Kernaussagen:

    Immer mehr Pflegekräfte interessieren sich dafür, freiberuflich Altenpflege anzubieten, um selbstbestimmter arbeiten und ihre Einsätze flexibler gestalten zu können. Doch was genau bedeutet freiberufliche Altenpflege eigentlich, und welche rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen müssen beachtet werden?

Was ist freiberufliche Altenpflege?

Freiberufliche Altenpflege bedeutet, dass Pflegekräfte selbstständig und auf eigene Rechnung Pflegeleistungen anbieten, ohne in einer Einrichtung oder bei einem Pflegedienst angestellt zu sein. Pflegekräfte, die freiberuflich Altenpflege anbieten, entscheiden selbst, wann, wo und zu welchen Konditionen sie arbeiten und betreuen ihre Klienten individuell. Dabei übernehmen sie Aufgaben wie Grundpflege, Alltagsbegleitung, aber auch medizinische Pflegeaufgaben, arbeiten weisungsfrei und organisieren ihre Einsätze eigenständig.

Freiberuflich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Pflegekraft selbstständig arbeitet, ohne ein Gewerbe anzumelden, und die persönliche Arbeitskraft sowie fachliche Qualifikation einsetzt, um Dienstleistungen anzubieten. Im Unterschied zu Gewerbetreibenden üben Angehörige von freien Berufen eine Tätigkeit aus, die auf besonderer beruflicher Ausbildung oder schöpferischer Begabung beruht. Darunter zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte und eben auch selbstständige Pflegekräfte, die eigenverantwortlich und weisungsfrei arbeiten. Eine freiberufliche Pflegefachkraft ist zudem von der Umsatzsteuer befreit.

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Möglichkeiten, freiberuflich Altenpflege anzubieten

Freiberufliche Altenpflege kann in verschiedenen Modellen ausgeübt werden. Ein rechtssicheres Modell ist die selbstständige Einzelpflege, bei der Pflegekräfte direkt Verträge mit Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen abschließen und Grundpflege oder Alltagsbegleitung anbieten. Hierbei bestimmen Pflegekraft und Pflegebedürftiger die Einsatzzeiten selbst und können individuell Schwerpunkte setzen.

Manche Pflegekräfte entscheiden sich für die Arbeit als freie Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten, wobei sie flexibel auf Honorarbasis tätig sind und dennoch eine organisatorische Anbindung haben. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand, erlaubt jedoch weniger Eigenständigkeit. Zudem ist dieses Modell mit rechtlichen Risiken verbunden, da die freiberufliche Altenpflege dann schnell als Scheinselbstständigkeit gewertet werden kann.

Info: Entscheidung des Bundessozialgerichts zur freiberuflichen Altenpflege

Unter welchen Bedingungen die freiberufliche Altenpflege erlaubt ist, hat das Bundessozialgericht (BSG) am 07.06.2019 geklärt. Nach diesem Urteil sind Pflegekräfte, die regelmäßig in stationären Pflegeeinrichtungen oder für ambulante Dienste arbeiten, nicht als freiberuflich Altenpflege tätig einzustufen, selbst wenn sie ihre Leistungen auf Rechnung erbringen. Grund hierfür ist, dass sie in den Arbeitsablauf der jeweiligen Einrichtung eingebunden sind, Weisungen folgen und keinen eigenen unternehmerischen Handlungsspielraum besitzen. Daher unterliegen sie der Sozialversicherungspflicht. Wird dies nicht beachtet, können hohe Nachzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden.

Freiberuflich Altenpflege im rechtlichen Sinne liegt nur dann vor, wenn Sie tatsächlich eigenständig als Pflegefachkraft arbeiten, Ihre Klienten selbst akquirieren und Ihre Dienstleistungen unabhängig von einer Einrichtung erbringen. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts betrifft somit nicht die Pflegekräfte, die in der freiberuflichen Altenpflege in der Einzelbetreuung tätig sind und ihre selbstständige Tätigkeit eigenverantwortlich und weisungsfrei anbieten.

(Quelle: BSG)

Vorteile der freiberuflichen Altenpflege

Bisher ist die Selbstständigkeit in der Pflegebranche noch wenig verbreitet – lediglich 9 Prozent der Pflegekräfte arbeiten auf freiberuflicher Basis. Dennoch wird diese Form der Berufsausübung zunehmend als attraktive Alternative zum oft belastenden Alltag in Pflegeeinrichtungen gesehen. Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der freiberuflichen Pflegekräfte bereits um 27 Prozent an (Quelle: Universität Erlangen). Diese Entwicklung macht deutlich, dass sich immer mehr Pflegekräfte für die Chancen entscheiden, die eine freiberufliche Tätigkeit im Bereich Pflege mit sich bringt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem daraus resultierenden steigenden Pflegebedarf ist anzunehmen, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren noch verstärken wird.

Ein zentraler Vorteil ist die größere Freiheit in der Gestaltung des Arbeitsalltags. Freiberufliche Pflegekräfte können ihre Arbeitszeiten oft flexibler planen und selbst entscheiden, wie viele Klienten sie betreuen möchten. Dies ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, was gerade in einem physisch und psychisch fordernden Beruf wie der Altenpflege ein wichtiger Faktor ist. Zudem empfinden viele freiberufliche Pflegekräfte die größere Autonomie als Motivationsquelle, da sie mehr Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen haben und ihre Werte in der Pflege umsetzen können.

Auch die individuelle Betreuung der Pflegebedürftigen kann in der freiberuflichen Altenpflege intensiver und persönlicher erfolgen. Da die Pflegekräfte ihre Einsätze selbst organisieren, können sie mehr Zeit für die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen einplanen und auf deren Wünsche eingehen, ohne durch starre Dienstpläne und hohen Zeitdruck eingeschränkt zu sein.

Finanziell kann die Selbstständigkeit ebenfalls attraktiv sein, da Pflegekräfte ihre Honorare selbst verhandeln und selbst festlegen können, wie viel Euro pro Stunde sie für die erbrachte Leistung verlangen.


Nachteile der freiberuflichen Altenpflege

Auch wenn die freiberufliche Altenpflege viele Vorteile bietet, gibt es natürlich auch potenzielle Nachteile. Als freiberufliche Pflegekraft tragen Sie die volle Verantwortung für Organisation, Buchhaltung und Akquise, was zeitaufwendig sein kann. Die Einnahmen sind schwankend, da Sie nur dann verdienen, wenn Sie tatsächlich Einsätze haben. Zudem müssen Sie sich selbst um Versicherungen wie Kranken-, Pflege- und Berufshaftpflichtversicherung kümmern und Rücklagen für Urlaub oder Krankheitszeiten bilden.

Ein weiterer Nachteil der freiberuflichen Altenpflege kann die soziale Isolation sein, da der Austausch mit Kollegen fehlt, der in Teams von Pflegeeinrichtungen oft als entlastend empfunden wird. Auch rechtliche Unsicherheiten oder Abgrenzungsfragen zur Scheinselbstständigkeit können zusätzliche Belastungen darstellen.

Freiberufliche Altenpflege anbieten: So gehen Sie vor

Vor dem freiberuflichen Arbeiten als Pflegefachkraft müssen Sie einige bürokratische und organisatorische Aufgaben erledigen:

  • Im ersten Schritt erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt und die Beantragung einer Steuernummer.
  • Zudem sollten Sie prüfen, welche Versicherungen notwendig sind, insbesondere eine Berufshaftpflicht bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie müssen zudem entscheiden, ob Sie privat oder gesetzlich kranken- und pflegeversichert sein wollen.
  • Auch die Kalkulation des eigenen Stundensatzes ist wichtig, um finanzielle Stabilität sicherzustellen. Dabei sollten nicht nur laufende Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden, sondern auch Rücklagen für Urlaub, Krankheit und Altersvorsorge.
  • Für die freiberufliche Altenpflege empfiehlt sich außerdem die Erstellung eines kleinen Marketingkonzepts, um gezielt Klienten zu gewinnen. Dies kann durch Flyer, lokale Netzwerke oder Online-Plattformen erfolgen.

Muss ich mich beim Gesundheitsamt melden, wenn ich freiberuflich Altenpflege anbieten will?

Ob Sie sich auch beim Gesundheitsamt melden müssen, wenn Sie freiberuflich Altenpflege anbieten möchten, hängt vom Bundesland und der Art der Tätigkeit ab. In der Regel ist keine direkte Anmeldung beim Gesundheitsamt erforderlich, wenn Sie freiberuflich Altenpflege als Einzelperson anbieten und keine Praxisräume betreiben.

In einigen Bundesländern kann eine Hygieneüberwachung oder Hygienebelehrung gefordert sein, insbesondere wenn Sie regelmäßig körpernahe Pflegeleistungen erbringen. Fragen Sie am besten proaktiv beim zuständigen Gesundheitsamt nach, welche Auflagen Sie als freiberufliche Pflegekraft erfüllen müssen.

Muss ich mich beim Gewerbeamt melden, wenn ich freiberuflich Altenpflege anbieten will?

Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist für freiberufliche Pflegefachkräfte nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich:

  • Keine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn die Tätigkeit als freiberuflich im steuerrechtlichen Sinn gilt, z. B. bei krankenpflegerischen oder pflegerischen Tätigkeiten mit eigenständiger, weisungsfreier Ausübung, die eine berufliche Qualifikation voraussetzen.
  • Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn die Tätigkeit nicht als freiberuflich anerkannt wird, z. B. bei reiner Haushaltshilfe ohne pflegerische Fachleistungen oder überwiegend hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, Material verkaufen oder Tätigkeiten ausführen, die als gewerblich eingestuft werden.

Mit FLEXXI rechtssicher freiberuflich Altenpflege anbieten

Um es Pflegekräften zu erleichtern, rechtssicher freiberuflich Altenpflege anzubieten, haben wir FLEXXI Care gegründet. Mit der FLEXXI Team App können Sie als Pflegekraft rechtssicher freiberuflich Altenpflege anbieten und dabei Ihre Arbeitszeiten, Einsatzorte und Konditionen selbst bestimmen. Und Sie werden händeringend gesucht: Bei pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ist FLEXXI beliebt, um sich flexibel und unkompliziert Unterstützung für die häusliche Pflege zu organisieren.

Freiberufliche Altenpflege organisieren und abrechnen per App

Mit der FLEXXI Team App können Sie als freiberuflich tätige Pflegekraft direkt von Pflegebedürftigen oder deren Familien gebucht werden – für genau die Leistungen, die Sie anbieten möchten, und zu Ihrem gewünschten Stundenlohn. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt transparent, einfach und rechtssicher über FLEXXI, wodurch sich Ihr Verwaltungsaufwand erheblich reduziert und Sie sich auf Ihre eigentliche Aufgabe – eine bedarfsgerechte Pflege – konzentrieren können.