt werden. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt das Entlastungsbudget bereits seit Januar 2024 und beträgt 3.386 Euro. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)

Wird die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.

Zusätzlich können Fahrtkosten (0,20 € pro gefahrenen Kilometer) und Lohnausfall erstattet werden, jedoch nur bis zur Höhe des Maximalbetrages für die Verhinderungspflege. Eine Ausnahme bilden Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Für sie wird seit dem 1.1.2024 maximal das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes gezahlt.

2024 gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:

PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonalmit Umwidmung des Budgets für KurzzeitpflegeVerhinderungspflege durch nahe Angehörige
10 €0 €0 €
2bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 498,00 Euro
3bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 859,50 Euro
4bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 1.147,50 Euro
5bis zu 1.612 Eurobis zu 2.418 Eurobis zu 1.420,50 Euro

(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Hinweis: Pflegekasse kann zu hohe Stundenlöhne beanstanden

In welcher Höhe die Ersatzpflegepersonen vergütet werden, kann größtenteils individuell vereinbart werden. Allerdings ist bei der Beauftragung privater Pflegepersonen zu beachten, dass die Pflegekasse hier die Stundenlöhne deckelt. Wird mit nahen oder entfernten Verwandten, Bekannten oder Nachbarn ein Stundenlohn für die Verhinderungspflege vereinbart, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt, kann es sein, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will. Bei professionellen Pflegedienstleistern sind höhere Stundenlöhne möglich, da hier sichergestellt ist, dass die Pflege nach Standards erfolgt.
Mit FLEXXI sind Sie auf der sicheren Seite: Bei uns sind ausschließlich selbständige ausgebildete Pflegekräfte gelistet, deren Leistungen von der Pflegekasse erstattet werden. Sie können selbst festlegen, welchen Stundenlohn Sie zahlen wollen. Wir beraten Sie gern, welche Höhe dabei angemessen ist.

Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das Pflegegeld

Für die Zeit, in der Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, wird der Betrag des Pflegegeldes um die Hälfte gekürzt – allerdings nur, wenn die eingetragene Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist. Wird nur stundenweise Verhinderungspflege gebucht, erhält der Pflegebedürftige weiterhin das volle Pflegegeld. Es lohnt sich also, das Budget für Verhinderungspflege zu nutzen, um sich auch im Alltag Freiräume und Zeit für Erholung zu verschaffen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Aktuell gibt es noch zwei separate Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Unterschieden werden die Leistungen dahingehend, dass die Verhinderungspflege zur Vertretung planbarer Abwesenheiten der Hauptpflegeperson genutzt werden soll, während die Kurzzeitpflege eine Unterstützung für akute Betreuungsengpässe, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit der pflegenden Angehörigen, ist. Kurzzeitpflege erfolgt zudem stationär, während die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld geleistet wird. Aufgrund der höheren Anforderungen stehen für Kurzzeitpflege etwas höhere Leistungen (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5) zur Verfügung. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Im Pflegealltag hat sich diese Unterscheidung jedoch nicht als praxistauglich erwiesen. Deshalb werden ab 2025 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Entlastungsbudget fusioniert. Bisher konnten die Budgets nur bis zu einem Maximalbetrag miteinander verrechnet werden, sodass durch Umwidmung des Kurzzeitpflegebudgets für Verhinderungspflege 2.418 Euro maximal pro Jahr möglich waren. Ab 01.07.2025 gibt es mehr Flexibilität durch das Entlastungsbudget in Höhe von dann insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 wurde das Entlastungsbudget bereits 01.01.2024 eingeführt. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG )

Verhinderungspflege beantragen: So geht es

Der Antrag auf Verhinderungspflege muss durch eine pflegebedürftige Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert. Viele Pflegekassen ermöglichen inzwischen eine Online-Antragstellung. Alternativ kann der Antrag auch postalisch eingereicht werden.

Bei der Antragstellung werden in der Regel folgende Informationen benötigt:

  • Anschrift der Pflegekasse
  • Anschrift der pflegebedürftigen Person
  • Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
  • Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • Bankverbindung der pflegebedürftigen Person
  • eingetragene Pflegepersonen
  • Dauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der Verhinderungspflege
  • Art der Verhinderungspflege (durch professionelle Pflegedienstleister oder Privatpersonen) + deren Name und Anschrift
  • falls bestehend: Verwandtschaftsverhältnis zu Verhinderungspflege leistenden Personen

Um sicherzugehen, dass die Kosten für die Ersatzpflege von der Pflegekasse übernommen werden, kann der Antrag im Voraus gestellt werden, insbesondere wenn Zeitpunkt und Dauer der Abwesenheit bekannt sind. Die Antragstellung ist aber auch rückwirkend vier Jahre (bei Privatversicherten nur drei Jahre) lang möglich. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1 )

In der Regel erhält die pflegebedürftige Person die beantragten Mittel von der Pflegekasse und kann damit die Ersatzpflegepersonen bezahlen. Professionelle Pflegedienstleister bieten teilweise auch an, direkt mit den Pflegekassen abzurechnen.

Verhinderungspflege über FLEXXI buchen

Nutzen Sie das Budget für Verhinderungspflege von 2.418 Euro maximal pro Jahr und verschaffen Sie sich verdiente Entlastung und Erholung vom anspruchsvollen Pflegealltag: Über FLEXXI können Sie unkompliziert ausgebildete Pflegekräfte für die Verhinderungspflege buchen. Leistungen, Dauer und Stundenlohn können Sie flexibel festlegen und so genau die Pflegekräfte finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passen. Unsere Pflegekräfte übernehmen unter anderem folgende Aufgaben:

  • medizinische Pflege
  • Grundpflege (Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang etc.)
  • haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Putzen, Waschen etc.)
  • Beschäftigung (Lesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining etc.)
  • Begleitung zu Freizeitaktivitäten
  • Gespräche
  • Erinnerungsarbeit
  • Fahrdienste
  • Nachtwache und Nachtbereitschaft
  • ...

Alle bei uns registrierten Pflegekräfte verfügen über eine pflegerische Qualifikation, sodass eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgen kann. Vor allem können Sie sich aber sicher sein, dass Ihre Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden. FLEXXI macht so den Alltag von pflegenden Angehörigen etwas leichter. Lernen Sie auch FLEXXI kennen und nutzen Sie die App kostenfrei.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2.418 Euro

Wie kann ich für Verhinderungspflege 2.418 Euro nutzen?

Das Budget für Verhinderungspflege ist eigentlich auf 1.612 Euro pro Jahr gedeckelt. Durch Verrechnung mit nicht genutzten Mitteln für Kurzzeitpflege ist eine Erhöhung der Mittel für Verhinderungspflege auf 2.418 Euro pro Jahr möglich. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Ab welchem Pflegegrad können für Verhinderungspflege 2.418 Euro bezogen werden?

Das Budget für Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Der Maximalbetrag ist in allen Pflegegraden von 2 bis 5 gleich, sofern die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister erfolgt. Das bedeutet, dass bei Pflegegrad 2 bis 5 durch Verrechnung mit dem Budget für Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege 2.418 Euro maximal pro Jahr zur Verfügung stehen. Erfolgt die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige, ist die Höhe des Budgets je nach Pflegegrad unterschiedlich, da dieses der Hälfte des monatlichen Pflegegeldes entspricht, welches wiederum vom Pflegegrad abhängig ist. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Wie lange kann Verhinderungspflege bezogen werden?

2024 ist die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege sechs Wochen (42 Tage), wohingegen sie für Pflegebedürftige unter 25 Jahren seit dem 1.01.2024 acht Wochen beträgt. Gemeint sind damit volle Tage (mehr als acht Stunden) Abwesenheit. Das zeitliche Budget wird daher nur dann reduziert, wenn die Verhinderungspflege tageweise in Anspruch genommen wird. Bei stundenweiser Vertretung reduziert sich nur das finanzielle Budget. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG )

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Ja, aber nicht in jeder Konstellation in voller Höhe. Nehmen Sie die Verhinderungspflege für mehr als acht Stunden pro Tag in Anspruch, so reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Kann ich die Mittel für Verhinderungspflege von 2.418 Euro pro Jahr auch ins Folgejahr übertragen?

Nein, eine Übertragung ist nicht möglich. Nicht genutzte Mittel für Verhinderungspflege verfallen am Jahresende. Sie können diese also nicht „ansparen“. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)

Kann ich die Mittel für die Verhinderungspflege von 2.418 Euro pro Jahr nachträglich beantragen?

Ja, das ist möglich. Sie haben vier Jahre (bei Privatversicherten drei Jahre) Zeit, die Erstattung für Verhinderungspflege bei der Pflegekasse abzurechnen. Wenn Sie also bisher nicht wussten, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, können Sie die entstandenen Kosten rückwirkend einreichen. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1 ).

Müssen Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden?

Wenn Privatpersonen mit der Verhinderungspflege beauftragt und dafür entlohnt werden, stellt sich die Frage der Besteuerung dieser Einnahmen. Zahlungen für die Verhinderungspflege müssen grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Die Vergütung für die Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn sie von Personen übernommen wird, die eine sittliche Pflicht gemäß § 33 Abs. 2 EStG erfüllen. Dies trifft zu, wenn die Pflege aufgrund persönlicher Verbundenheit, wie etwa durch Verwandtschaft oder langjährige Bekanntschaft, und nicht aus finanziellen Gründen erfolgt. Es wird angenommen, dass diese Personen die Pflege aus moralischen Beweggründen leisten.

Erfüllen die Zahlungen nicht die Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG oder übersteigen die in § 37 SGB XI genannten Beträge, unterliegen sie der Steuerpflicht. Ohne spezifische Vereinbarungen müssen diese Einnahmen einer der Einkunftsarten des EStG zugeordnet werden, wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.

Sollten Privatpersonen mehrere Pflegebedürftige im Rahmen der Verhinderungspflege betreuen oder bei Unklarheiten bezüglich der steuerlichen Bedingungen, ist es ratsam, im Vorfeld einen Steuerberater zu konsultieren, um die korrekte steuerliche Handhabung zu gewährleisten. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages )

Darf ich die Leistungen für Verhinderungspflege nutzen, um eine Vertretung zu organisieren, wenn ich im Urlaub bin oder Freizeitaktivitäten nachgehen will?

Ja. Auch Erholung und Entspannung sind legitime Gründe, das Verhinderungspflegebudget zu nutzen. Häusliche Pflege ist oft genug eher ein 24-Stunden- als ein Vollzeit-Job, weshalb Erholungspausen wichtig sind. Es muss also kein wichtiger Termin oder eine dienstliche Verpflichtung vorliegen, um eine Vertretung über das Budget für Verhinderungspflege zu buchen. Haben Sie kein schlechtes Gewissen, wenn Sie über die Verhinderungspflege Zeit für sich schaffen: Die Pflege ist eine körperlich und psychisch anspruchsvolle Aufgabe, für die Sie ausreichend Energie haben müssen. Laden Sie daher Ihre Akkus regelmäßig wieder auf. Genau dafür ist das Budget für Verhinderungspflege von 2.418 Euro maximal pro Jahr da.