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Der Fachkräftemangel in der Pflege ist kein neues Thema. Doch 2026 wird immer deutlicher: Es handelt sich nicht mehr um eine kurzfristige Herausforderung – sondern um ein strukturelles Risiko für die gesamte Versorgung.Laut dem aktuellen Newsletter des Deutschen Pflegerats (DPR) stehen wir vor einer massiven Entwicklung: In den kommenden Jahren wird ein Großteil der heutigen Pflegefachpersonen aus dem System ausscheiden, während gleichzeitig die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich steigt.Für ambulante Pflegedienste bedeutet das vor allem eines: 👉 Die bisherigen Lösungen werden nicht mehr ausreichen.👉 Sie suchen kurzfristig Unterstützung für die Pflege? Mit der FLEXXI App finden Sie schnell verfügbare Pflegekräfte in Ihrer Nähe – genau dann, wenn Sie sie brauchen.Fachkräftemangel betrifft nicht nur Personal – sondern die VersorgungsqualitätWas oft unterschätzt wird: Der Personalmangel hat direkte Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung.Der Deutsche Pflegerat verweist auf Studien, die zeigen, dass eine geringere Personalausstattung mit steigenden Komplikationen und sogar höherer Sterblichkeit einhergeht. Pflege ist also kein „Kostenfaktor“, sondern ein entscheidender Qualitätsfaktor im Gesundheitssystem.Für ambulante Dienste heißt das konkret: Touren werden enger geplant Zeit für individuelle Betreuung fehlt Mitarbeitende arbeiten dauerhaft an der BelastungsgrenzeIn der Praxis führt das häufig dazu, dass Pflege nicht mehr optimal gestaltet werden kann – sondern nur noch unter hohem Druck organisiert wird.Warum klassische Recruiting-Ansätze nicht mehr funktionierenViele Dienste reagieren auf den Fachkräftemangel mit klassischen Maßnahmen: Stellenanzeigen Headhunter höhere GehälterDoch das Problem liegt tiefer.Der DPR macht deutlich, dass Pflegefachpersonen nicht nur wegen der Bezahlung wechseln, sondern vor allem aufgrund von Arbeitsbedingungen, Flexibilität und fehlenden Entwicklungsperspektiven.👉 Mehr Personal zu suchen reicht nicht – das System selbst muss flexibler werden.Der Wendepunkt: Neue Versorgungsmodelle sind gefragtDer Deutsche Pflegerat betont, dass die zukünftige Versorgung stärker multiprofessionell, koordiniert und strukturell neu gedacht werden muss.Dazu gehören unter anderem: eine engere Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe erweiterte Aufgaben und Verantwortungsbereiche für Pflegefachpersonen sowie der Ausbau digitaler Infrastruktur zur besseren Steuerung der VersorgungDiese Entwicklung zeigt klar: 👉 Die Zukunft der Pflege ist vernetzt, flexibel und digital unterstützt.Für ambulante Dienste entsteht daraus eine zentrale Frage:Wie kann ich kurzfristig auf Ausfälle reagieren, ohne mein Team weiter zu überlasten? 👉 Finden Sie es selbst heraus: Mit der FLEXXI App können Sie in wenigen Minuten prüfen, welche Pflegekräfte aktuell in Ihrer Nähe verfügbar sind.Strategien für ambulante Dienste im Jahr 2026Die erfolgreichsten Dienste setzen bereits heute auf neue Ansätze, um dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen:1. Aufbau flexibler Personalstrukturen Eine Kombination aus festangestellten Mitarbeitenden und externen Pflegekräften schafft Sicherheit bei Ausfällen.2. Schnellere Reaktionsfähigkeit bei Personalausfällen Kurzfristige Engpässe müssen innerhalb von Stunden – nicht Tagen – gelöst werden.Genau hier setzen digitale Lösungen wie FLEXXI Care an: Ambulante Dienste können kurzfristig auf ein Netzwerk aus geprüften, selbstständigen Pflegekräften zugreifen und Ausfälle flexibel abdecken.👉 Jetzt direkt passende Unterstützung finden:3. Entlastung des Stammpersonals Flexible Unterstützung verhindert Überlastung und reduziert langfristig Fluktuation im Team.4. Nutzung digitaler Vermittlungsplattformen Digitale Plattformen ermöglichen eine deutlich effizientere Vermittlung und Koordination von Pflegekräften – ohne langwierige Recruiting-Prozesse.Mit FLEXXI Care entsteht so ein flexibles, bedarfsorientiertes System, das sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarf anpasst.FLEXXI App: Flexible Einsatzplanung in der PraxisFür ambulante Dienste wird Flexibilität erst dann wirklich wirksam, wenn sie im Alltag einfach und schnell umsetzbar ist. Genau hier setzt die FLEXXI App an.Über die App können Pflegedienste: kurzfristige Aufträge einstellen verfügbare und qualifizierte Pflegekräfte direkt erreichen Einsätze effizient und unkompliziert koordinierenStatt auf zeitaufwendige Abstimmungen oder langwierige Recruiting-Prozesse angewiesen zu sein, erhalten Sie Zugang zu einem deutschlandweiten Netzwerk an selbstständigen Pflegekräften. So lassen sich personelle Engpässe kurzfristig und gezielt überbrücken – oft genau dann, wenn sie entstehen.Die FLEXXI App ist dabei nicht als Ersatz für das bestehende Team gedacht, sondern als flexible Ergänzung, um Ausfälle abzufangen, das Stammpersonal zu entlasten und die Versorgung stabil sicherzustellen.Fazit: Die Zukunft gehört flexiblen StrukturenDer Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen.Das zeigen nicht nur aktuelle Entwicklungen, sondern auch die Einschätzungen des Deutschen Pflegerats.Für ambulante Dienste bedeutet das:👉 Wer weiterhin ausschließlich auf klassische Modelle setzt, wird zunehmend an Grenzen stoßen. 👉 Wer frühzeitig auf flexible und digitale Lösungen setzt, sichert langfristig seine Versorgung.Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob sich die Pflege verändert – sondern wie schnell Sie sich darauf einstellen.QuellenhinweisDieser Artikel basiert unter anderem auf aktuellen Einschätzungen und Veröffentlichungen des Deutschen Pflegerats (DPR), insbesondere dem Newsletter „Pflege Positionen“, Ausgabe 03/2026...
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Kernaussagen: Haben Sie sich jemals gefragt, ob Ruheständler in die Pflege zurückkehren können? Die Antwort ist ja, und es ist sogar eine inspirierende Entwicklung! Viele Rentner entdecken ihre Leidenschaft für die Pflege neu und kehren in ihren Beruf zurück, was den Fachkräftemangel lindert und ihnen eine erfüllende Aufgabe bietet. Die FLEXXI App ermöglicht es, flexibel und selbstbestimmt als Pflegekraft zu arbeiten, ideal für Ruheständler. Erfahren Sie, wie FLEXXI dabei hilft, Ihre Pflegeleidenschaft wieder zu entfachen und lesen Sie weiter! Die Pflegebranche steht vor großen Herausforderungen, insbesondere durch den zunehmenden Fachkräftemangel. Eine überraschende und inspirierende Entwicklung zeigt jedoch, dass viele Rentner ihre Leidenschaft für die Pflege neu entdecken und in ihren Beruf zurückkehren möchten. Diese Rückkehr bietet nicht nur eine Lösung für den Personalmangel, sondern auch eine erfüllende Aufgabe für die Ruheständler, die ihre Arbeit lieben und sich nicht ohne Verantwortung und Ziel vorstellen können.Warum kehren Ruheständler in die Pflege zurück?Viele Pflegekräfte, die in den Ruhestand gegangen sind, stellen fest, dass ihnen die tägliche Arbeit und die damit verbundenen Verantwortungen fehlen. Der Wunsch, anderen zu helfen und eine sinnvolle Tätigkeit auszuüben, bleibt auch nach dem offiziellen Ende der beruflichen Laufbahn stark. Diese Motivation und Leidenschaft für die Pflege treiben viele dazu, wieder in ihren geliebten Beruf zurückzukehren.Die Herausforderungen des WiedereinstiegsTrotz ihrer Erfahrung und Motivation stehen zurückkehrende Pflegekräfte vor bestimmten Herausforderungen. Der Arbeitsrhythmus in der Pflege kann für Ruheständler sehr anstrengend sein. Die hohe Arbeitsverdichtung und der Schichtdienst führen oft dazu, dass soziale Kontakte und persönliche Freizeit stark eingeschränkt werden. Diese Faktoren können es für Rentner schwierig machen, sich vollständig in das reguläre Arbeitsumfeld zu reintegrieren.Flexibilität mit FLEXXIHier kommt FLEXXI ins Spiel. Mit der FLEXXI App können Ruheständler als selbständige Pflegekräfte arbeiten und dabei ihre Arbeitszeiten und -bedingungen selbst bestimmen. Diese Flexibilität ermöglicht es ihnen, weiterhin ihre Leidenschaft für die Pflege auszuleben, ohne die Belastungen des traditionellen Arbeitsrhythmus ertragen zu müssen.Vorteile von FLEXXI für zurückkehrende Pflegekräfte:Selbstbestimmte Arbeitszeiten: Sie können entscheiden, wann und wie viel sie arbeiten möchten, was eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und persönlichem Leben ermöglicht.Unabhängigkeit: Jeder Auftrag ist unabhängig, sodass keine langfristigen Verpflichtungen eingegangen werden müssen.Wahl der Einsätze: Ruheständler können selbst entscheiden, welche Aufträge sie annehmen und welche nicht, basierend auf ihren eigenen Präferenzen und Fähigkeiten.Vermittlung von Patienten: FLEXXI hilft bei der Vermittlung zwischen Pflegekräften und Pflegebedürftigen, was den Einstieg erleichtert.FazitDer Wiedereintritt von Ruheständlern in die Pflege ist nicht nur eine wertvolle Ressource zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, sondern bietet auch eine erfüllende Möglichkeit für Rentner, ihre Leidenschaft und ihr Wissen weiterhin einzusetzen. Durch flexible Arbeitsmodelle wie die, die FLEXXI bietet, können zurückkehrende Pflegekräfte ihre wertvolle Arbeit fortsetzen und dabei die Herausforderungen des traditionellen Arbeitsumfeldes umgehen. Dies schafft eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten und trägt zur Verbesserung der Pflegequalität bei.Erfahren Sie mehr darüber, wie die FLEXXI Team App Ruheständlern hilft, ihre Leidenschaft für die Pflege wiederzuentdecken, und registrieren Sie sich, um von dieser flexiblen und erfüllenden Arbeitsmöglichkeit zu profitieren...
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Auch pflegende Angehörige haben Auszeiten verdient. Während ihrer Abwesenheit können sie das Budget der Verhinderungspflege nutzen, um eine Vertretung zu organisieren. Sie haben das Verhinderungspflegebudget bisher nicht in Anspruch genommen? Hier erfahren Sie, wie Sie die Leistungen der Verhinderungspflege rückwirkend beantragen können.Was ist Verhinderungspflege?Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) meint die Vertretung der privaten Hauptpflegeperson während einer zeitlich begrenzten Abwesenheit aufgrund von berufsbedingten Pflichten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgängen oder Prüfungen, aber auch aufgrund privat bedingten Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit. In diesen Fällen können sich die pflegenden Angehörigen durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste oder durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte vertreten lassen, die dafür Leistungen von der Pflegekasse erhalten. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Anspruch auf VerhinderungspflegeEs muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen, damit ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Um erstmalig einen Anspruch auf Leistungen für Verhinderungspflege zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate regulär im häuslichen Umfeld durch eine private Pflegeperson gepflegt werden. Wird die Pflege dauerhaft durch einen professionellen Pflegedienst geleistet, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist sowohl zeitlich als auch finanziell begrenzt. So kann die Verhinderungspflege maximal sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die Höhe des finanziellen Zuschusses der Pflegekasse ist davon abhängig, ob die Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal oder durch andere nahe Angehörige erbracht wird. 2024 gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2maximal 1.612 Euromaximal 474 Euro3maximal 1.612 Euromaximal 817,50 Euro4maximal 1.612 Euromaximal 1.092 Euro5maximal 1.612 Euromaximal 1.351,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Ab 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem Entlastungsbudget zusammengefasst, sodass die Mittel in Höhe von dann insgesamt 3.386 Euro pro Kalenderjahr noch flexibler genutzt werden können. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG) Der Bezug von Leistungen der Verhinderungspflege reduziert für jeden vollen Tag das Pflegegeld um die Hälfte. Wenn Sie nur stundenweise die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, so wird dies nur auf das finanzielle Verhinderungspflegebudget angerechnet. Der zeitliche Anspruch reduziert sich erst dann, wenn die Verhinderungspflege für mindestens acht Stunden pro Tag erfolgt. Zudem wird bei lediglich stundenweiser Vertretung das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Dies ist vielen pflegenden Angehörigen nicht bewusst. Um die Leistungen voll zu nutzen, empfiehlt es sich daher zu prüfen, ob Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden kann. Möglich wäre dies beispielsweise, wenn andere Angehörige eine Vertretung übernommen haben, damit die Hauptpflegeperson eigene Arztbesuche oder andere Termine wahrnehmen konnte. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Gründe für VerhinderungspflegeEine Beantragung von Leistungen für Verhinderungspflege kann erfolgen, wenn die pflegende Person beispielsweise aus folgenden Gründen tageweise vertreten werden muss:UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenVerhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden, zum Beispiel aufgrund von Abwesenheiten der Pflegeperson aus folgenden Gründen:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenBeantragung der Verhinderungspflege – rückwirkend auch noch möglichDer Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine Übertragung der Ansprüche ins Folgejahr ist nicht möglich, allerdings kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Vertretung kurzfristig organisiert werden musste.Wer kann für die Verhinderungspflege beauftragt werden?Für die Verhinderungspflege können professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte beauftragt werden. Zudem ist es möglich, Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche über das Budget der Verhinderungspflege zu vergüten. Wichtig ist dabei, dass die pflegende Person nicht ebenfalls als Pflegeperson eingetragen ist. Dann kann im gegenseitigen Vertretungsfall nämlich nicht auf das Verhinderungspflegebudget zugegriffen werden. Bei der Entscheidung für ein Betreuungsmodell ist zu beachten, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen wird, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. Dann wird von der Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes gezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Darüber hinaus sind die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege gedeckelt. Es kann passieren, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns für nahe Verwandte beanstandet und nicht voll erstatten will, wenn dieser dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt. Damit sollten Sie rechnen, wenn Sie die Verhinderungspflege erst rückwirkend beantragen. Organisieren Sie die Verhinderungspflege über FLEXXI, gehen Sie sicher, dass die Pflegekasse die Verhinderungspflege übernimmt, denn bei uns sind ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte gelistet. Leistungen VerhinderungspflegeWenn eine Person für Sie die Verhinderungspflege übernimmt, so erfolgt eine Erstattung der Pflegekasse für alle Aufgaben, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Dazu gehören in der Regel Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.Wenn die medizinische Pflege regulär nicht durch die pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen wird, kann dies selbstverständlich auch während der Verhinderungspflege fortgesetzt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Fazit: Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?Ja, das ist möglich. Eine Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist rückwirkend möglich. Sie haben bis zu vier Jahre Zeit (bei Privatversicherten drei Jahre), die Leistungen bei der Pflegekasse einzureichen (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1). Wichtig: Die Leistungen für Verhinderungspflege „anzusparen“ ist nicht möglich. Das heißt, dass nicht genutzte Ansprüche nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Es lohnt sich also zu prüfen, ob Verhinderungspflege rückwirkend noch beantragt werden kann und das Budget sinnvoll zu verplanen, um sich verdiente Auszeiten vom anspruchsvollen Pflegealltag zu ermöglichen – und wenn diese nur stundenweise sind. Dafür ist das Budget für Verhinderungspflege da!Verhinderungspflege über FLEXXI buchenÜber FLEXXI können Sie professionelle Pflegekräfte für die Verhinderungspflege ganz einfach und flexibel bis zu drei Wochen im Voraus per App buchen. Den Stundenlohn legen Sie einfach selbst fest. So können Sie passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. Da bei FLEXXI ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte registriert sind, müssen Sie sich auch keine Sorgen machen, wenn Sie die Verhinderungspflege rückwirkend beantragen. Eine Anerkennung bei den Pflegekassen ist durch die Qualifikation sichergestellt. Auf diese Weise macht FLEXXI den Alltag von pflegenden Angehörigen etwas einfacher. Unsere selbstständigen Pflegekräfte für die Verhinderungspflege ermöglichen Ihnen, mal wieder durchzuatmen und während dieser Auszeit sicher zu sein, dass Ihre Angehörigen zuverlässig und professionell gepflegt werden. Probieren Sie die FLEXXI App direkt kostenfrei aus!..
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Urlaub und Erholung sind für jeden wichtig, besonders für pflegende Angehörige, die oft einen anspruchsvollen Balanceakt zwischen Pflege, Beruf und Familie meistern müssen. In Lübeck gibt es rund 3.200 pflegebedürftige AOK-Versicherte, die von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden. Doch auch diese Pflegebedürftigen verdienen Pausen und Urlaubsmöglichkeiten.Soll der Urlaub gemeinsam oder getrennt stattfinden?Viele Familien stehen jährlich vor der Entscheidung, ob sie eine gemeinsame oder getrennte Auszeit planen sollen. Wenn pflegende Angehörige eine Urlaubsreise planen und die Pflege zu Hause nicht sicherstellen können, bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung. In der Abwesenheit der Hauptpflegeperson können ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder sogar Nachbarn und Verwandte einspringen. „Pflegende Angehörige jonglieren täglich die Anforderungen der Pflege mit familiären und beruflichen Verpflichtungen. Eine Pause von der Pflege kann, ähnlich wie im regulären Berufsleben, für beide Seiten hilfreich sein, um Abstand zu gewinnen, neue Eindrücke zu sammeln und mit frischer Energie zurückzukehren“, erläutert AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.Finanzielle Unterstützung durch die PflegekassePflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad zwei haben jährlich Anspruch auf 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person bereits seit sechs Monaten versorgt. Diese Pflegeleistung kann bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dabei an den ersten und letzten Tagen der Abwesenheit vollständig und dazwischen zur Hälfte ausgezahlt. Auch eine stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist möglich, beispielsweise für Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten.Sollte das Budget für die Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Pflegebedürftige zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget verwenden. Dieses Budget wird dann entsprechend reduziert.Unterschiede bei der KostenerstattungEin wichtiger Hinweis: Wenn nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt die Verhinderungspflege übernehmen, ist die Kostenerstattung durch den Gesetzgeber niedriger als bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.Gemeinsamer Urlaub als AlternativeEin gemeinsamer Urlaub mit der pflegenden und der zu pflegenden Person kann ebenfalls eine bereichernde Option sein. Gemeinsame Erlebnisse in einer neuen Umgebung stärken die Beziehung. Hierbei müssen jedoch einige Vorkehrungen getroffen werden: Wahl des Reiseziels, Unterkunft, Transport und Aktivitäten sollten auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Pflegeprodukte und Medikamente sollten vorab besorgt oder die Verfügbarkeit am Urlaubsort sichergestellt werden. „Viele Pflegebedürftige sehnen sich ebenfalls nach einem ‚Tapetenwechsel‘. Eine gute Planung und Unterstützung durch Pflegeberatung kann dabei helfen, den Urlaub für alle Beteiligten erholsam zu gestalten“, so Wunsch.FLEXXI als Unterstützung für Ihre PflegepauseEine Auszeit ist nicht nur für pflegende Angehörige, sondern auch für Pflegebedürftige essenziell. Verhinderungspflege und gemeinsame Urlaubsreisen bieten wertvolle Möglichkeiten zur Erholung. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können beide Seiten von einer wohlverdienten Pause profitieren. Planen Sie Ihren Urlaub sorgfältig und nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um die bestmögliche Erholung zu gewährleisten.Mit der FLEXXI App können Sie als pflegende Angehörige sicherstellen, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig betreut werden. FLEXXI Care bietet Ihnen die Möglichkeit, qualifizierte Pflegekräfte für die Verhinderungspflege flexibel zu buchen und dabei den Stundenlohn und die Aufgaben individuell festzulegen. Durch die einfache Buchung und die zuverlässigen Pflegekräfte von FLEXXI Care können Sie beruhigt Ihre Auszeit genießen und wissen, dass Ihre Angehörigen in guten Händen sind. Probieren Sie die FLEXXI App aus und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!Lesen Sie den Artikel hier...
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Anmerkung der Redaktion:Dieser Artikel enthält Informationen zur Verhinderungspflege basierend auf dem Stand von 2024. Die aktuellen Werte und Regelungen für 2025 finden Sie in den folgenden Beiträgen:Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025: Was sich ändertVerhinderungspflege: Neue Regelungen ab 2025Verhinderungspflege 2025: Tabelle & ÄnderungenVerhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen, während ihrer Abwesenheit eine Vertretung zu organisieren, sei es durch professionelle Pflegedienstleister oder durch Verwandte und Bekannte. Dieser Beitrag klärt, in welcher Höhe eine Vergütung für die Verhinderungspflege möglich ist und ob diese steuerfrei ist. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Regelungen der Verhinderungspflege und wie Flexxi den Prozess durch flexible, selbstbestimmte Pflegeangebote erleichtert.Was ist Verhinderungspflege? Unter Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) wird nach § 39 SGB XI die Vertretung der Hauptpflegeperson verstanden, wenn diese zeitlich begrenzt abwesend ist. Um diese Vertretung zu organisieren, stellt die Pflegekasse ein Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung, damit der Pflegebedürftige in dieser Zeit durch professionelle Pflegedienstleister wie selbstständige Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste oder ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte vergütet Pflege erhält. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Unsicher, ob Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben? Unser Chatbot führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag – einfach, verständlich und kostenlos. Ihr Verhinderungspflege-Assistent FLEXX-i Jetzt Antrag mit FLEXX-i stellenGründe für Verhinderungspflege Das Budget für Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Hauptpflegeperson aus folgenden Gründen mehr als acht Stunden abwesend ist:Urlaub Krankenhaus-Aufenthalt Reha-Aufenthalt Ruhetage Fortbildungen DienstreisenVerhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, zum Beispiel aus folgenden Gründen:Prüfungen Fortbildungen wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern Freizeitaktivitäten, auch private TreffenLeistungen der Verhinderungspflege Mit der Verhinderungspflege sollen alle pflegerischen Aufgaben vertreten werden, die normalerweise durch die Hauptpflegeperson erfolgen. Das sind in der häuslichen Pflege vor allem Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang sowie Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen.Wird die medizinische Pflege regulär nicht von pflegenden Angehörigen, sondern von ausgebildeten Pflegekräften übernommen, kann dies auch während der Verhinderungspflege fortgesetzt werden.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Pflege organisieren, aber die Vorkasse macht Ihnen Sorgen? Mit der FLEXXI Sorgen-Los Karte bleiben Sie handlungsfähig – wir springen für Sie ein. Die FLEXXI Sorgen Los Karte: Verhinderungspflege ganz ohne Stress Jetzt beantragenAnspruch auf Verhinderungspflege Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss die Pflege hauptsächlich durch private Pflegepersonen im häuslichen Umfeld erfolgen. Übernimmt die Pflege auch regulär einen professionellen Pflegedienst, so können keine Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden. Zudem muss eine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden, bevor zum ersten Mal Verhinderungspflege beantragt werden kann. Der Pflegegrad in der Vorpflegezeit ist dabei irrelevant.Pro Jahr kann für maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Beantragung ist auch rückwirkend für bis zu vier Jahre (bei Privatversicherten drei Jahre möglich). Ein Übertrag des Budgets ins Folgejahr ist nicht möglich.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Wer kann die Verhinderungspflege leisten?Die Verhinderungspflege kann individuell organisiert werden. Es ist möglich, vom Budget sowohl professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte zu beauftragen als auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche zu vergüten. Auch eine Kombination von Betreuungsmodellen ist möglich. Seit 2022 ist es möglich, dass sich eingetragene Pflegepersonen gegenseitig vertreten und die Verhinderungspflege übernehmen können. Allerdings gibt es hierfür gewisse Hürden: Übernimmt eine eingetragene Pflegeperson die Ersatzpflege für eine andere eingetragene Pflegeperson, können nur die entstandenen (Mehr)-Aufwendungen, wie z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten etc. mit der Pflegekasse abgerechnet werden.Die Möglichkeiten der Vergütung unterscheiden sich je nachdem, ob professionelle Pflegedienstleister oder Privatpersonen als Vertretung fungieren. Wird die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen übernommen, die mit der pflegebedürftigen Person im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen, zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. Zusätzlich können Fahrtkosten (0,20 € pro gefahrenen Kilometer) und Lohnausfall erstattet werden, allerdings im Rahmen des Maximalbetrages für die Verhinderungspflege. Ein Sonderfall sind Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Bei ihnen wird seit dem 1.1.2024 maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes gezahlt.(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Darüber hinaus sind die Stundenlöhne für private Verhinderungspflege durch die Pflegekasse gedeckelt. So kann es passieren, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will, wenn nahen Verwandten ein Stundenlohn gezahlt wird, der dem von professionellen Pflegedienstleistern gleichkommt. Bei professionellen Pflegedienstleistern sind höhere Stundensätze möglich, da hier eine sachgemäße Verwendung für eine hochwertige Pflege sichergestellt ist.Höhe der Verhinderungspflege Für Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad ein jährliches Budget von maximal 1.612 Euro zur Verfügung. Handelt es sich bei der pflegenden Person um nahe Angehörige, liegt der maximale Satz bei 1.420,50 Euro (Pflegegrad 5). Aktuell gelten für die Verhinderungspflege folgende Sätze: Pflegegrad Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 1 0 € 0 € 2 bis zu 1.612 Euro bis zu 498 Euro 3 bis zu 1.612 Euro bis zu 859,50 Euro 4 bis zu 1.612 Euro bis zu 1.147,50 Euro 5 bis zu 1.612 Euro bis zu 1.420,50 Euro(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Ab 01.07.2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die aktuell nur teilweise miteinander verrechnet werden können, in einem Entlastungsbudget zusammengefasst. Die kumulierten Mittel in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr können dann noch flexibler genutzt werden. Bisher konnten Mittel nur bis zu einer Höhe von 806 Euro pro Jahr von der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, sodass maximal 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung standen. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Sind Leistungen aus der Verhinderungspflege steuerfrei? Wenn Privatpersonen mit der Verhinderungspflege beauftragt und dafür vergütet werden, stellt sich die Frage nach der Versteuerung dieser Einnahmen. Grundsätzlich sind Zahlungen für Verhinderungspflege in der Einkommensteuererklärung anzugeben.Die Vergütung für Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn sie von Personen erbracht wird, die eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG erfüllen. Dies ist der Fall, wenn die Pflege aufgrund persönlicher Nähe, wie durch Verwandtschaft oder längere Bekanntschaft, und nicht aus monetären Motiven erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen die Pflege aus moralischen Gründen übernehmen.Sollten die Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG nicht erfüllt sein oder die in § 37 SGB XI genannten Beträge überschritten werden, besteht Steuerpflicht. Ohne explizite Absprache müssen diese Zahlungen einer der Einkunftsarten des EStG zugeordnet werden, wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.Für den Fall, dass Privatpersonen mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen oder die genauen steuerlichen Bedingungen unklar sind, sollte unbedingt vorab ein Steuerberater konsultiert werden, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.Professionelle Pflegedienstleister müssen ihre Einnahmen aus Verhinderungspflege selbstverständlich versteuern. Über FLEXXI können Sie selbständige Pflegekräfte buchen, die Steuern und sonstige Abgaben eigenverantwortlich abführen. Für Sie gelten dadurch keine Arbeitgeberpflichten, sodass die Buchung einer professionellen Pflegekraft über FLEXXI besonders unkompliziert und einfach ist.(Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)Auswirkungen der Verhinderungspflege auf das PflegegeldWichtig zu wissen: Wenn Leistungen für Verhinderungspflege bezogen werden, so wird in diesem Zeitraum die Höhe des Pflegegelds nach § 37 SGB XI um die Hälfte reduziert. Wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise genutzt wird, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Dann reduziert sich lediglich das finanzielle Jahresbudget für Verhinderungspflege. Der zeitliche Anspruch von 42 (56 für U25 mit PG4 oder PG5) Tagen pro Jahr wird nur reduziert, wenn die eingetragene Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist. Wichtig ist nicht, wie lange die Verhinderungspflege dauert, sondern die Dauer der Abwesenheit der Pflegeperson .(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Es lohnt sich also, auch nur stundenweise Verhinderungspflege zu nutzen, um sich als pflegender Angehöriger Freiräume für eigene Termine oder auch kurze Momente der Erholung im Alltag zu verschaffen. Denn auch dafür ist das Verhinderungspflegebudget konzipiert. Wenn Sie sich durch Verwandte und Bekannte vertreten lassen, können sich diese in der Regel die Vergütung für Verhinderungspflege steuerfrei auszahlen lassen.Verhinderungspflege über FLEXXI buchenMit FLEXXI gehen Sie sicher, dass Ihre Liebsten während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden. Buchen Sie über die FLEXXI App bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege. Den Stundenlohn können Sie selbst festlegen und passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt.So macht FLEXXI den Alltag von pflegenden Angehörigen etwas leichter. Probieren Sie die FLEXXI App direkt kostenlos aus!..
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Kernaussagen:Erleben Sie, wie sich die Pflegebewertung verändert! Ein richtungsweisendes Urteil des Bundessozialgerichts zeigt, dass es nicht nur auf die Art der Behinderung ankommt, sondern vor allem auf die Fähigkeit, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Entdecken Sie, wie moderne Hilfsmittel und das neue Pflegesystem zu mehr Selbstständigkeit und fairer Unterstützung führen.Ein neuer Ansatz in der Bewertung von PflegebedürftigkeitDas Verständnis und die Bewertung von Pflegebedürftigkeit befinden sich im Wandel. Ein richtungsweisendes Urteil des Bundessozialgerichts hat jüngst die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung von Pflegebedürftigkeit, insbesondere bei schweren Behinderungen, in den Vordergrund gerückt. Die gängige Annahme, dass eine schwere körperliche Beeinträchtigung automatisch den höchsten Pflegegrad nach sich zieht, wurde damit hinterfragt. Dieses Urteil verdeutlicht, dass nicht die Behinderung an sich, sondern die individuelle Alltagskompetenz und die Möglichkeit, Einschränkungen durch Hilfsmittel zu kompensieren, entscheidend für die Einstufung in Pflegegrade sind.Von Pflegestufen zu Pflegegraden: Ein ParadigmenwechselDie Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ersetzte das bisherige System der Pflegestufen und markierte einen signifikanten Wandel im Umgang mit Pflegebedürftigkeit. Dieser Wechsel spiegelt das Bestreben wider, eine umfassendere Bewertung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen, die über physische Beeinträchtigungen hinausgeht und auch psychische sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Pflegegrade sollen eine genauere Erfassung der individuellen Situation ermöglichen und eine gerechtere Verteilung von Pflegeleistungen gewährleisten.Herausforderungen und ChancenDas Urteil und der Wechsel zu einem differenzierteren System werfen ein neues Licht auf die Herausforderungen und Chancen im Umgang mit Pflegebedürftigkeit. Sie fordern uns auf, die individuellen Bedürfnisse und die Alltagskompetenz der Betroffenen stärker in den Fokus zu nehmen. Gleichzeitig stellen sie das Gesundheitssystem vor die Aufgabe, klare Kriterien und transparente Verfahren zu entwickeln, die eine faire und bedarfsgerechte Zuweisung von Pflegegraden gewährleisten.Die Rolle von HilfsmittelnDie Bedeutung von Hilfsmitteln zur Kompensation von Beeinträchtigungen wird durch das jüngste Urteil besonders hervorgehoben. Die Entwicklung und Bereitstellung von innovativen Hilfsmitteln, die eine größere Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen, ist ein entscheidender Faktor in der Pflege und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Innovation und Anpassung der verfügbaren Hilfsmittel an die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen.AbschlussgedankeDie jüngsten Entwicklungen in der Bewertung von Pflegebedürftigkeit bieten eine Chance, das Verständnis von Pflege und Unterstützung zu erweitern und an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Sie rufen nach einem ganzheitlichen Ansatz, der die Selbstständigkeit und die Lebensqualität der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Es ist an der Zeit, dass sowohl die Gesellschaft als auch die Politik diese neuen Perspektiven anerkennen und unterstützen, um sicherzustellen, dass jeder Mensch die Pflege und Unterstützung erhält, die er benötigt.Dieser Artikel beleuchtet die Notwendigkeit eines differenzierten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit und den Wert eines Systems, das individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Es zeigt, dass hinter jedem Pflegegrad eine persönliche Geschichte steht und wie wichtig es ist, jedem Einzelnen gerecht zu werden.FazitDie Entscheidung des Bundessozialgerichts verdeutlicht, dass die Bewertung von Pflegebedürftigkeit ein hochgradig individueller Prozess ist, der eine differenzierte Betrachtung erfordert. Der Fokus liegt dabei nicht allein auf der physischen Beeinträchtigung, sondern vielmehr auf der Fähigkeit zur Selbstständigkeit und der Möglichkeit zur Kompensation durch Hilfsmittel. Der Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden markierte bereits einen wichtigen Schritt hin zu einem ganzheitlichen Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das sowohl körperliche als auch geistige und psychische Aspekte berücksichtigt. Es liegt nun an Gesellschaft und Gesetzgebung, diese neuen Perspektiven weiter auszubauen und sicherzustellen, dass alle Menschen mit Pflegebedarf die angemessene Unterstützung erhalten, die sie benötigen.Link zum Artikel..
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Kernaussagen:In Deutschland zeichnet sich ein Wendepunkt ab für Berufstätige, die gleichzeitig als pflegende Angehörige tätig sind. Bundesfamilienministerin Lisa Paus unterstreicht in einem Gastbeitrag für t-online die drängende Notwendigkeit, die Bedingungen für diese Doppelbelastung tragende Bevölkerungsgruppe zu verbessern. Ihr Appell für mehr Zeit und Flexibilität im Berufsalltag dieser Menschen ist ein klares Signal für einen anstehenden Wandel.Ein Blick auf die Realität pflegender BerufstätigerRund vier Millionen Menschen in Deutschland stehen täglich vor der Herausforderung, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Diese "informelle" Pflege, oft ausgeführt neben einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, bringt zahlreiche finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich. Die momentan verfügbaren staatlichen Unterstützungsangebote reichen bei Weitem nicht aus, um diesen Personenkreis angemessen zu entlasten.Die Forderung nach VeränderungMinisterin Paus macht deutlich, dass es nicht hinnehmbar ist, dass pflegende Angehörige finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. "Wer Pflegeverantwortung übernimmt, darf nicht in die Armutsfalle rutschen", betont sie. Ihr Ziel ist es, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren, ohne dass pflegende Angehörige aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden.Gesellschaftliche Verantwortung und der Weg nach vorneDie Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist keine Privatangelegenheit, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Engagement muss daher weitreichend sein, um die Situation für pflegende Angehörige zu verbessern und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Bundesregierung zeigt sich entschlossen, notwendige Veränderungen anzustoßen und den pflegenden Angehörigen die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen.FazitDer von Ministerin Paus angestoßene Diskurs markiert einen ersten Schritt hin zu einer verbesserten Unterstützung für pflegende Berufstätige. Die Herausforderungen sind groß, doch die Bereitschaft zur Veränderung scheint vorhanden zu sein. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um den Worten Taten folgen zu lassen. Doch die Richtung ist klar: Es geht darum, eine Balance zu finden, die es ermöglicht, Beruf und Pflege ohne finanzielle Nachteile und mit der notwendigen Flexibilität zu vereinbaren.Mit der Betonung auf individuelle und gesellschaftliche Verantwortung, setzt dieser Ansatz ein starkes Zeichen für eine inklusive und gerechtere Zukunft für pflegende Berufstätige in Deutschland.Lesen Sie den vollständigen Artikel hier...
FLEXXI Care
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Die Entscheidung für eine Karriere in der Pflege ist heute vielfältiger denn je. Mit der Einführung des generalistischen Pflegeberufs stehen angehenden Pflegekräften sowohl Ausbildungswege als auch die Möglichkeit eines Studiums offen. Doch wie entscheidet man sich zwischen Ausbildung und Studium? Welche Kriterien spielen dabei eine Rolle? Hier ist ein Überblick über die Unterschiede, Zugangsvoraussetzungen und die Eignung der beiden Wege.Unterschiede zwischen Ausbildung und Studium:Die beiden Wege unterscheiden sich vor allem durch ihre Zugangsvoraussetzungen und die wissenschaftliche Komponente. Das Pflegestudium legt einen höheren Wert auf wissenschaftliche Inhalte und bietet eine intensivere Vorbereitung auf die Steuerung von Pflegeprozessen.Was hat sich für Studierende geändert?Seit dem Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes erhalten Pflegestudierende eine Vergütung, was das Studium attraktiver macht. Es ist nun dual organisiert, wobei Studierende einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung abschließen und eine Ausbildungsvergütung erhalten.Zugangsvoraussetzungen:Für die Pflegeausbildung benötigt man in der Regel einen mittleren Schulabschluss, während für das Pflegestudium eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich ist. Berufserfahrung und abgeschlossene berufliche Pflegeausbildungen können den Zugang zum Studium erleichtern und dieses verkürzen.Für wen eignet sich welcher Weg?Die Entscheidung zwischen Ausbildung und Studium hängt davon ab, wo und wie man später arbeiten möchte. Personen mit Abitur könnten eher zum Studium tendieren, während die Ausbildung sich für diejenigen eignet, die sich vor allem für die direkte Patientenversorgung interessieren. Interesse an analytischem Denken und die Gestaltung von Pflegeprozessen sprechen eher für das Studium.Warum in der Pflege arbeiten?Die Pflegeberufe bieten attraktive Verdienstmöglichkeiten und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Trotz anfänglicher Vorbehalte ermutigen Experten wie Maja Schendel dazu, Praktika zu absolvieren und die Vielfalt der Pflegeberufe kennenzulernen. Oftmals führen persönliche Erfahrungen zu einer Begeisterung für den Beruf, die man vorher nicht erwartet hätte.Die Entscheidung zwischen Ausbildung und Studium in der Pflege ist eine wichtige Weichenstellung für die berufliche Zukunft. Indem man die eigenen Interessen, Fähigkeiten und Karriereziele sorgfältig abwägt, kann man den richtigen Weg für sich finden und sich auf eine erfüllende und herausfordernde Karriere in der Pflege vorbereiten.Link zum Artikel..
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Die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV), die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft tritt, markiert einen bedeutenden Fortschritt für den Pflegeberuf in Deutschland. Diese Verordnung ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen und Verhandlungen zwischen verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens und soll die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften nachhaltig verbessern. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der PPBV besser zu verstehen, ist es hilfreich, auch die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) und das Pflegekompetenzgesetz zu kennen.Was ist die PPBV?Die PPBV ist eine gesetzliche Verordnung, die die Anwendung und Umsetzung eines Personalbemessungssystems in der stationären Krankenpflege regelt. Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass Krankenhäuser ausreichend und bedarfsgerecht Pflegepersonal bereitstellen. Dies soll nicht nur die Qualität der Pflege verbessern, sondern auch die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte optimieren. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), bezeichnete die Einführung der PPBV als historischen Meilenstein und einen bedeutenden Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs.Die Rolle der PPR 2.0Die PPR 2.0 (Pflegepersonalregelung 2.0) spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der PPBV. Die PPR 2.0 ist ein Instrument zur Bemessung des Pflegebedarfs in Krankenhäusern. Es wurde entwickelt, um den tatsächlichen Pflegeaufwand systematisch zu erfassen und zu bewerten. Durch diese genaue Ermittlung des Pflegebedarfs kann bestimmt werden, wie viele Pflegekräfte erforderlich sind, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.Die PPR 2.0 entstand durch die Zusammenarbeit des Deutschen Pflegerats, der Gewerkschaft ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ihre Erprobung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse flossen in die nun verabschiedete PPBV ein. Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betonte die Wichtigkeit dieser Zusammenarbeit und die positiven Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Pflegeberufe.Das PflegekompetenzgesetzDas Pflegekompetenzgesetz ergänzt die PPBV, indem es die Kompetenzen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Pflegekräften stärkt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Aus- und Weiterbildung im Pflegebereich zu fördern und die beruflichen Perspektiven für Pflegekräfte zu erweitern. Zusammen mit der PPBV trägt das Pflegekompetenzgesetz dazu bei, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Warum ist die PPBV jetzt so wichtig?Die Einführung der PPBV kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Der Pflegeberuf steht vor großen Herausforderungen, darunter der Fachkräftemangel und die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Durch die PPBV soll die Anzahl der Pflegekräfte bedarfsgerecht erhöht werden, was zu einer Entlastung des bestehenden Personals führt. Dies verbessert nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern erhöht auch die Attraktivität des Berufs für neue Fachkräfte.Hoffnungen und ErwartungenMit der PPBV verbinden sich große Hoffnungen für die Zukunft des Pflegeberufs. Pflegekräfte erwarten, dass ihre Arbeitsbelastung durch eine bedarfsgerechte Personalbemessung verringert wird. Dies ermöglicht ihnen, sich besser auf die Pflege der Patienten zu konzentrieren und ihre Aufgaben mit höherer Qualität zu erfüllen. Darüber hinaus soll die PPBV dazu beitragen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, was langfristig zu einem Zustrom neuer Fachkräfte führen könnte.Die Kombination aus der PPBV, der PPR 2.0 und dem Pflegekompetenzgesetz bildet einen wichtigen Rahmen, um die Herausforderungen im Pflegebereich zu bewältigen und eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Diese Maßnahmen zeigen, dass die Pflege in Deutschland eine zentrale Rolle spielt und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften höchste Priorität hat.Link zum DPR Newsletter..
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